Verena Osgyan
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte hat allen, die diesen Antrag nicht gelesen haben, doch schon sehr eindeutig gezeigt, dass es sich hier um einen reinen, noch dazu sehr schlecht gemachten Propagandaantrag der AfD handelt. Den Sachverhalt, wie der Ablauf tatsächlich war, haben wir vom Vorredner geschildert bekommen. Wir haben über diesen Antrag wirklich ausführlichst im Wissenschaftsausschuss debattiert. Dass Sie ihn jetzt ins Plenum hochziehen, kann bloß dazu dienen, Ihre Empörungsblase in TikTok zu bedienen. (Zurufe der Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD) und Ulrich Singer (AfD)) Konstruktiv oder um Aufklärung bemüht ist daran nichts; denn die Sache ist aufgeklärt. Damit hier kein falscher Zungenschlag aufkommt: Es stehen schwerwiegende Vorwürfe gegen die Studentin im Raum. So weit, so gut. Der Staat muss sich ganz klar gegen jede Form politischer Gewalt und gegen Extremismus jeglicher Couleur wenden. Deshalb liegt der Fall jetzt da, wo er liegen muss, nämlich bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die den Sachverhalt klärt. Das ist jetzt die Ausgangslage. Bevor keine juristische Klärung erfolgt ist, muss man sich tunlichst davor hüten, Vorverurteilungen und Motivunterstellungen wie abschließende Urteile zu behandeln. Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, das ein Ergebnis erzielen wird. Der Antrag ist vor allem schon deswegen ein reiner Propagandaantrag, weil da, ohne das Urteil abzuwarten, Dinge behauptet werden, die durch nichts belegt sind. Es wird nicht gekennzeichnet, woher die Zitate kommen. Unterstellungen werden hineininterpretiert. Man kann dem Ganzen kein Fitzelchen Vertrauen schenken, weil Ross und Reiter nicht genannt werden. Da werden Versatzstücke in eine Textcollage zusammengepackt, bis ungesichertes Halbwissen als Beleg gewertet wird. Sie können einfach nicht Mutmaßungen ohne Belege und spekulatives Geraune für einen Antrag heranziehen und erwarten, dass damit diesem zugestimmt wird. Das geht einfach nicht. So kann man nicht arbeiten. Vor allem ist ärgerlich, dass Sie in Ihrem Antrag bewusst verschwiegen haben, dass die Preisvergabe von einem Bundesministerium bei einem Bundeswettbewerb zurückgestellt wurde. Allein deswegen ist es schon absurd zu sagen, dass die Landesregierung das hätte machen sollen. Es war ein Bundeswettbewerb. Die Vergabe des Preises wurde ausgesetzt, bis ein Urteil ergangen ist. Das war zum Zeitpunkt Ihres Antrags schon hinlänglich bekannt. Die "Nürnberger Nachrichten" haben rauf und runter über den ganzen Fall berichtet, viel detaillierter, als Sie es in Ihrem Antrag tun, mit Quellen und Belegen. Deswegen ist, glaube ich, dem Verdachtsfall damit, wie gehandelt wurde, Rechnung getragen. Dieses nicht ganz unwichtige Detail, dass die Preisvergabe ausgesetzt wurde, haben Sie zu verschleiern versucht. Das kam in der Debatte dann deutlich zum Ausdruck. Da hätte ich mir gewünscht, dass man es dabei auch bewenden lässt, bis eben tatsächlich ein Urteil ergangen ist. Mein Eindruck ist – das können Sie mir nicht widerlegen –, dass es Ihnen gar nicht darum geht aufzuklären; denn soweit man den Sachverhalt jetzt aufklären kann, ist er aufgeklärt. Sondern es geht Ihnen darum, dass Sie die Akademie der Bildenden Künste hier öffentlich diskreditieren wollen. So geht man nicht mit einer wichtigen, alteingesessenen, angesehenen Bildungseinrichtung um. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Das reiht sich nahtlos in Ihre Versuche ein, hier im Landtag mit diversen Anträgen die Wissenschafts- und Kunstfreiheit mit Füßen zu treten. Das ist mehr als schäbig. (Zurufe von der AfD: Oh!) Deswegen lehnen wir den Antrag selbstverständlich ab. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)
