Ferdinand Mang
Herr Kollege, natürlich habe ich George Orwell gelesen; ich hoffe, Sie auch. Sie nicken. Dann wissen Sie ja auch, worauf wir abzielen. Letztendlich müssen wir alle auf unsere Demokratie gut achtgeben; das ist der Punkt. (Zuruf von den FREIEN WÄHLERN: Das sagen die Richtigen!) Ich möchte auch Ihnen noch einmal die Frage stellen, weil Sie eben gesagt haben, es gehe nur darum, gegen Hass und Hetze vorzugehen. Hass und Hetze sind keine juristischen Begriffe; das ist das Problem. Es gibt keine Definition, anhand der man Hass und Hetze von der angeblich erlaubten Meinungsäußerung abgrenzen kann. Man kann Beleidigungen abgrenzen, man kann ehrabschneidende Sachen abgrenzen. Es gibt Straftatbestände für Meinungsdelikte; sie sind klar definiert. Sie kann man abgrenzen. Das sind Straftaten. Sie sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Aber Hass und Hetze sind nicht strafrechtlich normiert. Dafür gibt es keine juristischen Begriffe. Wenn selbst Juristen das dann nicht abgrenzen können, wer soll das denn dann in dieser Medienplattform machen? Wer soll das können? Das ist ja die Kritik daran. Eben hier besteht die Gefahr, dass Meinungen eingeschränkt werden, die eigentlich verfassungsrechtlich geschützt sind, aber dann zensiert werden, weil diese Begriffe juristisch nicht sauber getrennt werden können und im Zweifel dann auch Leute entscheiden, denen dazu die juristische Befähigung fehlt.
