Alexander Hold
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/6494, die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 19/6932 und 19/6933, die Änderungsanträge der SPD-Fraktion auf den Drucksachen 19/7112 mit 19/7114 und 19/7178, die Änderungsanträge der AfD-Fraktion auf den Drucksachen 19/7139 und 19/7140, der interfraktionelle Änderungsantrag der CSU-Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 19/7277 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz auf Drucksache 19/7617 zugrunde. Zunächst ist über die auf Ausschussebene zur Ablehnung empfohlenen acht Änderungsanträge der Opposition abzustimmen. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt alle acht Änderungsanträge zur Ablehnung. Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Rettet die Berge – kein Rückschritt beim Alpenschutz!" auf Drucksache 19/6933 abstimmen. Für diesen Antrag wurde namentliche Abstimmung beantragt. Die Abstimmung wird elektronisch durchgeführt. Die Abstimmungszeit beträgt drei Minuten. Die Abstimmung ist jetzt freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 12:11 bis 12:14 Uhr) Ich schließe die Abstimmung. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über die noch ausstehenden sieben Änderungsanträge grundsätzlich gemeinsam abgestimmt werden soll. Über drei Änderungsanträge muss allerdings aufgrund abweichender Voten in den Ausschüssen eine gesonderte Abstimmung in einfacher Form erfolgen. Wir kommen zunächst zu den Einzelabstimmungen über die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/7112, 19/7114 und 19/7178. Wir beginnen mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Umweltverträglichkeitsprüfung in wasserrechtlich sensiblen Gebieten voraussetzen!" auf Drucksache 19/7112. Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. – Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dieser Änderungsantrag ist damit abgelehnt. Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Umweltverträglichkeitsprüfungen für Seilbahnanlagen sicherstellen" auf Drucksache 19/7114 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Dieser Änderungsantrag ist damit abgelehnt. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Unkontrollierte Bebauungen im Außenbereich verhindern und Wohnraum für Familien erhalten!" auf Drucksache 19/7178. Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Ich fahre jetzt mit der gemeinsamen Abstimmung über die restlichen vier der vorhin erwähnten Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen fort. Konkret handelt es sich hierbei um die Drucksachen 19/6932, 19/7113, 19/7139 und 19/7140. Zugrunde gelegt werden die jeweiligen Voten im federführenden Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es einzelne Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Das bedeutet, die Änderungsanträge sind abgelehnt. Ich gebe nun das Ergebnis der vorher durchgeführten namentlichen Abstimmung zum Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend "Rettet die Berge – kein Rückschritt beim Alpenschutz!" auf Drucksache 19/6933 zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein "Drittes Modernisierungsgesetz Bayern" bekannt. Mit Ja haben 39, mit Nein 127 Abgeordnete gestimmt. Es gab keine Enthaltungen. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 1) Wir kommen zur Abstimmung über den gesamten Gesetzentwurf auf Drucksache 19/6494. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt Zustimmung. Der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit der Maßgabe zugestimmt, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses unter Berücksichtigung der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses mit der Maßgabe zugestimmt, dass weitere Änderungen vorgenommen werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 19/7617. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Drittes Modernisierungsgesetz Bayern". Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 19/7277 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, möchte ich noch zwei Punkte ansprechen: Nach dem nächsten Tagesordnungspunkt werden wir eine Mittagspause einfügen. Bevor wir mit der Tagesordnung fortfahren, gebe ich die Ergebnisse der vorher durchgeführten Richterwahlen bekannt. Das ist der Tagesordnungspunkt 7. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheiten werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. Ich beginne mit der Wiederwahl von Frau Mechtild Klein zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. An der Wahl haben 159 Abgeordnete teilgenommen. Keine Stimme war ungültig. Auf Frau Klein entfielen 108 Stimmen. Mit Nein hat niemand gestimmt. 51 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Frau Mechtild Klein zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs wiedergewählt hat. Nun komme ich zur Wiederwahl von Frau Tatjana Lilienfeld zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. An der Wahl haben ebenfalls 159 Abgeordnete teilgenommen. Keine Stimme war ungültig. Auf Frau Lilienfeld entfielen 108 Stimmen. Mit Nein hat niemand gestimmt. 51 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Frau Tatjana Lilienfeld zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs wiedergewählt hat. Ich fahre mit der Neuwahl von Herrn Christoph Hagspiel zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs fort. An der Wahl haben ebenfalls 159 Abgeordnete teilgenommen. Keine Stimme war ungültig. Auf Herrn Hagspiel entfielen 107 Stimmen. Mit Nein hat niemand gestimmt. 52 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Herrn Christoph Hagspiel zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs wiedergewählt hat. Schließlich komme ich noch zur Neuwahl von Frau Dr. Bettina Meermagen zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. An dieser Wahl haben 159 Abgeordnete teilgenommen. Keine Stimme war ungültig. Auf Frau Dr. Meermagen entfielen 108 Stimmen. Mit Nein hat niemand gestimmt. 51 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Frau Dr. Meermagen zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt hat. Der Tagesordnungspunkt 7 ist damit erledigt. Ich gratuliere allen Gewählten und Wiedergewählten ganz ausdrücklich. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Christian Hierneis u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes (Drs. 19/6369) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Der erste Redner ist Herr Kollege Christian Hierneis für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Kollege Hierneis, Sie haben das Wort.
