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Ulrich Singer

AfD 23.07.2025 Sitzungen 19/57

Geschätztes Präsidium, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Brannekämper, Sie haben gedacht, ich würde heute nicht zu diesem Punkt sprechen. Ich bin aber nach Ihnen der nächste Redner. Sehen Sie sich die Rednerliste an. Aber, es ist alles gut. Sie haben eingeräumt, dass das Denkmalschutzgesetz im Wesentlichen auf Druck der früheren Bundesregierung geändert wurde. Sie haben daraufhin versucht, für Bayern irgendwelche intelligenten Ansätze hinzubekommen. Herr Kollege Mannes hat Sie dann aber darauf hingewiesen, dass die CSU inzwischen mit der CDU auf Bundesebene regiert. Sie haben sich nur einen schlechten Koalitionspartner ausgesucht. Sie müssen im Bund Druck machen, damit die verfehlte Politik der letzten Jahre und Jahrzehnte wieder rückgängig gemacht wird, damit wir wieder Fortschritte machen können. Es kann nicht sein, dass Sie das Spiel mitmachen, die Klima-Ideologie weit über unseren Denkmalschutz zu stellen. Das ist in Bayern passiert. Wir wollen diese Überbewertung der Klima-Ideologie zurücknehmen. Wir wollen, dass erneuerbare Energien neben den Denkmalschutz gestellt werden, nicht darüber. Aktuell sehen wir, dass das Bayerische Denkmalschutzgesetz nicht mehr dem Schutz unserer Kultur- und Baudenkmäler dient, sondern andersherum: Der Denkmalschutz wirkt dabei mit, den bisherigen Schutz auszuhebeln. Unsere Denkmäler werden hinter eine kurzsichtige Klima-Ideologie gestellt. Hier handelt es sich um kurzfristige ökonomische Interessen. Sie meinen, dass manche Windräder in zwanzig Jahren wieder weg sind. Das sind aber nur kurzfristige Interessen. Hier werden die Interessen der Betreiber über den Schutz unserer bedeutsamen Kulturgüter gestellt, die teilweise Jahrhunderte alt sind. Wir wollen in Bayern keine ausufernde Errichtung von Windkraftanlagen; denn diese wäre mit einer Überformung der bestehenden Denkmäler verbunden. Unsere Kulturlandschaft und unsere Altstädte würden auf diese Weise beeinträchtigt. Denkmalgeschützte Gebäude würden dann mit PV-Anlagen belegt. Das wollen wir nicht. Das widerspricht auch dem Verfassungsauftrag. Der Staat ist zuständig, unser kulturelles Erbe zu schützen und für nachfolgende Generationen zu bewahren. Das steht im Artikel 141 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung. Die Gesetzgebung hat damit den Auftrag, entsprechend zu handeln. Auch in den Artikeln 1, 4 und 5 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes stehen die entsprechenden Regelungen. Wir haben also einen ganz klaren Auftrag, dem das Denkmalschutzgesetz so nicht mehr gerecht wird. Sie haben gerade das Beispiel Maria Vesperbild gebracht. Hier kommt jetzt Bewegung rein, wenn auch sehr spät. Es sollte nicht sein, dass der Landesdenkmalrat hierzu etwas vorschlägt, was dann geprüft wird. Vielmehr muss klar sein, dass eine solche Anlage geschützt ist und deshalb dort eine Errichtung von Windkraftanlagen nicht in Betracht kommt. Wir haben hier noch kein Ergebnis, sind aber auf einem guten Weg. Was ist mit der Petition vom Januar? – Damals ging es um die Burgruine und die KZ-Gedenkstätte Flossenbürg. Die AfD hat damals gesagt: Hier handelt es sich auch um ein besonderes, landschaftsprägendes Denkmal, das in diese Liste aufgenommen werden sollte. Dies wurde jedoch vom Ausschuss abgelehnt. Sie haben dabei verkannt, dass diese Burgruine auf dem Granitfelsen thront, der eine Sichtverbindung runter zur KZ-Gedenkstätte hat. Das ist ein ganz eindrucksvolles Ensemble. Diese besondere Sichtachse zwischen der hoch aufragenden Burg und dem Lagergelände im Tal verleiht diesem Ort eine ganz besondere landschaftliche Dominanz. Die Burg ist weithin sichtbar. Sie prägt das Ortsbild. Durch Ihre Regelung und dadurch, dass Sie diesen Ort nicht in die Liste der besonders landschaftsprägenden Denkmäler aufnehmen wollten, haben Sie erreicht, dass der Bereich der Burg und der KZ-Gedenkstätte mit Dutzenden Windkraftanlagen verspargelt wird. Wir wollen die räumliche Beziehung von Burg und Gedenkstätte anders einordnen. Das haben Sie nicht mitgemacht. Es gibt aber immer noch die Möglichkeit, das Gesetz zu ändern, damit eine Abwägung zwischen Kulturdenkmälern und erneuerbaren Energien stattfinden kann. Dann hätten wir wieder einen rechtlich angemessenen Raum, die Interessen des Denkmalschutzes angemessen zu gewichten und die Interessen des Denkmalschutzes mit dem Interesse, Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien zu errichten, abzuwägen. Die Interessen des Denkmalschutzes bestehen seit Jahrhunderten. Sie müssen gegen die kurzfristigen klimapolitischen Zielsetzungen abgewogen werden. Wir wollen deshalb, dass dort, wo Fehler gemacht wurden, wo unsere Denkmäler nicht ausreichend geschützt wurden, zurückgerudert wird. Wir regen deshalb an, das Bayerische Denkmalschutzgesetz entsprechend zu ändern und wieder einen Schritt zurückzugehen, weil das in diesem Fall sinnvoll ist. (Beifall bei der AfD)

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