Michael Piazolo
Noch einmal: Auch das haben wir im Ausschuss diskutiert. Selbstverständlich kann ein Richter nicht die Begriffe Hass und Hetze, aber den Sachverhalt, der dahintersteckt, bewerten. Entweder ist eine strafrechtlich zu verfolgende Beleidigung dahinter, dann lässt es sich sehr klar und deutlich abgrenzen, oder der Beleidigungstatbestand ist noch nicht gefüllt; aber auch dann gibt es Behauptungen, die bewertet werden können. Das kann ein Richter. Dafür ist er ausgebildet. Dazu kommt, dass ein Richter auch noch zwei juristische Staatsexamina mit entsprechender Benotung bestanden und berufliche Erfahrung hat. Das ist der Job eines Richters in einem Rechtsstaat. Das unterscheidet Letzteren von einem totalitären System, über das Orwell geschrieben hat. Richter können das; das ist ihr Beruf. Das ist ein erlerntes Handwerk. Dafür gibt es Regeln. Wir leben in einem Rechtsstaat, weil das genau so erfolgt, wie ich es gerade beschrieben habe. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
