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Petra Loibl

CSU 23.07.2025 Sitzungen 19/57

Geschätzte Kollegin Müller, ich gehe jetzt nicht auf Ihre Äußerung zu "Team Landwirtschaft" und "Team Tierschutz" ein, sondern stelle Ihnen eine konkrete Frage: Was glauben Sie, woran es bei einem Tierschutzverstoß festgemacht wird, ob es eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat ist? Was meinen Sie, an welchen Kriterien wird das festgemacht? Das steht in § 17 des Tierschutzgesetzes.

Alle Reden von Petra Loibl Protokoll ↗