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Melanie Huml

CSU 23.07.2025 Sitzungen 19/57

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Erster Lesung den Gesetzentwurf zur Einführung eines Bayerischen Kinderstartgeldes. Damit geben wir in der Familienpolitik auch durchaus eine neue Richtung vor – eine Richtung, die auf Vertrauen und Klarheit, aber auch auf Verantwortung setzt. Für uns als CSU-Fraktion und als Staatsregierung ist dies auch ein ganz klares Zeichen, dass wir weiterhin an der Seite der Familien stehen. Das vorweg; denn das ist uns ganz wichtig. Für uns als CSU heißt Familienpolitik, für die Familien auch da zu sein. (Beifall bei der CSU) Mit dem neuen Kinderstartgeld schaffen wir eine einmalige Zahlung in Höhe von 3.000 Euro, und zwar für alle Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind. Die Auszahlung erfolgt im 13. Lebensmonat. Soweit die Fakten. Zum 13. Lebensmonat: Diejenigen im Raum, die Kinder haben, wissen, dass man gerade im ersten Jahr überlegt: Wie geht es weiter? Meist werden in den ersten 12 Monaten die Kinder doch zu Hause betreut. Dann stellt sich aber die Frage der Krippe. Wie sieht es mit den Finanzen aus? Wer steigt wieder in den Beruf ein? Das ist also eine Zeit, in der in vielen Familien doch die eine oder andere Entscheidung ansteht. Deswegen ist diese Zahlung zu diesem Zeitpunkt in unseren Augen eben auch gut und eine Unterstützung für die Familien. (Toni Schuberl (GRÜNE): Kürzungen als Unterstützung darstellen? Wollt ihr uns verarschen? – Widerspruch bei der CSU) Die Zahlung ist unbürokratisch, verlässlich und gerecht; sie ist nämlich einkommensunabhängig. – Leider habe ich den Zwischenruf nicht verstanden; vielleicht können Sie ihn nachher noch als Zwischenfrage stellen. Was ist das Kinderstartgeld? – Es ist einkommensunabhängig, hängt nicht von der Betreuungsform ab und muss nur einmal beantragt werden, nämlich künftig digital über das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Noch einmal: Es ist betreuungsformunabhängig. Familien, die entscheiden, die Kinder zu Hause zu erziehen und zu betreuen, bekommen die 3.000 Euro genauso wie diejenigen, die sich für die Krippe oder für eine andere Form der Betreuung entscheiden. Das ist unabhängig. Das ist Wahlfreiheit. Das ist das, was wir für die Familien wollen: dass sie selber entscheiden können, wie sie Familie leben. Sie sollen aber eine Unterstützung des Staates erhalten, weil wir die Familien unterstützen wollen. (Beifall bei der CSU) Ja, es ist richtig, dass wir das Familiengeld, das es früher gab bzw. das es aktuell noch gibt, verändern wollen. Dieses gab es über mehrere Jahre hinweg monatlich ausgezahlt. Wir haben damals sicherlich auch eine gute Idee auf den Weg gebracht. Wir haben aber einen wachsenden Verwaltungsaufwand. Es wird immer komplexer, und es ist eben auch so, dass wir von den Familien, von den Eltern auch gehört haben, dass sie sich wünschen, dass wir als Staat auch die Kindertagesstätten mehr unterstützen. Deswegen die Entscheidung, dass wir die Finanzen so trennen, dass eine Leistung direkt bei den Familien ankommt, ein Teil der Finanzen aber auch den Kindertagesstätten und damit auch wiederum den Familien zugutekommt. Das ist das, wofür wir uns entschieden haben. Wenn es um die Herausforderungen der Kindertagesstätten geht – bei der Ausstattung, beim Personal, beim Verwaltungsaufwand –, ist es wichtig, dass wir eine Neuaufstellung benötigen. Wir wollen dies aber zusammen mit dem Kinderstartgeld denken. Die im Familienbereich vorhandenen Finanzen sollen weiter bei den Familien ankommen – einerseits als Direktzahlung über das Kinderstartgeld und andererseits über Investitionen in die Qualität der Kindertagesstätten. Das ist der Weg, den wir als Staatsregierung, als CSU-Fraktion zusammen mit den FREIEN WÄHLERN gehen wollen. Das ist unser Weg. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Es wird immer so getan, als wäre das ein Entweder-oder, man dürfe quasi am besten nur das eine oder andere tun. Ich finde: Das ist ein kluges Sowohl-als-auch. Das ist auch ein verantwortungsvolles Sowohl-als-auch; denn auch im Freistaat Bayern ist es nicht so, dass wir unendliche Finanzen haben. Deswegen muss man sich konzentrieren, deswegen das Sowohl-als-auch. Sehen wir uns an, was verändert werden soll. Es handelt sich um eine Leistung, die mit dem Verfahren über das Zentrum Bayern Familie und Soziales möglichst unbürokratisch digital angewendet werden soll. Eine gewisse automatisierte Anspruchsprüfung soll hinterlegt sein, damit es für die Familien möglichst einfach wird. Wenn man aber eine Leistung vom Staat will, ist es nun einmal so, dass man sagen muss, ich möchte das, und einen Antrag stellen muss, um diese Leistung zu bekommen. Wir setzen hier aber auf möglichst digital, barrierearm, papierlos und verständlich. Wir als Abgeordnete werden dies in der Praxis dann auch immer prüfen, damit dies auch so funktioniert. Ja, es ist nicht ganz einfach, wenn man ein System umstellt. Aber wir werden feststellen, dass die Familien, die in das neue System quasi hineingeboren werden und das alte gar nicht mehr kennen, ganz selbstverständlich damit umgehen. Das haben wir bei allen Familienleistungen erlebt, die wir in den vergangenen Jahren eingeführt haben. Es ist mir auch persönlich sehr wichtig, dass das Kinderstartgeld wirklich unabhängig von der Betreuungsform gewährt wird. Wie ich es schon gesagt habe: Das Kinderstartgeld ist Ausdruck echter Wahlfreiheit. Die Regelung ist klar und verlässlich. Auch die Verbände haben das eine oder andere Thema eingebracht; einiges konnten wir aufnehmen. Es ist sehr wichtig, auch Folgendes zu sehen: Wir als Freistaat Bayern gewähren freiwillig eine Leistung, die den Familien zugutekommt. Andere Bundesländer könnten sich davon eine Scheibe abschneiden, zumal wir als Bayern auch in Zeiten, in denen der finanzielle Spielraum vielleicht etwas enger wird, an einer Leistung, die direkt an die Familien fließt, festhalten. Ich betone: Es ist eine freiwillige Leistung! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz ist vorbereitet. Wir haben heute die Erste Lesung. Der Entwurf geht jetzt in die Ausschüsse; dort wird noch einmal intensiv beraten. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen, weil wir ihn für tragfähig und zukunftsorientiert halten. Er ist Ausdruck unseres klaren Bekenntnisses zu den Familien. Wir unterstützen sie einerseits durch direkte Zahlungen, leisten aber gleichzeitig eine finanzielle Unterstützung der Strukturen; auch dieser Wunsch wird von Eltern immer wieder geäußert. Wir gehen diesen Weg. Vielen herzlichen Dank für die Unterstützung! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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