Horst Arnold
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD und der Umgang mit dem Rechtsstaat geben mir jetzt Anlass, mal darauf hinzuweisen, was diese Rückführungsanordnung überhaupt zum Gegenstand und zum Inhalt hat. Dann können wir uns weiter darüber unterhalten, ob das nur Kriminelle, ob das nur Menschen sind, über die man so herablassend redet, dass man glaubt, man ist in einem Unrechtsstaat. Tatsächlich sind wir im Rechtsstaat. Sie dürfen ja so reden. Ich will es Ihnen sagen: Diese Richtlinie ist aufgrund des Gesetzes – § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes – erlassen worden und sieht vor, dass afghanische Staatsangehörige und deren berechtigte Familienangehörige aus Afghanistan dann eine Aufnahmezusage erhalten können, wenn sie sich durch ihren Einsatz für Frauen, Menschenrechte oder durch ihre Tätigkeit im Bereich Justiz, Politik, Medien, Bildung, Kultur, Sport oder Wissenschaft besonders exponiert haben und deshalb individuell gefährdet sind oder wenn sie sich aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Orientierung oder Geschlechtsidentität oder ihrer Religion einer aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergebenden lebensbedrohlichen Situation ausgesetzt sehen. – Herr Bergmüller, für solche Dinge gibt es keine Amnestie; das ist viel zu allgemein. (Franz Bergmüller (AfD): Erkundigen Sie sich noch einmal!) Das müssten Sie auch als ehemaliger Gastwirt wissen, dass nicht jeder Gast gleich zu behandeln ist. Für Sie ist ja entscheidend, dass er zufrieden ist. Die Leute sind natürlich nicht zufrieden. Dass wir in dem Zusammenhang auch Urteile haben, hat die Kollegin Gülseren Demirel erwähnt. Da ist ein Urteil vom 07.07.2025. Ich will Ihnen mal sagen, wer da einen Antrag auf Erteilung eines Visums gestellt hat. Aus dem Urteil: Die Antragstellenden sind afghanische Staatsangehörige und aktuell in Pakistan aufhältig. Die Antragstellerin war zueinst in Afghanistan Juradozentin und stellvertretende Leiterin der Wahlkommission. Sie hielt sich zwischen 2013 und 2015 mehrfach als Gastwissenschaftlerin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg auf. Sie reden davon, dass da irgendwelche Extremisten oder sonst wer reinkommt, müssten aber eigentlich sehen, dass die Richtlinien, die dafür vorgesehen sind, nicht nur, aber auch Ortskräfte betreffen, jedenfalls genau die Menschen, die für eine freiheitliche Demokratie, für die Entfaltung der Person auch in diesen Gesellschaften eingetreten sind. Es ist nicht nur die Frage, ob die der Bundeswehr geholfen haben. Es ist die Frage, dass sie sich für Werte eingesetzt haben, für die wir stehen und fallen, weil wir sagen, das ist unsere freiheitliche Demokratie, und weil wir wollen, dass in der ganzen Welt Anstand und Würde ist, die Menschen als solche zu achten. (Zurufe von der AfD) Und da sagen Sie: Nein, die kommen nicht aus Afghanistan rein. Darüber hinaus auch der Umgang mit Zahlen: Sie sprechen von Tausenden von Afghanen, die aufgrund dieses Programmes illegal ins Land gekommen seien. Sie selber waren Polizist und wissen in diesem Zusammenhang, dass das BKA in Pakistan eine Außenstelle hat, zweimal die Menschen geprüft hat, durchgecheckt hat – das hat Berlin bestätigt – und letztendlich in Einzelinterviews die Identität geklärt worden ist. (Zuruf von der AfD) Bei der Rückkunft dieser Menschen, die dann möglicherweise in Zweifel gezogen worden sind, in Berlin am Flughafen gab es insgesamt sieben bis acht Fälle. Ansonsten gab es da nichts zu beanstanden. Sie machen aus dieser menschlichen Not, aus dieser Bedrohung, sieben oder acht Fälle, die Regel, dass das alles Menschen seien, die hier kein Aufenthaltsrecht hätten. Das ist schäbig und in diesem Zusammenhang skandalisierend. Sie pauschalisieren, diskriminieren, verunglimpfen und verachten Menschen. In diesem Zusammenhang verachten Sie auch unsere Werte als rechtsstaatliche Gemeinschaft. Deswegen ist der Antrag abzulehnen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von der AfD)
