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Harald Meußgeier

AfD 23.07.2025 Sitzungen 19/57

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne! Eigentlich bräuchte ich gar nichts mehr zu sagen. Der Kollege Flierl hat alle Themen und die Problematik schon angesprochen. Aber wir stehen heute leider vor einem weiteren Gesetzentwurf einer ideologisch verblendeten Partei, der vorgibt, den Wasserschutz in Bayern zu stärken, in Wahrheit aber vor allem eines tut: Er belastet unsere bayerischen Landwirte mit neuen Auflagen, Verboten und Genehmigungsvorschriften. Es werden massive Eingriffe in die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen und die Eigentumsrechte der Bauern vorbereitet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Umwandlung von Grünland in Ackerland in Hochwassergebieten einer zusätzlichen Genehmigung bedarf – ein unzumutbarer bürokratischer Akt, gerade im ländlichen Raum. Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf vor, dass die erstmalige Einrichtung künstlicher Entwässerung auf Mooren und Freiflächen generell untersagt wird. Hinzu kommt, dass bestehende Drainagen bis spätestens 2025 überprüft und möglichst zurückgebaut werden. Zu guter Letzt sieht der Gesetzentwurf vor, dass Landwirte beim Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf sämtlichen Gewässerrandstreifen rigoros eingeschränkt werden. Sogar die Lagerung an solchen Standorten soll verboten werden. All diese Maßnahmen bürden Landwirten neue, existenzbedrohende Zusatzpflichten auf. Der vorliegende Gesetzentwurf dient nicht dem Schutz des Wassers – nein, er dient zur Durchsetzung grüner Ideologie. Das erklärte Ziel ist dabei ganz klar: die Gängelung unserer Landwirte. Wieder einmal sollen diejenigen, die für unsere Ernährung verantwortlich sind, pauschal mit Auflagen, Genehmigungspflichten und Unsicherheiten für ihre eigenen Flächen konfrontiert werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie ich gestern schon erwähnt habe: Wir wollen Bürokratie abbauen und nicht aufbauen, liebe GRÜNE. Die Landwirtschaft in Bayern hat in den letzten Jahren enorme Leistungen vollbracht. Sie hat trotz Dürre, Preisdruck und ständig wechselnder Regelungen die Versorgung der Bevölkerung aufrechterhalten, und das mit immer weniger Betrieben. Innerhalb der letzten zehn Jahre ist die Zahl der bayerischen landwirtschaftlichen Betriebe von fast 110.000 auf unter 90.000 gesunken. Diese Zahl zeigt klar, dass die Belastungsgrenze längst überschritten ist. Liebe GRÜNE, in Wahrheit geht es euch nicht um gesicherten Hochwasserschutz oder garantierten Trinkwasserschutz, sondern um die sukzessive Ausdehnung staatlicher Einflussnahme. (Lachen bei den GRÜNEN) Eure wahren Motive sind die Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen in Schwammlandschaften und die Förderung der ökologischen Landwirtschaft – Bioproduktion auf Kosten der Steuerzahler. Die Ideologie dieses Gesetzentwurfs wird auch an anderer Stelle deutlich: 12 % der Landesfläche sollen bis 2030 zu Wasserschutzgebieten erklärt werden. Derzeit gelten 5 %. Unabhängige Studien belegen: Deutschlandweit wird bei 96 % aller Wasserschutzgebiete bereits der Nitratgrenzwert eingehalten. Ferner liegen nur 2 % der landschaftlichen Flächen überhaupt in Überschwemmungsgebieten. Wer die Erzeugung im Inland nachhaltig blockiert, gefährdet jedoch die Lebensmittelsicherheit für unser Land. Importe aus Drittländern wären die Folge. Diese stammen meist aus Ländern mit weit geringeren Umweltstandards als hier. Unsere Landwirte verdienen keine neuen Fesseln, sondern endlich wieder Anerkennung, Planungssicherheit und eine verlässliche Zukunftsperspektive. Wir müssen Bürokratie eindämmen, bevor sie entsteht. Wir lehnen auch diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der AfD)

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