Florian von Brunn
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Damen und Herren! Auch wir beantragen, den Gesetzentwurf betreffend "Drittes Modernisierungsgesetz Bayern" von der heutigen Tagesordnung abzusetzen, weil es nicht unerhebliche Zweifel gibt, ob dieser Entwurf mit dem europäischen Umweltrecht vereinbar ist. Die Grundlagen des Gutachtens des Fachverbands UVP-Gesellschaft hat Herr Kollege Becher gerade angesprochen. Das Ergebnis dieses Gutachtens ist eindeutig: Der Gesetzentwurf wird als sehr kritisch bewertet. Mit hoher Wahrscheinlichkeit verstößt er gegen UVP-Recht. Vor allem drei Punkte stehen in der Kritik: Erstens, dass die UVP-Werte deutlich angehoben werden sollen. Der Schwellenwert, ab welcher Größe ein Projekt wie eine Skipiste oder Seilbahn überhaupt eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen muss, soll stark nach oben geschraubt werden. Für neue Skipisten und Beschneiungsanlagen soll dies erst ab zwanzig Hektar gelten. Seilbahnen sollen nur geprüft werden, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind, und das auch erst ab einer Streckenlänge von drei Kilometern. Der Europäische Gerichtshof sagt dazu sehr klar: Schwellenwerte dürfen nicht so festgelegt werden, dass ein Großteil aller Projekte automatisch nicht mehr geprüft wird. Aber genau das droht hier. Laut Gutachten kann der Gesetzentwurf dazu führen, dass fast alle neuen Skitourismusprojekte ohne Umweltverträglichkeitsprüfung durchgewunken werden. Der Hinweis der Staatsregierung auf Bürokratieabbau reicht nach EU-Recht nicht aus, um auf Umweltverträglichkeitsprüfungen zu verzichten, vor allem nicht bei Projekten mit potenziell großen Umweltauswirkungen. Zweitens. Der Vergleich mit Österreich hilft nicht weiter, auch wenn die Regierung Söder sagt, in Österreich gälten ähnliche Regeln, also dürften wir das auch. Aber die Verhältnisse und die UVP-Prüfungen sind in Österreich ganz anders. Außerdem wurde Österreich erst kürzlich vom Europäischen Gerichtshof dazu verurteilt, genau diese Regeln zu ändern, weil die Schwellenwerte zu hoch sind. Deswegen kann man diesen Vergleich nicht als Rechtfertigung heranziehen. Im Gegenteil, er zeigt eher, dass Bayern dabei ist, diesen Fehler zu wiederholen. Drittens. Die Umgehung der Umweltprüfung durch Salamitaktik. Im Entwurf steht, wenn eine bestehende Anlage erweitert wird, müssen nur noch die Anlagenteile berücksichtigt werden, die jünger als zwei Jahre sind. Das heißt konkret: Wenn man ein großes Projekt Stück für Stück, jeweils mit ein paar Jahren Pause, baut, muss man nie eine komplette Umweltverträglichkeitsprüfung machen. Der Europäische Gerichtshof hat diese Salamitaktik schon 1999 ganz klar verboten. Alle Teile eines Projekts müssen gemeinsam betrachtet werden, wenn sie zusammenwirken. Der Bund hat deswegen sein eigenes UVP-Gesetz entsprechend geändert. Fazit: Der Gesetzentwurf verstößt mit größter Wahrscheinlichkeit an mehreren Stellen gegen europäisches Umweltrecht. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Mit größter Wahrscheinlichkeit? – Michael Hofmann (CSU): Jetzt ist es schon die größte Wahrscheinlichkeit! – Zuruf des Abgeordneten Felix Locke (FREIE WÄHLER)) Ein solcher Entwurf darf nicht einfach nur deswegen durchgewunken werden, weil man angeblich Verfahren beschleunigen will. Herr Herrmann, ich erinnere die Mitglieder der Staatsregierung an ihren Amtseid, in dem sie geschworen haben, den Gesetzen zu gehorchen. Ich stelle die Frage: Gilt in Bayern kein europäisches Recht? – Deshalb: Nehmen Sie dieses Gesetz heute von der Tagesordnung! (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Reiner Zinnober!)
