Alexander Flierl
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist gut, dass wir dieses Gesetzesvorhaben heute mit der Zweiten Lesung zum Abschluss bringen. Ich glaube, es ist auch gut, dass wir in der Sache debattieren, uns mit Argumenten austauschen und die Diskussion nicht fadenscheinig auf die Zeit nach der Sommerpause verschieben wollen, um vielleicht noch Stellungnahmen einzuholen, die dann vielleicht sogar noch länger dauern. Wir bringen heute dieses Gesetz zum Abschluss. Das Gesetz ist weit mehr als eine bloße Verwaltungsnovelle. Es ist ein Ausdruck eines klaren politischen Auftrags, den Staat leistungsfähiger zu machen, unnötige Vorschriften abzuschaffen und die Prozesse in unserer Verwaltung zu modernisieren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Dieses Gesetz steht für ein klares Bekenntnis. Wir machen ernst mit Bürokratieabbau. Wir machen Schluss mit unnötigem Aufwand. Wir schaffen Freiräume für das Wesentliche. Wir wollen das Leben der Menschen einfacher machen. Wir entlasten die Bürgerinnen und Bürger. Wir geben Unternehmen Luft zum Atmen. Wir schaffen Kapazitäten für die Verwaltung, damit sie sich auf das Wesentliche konzentrieren kann. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist keine reine Technokratenübung. Nein, im Gegenteil, das ist praktizierte Freiheit, und das wollen wir mit diesem Gesetz auch zum Ausdruck bringen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir haben bereits mit dem Ersten und dem Zweiten Modernisierungsgesetz große Schritte unternommen. Jetzt gehen wir diesen Weg weiter, zielgerichtet, entschlossen, konsequent und mit einem Blick nach vorn. Ich darf kurz die Neuerungen in Erinnerung rufen, weil man auch in der öffentlichen Diskussion immer so den Eindruck hat, wir würden hier nur über die Frage der Schwellenwerte für die Umweltverträglichkeitsprüfung sprechen. Ja, das tun wir auch, und darauf gehe ich dann auch noch ein. Aber es geht natürlich auch um die weiteren Neuerungen. Ich schaue gerade auf die Neuerung, dass wir bei staatlicher Förderung auf Verwendungsnachweise bis zu gewissen Werten verzichten wollen: bei Förderbescheiden bis zu 10.000 Euro gegenüber Privaten oder Gesellschaften des privaten Rechts und bis zu 100.000 Euro gegenüber unseren Kommunen und kommunalen Zusammenschlüssen. Das ist doch wirklich wegweisend. Das ist auch bahnbrechend. Das ist ein ganz neuer Weg, den wir hier gehen wollen, indem wir den Menschen mehr Vertrauen entgegenbringen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich sage es ganz klar: Nach einer Evaluierung werden wir sehen, wie diese Freiheit genau genutzt wird und ob das funktioniert. Dann werden wir auch – ich bin fest davon überzeugt, dass es gut funktionieren wird – diese Schwellenwerte anpassen. Dann werden wir auch höher gehen. Dann können wir bei den Kommunen durchaus in den siebenstelligen Bereich gehen, um auch hier die Verwaltung zu entlasten. Es geht auch um die Reform der Feuerbeschau. Statt einer allgemeinen Pflicht für alle Gebäude wollen wir nämlich, dass sich die Kommunen und die Feuerwehren auf Sonderbauten konzentrieren können, dort, wo es besonders wichtig ist. Wir wollen natürlich, dass bei entsprechendem Anlass weiterhin die rechtlichen Möglichkeiten des Einschreitens gegeben sind und wir uns wirklich auf das Notwendige in dieser Frage konzentrieren. Wir entschlacken die Bauordnung. Wenn zusätzliche Wohnungen eingebaut werden, wird dies künftig genehmigungsfrei. Wir wollen auch gewisse Gebäude im Außenbereich, die keine Aufenthaltsräume haben, die keine Versorgungsleitungen aufweisen, genehmigungsfrei stellen. Wir wollen auch Brennstoffzellen – dazu der Änderungsantrag unserer Fraktion – bei bestehenden Energieversorgungsanlagen ermöglichen. Wir wollen den Weg konsequent weitergehen, dass wir nicht noch zusätzliche Genehmigungsschritte einfordern, wenn es um den Ausbau erneuerbarer Energien und den Klimaschutz geht. Natürlich werden auch digitale Antragsverfahren günstiger. Wer digital beantragt, soll weniger bezahlen. Das ist ein klarer Anreiz für einen Umstieg und ein weiterer Hebel für die Digitalisierung. Genau diese und weitere Änderungen schaffen Gestaltungsspielraum und Bewegungsfreiheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen, für Kommunen und natürlich auch für unsere Verwaltung. Aber entscheidend ist für uns auch, dass es kein Gold-Plating mehr geben soll. Europäisches Recht wird dann entsprechend konsequent angewendet. Wir folgen da der klaren Linie, die unser Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung bekräftigt hat (Florian von Brunn (SPD): Seit wann hat der eine klare Linie?) und der wir uns vollständig anschließen. Europäische Spielräume wollen wir konsequent und künftig auch voll ausschöpfen. Das ist eine klare Ansage. Was Brüssel nicht verlangt, schaffen wir nicht zusätzlich obendrauf. Gold-Plating ist mit uns nicht mehr zu machen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deswegen heben wir auch die Schwellenwerte bei der Umweltverträglichkeitsprüfung auf das europarechtlich zulässige Maß an. Das ist kein Rückschritt. Es ist ein Schritt zu mehr Effizienz ohne Abstriche bei den Umweltstandards. Das muss man von Anfang an immer klar betonen. Ich bitte da schon auch um Ehrlichkeit in der Debatte. (Widerspruch der Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE), Florian von Brunn (SPD) und Volkmar Halbleib (SPD)) Hier wird – das sieht man auch heute wieder – ein Popanz aufgebaut. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Hier wird so getan, als würde man das Kind mit dem Bade ausschütten, als würden wir unser Naturschutzrecht schleifen. Das ist wirklich unlauter. Diese Kritik – das haben wir, glaube ich, auch in den Ausschüssen gesehen – ist deutlich überzogen. Sie ist unredlich und in der Sache völlig haltlos. Ich betone es noch einmal: Das materielle Umweltrecht bleibt völlig unangetastet. Wer eine Seilbahnanlage baut, wer eine Beschneiungsanlage plant und errichtet, wer touristische Infrastruktur plant und errichtet, muss weiterhin vollumfänglich nachweisen, dass alle Umweltschutzstandards, die Naturschutzstandards, das Artenschutzrecht und auch der Landschaftsschutz gewährleistet sind. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) Dazu stehen wir auch. (Florian von Brunn (SPD): Das reicht aber nicht aus!) Für unsere Fraktion gilt – ich betone das ausdrücklich und unterstreiche es –, dass es für uns keine Abstriche, kein Aufweichen, keine Rolle rückwärts beim Schutz unserer Naturschönheiten gibt. Das ist unser Credo, und das werden wir weiterhin aufrechterhalten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Maßstäbe für eine Genehmigung bleiben dieselben. Schutzgüter bleiben bei uns auch entsprechend geschützt. Aber wir entflechten Verfahren, wir beschleunigen, wir vermeiden Doppelprüfungen, und – nochmals – wir senken keine materiellen Standards; denn die Umweltverträglichkeitsprüfung war nie Selbstzweck. Sie ist ein Verfahren und kein Wert an sich. Genau dort setzen wir an. Dort heben wir die Schwellenwerte an. Es ist auch sachgerecht, dort anzusetzen, wo es europarechtlich eben nicht erforderlich ist. Ich betone nochmals, dass die Beteiligung der Umweltverbände natürlich weiterhin erhalten bleibt. Die Öffentlichkeit wird weiterhin gehört, nur eben zielgerichteter, konzentrierter und mit weniger Verfahrensballast. Darum geht es uns: verzichtbare Bürokratie raus, echter Umweltschutz bleibt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir sagen ganz deutlich: Verfahrensbeschleunigung ja, Standardabsenkung nein. Das ist unser Leitbild, und es wird bei dieser Entscheidung und bei allen künftigen Entscheidungen weiterhin unser Leitbild bleiben. Dieses Gesetz gibt Anlass, den Blick nach vorne zu richten. Wir machen einen großen Schritt mit dem Dritten Modernisierungsgesetz. Wir wissen aber auch, der Weg ist nicht zu Ende. Was brauchen wir noch? – Wir brauchen eine Reduzierung von Berichtspflichten zwischen den Behörden. Das hat nichts mit mangelnder Transparenz zu tun, sondern wir schaffen damit Arbeitserleichterungen. Jedes Recht, auch unser Recht auf Berichte und auf Auskunft, bleibt davon völlig unberührt. Natürlich steht es uns zu, diese Berichte einzufordern; aber bloße Berichterstattung zwischen Behörden braucht man, glaube ich, heutzutage wirklich nicht mehr. (Beifall bei der CSU) Wir müssen uns wirklich vor unsere Beamtinnen und Beamten, vor unsere Angestellten stellen, um unnötige Arbeit zu vermeiden. Wir brauchen mehr Ermessensspielräume statt starrer Vorgaben. Wir brauchen einheitliche Anlaufstellen für komplexe Verfahren. Wir brauchen ein funktionierendes Maß an digitaler Verwaltungsrealität, die nicht nur auf dem Papier besteht, sondern auch tatsächlich umgesetzt wird. Für uns ist ganz eindeutig, und wir betonen dies immer zu Recht: Bürokratieabbau ist keine Momentaufnahme. Nein, es geht um eine Daueraufgabe, und dieser Daueraufgabe werden wir uns widmen. Bayern muss weiterhin an der Spitze der Reformländer stehen, nicht durch Worte, sondern durch Taten, nicht durch Lippenbekenntnisse von der Opposition, die dem Bürokratieabbau das Wort redet; aber wenn es darum geht, einmal Farbe zu bekennen und ganz klar zu sagen, wo wir ansetzen wollen, dann kommen von der Opposition ständig nur Fehlanzeige und Bedenken. (Beifall bei der CSU) Deswegen brauchen wir nicht nur Worte, sondern wir brauchen handwerklich saubere Gesetze, genau wie dieses Dritte Modernisierungsgesetz, das gut, handwerklich richtig und in Abstimmung mit den europarechtlichen Vorgaben und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entworfen wurde. Deshalb bitte ich heute um Ihre Zustimmung. Dieses Gesetz ist ein Gewinn für die Menschen in unserem Land. Es ist ein Gewinn für alle, die gestalten wollen, für eine moderne Verwaltung, für schnellere Verfahren. Wir stehen für ein Bayern, das handelt statt hindert. Wir reden nicht nur über Bürokratieabbau, nein, wir machen ihn. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU)
