Markus Striedl
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir über einen Punkt, der von grundlegender Bedeutung für das Vertrauen und die Rechtssicherheit unserer Häuslebauer in Bayern ist, nämlich über die Regelung zu den Straßenerschließungsbeiträgen – ein langes Wort – im Kommunalabgabengesetz. Eine Inkonsistenz in der Gesetzgebung führt dazu, dass Bürger, die in gutem Glauben Grundstücke mit augenscheinlich bestehender Straßeninfrastruktur erworben haben, plötzlich erheblichen finanziellen Forderungen gegenüberstehen. Wenn zudem der Name der Zuwegung "Straße" lautet, dann kann der Bürger auch guten Gewissens von einer vollwertigen Straße ausgehen. In den Jahren 2018 und 2021 wurden bereits umfassende Regelungen für die Entlastung der Bürger beim Straßenbau und bei der Instandhaltung erlassen. So werden in Bayern grundsätzlich keine Beiträge mehr zur Finanzierung, zur Verbesserung und zur Erneuerung von Ortsstraßen erhoben. Erschließungsbeiträge dürfen außerdem nach 25 Jahren nicht mehr erhoben werden. So weit, so gut. Kernproblem: Diese Regelung gilt nicht für sogenannte Provisorien, selbst wenn diese bereits seit vielen Jahren von den Bürgern genutzt werden und teilweise auf diesen Provisorien aus Unwissenheit der Gemeinden sogar ein Winterdienst stattfindet. Dies führt zu einer inakzeptablen rechtlichen Lücke, die unseren Bürgerinnen und Bürgern unvorhersehbare und massive finanzielle Belastungen beschert. Die Praxisfälle belegen die Dringlichkeit dieser Situation und die daraus resultierende Notwendigkeit unserer Initiative. Beispiele: In Geretsried haben die Anwohner für eine Straße, die seit 1979 geteert ist, Rechnungen in Höhe von 20.000 Euro bekommen. Warum? – Diese Straße war ein Provisorium. In Vaterstetten ging ein solcher Fall vor Gericht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat geurteilt, dass die 25-Jahres-Frist eben nicht für diese Provisorien gilt, eine direkte Folge der Gesetzeslage, die Richtern und Gemeinden keinen Spielraum lässt. In Vaterstetten sollen 450.000 Euro auf die Anwohner umgelegt werden. In Balzhausen musste eine Anwohnerin 23.000 Euro bezahlen, und so geht es weiter. Das sind Kosten, die den Bürgern trotz gegenteiliger Zusagen der Gemeinden entstanden sind. Warum? – In beiden Fällen, sowohl in Balzhausen als auch in Vaterstetten, hatten die Gemeinderäte beschlossen, die Kosten für die Anwohner zu übernehmen. Aber die Gemeinden dürfen das nicht. Das ist die Krux im Kommunalabgabengesetz. Diese Abgaben müssen zwingend erhoben werden. Wir stellen ganz klassisch fest: Sowohl die damaligen Regierungsparteien als auch die Staatsregierung haben einfach deutlich mangelhaft gearbeitet. Es kann nicht hingenommen werden, dass Kommunen künftig für jede Straßensanierungsmaßnahme in die Archive im Keller steigen müssen, um zu schauen, ob diese Straße im Jahre 1965 als Provisorium oder als Straße eingestuft wurde. Das kann nicht Sinn und Zweck dieser Regelung sein. Unser Antrag fordert die Staatsregierung daher auf, auch die Straßenprovisorien, bei denen der Anschein einer bereits fertiggestellten Straße besteht, in Artikel 5a des Kommunalabgabengesetzes aufzunehmen Eine entsprechende rechtliche Regelung muss gefunden und diese dem Landtag als Gesetzentwurf zur Verfügung gestellt werden. Nur so können wir eine Regelungslücke schließen und eine Regelung schaffen, die das Vertrauen in die Rechtssicherheit nicht mehr untergräbt und verlässliche sowie gerechte Lösungen für unsere Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal den geschätzten, ehrenwerten Herrn Vizepräsidenten Alexander Hold, zitieren, der im Politikmagazin "Kontrovers" zu diesem Thema feststellte: "Der Ärger ist mehr als nachvollziehbar, wenn man nach Jahrzehnten zur Kasse gebeten wird." Das unterstreicht doch final die Notwendigkeit unseres Antrags. Ich bitte Sie daher um Zustimmung. Probieren Sie es für unsere Leute, für unsere Bürger und für unsere Häuslebauer einfach einmal, einem AfD-Antrag zuzustimmen. Das ist wie das erste Mal beim Zahnarzt. Das tut auch überhaupt nicht weh, weil wir garantiert nicht bohren müssen. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist Herr Kollege Josef Heisl für die CSU-Fraktion.
