Robert Brannekämper
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem AfD-Gesetzentwurf kann man nur sagen: Er ist leider etwas windschief. Herr Kollege Mannes, ich wundere mich, warum eigentlich Ihre Kollegen aus dem zuständigen Fachausschuss und aus dem Landesdenkmalrat heute nicht dazu sprechen. Die würden wahrscheinlich wissen, worum es geht. Die würden den Unsinn, den Sie heute erzählt haben, nicht erzählen. Ja, das ist so. Fragen Sie den Kollegen Singer. (Zuruf von der AfD) – Ach so, er spricht noch dazu. Ich sage Ihnen erst mal eines zu Maria Vesperbild. Wenn das so käme, wäre es schwierig. Deswegen hat der Landesdenkmalrat in seiner 463. Sitzung unter meiner Leitung festgelegt zu prüfen, ob dieses Denkmal als landschaftsprägendes Denkmal von volkskundlicher Bedeutung einzustufen und sein Umfeld von einer Bebauung mit Windkraftanlagen auszunehmen ist. Wir halten Maria Vesperbild aufgrund seiner Situierung als Naturkathedrale mit der großen Anzahl an Gläubigen, circa 500.000 Pilger kommen jedes Jahr dorthin, für bedeutsam. Deswegen halten wir Windräder hinter dieser Madonna und diesem ganzen Ensemble für falsch. Deswegen haben wir in der 463. Sitzung des Landesdenkmalrates gebeten zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt – wir sehen sie –, einen erhöhten Schutzstatus für diese Wallfahrtsstätte zu schaffen. Damit ist das Thema eigentlich erledigt. Zweitens. Es war nicht der Freistaat, der das wollte, sondern der Bund. Die rot-grüne Bundesregierung hat damals gesagt: Entweder wir entziehen Bayern die Landeskompetenz für die Regelung – dann würde die 10-H-Regel fallen –, oder der Freistaat lässt sich etwas einfallen. Unter diesem Druck der damaligen Bundesregierung haben wir gesagt: Wir müssen uns überlegen, wie wir den Bund überzeugen, diese Regelung in bayerischer Landeskompetenz zu belassen und das Thema nicht vom Bund regeln zu lassen. Dass in Berlin an Details kein Interesse besteht und auch keine Ortskenntnis vorhanden ist, ist klar. Da ist der Maßstab zu groß. Deswegen haben wir uns schweren Herzens dazu entschlossen, das zu revidieren und das Kriterium "landschaftsprägendes Denkmal mit besonderer Bedeutung" einzuführen. Das betrifft über hundert Denkmäler bzw. Sichtachsen in Bayern mit besonderer Bedeutung für den Denkmalschutz. Dazu zählen auch historische Städte. Sie sollen von Windkraftanlagen frei bleiben. Zum Beispiel war einmal geplant, im Umfeld der Walhalla in Donaustauf 16 Windräder zu bauen. Diese werden aber aufgrund der neuen Regelung nicht gebaut. Zwar gefallen sie dem einen oder dem anderen grundsätzlich vor Ort nicht; aber sie werden jetzt deshalb dort nicht gebaut, weil es sich bei der Walhalla um ein Denkmal von nationaler Bedeutung handelt. Darum geht es in Ihrem Gesetzentwurf aber überhaupt nicht. Sie werfen die Solarenergie und die Windenergie sozusagen in einen Topf. Warum? – Da wir bei Solarenergie nicht wirklich Möglichkeiten hätten, ohne das Denkmal zu schädigen, eine energetisch gute Lösung hinzukriegen. Was machen wir? – Das Landesamt hat dazu vier Kategorien erarbeitet. Ich brauche Sie jetzt nicht alle vorzulesen; aber man geht von Kategorie eins aus, den "Anlagen ohne besondere Anforderungen". Das ist gegeben, wenn das Denkmal relativ weit weg ist. Das geht dann hin bis zu "Anlagen mit höchsten Gestaltungsanforderungen" an die Gebäudeintegration, die Farbigkeit, die Oberflächengestaltung und den Zuschnitt der Module. Schauen Sie sich an, was die Industrie dazu heute schon alles macht. Wir waren vor Kurzem mit Kollegen in Krakau und haben uns angeschaut, wie man dort historische Denkmäler saniert. Man sieht dort auf vielen Dächern Solarziegel. Sie sehen von unten überhaupt nicht, dass das Solarziegel sind; die sehen vielmehr aus wie ganz normale Ziegel. Solarziegel glänzen etwas mehr. Das Thema ist völlig problemlos abzuarbeiten und zu erledigen. Solarenergie, Energieerzeugung und Denkmalschutz kann man zusammendenken. Da ergibt sich kein Widerspruch. Ich sage mal so: Bayern hat sich mit dem Thema Technologie, also "Laptop und Lederhose", immer ausgezeichnet. Was Sie uns heute vorschlagen, ist dagegen: Laptop und Kohlepapier mit fünf Durchschlägen. Es gibt also intelligente Lösungen, mit denen man Solarenergie und Denkmalschutz vereinbaren kann. Natürlich klappt das nicht überall am Denkmal. Das ist klar. Auf die Münchner Frauenkirche kann ich an den Hauptseiten auf den großen Dachflächen keine Solaranlage aufstellen. Da sind wir uns einig. Aber natürlich gibt es viele Denkmäler, bei denen man die Flächen gar nicht sieht oder wo das Problem mit guten und neuen Solarziegeln in der gleichen Farbe gelöst werden kann. Der durchschnittliche Betrachter wird dann nicht merken, dass hier Solarenergie erzeugt wird. Dieses Verfahren wenden wir jetzt am Landesamt für Denkmalpflege an. Ich bin gespannt, wie das wird. Ich gehe aber davon aus, wenn jemand vom Alten Peter herunterschaut, wird er nicht feststellen, dass das andere Ziegel sind, außer er weiß es. Insofern ist die Sache nicht so extrem, wie Sie das hier behaupten. Uns ist die Heimat wichtig. Uns ist die Gestalt unserer Städte und Dörfer wichtig. Wir werden deshalb nicht alles mit Spargeln zur Energiegewinnung zustellen. Das machen vielleicht andere. Wir wollen das nicht. Wir gehen einen verträglichen Weg, der den Klimaschutz mitnimmt. Außerdem gibt es noch ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Informieren Sie sich bitte, was da drinsteht. Wir müssen hier zwei Rechtsgüter abwägen. Im Rahmen einer Popularklage wurde entschieden, dass der Klimaschutz und der Denkmalschutz Verfassungsrang haben. Beides muss zusammengedacht werden. Diese beiden Rechtsgüter gegeneinander auszuspielen, hat überhaupt keinen Sinn. Wir brauchen hier intelligente Ansätze. Wir müssen sehen, wo Windräder stören und wo sie nicht stören. Die Häuser sind 300 bis 400 Jahre alt. Ich gehe davon aus, dass wir in zehn oder zwanzig Jahren andere Lösungen für die Energieerzeugung haben. Dann bauen wir das Windrad wieder ab. Dann wird das historische Gebäude ohne jegliche Beeinträchtigung sein. Wir haben damals einen vernünftigen Weg gewählt, nämlich den Klimaschutz beim Denkmalschutz mitzudenken. Wir spielen diese beiden Punkte nicht gegeneinander aus, wie das die AfD versucht. Wir stimmen deshalb Ihrem Gesetzentwurf nicht zu. Wir werden über diesen Gesetzentwurf ohnehin im Fachausschuss noch einmal beraten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
