bayern.landtag.de ↗

Andreas Schalk

CSU 23.07.2025 Sitzungen 19/57

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das Thema vor zwei Monaten im Ausschuss erschöpfend besprochen. Insofern mag sich jeder selbst eine Meinung darüber bilden, warum wir das jetzt in der Plenarsitzung noch mal tun müssen. Zum konkreten Ablauf des Sachverhalts: Am 6. Mai 2024 wurde eine Studentin der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg mit dem Vorwurf verhaftet, eine schwere linksextremistische Gewaltstraftat begangen zu haben. Tatsächlich ist das, was man ihr vorwirft, eine ekelhafte und schockierende Tat. Am 24. Mai hat die Hochschulleitung davon erfahren, hat dies allerdings aufgrund von Datenschutz in der Hochschule nicht kommuniziert. Drei Tage später hat eine Jury anonymisiert Kunstprojekte bewertet und daraufhin auch ein Kunstprojekt für geeignet gehalten, es beim "Bundespreis für Kunststudierende" vorzuschlagen, ohne die Vorwürfe im Detail oder überhaupt zu kennen, die gegen diese Kandidatin im Raum stehen. Wochen später hat das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst davon erfahren. Die späte Information war tatsächlich mehr als unglücklich. Ich bin aufgrund all dem, was ich erfahren habe, überzeugt, dass es einen deutlichen Hinweis an die Akademie der Bildenden Künste Nürnberg seitens des Ministeriums gegeben hat, wie damit umzugehen und was unglücklich gelaufen ist. Rechtsaufsichtlich aber ist nicht zu beanstanden, (Lachen bei der AfD) dass eine Jury Kunstprojekte anonymisiert beurteilt und eine der potenziellen Preisträgerinnen in der Zwischenzeit verhaftet wird. Was ist daran rechtsaufsichtlich zu beanstanden? – Das ist einfach so, da können Sie juristisch daran herumdeuteln, wie Sie wollen. Sie wissen ganz genau, dass das juristisch so ist. (Widerspruch bei der AfD) Am 8. Oktober gab es eine Anklageerhebung beim OLG München. Die Preisverleihung wurde deshalb vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bis zum Prozessabschluss auf Eis gelegt, und der Prozess läuft bis heute. Das sind die Fakten. Der Vorwurf der AfD lautet, dass die Akademie der Bildenden Künste Nürnberg ihre Neutralität verletzt hätte. Jetzt lautet die Preisfrage: Was genau wäre neutral gewesen? Wäre es neutral gewesen, wenn man eine Studentin nicht nominiert hätte, für die die Unschuldsvermutung gilt, auch bei einem solch ekelhaften Vorwurf? – Meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD, es gilt die Unschuldsvermutung, auf die Sie im Übrigen, wenn es um Sie und um Dinge geht, die man Ihnen und Ihren Vertretern zur Last legt, auch gerne verweisen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Andreas Winhart (AfD): Wir sprechen hier von Mordversuchen! – Zuruf des Abgeordneten Oskar Lipp (AfD)) Diese Unschuldsvermutung war die Grundlage dafür, dass die Akademie der Bildenden Künste Nürnberg sich entschieden hat, den Vorschlag bis zu einer entsprechenden Klärung bestehen zu lassen und an dieser Nominierung festzuhalten. Insofern lautet die Frage auch hier: Ist die Neutralität verletzt worden, ja oder nein? – Es wurde ein neutrales Urteil über ein Kunstprojekt gefällt, zu einem Zeitpunkt, als diese Vorwürfe nicht bekannt waren. Insofern befand sich diese Entscheidung durchaus im Rahmen der Neutralität, zu der die Hochschule auch verpflichtet ist. Im Übrigen kann man bei der Abwägung unterschiedlicher Meinung sein. Ich hätte mich auch gefreut, wenn man gesagt hätte, man distanziert sich von dieser Entscheidung. Das hätte man machen können. Nach meinem persönlichen Duktus wäre das vollkommen in Ordnung gewesen. Ich hätte das auch befürwortet. Ich kann aber auch mit dem Hinweis auf die Unschuldsvermutung und dem Bestehenlassen dieses Vorschlags durch die Akademie der Bildenden Künste Nürnberg leben, weil ich es juristisch zumindest nachvollziehen kann. Das Leitbild der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg verurteilt Extremismus in jeder Form und sehr klar, und es lehnt auch Gewalt klar ab. An den Grundsätzen der Hochschule gibt es nichts zu rütteln. Extremismus wird in jeder Form klar abgelehnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD, Sie fordern, die Staatsregierung soll ein deutliches Bekenntnis gegen Linksextremismus abgeben. Ich kann Ihnen sagen, die Staatsregierung und die sie tragenden Fraktionen lehnen jede Form von politischem Extremismus und politisch motivierter Gewalt klar ab. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Das muss ich nicht in jedem Einzelfall jedes Mal erneut und ausführlich betonen. Das ist unsere DNA. Darüber hinaus finde ich es ehrlicherweise eine Unverschämtheit, wenn Sie in diesem Hause von Solidarität mit Mordversuchen reden. Es gibt keine Solidarität mit der Studentin, absolut gar keine. Ich möchte wissen, wo es in dem gesamten Vorgang seitens der Staatsregierung einen Solidaritätsakt gegeben haben soll. Den können Sie nicht beweisen, und damit bleibt es eine Unverschämtheit, das zu behaupten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Ferdinand Mang (AfD): Was ist mit den Plakaten? – Zuruf des Abgeordneten Ulrich Singer (AfD)) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum letzten Punkt: Bezüglich der Ablehnung von Extremismus und politisch motivierter Gewalt braucht die CSU, braucht die Staatsregierung und brauchen die sie tragenden Parteien nun wirklich keine Nachhilfe, meine sehr geehrten Damen und Herren, schon gar nicht von Ihnen.

Alle Reden von Andreas Schalk Protokoll ↗