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Petra Guttenberger

CSU 23.07.2025 Sitzungen 19/57

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Siekmann, ich bin immer wieder aufs Neue erstaunt, wie Sie Ihr aus unserer Sicht sehr vermurkstes Gesetz immer wieder in ein neues Tütchen mit Blümchen und Sternchen stopfen und damit in eine glanzvolle Hülle zu bringen versuchen. Aber das funktioniert nicht. Besonders erstaunt bin ich darüber, dass es jetzt plötzlich ein Pressefreiheitsgesetz ist. Ist diese denn in Gefahr? Habe ich etwas verpasst? – Man wundert sich. Sie wollen ein Gesetz, das Sie früher immer Informationsfreiheitsgesetz genannt haben und das jetzt Transparenzgesetz heißt. Sie wollen Ihren Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Das ist legitim. Uns ist im Übrigen Transparenz sehr wichtig, aber uns ist auch der Datenschutz wichtig. Wir sind der festen Überzeugung, dass das Bayerische Datenschutzgesetz in hervorragender, gut abgewogener Weise garantiert, dass der- oder diejenige, der bzw. die seine bzw. ihre Daten geschützt haben will, genauso vertreten ist wie der- oder diejenige, der bzw. die Informationen will. Um diese Abwägung geht es. Nein, es ist kein Entbürokratisierungsgesetz. Indem Sie das Gesetz in ein schönes Tütchen packen, wollen Sie verheimlichen, dass Sie damit datenschutzrechtliche Standards schwächen, höherrangiges Recht verletzen und – ich zitiere Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann – als "Bürokratie-Messis" nicht zuletzt anderweitig benötigte Personalressourcen einsetzen wollen. Von antibürokratischem Verhalten ist in Ihrem Werk also keine Spur. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Laut Bayerischem Datenschutzgesetz genügt es, dass Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt werden oder die öffentliche Sicherheit gefährdet wird, um einen Zugang zu verhindern. Sie wollen, dass ein Informationszugang nur dann abgelehnt werden kann, wenn andernfalls eine nicht unerhebliche Gefährdung der inneren Sicherheit eintritt. Soll allein die Abwägung, die ich als jeweiliger Mitarbeiter treffen muss, wirklich unbürokratisch sein? Glaubt das wirklich jemand bei dieser Formulierung? – Also ich glaube es nicht. Sie wollen die Bereichsausnahmen für die Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz einfach streichen, die das Bayerische Datenschutzgesetz vorsieht. Wir wollen das nicht; denn unsere Bürgerinnen und Bürger verlassen sich zu Recht darauf, dass dieses Land ihnen Sicherheit bietet. Für laufende Verfahren gilt ganz offensichtlich nach Ihrem Gesetzentwurf Schutzniveau null. Wir sehen hier private Belange in einer Weise beeinträchtigt, dass wir nicht mehr von Schutz sprechen können. Nach Ihrem Gesetzentwurf genügt das Bestehen eines schutzwürdigen Interesses an einer Information, wenn überwiegend schutzwürdige Belange nicht entgegenstehen. Bislang ist eine Datenübermittlung nur dann erlaubt, wenn die betroffene Person kein Interesse an einem Ausschluss hat. Sie senken hier also ganz bewusst das Niveau. Sie sprechen dann in Ihrem Artikel 6 von einer Unkenntlichmachung von Daten. Aber wie wollen Sie das machen? – Die Anonymisierung von Daten in der digitalen Welt des 21. Jahrhunderts ist ein interessanter Ansatz. Aber die Antwort auf die Frage, die dieser Artikel aufwirft, bleiben Sie uns schuldig. (Florian Siekmann (GRÜNE): Das ist doch ein Standardvertrag!) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schützen Sie ebenfalls völlig unzureichend. Sie gefährden damit letztendlich die wirtschaftliche Entwicklung und die Prosperität unseres Landes. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Natürlich steht Ihr Gesetz auch den Bundes- und den europarechtlichen Regelungen, die Ihnen heute schon einmal so wichtig waren, völlig entgegen. Unter anderem wird bei Ihnen eine bundesgesetzliche Regelung bedingt. Ich glaube, wir sind uns wenigstens noch einig, dass das durch eine landesrechtliche Regelung nicht geht, weil die Normenpyramide die bundesrechtliche vor die landesrechtliche Regelung setzt. Dann Sozialgeheimnisschutz: Fragezeichen! – Sie wollen, dass alle Gutachten offengelegt werden. Das sind dann auch alle Gutachten in sozialrechtlichen Verfahren. Sie wollen sich überhaupt nicht mit Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung auseinandersetzen, der eine Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten verbietet. Allein schon die Abwägungen, die bei Ihnen plötzlich erforderlich wären! Sie reden in der Tat davon, dass der bürokratische Mehraufwand sinken würde. Jeder, der ein bisschen mitdenkt, merkt, dass es den bürokratischen Aufwand nicht minimieren, sondern in exorbitanter Weise erhöhen würde. Personelle Ressourcen sind endlich; dazu muss ich hier eigentlich nicht so viel sagen. Es ist eine Verkomplizierung der Rechtslage, (Tim Pargent (GRÜNE): Entweder Sie haben es nicht verstanden, oder Sie wollen es nicht verstehen!) die dem Bürger und der Bürgerin nichts nutzt, weil ihr Datenschutzniveau nämlich nicht erweitert, sondern massiv eingeschränkt wird. Sie haben keine Regelung enthalten, falls jemand querulatorisch oder missbräuchlich Anträge stellt: Hm, wissen wir nicht. (Horst Arnold (SPD): Vertrauen! – Tim Pargent (GRÜNE): Mündige Bürger!) Auch die kommunalen Spitzenverbände haben schon den Vollzugsaufwand entdeckt, der sich damit erhöht. Darum haben sie sich dazu auch sehr negativ geäußert. Aus all den Gründen lehnen wir den Gesetzentwurf ab; denn wir wollen eines: Wir wollen einerseits, dass berechtigter Zugang zu Informationen besteht. Andererseits wollen wir auch, dass der Bürger und die Bürgerin sich darauf verlassen können, dass ihre Geschäftsgeheimnisse, ihre Privatgeheimnisse, ihre Sozialgeheimnisse hinreichend geschützt werden. Sie tun immer so, als gäbe es das hier nicht. Es gibt ein Bayerisches Datenschutzgesetz. Das ist kein zahnloser Tiger, sondern das Gesetz ermöglicht uns, dass einerseits ein transparenter Zugang besteht, andererseits auch schutzwürdige Interessen vollumfänglich geachtet werden. Aus all diesen Erwägungen – ich könnte jetzt noch endlos weitermachen – werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Auch wenn Sie jetzt an das Tütchen der Pressefreiheit noch ein hübsches Schleifchen machen, wird der Gesetzentwurf nicht besser. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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