Florian von Brunn
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Damen und Herren! Etwas vorweg, weil Sie sich hier mit Ihrem Bürokratieabbau selbst so beweihräuchern. Mit dem Bürokratieabbau will vor allem die CSU die Bürokratie abbauen, die sie über Jahrzehnte aufgebaut hat. Das muss ich an dieser Stelle festhalten. (Beifall bei der SPD) Mit dem Dritten Modernisierungsgesetz betreiben Sie aber, Herr Ministerpräsident, einen dreisten Etikettenschwindel. Unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus wollen Sie Skigebiets- und Seilbahnbetreibern ein Geschenk auf Kosten der Umwelt machen und den Schutz der bayerischen Alpen und der Mittelgebirge massiv zurückfahren. Die Klimaerhitzung nimmt immer weiter zu, aber Sie tun so, als gäbe es das alles gar nicht. Sie wollen es ohne Rücksicht auf die Natur erleichtern, neue Skipisten auszuweisen, immer mehr Schneekanonen aufzustellen und Seilbahnen und Lifte zu bauen. Seit Beginn der Industrialisierung hat sich die Temperatur in den bayerischen Alpen um mehr als 2,5 Grad erhöht. Seit 1970 sind die Schneetage um mehr als die Hälfte zurückgegangen, und die Zahl der Frosttage ist in den letzten 25 Jahren um fast zwei Drittel gesunken. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Und was hat das mit dem Modernisierungsgesetz zu tun?) – Was hat das damit zu tun? – Die natürliche Schneedecke schrumpft. Gleichzeitig wird der Zeitraum für künstliche Beschneiung immer kürzer, und der Energie- und Wasserverbrauch von Schneekanonen steigt. Kunstschnee wird immer teurer. Das heißt, es ist bald vorbei. Für ein paar verbleibende Jahre wollen Sie aber noch den Alpenschutz schleifen. Da muss man sich wirklich fragen, ob das noch vernünftig ist. Schon jetzt halten Sie viele Skigebiete nur durch klimaschädliche Subventionen am Leben. Ein gutes Beispiel ist der Jenner im Landkreis Berchtesgaden. Dort wurden viele Millionen in den Ausbau des Skigebietes gesteckt, davon allein rund 10 Millionen Euro Subventionen vom Freistaat Bayern. Was ist heute? – Der Skibetrieb wurde im letzten Jahr eingestellt, weil er sich schlicht nicht mehr lohnt. Das Steuergeld ist fast komplett verloren. Doch Sie von CSU und FREIEN WÄHLERN machen einfach weiter. Mit Ihrem Gesetzentwurf missachten Sie den bayerischen Alpenplan, den Bergwaldbeschluss von 1984 und die Alpenkonvention, vor allem aber pfeifen Sie auf das europäische Umweltrecht; denn dieses schreibt Umweltverträglichkeitsprüfungen für genau solche Projekte vor. Herr Flierl, keines Ihrer Argumente sticht. Sie wollen die Schwellenwerte deutlich erhöhen, ab wann zum Beispiel für eine Skipiste oder eine Seilbahn eine solche UVP nötig ist. Der Europäische Gerichtshof sagt aber ganz klar: Solche Schwellen dürfen nicht so hoch sein, dass fast alle Projekte automatisch durchrutschen. Genau das nehmen Sie aber in Kauf. Noch gravierender: Sie lockern die Regelungen bei Erweiterungen bestehender Anlagen. Das heißt ganz konkret: Wer ein Großprojekt scheibchenweise im Abstand von zwei Jahren baut, kann die Umweltverträglichkeitsprüfung einfach umgehen. Diese Salamitaktik hat der EuGH bereits 1999 in einem Urteil gegen Irland unmissverständlich verboten. Aber auch das ist Ihnen offenbar egal oder gar nicht bekannt. Sie verkaufen nicht nur unsere Alpen und unsere Mittelgebirge; sie treten auch europäisches Umweltrecht mit Füßen. Wir haben Änderungsanträge gestellt, um diese Passagen aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Wir fordern unter anderem, dass es in Nationalparken und Schutzgebieten immer eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben muss. Schließlich haben diese Gebiete nicht zu Unrecht, sondern aus guten Gründen diesen Schutzstatus. (Beifall bei der SPD) Wenn Sie unsere Anträge ablehnen, werden wir nicht nur gegen das Gesetz stimmen; wir kündigen vorsorglich auch eine rechtliche Überprüfung und gegebenenfalls, da wir eine Meinungsverschiedenheit sehen, eine Klage gegen dieses aus unserer Sicht europarechtswidrige und umweltschädliche Gesetz an. Kurz noch zu unserem weiteren Änderungsantrag: Sie planen mit dem Dritten Modernisierungsgesetz, Gebäude, Hütten, Häuschen und Container im Außenbereich zuzulassen, sofern der Rauminhalt weniger als 20 Kubikmeter beträgt. Wir finden, der Außenbereich ist besonders schützenswert. Die von Ihnen geplante Regelung beschädigt das Landschaftsbild und führt zu weiterer Versiegelung. Deshalb wollen wir das ändern. Was ich noch gravierender finde: Mit Ihrem Gesetzentwurf wollen Sie es erleichtern, größere Wohnungen in viele kleinere Wohnungen aufzuteilen. Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal mit Familien mit mehreren Kindern gesprochen haben, die in größeren Städten eine Wohnung suchen, in der jedes Kind ein eigenes Zimmer haben soll. Das ist fast unmöglich bzw. unbezahlbar. Und jetzt wollen Sie es auch noch erleichtern, große Wohnungen aufzuteilen, damit Vermieter mehr Gewinn machen, weil man kleinere Wohnungen teurer vermieten kann. Das ist unsozial und nicht im Sinne einer guten Wohnungspolitik. Deswegen lehnen wir diese Regelung ab. Ich hoffe, dass der Landtag heute diesem Gesetzentwurf nicht zustimmt. (Beifall bei der SPD)
