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Johannes Becher

GRÜNE 23.07.2025 Sitzungen 19/57

– So ist es. Hiermit stelle ich für meine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam mit der SPD-Fraktion den Antrag nach § 106 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag auf Vertagung des Tagesordnungspunkts 9, Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung "Drittes Modernisierungsgesetz Bayern". Ein bayerisches Gesetz muss höherrangigem Recht entsprechen und sollte vollumfänglich rechtmäßig sein. Neben der Sinnhaftigkeit gibt es inzwischen erhebliche juristische Zweifel, ob das Dritte Modernisierungsgesetz Bayern mit der Änderung der Schwellenwerte der Umweltverträglichkeitsprüfungen rechtmäßig ist und eine ordnungsgemäße Umsetzung der europäischen Richtlinie darstellt. Diese juristischen Fragen müssen geklärt werden, bevor ein Gesetz beschlossen wird, bevor!, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Zweifel an der Rechtsmäßigkeit und der Vereinbarkeit mit dem Europarecht wurden aktuell mit einer sehr eindrücklichen Einschätzung der deutschen UVP-Gesellschaft bekräftigt, namentlich gezeichnet von Herrn Dr. Balla, Frau Prof. Geißler, Frau Prof. Hanusch und Herrn Prof. Hartlik. Diese Gesellschaft beschäftigt sich seit fast vierzig Jahren bundesweit speziell mit dem Thema der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Stefan Balla ist ein Mitautor des Rechtskommentars zum UVP-Gesetz des Bundes. Dies sind also zweifellos Expertinnen und Experten, die ständig Umweltrecht im Lichte der europäischen Vorgaben auslegen und praktisch anwenden. Diese Experten kommen in ihrer Bewertung des Gesetzentwurfs zu dem Ergebnis, dass dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit europarechtswidrig ist. Zitat sinngemäß aus dem Kurzgutachten: Die Ziele der UVP-Richtlinie werden verfehlt, und es wird offensichtlich gegen die Rechtsprechung des EuGH verstoßen. – Bevor sich der Bayerische Landtag sehenden Auges der Gefahr aussetzt, ein europarechtswidriges Gesetz zu beschließen, sollte dieser Tagesordnungspunkt für heute vertagt und die Sommerpause genutzt werden, um juristisch zu klären, ob, und wenn ja in welcher Fassung, dieser Gesetzentwurf rechtmäßig ist. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Was kritisieren die Expertinnen und Experten an der Rechtmäßigkeit? – Drei Punkte: Erstens. Schwellenwerte und Kriterien müssen bei Projekten mit erheblichen Umweltauswirkungen so festgelegt werden, dass in der Praxis nicht die Mehrheit der Projekte einer bestimmten Art von vorneherein von der Pflicht zur UVP ausgenommen wäre. Das sagt der EuGH. Genau dieser Fall trifft aber offensichtlich auf den aktuellen Gesetzentwurf zu, wenn nur noch sieben Seilbahnen in Bayern eine Umweltverträglichkeitsprüfung bräuchten und alle anderen Seilbahnen und Skilifte nicht. Das passt nicht zur Rechtsprechung des EuGH. Zweitens, das viel zitierte vermeintliche Vorbild Österreich. Gegen das aktuelle österreichische Recht gibt es Vorbehalte aus Brüssel. Dabei geht es darum, dass Projekte, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, nicht ausreichend geprüft werden. Das kann man für den bayerischen Gesetzentwurf in ähnlicher Weise sagen. Es heißt dann weiter sinngemäß im Gutachten: Die Umsetzung der Auswahlkriterien ist unzureichend. Das betrifft insbesondere die Kumulierung und die Planung von Projekten in empfindlichen Gebieten wie Bergregionen und Waldgebieten. – Das sagt die EU-Kommission über Österreich. Worum geht es im Dritten Modernisierungsgesetz? – Um empfindliche Gebiete wie Bergregionen und Waldgebiete. Drittens. Die Kumulationsregelung oder – auf gut bayerisch – die Salamitaktik geht nicht, sagt der EuGH. Es darf keine künstliche Splittung von Projekten stattfinden, die eigentlich zusammenhängen, damit man gerade so unter dem Schwellenwert bleibt. In Ihrem Dritten Modernisierungsgesetz heißt es aber sinngemäß, dass alles, was älter als zwei Jahre ist, gar nicht berücksichtigt wird. Hier wird die Tür natürlich sperrangelweit geöffnet. Genau diese Salamitaktik ist nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH jedoch nicht richtlinienkonform. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Das Ziel Ihres Gesetzentwurfs soll ja eigentlich die Entbürokratisierung sein. Würde am Ende ein rechtswidriges Gesetz beschlossen, könnte mühsam ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland oder eine Einzelfallentscheidung des EuGH erfolgen. Im Endeffekt hätte man einen gigantischen Aufwand sowie Planungs- und Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten und somit letztlich das Gegenteil von Entbürokratisierung. Daher lautet der unbürokratische Vorschlag: Der Gesetzentwurf wird auf einen Zeitpunkt nach der Sommerpause vertagt, (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Verzögerungstaktik!) und die EU-Kommission wird in der Zwischenzeit über die Bayerische Vertretung in Brüssel gebeten, eine Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit dieses Gesetzentwurfs abzugeben. Dann ist für alle Beteiligten transparent vor dem Beschluss geklärt, ob dieses Gesetz dem EU-Recht entspricht oder nicht. (Michael Hofmann (CSU): Hier geht es um etwas völlig anderes!) Das wäre einfach, machbar und vernünftig. Daher bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

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