Petra Loibl
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich festhalten, dass für die CSU-Fraktion und auch für mich persönlich jegliche Form von Tierquälerei absolut nicht hinnehmbar ist. Deutschland hat unbestritten eines der besten Tierschutzgesetze weltweit. Die CSU steht vollumfänglich dazu, Leben und Wohlbefinden unserer Tiere zu schützen. Der Kernsatz des Tierschutzgesetzes lautet: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." Unser Ziel ist es, den Tierschutz in Bayern kontinuierlich zu verbessern, das heißt dort, wo es noch Probleme bzw. Verstöße gegen den Tierschutz gibt, diese unbedingt und sofort abzustellen. Zu den angeblichen strukturellen Problemen bei Aufdeckung und Verfolgung von Tierschutzverstößen wurde im Umweltausschuss mehrmals ausführlich berichtet, sowohl mündlich als auch schriftlich, zudem im Rahmen der Beantwortung einer Vielzahl von Schriftlichen Anfragen und Anfragen zum Plenum. Lieber Herr Kollege Knoblach, heute haben Sie es nicht getan, aber sonst wiederholen Sie gebetsmühlenartig – und tragen es wie eine Monstranz vor sich her –, wie sehr sie die Landwirtschaft, auch die Nutztierhaltung, unterstützen und wie sehr Sie hinter den Tierärzten, auch den Amtstierärzten, stehen. In Wahrheit ist es doch so: Sie wollen dieses Thema am Kochen halten. Sie skandalisieren und diskreditieren die Landwirte, insbesondere die Nutztierhalter, und unsere Tierärzte. Sie haben gerade wieder vor einer Fernsehkamera dazu gesprochen; ich habe noch das Wort "Tierleid" auffangen können. Wenn Sie so weitermachen, dann haben wir bald keine Landwirte, keine Nutztierhalter und keine Tierärzte mehr in unserem Land. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) All die in Ihrem Antrag genannten Punkte werden bereits vollumfänglich in die Kontrollen eingebunden. Ich könnte jetzt sagen: Punkt! Ich mache hier Schluss. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab. – Aber ich werde noch einmal erklären, wie das Schmerzkriterium in die tierschutzrechtlichen Kontrollen einfließt. Die Tierschutzgesetzgebung zielt darauf ab, Schmerzen, Leiden und Schäden bei Tieren zu vermeiden. Das Tierschutzgesetz verbietet es generell, Tieren ohne vernünftigen Grund – ich habe es gesagt – Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Bei Tierschutzkontrollen werden Verstöße gegen die Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erfasst und Maßnahmen eingeleitet bzw. durchgeführt, auch wenn bei den Tieren noch keine Schmerzen festgestellt wurden. Wenn aber Schmerzanzeichen festgestellt werden, liegen in der Regel Verstöße gegen die Haltungsvorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vor, entweder, weil die Haltung nicht passt oder weil das Gebot, den Tierarzt hinzuzuziehen, nicht eingehalten wurde. Weitere Gründe können ein Unfall oder eine akute Erkrankung sein. Die Abstellung der die Schmerzen verursachenden Mängel muss durch den Tierhalter oder Betreuer sofort erfolgen. Genauso ist es, wenn bei der Kontrolle Verstöße gegen Haltungsvorgaben festgestellt werden. Eine Grundlage der Kontrolle allen Handelns ist es, auf die Tiergesundheit zu schauen, und die Einschränkung Nummer eins bei der Tiergesundheit ist der Schmerz. Die Beurteilung des Vorliegens von Schmerzen ist eine Routineaufgabe von Tierärzten. Das heißt, bei jeder Kontrolle achtet der Amtstierarzt routinemäßig auf Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Tieren. Das ist eine Selbstverständlichkeit, das ist die Grundlage. Wir Tierärzte werden schon in der Propädeutik, aber auch im weiteren Verlauf des Studiums in den Fächern Physiologie und Verhaltenskunde zu den entsprechenden Inhalten geschult. Das ist auch Inhalt des Staatsexamens, das wir ablegen. Die Schmerzbeurteilung ist das A und O des tierärztlichen Handelns. Wer das im Studium nicht kapiert, der besteht das Staatsexamen nicht. Die Amtstierärzte werden zu dem Thema Schmerzen und Leiden bei Tieren zusätzlich aus- und fortgebildet. Diese besondere Expertise zu dem Thema "Schmerzen, Leiden, Schäden" ist für die Einordnung eines Tierschutzverstoßes von höchster Bedeutung. Wie Sie es schon gesagt haben: Die stillen Dulder, unsere Patienten, können nicht sagen, wo es ihnen wehtut. Die stillen Dulder müssen wir anhand von Anzeichen erkennen. Ein Beispiel ist schon genannt worden: das Schmerzgesicht bei Rind, Schaf und Schwein. All das wird selbstverständlich als Teil der Kontrolle sofort geprüft. Der Tierarzt ist nicht nur in der Kontrollsituation der berufene Schützer der Tiere. Amtstierärzte stehen auch beim Vollzug bzw. vor Gericht im Feuer. Genau dort, bei der Abgabe des Gutachtens vor Gericht, ist das Thema Schmerzeinordnung das A und O. Ich wiederhole: Verstöße gegen den Tierschutz sind nicht hinnehmbar. Es ist Aufgabe der Überwachungsbehörden, diese festzustellen und im Vollzug abzustellen. Dabei wird das geeignete, erforderliche und angemessene Mittel gewählt. Wir lehnen diesen Antrag ab. Er läuft ins Leere, weil all das gemacht wird. Außerdem würde der Antrag zu mehr Dokumentationspflichten führen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
