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Markus Saller

FREIE WÄHLER 23.07.2025 Sitzungen 19/57

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Dritte Modernisierungsgesetz ist meines Erachtens ein weiterer wichtiger Baustein auf unserem Weg zu einem modernen, effizienten und bürgernahen Freistaat Bayern. Das Dritte Modernisierungsgesetz hat zwölf Paragrafen. Wir debattieren hier seit fast eineinhalb Stunden nur über die Paragraphen 9 bis 11, das heißt, über die Umweltverträglichkeitsprüfung, die in bestimmten Fällen wegfallen soll. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Die eineinhalb Minuten, in denen Sie zwei Sätze zu den Wohnungen gesagt haben, nehme ich jetzt nicht für voll. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Wir debattieren überhaupt nicht über die Dinge, die sonst noch drinstehen. Kollege Flierl hat klar gesagt, dass sich an den Standards nichts ändert. Wir vereinfachen nur ein Verfahren. Lassen Sie mich etwas anderes herausstellen, etwas, was heute noch gar nicht gewürdigt wurde, obwohl es wegen seiner Dimension viele Bürgerinnen und Bürger, Vereine und kleine Unternehmen betrifft: Dieser Gesetzentwurf enthält als zentralen Baustein – ich denke, es ist ein echtes Herzstück des Bürokratieabbaus – die Einführung der Stichprobenregelung für Kleinförderungen. Dementsprechend wird ein neuer Artikel 44a in die Bayerische Haushaltsordnung eingefügt. Diese Neuerung, meine Damen und Herren, steht exemplarisch für ein wirklich neues Verständnis von Verwaltung: vertrauensbasiert, effizient, verantwortungsvoll. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Was bedeutet das konkret? – Bei einer Förderung aus Landesmitteln bis zur Höhe von 10.000 Euro – bei Zuwendungen an Kommunen sogar bis 100.000 Euro – entfällt künftig der verpflichtende Verwendungsnachweis. Das ist etwas, worüber wir im Normenkontrollrat schon oft diskutiert haben; auch in der Enquete-Kommission zum Bürokratieabbau haben wir diese Forderung mehrmals gehört. Jetzt wird es zum Gesetz. Sofern kein Verdacht auf Fehlverwendung vorliegt, müssen Verwendungsnachweise nicht mehr erbracht werden. Stattdessen wird eine gezielte Stichprobe durchgeführt, die mindestens 10 % der Fördermittelempfänger umfasst. Das heißt aber auch: In 90 % der Fälle schaut man nicht mehr nach, es sei denn, es gibt konkrete Anhaltspunkte für eine Zweckverfehlung; das ist klar. Diese Umstellung bedeutet eine erhebliche Entlastung für Zuwendungsempfänger, insbesondere für Vereine, kleine Initiativen und Kommunen, aber auch für die Verwaltung; denn die Prüfung jedes einzelnen Verwendungsnachweises bindet Zeit, Personal und Ressourcen. Für Kleinstbeträge ist dieser Aufwand oft nicht verhältnismäßig. Die neue Regelung verfolgt einen anderen, einen modernen Ansatz. Wir haben es schon gehört: Wir setzen auf Vertrauen. Kontrolliert wird dann, wenn es begründete Anhaltspunkte gibt oder der Zufall es verlangt. Das ist ganz im Sinne der Umkehrung eines alten Satzes; denn jetzt heißt es: Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Natürlich bleibt die Pflicht zur zweckentsprechenden Verwendung uneingeschränkt bestehen. Wenn dem nicht nachgekommen wird, erfolgt eine Sanktionierung. Es kann auch eine Rückforderung erfolgen. Meine Damen und Herren, mit dieser Neuregelung schaffen wir eine echte Winwin-Situation. Wir befreien Tausende kleiner Projekte in Bayern von unnötiger Bürokratie. Wir schaffen gleichzeitig mehr Raum für eine wirksame Kontrolle, nämlich dort, wo es wirklich zählt. Diese Regelung ist nicht nur mutig, sondern auch intelligent; denn sie ermöglicht es der Verwaltung, ihre Kapazitäten dort zu bündeln, wo sie wirklich gebraucht werden, und sie bringt die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit in eine zeitgemäße Balance. Meine Damen und Herren, der neue Artikel 44a der Bayerischen Haushaltsordnung ist, so banal es im ersten Moment klingen mag, ein echter Meilenstein; denn damit schaffen wir ein System, das Fehler nicht systematisch vermutet, sondern sich auf Vertrauen stützt – bei gleichzeitiger Wahrung der Haushaltsdisziplin. Dieses Vertrauen in die Menschen vor Ort ist ein Markenzeichen bayerischer Politik. Darum sage ich: Das Dritte Modernisierungsgesetz ist mehr als eine technische Gesetzesänderung. Es ist das Signal für einen Staat, der auch loslassen kann, nämlich dort, wo Kontrolle unnötig ist. Der Staat handelt trotzdem weiterhin entschlossen, wo Kontrolle nötig ist. Nach der großen ideologischen Debatte, die wir heute hier erlebt haben, (Johannes Becher (GRÜNE): Es war keine ideologische Debatte!) bitte ich Sie darum, dem Gesetzentwurf der Staatsregierung und dem Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen zur verfahrensfreien Errichtung von Brennstoffzellen zuzustimmen. Die Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen bitten wir abzulehnen. Wir wollen ein Bayern mit weniger Bürokratie und mehr Eigenverantwortung. Wir wollen ein modernes Bayern. – Recht herzlichen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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