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Josef Lausch

FREIE WÄHLER 23.07.2025 Sitzungen 19/57

Hochverehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich um eine Beschwerde, eine Petition einer Bürgerin, wohnhaft in München oder in Ansbach – das geht aus den Unterlagen nicht eindeutig hervor –, gegen die geplante Asylunterkunft in München im Stadtteil Großhadern am Max-Lebsche-Platz. Zur Sache. Bei der Petentin handelt es sich um eine Anwohnerin, die Sicherheitsbedenken aufgrund der Unterbringung von Geflüchteten in ihrer Nachbarschaft anführt und daher die Inbetriebnahme der Unterkunft verhindern möchte. Aus ihrer Sicht besteht kein Bedarf für neue Asylunterkünfte, wenn im Zug der angekündigten Migrationswende nun verstärkt abgeschoben wird. Die Eingabe richtet sich gegen die Einrichtung einer dezentralen Asylunterkunft am Max-Lebsche-Platz, Flurnummer 166/10, durch die zuständige Landeshauptstadt München. Die Landeshauptstadt plant die Unterbringung von circa 110 geflüchteten Menschen in der Asylunterkunft, deren Bestand auf mindestens fünf Jahre angesetzt ist. Die Eröffnung der vom Münchner Stadtrat in der Stadtratssitzung am 28. Juni 2023 beschlossenen Einrichtung verschiebt sich nach derzeitigem Stand ohnehin auf das zweite Quartal 2026. Die Baugenehmigung wurde allerdings bereits erteilt. Um einzelne Stadtviertel nicht zu überfordern, versucht die Landeshauptstadt München, die geplanten Standorte zur Unterbringung Geflüchteter möglichst gleichmäßig auf das gesamte Stadtgebiet zu verteilen. Aktuell ist im 20. Stadtbezirk, eben Hadern, keine einzige Unterkunft für Geflüchtete in Betrieb. Auf die Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete am Max-Lebsche-Platz kann nach Einschätzung der Landeshauptstadt und aus Sicht der Staatsregierung nicht verzichtet werden. Die Petentin trägt auch erhebliche Sicherheitsbedenken vor. Daher sind Sondermaßnahmen der Sicherheitsbehörden geplant. Zu den angedachten Maßnahmen des Polizeipräsidiums München gehören eine intensive Bestreifung des Umfelds der Unterkunft, insbesondere in der ersten Phase nach der Eröffnung, ein regelmäßiger Austausch und Kontakt mit der Unterkunftsleitung auch unter Einbindung des örtlich zuständigen Kontaktbeamten und eine gezielte Lageauswertung im Hinblick auf Ordnungsstörungen und Straftaten mit Bezug zu der Unterkunft. Durch diese Maßnahmen sollen etwaige Fehlentwicklungen früh wahrgenommen werden. Darüber hinaus werden zukünftig für anlassbezogene Veranstaltungen, welche in unmittelbarer Nähe zur geplanten Unterkunft für Geflüchtete stattfinden, wie zum Beispiel das Haderner Dorffest, Maßnahmen zwischen Veranstalter, Sicherheitsbehörde und Polizei eng abgestimmt. Die Planungen der Landeshauptstadt München zur Inbetriebnahme einer dezentralen Unterkunft in München sind aus Sicht der Staatsregierung und nach dem Mehrheitsbeschluss des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden nicht zu beanstanden. In einer Sache gebe ich der Petentin durchaus recht. Es ist zu hoffen und auch absehbar, dass diese Unterkunft, die erst 2026 zur Eröffnung, zur Inbetriebnahme ansteht, nicht mehr benötigt wird. In einem ähnlichen Fall in Niederbayern in der Stadt Vilsbiburg hat in der letzten Petitionsausschusssitzung die Regierung von Niederbayern den Antrag auf Belegung einer Flüchtlingsunterkunft in ähnlicher Größe sogar von sich aus zurückgezogen und für erledigt erklärt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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