Tobias Reiß
Dann kommen wir zur Verweisung. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zur federführenden Beratung zu überweisen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Dann rufe ich den Tagesordnungspunkt 7 auf: Wahl Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Wieder- bzw. Neuwahl berufsrichterlicher Mitglieder Der Ministerpräsident (Unruhe) – ich bitte noch kurz um Aufmerksamkeit, bevor ich die Wahl eröffne – hat mitgeteilt, dass die Amtszeit von vier berufsrichterlichen Mitgliedern des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs im Laufe der nächsten Monate endet: Mit Ablauf des 16. Oktober 2025 endet die Amtszeit des berufsrichterlichen Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Frau Mechthild Klein, Vizepräsidentin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Ferner endet mit Ablauf des 10. November 2025 die Amtszeit des berufsrichterlichen Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Frau Tatjana Lilienfeld, Vorsitzende Richterin am Bayerischen Landessozialgericht. Es wird vorgeschlagen, sowohl Frau Mechthild Klein als auch Frau Tatjana Lilienfeld als berufsrichterliche Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs wiederzuwählen. Darüber hinaus tritt das berufsrichterliche Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Herr Dr. Bernt Münzenberg, Präsident des Landgerichts München II, mit Ablauf des 31. August 2025 in den Ruhestand und scheidet damit kraft Gesetzes aus dem Verfassungsgerichtshof aus. Als Nachfolger wird Herr Christoph Hagspiel, Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht, vorgeschlagen. Außerdem tritt das berufsrichterliche Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Herr Dr. Dieter Zöllner, Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, mit Ablauf des 30. November 2025 in den Ruhestand und scheidet damit ebenfalls kraft Gesetzes aus dem Verfassungsgerichtshof aus. Als Nachfolgerin wird Frau Dr. Bettina Meermagen, Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, vorgeschlagen. Die Richterinnen- und Richter-Wahl-Kommission hat in ihrer Sitzung am 16. Juli 2025 den Vorschlägen des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zugestimmt und beschlossen, der Vollversammlung zu empfehlen, diese Wahlvorschläge anzunehmen. Die vorgeschlagenen Persönlichkeiten sind bereit, im Falle ihrer Wahl die Ämter anzunehmen, und haben die entsprechenden Erklärungen gemäß Artikel 6 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof abgegeben. Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt findet nicht statt. Wir kommen gleich zur Wahl. Diese wird in geheimer Form durchgeführt. Die vier Wahlen finden in einem gemeinsamen Wahlgang statt. Das heißt, Sie haben einen Stimmzettel in weißer Farbe, auf dem alle vier vorgeschlagenen Persönlichkeiten aufgelistet sind. Bitte kreuzen Sie bei jedem Wahlvorschlag Ihre Wahlentscheidung an. Sie können entweder hier oder draußen im Wandelgang Ihre Stimme abgeben. Tragen Sie bitte Sorge dafür, dass nicht ersichtlich ist, wie Sie sich bei der Vornahme der Wahlhandlung entscheiden. Das Prozedere ist bekannt. Für den Wahlvorgang stehen vier Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 10:25 bis 10:29 Uhr)
