Markus Striedl
Herr Heisl, Sie sprechen von Gerechtigkeit. Wenn ich meine Immobilie 22 Jahre habe und sich davor eine erschlossene Straße befindet, dann kann man mir keine Erschließungsbeiträge mehr berechnen. Ist meine Immobilie 22 Jahre alt – genauso wie die andere –, es steht aber ein Provisorium vor der Haustüre, muss ich weiterhin bezahlen. Bitte erklären Sie mir doch einmal, wo da die Gerechtigkeit ist.
