Horst Arnold
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ausgerechnet jetzt geht der Fraktionsvorsitzende der FREIEN WÄHLER, Herr Streibl, der in alten Zeiten mit mir für die Informationsfreiheit in Bayern gestritten hat, justament bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er in die Koalition mit der CSU eingetreten ist. So ändern sich die Zeiten, so ändern sich die Sitten, so ändern sich offensichtlich auch die politischen Anschauungen und die Erkenntnisse, was notwendig ist, um auf Augenhöhe mit Bürger und Verwaltung in diesem Land zu sein. Das ist unser Begriff von moderner Verwaltung. (Beifall bei der SPD) Wir haben heute auch von den FREIEN WÄHLERN schon gehört, und ich zitiere in Ableitung von Lenin wieder: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Hier in diesem Zusammenhang ist Vertrauen suboptimal und Kontrolle vielleicht besser. Offensichtlich scheinen Sie es hier genau umgekehrt zu sehen: Zuerst Kontrolle und dann vielleicht Vertrauen. Hier werden in einer Situation die Bürgerinnen und Bürger als Steuerzahler, die den ganzen Laden unterhalten, zurückgehalten, wenn sie einen Anspruch geltend machen, um Auskünfte zu erhalten. Da wird von Querulanz gesprochen. Dafür müssen die Bürger ein besonderes Interesse formulieren. Was ist denn das? Der Staat formuliert auch kein besonderes Interesse daran, dass er Steuern erhebt, sondern er macht Gesetze. Ich glaube, schon die Augenhöhe zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Recht zu wissen, was in der Verwaltung vor sich geht, macht es notwendig, entsprechende Informationsgesetze zu erlassen. (Beifall bei der SPD) Die Behauptung, dass dieses Gesetz möglicherweise das erste und das einzige ist, ist von Ihnen schon widerlegt. Seit 2004 gibt es im Bund ein Umweltinformationsgesetz, das jedem Bürger in Umweltsachverhalten ohne Begründungsnotwendigkeiten unmittelbaren und direkten Zugang zu entsprechenden Daten ermöglicht. (Michael Hofmann (CSU): Das scheint ja auf Bundesebene super zu funktionieren!) Wenn Sie dann Ihre Bürgergespräche führen und die Bürger informieren, wäre es doch wesentlich schöner und angenehmer, wenn die Bürger schon vorher über die Fakten informiert wären, als wenn Sie diesen Runden Tisch oder diese Beratung dazu nutzen, den Bürgern die Fakten aus Ihrer Sicht zu unterbreiten. Die Bürger informativ auf Augenhöhe zu halten, ist notwendig zur Kultivierung unserer Demokratie und nicht mit dem Generalverdacht zu versehen, dass sie möglicherweise etwas erfahren, was sie nicht erfahren sollen. Genau das Umgekehrte ist der Punkt. (Beifall bei der SPD) Dass Sie von der AfD natürlich ein Problem mit dem barrierefreien Zugang zu Informationen haben, ist uns klar; denn dann würde der Bürger sehr schnell sehen, was Fake News sind. Dann würde er sehr schnell sehen, dass Ihre Behauptungen teilweise zu keinem Zeitpunkt im Einklang mit der Realität stehen. Dann würden uns viele Diskussionen erspart bleiben. Im Weiteren sieht es so aus – Sie haben es erwähnt, Herr Scharf –, dass siebzig bis achtzig Gemeinden und Städte Informationsfreiheitssatzungen erlassen haben, und das nicht nur in der Besetzung aus SPD und GRÜNEN, nein, die CSU ist auch dafür. Es kann auch überhaupt nicht die Rede davon sein, dass irgendwo die Verwaltung zusammengebrochen ist. Kein Mensch behauptet das. Ihr berühmter Satz, dass wir in Bayern das Datenschutzgesetz haben, das jedem den Anspruch auf Informationsfreiheit gewährt, formuliert einzig und allein den Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung. Bei jeder Anfrage muss schon jetzt bürokratisch geprüft werden, ob es dafür Hindernisse gibt oder nicht. Ihr Argument, durch den Gesetzentwurf würde mehr Bürokratie entstehen, ist vollkommen aus der Luft gegriffen. Wenn Sie das Datenschutzgesetz bemühen, besteht die Bürokratie jetzt schon. Wenn es um allgemeinen Datenschutz geht, sind Sie immer sehr offen für Datenschutzgesetze; wenn es aber im Detail darum geht, Bürgerrechte zu schützen, dann reden Sie von zu viel Bürokratie. Das ist eine Unsäglichkeit, die hier in diesem Zusammenhang von Ihnen vorgetragen wird. (Beifall bei der SPD) Wir sind in diesem Zusammenhang natürlich für das Informations- und das proaktive Veröffentlichungsgesetz.
