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Toni Schuberl

GRÜNE 23.07.2025 Sitzungen 19/57

Herr Kollege Flierl, ich muss kurz etwas klarstellen: Bei der Geschäftsordnungsdiskussion, bei der Zwischenbemerkungen nicht möglich sind, haben mehrere Redner behauptet: Ihr hättet das im Verfassungsausschuss sagen können und habt es nicht getan. – Weil dies einfach nicht stimmt, musste man dazwischenrufen. Es ist aber richtig, dass man es mit Zwischenrufen nicht übertreiben soll, und ich finde es gut, dass sie eingedämmt werden sollen, insbesondere diejenigen der Regierungsfraktionen, weil diese dauernd dazwischenschreien. Der Paradigmenwechsel ist gut. (Beifall bei den GRÜNEN – Widerspruch bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) In der Sitzung des Verfassungsausschusses am 17.07.2025 habe ich – ich bin dort nämlich Mitglied, die anderen, die etwas gesagt haben, sind nämlich nicht Mitglied – klargestellt, dass §§ 9 bis 11 des Dritten Modernisierungsgesetzes rechtswidrig, europarechtswidrig und wahrscheinlich verfassungswidrig sind. Ich habe erwähnt, dass das Beschneiden der Beteiligung der Bürger ein Problem im Hinblick auf die Aarhus-Konvention sein könnte. Ich habe gesagt, dass die UVP-Richtlinie der EU verletzt ist. Dabei habe ich mich auf Österreich bezogen, das diese Regelungen hat und deswegen nun ein rechtliches Problem mit der EU bekommt.

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