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Alexander Flierl

CSU 23.07.2025 Sitzungen 19/57

Geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute in der Zweiten Lesung über den Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes. Eines gleich vorweg: Die Ziele des Entwurfs, Schutz unseres Grundwassers, Hochwasservorsorge, nachhaltiger Umgang mit unserer lebenswichtigen Ressource Wasser, sind zweifellos wichtig. Daran besteht kein Zweifel. Diese Ziele teilen wir ausdrücklich. Ebenso klar ist: Dieser Gesetzentwurf ist nicht das richtige Instrument, um genau diese Ziele zu erreichen. Ich sage Ihnen auch gerne warum. Er ist wieder ein Lehrstück für Überregulierung, Bürokratieaufblähung und fachlich unausgegorene Symbolpolitik. Der Gesetzentwurf würde in der Praxis mehr Verwirrung entstehen lassen, als er dem Schutz der genannten Ziele dann auch dienen würde. Ich mache das gerne auch an dem Beispiel in Ihrem Gesetzentwurf fest. Wir haben eine unnötige Doppelregulierung statt einer zielgerichteten Gesetzgebung. Wir haben ein bestehendes Bayerisches Wassergesetz. Wir haben das Wasserhaushaltsgesetz auf Bundesebene. Zusätzlich haben wir bereits entsprechende fachlich umfassende Regelungen zum Grundwasserschutz, zur sparsamen Wassernutzung und auch zur Hochwasservorsorge. Wir brauchen keine Rechtsunsicherheit durch Doppelregelungen – ganz im Gegenteil. Wir müssen gezielt bestehende gesetzliche Instrumente verbessern. Dazu bietet Ihr Gesetzentwurf keinen Anlass. Statt konkreter Lösungen erleben wir gesetzgeberischen Aktionismus, der zwar wie immer bei Ihren Gesetzentwürfen gut gemeint, aber schlecht gemacht ist. Was gut gemeint, aber schlecht gemacht ist, ist damit eindeutig auch gefährlich und bringt uns in der Sache nicht weiter. (Beifall bei der CSU) Bei der genannten Sturzflutenregelung wird die Vollzugsrealität völlig ignoriert. Sie fordern an dieser Stelle ein besonderes öffentliches Interesse für den Schutz vor Sturzfluten. Dieses Thema nehmen wir ernst. Wir investieren auch sehr viel. Wir stellen den Kommunen entsprechende Instrumentarien zur Verfügung, indem wir zum Beispiel Konzepte fördern. Wir erstellen entsprechende Gefährdungskarten, bereiten diese vor und stellen sie kostenlos zur Verfügung. Ihr Entwurf bleibt jedoch völlig vage. Es gibt keine Datengrundlage und keine praktikablen Umsetzungskriterien. Wo sollen denn die Behörden ansetzen? Auf welcher Basis sollen sie ihre Planungsentscheidungen treffen? Mit einem so unbestimmten Rechtsbegriff, wie Sie ihn verwenden, lässt sich weder eine Genehmigungslage darstellen oder bewerten noch ein tragbares Hochwasserschutzkonzept organisieren. Wir brauchen eben keine Schlagworte im Gesetz. Wir brauchen klare, vollziehbare Regelungen. Auch das bleibt Ihr Gesetzentwurf schuldig. Ich kann gleich nahtlos anschließen an die vorhergehende Debatte zum Dritten Modernisierungsgesetz. Wenn ich zum Beispiel Ihr Drainageverbot heranziehe, das Sie einführen wollen, wieder pauschal, völlig praxisfern und eindeutig auch unverhältnismäßig, dann irritiert das doch sehr. Ein pauschales Verbot für ganz Bayern für Drainagen auf landwirtschaftlichen Grundstücken lässt doch überhaupt die Bewirtschaftungssituation im ganzen Land, regionale Besonderheiten und auch regionale Gegebenheiten völlig außer Acht. Und es trifft natürlich wieder eine Berufsgruppe, auf die Sie liebend gern immer eindreschen: Es sind unsere Landwirtinnen und Landwirte. Die haben Sie immer besonders im Fokus mit Ihren pauschalen Kritikansätzen. Deswegen sage ich Ihnen ganz klar: Pauschale Verbote helfen nicht weiter. Ihr Entwurf lässt differenzierte Lösungen vermissen. Das ist nämlich eindeutig der Holzhammer, den Sie da wieder auspacken, aber nicht der Instrumentenkasten, den wir eben brauchen, um zielgerichtet und regional ausgewogen in dieser Frage vorzugehen. Dass das noch nicht genug ist, einfach pauschal ein Verbot auszusprechen, zeigt sich daran, dass Sie auch noch jährlich einen Bericht wollen. Das ist doch wirklich überbordende Bürokratie, völlig nutzloses Berichtswesen, ob der Landwirt A in der Region B fünf Drainagen ersetzt hat oder vielleicht neue eingebaut hat. Das ist völlig überzogen. Sie schaffen hier wieder ein Bürokratiemonster. Sie wollen mehr Bürokratie, anstatt Bürokratie abbauen zu wollen, insbesondere Bürokratie, die keinen erkennbaren Nutzen und keine Wirkung aufweist. Ein weiterer Punkt, der ganz entscheidend ist: Sie wollen das Tiefengrundwasser schützen. Jawohl, diese wertvolle Ressource, diese eiserne Reserve wollen wir auch erhalten. Aber Sie machen es wieder an völlig untauglichen Kriterien und Definitionen fest. Eine Regenerationszeit von 50 Jahren – das ist wasserwirtschaftlich und hydrogeologisch überhaupt der völlig falsche Ansatz und lässt zum Beispiel die geologischen Gegebenheiten in unserem Freistaat völlig außer Acht. Das hilft uns eben auch nicht weiter. Wer soll das denn alles prüfen, was Sie hier vorgeben? Wer soll das dann genehmigen? Die Definitionen sind auch eindeutig zu unklar und nicht passend. Und natürlich: Wichtig ist Ihnen anscheinend eher, dass man das Münchner Bier weiterhin mit Tiefengrundwasser brauen darf. Aber dass man unsere Mineralwasserabfüller mit einer solchen Regelung im Regen stehen lassen würde, sehen Sie überhaupt nicht. Da schießen Sie eindeutig über das Ziel hinaus. Auch deswegen ist der Gesetzentwurf völlig untauglich. (Beifall bei der CSU) Und es geht auch so weiter mit Ihrer Forderung nach 12 % Wasserschutzgebieten. Das ist reine Symbolpolitik, die keinerlei Substanz hat. Das ist eine willkürliche Vorgabe. Das konterkariert unseren bayerischen Weg, dass wir nämlich zielgerichtet und genau dort, wo es notwendig ist, Zonen einrichten mit schärfsten, wichtigen und großen Auflagen, um unsere wichtigste Ressource, das Trinkwasser, entsprechend zu schützen. Sie wollen hier einfach pauschal vorgehen – 12 % –, als wäre das die Lösung für alle Schwierigkeiten. Das ist es eben nicht. Wir brauchen kein pauschales Flächenziel, weil das weder die Akzeptanz vor Ort erhöht noch die Umwelt und unsere Ressource Wasser schützt. Auch deswegen ist Ihr Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig. Auch beim Beitrag des Kollegen Hierneis ist es wieder vorgebracht worden, immer die gleiche Platte und immer wieder die Behauptung, wir würden als Staatsregierung, als die regierungsstützenden Fraktionen nicht handeln. – Nein, ganz im Gegenteil: Wir handeln selbstverständlich, aber wir gehen mit Strategie und mit Maß vor. Mit unserem Programm "Wasserzukunft Bayern 2050" setzen wir genau dort an, um diese Ziele zu erreichen und nachhaltigen Wasserschutz zu gewährleisten. Wir setzen an bei der Wiederherstellung des Landschaftswasserhaushalts, bei Schwammstadtkonzepten, auch beim digitalen Wassermanagement. Das ist doch der richtige Weg. Gerade beim Hochwasserschutz haben wir doch in diesem Jahr gezeigt, wie schnell wir bei den Haushaltsberatungen zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen können. Wir haben auf 240 Millionen Euro erhöht und haben dann 40 Millionen Euro als weitere Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre ermöglicht, um beim Hochwasserschutz voranzukommen. Das ist doch zielgerichtete, pragmatische Politik, die Ihr Gesetzentwurf eindeutig vermissen lässt. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ich sage ganz klar: Mit dem geplanten Wassercent schaffen wir ein wirksames ökonomisches Instrument. Aber auch hier gilt bei uns: Erst ein Praxischeck und dann das Gesetzgebungsverfahren, nicht umgekehrt, wie Sie es immer gerne machen. Was wir brauchen, ist nämlich eine entsprechende Folgenabschätzung, eben auch eine ganz klare Richtung, wohin ein Gesetz führt. Wir brauchen kein Flickwerk, wie es Ihr Gesetz wäre. Deswegen kündige ich gleich an, dass in einem neuen Bayerischen Wassergesetz, in dem der Wassercent geregelt wird, die weiteren offenen Fragen geklärt werden. Wir werden es handwerklich richtig und gut aufstellen, sodass der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung gewährleistet ist und der Hochwasserschutz besonderes öffentliches Interesse genießt, wir die hydraulische Einheit aufgeben und schnellere Verfahren auf den Weg bringen bei Genehmigungen und bei der Weiterverlängerung, zum Beispiel bei Wasserschutzgebieten. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, gilt für uns ganz klar: Der Schutz unserer Wasserressourcen ist zu wichtig, um ihn einem unausgereiften Schnellschuss zu opfern. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN mag zwar in der Absicht wie immer sehr ehrenhaft sein – in der Wirkung ist er aber praxisfern und übergriffig. Deswegen lehnen wir ihn ab. Wir wollen Wasserschutz mit Augenmaß. Wir wollen Fortschritt, nicht Überforderung. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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