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Kristan Freiherr von Waldenfels

CSU 23.07.2025 Sitzungen 19/57

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Verantwortung vor den Schülerinnen und Schülern der nächsten Generation, der Zukunft unseres Landes, ist es genau das, was den Freistaat Bayern und unser Schulsystem auszeichnet: vermeintliche Gegensätze zusammenzubringen, analoge Inhalte mit den digitalen zu kombinieren, zu fordern, dass Leistung erbracht wird, Leistung und auch Leistungsschwache zu fördern, schwächere Schülerinnen und Schüler – sei es durch Sprachkurse verbunden mit den Sprachtests – in ihren Fähigkeiten zu beflügeln, und die stärkeren Schülerinnen und Schüler – diejenigen, die leistungsbereit sind und auch bereits Leistung gezeigt haben – noch weiter zu befähigen, über sich hinauszuwachsen. Meine Damen und Herren, das sind die Maßstäbe, die dafür sorgen und dafür sorgen werden, dass wir, der Freistaat Bayern, in den Bildungsvergleichen der Länder weiterhin an der Spitze changieren werden. Meine Damen und Herren, dieser hier vorliegende Antrag hat eines zum Ziel: Im nächsten Jahr erfolgt eine sehr tiefgreifende Untersuchung der Individuellen Lernzeitverkürzung, die ich auch Ihnen gegenüber, Herr Kollege Atzinger, bereits angesprochen habe und die genau das zum Ziel hat, dass solche, die schneller mit dem Leistungserfolg voranschreiten, auch die Schulzeit verkürzen können. Zusätzlich werden wir, wenn diejenigen, die an der ILV teilgenommen haben, erfolgreich aus der Schullaufbahn ausgeschieden sind, dann im kommenden Jahr durch intensive Befragung der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und bewerten können, ob die ILV – die Individuelle Lernzeitverkürzung – für sie Früchte getragen hat. Sie wollen, dass in diesem Jahr noch an den rund 430 Gymnasien in Bayern zusätzlich 2.000 Zeugnisse durchgesehen werden und dass intensiv evaluiert wird – bevor die betreffenden Schülerinnen und Schüler ihre Schullaufbahn beenden –, ob und wie sie an der ILV teilgenommen haben. Ihr Antrag suggeriert darüber hinaus, dass die ILV erfolgreich absolviert werden könne. Dem ist nicht so. Außerdem ist es ebenfalls möglich, die Lernzeit zu verkürzen, ohne an der ILV teilzunehmen, indem man nach § 34 der Gymnasialschulordnung – nicht nach § 34a – ebenjenes tut. Insofern können wir nur Folgendes sagen: Liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion, Sie stehen noch heute Früh hier und kritisieren die umfangreichen Maßnahmen, die die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Landtag ergreifen, um Bürokratie abzubauen, und tun heute Nachmittag das Gegenteil, indem Sie weitere Bürokratie erzeugen wollen. Das ist heuchlerisch. Der Antrag ist abzulehnen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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