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Alexander Flierl

CSU 23.07.2025 Sitzungen 19/57

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sehen keinerlei Anlass, die heutige Debatte zu verschieben, aufzuhalten oder gar bis nach der Sommerpause abzuwarten, und schon gar nicht, die Europäische Kommission um eine Einschätzung zu bitten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sämtliche Argumente wurden in den Ausschusssitzungen bereits ausgetauscht. Aber es ist geradezu fadenscheinig, wie durch diesen Geschäftsordnungsantrag wieder zu behaupten versucht wird, nachdem auch die Öffentlichkeit auf die Argumentation der Opposition nicht anspringt und dieser keinen Glauben schenkt, dass wir materielle Umweltstandards senken würden. Das entspricht weder der Realität noch ist es mit diesem Gesetzentwurf intendiert. Die rechtlichen Fragen sind doch eigentlich bereits geklärt. Explizit ist in den UVP-Richtlinien der EU klargestellt, dass bestimmte Vorhaben erst ab einer gewissen Größe UVP-pflichtig werden. (Florian von Brunn (SPD): Sie haben sich mit der Sache doch gar nicht auseinandergesetzt!) Das tun wir. Eine UVP unterhalb dieser Schwellenwerte ist freiwillig. Deswegen ist eine Anhebung der bayerischen Schwellenwerte eben kein Verstoß, sondern die Ausschöpfung eines europarechtlichen Spielraums. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie zitieren zu Recht die Rechtsprechung des EuGH und auch die Richtlinien, dass auch gewisse Anforderungen bei einer Projektkumulierung gegeben sein müssen und dass dann eine UVP-Pflicht eintritt. Genau dies tun wir. Gerade das Kumulierungsgebot und die Berücksichtigung der Kumulierung von Vorhaben ist in diesem Gesetz bereits beinhaltet. Deswegen geht auch die Kritik der "Gesellschaft für die Prüfung der Umweltverträglichkeit" völlig fehl. Es ist sehr bezeichnend, für was es alles Gesellschaften in Deutschland gibt (Heiterkeit bei Abgeordneten der CSU) und dass gerade von dieser Gesellschaft ein entsprechendes Gutachten kommt. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD) – Michael Hofmann (CSU): Ihr macht die Lobbyarbeit, nichts anderes! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): NGOs! – Zurufe von Abgeordneten der SPD) Der Vergleich mit dem Vertragsverletzungsverfahren in Österreich hinkt nicht nur, sondern ist definitiv auch unzutreffend. Österreich hat nämlich entgegen den Richtlinien nicht alles in nationales Recht umgesetzt. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört! – Michael Hofmann (CSU): Aha!) Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland und auch zu Bayern. Ebenso haben sie völlig unzureichende Auswahlkriterien vorgenommen und zum Beispiel besonders empfindliche Gebiete nicht miteinbezogen. Dies tun wir insbesondere in unserer Bergwelt, wenn es um die Frage von Skipisten geht, (Toni Schuberl (GRÜNE): Sie lockern die Bestimmung zum Nationalpark!) für die man übrigens immer noch eine Genehmigung und eine Erlaubnis braucht, genauso wie für die Beschneiung und bei entsprechenden Skilift-Projekten. Österreich hat Projekte auch unzureichend definiert. Die haben zum Beispiel ganze Feriendörfer und Hotelkomplexe außerhalb städtischer Bereiche nicht der UVP-Pflicht unterworfen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) Dass das nicht funktioniert, dürfte doch wohl auf der Hand liegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deswegen ist für uns ganz klar, dass der Vorwurf des angeblichen Verstoßes gegen EU-Recht völlig haltlos ist. Das ist eindeutig unzutreffend. Wir haben genau das umgesetzt, was wir in den Ausschussberatungen dargelegt haben. (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Wir schütten nicht das Kind mit dem Bade aus. Wir wahren das Augenmaß gerade im Naturschutzrecht. Deswegen müssen wir ganz ehrlich festhalten: Wir schöpfen lediglich einen Spielraum aus, den uns die UVP-Richtlinie lässt. (Florian von Brunn (SPD): Sie reden es sich schön!) Wir heben die Schwellenwerte im Einklang mit europäischem Recht an. Ihnen geht es um etwas völlig anderes: Sie sprechen von Rechtsbruch und verwechseln politische Meinung mit rechtlicher Realität. Deswegen werden wir Ihrem Geschäftsordnungsantrag nicht zustimmen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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