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Roswitha Toso

FREIE WÄHLER 23.07.2025 Sitzungen 19/57

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer den Denkmalschutz gegen den Klimaschutz ausspielen will, der löst kein einziges Problem, sondern schafft ein neues. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Genau das macht der vorliegende Gesetzentwurf; denn er zielt darauf ab, in Artikel 6, "Maßnahmen an Baudenkmälern", Absatz 2 Satz 3 und Absatz 5, also die Regelungen zu den erneuerbaren Energien, ersatzlos zu streichen. Die Begründung hierzu klingt, als ob die jüngste Novellierung unseres Denkmalschutzgesetzes vom Juli 2023 einer Opferung unseres historischen Erbes gleichkäme. Ich möchte deshalb deutlich machen, warum wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Zunächst einmal unterläuft der Entwurf die verfassungsrechtliche Pflicht, unsere natürlichen Lebensgrundlagen und unser kulturelles Erbe in Einklang zu bringen. Unsere Bayerische Verfassung gibt es in Artikel 3 Absatz 2 klar vor: "Der Staat schützt die natürlichen Lebensgrundlagen und die kulturelle Überlieferung." Klimaschutz und Denkmalschutz müssen also als gemeinsames Ziel gedacht werden. Die Fassung unseres Denkmalschutzgesetzes vom Juli 2023 hat deshalb einen klar strukturierten Rahmen eingeführt, der die besonderen Eigenheiten der erneuerbaren Energien anerkennt, ohne dabei automatisch Freibriefe für wesentliche Eingriffe in unsere Denkmäler zu erteilen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof genehmigte in seiner Entscheidung vom 5. Februar dieses Jahres ohne Einschränkungen die Regelungen zur Windkraft des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. In der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs finden sich, wie schon angedeutet, wohl einige Übertreibungen. So ist es schlicht nicht haltbar, von einer totalen Relativierung des Denkmalschutzes zu sprechen. Wer heute eine Baugenehmigung für eine Windkraftanlage vorlegt, muss nach wie vor sämtliche fachlichen Belange beachten. In Wahrheit schützt das geltende Gesetz die Substanz und den Charakter unserer Baudenkmäler intelligenter und effizienter als zuvor. Die Pilotprojekte belegen eindrucksvoll, wie Photovoltaikanlagen denkmalgerecht integriert werden können. Ich nenne als Beispiel das barocke Kongregationshaus der Erlöserschwestern in Würzburg. Dort ist Bayerns erste Photovoltaikanlage installiert worden. Dort lässt sich erkennen: Wir verfügen heute über ausgefeilte und denkmalgerechte technische Lösungen, die Solarzellen und historische Substanz so verbinden, dass weder die Authentizität noch Anspruch auf Energieeffizienz leiden. Diese Erfahrung hat auch der Landesdenkmalrat intensiv diskutiert und bestätigt. Ein pauschales Streichen der entsprechenden Ausnahmeregelungen trägt dem Fortschritt nicht Rechnung, sondern wirkt ihm entgegen. Die Gesetzesänderung würde auch weiteren bürokratischen Mehraufwand erzeugen; denn wo heute ein abgestimmtes Verfahren mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der Genehmigungsbehörde in einem Schritt erfolgt, müssten künftig wieder zwei Verfahren durchlaufen werden. Die Folge sind längere Bearbeitungszeiten, höhere Kosten für Antragsteller und letztlich eine Verzögerung beim Ausbau von Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Schlussendlich bleibt der Entwurf in formaler Hinsicht lückenhaft. Er adressiert nur besonders landschaftsprägende Baudenkmäler, während die regelungsgleichen Bodendenkmäler unangetastet bleiben. Ob es hierfür konkrete Gründe gibt, bleibt offen. Entweder wurde der Gesetzentwurf nicht zu Ende gedacht, oder es soll die Nutzung von Bodendenkmälern explizit möglich bleiben. Wie dem auch sei, die AfD liefert keine kohärente Neugestaltung unseres Denkmalschutzgesetzes, sondern nur einzelne Paragrafenstreichungen, die in der Logik dieses Gesetzes keinen Sinn ergeben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die AfD behauptet, sie wolle die bayerische Heimat schützen. Tatsächlich stellt sie die Weichen zurück in ein Bayern der Vergangenheit. Wir FREIE WÄHLER stehen für ein Bayern, das seine Geschichte achtet, seine Denkmäler schützt und zugleich mutig in die Zukunft geht. Diesen Gesetzentwurf lehnen wir deshalb ab. Das tun wir nicht, weil uns die Denkmäler egal wären, sondern weil wir glauben, dass man Werte bewahren kann, ohne den Fortschritt zu verleugnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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