bayern.landtag.de ↗

Martin Scharf

FREIE WÄHLER 23.07.2025 Sitzungen 19/57

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Siekmann, Sie haben gesagt, nach der Mittagspause muss man begeistern. Also, Sie haben mich nicht begeistert. (Horst Arnold (SPD): Das ist schwierig mit einem Oberpfälzer! – Heiterkeit) – Was? Jetzt habe ich dich nicht verstanden. (Zuruf des Abgeordneten Horst Arnold (SPD)) Transparenz ist ein hohes Gut. Transparenz schafft Vertrauen in staatliches Handeln und ermöglicht Kontrolle dort, wo sie notwendig ist. Für uns FREIE WÄHLER steht außer Frage, dass eine moderne, bürgernahe Verwaltung nachvollziehbar arbeiten muss. Doch genauso wichtig wie Transparenz ist Verhältnismäßigkeit. Genau daran fehlt es bei diesem Gesetzentwurf. Nach der Ersten Lesung wurde der Entwurf im federführenden Ausschuss für Verfassung ausführlich beraten. Die Mehrheit des Ausschusses hat ihn abgelehnt, und dies aus guten Gründen; denn was unter dem Begriff Transparenz propagiert wird, bedeutet in der Praxis eine erhebliche Überlastung der Verwaltung, besonders auf kommunaler Ebene. Die Vorstellung, dass künftig jede E-Mail, jedes interne Gutachten, jeder Zwischenvermerk veröffentlicht werden müsste, geht meines Erachtens vollkommen an der Realität vorbei. Wenn Gemeinden – in Bayern sind es schon achtzig – eine solche Satzung erlassen, dann ist das in Ordnung; in ihrer Zuständigkeit können sie das machen. Wir wollen unseren Gemeinden aber nicht wieder eine zusätzliche Aufgabe aufbürden, und das wäre mit diesem Transparenzgesetz der Fall. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Der Blick in andere Bundesländer, der hier immer wieder genannt wurde, zeigt: Viele haben ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen; aber nur wenige – und das wird nicht gesagt – wollen eine automatische Veröffentlichungspflicht. Das sind nur fünf Bundesländer bzw. im Fall von Hamburg ein Stadtstaat. Keines dieser Gesetze reicht so weit wie der hier vorgelegte Entwurf. Kein anderes Flächenland verlangt eine derart umfassende Offenlegung selbst interner Vorgänge. Der bayerische Weg ist kein Rückstand, sondern Ausdruck von Augenmaß. Wir haben im Datenschutzgesetz, im Umweltinformationsgesetz und im Verbraucherinformationsgesetz bereits funktionierende gezielte Auskunftsrechte. Mit Artikel 39 Bayerisches DSG haben wir ein Instrument, das jedem Bürger Auskunft ermöglicht, sofern ein berechtigtes Interesse besteht. Dieses Interesse kann rechtlich, wirtschaftlich oder ideell sein, solange keine personenbezogenen Daten betroffen sind und keine kommerzielle Weiterverwendung erfolgt. Das ist für mich differenziert, praxistauglich und rechtlich erprobt. Ein pauschaler Zwang zur Veröffentlichung aller Verwaltungsunterlagen führt nicht zu mehr Demokratie. Er schafft Bürokratie, Rechtsunsicherheit und das Gefühl, die Verwaltung stehe unter einem Generalverdacht. Vertrauen entsteht nicht durch ständige Offenlegung, sondern durch verlässliche Abläufe, nachvollziehbare Entscheidungen und bürgernahe Ansprechpartner. Genau dort setzen wir an. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf verkennt die bestehenden Regelungen, unterschätzt den Verwaltungsaufwand und schafft neue Hürden, wo wir Entlastung brauchen. Der Verfassungsausschuss hat ihn daher zu Recht abgelehnt. Wir FREIEN WÄHLER bleiben ebenfalls bei unserer klaren Haltung: Wir wollen ein transparentes Bayern, aber mit Maß, mit Verantwortung und ohne Bürokratiemonster.

Alle Reden von Martin Scharf Protokoll ↗