Petra Loibl
Geschätzte Kollegin Müller, ich gehe jetzt nicht auf Ihre Äußerung zu "Team Landwirtschaft" und "Team Tierschutz" ein, sondern stelle Ihnen eine konkrete Frage: Was glauben Sie, woran es bei einem Tierschutzverstoß festgemacht wird, ob es eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat ist? Was meinen Sie, an welchen Kriterien wird das festgemacht? Das steht in § 17 des Tierschutzgesetzes.
