Alexander Flierl
Herr Kollege Becher, ich glaube, bezüglich unseres Auftrags zur Bewahrung der Schöpfung haben wir von den GRÜNEN definitiv keine Nachhilfe nötig; das machen wir seit Jahrzehnten. (Beifall bei der CSU) Aber nun zu meinen Fragen. Erachten Sie es denn nicht auch als einen demokratischen Prozess, dass es ein Recht auf Anhörung gibt? Dieses ist ausgeübt worden; die Verbände sind gehört worden. Die Argumente werden auch abgewogen. Ich glaube aber, es gibt keinen Anspruch darauf, den Stellungnahmen eins zu eins zu folgen. Das ist doch wohl auch ein demokratischer Prozess. Dies ist Nummer 1. Nummer 2. Erstens. Ist Ihnen bewusst, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung ein unselbstständiger Teil eines Verwaltungsverfahrens ist und dass es sich eigentlich um einen Bericht handelt, in dem verschiedene Fragen abgeklärt werden, die im Verfahren sowieso geprüft werden? Zweitens, zum UVP-Komplex. Ist Ihnen denn bekannt, dass es nach dem Naturschutzrecht auch Beteiligungsrechte außerhalb der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht gibt? Drittens hätte ich von Ihnen gerne eine Antwort auf die Frage, –
