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Marina Jakob

FREIE WÄHLER 23.07.2025 Sitzungen 19/57

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Hierneis, du weißt, ich schätze dich sehr, aber mit diesem Gesetzentwurf und den Ausführungen dazu seid ihr wirklich auf dem Holzweg. Wir tun nichts anderes, als uns Gedanken zu machen: Wie kann ich den Hochwasserschutz zum einen beschleunigen, wie kann man ihn zum anderen effizienter und nachhaltiger machen? Was sind die wichtigsten Aufgaben und die richtigen Methoden, um unsere bayerischen Bürger, die entlang unserer Gewässer leben, vor Hochwasser zu schützen und dort entsprechende Maßnahmen umzusetzen? – Wir müssen alles im Blick haben: Wir müssen den Hochwasserschutz im Blick haben, wir brauchen den Regenwasserrückhalt, wir brauchen die Schwammregionen, zu denen ich später noch komme. Wir haben einfach Extremwetterereignisse, die immer mehr zunehmen. Die Kernaufgabe ist es, die Menschen vor Hochwasser, aber auch vor Trockenheit zu schützen. Dafür brauchen wir pragmatische Gesetze statt immer nur Verbote. Immer nur Verbote und neue Regelungen, wie Sie sie in Ihrem aktuellen Gesetzentwurf vorlegen, sind nicht der richtige Weg. Wir brauchen Selbstverantwortung, wir brauchen Gerechtigkeit. Es muss fair und auch einfach sein. Unser Gesetzentwurf, zu dem wir gerade in unzähligen Gesprächen mit vielen Verbänden Ausarbeitungen entwickelt haben, wird diesen Weg aufzeigen. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN ist genau das Gegenteil: Sie schaffen wieder einmal nur Bürokratie. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Der ökologische Hochwasserschutz allein wird diesen immer stärker werdenden Ereignissen und dem Klimawandel nicht gerecht. Wir brauchen beides: Wir müssen das Wasser in der Fläche zurückhalten – das ist gar keine Frage –, wir brauchen aber auch – und das zunehmend mehr – den technischen Hochwasserschutz. Deswegen muss dem Hochwasserschutz allgemein Vorrang vor anderen Belangen eingeräumt werden. Wenn es nach mir gehen würde – lieber Kollege Becher, das würde Ihnen sicherlich nicht gefallen –, bräuchten wir auch kein artenschutzrechtliches Gutachten mehr bei Maßnahmen, die wirklich Leib und Leben schützen, weil die Haselmaus einfach einen Schritt hinter den Menschen zurückstehen muss. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Paul Knoblach (GRÜNE)) Wir wollen keine Vorfestlegungen. Wir müssen dort, wo Hochwasserschutz technisch notwendig ist, bauen; wir müssen aber auch das Wasser in der Fläche zurückhalten. Ich komme zum Thema Drainagen. Das ist ein großer Punkt in Ihrem Gesetzentwurf. Drainagen sind unwahrscheinlich wichtig, um unzählige Felder in unserem Freistaat bewirtschaften zu können. Wenn wir die jetzt verbieten oder man die kaputten Anlagen nicht mehr reparieren darf, dann hat das zur Folge, dass die Felder nicht mehr bewirtschaftbar sind. Die Folge ist: Wir haben weniger Lebensmittelproduktion bei uns in Bayern, und wir müssen noch mehr importieren. Ich halte immer noch die konventionell auf unserem Boden erzeugte Kartoffel für besser als die Biokartoffel aus Ägypten. Wir müssen alles dafür tun, dass wir unsere heimische Produktion auch nachhaltig sichern. Da gehören auch einmal Drainagen dazu. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Johannes Becher (GRÜNE): Gehören entwässerte Moore auch dazu, oder was?) Ich habe es vorhin schon kurz gesagt: Wir haben die Schwammregionen. Von den Schwammregionen haben wir jetzt zehn in Bayern, die hoffentlich auch noch mehr werden können. Die machen genau eines vor: Sie halten Wasser in der Fläche zurück an Orten, wo es sinnvoll und richtig ist, und nicht pauschal über Bayern verteilt – wo eine Drainage kaputt ist, da dürft ihr kein Wasser zurückhalten, da haben wir eine vernässte Fläche –, (Heiterkeit des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) sondern wir müssen mit Sinn und Verstand an Orten, wo es sinnvoll ist, Wasser zurückhalten. Tiefengrundwasser ist in Bayern wirklich besonders geschützt, das sagen mir unzählige Firmen, die jetzt schon wirklich Probleme damit haben, das Tiefengrundwasser nutzen zu dürfen. Es macht auch keinen Sinn, wenn ich es Unternehmen verbiete, Tiefengrundwasser zu entnehmen, und sie sich dann an die Leitung des kommunalen Versorgers anschließen, der selber Tiefengrundwasser nutzt. Das macht keinen Sinn. Das ist keine gute Kreislaufwirtschaft. Das ist nicht nachhaltig, und das stärkt auch nicht unsere heimischen Unternehmen. 12 % Wasserschutzgebiet – das ist pauschal. Woher kommt denn die Zahl? Machen es andere Bundesländer so? Ist die Zahl gewürfelt? Wie kommt man auf diese 12 %? – Für mich ist die Vorgabe nicht logisch. Wir brauchen individuelle Lösungen vor Ort. Es kommt nicht auf die Größe des Wasserschutzgebietes an; es muss effizient sein, das Grundwasser muss geschützt werden, und da sind wir, glaube ich, mit unserer bayerischen Strategie auf dem richtigen Weg. Insgesamt ist das Bayerische Wassergesetz, das Sie vorgelegt haben, nicht zielführend. Es ist zu bürokratisch. Es wird uns hier nicht weiterbringen. Deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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