Plenarprotokoll 18/24
08.03.2023 · 425 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (57)FDP (40)GRÜNE (28)CDU (21)AfD (21)fraktionslos (1)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen, 24. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Zuschauertribüne – darunter auch unsere Landtagspräsidentin a. D. Carina Gödecke mit ihrem Mann – (Beifall von allen Fraktionen) und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien. Für die heutige Sitzung haben sich acht Abgeordnete entschuldigt; die Namen werden wir in das Protokoll aufnehmen. Geburtstag hat heute Marcel Hafke von der Fraktion der FDP. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute im Namen der Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von allen Fraktionen) Vor Eintritt in die Tagesordnung haben wir noch die Kenntnisnahme der Haushaltssatzung des Landesverbandes Lippe für das Haushaltsjahr 2022. Gemäß § 10 des Gesetzes über den Landesverband Lippe stellt der Verband jährlich eine Haushaltssatzung auf, die der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedarf und dem Landtag zur Kenntnis vorzulegen ist. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat mir mit Schreiben vom 24. Januar 2023 die Haushaltssatzung des Landesverbandes Lippe für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt und mitgeteilt, dass eine Genehmigung noch nicht erteilt wurde. Diese Unterlagen sind als Vorlage 18/835 an alle Mitglieder des Landtags verteilt worden, und damit stelle ich fest, dass der Landtag von diesen Unterlagen Kenntnis genommen hat. Ich rufe auf: 1 Ein Jahr nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine – Nordrhein-Westfalens Solidarität ist ungebrochen Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/3292 Liebe Kolleginnen und Kollegen, morgen ist es ein Jahr her, dass sich dieser Landtag in einer Sondersitzung erstmals mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine befasst hat. Seit dem 24. Februar 2022 herrscht der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands mit allen fürchterlichen Folgen von Leid und Elend in der Ukraine und allen Folgewirkungen für 08.03.2023 die Menschen in der Welt und somit auch für uns. Auch ein Jahr nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine ist Nordrhein-Westfalens Solidarität ungebrochen. Mit diesem fraktionsübergreifenden Antrag beginnen wir unsere Plenarwoche. Aus diesem Anlass begrüße ich auf der Besuchertribüne neben dem Doyen des Konsularischen Korps Jakub Wawrzyniak sehr herzlich die Generalkonsulin der Ukraine Iryna Shum. (Anhaltender lebhafter Beifall von allen Frakti- onen und der Regierungsbank) Seien Sie versichert: Nordrhein-Westfalen und seine Menschen sind jetzt und in Zukunft an Ihrer Seite! Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit darf ich die Aussprache eröffnen. Als Erster spricht für die CDU deren Fraktionsvorsitzender Herr Schick.
Thorsten Schick CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle verbinden schreckliche Bilder mit dem Krieg, der nun seit über einem Jahr im Osten unseres Kontinents tobt. Es sind Bilder, auf denen Kinder ihren Vätern, die an die Front fahren, zum Abschied winken. Es sind Bilder von Kindern, die sich mit ihren Müttern in Kellern und U-Bahn-Stationen in Sicherheit gebracht haben. Es sind Bilder von ausgebombten und brennenden Häusern in Städten und Dörfern. Solche Bilder haben ich und vermutlich auch Sie vor Augen. Putin hat gehofft, dass sich Europa spalten lässt. Das ist ihm nicht gelungen. Den Beweis erleben wir auch heute in Düsseldorf im Diplomatischen Korps. Die ukrainische Generalkonsulin Iryna Shum, die der Debatte beiwohnt, wird bei vielen Veranstaltungen von anderen Mitgliedern des Diplomatischen Korps eng begleitet. Das ist eine Demonstration der Einheit Europas als Werte- und Friedensgemeinschaft über Staatsgrenzen hinweg. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP und der Regierungsbank) Liebe Frau Shum, Sie geben Ihrem Land in Nordrhein-Westfalen eine Stimme. Das ist eine Stimme, die traurige und bewegende Geschichten erzählt – von Kindern, die ihre Väter verloren haben, von Nachbarn, die ihre Freunde verloren haben, von Menschen, die ihre Heimat verloren haben. Wir in Deutschland können uns gar nicht vorstellen, was dieser Krieg bedeutet. Zum Glück können wir uns das gar nicht vorstellen – nach rund 80 Jahren Frieden. Dieser Friede ist das Ergebnis des europäischen Friedensprojekts. Wir verdanken diesen Frieden auch der NATO und dem Bündnis des Westens unter dem Einschluss unserer amerikanischen Freunde. Daher macht es mich fassungslos, wenn Sahra Wagenknecht russische Kriegsverbrechen schulter-Landtag zuckend mit den Worten abtut: Das ist in jedem Krieg so. – Ja, es ist Krieg. Ja, er muss so schnell wie möglich beendet werden, aber nicht auf Kosten der Ukraine. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Die Ukraine ist das Opfer, Putin ist der Täter. Putin ist der Aggressor, und deshalb muss Putin gestoppt werden. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP und Christian Loose [AfD]) Die Ukraine muss den Krieg gewinnen. Wir müssen dazu unseren Beitrag leisten, gemeinsam mit unseren Verbündeten – diplomatisch und auch mit Waffenlieferungen. Wir müssen die Ukraine auf ihrem Weg in die Europäische Union begleiten. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Über die Folgen des Krieges haben wir mehrfach diskutiert. Für die Kommunen sind es besonders die hohen Zahlen geflüchteter Menschen. Die Rückmeldungen, die wir von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern vor Ort bekommen, sind eindeutig. Die Situation ist eine genauso große Herausforderung wie in den Jahren 2015 und 2016. Daher ist es richtig, dass der Ministerpräsident einen Brief an die Bundesinnenministerin geschickt hat und die Unterstützung des Bundes eingefordert hat. Das Land Nordrhein-Westfalen leistet seinen Beitrag, und zwar einen großen. Im Haushalt 2022 waren es 3 Milliarden Euro für geflüchtete Menschen. Im Jahr 2023 werden es erneut 3 Milliarden Euro sein – 1,5 Milliarden Euro geben wir an die Kommunen. Heute werden wir beschließen, dass die Kommunen noch einmal zusätzlich 390 Millionen Euro aus dem Sondervermögen für die Unterbringung von geflüchteten Menschen erhalten. Die Kommunen leisten Herausragendes, und daher ist es richtig, ihnen unter die Arme zu greifen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) In der Krise stehen die Menschen in Nordrhein-Westfalen zusammen und hinter der Ukraine. Das wird in der Ukraine nicht nur wahrgenommen, sondern auch gewürdigt. Ministerpräsident Hendrik Wüst hat den Orden der ukrainisch-orthodoxen Kirche stellvertretend für die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens erhalten. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, Henriette Reker, wurde als Vertreterin der größten Kommune ausgezeichnet. Ich sehe diese Auszeichnung als stellvertretend für die herausragende Arbeit der gesamten Städte und Gemeinden in unserem Land. Dieser Krieg dauert bereits länger als ein Jahr. Es ist die Aufgabe von uns allen, einen Beitrag zu leisten, 08.03.2023 dass er beendet wird. Solange er andauert, werden wir solidarisch an der Seite der Ukrainerinnen und Ukrainer stehen und ihnen helfend die Hände reichen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Schick. – Für die SPD spricht ihr Fraktionsvorsitzender Herr Kutschaty.
Thomas Kutschaty SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Generalkonsulin, liebe Iryna Shum! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vergangenen Montag gab der ukrainische Generalstab den Tod von Yana Rychlitskaya bekannt. Sie war Sanitäterin in der 93. mechanisierten Brigade, die in der Nähe von Bachmut gegen die russischen Invasoren kämpft. Yana evakuierte gerade verwundete Soldaten, als ihr Wagen von einer russischen Granate getroffen wurde. Sie wurde nur 29 Jahre alt. Wenn wir heute, am 8. März, der Ukraine unsere Solidarität versichern, dann tun wir das insbesondere auch für die tapferen Frauen der Ukraine. Ihre Leistungen in diesem Krieg sind bewundernswert, und ihr Leid ist zugleich so tief erschütternd. In den besetzten Gebieten werden sie Opfer von brutaler Unterdrückung und sexueller Gewalt. An der Front kämpfen sie mit der Waffe in der Hand gegen die Besatzer. Hinter der Front sorgen sie für Nachschub oder versorgen Verwundete. Sie sind Opfer, und sie sind Heldinnen. Oft sind sie beides zugleich: Opfer und Heldinnen – so wie Yana Rychlitskaya. Sie kämpfte nicht nur für die Freiheit der Ukraine; sie kämpfte auch für die Freiheit der Frauen, aller Frauen. Was wären unsere Bekenntnisse am Weltfrauentag in Zukunft noch wert, wenn wir die ukrainischen Frauen in diesem Kampf nicht unterstützen würden? Sie wären nichts mehr wert. Deshalb dürfen wir in unserer Unterstützung nicht nachlassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Eine Kämpferin für die Freiheit ist übrigens auch Antonina Romanova. Sie ist ein non-binärer Mensch, eine Regisseurin für konzeptionelles Theater. Vor dem 24. Februar 2022 hatte sie nicht im Traum daran gedacht, jemals eine Waffe in die Hand zu nehmen. Drei Tage später tat sie es dann doch. Sie hatte keine andere Wahl, erzählte sie einmal deutschen Journalisten. In einer von Russland besetzten Ukraine gäbe es für queere Menschen keine Zukunft, nur Unterdrückung, Gewalt und Tod. Landtag Können wir von Antonina Romanova verlangen, ihren Kampf einzustellen? Können wir von ihr verlangen, sich den Besatzern zu ergeben, damit wir uns in Deutschland wieder sicherer fühlen können, damit wir wieder ungestört unseren überkommenen Weltbildern, Vorurteilen und Illusionen nachhängen können? Nein, das können wir nicht; nein, das dürfen wir auch gar nicht. Antonina kämpft für die Werte, die wir unsere Werte nennen. Sie kämpft für die Freiheit, die für uns selbstverständlich ist. Auch wir werden erst dann wieder in größerer Sicherheit vor Putins Russland leben, wenn Menschen wie Antonina Romanova wieder in Sicherheit vor Putin leben können. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Wir alle hoffen auf Frieden, aber es muss ein gerechter Frieden sein. Ein gerechter Frieden ist ein Frieden in Freiheit, ein Frieden in Selbstbestimmung und ein Frieden in den legitimen Grenzen der Ukraine. Bis es so weit ist, müssen wir den Menschen in der Ukraine beistehen. Sie haben das Recht, sich zu verteidigen, sie haben das Recht, ihr Land zu befreien, und wir haben die Pflicht, sie dabei zu unterstützen, finanziell, humanitär und, ja, auch mit Waffen. Sagen wir, wie es ist: Das Putin-Regime ist ein Kriegsverbrecherregime, und Kriegsverbrecher gehören vor ein Kriegsverbrechertribunal. Vielleicht wird es lange dauern, aber der Tag wird kommen, an dem den Opfern und ihren Angehörigen Gerechtigkeit widerfahren wird. Gerechtigkeit muss siegen! (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Den Ukrainerinnen und Ukrainern, die bei uns in Nordrhein-Westfalen Schutz gefunden haben, möchte ich sagen: Sie sind uns willkommen. Und sie sollen wissen: Wir lassen ihr Land nicht im Stich. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kutschaty. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht die Fraktionsvorsitzende Frau Brems.
Wibke Brems GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Shum! Solidarität! NRW ist, wir sind solidarisch mit der Ukraine. Wir sprechen häufig etwas abstrakt von einem Angriff auf die Souveränität und die Freiheit eines demokratischen europäischen Staates, von zerstörter Infrastruktur, von Bomben und Drohnenangriffen. Für die Menschen in der Ukraine bedeutet das aber, seit 08.03.2023 mehr als einem Jahr permanente Gewalt, Kriegsverbrechen, Angst und Terror zu erleben. Es bedeutet, dass sich Frauen, die am heutigen Tag eigentlich für Gleichberechtigung auf die Straße gehen sollten, stattdessen um ihr Leben und ihre Unversehrtheit sorgen. Es bedeutet für Kinder, dass es für sie mittlerweile normal ist, Bombenalarme zu erleben und in den Keller zu gehen. Es bedeutet, dass Jugendliche, die eigentlich Partys mit ihren Freunden feiern sollten, Traumata erleben und feststellen müssen, dass ihre Freunde zerstreut in ganz Europa leben. Und es bedeutet, dass ältere Menschen, die in Frieden alt werden wollten, nun um ihre Kinder und Enkelkinder bangen. Das ist einfach nur schrecklich! (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Als Demokrat*innen sind wir solidarisch mit der Ukraine, weil ein Angriff auf ihre Souveränität, ihre Freiheit und ihre Demokratie auch ein Angriff auf unsere Freiheit ist. Und als Menschen sind wir solidarisch mit den Menschen, die so viel Leid erleben mussten, bis heute erleben oder vor diesem Leid geflohen sind. Unsere Solidarität bedeutet in diesem Zusammenhang auch, selbst Auswirkungen des Krieges auf uns zu nehmen, weil Sanktionen gegen Russland unverzichtbar sind. Solidarität bedeutet, dass unsere Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen ihre Beziehungen zur Ukraine aufrechterhalten und da, wo es geht, neue knüpfen. Das sorgt vor Ort für Stabilität. Gleiches gilt für die Partnerschaften. Dafür ist die nordrhein-westfälische mit der Oblast Dnipropetrowsk so wichtig, ebenso wie Städtepartnerschaften wie zum Beispiel die von Dortmund geplante mit Schytomyr. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Solidarität kennt keine Obergrenze. Solidarität heißt manchmal auch, eigene Einschränkungen hinzunehmen und zu ertragen, zusammenzustehen und an Lösungen zu arbeiten. Wir stehen zu unserer humanitären Verpflichtung, wir stehen zu unseren demokratischen Werten. Solidarität bedeutet, in den Kommunen enorme Anstrengungen zu unternehmen, um Menschen, die vor Krieg, Vergewaltigung und Tod fliehen, wieder Ruhe, Kraft und Zukunft zu geben. Deshalb arbeiten wir auf Landesebene eng mit allen Akteuren an Lösungen, die zielgenau sind und vor Ort helfen. Landtag (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der FDP) Solidarität sollte auch bedeuten, seine angestammten Meinungen zu hinterfragen und dafür zu sorgen, dass die Angegriffenen sich gegen die Angreifer wehren können, auch wenn man eigentlich Waffengewalt grundsätzlich verabscheut. Solidarität ist also auch mal unbequem. Diejenigen, die jetzt die auch unbequemen Folgen instrumentalisieren, um sich selbst zu profilieren, und dabei willfährig die Propaganda der russischen Aggressoren übernehmen, stehen auf der falschen Seite der Geschichte. Die Organisatorinnen des sogenannten Manifests sind bereit, die Menschen in der Ukraine schutzlos auszuliefern, ihnen ihre Eigenständigkeit abzusprechen und sie der Heimat berauben zu lassen. Ich finde das einfach nur menschenverachtend. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Umso mehr Dank gebührt denjenigen, die in dieser Lage eben solidarisch sind: Unternehmen, die Sanktionen mittragen, Kommunen, die Geflüchtete aufnehmen, Freiwillige, die ganz praktisch mit Unterkunft, mit Behördengängen oder einfach mit dringend benötigten Alltagsgegenständen geholfen haben. Herzlichen Dank für Ihre Solidarität! (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Krieg ist brutal; Krieg nimmt und zerstört Leben auf beiden Seiten. Aber es ist zweifelsfrei klar, wer hier der Aggressor ist: Russland und sein Präsident Putin. Zum System Putin gehören schon seit Jahren Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit, Repressalien und seltsame Todesfälle von politischen Gegner*innen oder Widersachern aus den eigenen Reihen, politische Machtdemonstrationen durch Morde, auch außerhalb von Russland, wie im Berliner Tiergarten. Angst und Verunsicherung sind die ständigen Begleiter, und sie sollen auch außerhalb von Russland destabilisieren. Unsere Antwort kann nur sein: Wir stehen zusammen als Gesellschaft und Seite an Seite mit der Ukraine. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Weil heute Internationaler Frauentag ist, schließe ich mit einem Zitat: „Wenn Putin eine Frau wäre, hätte er sich wohl kaum auf einen verrückten Machokrieg mit Invasion und Gewalt eingelassen, wie er es getan hat.“ – Das Zitat ist von Boris Johnson, dem man bislang wenig feministische Haltung nachsagen konnte, aber mit diesem Zitat hat er ausnahmsweise recht. Deshalb: Wir brauchen eine feministische Außenund Friedenspolitik, die die Belange von Frauen und der gesamten Zivilbevölkerung in den Mittelpunkt stellt, statt gefährlicher toxischer Männlichkeit. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) 08.03.2023
André Kuper
Vielen Dank, Frau Brems. – Für die FDP spricht ihr Fraktionsvorsitzender Höne.
Henning Höne FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der russische Angriff, der Überfall auf die Ukraine ist nun etwas über ein Jahr her. Ortsnamen, die uns vorher wahrscheinlich nicht bekannt waren, wie Butscha, stehen für grausame Kriegsverbrechen und stellvertretend für das unendliche und unvorstellbare Leid, das die Menschen in der Ukraine seitdem erfahren müssen. Mit unserem heutigen Antrag und dieser Debatte gedenken wir diesem Vorfall, gedenken wir vor allen Dingen den Opfern dieses Krieges. Hört die Ukraine auf zu kämpfen, dann gibt es die Ukraine nicht mehr. Hört Russland auf zu kämpfen, gibt es Frieden. Diese relativ einfache Losung hört man immer wieder, und darum ist ganz klar: Deutschland muss die Ukraine in jedweder Hinsicht weiterhin unterstützen. Die Ukraine hat unsere Unterstützung verdient. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD, den GRÜNEN und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Unterstützung ja, auch mit der Lieferung von Waffen! Insgesamt – auch vor diesem Krieg – waren Waffenexporte immer schon ein schwieriges Thema, eines, mit dem man sich schwertut, ich meine übrigens auch, mit dem man sich schwertun sollte. Waffen jetzt in ein Kriegsgebiet zu liefern, mit dem Wissen, dass sie unmittelbar zum Einsatz kommen werden, fällt umso schwerer. Ich finde, auch hier darf und auch hier muss das schwerfallen – einerseits; aber trotzdem kann man und muss man nach einer schwierigen Entscheidung zu einem klaren Kurs kommen. Und dieser klare Kurs, finde ich, muss bleiben. Dieser klare Kurs heißt: Ja, Deutschland liefert Waffen an die Ukraine zur Stärkung der Selbstverteidigung dieses Landes. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Ich finde diese heutige Debatte so wichtig, weil wir doch wissen: Je länger dieser Konflikt andauert, umso mehr tritt auch ein gewisser Gewöhnungseffekt ein. Umso mehr verschwindet das Thema von den Titelseiten, es wird etwas kleiner. Ich finde es gut, dass diese Debatte heute einen Beitrag dazu leistet, dass gerade das nicht passiert. Ich finde das auch wichtig, weil wir, je länger dieser Konflikt dauert, für diesen Kurs der Unterstützung auch mit schwierigen Entscheidungen, möglicherweise auch mit Einschränkungen für uns selber, stärker und stärker werben müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist gerade schon angesprochen worden: die sogenannte Friedensdemo, unter anderem organisiert von Sahra Wagenknecht. Sie hat auf eine perfide und ekelhafte Art und Weise Geschichtsklitterung betrieben und sich Landtag gegen die Unterstützung der Ukraine ausgesprochen. Kritiker der Unterstützung mit Waffen, wie Sahra Wagenknecht, verweisen dann auf die deutsche Geschichte, auf die Verantwortung, die daraus erwächst. Sie hat so Sätze gesagt wie „Deutsche Panzer sollen jetzt wieder auf russische Soldaten schießen.“ Ich finde nicht, dass sich aus der deutschen Geschichte ableitet, dass wir neutral sind. Aus der deutschen Geschichte leitet sich ab, dass wir ganz eindeutig auf der Seite des Völkerrechts stehen, und das Völkerrecht steht auf der Seite der Ukraine. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD, den GRÜNEN, Dr. Hartmut Beucker [AfD] und Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) Ich mag ergänzen – durchaus selbstkritisch: Wir gedenken heute mit dem Blick auf den Konflikt eines Jahres. Die Wahrheit ist: Für die Menschen in der Ukraine, insbesondere auf der Krim, dauert dieser Konflikt viel länger. Ich glaube, dass der Konflikt, der vor einem Jahr in eine neue Phase ging, auch ein Stück weit die Folge dessen ist, dass wir nach der Annexion der Krim zu zurückhaltend waren, nicht eindeutig auf der Seite des Völkerrechts standen, einmal zu oft die Hand gereicht und versucht haben, es über Verhandlungslösungen hinzubekommen. Zu viel Zurückhaltung gegenüber totalitären und autoritären Systemen ist hier ein weiteres Mal gescheitert. Ich finde, auch das muss eine Lehre aus diesem Konflikt sein. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den Grünen) Teil der Unterstützung für die Ukraine ist, dass die Menschen, die vor dem Krieg fliehen, hier selbstverständlich auch Schutz bekommen. Da wird unglaublich viel geleistet: hauptamtlich, aber auch ehrenamtlich in der Betreuung der Flüchtlinge, in der Organisation vor Ort. Darum muss von der heutigen Debatte auch ausgehen – und dem möchte ich mich anschließen –: Herzlichen Dank für Ihre vielfältige Unterstützung bei der Betreuung der Flüchtlinge, der Menschen, die zu uns gekommen sind, egal wie, egal wo! Ohne das Ehrenamt wäre das trotz größter Anstrengungen der Kommunen nicht möglich. Darum gilt Ihnen allen unser Dank. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen auf der Seite des Völkerrechts, und Nordrhein-Westfalen steht an der Seite der Ukraine. Ich bin dankbar dafür, dass wir dieses Zeichen heute setzen konnten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) 08.03.2023
André Kuper
Vielen Dank, Herr Höne. – Für die AfD spricht Herr Professor Dr. Zerbin.
Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Einmarsch in die souveräne Ukraine am 24. Februar 2022 war ein Verstoß gegen die UN-Charta und das Völkerrecht. Es war ein Schock für viele Menschen. Viele von uns werden sich noch an diesen Tag erinnern. Es war aber gleichzeitig auch eine Zeitenwende für Europa und für unsere Sicherheitspolitik. Die Ukraine, insbesondere die Westukraine, ist geografisches Zentrum Europas. Stepan Bandera spielt gerade in der Westukraine eine besondere Rolle. Sein Handeln ist mit Taten deutscher Soldaten und Polizisten im Zweiten Weltkrieg verknüpft. Ich erinnere an Hauptmann Mehr, Kompaniechef des Reserve-Polizeibataillons 61 aus Dortmund, der während des Zweiten Weltkrieges in Polen und in der Ukraine sein Unwesen getrieben hat. Die Beurteilung Banderas liegt im Auge des Betrachters. Er wird in der Ostukraine anders betrachtet als in der Westukraine. Es ist sicherlich kein Geheimnis, dass auch die AfD unterschiedliche Positionen hat. Das ist auch gut so. Wir als Fraktion aus Nordrhein-Westfalen haben uns aber deutlich positioniert und schon im letzten Jahr klar zum Ausdruck gebracht, wo wir stehen. (Zuruf von Dr. Günther Bergmann [CDU]) Nicht im Auge des Betrachters liegen die Verantwortung und der Auftrag, der sich aus der Historie für Deutschland ergibt. Das 20. Jahrhundert war ein blutiges Jahrhundert. Am Ende gab es mit dem Fall der Mauer Hoffnung für ein freies und gerechtes Europa. Im 21. Jahrhundert ist die Barbarei wieder zurückgekehrt. Zivilisten, Frauen und Kinder – wie in Butscha oder anderen Orten – sind erschossen worden. Auch mit Kriegsgefangenen geht man entsprechend um. Das ist ein Kriegsverbrechen. Die Verantwortlichen müssen dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Kriminalistische Ermittlungen in Kriegsgebieten sind eine schwierige Aufgabe für Mensch und Material. Deutschland tut zu wenig dafür, hat in den vergangenen Jahren kaum Kompetenzen in diesem Bereich aufgebaut und könnte seiner Verantwortung aus der Geschichte noch deutlich gerechter werden. NRW kann auch noch mehr tun, als in dem Antrag niedergeschrieben worden ist. NRW ist im Vergleich zur Ukraine ein starkes Land. Polizei und Wissenschaft sind Ländersache. Die Ausbildung von Ermittlern sowie die Bereitstellung von Technik und Material würden der Ukraine jetzt gerade helfen – aber auch die wissenschaftliche Aufarbeitung; denn ob Den Haag das leisten kann, steht noch in den Sternen. Landtag Durch die Ukraine verläuft die Bruchkante zwischen Mittel- und Osteuropa. Osteuropa ist nicht das Land, in dem Milch und Honig fließen. Es ist von Korruption und Ungerechtigkeit durchsetzt. Das Verhältnis zwischen der Ukraine und Russland ist vergiftet und wird es auch noch Jahre sein. Im Moment herrscht der Kampf – und teilweise auch der Tod. Wir haben den Luxus, mit Abstand auf diese Dinge zu sehen. Man muss den Krieg auch vom Ende denken. Denn was wird passieren, wenn einst die Waffen schweigen werden? Die Soldaten werden nach Hause kommen. Mit Sicherheit werden sie frustriert sein und sich fragen, warum ihre Kameraden gestorben sind. Sie werden dann das tun, was sie im Krieg gelernt haben. Das will keiner hier; denn das würde bedeuten, dass die Ukraine bzw. Mittel- und Osteuropa für lange Zeit destabilisiert werden würde. Wir dürfen die Fehler aus Afghanistan nicht wiederholen. Dort haben wir Millionen von Steuer-Euros versenkt. Das war ein Fass ohne Boden. Im Jahr 2005 war ich am Weltfrauentag in Faizabad in Afghanistan an der Medizinischen Fakultät. Ich habe nach Wochen und Monaten erstmals Frauen ohne Burka gesehen. Wenn wir heute gucken, wie die Situation der Frauen ist, sehen wir, dass sie im Jahr 2023 schlechter denn je ist. Das darf nicht noch mal passieren. (Beifall von der AfD) Zurück zu Nordrhein-Westfalen: Nordrhein-Westfalen kann praktische Hilfe leisten – und nicht nur warme Worte. In der Ukraine herrscht ein Korruptionssystem. Die Ukraine ist in diesem System gefangen und kann sich nicht befreien. Wir müssen gerade jungen Menschen, die im Staatsdienst tätig sind, eine Perspektive in der Ukraine bieten und ihnen helfen, sich ein Leben ohne Korruption zu erarbeiten. Der Ausbruch des Ukraine-Krieges ist auch eine Gelegenheit zur Selbstreflexion. Putin hat von Entmilitarisierung und Entnazifizierung der Ukraine gesprochen. Das sind faschistische Methoden – Entmenschlichung und Stigmatisierung. In Ihrem Antrag sprechen Sie auch von demokratischen Parteien und grenzen andere Fraktionen, nämlich die unsrige, aus. Wir werden Ihren Antrag trotzdem annehmen. Aber Ihre Stigmatisierung weise ich zurück. Man muss sich deutlich überlegen, mit welchen Mitteln der politischen Auseinandersetzung man agiert und auf wessen Stufe man sich stellt. (Beifall von der AfD) Ich komme zum Schluss. Vor zwei Wochen war ich in Lwiw und habe zufällig eine Beerdigung von Soldaten mitbekommen. Das war eine ganz andere Sache als in Deutschland. Es ist erstaunlich, dass gerade diejenigen laut nach Waffen schreien, die vor kurzer Zeit am wenigsten mit Militär anfangen 08.03.2023 konnten. Das zeigt die Halbwertszeit einer ideologisch getriebenen Politik. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zerbin. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Ministerpräsident Wüst.
Hendrik Wüst
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Doyen! Liebe Frau Generalkonsulin Shum! Ich will zunächst ein herzliches Dankeschön an die antragstellenden demokratischen Fraktionen dafür aussprechen, dass wir diese Debatte führen, und dafür, wie die demokratischen Fraktionen diese Debatte geführt haben. Wir sehen jetzt seit einem Jahr die schlimmen Bilder dieses schlimmen Krieges. Trotzdem leben wir in einer sehr schnelllebigen Zeit. Das ist vom Kollegen Höne auch gesagt worden. Vieles, was bedeutsam ist, kommt unter die Räder der medialen Hektik des Alltags. Das ist hier nicht passiert. Sie senden heute auch alle gemeinsam das klare Signal, dass das nicht passiert. Die Botschaft des heutigen Tages an die Ukraine ist klar: Wir haben euch nicht vergessen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Der 24. Februar 2022 wird für die allermeisten von uns ein Tag sein, vergleichbar vielleicht nur mit dem 11. September 2001, bei dem wir noch viele Jahre später sagen können, was wir an diesem Tag getan haben. An diesem Tag hat Putin den Krieg zurück nach Europa gebracht – einen Krieg, der ohne jedes Recht begonnen und mit ungeheurer Härte und Brutalität gegen die Zivilbevölkerung geführt wird. Seit einem Jahr sehen wir die schrecklichen Bilder und Berichte – aktuell von den erbitterten Kämpfen in Bachmut. Man kann sich kaum ausmalen, was in dieser verzweifelten Lage in den ukrainischen Verteidigerinnen und Verteidigern vorgehen mag. Wir haben auch die Geschehnisse in Mariupol mitverfolgt. Die Stadt wurde schon im letzten Jahre besetzt. Während der Belagerung versteckten sich Hunderte Menschen im Stadttheater und haben vor dem Theater in kyrillischer Schrift das Wort „Kinder“ auf den Boden geschrieben. Dennoch fielen dort wohl Hunderte Menschen russischen Luftangriffen zum Opfer. Das Massaker von Butscha hat uns tief erschüttert und gezeigt, dass Putins Russland auch vor Kriegsverbrechen nicht zurückscheut. Diese Gräueltaten müssen besser heute als morgen vor einem internationalen Gericht verhandelt werden. Das ist die Weltgemeinschaft den Opfern dieser Gräueltaten schuldig. Landtag (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Die Menschen in der Ukraine erleben unvorstellbares Leid. Viel zu viele verlieren viel zu viel. Dennoch haben die Menschen in der Ukraine nie ihren unbändigen Mut und den Stolz auf ihr Land verloren. Putin hat die Ukraine unterschätzt – ihren Mut, ihren Zusammenhalt, ihr unerschütterliches Streben nach Freiheit. Putin hat auch Deutschland, hat auch uns unterschätzt – unsere Solidarität und den Willen, die Ukraine zu unterstützen, solange das nötig ist. Putins Gewalt setzen wir Nächstenliebe, Mitmenschlichkeit und Solidarität entgegen. Inzwischen sind über 225.000 Menschen aus der Ukraine zu uns nach Nordrhein-Westfalen gekommen, darunter viele Frauen und kleine Kinder. Gerade heute am Weltfrauentag dürfen wir nicht übersehen, in welcher Weise gerade Frauen zu Opfern dieses Krieges werden – die, die fliehen, und die, die in der Ukraine sind. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ebenso denken wir heute auch an die Frauen im Iran oder beispielsweise in Afghanistan, die nicht mehr für sich in Anspruch nehmen als selbstverständliche Menschenrechte. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Ich will ein herzliches Wort des Dankes all den Menschen sagen, die die Hilfe für die Flüchtlinge aus der Ukraine zu ihrer Herzenssache gemacht haben, die ihre Herzen und ihre Häuser geöffnet haben, die die Kinderzimmer der Kinder freigeräumt haben, die vielleicht schon erwachsen und aus dem Haus ausgezogen sind, oder die zusammengerückt sind und ihre Küche und ihr Bad mit vorher fremden Menschen teilen. Ich danke auch allen Menschen, die mit Geld- und Sachspenden helfen, die Sprachkurse geben oder die auf ganz viele andere Arten und Weisen praktisch helfen. Ebenso will ich den Organisationen, den Vereinen und den Unternehmen Danke schön für die unermüdliche Hilfe bis heute sagen. Gerade die ukrainischen Kinder haben viel verloren. Sie sind fern von der Heimat in einem fremden Land, dessen Sprache sie zunächst nicht sprechen. Die Papas sind noch in der Ukraine, manchmal auch die Großväter oder die älteren Brüder. Eine unbeschwerte Kindheit sieht anders aus. Kürzlich habe von der zwölfjährigen Milena aus Charkiw gehört, die mit ihrer Mutter nach Solingen geflohen ist. Milena verarbeitet das Erlebte im Malen. Ihre Bilder sind geprägt von Flüchtlingen, von Panzern, von Raketenangriffen. Das ist ziemlich erschütternd, wenn man weiß, dass diese Bilder Zeugnis 08.03.2023 davon ablegen, was dieses Kind erlebt hat und verarbeiten muss. Umso dankbarer bin ich allen Erzieherinnen und Erziehern sowie allen Lehrerinnen und Lehrern in unserem Land, die wieder Großartiges leisten. Nach der Integration von 2015/2016 und den schwierigen Jahren der Pandemie hätten sie es nun wahrlich verdient gehabt, in dem ohnehin schon aufreibenden Alltag mal einen Moment Entlastung zu haben, wenn man überhaupt von Entlastung sprechen kann. Aber sie leisten wieder Großartiges und sorgen dafür, dass den Kindern bei allen Verlusten etwas Wichtiges erhalten bleibt, nämlich Perspektive und Zukunft. Meinen herzlichen Dank und meinen Respekt an die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Erzieherinnen und Erzieher! (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Natürlich ist es der Wunsch der Geflüchteten, eines Tages wieder in ihre Heimat zurückzukehren. Das gilt übrigens für die allermeisten Menschen, die zu uns fliehen, auch aus Afghanistan, aus Syrien und aus anderen Ländern, aus denen wieder viele zu uns kommen. Zur Wahrheit gehört aber auch: Die meisten werden länger bleiben, lange bleiben, viele vielleicht sogar dauerhaft. Darauf stellen wir uns ein – nicht nur im Sinne verantwortungsvoller und realistischer Politik, sondern auch, weil unsere Solidarität Bestand hat. Für uns wird weiterhin gelten: Wer vor Putins Krieg flieht, ist bei uns in Nordrhein-Westfalen herzlich willkommen (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Vereinzelt Beifall von der AfD) und kann sich unserer Unterstützung und unserer Solidarität gewiss sein. Ich danke allen, die geholfen haben und helfen. Aber ich bitte auch in gleicher Weise alle, die in Kitas und Schulen, Kommunen, Vereinen und Unternehmen große Arbeit leisten: Bei allen Herausforderungen, bei allen Belastungen und bei allen schwierigen Entscheidungen, die zu treffen sind, setzen Sie bitte Ihr Engagement fort; denn die Aufgabe besteht fort. Damit verbunden möchte ich allen Menschen in und aus der Ukraine sagen: Wir stehen auch weiter fest an Ihrer Seite. Sie können auch in Zukunft auf Nordrhein-Westfalen zählen. – Vielen Dank. (Lebhafter Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Landtag Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/3292. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag Drucksache 18/3292 in bemerkenswerter Art und Weise einstimmig angenommen. – Ich danke Ihnen allen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Wir kommen zu: 2 Zwischen Tierwohl, Ernährungssicherheit und Höfesterben: Landesregierung fehlen eigene Pläne für die Zukunft der Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen! Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/3409 In Verbindung mit: Schwarz-grüne Widersprüchlichkeiten bei geplanter Tierwohlförderung Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/3410 Die Fraktionen von SPD und FDP haben jeweils mit Schreiben vom 6. März 2023 gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu einer aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt. Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD hat als Erster der Abgeordnete Schneider das Wort.
René Schneider SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin Gorißen! Wie falsch es von CDU und Grünen war, bei der Bildung ihrer Regierung die Themen „Umwelt“ und „Agrar“ voneinander zu trennen, zeigt sich in diesen Tagen wieder einmal. Offenkundig wird, wie hoch die Brandmauer tatsächlich ist, die zwischen grüner Umweltpolitik und konservativer Agrarpolitik gezogen worden ist und aus Sicht der Bildner dieser Koalition vielleicht sogar gezogen werden musste. Diese Brandmauer trägt Ihren Namen, Frau Ministerin Gorißen. „Lobbyistin der Landwirte“ hat Sie der WDR genannt. Sie haben das wahrscheinlich als Lob verstanden. 08.03.2023 (Vereinzelt Heiterkeit von der SPD) Tatsächlich stehen Sie aber mit Ihrer Amtsauffassung dem Wohl der Bäuerinnen und Bauern in unserem Land im Wege. Immerhin befinden Sie sich da in guter Gesellschaft; denn auf Bundesebene waren es von 2005 bis 2021 ausschließlich Landwirtschaftsministerinnen und Landwirtschaftsminister von CDU und CSU, die ihre Rolle immer so verstanden haben, dick mit Geld gepolsterte Schutzmäntel um eine zunehmend fröstelnde Landwirtschaft zu packen. Anstatt sich gegenseitig ehrlich zu machen, wurde ein Läppchen um die bittere Realität gebunden. (Dr. Ralf Nolten [CDU]: Och!) Die Landwirtschaft hat sich in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch verändert, und sie wird es auch weiterhin tun. Sie können den Landwirtinnen und Landwirten etwas vormachen und sie durch immer teurer werdende Traumkulissen schieben; durch eine scheinbar heile Welt, die es so nicht mehr gibt. Fair ist das indes nicht, und es verhindert eine echte und erfolgreiche Transformation des gesamten Sektors. (Beifall von der SPD) Immer wieder formulieren Landwirtinnen und Landwirte diesen einen Wunsch: Sie wollen Planungssicherheit. – Die haben sie auch verdient, weil es ohne diese Planungssicherheit keine Investitionen, keine Hofnachfolgen und keine Ernährungssicherheit in Deutschland geben kann. Planungssicherheit entsteht aber nur dort, wo man die Realität an- und es mit ihr aufnimmt. Die Realität sieht so aus: Die Zahl der Höfe nimmt seit Jahren ab. Dafür werden die existierenden Betriebe immer größer; denn seit Jahren gilt die ausgegebene Parole „wachse oder weiche“ – wachse für den Export und erziele deine Margen über die Masse. Dieses Prinzip ist jedoch an Grenzen gestoßen, und zwar nicht erst seit der schwächer werdenden internationalen Nachfrage, sondern unter anderem aufgrund sich ändernder Essgewohnheiten auch in Deutschland. (Unruhe – Glocke) Wir verzeichnen Jahr für Jahr einen sinkenden Konsum von Schweinefleisch. Aus den unterschiedlichsten Gründen essen immer weniger Menschen Fleisch – vor allem junge Menschen. Diesen Trend wird niemand aufhalten können – und auch nicht aufhalten wollen. Die Landwirtschaftsverbände wären deshalb schon froh, wenn die aktuelle Zahl der Tiere gehalten werden könnte. Ich persönlich glaube, dass dies schwerlich möglich sein wird. Stattdessen müssen wir über eine multifunktionale Landwirtschaft reden, die Ackerbau und Viehzucht betreibt, aber auch Regionalvermarkterin Landtag ist, im Tourismus und in der Energieproduktion Geld verdient und nicht zuletzt für ihre Ökosystemleistungen bezahlt wird. Der jetzt anstehende Umbau der Schweinehaltung findet statt, weil die Verbraucherinnen und Verbraucher es so wollen. Sie wollen das. ALDI und Co stellen ihr Sortiment nicht aus Jux und Dollerei um. Sie reagieren auf einen veränderten Konsum; auf Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich biologischen Anbau und Tierwohl wünschen, für diesen Mehraufwand aber nicht zu zahlen bereit sind. Das wird auch die am schwierigsten zu lösende Aufgabe werden, und der Staat hängt da am Ende mit drin. Diese Trends muss man realisieren und danach handeln. Bundesagrarminister Cem Özdemir ist der erste Minister seit 16 Jahren, der es beim Tierwohl mit den Realitäten aufnimmt. Bereits vor einem Jahr hat er die Erarbeitung einheitlicher Haltungskriterien gestartet, um allgemeinverbindlich Ordnung in die Labellandschaft zu bringen. Das ging Ihrer Vorgängerin Heinen-Esser damals nicht schnell genug, Frau Ministerin. Sie forderte im Bundesrat bereits Fördergelder, bevor überhaupt die dafür nötigen Kriterien klar waren. Jetzt läuft es anders, und zwar genau richtig: Schritt für Schritt und sauber durchdacht – erst die Grundlagen schaffen, dann die Beschlüsse treffen und damit schließlich und endlich Planungssicherheit auf Jahre schaffen. Was ist stattdessen Ihr Plan, Frau Ministerin? Mit welchem Vorschlag gehen Sie in den Bundesrat? Ich hoffe, Sie verraten uns das auch mal – möglicherweise heute bei der Aktuellen Stunde – und diskutieren es vielleicht sogar mal im Ausschuss. Das wäre eine schöne Sache. Aber diese Diskussion scheuen Sie, weil Sie wissen, dass die grüne Partei bei Ihren Positionen – zu Recht – Pickel bekommt. (Beifall von der SPD) Über die fünf Haltungskategorien mag man diskutieren. Das muss man als Bundesland mit riesiger Schweinemastproduktion auch tun. Doch anstatt sich inhaltlich einzubringen, gehen Sie als Landwirtschaftsministerin den grünen Kollegen auf Bundesebene in Ihrem Pressefrühstück frontal an – anscheinend, ohne sich mal direkt mit ihm ausgetauscht zu haben. Vor Journalistinnen und Journalisten sollen Sie bedauert haben, keine Handynummer des Bundesagrarministers Cem Özdemir zu haben. Der WDR berichtet – ich zitiere –: „Ich hatte auch immer gehofft, dass ich mal von ihm die Mobilnummer bekomme, damit wir auch uns auf einem einfachen Weg verständigen können.“ (Zurufe von der SPD: Oh!) 08.03.2023 Frau Ministerin, wenn Sie es nach neun Monaten noch nicht einmal geschafft haben, die Handynummer Ihres grünen Amtskollegen in Berlin herauszufinden, dann frage ich mich allen Ernstes, ob unsere Landwirtinnen und Landwirte bei Ihnen wirklich in guten Händen sind. Denn das sollte keine große Aufgabe sein, Frau Ministerin. (Beifall von der SPD) Ich gebe Ihnen einmal einen Tipp. Sie brauchen nur zum Kollegen Rüße herüberzugehen. Ich bin mir ganz sicher, dass er nur einmal nachschauen muss. Er hat die Nummer von Cem Özdemir, und er wird sie Ihnen auch gerne geben. Denn durch einen Anruf kann man sehr viel klären und auch sehr viel lernen. Ich komme zum Schluss und ende mit einem Appell an diese Regierungskoalition. Machen Sie Schluss mit dem Quatsch, das Ressort für Umwelt und Naturschutz vom Agrar- und Forstbereich trennen zu wollen. Noch ist es nicht zu spät. Das LANUV ist noch nicht zerschlagen, und von der sauberen Trennung der Budgets sind Sie ohnehin noch weit entfernt. Erst wenn Sie Tierwohl und Landwirtschaft zusammendenken, statt parteipolitische Brandmauern zwischen diesen Bereichen zu ziehen, haben Sie den Ernst der Lage endlich erkannt und handeln entsprechend aus einem Guss. Die Landwirtinnen und Landwirte in Nordrhein-Westfalen hätten das mehr als verdient. – Glück auf und Gottes Segen! (Beifall von der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Schneider. – Für die FDP spricht der Abgeordnete Herr Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen stellt sich gegen ihren grünen Kollegen im Bund. Geht es nach Ihnen, Frau Ministerin, müssten zur Förderung des Tierwohls die Programme grundsätzlich allen Betrieben offenstehen. Große und kleine Tierhaltungen sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Der Kollege Rüße von den Grünen hier im Landtag sieht das aber völlig anders. Er stellt für seine Regierungsfraktion fest – ich zitiere aus einem WDR-Bericht –: „Was die Ministerin vorgetragen hat, ist keine geeinte Position der Koalition. Wir Grüne sind nicht der Meinung wie Frau Gorißen, dass alle Schweinebetriebe gleichermaßen gefördert werden müssen.“ Weiter sagt er: „Statt wohlfeiler Kritik an Bundesminister Cem Özdemir sollte sich Frau Gorißen bemühen, den Landtag Koalitionsvertrag in NRW abzuarbeiten. Ihre Kritik an den von Cem Özdemir angestoßenen Reformen finde ich nicht nachvollziehbar.“ Meine Damen und Herren, es ist also offensichtlich, dass Schwarz und Grün in dieser Frage weit auseinanderliegen. Frau Ministerin Gorißen stellt sich gegen die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, die Tierwohlförderung zu deckeln und die Förderung eben nicht allen Landwirten in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Position verlassen Sie, Frau Ministerin, aus meiner Sicht zu Recht den selbst so genannten Zukunftsvertrag Ihrer eigenen schwarz-grünen Koalition. Unsere Landwirte in Nordrhein-Westfalen erwirtschaften mit ihrer Tierhaltung jährlich 3,8 Milliarden Euro. Mit ihren Leistungen und ihrem Einsatz steuern die Landwirte mehr als die Hälfte zum landwirtschaftlichen Gesamtertrag bei. Die nordrhein-westfälische Nutztierhaltung ist von großer ökonomischer Bedeutung für die gesamte Region. Im Moment hat die Nutztierhaltung und besonders die Schweinehaltung aber mit großen Herausforderungen zu kämpfen. Sie steht vor tiefgreifenden Veränderungen. In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der schweinehaltenden Betriebe in den letzten beiden Jahren durchschnittlich um 11,7 % zurückgegangen. Das ist mehr als der Bundesdurchschnitt von 9 % pro Jahr. Daher ist es umso wichtiger, dass die Politik tätig wird und endlich handelt. Wir müssen unseren Landwirtinnen und Landwirten eine Perspektive und Planungssicherheit geben. (Beifall von der FDP) Wir Freien Demokraten unterstützen deshalb – um es klar zu sagen – die Forderung der Ministerin, dass allen Betrieben eine Tierwohlförderung zur Verfügung stehen sollte. Das von CDU und Grünen geplante Sofortprogramm zur Förderung tierfreundlicher Außenklimaställe für Betriebe soll aber auf maximal zwei Großvieheinheiten je Hektar begrenzt werden. In den Kreisen Borken und Coesfeld liegt die durchschnittliche Viehbesatzdichte allerdings über zwei Großvieheinheiten je Hektar. Insgesamt haben von den rund 23.450 tierhaltenden Betrieben in Nordrhein-Westfalen 6.916 Betriebe mehr als zwei Großvieheinheiten je Hektar. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Herr Brockes!) Deshalb würde eine Vielzahl der Tiere gar nicht von dem Sofortprogramm profitieren. Das betrifft ungefähr 30 % der tierhaltenden Betriebe in NRW. Ein flächendeckender Umbau der Tierhaltung, durch den 08.03.2023 möglichst viele Tiere von mehr Tierwohl profitieren, wäre mit diesem Programm also nicht möglich. Aus Sicht der Freien Demokraten ist es wichtig, dass so viele Tiere wie möglich von einer Förderung für mehr Tierwohl profitieren. Wenn man es mit dem Tierwohl wirklich ernst meint, dann muss unabhängig von der Größe des Betriebes gefördert werden. (Beifall von der FDP) Für Nordrhein-Westfalen und Deutschland muss es jedoch oberstes Ziel sein, dass Tierschutzstandards der europäischen Mitgliedsstaaten an deutsche Verhältnisse angepasst werden. Wir müssen insbesondere für die deutschen Sauenhalter und Schweinemäster faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. Sie müssen eine Chance haben, um sich insbesondere im europäischen Wettbewerb behaupten zu können. Die Verlagerung der Sauen- und Schweinehaltung aus Deutschland in andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hat leider längst begonnen. Wenn dies so weitergeht, dann werden wir zukünftig keinen Einfluss mehr auf die Haltungs- und Produktionsbedingungen haben, weil es hier gar keine Haltung und Produktion mehr gibt. Dem Tierwohl ist damit nicht geholfen, wenn wir die Missstände ins Ausland exportieren. Meine Damen und Herren, wir können das Tierwohl nur verbessern, wenn wir auch die Betriebe hier in Nordrhein-Westfalen halten. Unsere Landwirtinnen und Landwirte brauchen dafür unsere Unterstützung. Helfen wir ihnen, das Tierwohl in allen Betrieben zu verbessern! Das ist gut für unsere Nutztiere, bietet Perspektive und Planungssicherheit für unsere Landwirte und leistet einen wertvollen Beitrag zur Stärkung unserer heimischen Wirtschaft. Zum Schluss – an die Kollegen der Union –: Ein guter und fairer Koalitionspartner hätte schon längst mit einer Handynummer ausgeholfen. – Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall von der FDP und der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Brockes. – Für die CDU spricht der Abgeordnete Herr Höner.
Markus Höner CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich sollte ich mich freuen, dass plötzlich jeder meint, die Landwirtschaft retten zu wollen, aber an sich wundert es mich. „Tierwohl“, „Ernährungssicherheit“ und „Höfesterben“ sind Themen, die uns politisch begleiten, seitdem ich denken kann. Mir als Landwirt und uns als CDU sind sie immer besonders nah. In diesem Zusammenhang ist es richtig, dass unsere NRW-Agrarministerin Silke Gorißen die Ampelkoalition und den verantwortlichen Bundesminister Cem Landtag Özdemir kritisiert hat. Unsere Ministerin stellt sich vor die Bäuerinnen und Bauern und wurde deswegen unlängst sogar als Lobbyistin der Landwirtschaft beschrieben. Ein größeres Kompliment hätte man ihr gar nicht machen können. (Beifall von der CDU) Eine Ministerin, die sich für die einsetzt, für die sie auch Verantwortung übernimmt – so soll das sein. Nordrhein-Westfalen ist in seinen ländlichen Räumen von der Tierhaltung und besonders durch die Schweinehaltung geprägt. Deshalb sind wir uns sehr bewusst, in welch großer Verantwortung wir hier stehen. Im Koalitionsvertrag der Zukunftskoalition steht unmissverständlich, dass die Nutztierhaltung in Nordrhein-Westfalen für die Land- und Ernährungswirtschaft von grundlegender Bedeutung ist. Wir haben anerkannt, dass sich die Tierhalterinnen und Tierhalter auf den Weg gemacht haben, ihre Erzeugnisse nach hohen Qualitäts-, Sicherheits- und Tierwohlstandards ressourcenschonend zu produzieren. Wir haben klar vereinbart, die Umsetzung der Ergebnisse des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung der sogenannten Borchert-Kommission in der Tierhaltung zu unterstützen, und zwar von der Finanzierung bis zur Umsetzung. Für uns ist diese komplette Umsetzung von grundlegender Bedeutung. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Liebe Opposition, die Umsetzung der Ergebnisse der Borchert-Kommission in Berlin zu unterstützen, um anschließend in NRW mit einem Förderprogramm Modellställe unterstützen zu können, ist kein Widerspruch. Für uns ist das eine logische Ergänzung. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass diese Pläne auf Bundesebene umgesetzt werden müssen, und da ist es leider bereits auch vor der Ampel in der Großen Koalition allein an der SPD gescheitert. Unsere Ministerin hat das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz kritisiert – zu Recht. Ein wesentliches Problem aus Berlin ist aber noch nicht zur Sprache gekommen, nämlich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, dass Bundesfinanzminister Christian Lindner keine Mittel bereitstellt, damit die Empfehlungen der Borchert-Kommission überhaupt umgesetzt werden können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Parallel zu unserer landeseigenen Planung für diese Wahlperiode passiert im Bund doch gerade wenig. Während Özdemir die Erkenntnisse der Borchert-Kommission aufdröselt und Kritik erntet, weil die Praxistauglichkeit seines Tierwohlkennzeichnungsgesetz kritisiert wird, lässt Lindner den Geldhahn zu. Auch hier gilt wie in vielen anderen Lebensbereichen: ohne Moos nix los. 08.03.2023 Die Ergebnisse des Kompetenznetzwerkes Nutztierhaltung werden aber nur zielführend sein, wenn es komplett umgesetzt werden kann. Der Bundesminister will bundesweit neue Kennzeichen für die Tierhaltung durchsetzen. Im ersten Schritt sollen die neuen Vorgaben noch in diesem Jahr für frisches Schweinefleisch im Handel starten. Das ist ein Anfang. Vorgesehen ist ein System mit fünf Haltungskategorien während der Mast: vom gesetzlichen Mindeststandard im Stall bis zu Bio. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag beraten. Wohlgemerkt: ohne das notwendige Bau- und Immissionsschutzrecht gibt es diese Ställe nicht, weil sie nicht gebaut werden können. (Zuruf von Bianca Winkelmann [CDU]) Natürlich positionieren sich hierzu jetzt auch die Bundesländer. Ministerin Gorißen äußert sich in der Presse, dass sie vor einer Politik des Abbaus auf Kosten unserer heimischen Schweinebauern warnt. Damit hat sie recht. Bereits jetzt wird etwa ein Drittel des Schweinefleischkonsums, also der Teilstücke, die bei uns verzehrt werden, durch Importe gedeckt. Bei einem weiteren Rückgang der Tierhaltung muss mehr importiert werden, ohne dass wir auf die Haltungsbedingungen der Tiere überhaupt noch Einfluss nehmen können. Der Schweinefleischbedarf ist in Deutschland rückläufig, weil sich das Essverhalten verändert hat, aber auch in Zukunft werden große Teile der Bevölkerung Fleisch essen möchten. Das ganze Thema ist vielfältiger, als es auf den ersten Blick scheint. Es geht um Ernährungssicherheit, kurze Transportwege, Arbeitsplätze und darum, selbst kontrollieren zu können, unter welchen Bedingungen Tiere gehalten werden. Kurzum: Versorgungssicherheit nach unseren Standards. (Beifall von der CDU) Die Zukunftskoalition stellt sich gegen einen massiven Abbau und ist für die Transformation. Es ist bereits gesellschaftlicher Konsens, dass die Nutztierhaltung neu aufgestellt werden soll. Das stellen auch die betroffenen Landwirte nicht infrage. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, allerdings muss man sich zuerst geschlossen an einen Tisch setzen, um praktische Wege zu finden und ganz besonders Mittel zu beschaffen. Für die notwendige tierwohlgerechte Transformation der Landwirtschaft stellt der Bund aktuell finanziell nur den berühmten Tropfen auf den heißen Stein bereit. Im Jahr 2023 stehen nur magere 150 Millionen Euro zur Verfügung. Allein für den Schweinesektor sind aber laut Experteneinschätzung 2,4 Milliarden Euro pro Jahr nötig. Solange in Berlin kein Rahmen Landtag für die Borchert-Umsetzung geschaffen wird, sind uns vor Ort die Hände gebunden. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Liberalen, nehmen Sie bei diesem wichtigen Thema dringend und mit oberster Priorität Ihren Bundesfinanzminister in die Pflicht. (Bianca Winkelmann [CDU]: So ist es!) Dann sehen wir hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen gerne gemeinsam weiter. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Liebe Opposition, Sie haben auf Bundesebene bei diesem Thema das Heft des Handelns in der Hand. Am Kurs der Zukunftskoalition gibt es keinen Zweifel: Wir wollen die Nutztierhaltung erhalten und Perspektiven für das Tierwohl schaffen – gemeinsam mit unseren Landwirtinnen und Landwirten. – Vielen Dank.
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Höner. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Schalley. (Beifall von der AfD)
Zacharias Schalley AfD
Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Die Scheinopposition kritisiert, dass die Ministerin keinen Plan für die Zukunft unserer Landwirtschaft habe. Die Scheinopposition kritisiert, dass die Ministerin eine widersprüchliche Politik bei der Tierwohlförderung betreibe. Das könnte falscher nicht sein. Der Plan ist doch klar erkennbar und in sich völlig logisch. Sie nennen es ja, ganz im Sinne des grünen Stallmeisters, selbst beim Namen: die Transformation. Unsere Landwirtshaft wird planmäßig transformiert: weg von den familiären, bäuerlichen Familienbetrieben, die die CDU nur noch aus Folklore beschwört, hin zu managergeführten Agrarfabriken, die Betriebsstoffe für den Menschen produzieren, das Ganze aber bitte mit CO -Zertfikat und Tierwohl-Label. Widersprüchlichkeiten sind beim großen Ziel der Transformation, wenn überhaupt. nur temporär gegeben. Wenn wir unsere Bauern mit Vorschriften, Verboten und Bürokratie derart drangsalieren, dass die Qualität der landwirtschaftlichen Erzeugnisse einbricht, dann liegt die Lösung schon in der Schublade: mehr Subventionen oder Auslandsimporte. Die aktuelle Agrarpolitik treibt uns in die Abhängigkeit von Importen, globalen Lieferketten, wenigen Monopolisten und einem von Spekulanten manipulierbaren Weltmarkt. Unsere Fähigkeit zur Selbstversorgung verkümmert, die Einkommen der eigenen Landwirte sinken, wäh-08.03.2023 rend gleichzeitig die Produktion und das Wissen um diese Produktion bei einigen wenigen konzentriert werden. Das ist die große Transformation, die uns als segensreiche Entwicklung verheißen wird. Sie wollen den Leuten eine Befreiung von der Realität verkaufen und mit der moralischen Überlegenheit Stimmen gewinnen. Schlägt dann mal die Realität in Form von Ernteausfällen zu, werden Verluste sozialisiert und Gewinne privatisiert. Wenn die Agrarpolitik in diesem Sinne weiterbetrieben wird, dann wird dort, wo überhaupt noch eine Kuh auf der Weide steht, der Bauer gezwungen, weitere Flächen stillzulegen und seine ansonsten ungenutzten Weiden mit ein paar ungemolkenen Mutterkühen zu dekorieren. Kurzum: Der Bauer wird zum Museumswärter degradiert, der melancholisch durch eine Landschaft schleicht, die unsere Vorfahren mit harter Arbeit erst urbar und fruchtbar gemacht haben. Was würden Sie anders machen, SPD? Oder was würden Sie anders machen, FDP? Hier ein paar Subventionen umschichten, da ein bisschen Entbürokratisierung? Sie würden es ganz genauso machen und machen es doch auch seit Jahrzehnten und überall da, wo Sie in Regierungsverantwortung sind. Was ist die Realität dieser Politik, egal, ob der Landwirtschaftsminister grün mit schwarzem Anstrich, grün mit rotem Anstrich oder grün mit gelbem Anstrich ist? Innerhalb von nur einem Jahr eine halbe Million weniger Sachweine in NRW. Sie schaffen es, in derselben Zuverlässigkeit Negativrekorde zu produzieren wie die SPD bei ihren Wahlergebnissen. (Beifall von der AfD) Wenn die absolute Zahl der Schweinebestände sinkt, dann geben kleine und mittlere Betriebe zuerst auf. Ihre Gewinnmargen sind klein, weil sie eben nicht auf Masse setzen. Übrig bleiben dann nur noch Großbetriebe. Auch das bestätigen die Zahlen: Waren es 1991 noch ungefähr 25 ha je Betrieb, haben wir die Marke von 40 ha in NRW längst überschritten. Das ist die logische Konsequenz von „Wachsen oder Weichen“. Sie tauschen jetzt den Slogan aus. Mit dem Green Deal soll es öffentliches Geld nur für öffentliche Leistung geben. Was ist die Pflege der heimatlichen Kulturlandschaft, wenn nicht eine Leistung für das Gemeinwohl? Was könnte gemeinwohlorientierter sein als die Herstellung von Lebensmitteln? Die schwindende Zahl landwirtschaftlicher Betriebe ist eine Gefahr für die Versorgungssicherheit, aber auch für die Zukunftsfestigkeit unserer Landwirtschaft. Ein tragfähiges agrarpolitisches Leitbild muss zum Ziel haben, unsere Lebensmittelversorgung auf eine breite Basis zu stellen und den bäuerlichen Familienbetrieben ein angemessenes Einkommen zu ermöglichen. Landtag Die Ziele Naturschutz und Tierwohl sind dieser Betriebsform immanent. Eine kleinräumige Landwirtschaft hat nachweislich einen positiveren Effekt auf die Natur als Monokulturen bis zum Horizont oder Massentierhaltung. Dabei ist es egal, ob der Betrieb mit Öko-Siegel zertifiziert ist oder nicht. Es ist mittlerweile aber müßig, bei solchen Themen mit Argumenten aufzuwarten. Sie wollen es ja nicht hören. Die wahre Intention dieser Inszenierung von Opposition ist doch offensichtlich – Sie haben es ja selbst schon in den Antrag geschrieben und in den Redebeiträgen ausformuliert –: Sie wollen den Streit zwischen Ministerin Gorißen und Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir nutzen, um hier einen Spaltkeil in die Regierung zu treiben. Nicht dass ich das nicht begrüßen würde, aber geben Sie sich keinen Illusionen hin, liebe SPD. Die Grünen kommen nicht zu Ihnen zurück. Die Grünen sind Ihnen schon längst entwachsen, nicht nur bei den Wahlergebnissen, sondern auch, was die Radikalität der Gesellschaftsexperimente angeht. Zwischen Diversity und Diskriminierung ist kein Platz mehr für die alte Tante SPD mit ihrer Malocher-Folklore. Und auch für die FDP wird es kein Happy End in der super bürgerlichen Koalition mit der CDU geben. Die CDU braucht Sie nicht. Die Themen „Marktwirtschaft“, „Freiheitsrechte“ und „Steuern“ schwinden in der politischen Relevanz genauso wie der Mittelstand, den die CDU im Tandem mit den Grünen planmäßig herunterwirtschaftet. Genau genommen braucht die FDP wirklich niemand mehr. Selbst wenn es noch Lobbyisten gäbe, die Ihnen die nächsten Eingaben für Klientelpolitik einflüstern würden: Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Ertrag – um mal in marktwirtschaftlicher Folklore zu sprechen, die Sie ja gerne noch pflegen. Um etwas durchzusetzen, bräuchten Sie ja Einfluss. Aber den haben Sie nicht, denn die veröffentliche Meinung wird in den Redaktionsstuben gemacht, wo die grünen Parteigänger sitzen. Zum Abschluss darf ich Ihnen also weiter viel Vergnügen bei Ihrer Inszenierung von Opposition wünschen. Sie hätten doch alles ganz genauso gemacht. Echte Veränderungen gibt es nur mit einer Partei, und das ist die Alternative für Deutschland. – Danke schön. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Herr Kollege Rüße. 08.03.2023
Norwich Rüße GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zur Debatte über den Umbau der Tierhaltung zurückkommen. Ich denke, das ist in der Tat ein wichtiges Thema, und insofern finde ich es immer gut, wenn wir uns hier im Landtag damit beschäftigen. Schließlich erwarten das auch die Bäuerinnen und Bauern von uns, und auch die gesamte Gesellschaft erwartet von uns, dass wir bei diesem Thema vorankommen und nach Jahrzehnten der Debatte auch Lösungen präsentieren. Dazu möchte ich eines in Richtung SPD und FDP sagen: Ich habe einiges an Kritik gehört, bin aber immer der Meinung, dass eine Opposition auch Lösungen anbieten muss. Da habe ich von Ihnen aber sehr wenig gehört, da könnte ein bisschen mehr kommen. (Beifall von der CDU) Völlig enttäuscht – wenn es um die Borchert-Kommission geht, höre ich genau hin – war ich von Ihrem Beitrag, Herr Brockes. Bei Ihnen liegt ein grundsätzlicher Denkfehler vor. Wenn Sie uns vorwerfen, wir würden im Koalitionsvertrag nicht alle Betriebe berücksichtigen, dann liegen Sie doch völlig falsch. Dann haben Sie den Koalitionsvertrag gar nicht richtig gelesen. Das ist doch das Problem. Schauen Sie ruhig noch mal rein. (Beifall von der CDU) Wir unterscheiden nämlich ganz genau. Wir unterstützen die Ergebnisse der Borchert-Kommission, und die Borchert-Kommission umfasst alle Betriebe. Wir haben aber gesagt: Wir wollen draußen exemplarische Ställe bauen, an denen sich die Bäuerinnen und Bauern orientieren können. Wir wollen nicht Hunderte Ställe bauen – darum geht es gar nicht –, sondern ein konkretes Programm auflegen, mittels dessen wir Musterställe errichten und zeigen können, wie es gehen kann. Das ist wichtig für die Bäuerinnen und Bauern, damit wir auch vorankommen. Wie kann es gehen? Wir müssen diese Ställe aussehen? Das ist der Punkt, um den es an der Stelle geht. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Das ist von einem Bundesland ansonsten auch gar nicht alleine zu leisten. Sie haben Kritik an der Zwei-GV-Grenze geäußert. Wenn Sie sich ein bisschen – nur ein bisschen – mit der Thematik auseinandersetzen würden, wüssten Sie, dass alle Agrarförderprogramme genau diese Grenze drinhaben. Darum geht es an der Stelle. Das ist es. Bei der Agrarinvestitionsförderung orientieren wir uns an den bisher vorhandenen Programmen – und es ist auch richtig, das zu tun. Ich kann Ihnen an der Stelle auch sagen: Ich bin schon der Meinung, dass wir den vergangenen zwei Jahrzehnten Fehler gemacht haben. – Ein Fehler war Landtag in der Tat, dass wir die Bestimmungen des Baugesetzbuchs immer weiter ausgehöhlt, § 201 und § 35 verändert haben, dort Ausnahmetatbestände hineingebaut und dadurch Dinge ermöglicht haben, die wir vielleicht nicht hätten ermöglichen sollen. Es ist zu erheblichen Konflikten gekommen. Trotzdem sagen wir: Natürlich wollen wir, dass nach Möglichkeit alle Betriebe, die das wollen, den Weg der Borchert-Kommission mitgehen können. – Das ist doch völlig klar, das ist doch überhaupt keine Frage. Kritik an Cem Özdemir kann man vielleicht äußern, aber ich will daran erinnern, dass wir jetzt überhaupt erst mal in die Umsetzung eingestiegen sind. Wir haben fast zwei Jahrzehnte darüber diskutiert, dass wir Tierhaltung verändern wollen. Wir hatten 2015 – daran kann ich mich sehr gut erinnern – den Bericht des wissenschaftlichen Beirats, den der damalige Landwirtschaftsminister nicht einmal entgegennehmen wollte. Es war völlig unüblich, so etwas zu tun. Der Bericht dieses Professorengremiums bzw. Beratungsgremiums des eigenen Hauses wird immer vom Bundeslandwirtschaftsminister oder der -ministerin immer entgegengenommen. Das ist damals nicht passiert, weil man den Bericht nicht haben wollte. Das war der erste Bericht gewesen. Aus diesem Bericht ist dann am Ende die Borchert-Kommission entstanden. Es war gut, dass sie eingesetzt worden ist. Sie hat gute Ergebnisse erzielt, hinter denen wir als Grüne stehen, die CDU genauso. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Das ist es, was wir gemeinsam umsetzen wollen. Über die Feinheiten werden wir noch miteinander diskutieren. Wenn wir sagen, dass wir möglichst viele Betriebe erhalten wollen, müssen wir uns zum Beispiel über die ganz entscheidende Frage unterhalten, ob es mit Blick auf die Förderung im Rahmen der zweiten Säule und die Borchert-Kommission tatsächlich richtig ist, dass wir pro Tier immer den gleichen Betrag auszahlen. Ist das richtig, oder müssen wir nicht genau gucken, welche Betriebe eigentlich welchen Aufwand haben? Haben kleinere Betriebe nicht einen anderen Aufwand pro Tier als große Betriebe, auch wenn dann mehr Belastung entsteht? Können wir tatsächlich alle über einen Kamm scheren oder bedeutet das nicht im Ergebnis, dass die einen noch einen kleinen Gewinn machen und die anderen nicht mehr mitkommen? (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Dahin müssen wir bei der Agrarförderung in Zukunft kommen, wenn wir wirklich das gemeinsame Ziel haben, möglichst viele Betriebe in diesem Bundesland zu erhalten. Das alles werden wir in Ruhe miteinander diskutieren. 08.03.2023 Wichtig ist an der Stelle auch, noch mal deutlich darauf hinzuweisen, dass es jetzt erst zu einem Einstieg und nicht zu einem umfassenden Programm kommt. Das hat zwei Ursachen: Man geht erst einmal mit einer relativ schlanken Maßnahme daran, weil man es in Brüssel notifizieren lassen muss. Der Hauptgrund ist aber ein anderer – und das hat auch Markus Höner schon gesagt –: Es liegt an Ihrem Finanzminister. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Alle hier sagen immer: Jawohl, Borchert, Borchert, Borchert. – Wenn wir die Sache ausreichend finanzieren wollen, müssen wir aber auch 3 Milliarden Euro im Jahr zur Verfügung stellen. Dann geht das, sonst geht es nicht. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich würde mich freuen, lieber Dietmar Brockes, liebe SPD-Fraktion, wenn wir gemeinsam vorgehen würden, weil das der Hebel ist, den wir im Land haben. Die Frage der Außer-Haus-Verpflegung habe ich schon oft angesprochen. Der Absatz der Produkte wird entscheidend sein. Dann sichern wir auch Perspektiven. Die sichern wir mit Förderung, aber die sichern wir auch, indem die Produkte in den Absatz hineinkommen, sodass sie am Ende gegessen werden. Deshalb ist es ein ganz wichtiger Baustein, dass wir als öffentliche Hand, wir als Politik auch wirklich bereit sind, die Möglichkeiten, die wir haben, zu nutzen und über Kantinen oder Mensen in unserer Hand diese Produkte nachfragen. Ich glaube, dass wir diesen Weg gehen müssen. Ich sage Ihnen noch eines: Es braucht die langfristige Absicherung. – Auch da sind Sie als FDP gefragt. Wer heute in einen Stall investiert, der will nicht für drei Jahre gefördert werden, sondern der hätte gerne – und das müssen wir als Politik auch leisten – eine mindestens zehnjährige Verbindlichkeit, mit der er planen kann.
Rainer Schmeltzer
Die Redezeit, Herr Kollege.
Norwich Rüße GRÜNE
Von daher würde ich Sie, liebe FDP und liebe SPD, bitten, dass wir dieses Thema weiter diskutieren, dass Sie uns aber auch dabei unterstützen, voranzukommen und nicht nur wohlfeile Kritik äußern. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Rüße. – Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin Gorißen das Wort. Landtag Silke Gorißen*), Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es geht um nicht weniger als die Zukunft der Nutztierhaltung in Deutschland und insofern auch um die hier bei uns in Nordrhein-Westfalen. Mit einem Produktionswert von 4,2 Milliarden Euro allein in Nordrhein-Westfalen geht es um einen Wirtschaftszweig, der nicht nur Familien ernährt und Arbeitsplätze schafft, sondern auch erheblich zur Gestaltung der ländlichen Räume beiträgt. In den vergangenen beiden Jahren, zwischen November 2020 und November 2022, ging die Zahl der schweinehaltenden Betriebe in Deutschland pro Jahr im Durchschnitt um 9 %, in Nordrhein-Westfalen sogar um 11,7 % zurück. Gegenüber dem vormaligen langfristigen Trend stellt dies eine ganz erhebliche Beschleunigung des Strukturwandels dar. Viele Landwirtinnen und Landwirte fragen sich, ob sich weitere Investitionen noch wirklich lohnen. Ihnen fehlt schlichtweg die Perspektive. (Beifall von der CDU) Zugleich sehen wir so viele junge Landwirte, die voller Tatendrang sind. Sie brauchen aber mehr Klarheit – zum Beispiel bei baurechtlichen Voraussetzungen. Sie brauchen Planungssicherheit. Wenn wir ihnen diese Planungssicherheit in Deutschland, in Nordrhein-Westfalen nicht bieten, dann stehen wir in fünf bis zehn Jahren mit der Landwirtschaft ganz woanders. Und damit meine ich keine positive Entwicklung. Es gibt ganz klar einen breiten gesellschaftlichen Konsens, dass die Nutztierhaltung neu aufgestellt werden soll. Den stellen auch die Landwirtinnen und Landwirte nicht infrage – im Übrigen ganz gleich, ob sie konventionell oder ökologisch arbeiten. Wir wollen eine starke heimische Nutztierhaltung mit einem Bekenntnis zu kurzen Transportwegen und durchgängiger Tierhaltungskennzeichnung. Förderprogramme müssen auch grundsätzlich allen Betrieben offenstehen. Große und kleine Tierhalter dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir wollen die Erzeugung selbstverständlich hier bei uns halten. Niemand kann importiertes Fleisch wollen, das aus Drittländern stammt, die unter deutlich niedrigeren Tierwohl-, Umwelt- und auch Sozialstandards produzieren. (Beifall von der CDU) Damit hätten wir weder den Tieren noch der Umwelt einen Gefallen getan. Aus Sicht der Landesregierung bieten hierfür die Empfehlungen des Kompetenznetzwerkes Nutztierhaltung, der sogenannten Borchert-Kommission, die richtige Grundlage. Diese wurde bereits 2019 von der Bundesebene mit dem Ziel ins Leben gerufen, den Transformationsprozess in der Tierhaltung zu begleiten und abgestimmte Empfehlungen 08.03.2023 für ein Gelingen des gesamten Prozesses zu erarbeiten. Dem ist die Kommission längst erfolgreich nachgekommen. Die Vorschläge sehen einen gesteuerten Transformationsprozess vor – mit einer klaren Roadmap, die einen Zeitraum bis etwa 2040 umfasst. In der landwirtschaftlichen Tierhaltung kann man nicht einfach einen Schalter umlegen. Wir haben es hier mit lebenden Tieren und vor allem mit gewachsenen Strukturen zu tun, die einfach eine gewisse Reaktionszeit benötigen. Nordrhein-Westfalen fordert, wir fordern, dass der Transformationsprozess jetzt eingeleitet wird. Es muss ein Entwicklungsprozess sein, der die Betriebe und die Strukturen am Markt mitnimmt. Die Betriebe brauchen eine langfristige Planung mit einer Kennzeichnung der Ware, einem Finanzierungskonzept, mit Perspektiven und einer reellen Möglichkeit für die Betriebe, auch tatsächlich umbauen zu können. Tierwohl in der Nutztierhaltung ist ein wichtiges Anliegen dieser Landesregierung. Es ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Dabei geht es nicht um Experimente. Es geht darum – das haben wir bereits aufgezeigt –, diesen Weg mit den Landwirten zusammen beschreiten zu können. So hat Nordrhein-Westfalen unlängst initiativ ein umfassendes NRW-Gesetzespaket zur Lösung der Tierwohlstallbaubremse in den Bundesrat eingebracht. (Beifall von Dr. Ralf Nolten [CDU]) Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schneider, wo waren Sie denn, als das passiert ist? Es muss Ihnen doch bekannt gewesen sein, dass NRW hier längst seine Hausaufgaben gemacht hat. (Beifall von der CDU und Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE]) Mit diesem NRW-Gesetzespaket sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt worden, die für diesen Transformationsprozess benötigt werden. Wir und auch viele andere Bundesländer haben in der Vergangenheit immer wieder auf die richtigen Beschlüsse der Borchert-Kommission hingewiesen, in denen alle Antworten enthalten sind – alle Antworten, um den Landwirten die notwendige Perspektive zu bieten. Wir haben dem Bund wiederholt angeboten – dieses Angebot besteht natürlich nach wie vor –, mit ihm zusammen diesen Weg zu beschreiben, die Bedingungen für den Umbau der Tierhaltung so zu formulieren, dass die Konditionen auch für die Praxis passen. Ich bin der Meinung: Tierwohl ist nicht teilbar und völlig unabhängig von der Größe eines Bestandes. Tierwohl muss aber auch in der Fläche umgesetzt werden, in den konventionellen Betrieben weit ins Land hinein. Ein Schwein muss in einem Betrieb mit Landtag mehreren Tausend Tieren genauso ordentlich und tierwohlgerecht gehalten werden wie in einem kleinen Betrieb. Meine Damen und Herren Abgeordnete von der Opposition, von der SPD, von der FDP, ich bin Ihnen für die Aktuelle Stunde dankbar. Sie rückt endlich das Thema „Landwirtschaft“ in die Mitte dieses Landtages und in die Öffentlichkeit hinein. Die Landwirtschaft braucht Scheinwerferlicht. Es muss allen bewusst werden, wie groß dieses Thema und die Debatte, die geführt wird, sind. Der Austausch zeigt, wie wichtig es ist. Es ist aber auch wichtig, dass wir alle miteinander hier an einem Strang ziehen. Vor allem wichtig ist aber – ich glaube, das ist heute deutlich zur Sprache gekommen –, dass insbesondere FDP und SPD ihren Anteil dazu beitragen sollten, es auf der Bundesebene ermöglichen zu lassen, dass die Transformation nicht nur in Deutschland, gerade auch hier in Nordrhein-Westfalen gelingen kann. Dem sind Sie bislang nicht nachgekommen. Da wäre es gut – dafür wäre ich Ihnen ausgesprochen dankbar –, wenn Sie hier Energie reinstecken würden, aufzeigen würden, wie wichtig das ist, wie wichtig das Ihnen ist. Denn es gibt bestimmte Konzepte, bestimmte Rahmenbedingungen, bei denen der Bund gefragt ist. Die können wir in NRW nicht alleine festlegen. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, es liegt alles vor. Auch die Ergebnisse der Borchert-Kommission liegen vor. Jetzt muss es an die Umsetzung gehen. Da sind alle gefragt. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Ministerin Gorißen. – Für die SPD-Fraktion erteile ich jetzt der Kollegin Kahle-Hausmann das Wort.
Julia Kahle-Hausmann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich bin dankbar für die vielen Vorredner, weil sich damit einiges von meiner Rede erledigt hat. Eine kurze Geschichte: Gestern Nachmittag war ich gemeinsam mit zwei Kollegen aus dem Saal auf einer Podiumsdiskussion des Rheinischen Erzeugerrings für Qualitätsferkel zur Zukunft der heimischen Schweinebauern, Sauenhaltung, Mast, Ferkelerzeugung – das ganze Programm. Es ging um Förderung, Tierwohl, Vermarktung und, und, und. Frau Gorißen, ich gebe Ihnen total recht, wir alle im Saal, die sich mit Landwirtschaft beschäftigen, geben Ihnen recht: Die Hütte brennt. – Was wir gestern gehört haben, war völlig klar: Alle sind sehr unsicher mit Blick auf ihre Zukunft. Keiner weiß, wie es weitergeht. Die Väter wissen nicht, ob sie ihren Töchtern raten 08.03.2023 sollen – das war eine Geschichte gestern –, weiter in die Landwirtschaft zu gehen. Diese Veränderungen hätten aber schon längst in die Wege geleitet werden können und müssen. In den 16 Jahren, in denen Ihre Partei das Bundeslandwirtschaftsministerium bestellt hat – das haben Sie auch in der Pressekonferenz bestätigt –, ist viel zu wenig passiert. Wenn etwas brennt, Frau Gorißen, dann fange ich nicht an, mit der Feuerwehr über Löschmittel zu diskutieren. (Beifall von der SPD) Ich sage den Leuten auch nicht: Wenn Sie nur lange genug warten, gehen die Flammen von alleine aus. – Eines muss uns allen hier im Saal klar sein: Ein „Weiter so“ wie bisher ist nicht möglich. Das kann es nicht geben, und es ist unverantwortlich, so zu tun, als wäre das möglich. Allein die kommenden Gesetzgebungsverfahren in der EU machen uns diesbezüglich schon einen Strich durch die Rechnung. Wir verlieren immer mehr Betriebe – das haben Sie auch deutlich gemacht – und immer mehr Existenzen, und das ist nicht nur bei den Tierhaltern, sondern in der gesamten Branche so. Bleiben wir einmal bei den Schweinebetrieben, denn diese waren auch Gegenstand Ihres Pressefrühstücks. Es gibt Faktoren, die Sie nicht drehen können. China ruft aufgrund der ASP einen Importstopp für Schweinefleisch aus, und aufgrund von Corona und dem Ausfall vieler Großveranstaltungen ist der Absatz für Schweinefleisch in Deutschland gesunken. Das sind Punkte, die die wirtschaftliche Lage der Betriebe stark beeinflusst haben und bei denen man auf Landesebene nicht wirklich gut gegensteuern kann. Aber dass die Verbraucher weniger Schweinefleisch essen und von der Massentierhaltung wegwollen und wir uns ökologisch einen derartigen Tierbestand auch gar nicht mehr leisten können, sind keine neuen Entwicklungen. Diese Trends gibt es seit Jahren, und ich bin froh, dass wir mit der Ampel und im Bund nach 16 Jahren Stillstand jetzt endlich einmal Bewegung haben. (Beifall von der SPD und Dietmar Brockes [FDP]) Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Auch bei uns in der SPD herrscht noch Redebedarf, was den Gesetzentwurf anbelangt. Mein Kollege hat es eben angedeutet: Ein Tierwohllabel, das nur die Haltung umfasst, ist zu kurz gedacht. Wir brauchen eine klare Kennzeichnung zum Beispiel für die Herkunft der Ferkel. Importe aus Ländern mit geringeren Standards, die zunehmend auch schlechter kontrolliert sind, müssen klar erkennbar sein, sonst bringt uns das beste Label nichts. Landtag Wir wollen und müssen mehr Tierwohlstandards zum Beispiel für die Ferkelkastration auf der EU-Ebene durchsetzen, denn sonst verschiebt sich die Erzeugung und die Produktion nur in das wahrscheinlich schlechter kontrollierte Ausland. Wir importieren bereits viele Ferkel, und hier würden wir uns tatsächlich über die Unterstützung der EVP auf der EU-Ebene freuen. Sie haben es eben gesagt: Wir müssen auch endlich die Stallbaubremse lösen. Das wissen Sie, und das weiß ich. Die Sauenhalter sitzen jetzt auf den Plänen für 2024, um der neuen Tierschutzverordnung gerecht zu werden. Neue Abferkelbuchten und Gruppenhaltung setzen große Investitionen voraus, und das muss auch mit Blick auf die TA Luft gesetzlich klar geregelt sein. Zu guter Letzt: Wir müssen das Ganze finanzieren. Das war eben schon einmal Thema, und zwar nicht, indem wir einfach sagen: Der Markt regelt, und die Kosten landen beim Verbraucher. – Denn der Markt regelt jetzt gerade, und dem Markt sei Dank, haben wir ein Höfesterben und einen Nährstoffüberschuss in Wasser und Böden. Für Veränderungen brauchen wir eine Finanzierung, die sicher ist und nicht nur vom Portemonnaie des Verbrauchers abhängig ist, denn das ist gerade jetzt nicht sonderlich prall gefüllt. Kurzum: Wir müssen die Vorschläge der ZKL und der Borchert-Kommission, aber auch der Enquetekommission hier im Landtag umsetzen, denn das ist parteiübergreifender Konsens, dem wir alle zugestimmt haben. Das ist etwas, auf das sich die Landwirte eigentlich verlassen können müssen. Das ist etwas, das Sie auch so in Ihrem Koalitionsvertrag – wir haben das eben gehört – festgeschrieben haben. Kurzum: Alle brauchen Planungssicherheit. In meiner gesamten Laufbahn habe ich das Wort „Planungssicherheit“ noch nie so oft gehört wie in den letzten sechs Monaten. Landauf, landab: Planungssicherheit. Aber genau das ist es, was wir hier gerade schon wieder infrage stellen. Anstatt sich in Ihrer Koalition auf ein Vorgehen zu einigen und das transparent zu vertreten, verkünden Sie, eigene Vorschläge machen zu wollen. Welche das sind, weiß jedoch niemand – nicht einmal Ihr Koalitionspartner – im Ganzen. Wir wissen es nicht. Die Landwirte wissen es auch noch nicht. Das wurde gestern noch einmal sehr klar deutlich. Es geht doch schon damit los, dass Sie im Koalitionsvertrag ein Förderprogramm für eine Stelle mit einer GVE-Bindung von zwei Großvieheinheiten pro Hektar planen. Das finden wir erst einmal gut. In der Enquetekommission gab es zur Flächenbindung aber noch ein Sondervotum von der CDU, und jetzt sagen Sie wieder, Sie wollten große und kleine Betriebe nicht gegeneinander ausspielen. Dabei haben wir immer mehr große und immer weniger kleine Betriebe. 08.03.2023 Genau diese großen Betriebe sind Ihrem Koalitionspartner ein Dorn im Auge, weil sie zu Problemen führen können; zu einem regionalen Problem im Hinblick auf den Nährstoffeintrag – siehe Münsterland – und zu einem globalen Problem durch den Import von Kraftfuttern mit einer hohen CO -Bilanz. Deswegen soll auch die Förderung auf Betriebe mit weniger Tieren begrenzt werden. Sie hingegen wollen das nicht. Ich frage Sie ganz ehrlich: Auf was kann sich der Landwirt in Zukunft verlassen? Was kommt als Nächstes? Wenn Sie noch mehr neue Vorschläge vorlegen in der Hoffnung, in der nächsten Wahlperiode die Uhr wieder zurückdrehen zu können, werden Sie das „Weiter so“ propagieren, wie wir das jetzt schon immer wieder erzählt bekommen: „Das wird alles gar nicht so schlimm; das kommt doch eh nicht; mit uns wird das nicht umgesetzt“? Müssen wir uns wieder auf eine Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof einstellen mit dem Ergebnis, dass unsere Landwirte von heute auf morgen wie bei der Düngeverordnung vor vollendete Tatsachen gestellt werden? Die Vorschläge aus dem BMEL müssen diskutiert werden; auch und gerade in einem Land wie unserem, in dem die Schweinefleischindustrie so wichtig ist. Gerade, weil wir so viele Betriebe in diesem Bereich haben, können wir es uns nicht leisten, hier für Verunsicherung zu sorgen. Darum eine Bitte, weil die Hütte wirklich brennt: Tun Sie nicht so, als gäbe es kein Feuer. Schenken Sie den Landwirten reinen Wein ein, dass es Veränderungen geben muss und wird, aber die Landesregierung hier mit einer Stimme spricht und die Landwirte unterstützt. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Kahle-Hausmann. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Kollege Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war jetzt wieder das typische Spiel, von der eigenen Zwietracht ablenken zu wollen und den Blick einfach nur nach Berlin zu richten, wo alles steht und fällt. Das ist mir, ehrlich gesagt, zu billig. Wenn die Politik so läuft, dann brauchen wir im Land auch keinen Landwirtschaftsministerium, meine Damen und Herren. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Herr Kollege Rüße, der Auftritt gerade war ja wohl wirklich nicht so gedacht, meine Unterstützung zu erhalten. Sie stellen sich hier oberlehrerhaft hin und tun so, als wären Sie der Einzige, der in der Landwirtschaftspolitik die Ahnung mit dem großen Löffel gefuttert hätte. Und anschließend wollen Sie von mir Landtag auch noch Unterstützung in Berlin haben. Das ist nun wirklich sehr billig. So kommen wir nicht zusammen. (Beifall von der FDP – Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) Sie haben eben aus Ihrem Koalitionsvertrag zitiert und sprachen davon, die Förderung sei nur ein Beispiel; Sie wollten ein paar Musterställe und so. Soll ich Ihnen einmal vorlesen, was bei Ihnen als wichtiger Punkt – man nimmt ja nicht jeden Kleinkram dort auf – im Koalitionsvertrag steht? Dort steht: „Wir wollen ein Sofortprogramm zur Förderung tierfreundlicher Außenklimaställe für Betriebe mit maximal zwei Großvieheinheiten je Hektar auflegen“. Lieber Kollege Rüße, da steht nichts von einem Musterstall. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Hat er doch erklärt!) Außerdem steht da „Sofortprogramm“. Sie regieren seit fast einem Jahr, wo ist denn das „sofort“ geblieben? Es ist nichts passiert in diesem Land. (Beifall von der FDP und der SPD – Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) Ich möchte zwei Sätze in Richtung Bund sagen. Im Gegensatz zu Ihnen bin ich davon überzeugt, dass die Ampelkoalition in den nächsten Wochen – sie sind voll in der Beratung zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – die Themen vernünftig löst und einen Weg findet. Wenn jetzt die Mittel im Bund bereitgestellt werden und man einen gemeinsamen Weg findet, dann kann es nicht richtig sein, wenn anschließend aus Ihrer Fraktion wieder neue Forderungen gestellt und neue Levels von Auflagen gewünscht werden. Wenn man jetzt im Bund auch wirklich eine Regelung findet – ich wünsche sie mir, und die unsere Landwirtinnen und Landwirte benötigen sie dringend –, dann muss das mit einem Auflagenmoratorium verbunden sein, dass diese Regelungen auch für die nächsten 10, 15 Jahre gelten und nicht anschließend wieder eine neue Sau durchs Dorf getrieben wird. (Beifall von der FDP) Es ist wirklich ein wichtiges Thema. Deshalb bin ich froh, wenn die Koalitionsfraktionen es schon nicht geschafft haben, dass wir das Thema auf die Agenda gesetzt haben. Der Konflikt in der Koalition ist nicht ausgeräumt worden. Das macht deutlich, dass Nordrhein-Westfalen auch in Berlin nicht mit einer Stimme spricht. Das ist bei diesem wichtigen Thema für unsere Landwirte sehr traurig. Für uns als Liberale ist es wichtig, dass von den Tierwohlmaßnahmen, die getroffen werden, möglichst alle Tiere auch profitieren können. Gleichzeitig müssen wir die Regeln so schaffen, dass auch unsere Landwirtinnen und Landwirte wieder Planungssicherheit und eine Perspektive haben, um in Nord-08.03.2023 rhein-Westfalen ihre bäuerlichen Betriebe auch weiter erhalten und zukunftsfest auch für die kommende Generation machen zu können. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Höner.
Markus Höner CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal bin ich dankbar dafür, dass wir die Diskussion heute in diesem Rahmen überhaupt führen können. Es ist gut, dass wir uns mit dem Thema einmal so auseinandersetzen. Aber es gibt durchaus den einen oder anderen Punkt, an dem es Sinn macht, das noch einmal aufzugreifen. Sie haben eben davon gesprochen, dass es ein Fehler war, die Ministerien zu teilen. Ich glaube nicht, dass es ein Fehler war. Ich sehe auch gar nicht das Problemfeld, das Sie erkennen. Was hat die Trennung der beiden Ministerien mit einem höheren Tierwohlstandard in den Betrieben zu tun? Aus meiner Sicht gar nichts. (Beifall von der CDU) Lieber Herr Schneider, Sie haben angesprochen, die Borchert-Kommission Schritt für Schritt umzusetzen. Vielleicht hätten Sie sich im Vorfeld zu Ihren beiden Reden etwas mehr mit Ihrer Kollegin Frau Kahle-Hausmann absprechen sollen. Frau Kahle-Hausmann hat gerade noch gesagt: Es brennt in den Betrieben; es muss eine schnelle Hilfe kommen. Was aber im Moment auf Bundesebene passiert, ist, dass wir eine Tierhaltungskennzeichnung bekommen, für die wir aber die höheren Standards, die dafür in den Betrieben umgesetzt werden müssen, in keinster Weise finanziert bekommen. Das ist doch das Problem. Die Betriebe stehen am Abgrund und es fehlt die Finanzierung. Jetzt hinzugehen und zu sagen, „Wir labeln jetzt erst einmal, bringen aber nicht das Finanzierungsthema zu Ende“, wird keinem Betrieb weiterhelfen. (Beifall von der CDU) Frau Kahle-Hausmann, wenn Sie darauf hinweisen, dass wir auf Bundesebene 16 Jahre in Regierungsverantwortung waren, dann ist das richtig. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass das gut für Deutschland war. (Beifall von der CDU – Zuruf von der SPD) Zur Ehrlichkeit gehört aber auch dazu, dass Sie davon acht Jahre lang mitbeteiligt waren. (Zurufe von der SPD) Landtag So ehrlich wollen wir sein: Die Umsetzung der Borchert-Kommission in der letzten Legislaturperiode ist am Umweltministerium gescheitert. Es ist Frau Schulze gewesen, die das Thema blockiert hat. (Zuruf von der SPD) Vielleicht liegt es daran, Herr Schneider, dass Sie die Handynummer von Frau Schulze nicht gehabt haben, um das vielleicht einmal bilateral klären zu können. (Beifall von der CDU – Zurufe von der SPD) Eben in der Diskussion kam einmal auf, Groß und Klein gegeneinander auszuspielen. Diese Diskussion haben wir nicht geführt, die ist von anderen Ebenen gekommen. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Für uns steht im Fokus, dass Borchert in Gänze umgesetzt werden muss, weil Borchert der Schlüssel ist, um eine artgerechte oder artgerechtere Tierhaltung in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen umsetzen zu können. In einem zweiten Schritt wollen wir eine Förderung von Außenklimaställen. Ich glaube, das ist ein richtiger Weg, um den Betrieben zu zeigen, wie es alternativ gehen kann. Herr Kollege Rüße hat es eben treffenderweise erklärt. Ich weiß nicht, ob Sie da richtig zugehört haben. Er hat gesagt: Im AFP ist es heute schon so, dass die 2-GV-Grenze dort fest hinterlegt ist. – Nichts anderes machen wir. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Vielleicht versuchen Sie heute, den einen oder anderen Keil zu treiben, aber ich bin der festen Überzeugung, dass Sie das nicht schaffen werden. Ich bin froh, dass wir genau dieses Thema in konstruktiver Zusammenarbeit mit den Grünen voranbringen können. Am Ende des Tages erreichen wir damit vielleicht einen besseren Tierwohlstandard für Produkte, die hier in Deutschland, in Nordrhein-Westfalen erzeugt werden. Das ist unser Ziel. Das wollen wir gemeinsam schaffen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Höner. – Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Schalley.
Zacharias Schalley AfD
Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Die aktuelle Debatte zur Tierwohlförderung ist ein Offenbarungseid. Es wird deutlich, dass die etablierte Politik die Nutztiere in zwei Kategorien einteilt. Wir haben auf der einen Seite das Vieh in einem konventionellen Stall eines Bauern, 08.03.2023 der mit wirtschaftlichen Existenznöten zu kämpfen hat und sich eine Stallaufwertung schlicht nicht leisten kann. Auf der anderen Seite haben wir das Vieh in der ökologischen Haltung, das einfach nur Schwein gehabt hat. Es ist wie in Orwells „Farm der Tiere“: Manche Tiere sind einfach gleicher. Das verquere daran ist, dass diese Unterteilung nicht der Verbraucher macht, sondern die Politik. Die etablierte Politik zementiert die Existenz von Stellen mit weniger Tierwohl, Stichwort „Stallbaubremse“. Sie lässt es zu, dass diesen Nutztieren weniger zufällt als jenen. Wenn es ums Tierwohl geht, muss dieses ganz einfach ohne Ausnahme gelten. Das schreiben Gesetze vor. Wir entwickeln uns vom Normenstaat mit tradierten verbindlichen Regelungen hin zum Maßnahmenstaat, wo situativ und rein nach politischer Zweckmäßigkeit entschieden wird. Die Standards werden immer unverständlicher und willkürlicher durch zahllose private oder halbstaatliche Tierwohllabels, Zertifikate oder Siegel, das Ganze noch forciert durch Kampagnen der Verbraucherzentrale, von Lobbyverbänden, Naturschutzvereinen oder den großen Einzelhandelsketten. Kennt eigentlich jemand den Unterschied zwischen Haltungsstufe 2 und 4 der Initiative Tierwohl? Was machen Sie, wenn es das Nackensteak nicht mehr in Stufe 3, sondern nur noch in Stufe 2 im Supermarkt gibt? Fällt dann das Grillen aus? Der Effekt solcher Etikettierungen ist vor allen Dingen, dass die Verbraucher glauben, der gesetzliche Mindeststandard wäre derart gering, dass das Kotelett aus der konventionellen Haltung absoluter Dreck sein müsste. Dem ist mitnichten so. Deutschland hat schon jetzt einen der höchsten Standards im weltweiten Vergleich. Und wenn Sie die heimische Lebensmittelproduktion durch Ihre Politik zerstören, dann müssen wir wirklich bald Dreck fressen. Dann kommen die Koteletts nicht mehr aus dem Münsterland, sondern aus Schweinehochhäusern in China. Ich kann nur sagen: Guten Appetit! Apropos „guten Appetit“: Ich warte noch auf den Tag, an dem den Grünen einfällt, dass auch die Insekten, die wir ab jetzt essen sollen, ebenfalls höhere Haltungsstandards brauchen. Wie viel Quadratzentimeter pro Made halten Sie für angemessen? Gibt es eigentlich für Grillen auch das Biosiegel, wenn die nur mit ungespritztem Obst gefüttert werden? Während wir den Maßnahmenstaat weiter ausbauen, ist unsere heimische Schweinehaltung in ihrer Existenz bedroht: ASP, wegbrechende Absatzmärkte, steigende Erzeugerkosten, immer mehr Bürokratie, ein ungeheurer Investitionsdruck und keine Entschädigung für die Mehrleistungen. Ich sprach mit einem Schweinebauern aus Ostwestfalen. Er verdient mehr mit seiner Biogasanlage als mit seinen Schweinen. Auf seinem Ackerland baut er kaum noch Futter für die Schweine an, sondern Landtag besser Biomasse für die Gasanlage. Das würde sich besser rechnen. Es gibt genug Baustellen, die angegangen werden müssten. Alleine die Afrikanische Schweinepest ist ein hochaktuelles Thema. Am 10. September 2020 wurde erstmalig in der Bundesrepublik ASP bei einem Wildschwein in Brandenburg festgestellt. Nach der ersten Bestätigung wurden überall landesweite ASP-Katastrophenstäbe eingerichtet. Wo stehen wir heute? Nur zweieinhalb Jahre später zählen wir amtlich bestätigt über 3.000 Fälle in Brandenburg, über 2.000 Fälle in Sachsen, fast 50 Fälle in Mecklenburg-Vorpommern. Und nun ist die ASP auch bei Hausschweinen ausgebrochen. Versagen auf ganzer Linie! Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die ASP auch in NRW ankommt. Und was bedeutet das? Es wäre das Ende für die ca. 7.000 Schweinemastbetriebe. Was wir bei der Tierwohlförderung erleben, ist eine Scheindebatte. Zum Nachteil unserer Bauer wird sie ergebnislos enden. Die Agrarministerin wird nicht mehr als einen Appell bei der Agrarministerkonferenz zustande bringen, wehmütig beklagen, wie unnachgiebig die Länderkollegen sind, und dann mit leeren Händen wieder hier auftauchen. Es ist die Ironie der Ironie, dass selbst Ihre Bundesratsinitiative zum Abbau der Stallbaubremse ausgebremst wird. Und trotzdem wird die Ministerin die nächsten Ukas des grünen Umweltministers umsetzen. Hauptsache, die CDU regiert mit. Es ist mit CDU-Agrarministern ähnlich, wie George Orwell in „Farm der Tiere“ schrieb: Der Mensch dient den Interessen keines Geschöpfes, außer sich selbst. – Danke schön. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Für Bündnis 90/Die Grünen spricht der Abgeordnete Rüße.
Norwich Rüße GRÜNE
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es macht Sinn, darauf hinzuweisen, warum wir in der Landwirtschaft, in der Tierhaltung diese Ratlosigkeit haben. Die haben wir als Politik ein Stück weit mitverursacht, weil wir so lange diskutieren, aber der Handlungsdruck hat auch noch andere Ursachen, sodass ein „Weiter so“ auch gar nicht gehen würde: die Geschehnisse am Markt, das Wegbrechen der ausländischen Märkte. Perspektivisch kann man durchaus davon ausgehen, dass andere Länder – das sieht man zum Beispiel in Spanien – die Produktion massiv ausdehnen, sodass es auch aus dem Grund sehr sinnvoll ist, zu schauen: Wie grenzen wir uns ab? Wie schaffen wir es, die Fleischproduktion so zu gestalten, dass unsere Verbraucherinnen und Verbraucher sagen: „Jawohl, wir wollen nicht anonym irgendwoher Fleisch bekommen, sondern wir wollen das Fleisch von den Betrie-08.03.2023 ben aus unseren Regionen hier aus NRW“? Es ist in unserem ureigensten Interesse, dass wir die Beschlüsse der Borchert-Kommission umsetzen. Frau Kahle-Hausmann, ich finde es gut, dass Sie sich mit den Bäuerinnen und Bauern auseinandergesetzt haben. In der Tat ist es in der Ferkelerzeugung seit Jahren ein massives Problem. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Sie haben den Handlungsdruck, den wir haben, beschrieben. Sie, Herr Brockes, sollten hier nicht die beleidigte Leberwurst spielen, wenn ich Ihnen sage, dass Sie den Koalitionsvertrag nicht richtig verstanden haben. Wenn es Ihnen ernst ist, den Bäuerinnen und Bauern zu helfen, können Sie doch nicht sagen: „Herr Rüße, mit Ihnen zusammen mache ich nichts, weil ich Sie nicht mag“, oder was weiß ich. Sie müssten sagen, ich mache natürlich im Interesse der Bäuerinnen und Bauern alles mit allen zusammen, damit dort etwas vorangeht. Ich fände es gut, wenn wir alle, Frau Kahle-Hausmann, Herr Kutschaty, einen Brief an Herrn Lindner und an den Bundeskanzler schreiben würden, mit dem wir aus Nordrhein-Westfalen eine ausreichende, langfristige finanzielle Absicherung des Umbauprozesses einfordern. Das ist doch das A und O. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Dietmar Brockes [FDP]) Das haben wir doch alle miteinander hier festgestellt. Herr Brockes, Sie müssen doch mal bereit sein, zusammenzuarbeiten und das dann auch zu tun, und Sie sollten nicht immer sagen: Ne, das will ich nicht. Ich fand diese Aktuelle Stunde wirklich gut, aber mir und uns als Koalition geht es hier um die Inhalte. Uns geht es darum, die Tierhaltung voranzubringen. Das können wir gerne noch hundertmal diskutieren, wenn wir es damit erreichen, zu einem guten Ergebnis zu kommen. Bei Ihnen, insbesondere bei Ihnen, Herr Brockes, habe ich das Gefühl, es geht darum, irgendwie einen Zwiespalt zu suchen, den es nicht gibt. An einer Stelle unterscheiden der Kollege Höner und ich uns: Das ist die Bewertung der 16 Jahre eines durch die Union geführten Bundeslandwirtschaftsministeriums. Da sind wir uns nicht ganz einig. Aber wie wir hier in Nordrhein-Westfalen Tierhaltung voranbringen wollen, da sind wir uns sehr einig. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf Dietmar Brockes [FDP]) – Herr Brockes. Daher glaube ich, dass wir das alles zusammen auf einen guten Weg bringen, und ich wäre froh – deshalb erneuere ich mein Angebot –, wenn wir gemeinsam aus Nordrhein-Westfalen ein Signal in Richtung Christian Lindner – der ist ja auch aus NRW, der wäre also genau der richtige Adressat, und wir wären der richtige Absender – senden Landtag würden, dass er sich da bewegen muss und den Prozess befördern und nicht aufhalten soll. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Rüße. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich diese Aktuelle Stunde. Wir kommen zu: 3 Chancengleichheit jetzt! Das Erfolgsmodell der Familiengrundschulzentren schnell und flächendeckend in NRW etablieren! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/3306 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der Kollegin Busche das Wort.
Andrea Busche SPD
Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Die Übertragung der Idee von Familienzentren der Kindertageseinrichtungen in den Schulbereich ist sinnvoll und ergänzt den Gedanken der vernetzten Strukturen. Solche Familiengrundschulen verstehen sich als multiprofessionelles Netzwerk zur Unterstützung von Familien im Quartier. […] Wir wollen dazu beitragen, noch mehr Schulen zu Familienzentren auszubauen und so gerade an Standorten mit vielfältigen Herausforderungen eine nachhaltige Absicherung zu gewährleisten.“ „Grundschulen werden wir daher zu Orten der Bildung, Beratung, Begegnung und Unterstützung von Familien weiterentwickeln. Die Vernetzung der Kita- und Grundschulfamilienzentren mit anderen Einrichtungen im Stadtteil, in dem Eltern leben, führt zu einer ganzheitlichen Beratung und Hilfestellung.“ „Wir wollen damit allen Grundschulkindern und ihren Familien eine erfolgreiche Grundschulzeit ermöglichen und sie für die weiteren Herausforderungen auf ihrem Bildungsweg stark machen. Wir wollen schnellstmöglich und landesweit 300 Familiengrundschulzentren neu einrichten und deren Finanzierung dauerhaft sichern.“ Das, meine Damen und Herren, ist alles richtig. Ich muss zugeben: Das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern es steht in den Wahlprogrammen von CDU, Grünen und FDP. Der zentrale Satz aus dem SPD-Wahlprogramm lautet: Wir wollen dieses Konzept an 08.03.2023 allen Grundschulen ermöglichen. – Sie sehen also, inhaltlich haben wir vollen Konsens. Bevor Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, jetzt sagen, der Antrag sei überflüssig, das stehe ja in unserem Koalitionsvertrag, dafür brauche es keinen SPD-Antrag, lassen sie mich festhalten: Wir haben eine Bildungskatastrophe. Wir müssen jetzt die bereits vorhandenen Angebote in den Stadtteilen strukturiert und niederschwellig an einem Ort bündeln, vorstellen und vorhalten. Nur so schaffen wir es, Familien zu erreichen und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, insbesondere auch im Bereich der Inklusion. (Beifall von der SPD) Das Geld, das wir hier investieren, ist eine Investition in die Zukunft unserer Kinder. Gerade in benachteiligten Stadtteilen mit vielen Herausforderungen ist das immens wichtig. Weil viele Kommunen wissen – unter anderem meine Heimatkommune Bochum –, wie wichtig Familienzentren an Grundschulen sind, haben sie sich inzwischen schon selbst auf den Weg gemacht und selbst bei leeren Kassen in Brennpunkten Familiengrundschulzentren errichtet, weil der Baum brennt. Trotz des Mehrwerts der Familiengrundschulzentren und der erkennbaren Notwendigkeit, schnell zu handeln, haben das Ministerium und auch die Koalition bisher keine Initiative erkennen lassen, hier selbst tätig zu werden. Deswegen stellen wir heute diesen Antrag, damit die Kommunen schnell die notwendigen finanziellen Ressourcen haben, flächendeckend Familiengrundschulzentren zu etablieren, damit Schulleitungen und Lehrkräfte sowie Kinder, Familien und Kommunen wissen: Wir haben euch verstanden, wir wissen, dass dieses Konzept euch hilft, wir packen das jetzt an. (Beifall von der SPD) Lassen Sie mich aus meiner persönlichen Erfahrung an einer OGS, an einer Grundschule, berichten, und auch als ehemalige Bezirksbürgermeisterin in Bochum: Wir kommen mit den bestehenden Strukturen an viele Familien nicht so heran, wie wir das gerne möchten. Wir wissen aus Kitas, dass wir mit genau so einem Angebot viele Familien bekommen. Wir schaffen Hürden ab, die vielleicht bestehen, und wir zeigen Programme auf, die längst bestehen, aber nicht bekannt sind. Das ist niederschwellig. Gerade in einer Grundschule erreichen wir alle Kinder – und nicht nur Kinder, die eine Kita besuchen. (Beifall von der SPD) Deswegen ist es wichtig, dass wir jetzt starten, und zwar schnell. Die Fakten und die Vorteile liegen auf der Hand. Der politische Konsens ist da, der Antrag so gehalten, dass er anschlussfähig ist. Ich bin gespannt auf die Landtag Debatte in den Ausschüssen. Lassen Sie uns jetzt bitte gemeinsam diesen Weg gehen, lassen Sie uns das auf die Beine stellen – für unsere Kinder, für unsere Familien, für unser NRW. – Danke schön. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Busche. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Schlottmann.
Claudia Schlottmann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der heutigen Zeit kommt der Institution „Schule“ eine noch viel ausgeprägtere Rolle als in den vergangenen Jahrzehnten zu. Lehrkräfte sowie auch Eltern und Schülerinnen benötigen vermehrt Unterstützung. Gerade in Kommunen, die von besonderen sozioökonomischen Herausforderungen geprägt sind, müssen wir das Konzept „Schule“ weiterdenken. Hier ist es mit reinem Frontalunterricht nicht getan. Ein Modell, um diese notwendige Hilfe anzubieten, sind Familiengrundschulzentren. Hier werden an Grundschulen wichtige Knotenpunkte geschaffen, die Familien Anlaufstellen und ein Netzwerk für verschiedene Unterstützungsangebote bieten. Sie stellen Transparenz über bestehende Angebote und Strukturen her, bündeln vorhandene Ressourcen und entwickeln Angebote kooperativ und qualitativ weiter. Zu diesen Angeboten zählen etwa der direkte Zugang zur Sprachförderung, Beratung in Gesundheitsfragen sowie zu kulturellen Programmen. Ebenso schaffen wir mithilfe eines multiprofessionellen Netzwerks Rahmenbedingungen, damit Eltern in der Lage sind, ihre Kinder und deren Entwicklung besser begleiten zu können. Die Grundschule wird so zu einer Anlaufstelle für Familien und zu einem Ort der Unterstützung, Begegnung und Beratung. Gerade in den vergangenen Jahren hat sich deutlich gezeigt, wie Schülerinnen und Schüler von dem Angebot multiprofessioneller Teams profitieren. Hierbei wird ein ganzheitliches Programm geschaffen, welches die vielen unterschiedlichen und sehr häufig sehr individuellen Bedarfe von Kindern besser auffangen kann. Spätestens die Pandemie hat uns noch einmal deutlich vor Augen geführt, dass Schule mehr als ein Ort der Lehre ist. Sie ist ein Ort der Begegnung und ein wichtiger Pfeiler im Sozialgefüge junger Menschen sowie ihrer Familien. Dementsprechend ist es nur konsequent, Schulen in dieser Richtung weiterzuentwickeln und diese Entwicklung mit entsprechenden Angeboten zu stützen und fortzuführen. Seit 2021 wird das Konzept kontinuierlich ausgebaut. Mittlerweile sind bereits 150 Grundschulen zu Familiengrundschulzentren geworden. Alleine im vergan-08.03.2023 genen Jahr stellte das Schulministerium 3 Millionen Euro zur Verfügung, um 40 Grundschulzentren in zwölf Kommunen, in Ruhrgebietsstädten, einzurichten. Dabei sorgen wir auch für die finanzielle Absicherung. Die Familiengrundschulzentren werden aus Landesmitteln des Ministeriums für Schule und Bildung sowie aus dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration finanziert. Auch im Haushalt 2023 sind für den Bereich „Familiengrundschulzentren“ wieder 2,8 Millionen Euro vorgesehen. Sehr wichtig ist uns dabei, dass wir uns die Schulen vor Ort sehr genau ansehen und genau überlegen: Ergibt es Sinn? Welche Förderung braucht die Schule? Was braucht die Schule, um ein Familiengrundschulzentrum zu werden? Wir halten überhaupt nichts davon, mit der Gießkanne übers Land zu gehen und zu sagen: „Wir machen jetzt mal Familiengrundschulzentren“, sondern wir müssen genau sehen, was wo notwendig ist. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Ebenso ist die Thematik fest im Koalitionsvertrag verankert. Ich zitiere mit Erlaubnis der Landtagpräsidentin: „Wir wollen die Zahl der Familiengrundschulzentren deutlich erhöhen und diese in die Fläche bringen, angedockt an den schulscharfen Sozialindex. Als multiprofessionelle Netzwerke unterstützen sie Familien im Quartier.“ Sie sehen also, meine Damen und Herren der SPD, wir als schwarz-grüne Koalition haben uns schon längst darauf verständigt, die Familiengrundschulzentren zu stärken. (Sarah Philipp [SPD]: Wir haben das auch ge- lesen, Sie sollen das halt machen!) Daher geht die Forderung Ihres Antrags ins Leere. Wir sind schon dran. Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, dass sich die schwarz-grüne Koalition darauf fokussiert, Hilfen und Angebote direkt an die Kommunen und damit an die Menschen vor Ort zu bringen, damit die Hilfe, die wir als Land leisten können und müssen, auch bei denjenigen ankommt, die sie am dringendsten benötigen. Mit Familiengrundschulzentren haben wir wichtige Knotenpunkte in sozial benachteiligten Stadtteilen geschaffen. Es geht darum, niederschwellige Zugangsangebote und damit ein breites kommunales Netzwerk aufzubauen. Denn die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen bereits klar: Die Bedarfe für eine weitere und stärkere Unterstützung sind weit verbreitet. Gerade nach der Coronapandemie sind sie sowohl im schulischen als auch im sozialen Bereich noch einmal stark angestiegen. Dieser Dynamik begegnen wir mit den Familiengrundschulzentren an genau der richtigen Stelle. Landtag Eines freut mich besonders: Das Erfolgsmodell der Familiengrundschulzentren ist mittlerweile auch über unsere Landesgrenzen hinweg bekannt. Im vergangenen Jahr eröffneten die ersten drei Familiengrundschulzentren außerhalb von Nordrhein-Westfalen, nämlich in Leipzig, Dresden und Chemnitz. Auch dies ist eine klare Botschaft. Die besonderen Bedarfe, die das Schulsystem mittlerweile fordert, sind kein Alleinstellungsmerkmal von Nordrhein-Westfalen, sondern eine bundesweite Entwicklung. Hier zeigen wir sehr deutlich: Auch Nordrhein-Westfalen kann mit guten Konzepten vorangehen und das Schulwesen nachhaltig verbessern. Ich freue mich darauf, das Modell der Familiengrundschulzentren weiter auszubauen, damit noch mehr Familien in Nordrhein-Westfalen davon profitieren und wir die nötige Unterstützung direkt vor Ort in den Kommunen bieten können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Kirsten Stich [SPD]: Macht es doch endlich!)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Kollegin Ina Besche-Krastl.
Ina Besche-Krastl GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der hier vorliegende Antrag der SPD-Fraktion behandelt ein Thema, das auch für uns in den regierungstragenden Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU ein wichtiges Anliegen ist. Familiengrundschulzentren stellen einen wichtigen Baustein in der Bildungslandschaft dar, denn Schulen sind schon lange mehr als nur Orte des Unterrichts von morgens bis mittags. Unsere Schulen sind Lernorte und Lebensorte. Sie vermitteln neben Lesen, Schreiben und Rechnen die Freude am Lernen, in den Pausen wird gespielt und es werden Freundschaften geschlossen, die uns alle oft ein Leben lang begleiten. Wir haben in NRW bereits eine Vielzahl an Familiengrundschulzentren, die Maßnahmen der Förderung, Information, Gesundheit und Unterstützung an einem Ort bündeln. Familiengrundschulzentren wirken als Orte der Vernetzung und erleichtern oft schwerfällige und umständliche Recherchen nach Hilfe und Unterstützung. Sie bündeln die Arbeit verschiedener Professionen wie die der Familienförderung, der Familienbildung und der Beratung, die bislang oft voneinander getrennt waren. Sie sind auch räumlich dort angesiedelt, wo der Effekt unterstützender Angebote seine gesamte Wirkung entfalten kann und einen direkten Einfluss auf die Bildungsqualität der Schülerinnen und Schüler hat. Deshalb haben wir im NRW-Koalitionsvertrag festgehalten, dass wir die Anzahl der Familiengrundschulzentren im Land deutlich erhöhen wollen. 08.03.2023 Von besonderer Bedeutung ist für uns Grüne dabei, dass wir weitere Familienzentren im Kontext des schulscharfen Sozialindex voranbringen wollen. Besonders dort, wo die sozialen Rahmenbedingungen in den Quartieren dieses Landes einer besonderen Stärkung bedürfen, leisten Familienzentren einen elementaren Beitrag zur Verbesserung; denn je engmaschiger wir das Hilfenetz dort stricken können, wo es am meisten gebraucht wird, desto häufiger kann Prävention greifen und Bildungsungerechtigkeit bekämpft werden. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Die räumliche Zusammenführung aller Angebote reduziert Wege, vereinfacht die Ansprache an Eltern, und vor allem verringert sich die Barriere, unterstützende Angebote überhaupt in Anspruch zu nehmen. Gerade weil die Bildungs- und Entwicklungschancen in dieser Republik noch sehr davon abhängen, woher wir kommen, wo wir aufgewachsen sind und was unser Elternhaus uns mitgeben kann, brauchen wir Angebote hin zu mehr Chancengleichheit und bessere Startchancen für alle Kinder. Zusammen mit den Ergebnissen der Evaluation des aktuellen Sozialindex realisieren wir zielgerichtet eine Verstetigung des Programms und schaffen ein breiteres Angebot in der ganzen Fläche des Landes. Klar ist uns auch, dass hier mehr Tempo geboten ist; denn die Ergebnisse der IQB-Studie, die Folgen von Corona, aber auch die erwachsenden Herausforderungen in den Bereichen „Integration“ und „Stärkung der Chancengleichheit“ verstärken den Bedarf umfassender Unterstützungsangebote im System Schule. Daher stimmen wir der Überweisung in den Fachausschuss zu und freuen uns auf die dortigen Beratungen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun Kollegin Müller-Rech das Wort.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Familiengrundschulzentren sind ein echtes Erfolgsmodell. Wir sind uns ja einig, dass die Grundschulen der beste Ort sind, um Familien mit Bildungs- und Beratungsangeboten zu erreichen; denn dort kommen tatsächlich alle Menschen zusammen. Diese Familiengrundschulzentren bieten einen besonderen Mehrwert, damit den Schülerinnen und Schülern und ihren Familien in einem ganzheitlichen Ansatz Förderung zugutekommen kann. Meine Damen und Herren, an den Grundschulen wird maßgeblich der Grundstein für eine erfolgreiche Landtag Bildungsbiografie gelegt. Deswegen ist es wichtig, dass wir die Grundschulen so in den Fokus nehmen. In unserer Regierungszeit haben wir die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen deutlich gestärkt, zum Beispiel mit dem Masterplan Grundschule. Wir haben auch die Familiengrundschulzentren in unserer Regierungszeit so gestärkt, dass wir ihnen erstmalig eine strukturierte Landesförderung gegeben haben. 2021 waren das im Ruhrgebiet 40 Familiengrundschulzentren. Es war und ist auch heute noch wichtig, dass wir mit diesen 40 Schulen ausgerechnet im Ruhrgebiet angefangen haben, weil es eben eine besondere Lage ist, in der sich diese Familiengrundschulzentren befinden. Sie sind echte Treiber für Chancengerechtigkeit und für Talentförderung. Deswegen war das genau der richtige Schritt. (Beifall von der FDP) Wir Freie Demokraten fordern aber jetzt von der Landesregierung, dass dieses Erfolgsmodell auch in die Fläche übertragen wird; denn der Bedarf ist richtig groß. Wir wollen schnellstmöglich 300 Familiengrundschulzentren neu einrichten und vor allem auch deren Finanzierung dauerhaft sichern. Damit würden wir 10 % unserer Grundschulen in Quartieren mit besonderen Bedarfen für mehr Bildungschancen, für mehr Bildungsgerechtigkeit fördern. Die Zielsetzungen des heutigen Antrags sind richtig. Das gilt auch für die Argumentation – und die möchte ich besonders hervorheben –, dass sie vor dem Hintergrund der Ergebnisse der IQB-Bildungstrends wichtig sind. Die dürfen uns nicht kaltlassen. Ein Schluss daraus ist, dass es ganzheitliche Angebote an Grundschulen braucht und diese sind von ganz besonderer Bedeutung sind. Zwar ist wichtig und richtig, die Schulen in besonderen Lagen, etwa im Ruhrgebiet, vorrangig zu berücksichtigen. Aber, wie gesagt, jetzt müssen wir auch in die Fläche gehen und das Erfolgsmodell verbreitern; denn auch anderenorts ist der Bedarf nach Familiengrundschulzentren groß. Insbesondere ist es wichtig, bei Schulneubauten zu prüfen, ob es nicht schlau wäre, eine Grundschule direkt als Familiengrundschulzentrum zu bauen. Dafür müssen wir hier im Land jetzt die Voraussetzungen schaffen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Meine Damen und Herren, allein bei der Forderung, dass wir jetzt sofort alle Grundschulen zu Familiengrundschulzentren ausweiten sollen, bin ich der Meinung, dass die SPD etwas übers Ziel hinausschießt. Aber ich glaube, Sie haben heraushören können, wie wichtig uns Freien Demokraten die Familiengrundschulzentren sind. Wir packen da gerne mit an und sind gerne behilflich, die Landesregierung dort schneller auf den Weg zu bringen. Ich freue mich 08.03.2023 sehr auf die weitere Debatte im Schulausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun der Abgeordnete Herr Clemens das Wort.
Carlo Clemens AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was aktuell in Sachen „Familiengrundschulzentren“ vorliegt, ist ein Flickenteppich aus Sonderwegen, kommunalen Initiativen und Konzepten, die durch Landesförderprogramme anfinanziert wurden und deren Weiterfinanzierung nun in der Schwebe ist. Man kann den berechtigten Wunsch der beteiligten Akteure nach Verlässlichkeit und Planungssicherheit gut nachvollziehen. Aber man muss sich auch klarmachen, was Schule zu leisten vermag und was nicht. Wir erleben eine fortschreitende, permanente Überlastung unserer Schulen mit immer neuen Aufgaben, Erwartungen, Vorgaben und gesellschaftlichen Ansprüchen, ausgehend von einem Machbarkeitswahn, als könne Schule alles regeln. So urteilt Heinz-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes. Schule soll also nicht nur Lernort sein, Wissen, Werte und grundlegende Kompetenzen vermitteln. Nein, sie soll nach den Vorstellungen der Antragsteller auch Erziehungsdefizite beheben, gesellschaftliche Unterschiede ausgleichen – der Antrag trägt den Titel „Chancengleichheit jetzt!“ –, Inklusion verwirklichen, Integration vorantreiben, Medien- und Gesundheitserziehung betreiben usw. usf. Hier wird man den Eindruck nicht los, als sollten ungelöste gesellschaftliche Probleme ein Stück weit an die Schulen delegiert werden. Sie schreiben es ja selbst in Ihrem Antrag: Die Grundschule soll Alphabetisierungskurse und Gesundheitsangebote bereitstellen, soll Integrationsarbeit leisten und weitere Förder-, Informationsund Hilfsangebote in beratenden und sozialen Fragen bereitstellen. Doch mit immer neuen Aufgaben entsteht auch immer mehr Verwaltungsaufwand für Personal, das gar nicht da ist, das jetzt schon unter dem unerträglich hohen gesellschaftlichen Erwartungsdruck leidet, in die Teilzeit flieht oder ganz wegfällt und das sich lieber auf seine eigentlichen Kernaufgaben konzentrieren sollte. Vor diesem Hintergrund kann man über Ihren Wunsch, perspektivisch alle Grundschulen in NRW in sogenannte Familiengrundschulzentren umzuwandeln, wirklich nur den Kopf schütteln. Der Erziehungsauftrag von Eltern ist in Art. 6 des Grundgesetzes festgelegt. Dort heißt es unter Abs. 2: Landtag „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Die Überwachung durch den Staat beschränkt sich auf schwere Fälle der Kindesvernachlässigung und der Kindesmisshandlung. Im öffentlichen Diskurs wird sich gerne breit auf Rechte berufen. Doch was ist mit den elterlichen Pflichten? Dass hier immer mehr zu wünschen übrig bleibt, dass sich Lehrer nicht blind darauf verlassen können, dass Kindern zuhause die Grundlagen eines verträglichen Miteinanders beigebracht werden und dass der sozioökonomische Status des Elternhauses immer noch einen entscheidenden Einfluss auf die Bildungschancen eines Kindes hat, ist wohl die Motivation hinter diesem Antrag – so weit, so nachvollziehbar. Grundschullehrkräfte bekommen ihre Schüler so, wie sie in ihren Elternhäusern geprägt wurden – mit allen Defiziten unzureichender familiärer Erziehung, mit allen Folgen und Auswirkungen eines prekären Umfeldes. Auf der anderen Seite macht sich eine zunehmend vermessene Anspruchshaltung mancher Helikoptereltern gegenüber der Institution Schule und ihren Lehrkräften breit. Es reicht von systematischem Cybermobbing bis hin zum Klageweg. Schule kann jedoch nicht übernehmen, was ureigenste Aufgabe der Eltern ist. Schulpersonal wird durch folgenschwere politische Entscheidungen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte schon jetzt über Gebühr belastet. Eine weitere Überfrachtung mit zusätzlichen Aufgaben ist nicht geboten. Wenn Familien, besonders Alleinerziehende, Hilfe benötigen, stehen ihnen ein breites Netz an Erziehungs- und Familienberatungsstellen unter Einbindung von Schulpsychologen und weitere niedrigschwellige Angebote wie familienunterstützende Dienste, Elterncafés, Eltern-Kind-Treffs usw. zur Verfügung. Eine Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Familie kann aber nur funktionieren, wenn jeder seinen Part ausfüllt und ihn nicht dem anderen zuschiebt. So urteilt nicht zuletzt der Bildungspublizist und Lehrer Michael Felten. Die AfD-Fraktion steht dafür ein, dass die Grundschule primär ein Lernort bleibt. Eine weitere Entprofessionalisierung der Schule werden wir nicht mittragen. Schulen werden weiterhin beratend zur Stelle sein und Eltern auf ihre Pflichten hinweisen, sich Zeit für ihre Kinder zu nehmen, ein geeignetes Lernumfeld zu ermöglichen, kindliche Lernfreude anzuregen und ihnen klarzumachen, dass man sich in der Schule auch anstrengen muss. Sie werden weiterhin den Dialog mit erziehungsunsicheren Eltern suchen, zum Beispiel über regelmäßige pädagogische Rund-08.03.2023 briefe, Elternsprechzeiten, regelmäßige Elternkurse und sogenannte Erziehungsvereinbarungen. Man sollte Eltern gemeinsam mit den multiprofessionellen Teams weiterhin einbinden, indem man sie an Projekten und Arbeitsgemeinschaften teilhaben lässt, die den Lern- und Lebensort Schule besser machen, etwa wenn es um die Gestaltung von Räumlichkeiten oder des Schulhofes geht, wenn es um die Einrichtung einer Sport- oder Schach-AG, um den Schulgarten oder um die Bücherei geht oder wenn es um Lesepatenschaften, Schulfeste, Flohmärkte, Klassenfahrten, Ausflüge usw. geht. Also: Kooperationen von Schule und Elternhaus wertschätzen und, wo nötig, verbessern? – Ja, unbedingt. Aber Schule soll Schule bleiben, und Elternpflicht bleibt Elternpflicht. Schule ist kein gesellschaftlicher Reparaturbetrieb. Wir können nicht alles bis ins kleinste Detail fördern und planen, und wir können auch nicht alles finanzieren, was auf den Wunschzetteln von Ideologen steht. Sich auf die Kernaufgaben zu konzentrieren, beinhaltet nach Ansicht der AfD jedoch auch ausdrücklich die Zusammenarbeit mit den frühkindlichen Bildungseinrichtungen, Kindergärten und Kitas, insbesondere, was die qualifizierte Vorschulerziehung und die frühe Sprachförderung angeht. Was hier versäumt wird, wird man in der Schule oftmals kaum noch aufholen können. Die AfD-Fraktion hat für diese Plenarwoche einen Antrag für eine frühzeitige, ganzheitliche und verbindliche Sprachförderung eingereicht, der morgen zu beraten sein wird. Einer Überweisung des heutigen Antrags an den Ausschuss stimmen wir natürlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Landesregierung hat nun Ministerin Feller das Wort.
Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass das Konzept der Familiengrundschulzentren und somit ein Projekt der Ruhr-Konferenz aus der vergangenen Legislaturperiode Ihre Zustimmung findet. Sie bezeichnen es in Ihrem Antrag richtigerweise als Erfolgsmodell. Dem ist ohne Einschränkung zuzustimmen. Familiengrundschulzentren fördern soziale Teilhabe und tragen zur Bildungsgerechtigkeit bei – und somit auch zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Bildung muss Teilhabe für alle ermöglichen, damit jeder ein selbstbestimmtes Leben führen kann. Die Familiengrundschulzentren in Nordrhein-Westfalen fördern dies. Sie sind offen für alle Fami-Landtag lien und gehen auf die individuellen Bedürfnisse der jungen Menschen und ihrer Familien ein. Die Idee für Familiengrundschulzentren ging von einzelnen Kommunen aus und orientierte sich an der erfolgreichen Arbeit der Familienzentren an Kindertageseinrichtungen. 2020 begann eine systematische Förderung durch das Land an zunächst 50 Standorten im Rahmen des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“. In nur drei Jahren ist die Zahl der geförderten Familiengrundschulzentren auf insgesamt 113 gestiegen, davon 40 Zentren an zwölf Standorten in Förderung des Ministeriums für Schule und Bildung und 73 Zentren im Rahmen der Förderung durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration. Im Haushalt 2023 des Schulministeriums ist über die Förderung der bestehenden Standorte hinaus ein Ausbau vorgesehen, um den Transfer in die Fläche voranzutreiben. Die Förderrichtlinie für bis zu 15 neue Standorte ist zurzeit in der Vorbereitung. Auch die Förderung des MKJFGFI ermöglicht Kommunen mit einem Jugendamt bereits jetzt, weitere Familiengrundschulzentren auf Grundlage des Aufrufs „kinderstark – NRW schafft Chancen“ einzurichten, wenn sie dies in ihrer kommunalen Strategie zur Bekämpfung der negativen Folgen von Kinderarmut als sinnvoll erachten. In jedem Familiengrundschulzentrum werden standortbezogene Angebote entwickelt, die niederschwellig zugänglich sind und sich an den Bedürfnissen und Erfordernissen der Familien vor Ort orientieren. Dabei können Partnerinnen und Partner aus dem Sozialraum einbezogen werden. Die Angebote umfassen Beratungs- und Informationsveranstaltungen, Angebote der Familienbildung, Workshops und Kurse zum Beispiel in den Bereichen Gesundheitsprävention, kulturelle Bildung, Integration oder Sport. Familiengrundschulzentren unterstützen auch besonders die Übergänge von der Kita in die Grundschule und später dann zu weiterführenden Schulen. Gerade dieser Blick auf die Übergänge ist uns sehr wichtig. Ebenso wichtig ist die Idee der Familiengrundschulzentren als Begegnungsort. Grundschulen werden auch durch die Aktivitäten der Familiengrundschulzentren zu Lern- und Lebensorten, an denen Kinder und Eltern sich gerne aufhalten. Sie bieten einen Raum der Begegnung. Mit bereits existierenden Angeboten im Sozialraum werden gerade Familien, die wir bisher nicht erreicht haben, noch besser erreicht. Auch dies zahlt letztlich in eine gute Bildung aller Kinder ein. Familiengrundschulzentren sind dort, wo die Menschen sind. Sie sind im Lebensumfeld der Menschen 08.03.2023 gut erreichbar, und so leisten die Standorte auch einen aktiven Beitrag zur Weiterentwicklung der Quartiere und stärken den Gedanken der Öffnung zum Sozialraum. Dabei geht es nicht um den Aufbau einer zusätzlichen Struktur, sondern darum, insbesondere präventive Angebote und die verschiedenen Fachkräfte im Quartier an einer Schule zu bündeln. Als Familienzentren werden Grundschulen so zu einer zentralen Anlaufstelle für alle Familien, weit über das schulische Lernen hinaus. Durch das Familiengrundschulzentrum wächst auch das multiprofessionelle Team der Schule. Schule und Jugendhilfe, Schulleitung, OGS-Leitung, Schulsozialarbeit – das Team des Familiengrundschulzentrums bringt alle zusammen. Das bedeutet, dass alle sich eng austauschen und miteinander kooperieren. Die Kommunen nehmen in diesem Prozess eine wichtige Rolle ein. Durch die Einrichtung kommunaler Koordinierungsstellen für die Familiengrundschulzentren, die durch die Landesförderung unterstützt werden, werden in den Kommunen ämterübergreifende Kooperationen gefördert. Die Landesregierung hat die Bedeutung und die Chancen dieses Modells erkannt und entwickelt die Familiengrundschulzentren konsequent weiter. Die 40 Familiengrundschulzentren in der Förderung des Ministeriums für Schule und Bildung werden weitergeführt. Der im SPD-Antrag formulierten Forderung der Loslösung der Förderung von der Jährlichkeit sind wir bereits nachgekommen. Die Förderrichtlinie ist entsprechend angepasst. Das verbessert die Planungssicherheit der Kommunen. Die zuständigen Fachreferate im Ministerium für Schule und Bildung und im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sind im engen fachlichen Austausch zur inhaltlichen Ausgestaltung der Familiengrundschulzentren, unter anderem in einer gemeinsamen Steuergruppe. Auch externer Sachverstand aus Wissenschaft und Praxis wird als wichtiger Beitrag zur Qualitätsentwicklung einbezogen. Eine Kopplung an den Schulsozialindex ist bei der Weiterentwicklung der Förderbedingung des Ministeriums für Schule und Bildung für neue Standorte vorgesehen. Die Notwendigkeit, alle Grundschulen langfristig zu Familiengrundschulzentren auszubauen, wie es in Ihrem Antrag gefordert wird, sehen wir allerdings nicht. Es stände auch im Widerspruch zu einer Kopplung an den Schulsozialindex. Wir werden uns mit den vorhandenen Ressourcen vielmehr auf solche Grundschulstandorte konzentrieren, an denen die vorhandenen Herausforderungen und damit die Unterstützungsbedarfe besonders groß sind. Landtag Da gerade in einigen Reden die Verbindung zur IQB-Studie hergestellt worden ist: Wir sind dabei, Maßnahmen im Ministerium zu entwickeln, um auf die Ergebnisse der IQB-Studie reagieren zu können. Diese gelten aber für alle Grundschulen. Sie sind nicht an Familiengrundschulzentren gekoppelt, sondern wir müssen alle Grundschulen in den Blick nehmen, sodass die Basiskompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen deutlich verbessert werden. Ich bin mir sicher, dass wir im zweiten Quartal das Konzept auch im ASB vorstellen können. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Wir setzen die Debatte fort. Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Herr Heinisch das Wort.
Dr. Jan Heinisch CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir als Zukunftskoalition – aber auch aus dem Mund der Opposition haben wir es gehört – begrüßen die Familiengrundschulzentren. Insofern sind wir uns an dieser Stelle sehr einig, und es ist von daher ein guter Moment, um darüber nachzudenken, woher denn das Konzept der Familiengrundschulzentren eigentlich kommt. Das Konzept beinhaltet, dass man über den eigentlichen Auftrag einer bestimmten Einrichtung – in diesem Fall ist es die Grundschule – hinausdenkt und überlegt, was man ansonsten noch für diejenigen, die die Schule besuchen, aber auch durchaus für ihre Familien, für das soziale Umfeld, für den Stadtteil bewegen kann, indem nämlich mehr Institutionen, mehr Fachlichkeit unter das Dach der Grundschule eingeladen werden. Das Konzept dockt an die Familienzentren im Kita-Bereich an. Nordrhein-Westfalen war im Jahr 2006 – der Familienminister hieß Armin Laschet – das erste Bundesland, das Familienzentren systematisch eingeführt hat. Ich bin damals Bürgermeister gewesen, und auch in unserer Kommune schickte sich eine Caritas-Kita an, ein Familienzentrum zu werden. Und nun ist das eines. Wenn man den SPD-Antrag liest, kann ein wenig der Eindruck aufkommen: Man tauscht ein Türschild aus, und dann ist das ein Familienzentrum oder ein Familiengrundschulzentrum. Stattdessen ist das aber ein wirklicher Paradigmenwechsel auch für die Arbeit dieser Einrichtung. Die Leiterin der Kita, mit der ich mich intensiv damals unterhalten hatte, hatte einen sehr großen Respekt vor dieser Aufgabe, weil damit selbstverständlich auch ein großer fachlicher Anspruch an die Kita verbunden ist. So ist es auch heute, wenn man ein Familiengrundschulzentrum sein möchte. 08.03.2023 Wir möchten, dass möglichst viele diesen Weg gehen, aber dieser Aufwand macht erst einmal da besonders Sinn, wo die Herausforderungen besonders groß sind. Es ist ein Fehler, wenn man einmal mehr Politik mit der Gießkanne machen möchte und von vornherein unterstellt, dass jetzt alle diesen Weg gehen müssen. Stattdessen sind wir der festen Überzeugung, dass es sehr wohl Sinn macht, ein wenig dahin zu schauen, wo die Bedarfe dafür am größten sind. Insofern hat auch Ministerin Feller hier gerade noch einmal dargestellt, dass die Zukunftskoalition, die Landesregierung genau auf diesem Weg ist. Wir bauen Familiengrundschulzentren aus, auch massiv. Die Zahl steigt, die Zahl wird auch ohne den Antrag der SPD weiter steigen. Die Zahl wird aber dort zunehmen, wo Familiengrundschulzentren besonders notwendig sind und wo die Aufgabe der Vernetzung im Sinne der Schülerinnen und Schüler, der Familien, der Gesellschaft in dem jeweiligen Stadtteil ganz besonders Sinn macht. Da ist es sehr wichtig, dass man nicht alles ineinanderrührt. Frau Ministerin Feller hat gerade darauf hingewiesen. Die IQB-Studie spielt nicht nur an einzelnen Grundschulen, sondern in der Fläche eine Rolle. Deswegen ist die Antwort nicht primär das Familiengrundschulzentrum, sondern sind es ganz viele andere Instrumente, mit denen wir auf die Ergebnisse der IQB-Studie eingehen müssen. Diese Fragen sollte man dann auch fachlich möglichst ein Stück weit trennen und auseinanderhalten. Wichtig ist also, dass wir systematisch den Themen nachgehen und die Fragen beantworten, die die Zeit uns an dieser Stelle stellt. Eine Antwort auf viele Fragen ist sicherlich das Familiengrundschulzentrum und ist die wachsende Zahl von Familiengrundschulzentren. Aber was tun wir in der Schulpolitik? Spätestens da sind wir dann nicht mehr beieinander. Was uns eben nicht eint, ist, dass wir möglicherweise Anträge stellen, um dann mit einer Fatalismus- oder Apokalypsen-Rhetorik den Zustand unseres Bildungssystems zu beschreiben. Denn wir wissen zwar – das muss ich sagen, wenn ich immer wieder das Wort „Katastrophen“ höre –, dass wir große Herausforderungen haben; wir wissen aber auch, dass sich viele in diesem System „Schule“ jeden Tag und immer wieder aufs Neue sehr darum bemühen, das Beste zu geben. (Kirsten Stich [SPD]: Das macht man in Kata- strophenfällen so!) Wir wissen, dass sie damit auch Erfolge haben. Das einfach für einen politischen Begriff, den man hier vorantragen will, in Abrede zu stellen, ist nicht angemessen. Das wollen wir weder hier noch bei den Familiengrundschulzentren noch in allen anderen Zusammenhängen. Landtag Vielmehr bedarf es eines kühlen Kopfes und kluger Fachlichkeit, wenn man auf diese Themen seine Antwort geben möchte. Es sind eben die Antworten – und nicht Rhetorik –, die Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Gesellschaft insgesamt von uns erwarten. Dazu möchte ich Sie an dieser Stelle herzlich einladen. Den Antrag lehnen wir allerdings inhaltlich, wie aus meiner Rede wohl deutlich wurde, ab. – Danke schön. (Beifall von der CDU)
Berivan Aymaz
Es liegt eine Zwischenfrage vor, die kurz vor Schluss Ihrer Rede angemeldet wurde, und zwar von Herrn Maelzer. – Die Zwischenfrage lassen Sie zu, Herr Heinisch, nicht wahr?
Dr. Jan Heinisch CDU
Ja, bitte.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Heinisch, dass Sie die Frage zulassen. Sie haben viel über Rhetorik gesprochen. Insofern würde ich gerne wissen: Wer hat denn in diesem Hohen Hause den Fachkräften an unseren Schulen unterstellt, dass sie nicht engagiert arbeiten? – Gerade in einer Bildungskatastrophe brauchen wir doch besonders engagierte Fachkräfte. Deswegen wäre es ziemlich seltsam, wenn das irgendjemand unterstellen würde.
Dr. Jan Heinisch CDU
Die Frage allein ist ja schon, wer den Begriff der Katastrophe hier immer in den Raum hineinträgt. Das haben Sie gerade noch einmal bewiesen. Insofern ist es in der Tat absolut richtig, dass es dazu viele kluge Köpfe und großes Engagement braucht. Allerdings: Wer permanent die Katastrophe heraufbeschwört, erweckt dann auch den Eindruck, dass er, sie oder die Fraktion offenbar davon ausgeht, dass sich an dieser Katastrophe systematisch nichts ändert. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Doch, wenn Sie unseren Anträgen zustimmen!) Da aber alle daran arbeiten, muss man an dieser Stelle auch die entsprechende Fairness haben. Ja, einverstanden; es gibt Herausforderungen. Aber das System als solches und die in ihm tätigen Menschen – das kann man nicht ohne Weiteres trennen – immer zur Katastrophe heraufzubeschwören, wird der Sache definitiv nicht gerecht. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 08.03.2023
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Herr Müller das Wort.
Frank Müller SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Heinisch, wenn Sie sagen, es sei alles schon erledigt, dann wird das wohl stimmen – oder auch nicht. Das können wir im Ausschuss noch näher diskutieren. Ich bin schon einmal froh – das hat ja Kollegin Busche gesagt –, dass wir uns im Ziel einig sind und dass die Wirkung von Grundschulfamilienzentren unbestritten ist. Wir erleben in Grundschulfamilienzentren, die in Gelsenkirchen schon einige Jahre arbeiten, dass zum Beispiel die Zahl der AO-SF-Verfahren dramatisch sinkt und dass auch Lehrerinnen und Lehrer spürbar entlastet werden. Ich will direkt zu Beginn klarstellen – da hilft ja eine Antragslektüre immer –: Es geht nicht darum, sofort und überall Grundschulfamilienzentren zu etablieren, sondern darum, dies aufwachsend auch nach Sozialindex zu tun. Aber am Ende ist das Ziel: Ja, jede Schule muss ein Grundschulfamilienzentrum sein. (Beifall von der SPD) Dann wird es am Ende um die Frage gehen, wie die Ressourcen nach Schulsozialindex verteilt werden, aber nicht darum, ob es klug ist, dass jede Schule ein Grundschulfamilienzentrum ist – gerade mit Blick auf die Herausforderungen, die auf unsere Lehrerinnen und Lehrer in jeder Grundschule gerade hereinstürzen. Insofern wäre es meines Erachtens klug, genau das zu tun, was Sie sagen, sich nämlich bei jeder Schule genau anzugucken, was sie braucht. Aber genau das, Frau Schlottmann, was Sie fordern und was Sie sagen, tun Sie ja nicht. Sie schauen sich nicht jede Schule mit ihren Bedürfnissen genau an. (Beifall von der SPD) Wenn Sie das Urheberrecht für die Frage von Grundschulfamilienzentren beanspruchen, dann wollen wir doch schlicht festhalten, dass ohne das Zutun von Dritten, zum Beispiel der Wübben Stiftung oder der Stadt Gelsenkirchen, das Engagement vieler Kommunen noch gar nicht da wäre, wo es heute ist. Das ist doch die Wahrheit. Andere haben es erfunden. Sie haben es doch nicht irgendwie nach Sachsen exportiert. Ich denke, mit diesem Märchen sollten wir alle miteinander aufräumen. (Beifall von der SPD) Dann gucken wir auf Ihren Beitrag: 0,5 Stellen für die Koordination auf kommunaler Ebene, 0,5 Leitungsstellen, und davon jeweils nur 80 %. Personal- und Sachausgaben für die Durchführung von konkreten Landtag Angeboten werden mit einem Höchstbetrag der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von 8.000 Euro jährlich gefördert. Was glauben Sie eigentlich, wie weit man damit im sozialen Brennpunkt kommt? Denken Sie wirklich, dass das das Ende der Fahnenstange ist? Diese Meinung teilen wir mit Ihnen sicherlich nicht. (Beifall von der SPD) Wir sollten uns nicht vertun. Die Fachkräfte vor Ort machen eine wunderbare Arbeit. Aber sie verwalten nach wie vor den Mangel. Es gibt eben nicht auskömmliche Haushaltsansätze, wie Sie uns das hier glauben machen wollen. Frau Kollegin Schlottmann, Sie haben gerade wunderbar definiert, was ein Grundschulfamilienzentrum ist, und über Konzepte geredet. Aber diese Konzepte und diese Konzeptarbeit auf Landesebene gibt es ja gar nicht. Das laden Sie am Ende komplett bei den Kommunen ab. Es gibt keinen definierten Mindestqualitätsrahmen. Es gibt keine eigenen inhaltlichen Überlegungen des Landesgesetzgebers. Und über die Landeskoordination – auch das kann man sich anschauen – gibt es lediglich Angebote zu Netzwerktreffen, einem intrakommunalen Austausch und einem Monitoring. Das ist das, was angeboten wird. In meinem und unserem Verständnis ist das das Gegenteil eines Konzeptes, an dem ich als Landesgesetzgeber beteiligt bin. (Beifall von der SPD) Damit wird am Ende des Tages deutlich: Sie kommen aus diesem klassischen Zuständigkeitsdenken, aus diesem versäulten Denken in der Bildungspolitik, überhaupt nicht heraus. Sie sind einfach – und das können Sie den Menschen ja sagen – nicht bereit zu einem New Deal in der Bildungspolitik, wie wir ihn hier mittlerweile seit Monaten und Jahren fordern. (Beifall von der SPD) Hier ist es gerade ein bisschen zu einer Rudelbildung gekommen, Frau Ministerin, als wir uns über die Frage der Entfristung, über die Frage mittelfristiger Finanzplanung und darüber unterhalten haben, was das bedeutet und was überhaupt abgesichert wird. Reden wir über die 40 bereits existierenden Familiengrundschulzentren oder über die – bei den vielen Grundschulen, die wir haben – beindruckenden 15? Am Ende steht allerdings immer eine Befristung der Förderperiode bis 2023/2024 im Raum. Sie alle wissen ganz genau, was das mit Fachkräften, was das mit Beschäftigten macht. Es mag ja sein, dass es weitergeht. Aber am Ende ist es die gleiche Projektitis wie immer, die von Jahr zu Jahr verlängert wird, sodass Menschen, die Präventionsketten erst aufbauen, uns regelmäßig von der Fahne gehen und Präventionsketten in der Folge zusammenbrechen, 08.03.2023 weil es letztendlich doch keine Garantie und keine dauerhafte Planungssicherheit gibt. Wenn die Landesregierung sagt: „Doch, wir haben Planungssicherheit geschaffen“, müssen wir uns alle miteinander mal die Frage stellen: Warum vertrauen die Fachkräfte unserer Aussage, dass es weitergeht, gar nicht mehr, sondern suchen sich im Zweifel andere Jobs, in denen sie eine dauerhaftere Perspektive haben, als wir sie ihnen hier bieten? (Beifall von der SPD) Unter Verstetigung verstehe ich persönlich und versteht auch die SPD-Fraktion etwas anderes. Da kann man sagen: Gut Ding will Weile haben; das haben wir alles schon gemacht. – Da hat Kollege Heinisch auch geliefert; das sei jetzt ein Anfang, und da solle man auch nicht so drängeln. Aber – das muss ich schon sagen – wenn man sich hier so hinstellt, dann hat man die Dramatik an unseren Schulen überhaupt nicht verstanden. Die Bildungskatastrophe duldet keine Nachlässigkeit. Sie duldet im Prinzip auch keinen Aufschub mehr. (Beifall von der SPD) Es sind wenig ambitionierte Ziele, keine belastbaren Zeitpläne und ein niedriger Konkretisierungsgrad; das haben wir ja alles gehört. Deshalb kann man am Ende nur zu folgendem Ergebnis kommen: Es dauert zu lange, es ist zu wenig, und Sie agieren schlichtweg zu zögerlich und beharren auf dem, was Sie erreicht haben. Und dann bleibt es immer ein Modellprojekt, ein Schulversuch, und es wird in homöopathischen Dosen verabreicht, so verdünnt, dass am Ende kaum noch eine breite Wirkung entfaltet wird. Übrigens: Ganz herzlichen Gruß von den Talentschulen in unserem Land! Es wird deutlich: Sie sind gar nicht ein Teil der Lösung, sondern Sie sind ein Teil des Problems geworden. Sie haben viele warme Worte gefunden und schön beschrieben, wie die Welt sein soll. Frau Kollegin Besche-Krastl hat das gerade wunderbar beschrieben: Schulen sind Lebensorte. – Ganz wunderbar! Da sind wir uns sofort einig, und das unterschreiben wir alles. Aber bei Ihnen ist überhaupt nicht inhaltlich hinterlegt – weder im Haushalt noch in Ihrem Koalitionsvertrag –, wohin Sie wollen. Da können Sie noch so viele schöne Worte finden. Am Ende zählt das, was in der Realität übrig bleibt. So bleibt es eben Stückwerk – und das, obwohl sich eine einmalige Chance bietet, die aktuellen Herausforderungen zusammenzudenken. Es wäre doch schlau, jetzt auch die Themen „Familienzentren“ und „Offener Ganztag“ zusammen anzugehen. Es wäre doch klug, das jetzt zu tun. (Beifall von der SPD) Es wäre auch klug, die Übergänge mitzudenken. Aber auch bei OGS ist noch gar nicht im Ansatz klar, Landtag wohin die Reise geht. So sind das alles parallele Planungen – nichts, was ineinandergreift. Und das wäre im Moment doch entscheidend. Bevor Sie sich hier künstlich über den Begriff „Bildungskatastrophe“ aufregen: Ausdrücklich wollen wir das Engagement der Handelnden vor Ort würdigen und uns bedanken. Aber das passiert doch nicht wegen Ihnen, sondern trotz Ihnen. Ohne diese engagierten Menschen wären wir in unserem Bildungssystem schon längst am Ende. Das muss man doch einmal ganz deutlich sagen. (Beifall von der SPD) Am Ende sprechen gerade Schul- und Familienministerinnen immer von abgestimmten Planungen, von Gemeinsamkeiten und von guten Gesprächen. Die Bildungslandschaft sieht davon überhaupt nichts – wir im Übrigen auch nicht. Der Beifall – außer bei Ihnen selbst – mag da draußen überhaupt keinen Anfang nehmen. Insofern braucht man am Ende – wie gesagt, hat Herr Heinisch da wirklich punktgenau geliefert – keine hellseherischen Kräfte, um zu ahnen, dass Sie das letztendlich doch mit den Fähnchen machen. Es wird einfach so bleiben. Sie verharren im Klein-Klein. Auch wenn Sie noch so oft behaupten, dass es so sei: Sie haben weder die Fähigkeit, noch haben Sie den Willen, und eigentlich haben Sie auch nicht die Kraft, über den Tag hinauszudenken. Das ist bei den immensen Herausforderungen tatsächlich zu wenig. Schlussendlich bleibt die Erkenntnis: Es ist eine verpasste Chance, der Bildungskatastrophe (Dr. Jan Heinisch [CDU]: Da mussten Sie aber lange nachdenken!) eine Bildungsrevolution entgegenzusetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. – Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun Kollegin Lena Zingsheim-Zobel das Wort.
Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade Grundschulen sind ein Ort der vielfältigen Begegnungen; denn sie dienen mehr und mehr als Gemeinschaftsschulen. Das haben wir gerade schon häufig gehört. Aber es ist aufgrund der Wichtigkeit doch noch einmal zu betonen. Damit ist die Grundschule die Grundsteinlegung für mehr Gerechtigkeit im Schulwesen. Denn die Grundschule ist die inklusivste Schulform, die wir in Nordrhein-Westfalen haben. Hier lernen Menschen fern 08.03.2023 ihrer Herkunft, Behinderung, Hautfarbe oder Familienkonstellation, und sie tun dies miteinander. Der Anspruch an Grundschulen, ein Ort des Gemeinsamen Lernens zu sein, steigt in Zeiten, in denen die Schüler*innenschaft immer heterogener wird und die Lebensrealitäten zunehmend diverser werden. Die Forderungen an eine moderne Grundschule sind damit klar: Sie soll der zunehmenden Heterogenität und Diversität gerecht werden und allen Schülerinnen und Schülern einen möglichst chancengleichen Start in das Schulleben ermöglichen. Ich denke, dass in der Debatte auch gerade deutlich wurde, dass wir uns dieser Aufgabe bewusst sind und dass wir gemeinsam schauen müssen, wie wir diesen Auftrag politisch unterstützen können. Dafür kann allerdings nicht nur Schule als Lernort angepasst werden, sondern die gesamte Lebenswelt der Kinder muss in den Fokus gerückt werden; denn auch bzw. vor allem das außerschulische Leben beeinflusst, welche Chance Kinder im Bildungssystem haben. Dafür braucht es Familiengrundschulzentren; das ist völlig korrekt. Meine Vorredner*innen haben dies auch bereits klar zum Ausdruck gebracht. Grundschulen werden so zu einem Ort der Begegnung und der individuellen ganzheitlichen Beratung für unterschiedlichste Menschen. Kinder und ihre Familien erfahren Akzeptanz durch das Familiengrundschulzentrum als Knotenpunkt sozialräumlicher Zusammenkunft und Unterstützung in nahezu allen Lebensbereichen. Natürlich muss bei der Realisierung dann kommunal geschaut werden, welche Kooperationspartnerschaften zur Verfügung stehen und welche Bedarfe und Voraussetzungen gegeben sind, liebe SPD. So steht eben nicht nur das Schulkind im Fokus, sondern das Kind als Mensch mit all seinen Stärken und Herausforderungen – und dann auch die Familie als im wünschenswerten Fall guter Lebensort, in dem die Kinder Halt und Kraft bekommen. Wenn sie es nicht bekommen, wenn Eltern Unterstützung brauchen oder wenn besondere Lebenslagen auftreten, dann verfügen Familiengrundschulzentren über die vernetzten Strukturen, die es möglich machen, Hilfe zu bündeln. Als schwarz-grüne Koalition sind wir uns daher einig, dass wir die Familiengrundschulzentren ausbauen müssen und in die Fläche bringen wollen. Ich freue mich deshalb umso mehr darüber, dass hier unter den Demokratinnen und Demokraten Einigkeit herrscht, und freue mich auf die weitere Debatte im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Auf meiner Rednerliste steht, dass für die SPD jetzt Landtag noch Kollege Jochen Ott das Wort hat. 46 Sekunden stehen ihm noch zur Verfügung.
Jochen Ott SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist deutlich geworden – danke auch an meine Vorrednerin –, dass alle demokratischen Parteien der Auffassung sind, dass das sinnvoll ist. Deshalb wäre das ein gutes Beispiel, um zu demonstrieren, wie ein Schulkonsens 2.0 aussehen könnte, nämlich die Dinge, die an der Schnittstelle zu den Kommunen liegen, gemeinsam voranzutreiben. Denn die Bündelung der Angebote wird nur in Kooperation mit den Kommunen gelingen können. Deswegen ist die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und dem Land so wichtig – und auch eine Auseinandersetzung darüber, wer was finanziert und wer sich um was kümmert. Daher verstehen wir nicht, warum es bei so einem Antrag in den ersten Einlassungen, insbesondere auch denen der Christlich Demokratischen Union, nicht zumindest den Versuch gibt, solche Themen, die politisch unumstritten sind, gemeinsam voranzutreiben. Es ist auf Dauer schädlich für das Parlament, bei solchen Fragen nicht gemeinsam zu arbeiten. Wir geben Ihnen in der Anhörung und im Ausschuss die Möglichkeit, das mit uns gemeinsam anzugehen, und würden uns freuen, wenn dann ein bisschen mehr Offenheit vorhanden wäre. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind somit am Schluss der Aussprache angelangt und gehen zur Abstimmung über. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/3306 an den Ausschuss für Schule und Bildung – federführend – sowie an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ich frage: Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Herr Blex. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 4 Wir machen unsere Gemeinden smarter – durch mehr Zusammenarbeit Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/3282 08.03.2023 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP Herrn Kollegen Wedel das Wort.
Dirk Wedel FDP
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die digitale Transformation bietet den Kommunen Chancen auf dem Weg der nachhaltigen Entwicklung und zielt auf ressourcenschonende, bedarfsgerechte Lösungen bei den zentralen Herausforderungen der Stadtentwicklung ab. Mit den heutigen technischen Möglichkeiten, Daten präzise zu erfassen, sie schneller und besser aufzuarbeiten, vernetzte Daten zu integrieren, sie zu teilen und intelligent zu nutzen, können Ziele der Stadtentwicklung immer besser und effizienter erreicht werden. Experten schätzen beispielsweise, dass die Straßenbeleuchtung zwischen 30 und 50 % des kommunalen Strombedarfs ausmacht. Smart Cities können den Lichtbedarf besser steuern und sparen so Energie und Kosten. Durch Umstieg auf moderne sensorgesteuerte LED-Energiesparlösungen können Kommunen die Verkehrssicherheit passgenau erhöhen und ihren Stromverbrauch enorm reduzieren, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger sprichwörtlich im Dunkeln tappen müssen. Auch bei der Abfallbeseitigung oder Kanalreinigung können Smart Cities die Abläufe effizienter und kostengünstiger organisieren. Einige Städte nutzen bereits automatisierte Software mit Künstlicher Intelligenz, um Schäden und künftige Sanierungskosten zu ermitteln. Verkehrsfluss und -sicherheit, Stromverbrauch oder Abwassermanagement werden durch Automatisierung optimiert. Energieflüsse werden digital gesteuert und reagieren so intelligent auf Bedarfe. Vergangene Woche hat die Landesregierung den Abschlussbericht der Evaluierung zum vom vormaligen Wirtschaftsminister Professor Pinkwart initiierten Förderprogramm „Digitale Modellregion Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht. Das Förderprogramm war erfolgreich. Über 600 digitale Lösungen und Angebote in den 67 innovativen Projekten, davon 37 mit dem Themenschwerpunkt „Digitale Stadtentwicklung – Smart City“, die zur Förderung ausgewählt wurden, sowie fast 4.000 Anwendungsfälle wurden in den digitalen Modellregionen um die Leitkommunen Aachen, Gelsenkirchen, Paderborn, Soest und Wuppertal erarbeitet. Fast 50.000 Nutzerinnen und Nutzer sind für die Angebote und Lösungen registriert. Durchschnittlich 2.000 Personen, die die Angebote täglich nutzen, zeugen von der Relevanz der Förderung und der Akzeptanz der entwickelten Lösungen. Ein wichtiger Grundpfeiler des Programms war die Übertragbarkeit. Es sollten keine Insellösungen entstehen. Vielmehr sollten die neu entwickelten inno-Landtag vativen digitalen Lösungen und Zukunftstechnologien aus den Förderprojekten für alle Kommunen nachnutzbar sein, damit in zukünftigen Digitalisierungsprojekten Ressourcen wie Zeit, Aufwand und Kosten minimiert werden können. (Beifall von der FDP) Die entwickelten digitalen Lösungen und Angebote müssen nun in die Fläche gebracht werden. Dies fordert der Evaluationsbericht in seiner ersten Handlungsempfehlung an das Land. Andere Kommunen und Organisationen hätten bislang rund 1.280 Mal Interesse an diesen Angeboten und Lösungen bekundet, und in über 300 Fällen würden durch Modellkommunen entwickelte Angebote und Lösungen zur Nutzung in anderen Kommunen und Organisationen vorbereitet. Knapp 50 Angebote und Lösungen befänden sich – Stand: Februar 2022 – bei anderen Kommunen und Organisationen im Einsatz. Der Evaluationsbericht fordert zudem unter anderem, dass die Nachnutzung landesseitig unterstützt werden soll und dass das Land den aktiven Austausch und die Vernetzung aller Akteure weiterhin aktiv unterstützen soll, damit auf dieser Basis neue Projekte initiiert und bestehende gemeinsam weiterentwickelt werden. Meine Damen und Herren, für die Landesregierung muss bei der Unterstützung interkommunaler Zusammenarbeit besonders die Einführung von Smart-City-Lösungen Priorität haben. (Beifall von der FDP) Neben der Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Evaluationsbericht, insbesondere zur Unterstützung der Nachnutzung der Angebote und Lösungen der digitalen Modellregionen, betrifft dies vor allem auch die Auswahl der Projekte nach der Förderrichtlinie für interkommunale Zusammenarbeit. Es muss eine vordringliche Aufgabe des von der Landesregierung berufenen Landesbeauftragten für Interkommunale Zusammenarbeit sein, interessierte Städte und Gemeinden dabei zu unterstützen, gemeindeübergreifende Smart-City-Konzepte zu erarbeiten, einzuführen und zu evaluieren. (Beifall von der FDP) Auch beim Landesbeauftragten muss ein Shared Service Center als Ansprechpartner für Kommunen, die Vernetzungen zu bestimmten Smart-City-Themen wünschen, eingerichtet werden. Eine Schlüsselrolle für die interkommunale Zusammenarbeit stellt zudem das durch die kommunalen Spitzenverbände gepflegte Portal INTERKOMMUNALES.NRW dar. In ihm sind rund 500 bereits laufende Projekte aus 45 Handlungsfeldern porträtiert. Interessierten Kommunen liefert es praxisnahe Ideen und Erfahrungswerte. Seine Finanzierung muss langfristig sichergestellt sein. 08.03.2023 Ferner muss die Landesregierung die zahllosen kleinen Förderprogramme, die sie aufgelegt hat, überprüfen und inhaltlich effizient zu einem Förderprogramm Smart City zusammenfügen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Heinrich Frieling das Wort.
Heinrich Frieling CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke der FDP-Fraktion, die uns heute mit dem vorgelegten Antrag die Möglichkeit gibt, noch einmal über das wichtige Thema der interkommunalen Zusammenarbeit zu sprechen. Es freut mich sehr, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Sie in Vorbereitung auf Ihren Antrag unseren Koalitionsvertrag so gut gelesen haben. CDU und Grüne haben sich im Zukunftsvertrag ja bereits darauf verständigt, einen Schwerpunkt auf die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit zu legen. Namentlich genannt wird dabei auch der Ausbau der Shared Service Center, also gemeinsamer und vor allem dezentraler Dienstleistungszentren. Der Landesbeauftragte – Herr Wedel, Sie haben ihn gerade angesprochen – für Interkommunale Zusammenarbeit begleitet auch jetzt schon Kommunen aktiv auf diesem Weg. Dass die Landesregierung um die Bedeutung der interkommunalen Zusammenarbeit auch durch Smart-City-Lösungen weiß, zeigt bereits die gesicherte weitere Förderung des Portals INTERKOMMUNALES.NRW, das Sie, Herr Wedel, gerade angesprochen haben und auch im vorliegenden Antrag betont haben. Die Anstrengungen der Zukunftskoalition richten sich dabei aber nicht auf die Unterstützung von abstrakten Strukturen, etwa eines von Ihnen vorgeschlagenen landesweiten Shared Service Centers, sondern vor allem auf konkrete Projekte vor Ort. Lassen Sie mich hierzu aus meinem Wahlkreis zwei Beispiele nennen, konkret aus der Gemeinde Bad Sassendorf. Als Projekt der interkommunalen Zusammenarbeit fördert die Landesregierung bereits die Realisierung eines Standesamt-Verbundes mit zwei weiteren kreisangehörigen Gemeinden. Dieser Shared Service ermöglicht die Synergie von Fachwissen und die Digitalisierung von Prozessen, sodass in diesen drei Kommunen auch der Smart-City-Ansatz bereits umgesetzt wird. Landtag Darüber hinaus plant die Gemeinde Bad Sassendorf nun mit weiteren Gemeinden die Einrichtung einer Fachstelle für die sozialen Sicherungssysteme. Ziel ist es, Kompetenz zu bündeln und einheitliche Arbeitsprozesse über die Einführung von IT-Lösungen effizienter zu gestalten. Wie notwendig das selbst im Bereich des Sozialrechts sein kann, hat erst kürzlich die katastrophal organisierte Einführung des Wohngeld-Plus durch die Bundesregierung gezeigt. Noch immer warten die Berechtigten auf ihre Wohngeldzuschüsse, weil die SPD-Bauministerin nicht an die Kommunen gedacht hat und sie bei der Umsetzung im Regen stehen lässt. Liebe FDP, damit zeigt sich: Auch ein geplantes Shared Service Center kann eine Antwort auf bundespolitische Querelen sein, die in Berlin entstehen und dann vor Ort in den Kommunen für Verunsicherungen, Probleme und Aufwand sorgen. Diese beiden Beispiele zeigen, wie es gehen kann. Dezentrale Shared Service Center und Smart-City-Lösungen werden vor Ort auf den Weg gebracht und nutzen die Vorteile der Digitalisierung. Andere Kommunen lernen aus den praktischen Erfahrungen und können sie übernehmen. Das Gleiche gilt auch für die zahlreichen Projekte aus der Förderung der Digitalen Modellregion Nordrhein-Westfalen, die Sie, Herr Wedel, gerade auch noch einmal genannt haben. Wir als Zukunftskoalition sind uns einig, dass unsere Kommunen gemeinsam stärker sind als allein. Durch interkommunale Zusammenarbeit und Smart-City-Lösungen können die Effizienz des öffentlichen Handelns gesteigert und gleichzeitig ein hohes Versorgungsniveau für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden. Der Antrag zeigt, dass wir weiter im Austausch zu diesem Thema bleiben müssen. Daher stimmen wir als Fraktion der CDU der Überweisung des Antrags gerne zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun Kollegin Ellen Stock das Wort.
Ellen Stock SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Ausbau smarter Angebote ist ein Thema, welches nicht nur in den großen Ballungsräumen eine wichtige Rolle spielt. In Nordrhein-Westfalen haben wir mit Köln, Aachen, Bonn und Düsseldorf vier Großstädte im Digitalranking des Smart City Index. Aber auch außerhalb der Metropolen entwickelt sich die Technik weiter. Gerade bei kleineren Kommunen 08.03.2023 kann die interkommunale Zusammenarbeit eine große Hilfe sein. In meiner Heimat im Kreis Lippe haben im vergangenen Jahr beispielsweise die Stadt Lemgo und die Gemeinde Kalletal eine interkommunale Smart-City-Strategie verabredet. Diese wird vom Bund gefördert. In fünf Handlungsfeldern, darunter Gesundheit und Umwelt, arbeiten beide Kommunen nun zusammen an der Entwicklung digitaler Angebote. Bei uns auf dem Land spielt zum Beispiel die medizinische Versorgung eine große Rolle. Deshalb sind eine Gesundheitsplattform oder smarte Pilotpraxen mit Telemedizin in Planung. Aber auch Umwelt- und Tourismusangebote sollen in der smarten Zusammenarbeit digitalisiert werden. Außerdem sollen städtische Apps zukünftig das tägliche Leben erleichtern. Auf dem Weg zur Smart City können viele unserer Gemeinden und vor allem die Bürgerinnen und Bürger von einer Zusammenarbeit sehr profitieren. Es ist sehr aufwendig, die Umstellung auf die Digitalisierung zu stemmen. Gerade die kleineren Kommunen können bei der Fülle der zu bewältigenden Aufgaben und der begrenzt zur Verfügung stehenden Arbeitskraft nicht alle Themen zum vollen Vorteil in der eigenen Gemeinde ausnutzen. Zwar kann die Digitalisierung auch eine Antwort auf Fachkräftemangel in der Verwaltung sein. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass der Weg hin zu digitalen Arbeitsprozessen erst einmal mehr Arbeit verursacht, als Ressourcen dabei freigesetzt werden. „Smart Cities“ ist ein Thema, das bei der täglichen Arbeitsbelastung in den Rat- und Kreishäusern schnell hinten herunterfallen kann. Interkommunale Zusammenarbeit kann deshalb eine gute Möglichkeit sein, diese Aufgaben effektiv anzugehen. Bisher hat das Thema „interkommunale Zusammenarbeit“ bei der Landesregierung leider mehr eine Art Alibifunktion, als dass eine echte Vereinfachung in rechtlicher und organisatorischer Natur für Kommunen an die Hand gegeben werden soll. Insofern ist die Idee des vorliegenden Antrags, dieses Thema verstärkt anzugehen, sehr begrüßenswert. Die Beispiele, die von der FDP aufgeführt werden, bringen darüber hinaus noch einen echten Mehrwert für die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger. Es reicht allerdings nicht aus, nur Modelle zu fördern und Konzepte zu entwickeln. Die Smart Cities müssen in die Fläche kommen, und dafür brauchen wir Erleichterungen und Anreize. Unterm Strich ist es wie bei fast allen Themen mit kommunalem Bezug. Solange die Finanzausstattung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen nicht substanziell verbessert wird, helfen neue, zusätzliche Landesprogramme auch nicht viel. Dennoch ist es Landtag gut, dass der Antrag der FDP dieses Thema aufnimmt und uns die Möglichkeit gibt, es im Fachausschuss näher zu beleuchten. Ich sehe bei uns auf dem Land jeden Tag, wie sehr die digitalen Angebote das Leben der Menschen vereinfachen können: Wege sparen, Ressourcen schonen, Chancen aufzeigen. Das sollten wir unbedingt voranbringen. Der Überweisung des Antrags in den Ausschuss stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Kollege Dr. Korte.
Dr. Robin Korte GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass unsere Kommunen und die Fragen interkommunaler Zusammenarbeit in dieser Plenarwoche so weit vorne auf der Tagesordnung stehen. Insofern einen herzlichen Dank an die FDP für diesen Input, den wir in den kommenden Wochen im Fachausschuss noch eingehender diskutieren werden. Die Themen, die Sie, Herr Wedel, in Ihrem Antrag aufgreifen, nämlich die interkommunale Zusammenarbeit und eine smarte, also durch digitale Anwendungen unterstützte Stadtentwicklung, haben in der Tat einiges gemeinsam. Diese Themen sind nicht neu. Seit vielen Jahren wird im Landtag, aber auch in den Kommunen selbst über die enormen Chancen durch eine Ausweitung der Zusammenarbeit vor allem zwischen den kleineren Gemeinden gesprochen, um so für mehr Effizienz und Effektivität in unseren Kommunalverwaltungen zu sorgen und die Gewährleistung der kommunalen Daseinsvorsorge für unser soziales und wirtschaftliches Zusammenleben insgesamt zu stärken. Auch „Smart City“ ist kein neuer Begriff, sondern einer, unter dem schon seit Jahren die verschiedensten Ansätze zur Digitalisierung kommunaler Servicefunktionen in der Stadtentwicklung subsumiert werden. In der Einleitung Ihres Antrags haben Sie dazu einige interessante Beispiele aufgeführt: adaptive Straßenbeleuchtung, die automatische Füllstandsmeldung von Abfallcontainern, digitalisierte Verkehrsleitsysteme. All das sind Funktionen und Systeme, die den Alltag in der Stadt leichter und lebendiger machen können und die in unseren Kommunen dort, wo es sinnvoll ist, verfolgt werden sollen, auch schon verfolgt werden. Ich möchte aber ein kleines Fragezeichen dahinter setzen, ob wir dabei in jedem Aspekt über die zentralen Herausforderungen unserer Zeit oder nicht eher über ein schönes Add-on im Sinne von „nice to have“ 08.03.2023 reden, wo wir im Hinblick auf die Digitalisierung unserer Kommunen besser klare Prioritäten setzen sollten, als allzu kleinteilig zu werden. Eine weitere Gemeinsamkeit ist, dass sich die Themen „interkommunale Zusammenarbeit“ und „Digitalisierung“ prominent im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen und damit natürlich auch im Arbeitsprogramm des Kommunal- und Digitalisierungsministeriums finden. So war es eine der ersten Amtshandlungen von Frau Ministerin Scharrenbach, die gute Arbeit der Stabstelle „interkommunale Zusammenarbeit“ auch für die aktuelle Wahlperiode zu sichern. Dafür möchte ich mich bei der Ministerin bedanken. Herrn Hunsteger-Petermann als zuständigem Landesbeauftragten möchte ich insbesondere dafür danken, dass er der Stärkung unserer Kommunen beim Ausbau ihrer Zusammenarbeit mit seiner Erfahrung weiterhin zur Seite steht. Damit hat die Arbeit freilich erst begonnen, und wir werden im Ausschuss noch ein wenig darüber diskutieren und erörtern müssen, ob und inwieweit uns der vorliegende Antrag bei dieser Arbeit weiterbringt. Die Einleitung Ihres Antrags, lieber Herr Wedel, listet wirklich einige nette Beispiele auf. Wenn ich das jedoch hinter mir lasse und in den Beschlussteil blicke, kommen mir gewisse Zweifel, ob Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, die beiden Themen „Digitalisierung“ und „interkommunale Zusammenarbeit“ in Ihrem Antrag wirklich auf eine sinnvolle Weise zusammengebracht haben. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich nenne dazu einige Beispiele. Die Umsetzung von Smart City-Projekten im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit ist sicherlich denkbar und wünschenswert. Die interkommunale Zusammenarbeit ist jedoch zuallerst ein Ausdruck und eine Form der kommunalen Selbstverwaltung. Da bin ich nah beim Kollegen Frieling. Das entspricht auch dem Beispiel, das Frau Kollegin Ellen Stock gerade aus ihren Erfahrungen in Lippe berichtet hat. Auch da war es offenbar eine Initiative, die aus den Kommunen kam. (Zuruf von Ellen Stock [SPD]) Das bedeutet, dass die kommunalen Akteure die Schwerpunkte ihrer Arbeit und ihrer Zusammenarbeit zuallererst selbst bestimmen müssen, wobei die Schwerpunkte von Projekt zu Projekt sowie von Kommune zu Kommune durchaus unterschiedlich sein können und sollen. Das Gleiche gilt für die sogenannten Shared Service Center. Auch das sind zunächst Orte kommunaler Selbstverwaltung, die wir in den kommenden Jahren intensiv fördern und die Kommunen dahin gehend beraten werden, die aber ebenso aus den Kommunen heraus angestoßen, mit Leben gefüllt und zum Erfolg geführt werden müssen. Ihre Idee eines Landtag gemeinsamen kommunalen Verwaltungszentrums – um das einmal zu übersetzen –, das von oben herab beim Ministerium angesiedelt sein soll, erschließt sich mir daher auf Anhieb zumindest nicht. Dann wollen Sie noch – darauf sind Sie in Ihrer Rede auch eingegangen, lieber Herr Wedel – aus den Erfahrungen der digitalen Modellkommunen lernen. Das ist erst einmal nachvollziehbar; schließlich haben Sie in der Zeit Ihrer Landregierung eine Menge Landesmittel hineingesteckt, nämlich insgesamt ca. 84 Millionen Euro. Wir hatten dagegen eher den Eindruck, dass es sich vielleicht eher um ein Verlegenheitsprogramm mit nicht ganz so viel greifbaren Ergebnissen gehandelt haben könnte, weil Ihnen der Pack-an fehlte, die Digitalisierung der Kommunen wirklich in die Fläche zu tragen. Genau darum muss es aber gehen: keine weiteren Nischenlösungen, die nur in Ihrer Modellregion funktionieren und noch mehr Klein-Klein fürs Schaufenster schaffen, sondern digitale Lösungen, die in der Breite funktionieren, die für unsere Kommunen und ihre Mitarbeiter*innen unkompliziert und leicht zugänglich sind und die sich darauf konzentrieren, wo die Masse der Verwaltungsprozesse anfällt – und das vom Bürger*innenkontakt bis zum Abschluss des Prozesses stringent durchdigitalisiert. Lassen Sie uns daran gerne gemeinsam im Ausschuss weiter arbeiten. Der Überweisung des Antrags in den Ausschuss stimmen wir selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Tritschler das Wort. Bitte.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Klug“, „gescheit“, „aufgeweckt“, „intelligent“, „clever“ sind die Synonyme, die uns der Langenscheidt für das viel bemühte Buzzword „smart“ anbietet. Wenn nicht von digital, von KI oder anderen Modethemen die Rede ist, muss es zumindest irgendwie smart sein. Heute sind es also die Kommunen, die smarter werden sollen. Der technische Fortschritt – ob nun digital, smart oder mit KI – im Wirkungsbereich unserer Städte und Gemeinden kann das Leben besser und einfacher machen, wie es diese Technologien bereits heute und übrigens ganz ohne Politik in den meisten Privathaushalten hundertfach tun. Liebe FDP, die Frage lautet allerdings, ob es dazu diesen Antrag braucht oder ob hier eher nach dem Motto „wir machen mal irgendwas mit Digitalisierung“ ein statistisches Ziel erreicht werden soll. – Es sieht 08.03.2023 eher nach Letzterem aus, und das machen Sie – um im Bild zu bleiben – nicht besonders smart. Ich will auf ein paar Beispiele eingehen, die Sie im Antrag aufzählen. Niemand wird wohl etwas gegen die automatisierte Reinigung von Kanalisation haben, wie sie schon in vielen Kommunen stattfindet. Auch die Leerung von Müllcontainern nur nach elektronisch gemessenem und festgestelltem Bedarf ist beispielsweise in Wien schon gelebte Wirklichkeit. An anderen Stellen klingt der Antrag dagegen eher nach Mangelverwaltung oder nach weißer Salbe – etwa bei der vermeintlich smarten Steuerung von Straßenbeleuchtung. Dass es an vielen Ecken unserer Kommunen immer dunkler und damit gefährlicher wird und dass inzwischen sogar Schwimmbäder und Sporthallen nebst Duschen kalt bleiben müssen, werden sie weder mit smarter Steuerung noch mit noch so viel Künstlicher Intelligenz beheben können. Die einzige Intelligenz, die es hier braucht, ist die menschliche, und es braucht sie in der Energiepolitik. Denn hätte Deutschland nicht den teuersten Strom der Welt – etwas, wofür die FDP erhebliche Mitverantwortung trägt –, dann müssten unsere Kommunen auch nicht zu solchen aberwitzigen Sparmaßnahmen – ob sie nun smart sind oder nicht – greifen. Ähnliches gilt übrigens im Verkehrsbereich; auch den thematisieren Sie ja. Die smarte Steuerung von Ampelanlagen ist zweifellos wünschenswert. Jeder Autofahrer kennt die Situation, wenn er in den Abendoder Nachstunden sinnlos minutenlang an einer roten Ampel ohne Kreuzungsverkehr steht, weil die Schaltung keinerlei Rücksicht auf die Verkehrssituation nimmt. Auch dass man Parkplätze leichter auffinden kann, ist eine gute und wünschenswerte Innovation. Fakt ist aber doch auch: Das kann alles noch so digital und smart sein, der Verkehr läuft nicht flüssiger, wenn er durch Umwelt-, Bus- und Radspuren immer weiter behindert wird. – Es hilft auch nicht, wenn Parkplätze von selbst melden, dass sie frei sind, wenn es immer weniger davon gibt. Technischer Klimbim mag geeignet sein, sich irgendwie in einem modernen Licht erscheinen zu lassen, aber die Fehlentwicklungen einer Energie- und Verkehrspolitik, wie sie die Grünen und ihre drei Vorfeldorganisationen von CDU, SPD und FDP seit Jahren verantworten, werden Sie damit nicht beheben. Davon abgesehen ist schon jetzt unübersehbar, dass unsere Kommunen mit dem digitalen Wandel völlig überfordert sind. Nach dem Onlinezugangsgesetz, dem OZG, sollten schon mit dem Ablauf des vergangenen Jahres zahlreiche behördliche Dienstleistungen digital angeboten werden. Die Realität in Deutschland und auch in NRW ist demgegenüber eher traurig: Umlaufmappen und Faxgeräte bestimmen vielerorts Landtag immer noch das Bild, und es ist absehbar, dass sich weder kurz- noch mittelfristig irgendetwas daran ändern wird. Über die Ursachen haben wir auch schon oft besprochen: wenig attraktive Arbeitsbedingungen für IT-Fachkräfte im öffentlichen Dienst, mangelhaftes Bildungswesen und natürlich eine strukturelle Unterfinanzierung unserer Städte und Gemeinden seit Jahrzehnten. Da ist es umso wichtiger, das Rad nicht in jedem Rathaus neu zu erfinden und dass positive Beispiele interkommunal ausgetauscht werden. Diesen nicht neuen, aber sinnvollen Ansatz des Antrags trägt meine Fraktion natürlich gerne mit und stimmt daher eine Überweisung in den Ausschuss auch gerne zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat jetzt Ministerin Scharrenbach das Wort. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Vorab begrüßen wir als Landesregierung Nordrhein-Westfalen ausdrücklich, dass wir uns in diesem Plenum und in der Folge auch im Ausschuss mit den zwei Dingen, die gegenständlich sind, auseinandersetzen: interkommunale Zusammenarbeit und Digitalisierung. Deswegen haben im Besonderen die Rednerinnen und Redner von CDU, Grünen, FDP und SPD in dem, was sie vorgetragen haben, recht. Das Spannende wird sein, dass es uns gelingen muss, in den nächsten Wochen und Monaten dafür Sorge zu tragen, dass die Aspekte, die Sie hier aufgeworfen haben, in die Tat umgesetzt werden. a) Priorisierung der Digitalisierung in den Kommunen. Es geht nicht alles gleichzeitig. Dazu gehört auch das Ausprobierendürfen. Wir werden feststellen – das werden Sie auch bei der Befassung mit dem Prognos-Bericht über die digitalen Modellprojekte der vergangenen Legislaturperiode tun –, dass vielleicht nicht jede Investition von einem großen Erfolg gekrönt war. Mit Digitalisierung geht aber eben auch das Ausprobierendürfen einher, weil man den Stein der Weisen an ganz vielen Stellen eben nicht gefunden hat. Herr Abgeordneter Wedel, ich hätte gerne auf ein vorhandenes Netzwerk von Smart City-Kommunen zurückgegriffen. Aber das bauen wir jetzt auf. Dazu hätten wir auch kein Prognos-Bericht gebraucht, um diese Feststellung zu treffen. Wir werden auch feststellen, dass vieles, von dem, was da ist, offen gesagt, kein digitales Neuland für 08.03.2023 die Städte und Gemeinden ist, weil ganz viele ganz viel haben – in unterschiedlichsten Facetten –, was einen wirklichen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen im Land Nordrhein-Westfalen bietet – an ganz vielen Stellen, die auch alle genannt worden sind. Deswegen kommt es für uns als Landesregierung darauf an, herauszufinden, wo was richtig gut läuft, was wirklich skalierbar ist, was übertragbar ist und was von Klein bis Groß und von Jung bis Alt die Mehrwerte bietet, die Bürgerinnen und Bürger in einer digitalisierten Welt von den Kommunen erwarten. Deswegen ist es natürlich richtig, wenn hier im Besonderen die kommunale Selbstverwaltung nicht nur nach oben und nach vorne gehalten wird, sondern auch respektiert und geachtet wird. Wir als Landesregierung von Nordrhein-Westfalen stellen in der Breite dieses wunderschönen Bundeslandes fest, dass die Kommunen in der Frage der interkommunalen Zusammenarbeit nicht katholisch gemacht werden müssen. Die machen sich auf den Weg und haben sich auch auf den Weg gemacht. Sehr geehrte Frau Abgeordnete Stock, in vielen Gesetzen der vergangenen Legislaturperiode wurde gerade die Zusammenarbeit der Kommunen gesetzlich gefördert, über Förderprogramme angereizt oder, oder, oder. In der Förderprogrammatik der interkommunalen Zusammenarbeit finden Sie ganz viele Ansätze. Im Ostwestfälisch-Lippischen, im Südwestfälischen und auch in den großen Städten des Landes Nordrhein-Westfalen finden sich Kommunen zusammen, um zu fragen: Bekommen wir unsere Aufgaben nicht effektiver und effizienter im Interesse der Bürgerinnen und Bürger organisiert? Begleitet wird das vom Landesbeauftragten Hunsteger-Petermann, der das Thema richtig und intensiv weiter vorantreibt und auch die Netzwerkbildung fördert. Das muss nämlich sein, denn nicht jede Kommune muss das Rad neu erfinden. Dafür haben wir weder die Zeit noch das Steuergeld. Es ist also ein effizienter Einsatz auf allen Ebenen. Das ist das, was wir vorantreiben wollen. Das Positive an dem vorliegenden Antrag ist, dass wir uns jetzt damit befassen. Im Antrag nicht ganz so gut gelungen ist, dass verkannt wird, was alles schon da ist – ob das die Förderung von Interkommunales NRW oder die Frage der Shared Service Center ist, die im Zukunftsvertrag von CDU und Grünen richtigerweise angelegt ist, was auch der Abgeordnete Frieling ausdrücklich hervorgehoben hat, wo sich Kommunen zusammenfinden und sich damit beschäftigen, wer eigentlich welche Stärke hat. Wir bringen das dann mit viel mehr PS auf den Weg. Was da zum Beispiel hindert, ist immer noch die Unklarheit § 2b Umsatzsteuergesetz. Die Frist ist zwar Landtag wieder verschoben, aber § 2b Umsatzsteuergesetz ist ein Problem für die interkommunale Zusammenarbeit, weil er diese eigentlich unnötigerweise erschwert, anstatt sie zu befördern. Über allen interkommunalen Projekten schwebt die Frage, was aus ihnen wird, wenn das Umsatzsteuergesetz an dieser Stelle scharfgeschaltet wird, denn dann wird die interkommunale Zusammenarbeit eigentlich per se um 7 oder 19 % teurer und damit für die Kommunen unter Kostengesichtspunkten uninteressant. Wir sind in diesem Landtag und auch mit den Landtagen anderer Länder und den Regierungen – ich hoffe auch mit der Bundesregierung und der Europäischen Union – auf dem Weg, dafür Sorge zu tragen, dass die interkommunale Zusammenarbeit nicht behindert wird, sondern dass durch die Gesetze und die Vorgaben, die auch von der europäischen Ebene kommen, die Zusammenarbeit, die Effektivität und die Effizienz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger auch bei der Digitalisierung in die Umsetzung kommen können. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Frau Ministerin, vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Debatte und kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/3282 an den Ausschuss für Heimat und Kommunales – federführend – sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist auch nicht der Fall. Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 5 Weibliche Genitalverstümmelung ans Licht bringen – Wirksame Maßnahmen gegen barbarische Gewalt an Frauen ergreifen! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/3308 Wir kommen zur Aussprache. Das Wort hat für die AfD-Fraktion Frau Seli-Zacharias. – Bitte schön
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist der 8. März 2023. Es ist der Internationale Frauentag, ein Tag, an dem wir das weibliche Geschöpf zu Recht und gerne würdigen und feiern. 08.03.2023 So gerne ich heute über wichtige Errungenschaften von Frauen für Frauen sprechen würde, habe ich mich, haben wir uns bewusst dafür entschieden, am Internationalen Frauentag über ein unbequemes Thema zu sprechen, über ein Thema, das uns die Augen für eine barbarische Brutalität und zutiefst verachtenswerte Grausamkeit öffnen sollte, die mitten unter uns, in unserem Bundesland praktiziert wird. Es geht um die tradierte Praxis der Genitalverstümmelung, eines kulturellen Rituals, wonach Genitalien von Mädchen und Frauen aus nichtmedizinischen Gründen verletzt bzw. teilweise oder vollständig entfernt werden. Laut Schätzungen der WHO sind weltweit 200 Millionen Mädchen und Frauen in 30 Ländern in Afrika, dem Nahen Osten und Asien betroffen. Auf meine Anfrage zu den Zahlen für NRW verweist das zuständige Ministerium auf Schätzungen von TERRE DES FEMMES. Für das Jahr 2022 geht man von etwa 15.000 Mädchen aus. 2018 waren es noch 13.000. Diese Verstümmelung hat längst Einzug in Deutschland gehalten. Sie basiert auf einer primitiven Denke und einer mittelalterlichen Weltansicht, und doch ist sie fester Bestandteil einiger Kulturen mitten unter uns. Ihnen, den Eltern, geht es um soziale und wirtschaftliche Gründe. Verstümmelte Genitalien gelten in den praktizierenden Kulturkreisen als notwendige Voraussetzung für Heirat. Eine Untersuchung zeigte, dass beispielsweise im Sudan Eltern gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit nicht das Risiko eingehen, die eigene Tochter unbeschnitten zu lassen. In Ägypten sehen Eltern den Umstand, dass Mädchen zunehmend länger zur Schule gehen, als Gefahr an, weshalb sie die Verstümmelung des eigenen Kindes als Schutzmechanismus beispielsweise vor Unehre ansehen. Familienehre retten, Kontrollverlust des Mannes verhindern, weibliche Sexualität unterdrücken und ihre Reproduktionsfunktion erhalten – nur darum geht es bei dieser barbarischen Verstümmelungspraxis. Wenn Menschen aus allen Winkeln der Welt in ein Land stürmen, dann wird sich das ins Visier genommene Land zwangsläufig verändern. Ja, es gibt Traditionen, die aus Respekt und Anstand toleriert werden sollen. Aber es gibt auch Traditionen, die der Staat in keinem Fall dulden darf. Traditionen, in denen die Verstümmelung von kleinen Mädchen als soziale Kennzeichnung vorgenommen wird, verdienen keinen Respekt, sondern unsere Verachtung. (Beifall von der AfD) Es ist nämlich die Pflicht der Politik, heute am Internationalen Frauentag, über die Zukunft von kleinen Mädchen, über Kinderschutz und echte Emanzipation zu sprechen. Ich will nicht, dass diese Praxis in den hier lebenden Parallelgesellschaften weiter zemen-Landtag tiert wird. Dass sie sich zementiert, zeigt doch gerade meine Anfrage eindringlich. Seit 2013 ist die Verstümmelung weiblicher Genitalien in Deutschland ein eigener Straftatbestand. In der Zeit von 2015 bis 2020 ist kein einziger Fall dieses Delikts in der PKS NRW erfasst worden, und im Jahr 2021 wurde ein Fall in NRW erfasst, aber selbst dieser Fall hat sich als Falschmeldung herausgestellt. Der Rechtsstaat ist ohnmächtig. Der Rechtsstaat erreicht diese ethnisch abgeschotteten Subkulturen nicht. Wir müssen uns der Verantwortung stellen, denn niemand von uns und niemand, der klar bei Verstand ist, kann wollen, dass diese Verstümmelung Normalität in Deutschland wird. (Beifall von der AfD) Ich gebe offen und ehrlich zu, dass ich für meine Kritik am Islam bekannt bin und keinen Hehl daraus mache. Ich möchte in einer fairen Debatte auch sagen, dass diese Praktiken älter als der Islam und das Christentum sind. Doch Fakt ist, dass wir es bis heute mit Menschen zu tun haben, die ungebildete Gläubige sind und überwiegend aus Ländern kommen, die muslimisch geprägt sind. Deswegen ist es mir ganz wichtig zu sagen, dass wir bei diesem Thema die Islamverbände in die Pflicht nehmen müssen. Ich will Ihnen ein Beispiel nicht vorenthalten. Ein Aufruf einer koptischen Kirche in Richtung der eigenen Mitgliedschaft im Jahr 2001, die Finger von der Beschneidung sein zu lassen, hat ganz klar gezeigt, dass das tatsächlich dazu geführt hat, dass die ägyptischen Kopten diese Tradition in ihrer Gemeinschaft vollständig beendet haben. Lassen Sie uns gemeinsam dafür kämpfen, dass die Genitalverstümmelung in NRW bald Geschichte ist. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion hat jetzt die Kollegin Anke Fuchs-Dreisbach das Wort. Bitte sehr.
Anke Fuchs-Dreisbach CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die weibliche Genitalverstümmelung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Mädchen und Frauen dar. Schätzungsweise über 200 Millionen Mädchen und Frauen weltweit sind betroffen. Auch wenn die weibliche Genitalverstümmelung vor allem in afrikanischen Ländern, im Nahen Osten und in Südostasien praktiziert wird, sind auch hier bei uns in Deutschland nach einer Dunkelzifferschätzung ca. 17.000 Mädchen betroffen. 08.03.2023 Die körperlichen und seelischen Folgen einer Genitalverstümmelung sind gravierend und teilweise lebensbedrohlich. Viele Opfer leiden im Nachhinein unter einem lebenslangen psychischen Trauma und körperlichen Beeinträchtigungen sowie dauerhaften Schmerzen. Welche Schmerzen die Mädchen und Frauen während des Eingriffs ertragen müssen, sind für uns alle unvorstellbar. Diese menschenverachtende, schwere Menschenrechtsverletzung wird richtigerweise seit 2013 in Deutschland durch den Gesetzgeber als eigener Straftatbestand eingestuft. Im Falle minderjähriger Kinder stellt sie zudem einen Sorgerechtsmissbrauch und damit eine Kindeswohlgefährdung dar. Neben einer konsequenten Strafverfolgung ist eine umfassende Aufklärung zwingend notwendig, da sie neue Fälle von Genitalverstümmelung verhindern kann und so zum Schutz von Mädchen und Frauen in unserem Land beiträgt. In Nordrhein-Westfalen haben wir dies früh erkannt und 2019 mit einem gemeinsamen Antrag der damaligen Koalition von CDU und FDP den Schwerpunkt auf Aufklärung gelegt. Für uns als Zukunftskoalition von CDU und Bündnis 90/Die Grünen ist absolut klar, dass wir jeder Art von Gewalt gegen Frauen entschieden entgegentreten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) So führen wir die Unterstützung der vergangenen Jahre im Rahmen des Runden Tisches NRW gegen Beschneidung von Mädchen fort, um neben dem Austausch zwischen Akteuren und Betroffenen die Öffentlichkeit aufzuklären. Mithilfe von landesgeförderten Beratungsstellen haben bedrohte und betroffene Mädchen und Frauen die Möglichkeit, Unterstützung und Beratung zu erhalten. Angebote zur Prävention werden bereits durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Die weibliche Beschneidung ist nicht die Fortführung einer alten Tradition, sie ist ein schmerzhaftes und folgenschweres Verbrechen. Liebe AfD, da Ihr Antrag keine neuen Lösungsansätze für uns liefert, wie die Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen bekämpft werden kann, lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat jetzt die Kollegin Anja Butschkau das Wort.
Anja Butschkau SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Genitalverstümmelung ist eine Menschenrechtsverletzung, unter der weltweit viel zu viele Frauen und Mädchen leiden. Sie ist ein schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Landtag Sie ist ein abscheuliches Verbrechen, mit dessen körperlichen und seelischen Folgen die betroffenen Mädchen und Frauen ihr Leben lang kämpfen müssen. Jede Genitalverstümmelung ist eine zu viel, und jede Hilfe wird gebraucht. (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech [FDP]) Bereits in der letzten Legislatur haben die demokratischen Fraktionen deshalb einen Antrag beschlossen, mit dessen Maßnahmen Genitalverstümmelung bekämpft werden soll. Die Kernpunkte sind bis heute gültig: Aufklärung, Sensibilisierung, Ausbau der Präventionsarbeit durch gut vernetzte Hilfestrukturen und Handlungsempfehlungen für Betroffene und alle, die beruflich mit Genitalverstümmelungen in Kontakt kommen, also Erzieherinnen, Lehrerinnen, Sozialarbeiterinnen, Ärztinnen, Polizistinnen usw. Das große Problem, das wir mit weiblichen Genitalverstümmelungen in Deutschland haben, ist ihre Unsichtbarkeit und die große Verschwiegenheit rund um die Durchführung dieser. Für den Eingriff werden die Mädchen häufig ins Ausland gebracht. Wenn dieses Unrecht bei einem Arztbesuch in Deutschland auffällt, ist es meist schon zu spät. Was wir brauchen, ist deshalb Aufklärung und ein starkes Netz an Hilfe und Unterstützungsangeboten, ein Hilfesystem, das Vertrauen in den jeweiligen Communitys genießt und das deshalb niederschwellig und früh helfen kann. Außerdem brauchen wir ein funktionierendes Warnsystem, in dem Jugendhilfe, Kinder- und Frauenärztinnen und Strafverfolgungsbehörden Hand in Hand arbeiten. (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech [FDP]) Doch das Wichtigste ist gute Integration, eine Willkommenskultur, in der soziale und gesellschaftliche Teilhabe gelebt wird, eine Kultur, in der inkludiert und nicht exkludiert wird, in der die Werte, auf denen das Zusammenleben in unserem Land aufbaut, vermittelt werden. Dass das keine Kernkompetenz der AfD ist, wissen wir hier alle. (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech) In diesem Sinne hat der vorliegende AfD-Antrag zu den wesentlichen Punkten auch gar nichts zu sagen und außer der gewohnten inhaltslosen und konzeptionellen Hilflosigkeit gepaart mit dem Schüren von Vorurteilen gegenüber dem Islam nichts zu bieten. Ich habe noch nicht einmal den Eindruck, dass Sie die Hilfestrukturen in NRW überhaupt kennen, zum Beispiel das Informationsportal „KUTAIRI“, das Pilotprojekt „YUNA“ und die Beratungsstelle stop mutilation hier in Düsseldorf. Zu diesem Eindruck passt auch, was Sie zum Runden Tisch gegen Beschneidung fordern, nämlich die 08.03.2023 Einbindung sogenannter Islamverbände. Der Runde Tisch ist ein offener, fachlicher Austausch. Er steht allen interessierten Gruppen und Menschen offen. Er ist zu Recht kein Kontrollgremium mit staatlicher Ladungskompetenz, und das ist auch gut so. Das könnte man wissen, wenn man es denn wissen wollte. Ähnlich unbedarft fordern Sie dann munter weiter, man solle doch ermitteln, inwieweit in muslimischen Gemeinden offen für Genitalverstümmelung geworben wird. Noch einmal: Das Problem ist nicht, dass offen für die Genitalverstümmlung junger Mädchen geworben würde. Im Gegenteil: Das Gefährliche ist das, was hinter vorgehaltener Hand passiert. Wir werden Genitalverstümmelung nicht mit Repressionen bekämpfen können, sondern nur in Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften und indem wir vor allem die Opfer stärken und zu Wort kommen lassen. Wir lehnen den Antrag der AfD deshalb ab. – Herzlichen Dank. Glück auf! (Beifall von der SPD und der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Bostancıeri das Wort. İlayda Bostancıeri (GRÜNE): Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Ich möchte einmal mit den Begrifflichkeiten beginnen, denn Sprache schafft Realität. Für viele Betroffene und Aktivist*innen ist besonders das wichtig. Wir sprechen hier über weibliche Genitalverstümmelung oder -beschneidung. Aus Respekt wird oft von Genitalbeschneidung gesprochen, in der Fachwelt von „female genital mutilation/cutting“, kurz: FGM/C, einer Praxis, die vor gut 5.000 Jahren von einem Pharao eingeführt wurde und damit älter als jede bei uns bekannte monotheistische Religion ist. Realität ist, dass viele Frauen und Mädchen in bestimmten Regionen stärker als in anderen von FGM/C betroffen sind. FGM/C kommt heute in muslimisch sowie christlich geprägten Ländern vor. Weder im Koran noch in der Bibel wird für FGM/C geworben. Die Praxis ist zu verurteilen und stellt ganz klar eine Menschenrechtsverletzung dar. Sie ist ein Mittel, um weibliche Lust und Sexualität zu kontrollieren. Es gibt viele Menschen, oft selbst Betroffene, die sich gegen FGM/C einsetzen. Auch wir in NRW setzen uns mit dem Thema intensiv auseinander, schaut man sich beispielsweise den „Runden Tisch gegen Mädchenbeschneidung NRW“ oder das Projekt „YUNA“ an, das auch schon mehrfach erwähnt wurde. Landtag Auch wenn die Abgeordnete der AfD versucht hat, fair zu wirken, wird in diesem Antrag eine furchtbare Menschenrechtsverletzung instrumentalisiert, um islamfeindlichen Ressentiments Ausdruck zu verleihen. Das ist keine Hilfe für Betroffene. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD, und der FDP) Aufgrund des fehlenden Blickes auf die Forderungen und Bedürfnisse Betroffener und der klar rassistischen und islamfeindlichen Aussagen lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die FDP-Fraktion hat jetzt Kollegin Franziska Müller-Rech das Wort.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um das direkt zu Beginn klarzustellen: Dieser Antrag suggeriert, dass Nordrhein-Westfalen gegen diese fürchterliche, grausame Art der Menschenrechtsverletzung untätig sei. Das ist aber ausdrücklich nicht der Fall. Nordrhein-Westfalen hat zum Beispiel auch über die Landesgrenzen hinaus in der 32. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und - minister der Länder einen Antrag eingebracht, der einstimmig gefasst wurde, sodass auch bundesweit politische Bindungskraft bei Maßnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung geschaffen wurde. Dieser Antrag hier setzt einen alleinigen Schwerpunkt auf die strafrechtliche Perspektive. Das ist eindimensional und in keinster Weise ausreichend. Die Opferperspektive fehlt komplett, und auch die Prävention kommt zu kurz. Wir sehen, dass sich manche Gruppen zu stark an herkunftskulturelle Rituale klammern. Unter denen sind dann auch solche furchtbaren, negativen Rituale, die andauernde Beeinträchtigungen der Opfer für ihr ganzes Leben nach sich ziehen. Dafür gibt es keine Toleranz, und die wird es auch niemals geben. Hier alleine die strafrechtliche Perspektive zu bringen, reicht nicht, denn wir müssen uns um die Opfer und die möglichen Opfer kümmern. Wir dürfen es gar nicht erst so weit kommen lassen. Zum Schutz der Betroffenen müssen wir in die Communitys gehen und niedrigschwellige Angebote machen. Wir müssen Aufklärungsarbeit vor Ort leisten. Wir müssen dafür auch Social Media und andere Formen der Öffentlichkeitskampagnen in den Blick nehmen. Mädchen und Frauen müssen leichten Zugang zu Hilfe bekommen, sich an vertrauenswürdige Personen wenden und um Hilfe bitten können, bevor es zu spät ist. 08.03.2023 Insgesamt wird über dieses Thema viel zu wenig geredet. Wir wollen zur Enttabuisierung beitragen. Wir müssen es noch entschlossener ins Licht der Öffentlichkeit rücken, denn dieses Thema geht uns alle an. Es braucht also intensive Aufklärungsarbeit, um das öffentliche Bewusstsein für die weibliche Genitalverstümmelung zu schaffen. Die Linie der Landesregierung ist im Koalitionsvertrag klar nachzuvollziehen. Wir als Freie Demokraten begrüßen das ausdrücklich. Doch – na klar – diesen Worten müssen auch Taten folgen. Wir erwarten von der Landesregierung und helfen dabei ausdrücklich mit, dass wir zum Schutz der Betroffenen, zum Schutz der Mädchen und Frauen in unserem Land aktiv an dieses furchtbare Thema herangehen und diese Menschenrechtsverletzung konsequent bekämpfen. Den Antrag der AfD-Fraktion empfinden wir wirklich nicht als hilfreich und lehnen ihn aus diesen Gründen ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Ministerin Josefine Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es steht außer Frage: Weibliche Genitalbeschneidung, weibliche Genitalverstümmelung, ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Staat und Gesellschaft stehen in der Pflicht, diese Praxis zu verhindern. Für bedrohte und betroffene Mädchen und Frauen muss es Schutz, Unterstützung und Beratung geben. Niemand duldet hier diese menschenverachtende und archaische Praxis aus falsch verstandener Toleranz. Worum geht es? Wir müssen Aufklärung stärken, und es geht um die Aufhellung des Dunkelfeldes. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD und der FDP) Es geht auch um einen differenzierten Blick, den wir auf diese Thematik werfen müssen. Weibliche Genitalbeschneidung ist leider im Werte- und Normensystem praktizierender Gemeinschaften fest verankert. Allerdings: Belege für einen religiösen Hintergrund gibt es, anders als im Antrag behauptet, nicht. Es ist daher falsch, diese Praktik mit einer bestimmten Religionszugehörigkeit in Zusammenhang zu bringen. Die Praktik wird – unmöglicherweise – von Christen, Muslimen und Anhänger*innen traditioneller Religionen gleichermaßen in diesen Gebieten ausgeübt. Sie erfährt dabei eine geografische Ausbreitung – das ist das Entscheidende – und kommt in den Prävalenz-Landtag ländern im ländlichen Raum häufiger vor als im städtischen Gebiet. Der von den Antragstellerinnen und -stellern behauptete enge Zusammenhang von weiblicher Genitalbeschneidung und Islam besteht nicht. Das ist im Zusammenhang mit dem Schutz und der Unterstützung von Frauen auch eine völlig unzulängliche Nebelkerze, die an dieser Stelle geworfen wird. Es hilft nicht weiter und schon gar nicht den Betroffenen. In Nordrhein-Westfalen – und deshalb ist es wichtig, den Blick auch auf Nordrhein-Westfalen zu lenken – leben schätzungsweise 22.000 betroffene und bis zu 3.800 bedrohte Mädchen und Frauen. Statt sie zu instrumentalisieren, um islamische Gemeinschaften zu verunglimpfen, fördern wir in Nordrhein-Westfalen Angebote, mit denen wir Mädchen und Frauen schützen und sie unterstützen.
Christof Rasche
Frau Ministerin, es liegt eine Zwischenfrage von Professor Dr. Zerbin vor. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Bitte.
Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD
Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, Frau Ministerin. – Sie haben gerade von der Aufhellung des Dunkelfeldes gesprochen. Wie wollen Sie das denn machen? In der Vergangenheit hat es ja nicht besonders gut geklappt. Wir haben überhaupt keine Zahlen. Was sind da die konkreten Maßnahmen der Regierung? – Vielen Dank. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Lauschen Sie doch der Rede. Dann komme ich dazu. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU) Um das noch mal deutlich zu machen: Wir müssen uns auch in Nordrhein-Westfalen dieser Thematik sehr entschieden zuwenden, weil wir eben – ich habe gerade die Zahlen genannt – 22.000 betroffene und bis zu 3.800 bedrohte Mädchen dieser archaischen Praxis haben. Dementsprechend ist es unsere Verantwortung, sich dieser Thematik mit Angeboten und mit klaren Linien ernsthaft anzunehmen. Das erfordert eben einen genauen und einen differenzierten Blick auf Ursachen, Zusammenhänge und daraus ableitbare Präventions- und Unterstützungsmöglichkeiten. Ganz konkret, um es hier wirklich auf das herunterzubrechen, was wir in Nordrhein-Westfalen tun: Das Projekt YUNA des LOBBY FÜR MÄDCHEN e. V. verfolgt einen präventiven Ansatz, der auf einen 08.03.2023 Bewusstseinswandel in den jeweiligen Communitys abzielt. Darum geht es doch. Wir wollen das Bewusstsein wandeln, damit es gar nicht erst dazu kommt, dass Strafrecht Anwendung finden muss. Mädchen, junge Frauen, Mütter, Väter und andere Familienangehörige werden darin gestärkt, sich gegen weibliche Genitalbeschneidung auszusprechen. Beratung und Unterstützung finden bedrohte und betroffene Mädchen und Frauen bei den Mitarbeiterinnen von YUNA und auch bei der landesgeförderten Beratungsstelle agisra. Mit dem bereits erwähnten „Runden Tisch gegen Mädchenbeschneidung NRW“ fördert das Land zudem die Aufklärung und Vernetzung von Berufsgruppen, die sich in Nordrhein-Westfalen zu diesem Thema engagieren. An den vierteljährlichen Treffen nehmen Akteur*innen aus Gesundheitswesen, Kinder- und Jugendhilfe, Schule und Polizei ebenso teil wie auf weibliche Genitalbeschneidung spezialisierte Beratungsstellen und Vertreter*innen der Gemeinschaften aus den Prävalenzländern. Hier kommt das Fachwissen zusammen, und hier kommen auch die Ansprechpartner zusammen, die gemeinsam dafür sorgen können, Sensibilisierung in die Gesellschaft zu bringen. Die Landesregierung hat auch die Bedeutung der Gesundheitsberufe im Zusammenhang mit weiblicher Genitalbeschneidung längst erkannt. Deshalb gibt es den bereits erwähnten Beschluss der Konferenz der Gleichstellungsminister*innen- und Frauenminister*innenkonferenz auf Antrag von Nordrhein-Westfalen im letzten Jahr, der auf eine bessere Qualifizierung von Ärzt*innen in Bezug auf weibliche Genitalverstümmelung abzielt. Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag der AfD-Fraktion hier im Landtag bringt keine neuen Erkenntnisse. Er bringt auch keine neuen Impulse zum Thema der weiblichen Genitalverstümmelung hervor, sondern er stellt vielmehr falsche Behauptungen auf, und er stellt vielmehr die falschen Aspekte in den Mittelpunkt. Was wir brauchen, ist eine klare Bestärkung der Communitys. Was wir brauchen, ist eine Sensibilisierung der Gesellschaft, und was wir brauchen, ist das konsequente Weiterarbeiten an den Ansätzen, die wir in Nordrhein-Westfalen bereits auf den Weg gebracht haben. Deshalb brauchen wir an dieser Stelle auch aus Sicht der Landesregierung diesen Antrag in dieser Form nicht. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Prof. Dr. Daniel Zerbin [AfD]: Das Dunkelfeld bleibt dunkel!)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Damit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Landtag Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/3308. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist der Antrag Drucksache 18/3308 abgelehnt. Wir gehen weiter in unserer Tagesordnung und kommen zu: 6 Gleichberechtigung im Erwerbsleben: Diskriminierungen wirksam entgegenwirken und Frauen intersektional unterstützen Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/3300 Wir kommen zur Aussprache. Für die CDU-Fraktion hat jetzt die Kollegin Heike Troles das Wort. Bitte schön.
Heike Troles CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch nach mehr als 100 Jahren hat der Weltfrauentag heute, am 8. März, seinen berechtigten Platz; denn auch heute gilt es, für die Gleichstellung der Geschlechter, gleichen Lohn für gleiche Arbeit und das Ende von geschlechtsbasierter Benachteiligung oder gar Unterdrückung zu kämpfen. Der Zukunftskoalition von CDU und Grünen ist es ein besonderes Anliegen, die Gleichberechtigung der Geschlechter auf allen gesellschaftlichen Ebenen weiter voranzubringen. Dazu verwirklichen wir Rahmenbedingungen, die es den Menschen erlauben, zunehmend frei von Diskriminierung oder stereotypen Barrieren ihre Talente zur Entfaltung zu bringen. Wir fördern außerdem ein gesellschaftliches Klima, das junge Menschen dazu ermutigt, Fähigkeiten zu erkennen, aus Talenten selbstbewusst etwas zu machen und eigene Interessen in ein erfolgreiches Bildungs- und Berufsleben zu übersetzen. (Beifall von Christina Schulze Föcking [CDU]) So schaffen wir die Basis für eine Gesellschaft, die sich durch Respekt und Wertschätzung auszeichnet und jedem Menschen ein Leben in Selbstbestimmung ermöglicht. Denn um nicht weniger als das geht es. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, bis wir als Gesellschaft zu dieser Haltung gefunden hatten, war es ein langer und oft steiniger Weg. Bis wir ihr, der Haltung, in Gänze gerecht werden, ist es ebenfalls noch ein gutes Stück Weg, das wir zurücklegen müssen. 08.03.2023 Aber – das ist der entscheidende Punkt – heute geht es nicht mehr darum, in ein Schema zu passen und dessen Grenzen als gegeben und unveränderlich zu akzeptieren. Wir gedenken in diesen Tagen der internationalen Frauenbewegung, und mein Dank und Respekt gelten den Vorkämpferinnen sowohl im Großen als auch im Alltäglichen, die mit langem Atem den Weg dafür geebnet haben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Damit erhält die nächste Generation junger Menschen die Gelegenheit, Strukturen zu verbessern, die das Leben im Kleinen wie im Großen prägen – Strukturen, die über Entfaltung und Erfolg oder Einschränkungen und das Zurückbleiben hinter eigenen Fähigkeiten entscheiden. Was abstrakt klingt, wird schnell lebensnah, wenn man an Berufsbilder denkt, die in der Vergangenheit fast ausschließlich von Männern oder Frauen ergriffen wurden, und zwar häufig, weil zum Beispiel technisches Verständnis Männern und Tätigkeiten mit sozialem Bezug Frauen zugeschrieben wurden. Es ist gut, wenn wir uns ehrlich machen: Die so entstandenen Undurchlässigkeiten haben im Ergebnis weder den Menschen noch den Professionen oder uns als Gesellschaft geholfen. Es ist gut, dass wir uns hier weiterentwickelt haben. Denn nur so kann es uns gelingen, grundständige Nachteile zu überwinden – grundständige Nachteile, die ihren Ursprung in der Zuschreibung von Persönlichkeitsmerkmalen oder Fähigkeiten zum jeweiligen Geschlecht haben. Als Stichwort sei hier zum Beispiel der Gender-Pay-Gap genannt. Das ist eine Ungerechtigkeit, die sich wie eine rote Linie durch unser Wirtschaftsleben zieht. Sie wirft einen Schatten, der bis zu den niedrigen Rentenbezügen von Millionen Frauen reicht. Zur Gleichberechtigung gehört der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Mit dem vorliegenden Antrag bekennt sich die NRW-Zukunftskoalition dazu und belässt es nicht bei einem weiteren der bereits vielfach erbrachten Appelle an die Gesellschaft, dies durch- und umzusetzen. Vielmehr stellen wir mit der Erarbeitung eines Lohnatlas für Nordrhein-Westfalen und der Weiterentwicklung des Landesgleichstellungsgesetzes hinsichtlich der paritätischen Besetzung von landeseigenen Vorständen und Gremien konkrete Maßnahmen zur Verbesserung und Vergleichbarkeit der Situation erwerbstätiger Frauen zur Abstimmung. Gleiche Chancen auch nach der Elternzeit, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, null Toleranz gegenüber Diskriminierung von Frauen in der Berufswelt: Dafür machen wir uns mit diesem Antrag stark. Der Weltfrauentag gibt uns Anlass zur Freude und Reflexion über bereits erreichte Meilensteine hin zu Landtag mehr Gleichberechtigung der Geschlechter und weniger Diskriminierung. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Gleichzeitig gibt er Gelegenheit, auf die Herausforderungen zu schauen, die hier bei uns und andernorts darauf warten, beherzt in Angriff genommen zu werden. Die Zukunftskoalition von CDU und Grünen arbeitet deshalb auch in Zukunft mit aller Kraft dafür, ein Mehr an Gleichberechtigung und ein Weniger an Benachteiligung zu verwirklichen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat jetzt die Kollegin Bostancıeri das Wort. İlayda Bostancıeri (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Gestern war Equal Pay Day, heute begehen wir den feministischen Kampftag. Das sind zwei Tage, die leider noch immer nötig sind, um auf besondere Schieflagen in unserer Gesellschaft aufmerksam zu machen. In den vergangenen Tagen sind wie in, so nehme ich an, jedem Jahr nach und nach die Pressemitteilungen und Artikel unterschiedlicher Verbände und Medien in unseren Postfächern eingetrudelt. In allen steht das Gleiche: Frauen verdienen in NRW und ganz Deutschland deutlich weniger als Männer. Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen liegt in unserem Bundesland 17 % niedriger als der von Männern. Für viele liegt die Lösung auf der Hand: Frauen sollen einfach in Vollzeit arbeiten. Aber selbst der bereinigte Gender-Pay-Gap, also der Lohnunterschied bei gleicher Qualifizierung, der bleibt, wenn man den Faktor, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, herausrechnet, liegt noch immer bei 6 %. Frauen bewältigen in unserer Gesellschaft den absoluten Großteil der sogenannten Sorge- oder Care-Arbeit und leisten damit einen signifikanten unbezahlten Beitrag für unsere Gesellschaft. Studien zeigen, dass selbst in sehr gleichberechtigten heterosexuellen Beziehungen das Paar in traditionelle Muster rutscht, sobald das erste Kind geboren wird. Die steuerlichen Vergünstigungen durch das Ehegattensplitting, die Kita-Öffnungszeiten und die Karrierechancen des Partners machen es Paaren sehr schwer, eine gleichberechtigte Beziehung weiterzuführen. Frauen übernehmen den sogenannten Mental Load in der Beziehung und behalten den Überblick über familiäre Verpflichtungen, Geburtstage der Verwandtschaft sowie Freund*innen der eigenen Kinder und andere Aufgaben, die im Familienalltag ge-08.03.2023 managt werden müssen. Frauen arbeiten im Vergleich zu ihrem Partner mehr Stunden pro Tag im Haushalt, selbst wenn sie und ihr Partner in Vollzeit arbeiten. Mütter nehmen noch immer den überwiegenden Teil der Elternzeit wahr, Väter selten mehr als 3 Monate. Frauen betreuen häufiger ihre Kinder als die Väter, Frauen pflegen häufiger kranke und alte Angehörige, sie reduzieren öfter die Arbeitszeit – auch ungewollt –, und Frauen leiden durch die dadurch verringerten Rentenansprüche deutlich häufiger unter Altersarmut. Wir leben in einer Gesellschaft, die noch nicht gleichberechtigt ist. Das ist gut belegt. Frauen haben im Erwerbsleben weiterhin große Hürden zu überwinden. Allein weil sie schwanger werden und ein Kind bekommen und damit für eine gewisse Zeit ausfallen könnten, kommen sie für viele Arbeitgeber*innen weniger infrage. Wenn eine Frau noch weitere Diskriminierungsmerkmale aufweist – beispielsweise aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe, sexuellen Identität oder einer Behinderung –, werden diese Hürden noch größer. Zu oft sind sie vom Erwerbsleben ausgeschlossen oder erfahren mehrfache Diskriminierungen, die ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren. Das kann zu Stress führen, der nicht nur Ressourcen bindet, sondern langfristig auch arm und krank machen kann. Lesbische Frauen, deren Bewerbung Hinweise auf ihre sexuelle Identität enthält, weil sie ihre Verpartnerung im Lebenslauf angeben, erhalten signifikant weniger positive Rückmeldungen zu ihren Bewerbungsschreiben und werden seltener zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. Trans*Frauen, die ihre Identität nicht offen am Arbeitsplatz zeigen können, müssen sich täglich mit falschem Namen ansprechen lassen oder können nicht die Kleidung tragen, die ihrer Geschlechtsidentität entspricht. Auch das kann zu permanentem Stress führen und der Angst, aufzufliegen und dann mit den befürchteten Konsequenzen leben zu müssen. Barrierefreiheit ist ein wichtiger Aspekt, um Frauen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Unwissen und Unsicherheiten seitens der Arbeitgeber*innen gilt es abzubauen. Das alles sind Problemlagen, die uns bekannt sind. Sie sind strukturell in unserer Gesellschaft verankert. Als Koalition aus CDU und Grünen nehmen wir uns der Aufgabe an, genau hier anzusetzen und für mehr Gleichberechtigung zu sorgen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Mit einer Reihe an Maßnahmen wollen wir diese gesellschaftliche Schieflage angehen, und als Landtag Landtag wollen wir Vorbild für andere Arbeitgeber*innen sein. Wir wollen das Landesgleichstellungsgesetz weiterentwickeln, um künftig unsere eigenen Vorstände und Gremien paritätisch zu besetzen, und besonders unseren Führungskräften Fortbildungen anbieten, um ein größeres Bewusstsein für Intersektionalität zu schaffen. Und wir wollen, dass einem kommenden Landesantidiskriminierungsgesetz und der damit einhergehenden Antidiskriminierungsstelle eine intersektionale Perspektive zugrunde gelegt wird. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels können wir es uns einfach nicht leisten, auf gut ausgebildete Frauen und ihr Potenzial zu verzichten – unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Identität oder Behinderung. Für uns ist nämlich die Gleichstellung von allen Frauen in jeglichen Bereichen nichts geringeres als eine Voraussetzung für eine moderne und demokratische Gesellschaft. Wir leben noch immer im Patriarchat und mit den damit verbundenen Hürden, gegen die Frauen täglich ankämpfen müssen. Dies gilt es zu überwinden, und das schaffen wir nur gemeinsam Schritt für Schritt. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat nun die Kollegin Anja Butschkau erneut das Wort. (Beifall von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD] – Anja Butschkau [SPD]: Vielen Dank, Frau Kapt- einat!)
Anja Butschkau SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der Weltfrauentag und der Equal Pay Day sind seit vielen Jahren und Jahrzehnten wichtige Termine in den Kalendern von uns allen. Auch heute zeigen sie uns auf, dass Gleichstellung nach wie vor keine Selbstverständlichkeit ist. Jeden Tag müssen Frauen für ihre Rechte streiten und kämpfen. Das betrifft nicht nur die Arbeitswelt, sondern alle Bereiche in unserer Gesellschaft; und das weltweit. Jeder Frau sage ich: Du kannst dich darauf verlassen, dass bei diesem Kampf die Sozialdemokratische Partei Deutschlands solidarisch an deiner Seite steht; und das seit mittlerweile 160 Jahren. (Beifall von der SPD und Tim Achtermeyer [GRÜNE]) In Zeiten wie dieser sind unsere Gedanken gerade am Weltfrauentag bei den Millionen Frauen im Iran, in der Ukraine und in vielen weiteren Ländern. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) 08.03.2023 Wir denken an alle, die Tag für Tag die Schrecken des Krieges miterleben. Wir denken an alle, die Tag für Tag von patriarchalischen Regimen unterdrückt werden. Unsere Solidarität gilt all den Frauen, die Opfer von Gewalt, Vergewaltigung und Freiheitsentzug wurden und nicht zuletzt ihr Leben verloren – einfach nur, weil sie eine Frau sind. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, abseits dieser Krisen auf der Welt wollen wir heute aber auch über die Gleichstellung von Frauen in Deutschland, von Frauen in Nordrhein-Westfalen sprechen, und da kommen wir an der Arbeitswelt nicht vorbei. Frauen haben vor allem eines verdient: Entgeltgleichheit. Dies hat nämlich ganz viel mit Gerechtigkeit und Respekt zu tun. Wir wollen, dass gleiche Arbeit gleich bezahlt wird. Zwar sank der Gender-Pay-Gap in den letzten Jahren, er ist aber immer noch viel zu hoch. Schauen wir uns den bereinigten Gender-Pay-Gap an, also den Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien: Der stagniert seit Jahren bei etwa 6 bis 7 %, und aktuell liegt er bundesweit bei 7 % und in NRW bei 6 %. Das sind 6 %, die Frauen trotz gleicher Voraussetzungen weniger verdienen. Diese Ungerechtigkeit dürfen wir nicht akzeptieren. In den letzten Jahren haben wir auch immer wieder über die strukturellen Ungleichheiten diskutiert – also über den hohen Anteil an unbezahlter Care-Arbeit, den überwiegend Frauen leisten –, über die Schwierigkeiten beim Wechsel von einer Teilzeit- in eine Vollzeitbeschäftigung, über Benachteiligungen bei Beförderungen und Besetzungen von Spitzenpositionen sowie über prekäre Beschäftigungsverhältnisse und niedrige Löhne in Branchen, in denen überwiegend Frauen arbeiten, wie beispielsweise im Einzelhandel. Bund und Länder stehen hierbei in der gemeinsamen Verantwortung, Ungerechtigkeiten abzubauen. Und ich hoffe, dass unsere grüne Gleichstellungsministerin den Enthusiasmus, den sie in der Opposition vorgelebt hat, auch in der Regierung beibehält und sich diesen Themen weiter annimmt. Kommen wir nun zum Antrag. Der Antrag benennt Forderungen und Maßnahmen, die wir sofort unterschreiben würden – keine Frage –, aber er benennt sie nur. Er benennt genau die Stichpunkte, die wir so schon im Koalitionsvertrag gelesen haben und die die Ministerin in ihrer kleinen Regierungsansprache bereits vorgetragen hat. Eine Wiederholung dieser Ziele ist zwar gut gemeint, aber das hilft keiner Frau dabei, mehr Geld zu verdienen, von Teilzeit in Vollzeit zu wechseln oder auf der Karriereleiter nach oben zu springen. Landtag Liebe CDU, liebe Grüne, bitte keine Stichpunktepolitik. Anlässlich des Weltfrauentags hätten wir uns gewünscht, mit Ihnen über konkrete Instrumente zu diskutieren, über einen der vielen Gesetzentwürfe, die Sie vorhaben – und sei es nur ein erster Referent*innenentwurf –, oder über erste Eckpunkte Ihrer Gleichstellungsstrategie; (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) irgendetwas Handfestes also, über das man wirklich diskutieren kann. Insofern sehen Sie es uns bitte nach, dass wir uns bei diesem Antrag enthalten. Wir werden zunächst einmal abwarten, wie Sie Ihre Ziele mit Leben füllen werden. – In diesem Sinne: Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die FDP-Fraktion hat nun die Kollegin Franziska Müller-Rech das Wort.
Franziska Müller-Rech FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist der Weltfrauentag, und es ist gut, dass wir heute über Frauenpolitik und Gleichstellung sprechen. Ich habe eben von Frau Kollegin Bostancieri gehört, heute sei feministischer Kampftag. Dafür findet aber relativ wenig Kampf in dem vorliegenden Antrag statt. Meine Damen und Herren, fünf Gedanken zu dem Antrag: Zum einen sprechen wir über das Thema „Rollenbilder“. Die Forderung nach einem Lohnatlas ist richtig und gut. Aber genauso wie Frau Kollegin Butschkau es gerade sagte, es reicht nicht, die Probleme zu benennen, sondern wir müssen die Ursachen der Probleme bekämpfen. Der berufliche Alltag ist noch zu stark von klassischen Rollenbildern geprägt. Wir wollen dafür sorgen, dass sich junge Frauen stärker für sogenannte Männerberufe interessieren, sich aber umgekehrt auch junge Männer für soziale Berufe interessieren, und die müssen natürlich auch besser bezahlt werden. Zum Zweiten ist wichtig, auch das Thema „Care-Arbeit“ anzusprechen, denn auch hier haben wir große Lücken. Ja, es gibt Hürden für Frauen, die Care-Arbeit leisten. Aber bei dieser Feststellung bleibt es in diesem Antrag. Das Ziel muss doch sein, Lösungen anzubieten, um diese Hürden zu überwinden, um Zukunftsperspektiven zu schaffen. Wir brauchen weitergehende Regelungen mit Blick auf finanzielle Ausgleiche, und wir brauchen bessere Möglichkeiten zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Drittes Thema: Teilzeit. Die Teilzeitbeschäftigung ist ein wichtiger Aspekt, weil sie vor allem Frauen betrifft. 08.03.2023 Das stimmt. In dem Antrag sprechen Sie aber nur über ungewollte Teilzeit. Wir müssen aber auch über ungewollte Vollzeit sprechen, so wie sie die Landesregierung gerade für die Schulen schafft. An den Schulen in Nordrhein-Westfalen soll Teilzeit für die Lehrkräfte eingeschränkt werden. Das baut Druck auf, und das nimmt Perspektiven; denn die Teilzeit kann ein nützliches Instrument sein, um zum Beispiel nach einer familiären Pause den Wiedereinstieg in den Beruf zu finden. Aber das schaffen wir doch nicht dadurch, dass die Schulministerin beispielsweise wiederkehrende Lehrerinnen nach Elternzeit bis zu 50 km entfernt einsetzen will. 50 km sind es von Düsseldorf aus nach Bergisch Gladbach, zur niederländischen Grenze, nach Bottrop oder nach Schwelm. So weit sind 50 km! So etwas erschwert den Wiedereinstieg nach Familienzeit. Hier zeigt sich die schwarz-grüne Landesregierung nicht als Vorbild. (Beifall von der FDP) Mir fehlt auch, was das Thema angeht, der Blick auf New Work, auf moderne Arbeitsmodelle durch die Digitalisierung, von denen vor allem Frauen massiv profitieren können. Mein vierter Punkt ist: Frauen in Führung. Es wäre insgesamt doch wünschenswert, wenn sich CDU und Grüne auch mit diesem wichtigen Thema und konkreten Maßnahmen beschäftigt hätten, um Frauen den Weg in Führung zu erleichtern. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Auch bei der FDP!) Hier sind wir eigentlich auf einem guten Weg, denn eine KfW-Auswertung hat in den letzten Tagen gezeigt, dass der Anteil der Chefinnen im Mittelstand einen neuen Höchststand erreicht hat. Das ist ein richtig gutes Signal, aber wir gehen hier im Moment noch nicht weiter, und da muss die Landesregierung dringend tätig werden. (Beifall von der FDP) Ich komme zu meinem letzten Punkt, und das ist der internationale Kampf für Frauenrechte, der überall auf der Welt in Krisen- und Kriegsgebieten geführt wird. In der Ukraine wird sexualisierte Gewalt als Form der Kriegsführung gegen Ukrainerinnen eingesetzt. Im Iran werden in diesen Tagen Schülerinnen in den Schulen vergiftet. In Afghanistan werden Mädchen und Frauen von Bildung ausgeschlossen, haben keinen Zugang mehr zu Schulen und Universitäten. In China werden uigurische Frauen zwangssterilisiert. Auch in westlichen Ländern kämpfen wir für Frauenrechte, wie zum Beispiel in den USA und in Polen, wo wir für reproduktive Selbstbestimmung von Frauen kämpfen müssen. Meine Damen und Herren, dieser Punkt fehlt in diesem Antrag komplett. Wir haben hier als westliches Landtag Land unbedingt große Verantwortung, den Frauen in Krisen- und Kriegsgebieten zu helfen. Diesen Punkt haben Sie völlig außen vor gelassen. (Beifall von der FDP) Ich komme zum Schluss. Das Thema ist wichtig, es ist zeitgemäß und für viele Frauen in ihrem Alltag unheimlich relevant, doch die Umsetzung hier bleibt aus, es bleibt bei Stichpunkten, es bleibt bei Absichten, aber es geht nicht in die Konkretisierung. Die Forderungspunkte sind hier nicht ausreichend. Ich wünsche mir, dass wir uns viel tiefer mit dem Thema befassen, um nachhaltig etwas für die Frauen und Mädchen in unserem Land zu bewegen. Es steht nichts Falsches in Ihrem Antrag, aber eben deutlich zu wenig. Deswegen werden wir uns heute enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die AfD hat nun die Abgeordnete Frau Seli-Zacharias das Wort.
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass wir uns am Internationalen Frauentag mit einem Antrag zum Thema „Gleichberechtigung im Erwerbsleben“ beschäftigen, überrascht nicht. Inzwischen ist das ja politisches Tagesgeschäft. An diesem Antrag der Regierungsfraktionen ist eine Sache jedoch sehr interessant. Es geht um die Begrifflichkeit „Intersektionalität“. Jene Begrifflichkeit beschreibt die Überschneidung und Gleichzeitigkeit verschiedener Formen von Diskriminierung gegenüber einer Person und hat auch, wie Sie sicher alle wissen, eine bestimmte Vorgeschichte. Dieser eigenartige Begriff steht dafür, in Summe alle Unterdrücker und Ungleichheitsmechanismen zusammenzufassen, und ist ein wesentlicher Bestandteil der sogenannten Queer Theory geworden. Der Vulkan der intersektionellen Diskriminierung wäre beispielsweise folgende Konstellation: eine Person, die zugleich weiblich, schwarz, queer, muslimisch, körperbehindert und nicht akademisch ist. Eine mehrfache Opferrolle kommt im Kern einer Heiligsprechung gleich; es kommt einem fast so vor, als ginge es um einen Wettbewerb um die größtmögliche Benachteiligung. Aber darum sollte es ja am heutigen Tage nicht gehen, und das ist auch das Problem. Der Internationale Frauentag, gerade leider Gottes von einer grünen Abgeordneten als Kampftag benannt – traurigerweise –, wurde früher und eben wie heute gekapert. Historisch betrachtet ist der Internationale Frauentag ein Höhepunkt kommunistischer Propaganda. Früher ging es den Staatsführern um 08.03.2023 die Kontrolle der Keimzelle Familie, die im totalitären System übrigens immer nur rein biologisch für den Nachwuchs zu sorgen hatte, nicht aber für die Sozialisation. Insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass wir einen gesetzlichen Feiertag zum Internationalen Frauentag in der Volksrepublik China, in Nordkorea, in Belarus, Vietnam, Russland und traurigerweise auch in Deutschland in den Bundesländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern finden. Wenn es Ihnen doch so sehr um die Beschäftigungsquoten geht, dann rufen Sie in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen an. Dort läuft es schließlich besser, aber das mag jetzt wahrscheinlich politisch nicht sonderlich gut schmecken. Uns sollte es ganz klar nicht um Zahlen gehen. Niemals wird darauf hingewiesen, was in Jahren und Jahrzehnten von Frauen für Frauen erreicht wurde, dass den Frauen in unserem Land jeder Beruf heute offensteht, dass Frauen in Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft, Militär und selbstverständlich auch in Positionen alles werden können, was sie wollen. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Warum gibt es dann bei Ihnen so wenige Frauen?) Fakt ist, dass in unserer Gesellschaft, wie in allen anderen Gesellschaften auch, Menschen, die es von Anfang an schwer haben, bestimmte Lebensziele zu erreichen, schlichtweg existieren. Das ist klar und auch unbenommen. Ob das für Frauen generell gilt, ist aber eher zu bezweifeln. Der hier diskutierte Antrag listet nun eine Vielzahl von Schwierigkeiten auf, die Frauen daran hindern könnten, im Berufsleben gleichgestellt zu sein. Aber gleichgestellt mit wem? Gleiches Recht für alle? Ohne jeden Zweifel. Gleiche Chancen für alle? Auch ohne jeden Zweifel. Gleiche Berufsperspektiven für alle? Ebenfalls ohne jeden Zweifel. Es bleibt aber unverständlich, weshalb derlei wichtige Fragen wieder und wieder auf das uralte Kampffeld „Männer gegen Frauen“ verschoben werden. Ungerechtigkeiten und Ablehnungen treffen Männer wie Frauen gleichermaßen. Diskriminierung ist nicht weniger schlimm, wenn sie einen Mann trifft. Wir leben schließlich nicht mehr im frühen Mittelalter, als eine Strafe für den Täter höher ausfiel, wenn eine Frau verletzt oder getötet wurde. Dahinter stand nämlich der Gedanke, dass sich ein erwachsener Mann schließlich wehren könne. Heute sind Frauen glücklicherweise keine zu beschützenden und vor allem wehrlose Wesen mehr. So zu denken, kommt einer Beleidigung gleich. Frauen sind gleichberechtigt und damit gleichwertig – ja, gleichwertig, nicht höherwertig. Sie brauchen Gerechtigkeit, keine Sonderkonditionen. Gegen eklatante Ungerechtigkeiten und willkürliche Ungleichbehandlung gibt es zum Glück unser Grundgesetz. Landtag Und weil das gerade in der Debatte Thema war, möchte ich eines ganz klar sagen: Welchen Karriereweg eine Frau einschlagen soll oder einschlagen will, das hat schlichtweg nicht dieses Parlament und auch sonst kein anderes Parlament zu entscheiden. (Beifall von der AfD) Deswegen möchte ich mit einem Zitat eines der größten Weltstars schließen. Marilyn Monroe sagte: „Karriere ist etwas Herrliches, aber man kann sich nicht in einer kalten Nacht an ihr wärmen.“ Ich denke, das ist eine Entscheidung, die jede Frau für sich selbst treffen sollte. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Seli-Zacharias. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Paul. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Wenn es eines Beweises bedarf, dass es einen Weltfrauen- tag braucht, dann haben wir den gerade gehört!) Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt Redebeiträge, nach denen es einem etwas schwerer fällt als nach anderen Redebeiträgen. (Beifall von den GRÜNEN – Andreas Keith [AfD]: Ja, nach denen von Ihnen!) Deswegen bin ich froh, dass wir heute diese Plenardebatte sehr passend und sicherlich auch nicht ganz zufällig zum 8. März, dem Internationalen Frauentag, hier miteinander führen. Denn traditionell wird das in Presse und Öffentlichkeit zum Anlass genommen, über Frauen in Führungspositionen und über Vereinbarkeitsthemen zu diskutieren. Das ist allerdings auch wichtig. Denn noch immer ist die vollständige Gleichberechtigung der Geschlechter in allen gesellschaftlichen Bereichen ein uneingelöstes Versprechen – ein Versprechen übrigens, das das Grundgesetz gegeben hat. Geändert hat sich bisher einiges, aber eben noch nicht genug. Die vollständige Gleichberechtigung, die vollständige Chancengleichheit, die vollständige Parität bleiben weiterhin ein uneingelöstes Versprechen. Aber wie lange sollen Frauen in diesem Land und darüber hinaus in der Welt noch warten? Über 100 Jahre begehen wir den Internationalen Frauentag, und wir haben auch durchaus Grund, Erreichtes zu feiern, aber auch Grund, eigentlich Selbstverständliches einzufordern. Marie Juchacz, die erste Frau, die im Nationalrat sprach, sagte einmal dazu: 08.03.2023 „Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: Sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“ Da ging es um die Frage politischer Partizipation. Und wir müssen ehrlich sein: Es sind auch in Nordrhein-Westfalen längst nicht alle Selbstverständlichkeiten umgesetzt, und deshalb schauen wir im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration auf die Lage von Frauen und Mädchen in unserem Land und leiten daraus politisches Handeln ab. Noch immer werden Frauen wegen ihres Geschlechts diskriminiert und angegriffen, und das sogar zunehmend aggressiv, wenn wir nur an den Hass im Netz denken. Frauen übernehmen immer noch den weitaus größeren Teil der Care-Arbeit, und Frauen verdienen im Job weniger als Männer und sind deshalb auch viel stärker von Altersarmut betroffen. Auch deswegen begehen wir nach wie vor den Equal Pay Day. Denn – gute Nachricht – seit gestern werden Frauen auch offiziell für das bezahlt, rechnerisch natürlich. Das empört mich, und das sollte auch alle hier im Saal und nicht nur die Frauen empören. Uns alle sollte empören, dass es nach wie vor diese bestehende Gerechtigkeitslücke in unserer Gesellschaft gibt. (Beifall von den GRÜNEN) Was Frauen brauchen – und dies nicht nur am Internationalen Frauentag –, sind deshalb keine Blumen oder Lobesworte. Was Frauen völlig zu Recht erwarten, ist, dass wir die Strukturen für eine wirkliche gesellschaftliche Gleichberechtigung verändern. Genau das ist auch Ziel der Landesregierung, und deshalb bin ich den regierungstragenden Fraktionen dankbar für die Arbeitsaufträge, die im Plenarantrag formuliert werden: die Weiterentwicklung des Landesgleichstellungsgesetzes hinsichtlich der landeseigenen Gremien und Vorstandsbesetzungen und ein Lohnatlas, der die Unterschiede bei der Entlohnung von Frauen und Männern in den verschiedenen Branchen und Regionen des Landes untersucht. Das sind gute und wichtige Schritte, die wir gerne gehen, weil es eben auch notwendig ist, dass wir sie gehen. Wir arbeiten außerdem daran, den Zugang zum Arbeitsmarkt und die berufliche Situation von Frauen weiter zu verbessern. Dabei werden wir auch die Erfahrungen des Netzwerks Weiterbildung nutzen. Die regionalen Angebote der Kompetenzzentren Frau und Beruf haben wir finanziell abgesichert und entwickeln sie unter Beteiligung der regionalen Akteur*innen weiter. Es geht bei unserer Arbeit darum, wahrzunehmen, dass wir in einem System leben, das Menschen ungleich behandelt. Es geht darum, anzuerkennen, dass sich Ungleichheiten verstärken und sich eben Landtag auch gegenseitig verstärken können. Und es geht darum, daraus Dinge abzuleiten und dies zu beenden. Bleiben wir in NRW also nicht weiter hinter unseren Möglichkeiten zurück, sondern schöpfen wir endlich auch die Potenziale aus, die wir haben – jeder und jede nach Talent und Zeit, Frauen und Männer auf Augenhöhe, unabhängig von Alter, Sexualität, Herkunft, Hautfarbe, Krankheit oder Behinderung! Das ist mein Verständnis von Intersektionalität und Feminismus. Intersektionalität beschreibt eben eine Perspektive, die Mehrfachdiskriminierung anerkennt und sichtbar macht, weil eben manche Menschen in dieser Gesellschaft tatsächlich von mehrfachen Benachteiligungen betroffen sind. Eine intersektionale Perspektive zeigt aber genauso auf, dass der Abbau von Diskriminierung ein Mehrwert für alle in dieser Gesellschaft ist. (Beifall von den GRÜNEN) Wir hatten dazu gestern anlässlich des Internationalen Frauentags eine sehr gut besuchte Dialogveranstaltung mit sehr interessanten Beiträgen, die vielleicht auch diese Debatte an der einen oder anderen Stelle hätten nach vorne bringen können. Sie hat mich noch einmal darin bestärkt, dass wir diesen Perspektivwechsel brauchen, denn wir brauchen alle Perspektiven, insbesondere auch die Perspektiven derer, die bisher marginalisiert waren, deren Stimmen in den gesellschaftlichen und politischen Entscheidungsprozessen nicht gleichermaßen gehört wurden. Deshalb werden wir eine Gleichstellungsstrategie für die gesamte Landesregierung mit eben dieser intersektionalen Perspektive entwickeln. Wir werden zentrale Schutzlücken im Gleichbehandlungsgesetz schließen, weil zur Frage von Vielfalt auch zwingend der Blick auf Diskriminierung gehört, weil viel zu viele Menschen noch davon betroffen sind. Es gibt für die Gleichstellung noch viel zu tun, meine Damen und Herren. Wir als Landesregierung stellen uns diesen zentralen gesellschaftspolitischen Aufgaben zusammen mit Ihnen, zusammen mit den Akteurinnen und Akteuren im Land. Vor allem stehen wir solidarisch an der Seite der Frauen, die weltweit für Selbstbestimmung und gleiche Rechte kämpfen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/3300. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt 08.03.2023 dagegen? – Das ist die AfD. Wer enthält sich? – Das sind SPD und FDP. Damit ist der Antrag Drucksache 18/3300 wie gerade festgestellt angenommen. Ich rufe auf: 7 Chancengleichheit von Anfang an – Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung sofort entschieden begegnen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/3305 Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD spricht als Erstes der Abgeordnete Dr. Maelzer.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kaum eine Phase in der Bildungsbiografie ist für Kinder so entscheidend wie die ersten Lebensjahre. Die Teilhabe an qualitativ hochwertiger frühkindlicher Bildung bestimmt über die Chancengleichheit. (Beifall von Wolfgang Jörg [SPD]) Kitas und Kindertagespflege – kaum eine andere Bildungsinstitution vermag ungleiche Startchancen so stark auszugleichen. Wenn uns Chancengleichheit wichtig ist, wenn Armut oder Bildungsferne nicht den weiteren Weg vorzeichnen sollen, dann müssen wir an genau dieser Stelle ansetzen. Aber wie sieht die Wirklichkeit in Nordrhein-Westfalen aus? In Wirklichkeit erleben Kinder und Familien einen enormen Platzmangel, sie sind mit einem enormen Mangel an Fachkräften konfrontiert, und sie sind mit geschlossenen Kitas und reduzierten Betreuungszeiten konfrontiert. In der Realität ist längst ein Verteilungskampf um die knappen Bildungs- und Betreuungsressourcen entbrannt, und das ist ein Kampf, den vor allen Dingen Kinder aus benachteiligten Familien verlieren. Schon heute verrät ein Blick in die Sozialräume unseres Bundeslands, dass es oftmals in den Quartieren mit besonderem Erneuerungsbedarf wenig Kindertagesstätten und die niedrigsten Betreuungsquoten gibt; ganz im Gegensatz zu den Sozialräumen, in denen die soziökonomisch Bessergestellten wohnen. Kurz zusammengefasst: Schon die Postleitzahl verrät, wie es um die Chancengleichheit eines Kindes bestellt ist. Genau diese Lage droht sich noch zu verschärfen. Wir hatten jüngst im Familienausschuss eine Anhörung zu einem SPD-Antrag, in der die kommunalen Spitzenverbände davon gesprochen haben, dass uns eine Priorisierung drohe. Das heißt, dass der Betreuungsumfang zurückgefahren wird und nicht jeder mehr die Betreuung erhalten kann, die er gebucht Landtag hat. Lassen Sie uns gemeinsam raten, wer auch diesen Kampf verlieren wird. Schon heute ist es nämlich so, dass nicht der Bildungs- und Teilhabebedarf eines Kindes, sondern der Erwerbsstatus der Eltern darüber entscheidet, wie groß der Betreuungsumfang und damit auch das Anrecht auf frühkindliche Bildung ist. Wenn wir dann noch über Priorisierung sprechen müssen, droht uns ein Horrorszenario, und der direkte Weg in die Bildungskatastrophe ist in Nordrhein-Westfalen vorgezeichnet. Wenn wir die Betreuungsbedarfe in Nordrhein-Westfalen heute erfüllen wollten, bräuchten wir mehr als 100.000 zusätzliche Kitaplätze und etwas mehr als 24.000 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher. Schon heute ist die Personaldecke auf Kante genäht. Im Dezember waren mehr als 1.300 Kitas wegen Personalmangel ganz oder teilweise geschlossen. Wenn 2026 noch der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz hinzukommt, werden wir noch einmal 17.000 zusätzliche Fachkräfte brauchen. Das alles ist eine Herausforderung, die wir nur stemmen können, wenn wir jetzt zu einem gesamtgesellschaftlichen Kraftakt bereit sind. Das Nadelöhr für diesen Kraftakt ist die Gewinnung von Fachkräften. Das ist das Nadelöhr für Chancengleichheit. Und dazu liefert das Sofortprogramm der Landesregierung keine ausreichenden Antworten. Im Gegenteil: Hier wird, liebe Kolleginnen und Kollegen, einfach der Mangel verwaltet. Womit müssten wir stattdessen anfangen? Fangen wir damit an, einen Bildungsgipfel einzuberufen und alle Akteure an einen Tisch zu holen, um die gemeinschaftliche Kraftanstrengung zu organisieren. Fangen wir damit an, die Energiekosten und die Inflationskosten für unsere Einrichtungen der frühkindlichen Bildung vollumfänglich auszugleichen. Machen wir damit weiter, dass wir die Kita-Helfer rechtlich absichern und Verwaltungskräfte einstellen, damit sich die pädagogischen Fachkräfte auf ihre pädagogische Arbeit konzentrieren können. Und lassen Sie uns vor allen Dingen ein Augenmerk auf mehr Ausbildung legen. Uns hat ein Kita-Träger aus Paderborn angeschrieben, der 120 Bewerbungen für die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin hat. Wenn er nur 25 nehmen wollte, müsste er 1 Million Euro zahlen. Dieses Geld hat er nicht. Er hat es auch deswegen nicht, weil das Land nur einen Bruchteil zu den Kosten beisteuert. Also: Der Beruf ist attraktiv, junge Menschen wollen ihn machen. Dann lassen Sie uns doch dafür sorgen, dass das auch refinanziert wird. Wenigstens bis ein neues Kita-Gesetz auf den Weg gebracht wird, sollten die Kosten für die praxisintegrierte Ausbildung vollständig übernommen werden. (Beifall von der SPD) Außerdem brauchen wir Anreize für die vollzeitschulische Ausbildung. Im Moment sieht es danach aus, 08.03.2023 dass das Aufstiegs-BAföG nicht ausgezahlt werden kann, weil sich die Anträge in Nordrhein-Westfalen stapeln. Lassen Sie uns also über eine generelle Finanzierung der Ausbildung zur Erzieherin, zum Erzieher sprechen. Wenn wir mit diesen Maßnahmen aus dem SPD-Antrag beginnen, dann brauchen wir nicht mehr über Mangelverwaltung zu sprechen, sondern dann sprechen wir wieder über frühkindliche Bildung und Chancengleichheit in Nordrhein-Westfalen. Lassen Sie uns diesen Weg gehen und nicht den Weg des Mangels! (Beifall von der SPD und der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die CDU spricht die Abgeordnete Frau Quik.
Charlotte Quik CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In vielen Gesprächen in Einrichtungen vor Ort und mit Verbänden hier im Landtag wird mir immer wieder deutlich: Der nicht wegzudiskutierende Fachkräftemangel führt dazu, dass viele Erzieherinnen und Erzieher ihrer eigentlichen Aufgabe mancherorts kaum noch nachkommen können, nämlich ein qualifiziertes Angebot der frühkindlichen Bildung. In der Analyse sind wir uns einig. Und das zehrt, wie Sie aus meiner Sicht zutreffend beschreiben, an allen Beteiligten. Deshalb ist eine Fachkräfteoffensive ein absoluter Schwerpunkt der Arbeit dieser Landesregierung. Die ersten Schritte wurden hier schon gegangen. Es zeichnet sich deutlich ab, dass wir nicht vor einem Sprint, sondern vielmehr vor einem Marathon stehen. Eine schnelle Lösung für den Mangel an Erzieherinnen und Erziehern ist – so ehrlich möchte ich sein – nicht realistisch. Als Zukunftskoalition von CDU und Grünen werden wir uns der Herausforderung des Fachkräftemangels, der viele andere Berufsfelder in gleicher Weise betrifft, natürlich stellen. Im Januar hat der Landtag auf Antrag der regierungstragenden Fraktionen bereits ein erstes umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. So werden wir prüfen, wie die pädagogischen Fachkräfte und die Kita-Leitungen perspektivisch durch den Einsatz von Verwaltungsassistenten und -assistentinnen entlastet werden können sowie Bürokratie abgebaut werden kann, ohne wichtige Dokumentationsvorgänge zu schmälern. Hier ist außerdem zu erwähnen, dass wir eine Fortführung des erfolgreichen Kita-Helfer-Programms bereits auf den Weg gebracht haben und es dem pädagogischen Fachpersonal so ermöglichen, sich verstärkt auf die eigentliche Kernaufgabe zu konzentrieren, nämlich die professionelle Betreuung und Erziehung von Kindern. Landtag Darüber hinaus werden wir die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen verbessern und beschleunigen, gemeinsam mit Kommunen und Trägern eine Ausbildungsplatzoffensive an Fachschulen starten und mit den Hochschulen Verhandlungen führen mit dem Ziel, die Studienplatzkapazitäten der Kindheitspädagogik zu erhöhen. Außerdem werden wir prüfen, wie verbesserte Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung eine Tätigkeit in Erziehungsberufen attraktiver macht, und wir werden Anreize schaffen, damit junge Menschen Freiwilligendienste in Sozial- und Erziehungsberufen absolvieren. Wir werden die praxisintegrierte Ausbildung kontinuierlich weiter ausbauen. Auch da sind wir uns einig. Das „Sofortprogramm Kita“, das im engen Austausch mit den Trägern entstanden ist und von der Landesregierung vorgestellt wurde, stellt einen ersten, vorgelagerten Baustein der Fachkräfteoffensive dar. Klar ist: Die Maßnahmen können nur ein erster Schritt sein, dem weitere folgen. Sie werden unverzüglich umgesetzt und sollen innerhalb der nächsten Monate ihre Wirkung entfalten. Konkret sollen unter anderem folgende Ad-hoc-Maßnahmen helfen, dass schon bald mehr Menschen in den Kindertageseinrichtungen arbeiten: Das Kita-FSJ nenne ich als erstes Beispiel. Die Landesregierung wird einen Sozialdienst in den Kitas weiter forcieren. Wer ein FSJ in der Kita absolvieren möchte, soll die Gelegenheit dazu erhalten. Positive Erfahrungen in diesem Jahr machen das Arbeitsfeld der frühkindlichen Bildung attraktiv für Interessenten. Zu den Kinderpflegern: Wir stellen 20 Millionen Euro bereit, um die erfolgreiche praxisintegrierte Ausbildung fortzuführen und fördern 1.400 Ausbildungsplätze. Auch Quereinsteiger wollen wir fördern. Hochschulen sollen strukturiert angesprochen werden, um Studierende aus pädagogischen Fachrichtungen gezielt in multiprofessionellen Teams für den Einsatz in der Kindertagesbetreuung zu gewinnen. Darüber hinaus sollen weitere Berufsgruppen für den Einsatz in Kitas zugelassen und gewonnen werden. Sodann wollen wir das Programm der Integrationsbegleiterinnen ausweiten. Das sind Frauen mit eigener Einwanderungsgeschichte, die pädagogische Fachkräfte in den Kitas unterstützen. Sie sind wichtige Ansprechpartnerinnen für Familie. Wir rollen das Projekt landesweit aus. Wichtig ist, dass Träger Praxisstellen zur Verfügung stellen. Sie sprechen außerdem das KiBiz an und fordern eine Überarbeitung. Dies haben wir uns für die noch junge Legislaturperiode vorgenommen. Wir evaluieren das KiBiz momentan umfangreich und aufwendig. Noch in diesem Jahr werden die Ergebnisse vorliegen, und wir werden daraus Schlüsse ziehen, welche Änderungen der rechtlichen Rahmen-08.03.2023 bedingungen für die frühkindliche Bildung Familien und Einrichtungen entlasten. Schließlich fordern Sie eine bessere Bezahlung für Erzieherinnen und Erzieher. Mir ist niemand im Kontext der Landespolitik bekannt, der sich gegen eine bessere Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern sperren würde. Allerdings unterliegt die konkrete Ausgestaltung des Gehaltgefüges der Tarifautonomie, die sich in unserem Land bewährt hat. Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen die Besonderheiten in ihren Berufsfeldern am besten und verhandeln auf Augenhöhe faire Löhne. Das Land hat noch unter schwarz-gelber Regierung eine Dynamisierung der KiBiz-Pauschalen umgesetzt und passt seine Zahlungen in der Folge den Ergebnissen der Tarifverhandlungen an. Ich kann Ihren Unmut und ihren Frust nachvollziehen. Leider kann ich Ihnen keine schnellen Lösungen zusagen. Sie sehen aber hoffentlich, dass die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung mit Hochdruck an solchen arbeiten. – Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall von der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion der Grünen spricht die Abgeordnete Frau Woestmann.
Eileen Woestmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Während der Coronapandemie gab es die Kategorie „systemrelevant“. Mein Eindruck ist, dass damit plötzlich Berufsgruppen eine Aufwertung, eine gesellschaftliche Wertschätzung bekommen haben, die es bisher so nicht gab. Es wurde deutlich, welche wichtige und enorme Leistung in Kitas, Tagespflege und auch OGS geleistet wird. Wir haben zu spüren bekommen, dass es sich nicht wirklich gut arbeiten lässt, wenn Kinder nicht gut betreut werden, dass es Konsequenzen hat, wenn Kinder keine familienergänzende Bildung, Betreuung und Erziehung erfahren. Jetzt, fast drei Jahre später, stellen wir fest, dass die Kluft der Bildungs- und Chancengerechtigkeit noch größer geworden ist, dass Kinder abgehängt sind oder noch weiter abgehängt wurden, was einen Einschnitt für ihr gesamtes Leben bedeutet. Die Probleme im Bereich der frühkindlichen Bildung sind enorm. Aber die Probleme sind auch schon in den vergangenen Wahlperioden enorm gewesen. Verschärft wird der Personalmangel in den Kitas vor allem auch durch Krankheitswellen, und das System war über Jahre unterfinanziert. Immer weniger Menschen sind bereit, diese herausfordernde, körperlich und psychisch anstrengende Arbeit zu übernehmen. Landtag Und jetzt stehen wir hier. Ich wünschte, wir könnten schnipsen, und alle Probleme sind behoben. Aber, so einfach ist es leider nicht. Wir können Fachkräfte weder backen noch stehen sie im Schrank. Gerade mit Blick auf Chancengerechtigkeit brauchen wir gut ausgebildete, fitte und vor allem motivierte Fachkräfte. Mein Eindruck ist, liebe SPD, dass wir in manchen Punkten überhaupt nicht weit auseinander sind. Aber ich glaube, auch die Lösung, die Sie gerne hätten, verspricht Ihr Antrag nicht. Wir müssen anerkennen, dass Frau Ministerin Josefine Paul die Herausforderungen des Fachkräftemangels von Anfang an sowohl in der Theorie als auch in der Praxis in der gebotenen Ernsthaftigkeit angepackt hat. Das vorgestellte Maßnahmenpaket der Landesregierung ist ein Sofortprogramm. Es ist nicht abschließend, sondern als Aufschlag gedacht. Wir sind damit nicht fertig, sondern fangen damit an.
André Kuper
Frau Kollegin, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der SPD, und zwar von Herrn Dr. Maelzer. Lassen Sie sie zu?
Eileen Woestmann GRÜNE
Ja.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Kollegin Woestmann, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben eben berechtigterweise dargestellt, dass wir uns die Fachkräfte nicht backen können, sondern dafür etwas tun müssen. Was hindert uns denn daran – ich hatte ja eben zur Praxisintegrierten Ausbildung ausgeführt –, als Land die Kosten dafür zu übernehmen, damit sich mehr Fachkräfte praxisintegriert ausbilden lassen?
Eileen Woestmann GRÜNE
Die Kosten für die PiA oder die Praxisintegrierte Ausbildung mit zu übernehmen, ist Teil des Sofortmaßnahmenpakets. Dahinter steht die Landesregierung und sagt, dass es wichtig ist, dass es da weitergeht. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Marcel Hafke [FDP] – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Da braucht Ihr nicht zu klatschen! Das ist Quatsch!) Die Herausforderungen haben wir auf dem Schirm. Es gibt das klare Zeichen, dass wir die Dinge in Angriff nehmen und umsetzen, was zeitnah möglich ist – wohl wissend, dass noch viel zu tun ist. Genau deshalb wurde auch die Koordinierungsstelle zur Fachkräfteoffensive in den Sozial- und Erziehungsberufen eingerichtet. 08.03.2023 Wir haben als Koalition die Alltagshelferinnen bis Ende des Jahres verlängert und damit eine Planungssicherheit geschaffen, weil klar ist: Wer bereits in diesem Job ist, muss gehalten und vor allem auch entlastet werden, um wirklich pädagogische Arbeit leisten zu können, um am Kind zu sein. – Ich höre aus den Einrichtungen, dass die Alltagshelferinnen sehr gut angenommen werden und dies tatsächlich eine Entlastung bedeutet. Die Verwaltungsassistenzen haben wir genauso in unseren Fachkräfteantrag vom Januar aufgenommen und das mit der Forderung verbunden, Bürokratie abzubauen. Wo können Meldungen gebündelt werden? Welche Programme brauchen wir dafür? Wo können wir das noch anpassen? Auf diese Fragen brauchen wir Antworten. Dazu gehört aber auch die Frage nach der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen. Wie können wir hier dynamischer und schneller werden? Wie können Systeme ineinandergreifen? Diese Fragen werden bereits in einer interministeriellen Arbeitsgruppe bearbeitet. Damit wir interessierte Menschen ausbilden können, brauchen wir vor allem Ausbildungskapazitäten für die Erziehungs- und Sozialberufe, um die Menschen qualifizieren zu können, die in diesen Berufen arbeiten wollen. Ja, das System braucht eine bessere Finanzierung. Genau deswegen werden wir das KiBiz reformieren. Es findet schon eine Evaluation statt, um konkrete Zahlen zu bekommen, um Hürden und Verbesserungspotenziale konkret erfassen zu können, um zu wissen, wo Theorie und Praxis auseinanderdriften, und um es besser machen zu können. Eine solche Reform braucht aber auch Zeit. Neben der Umsetzung von verschiedenen Maßnahmen ist die Frage wichtig, wie schnell sie tatsächlich Wirkung entfachen. Am Ende ist nicht nur die Frage des Geldes entscheidend, sondern es ist auch bedeutend, welchen Stellenwert die sozialen Berufe und die soziale Arbeit in unserer Gesellschaft erhalten werden. Ob Menschen sich für diesen Beruf entscheiden, hängt davon ab, wie sie angesehen werden. Ist es ein „Ach, Mensch, ja“ oder ein „Wow, toll, dass du das machst“? Genau zu Letzterem müssen wir hin. Ich finde es gut und wichtig, dass das System der Sozial- und Erziehungsberufe gerade laut wird, auf seine Situation hinweist und für sich Partei ergreift. Wir müssen diese Diskussion als Gesellschaft führen. Wir müssen gemeinsam ein Umdenken bewirken – gemeinsam mit der Politik, mit den Fachkräften und mit den Familien, anstatt gegeneinander zu arbeiten. Ich freue mich auf die Diskussion im Fachausschuss. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag
André Kuper
Vielen Dank, Frau Woestmann. – Für die FDP spricht nun der Abgeordnete Herr Hafke.
Marcel Hafke FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als wir vor mehr als fünf Jahren die Regierung übernommen hatten, war das ganze System bei den Kitas und bei der Tagespflege schon auf Kante genäht. Dann kamen noch Corona und die Ukraine-Krise, und die Krisenlage in den Kitas hat sich massiv verschärft. Wir haben Inflationsdruck. Wir haben entsprechende Energiekosten. Wir haben ein seit Jahrzehnten bestehendes Problem beim Thema „Fachkräftemangel“. Die Träger stehen massiv unter Druck. Wir wissen, dass viele Maßnahmen, um das Problem zu lösen, lange Zeit brauchen, bis sie umgesetzt sind und dann greifen, sodass entsprechende Erfolge erzielt werden. In dieser Situation müsste man eigentlich erwarten, dass eine Ministerin, die neu ins Amt kommt, und zwar in einer der größten Nachkriegskrisenzeiten, die wir jemals erlebt haben, eine Krisenmanagerin ist, die die Ärmel hochkrempelt, die anpackt und die probiert, die Probleme zu lösen. Wir stellen jedoch fest, dass die Ministerin lieber Familienfeste plant oder Gesprächskreise einrichtet, anstatt sich um die Herausforderungen in der Kita-Landschaft zu kümmern. Das halte ich für zu wenig. Wir haben in den letzten fünf Jahren einiges auf den Weg gebracht. Wir haben, wie Sie wissen, die Zahl der Studienplätze von 40 auf über 140 vervielfacht. Des Weiteren haben wir 18 % mehr Erzieherinnen und Erzieher ins System geholt und die Kinderpfleger gestärkt. Gleichwohl stellen wir fest, dass das alles nicht reicht, weil die Erwartungshaltung und die Problemlagen zu groß sind. Das heißt: Die Ministerin muss an dieser Stelle Gas geben. Erschwerend kommt in dieser Situation die Finanzlage der Trägerinnen und Träger hinzu. Die 60 Millionen Euro, die die Regierung im Rahmen des Sondervermögens versprochen hat, sind, wenn überhaupt, nur ein Tropfen auf den heißen Stein und mildern die Lage nicht ab. Frau Ministerin, mit einer Sache können Sie sehr schnell für eine verbesserte Situation sorgen – das steht auch im Antrag der SPD –, nämlich damit, dass Sie eine verbesserte Dynamisierung auf den Weg bringen. Wir haben Ihnen als SPD und FDP mehrfach angeboten, im Parlament für ein zügiges Beratungsverfahren zu sorgen, damit die Träger tatsächlich mehr Geld bekommen. Ich weiß nicht, worauf Sie noch warten. Legen Sie einen Gesetzentwurf vor – das sind zwei Zeilen; das können Sie entsprechend anpassen –, und Sie haben die Unterstützung von 08.03.2023 uns, damit es den Trägern an dieser Stelle besser geht. (Beifall von der FDP und der SPD) Stattdessen sehen wir seit Monaten im Ergebnis immer den Fingerzeig nach Berlin und hören, Berlin müsse die Rahmenbedingungen verbessern und auf den Weg bringen. Berlin hat das gemacht. Berlin stellt im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes knapp 4 Milliarden Euro zur Verfügung, um die Kita-Situation zu verbessern. Sie können das Geld hier auch nutzen, um das Thema „Fachkräftemangel“ anzugehen. Es reicht nicht, allein nach Berlin zu rufen. Sie müssen jetzt tatsächlich selbst Verantwortung übernehmen. Vor einigen Wochen haben Sie das Sofortprogramm Kita der Landesregierung angekündigt. Ich denke nicht, dass dieses Programm im Ergebnis ein Problem ernsthaft löst, weil es auch nur an einigen Stellen ansetzt. Es setzt zu wenig darauf, Quereinsteiger ins System zu holen, die Situation in Bezug auf Fachkräfte aus dem Ausland deutlich zu verbessern oder Ideen zu entwickeln, wie wir die Menschen im System behalten, die ausgebrannt und überlastet sind und Probleme haben. Wie schaffen wir das? Darauf gibt Ihr Programm leider keine Antwort. Das ist aber ganz entscheidend, um die Problemlage in den Griff zu bekommen. Wir brauchen dort nämlich mehr Fachkräfte. Die Ausbildung muss verbessert werden. Die SPD hat hierzu einen spannenden Vorschlag gemacht. Frau Kollegin, ich würde gern einmal den Beschluss der Landesregierung sehen, dass im Bereich der PiA die kompletten Kosten der Ausbildung übernommen werden. Das steht in Ihrem Papier nicht. Sie müssten es also schon konkret lesen. Das wäre tatsächlich ein spannender Schritt nach vorne. (Beifall von Franziska Müller-Rech [FDP] – Vereinzelt Beifall von der SPD) Wir brauchen die Gewinnung von mehr Fachkräften aus dem Ausland; auch hier sehen wir keine konkreten neuen Vorgaben, Möglichkeiten und Vereinfachungen. Wir brauchen bessere Weiterqualifizierungen. Wir brauchen einen Quereinstieg, der über die bestehenden Berufsgruppen deutlich hinausgeht. Außerdem brauchen wir die Entlastung von pädagogischen Fachkräften insbesondere im Bereich „Verwaltung“. Das kann man jetzt sehr schnell und zügig auf den Weg bringen. Denn dafür kann man Kaufleute einstellen und muss nicht Erzieherinnen und Erzieher teuer ausbilden, sondern kann Menschen aus anderen Berufsfeldern abwerben. Meine Damen und Herren, die SPD greift einige Maßnahmen auf, die zur Verbesserung der Situation beitragen können. Wir müssen aber noch ambitionierter sein, meine ich. Landtag Eine KiBiz-Reform muss auch vor 2026 kommen, Frau Ministerin. Ich bin davon überzeugt, dass wir auch vor 2026 geeignete Maßnahmen und insbesondere eine KiBiz-Reform auf den Weg bringen können, wenn wir uns jetzt intensiv mit dieser Thematik auseinandersetzen. Je länger wir warten, desto größer werden die Probleme. Die SPD zeigt auch, dass sie wichtige Forderungen gerne von uns Freien Demokraten übernimmt, beispielsweise das Vorziehen der Dynamisierung der KiBiz-Mittel. Wenn sich die Landesregierung und die Ministerin davon auch noch eine Scheibe abschneiden, kommen wir sicher gut voran. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Hafke. – Für die AfD spricht der Abgeordnete Schalley.
Zacharias Schalley AfD
Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Laut Albert Einstein ist die Definition von Wahnsinn, immer wieder dasselbe zu tun und ein anderes Ergebnis zu erwarten. Mich würde tatsächlich interessieren, wie viele Anträge die SPD bereits druckreif zum Thema „Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung“ in ihren Katakomben lagert, um sie uns dann eines Tages endlich vorführen zu dürfen. (Zuruf von der SPD) Allerdings muss ich mich korrigieren. Von Bildung kann in diesem Zusammenhang schon lange keine Rede mehr sein. Ich kann mich noch lebhaft an die letzte Plenardebatte zu diesem Thema erinnern, in der die Genossen richtigerweise feststellten – ich zitiere –: „Wir alle im Parlament haben dieses Problem erkannt.“ Nun, passiert ist aber herzlich wenig. Daran haben Sie eine Mitschuld. Denn Sie als SPD haben jahrelang den Karren erst in den Dreck fahren lassen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: So, so!) Auch hierzu kann man wieder Albert Einstein bemühen: „Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.“ Die Rahmenbedingungen, unter denen Sie frühkindliche Bildung und Betreuung denken, sind völlig falsch gesetzt. Der positive Effekt von frühkindlicher Bildung ist nur dann feststellbar, wenn die Rahmenbedingungen exquisit sind. Das heißt: möglichst niedriger Betreuungsschlüssel, hoch qualifiziertes Betreuungspersonal, konstante Bindungen und ruhige Atmosphäre. – Entspricht das der Realität in unseren Kindertagesstätten? Wohl kaum. 08.03.2023 Da ist es schon erstaunlich, wie Sie wieder und wieder in schier unermüdlicher Ausdauer versuchen, das gleiche Pferd von hinten aufzuzäumen, und sich dann wieder und wieder wundern, dass die Situation nicht besser, sondern schlechter wird. Das entspricht der Einstein’schen Definition von Wahnsinn. Dabei sollte man sich doch auf das Wesentliche konzentrieren, statt immer wieder für den Papierkorb zu produzieren. Hätten Sie in der letzten Anhörung aufgepasst, wäre Ihnen auch nicht entgangen, dass seitens der Verbände bereits diskutiert werden muss, inwieweit die Standards in Kindertageseinrichtungen gesenkt werden können, damit das ganze System überhaupt noch irgendwie funktioniert. Ehrlich wäre es also gewesen, wenn das auch Platz in Ihrem Antrag gefunden hätte, anstatt durch euphemistische Formulierungen den Wählern vorzugaukeln, mit Ihnen würde es auch nur ansatzweise besser laufen. Was also brauchen wir an Grundlegendem in unseren Kitas, um wirklich von frühkindlicher Bildung sprechen zu können? Erfahrene und belastbare Erzieher, die Kindern Spaß am Lernen beibringen können, und vor allen Dingen Rahmenbedingungen, die all das ermöglichen – zu möglichst sozialverträglichen Kosten. Doch was bekommen wir? Woke Kuschelpädagogik, Regenbogenflaggen vor der Kita, Frühsexualisierung, die Zerstörung der Familie und die Entmündigung der Eltern – und das Ganze dürfen wir auch noch bezahlen. Sie zwingen die Eltern, den Kakao, durch den sie gezogen werden, auch noch zu trinken. (Beifall von der AfD) Durch Ihre seit Jahren forcierte Melange aus Massenzuwanderung und Genderwahn (Frank Müller [SPD]: Geht doch!) lösen Sie nicht nur die Substanz der Bevölkerung auf. Sie zersetzen die Familien als Keimzellen unserer Gesellschaft. Kritik daran wird mit inquisitorischem Eifer verfolgt, auch unterhalb der Strafbarkeit. Die Meldestellen des bunt gefärbten Familienministeriums zeigen die wahren Prioritäten der sogenannten Familienpolitik. Frau Ministerin, wie oft wurde ich eigentlich schon gemeldet, und wann führt mich die Genderpolizei endlich ab? Ihre Prioritäten sind eindeutig und liegen nicht auf dem Wohl der Kinder. Schaut man sich das alles vom Spielfeldrand Ihres politischen Schmierentheaters an, so scheint es wieder der kluge Einstein richtig erfasst zu haben. Er sagte: „Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom.“ So bin ich sicher, dass wir in dieser Legislaturperiode immer wieder dieses Thema mit den immer gleichen Ansätzen und den Landtag immer wieder nicht funktionierenden Lösungsvorschlägen diskutieren werden. Um für alle interessierten Bürger einmal den Vorhang zu lüften: Keine der etablierten Fraktionen interessiert sich dafür, das Problem zu lösen. Es geht lediglich um die Inszenierung von Opposition und politische Geländegewinne. So richten sich alle Vorschläge nur danach, ob damit Wählerstimmen zu gewinnen sind, die eigene Basis bespielt werden kann oder Posten für die eigenen Parteigänger geschaffen werden können. Ein guter Rat von mir an die tatsächlich von dieser Politik Betroffenen: Erwarten Sie nichts; dann werden Sie auch nicht enttäuscht. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Schalley. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Fachkräftemangel in den Sozial- und Erziehungsberufen ist eine der zentralen sozialen Herausforderungen. An der Qualität frühkindlicher Bildung entscheidet sich nicht weniger als die Zukunft unserer Kinder. Aber gerade das System der frühkindlichen Bildung dort, wo die Grundsteine gelegt werden, ächzt unter den Herausforderungen. Die Herausforderungen sind groß, die Herausforderungen sind bekannt, und die Herausforderungen sind auch nicht neu. Richtigerweise diskutieren wir dieses wichtige Thema hier im Landtag immer wieder. Das ist gut und richtig so, weil es zeigt, dass es eine hohe politische Priorität hat. Diese hohe politische Priorität verdient dieses Thema auch. Was über Jahre und Jahrzehnte in einem System vernachlässigt wurde, lässt sich aber nicht von heute auf morgen lösen. Das geht nur Schritt für Schritt. Diese Schritte gehen wir nun als Landesregierung konsequent an. Sie fordern in Ihrem Antrag, dem Fachkräftemangel sofort zu begegnen. Genau diesen allerersten Schritt tun wir ja mit dem Sofortprogramm Kita. Es ist, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben, noch nicht ausreichend. Da haben Sie vollkommen recht. Das habe ich aber auch ganz klar von Beginn an gesagt. Das Sofortprogramm Kita ist ein erster Schritt. Selbstverständlich müssen wir noch mehr tun. Aber es ist ein erster, ein richtiger und ein wichtiger Schritt. Es wäre nicht richtig, im Nichtstun zu verharren, weil einem nicht beim ersten Mal der ganz große Wurf gelingt. Wir müssen diese Schritte gehen. Selbstverständlich gehen wir auch weitere Schritte. Das habe ich immer so gesagt. 08.03.2023 Aber so wenig, wie die aktuelle Situation von heute auf morgen entstanden ist, werden wir sie von heute auf morgen bewältigen können. Ich warne davor, den Eindruck zu erwecken, dass das anders wäre, dass man von heute auf morgen die einfachen Lösungen präsentieren könnte. Tun Sie nicht so, als würde es nur ein bisschen guten Willen brauchen; denn das weckt Erwartungen, die so nicht einlösbar sind. (Beifall von den GRÜNEN) Gehen Sie mit uns gemeinsam den notwendigen Weg. Ich weiß, dass wir an vielen Stellen – das lese ich ja auch im Antrag – die gleichen Ansätze haben. Vieles im Antrag teile ich daher. Es ist aber nicht ad hoc umsetzbar. Darauf zielte ja das Sofortprogramm als ein Ad-hoc-Programm ab. Natürlich müssen wir unter anderem den Weg, den Sie in Ihrem Antrag beschreiben, auf Strecke miteinander gehen. Diesen Weg haben wir jetzt eingeschlagen. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, dass es kein Sprint ist. Hierbei darf uns jetzt nicht wieder die Puste ausgehen. Das ist schon zu häufig passiert, auch in der vergangenen Legislaturperiode. Jetzt müssen wir gemeinsam den langen Atem haben, um hier die Schritte zu gehen.
André Kuper
Frau Ministerin, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der SPD. Lassen Sie sie zu? Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Aber natürlich.
André Kuper
Herr Dr. Maelzer.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Frage zulassen. Wenn wir so stark auf der Metaebene bleiben, wie das im Moment der Fall ist, sind wir uns in der Tat sehr einig. Darum möchte ich konkret nachfragen. Wir haben ja auch konkrete Vorschläge gemacht. Wie stehen Sie denn dazu, die Kosten für die Praxisintegrierte Ausbildung landesseitig zu übernehmen, damit beispielsweise der Herr, der uns angeschrieben hat, dem 120 Bewerbungen für die PiA-Ausbildung vorliegen, auch möglichst viele davon beschäftigen kann?
André Kuper
Frau Ministerin. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Kollege. – Sie haben konkret die PiA-Landtag Ausbildung angesprochen. Wir haben in den letzten Jahren gemeinsam immer wieder in den Bereichen PiA-K und PiA-E diesen Teil der Ausbildung ausgebaut. Das ist ein wichtiger und richtiger Weg, den wir konsequent weiter beschreiten müssen, weil wir anhand der Bewerbungszahlen sehen, dass es ein attraktiver Ausbildungsbereich ist. Das sage ich auch immer wieder, damit wir nicht immer nur in den schlechten Botschaften verharren. Nach wie vor können sich fast 25 % junger Menschen vorstellen, in diesem Berufsbereich zu arbeiten. Jetzt müssen wir viel dafür tun, dass sie auch dahin kommen. Dementsprechend weiten wir Stück für Stück die Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich der Praxisintegrierten Ausbildung aus. Im Rahmen der weiteren Fachkräfteoffensive werden wir über die unterschiedlichen Stellschrauben diskutieren müssen. Dazu gehört auch, über die finanziellen Möglichkeiten zu sprechen. Wir haben in unserem Sofortprogramm weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht, von denen wir hoffen, dass sie schneller greifen als die Dinge, die wir in den weiteren Schrittigkeiten tun. Sie haben neben der Ausbildung auch Weiterbildung, Quereinstieg etc. angesprochen. Genau das sind die nächsten Schritte, die wir konsequent angehen müssen. Wir haben jetzt mit der Flexibilisierung des Einsatzes von Ergänzungskräften und der Zulassung weiterer Berufsgruppen für Fach- und Ergänzungskraftstunden einen ersten Aufschlag gemacht. Damit schaffen wir sofort mehr Spielräume für die Kitas. Begleitet wird das Ganze von Personalgewinnungsmaßnahmen, in denen wir gezielt Studierende ansprechen und Werbekampagnen fahren, um Menschen für dieses Feld zu gewinnen. In Verbindung damit müssen wir natürlich auch die Ausbildungskapazitäten erhöhen. Auch wir haben uns darauf verständigt, unsere Anstrengungen hinsichtlich der Beratung und der Information der Einrichtungen zu bündeln und darauf hinzuwirken, dass die bestehenden Möglichkeiten wirklich genutzt werden. Ich glaube, dass bei dem, was wir jetzt auch über die Flexibilisierung in der Personalverordnung ermöglicht haben, noch Potenziale liegen, wenn wir das noch besser an die Einrichtungen bringen und die Einrichtungen noch besser unterstützen, beispielsweise durch Positivlisten oder durch Musterausschreibungen, damit die Möglichkeiten zum Einsatz multiprofessioneller Teams von Kitas besser genutzt werden können. Dazu werden wir mit den Landesjugendämtern eine strukturierte Untersuchung initiieren, wie die rechtlichen Möglichkeiten der Personalverordnung bisher genutzt werden und wo und warum das an manchen Stellen vielleicht noch nicht so gut funktioniert, um zu sehen, wie wir da noch gezielter unterstützen können. 08.03.2023 Wir wollen natürlich auch die Landesförderung für die Praxisintegrierte Ausbildung Kindertagespflege fortsetzen und das Projekt der Integrationsbegleiter*innen in den Kitas ausweiten, weil ich darin große Chancen sehe, dass wir einerseits Brückenköpfe für Familien mit Einwanderungsgeschichte stärken und andererseits Menschen mit Migrationsgeschichte einen Weg in dieses Berufsfeld eröffnen können. Darüber hinaus wollen wir die Chancen des Freiwilligen Sozialen Jahres noch besser für die Personalgewinnung nutzen. Um das noch einmal zu betonen: Es ist nicht nur kein Sprint, über den wir reden. Es bleibt ein Marathon. Aber auch ein Marathon beginnt mit ersten Schritten. Diese gehen wir an. Parallel setzen wir unseren Kurs zu einer umfassenden Fachkräfteoffensive in den Sozial- und Erziehungsberufen fort. Im Februar dieses Jahres haben wir einen Fachkräftetag mit rund 500 Teilnehmenden veranstaltet. Ich hoffe, Herr Kollege, dass Sie das nicht auch als Diskussionsrunde mit wenig Ergebnisorientierung ansehen. Denn ich glaube, dass dort von den Praktikerinnen und Praktikern wichtige Impulse gesetzt worden sind, um entscheidende Dinge weiterentwickeln zu können – immer im engen Schulterschluss mit den anderen Ressorts: natürlich mit dem MSB in der zentralen Zuständigkeit für die Ausbildung, mit dem MKW als wichtigem Partner hinsichtlich der akademischen Ausbildung, aber auch mit dem MAGS, das nicht nur den Bereich „Arbeit“ verantwortet, sondern auch die Federführung bei der Fachkräfteoffensive des Landes insgesamt hat. Wir bewegen uns also – natürlich in Schritten – auf eine weitere Lösung dieser Problematik zu. Erste Schritte sind wir gegangen. Ich lade Sie weiterhin dazu ein, mit uns gemeinsam diesen Weg zu beschreiten. Ich glaube, dass das die richtigen Schritte sind. Es ist auch richtig, diese Schritte gemeinsam zu gehen – im Sinne der frühkindlichen Bildung und im Sinne der Familien, aber auch im Sinne der Beschäftigten im Bereich der frühkindlichen Bildung in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/3305 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand dagegenstimmen? – Möchte sich jemand enthalten? – Dann darf ich feststellen, dass die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen worden ist. Landtag Ich rufe auf: 8 Unterrichtsausfall lückenlos dokumentieren – Unterrichtsausfallstatistik ab sofort wieder erheben Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/3284 Für die FDP spricht als Erste die Abgeordnete Frau Müller-Rech.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unterrichtsausfall und der Lehrermangel sind für unsere Schulen im Land die größten Herausforderungen. Sie haben massive Konsequenzen für den Alltag unserer Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte, aber auch der Eltern. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode deshalb fünf Maßnahmenpakete gegen den Lehrermangel auf den Weg gebracht, die insgesamt dazu geführt haben, dass heute 13.300 Menschen mehr im Schuldienst sind, als das 2017 der Fall war. Das war ein großer Erfolg. (Beifall von der FDP) Das kann aber nur ein Ansporn sein, diesen Weg weiterzugehen. Denn aktuell sind immer noch 8.000 Stellen unbesetzt. Es sieht sogar eher danach aus, dass es bis zu 17.000 unbesetzte Lehrerstellen werden könnten. Was bedeutet dieser Lehrkräftemangel für den Schulalltag, und was bedeutet er für jede einzelne Schulstunde? Leider kann das Schulministerium diese Frage nicht beantworten. Die Unterrichtsausfallstatistik wird aktuell nämlich nicht geführt. Wir haben diese Statistik während der Coronapandemie ausgesetzt, weil, wie Sie alle wissen, unsere Schulen sehr lange geschlossen waren und wir teilweise auch Wechselunterricht hatten. In dieser Ausnahmesituation hat es natürlich keinen Sinn gemacht, die Unterrichtsausfallstatistik weiterzuführen. Aber dieser Sachgrund ist längst weggefallen. Dennoch meint das Schulministerium, das Thema habe noch bis zum Sommer Zeit; man könne sich noch etwas Zeit lassen, bis man die Unterrichtsausfallstatistik wieder einsetzt. Meine Damen und Herren, wir haben diese Zeit nicht. Wir können nicht die Hände in den Schoß legen. (Beifall von der FDP und Jochen Ott [SPD]) Wir können nicht abwarten und es auf uns zukommen lassen. Wir brauchen diese Zahlen. Frau Schul-08.03.2023 ministerin, vor allem Sie brauchen diese Zahlen. Denn sonst können Sie nicht steuern und den Lehrkräftemangel in unserem Land nicht seriös bekämpfen – und das muss doch unser gemeinsames Ziel sein. Deswegen fordern wir die Landesregierung auf: Setzen Sie die Unterrichtsausfallstatistik sofort wieder ein, und gestalten Sie sie vor allem effizient und schlank, damit unsere Schulen nicht unnötig belastet werden. Ich möchte noch ein Zitat anführen, das mir besonders gut gefallen hat: „Unterrichtsausfall an einer Schule ist nie ganz zu verhindern. Massiver und flächendeckender Unterrichtsausfall aber ist ein nicht hinnehmbares Ärgernis. Jede Stunde, die ausfällt, behindert die Bildungs-, Teilhabe- und Aufstiegschancen unserer Kinder. Dabei geht ausfallender Unterricht besonders zu Lasten derjenigen Schülerinnen und Schüler, die durch ihr familiäres und soziales Umfeld benachteiligt sind. Eltern verdienen Transparenz: Wir werden Unterricht, der nicht nach geltendem Lehrplan erteilt wird, egal, ob er komplett ausfällt, fachfremd unterrichtet wird oder die Schülerinnen und Schüler in Eigenregie arbeiten müssen […], als Ausfall werten. Wir werden mittels softwaregestützter Lösungen für eine schulscharfe digitale Erfassung des Unterrichtsausfalls sorgen.“ Das ist doch gut, oder? Ich kann dem komplett zustimmen. Wem ist es denn bekannt vorgekommen? Vielleicht den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion? Das war Ihr Wahlprogramm 2017. Meine Damen und Herren, Sie wollen doch Ihr Wahlprogramm umsetzen. Deshalb treten Sie doch zu Wahlen an, oder? Auch wenn wir das Jahr 2023 haben, gilt das doch immer noch. Dann stimmen Sie mir doch auch immer noch zu, dass wir diese Unterrichtsausfallstatistik brauchen. Das war damals Ihr Kernthema im Wahlkampf 2017. Wir haben das gerne mit Ihnen zusammen umgesetzt. Sie können sich jetzt, wo Sie die Schulministerin stellen, doch nicht hinstellen und behaupten, damit hätten Sie nichts zu tun, sondern müssen jetzt Ihre Versprechen einlösen. (Beifall von der FDP und Jochen Ott [SPD]) Es gibt keine Entschuldigung dafür, noch bis zum Sommer zu warten. Es gibt keinen Sachgrund. Der Sachgrund der Coronapandemie ist weggefallen. Deswegen: Setzen Sie jetzt die Unterrichtsausfallstatistik sofort wieder ein! – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Jochen Ott [SPD]) Landtag
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Rech. – Für die CDU spricht die Abgeordnete Frau Schlottmann.
Claudia Schlottmann CDU
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst festhalten: Die Unterrichtsversorgung in Nordrhein-Westfalen zu verbessern, ist eine unserer wichtigsten Aufgaben und Anliegen. Bereits seit 2017 sind wir kontinuierlich dabei, die Situation an unseren Schulen zu verbessern. So wurde in 2018 die Dokumentation von Unterrichtsausfall etabliert, mit der das Ministerium so wichtige Daten gewinnen konnte. Jedoch konnte die Dokumentation in den folgenden Jahren nicht aufrechterhalten werden. Meine Damen und Herren, wir konnten beim besten Willen doch unseren Lehrerinnen in der herausfordernden Zeit von Corona nicht auch noch die Dokumentation von Unterrichtsaufall zumuten. Wie ist das denn eigentlich? Wir alle hier danken den Lehrern und sagen, dass sie über Gebühr belastet sind. Gleichzeitig sagen wir aber: Ach, wir hätten aber da noch einen Unterrichtsausfall. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Wir haben uns heute noch einmal darauf verständigt, dass die Belastung der Lehrer und Lehrerinnen weiterhin an der äußersten Grenze läuft. Deshalb müssen wir uns ganz genau überlegen, wie wir in Zukunft einen Unterrichtsausfall protokollieren können. Genau auf dem Weg sind wir doch. Niemand legt hier die Hände in den Schoß, liebe Kollegin Müller-Rech. Eine Fortführung der Dokumentation ist für das Schuljahr 2023/2024 in Planung. Das ist bekannt. Das haben wir mehrfach kommuniziert. Doch die Wiedereinführung einer solchen Dokumentation bedarf auch einer sorgfältigen Vorbereitung. Daher wird nach den Sommerferien 2023 das Fachverfahren „UntStat“ weitergeführt. Dies gibt den Schulleitungen Transparenz und langfristige Handlungssicherheit. So können sie die Wiederaufnahme der Erhebung gut vorbereiten und die erforderlichen Arbeitsabläufe einrichten. Meine Damen und Herren, die Dokumentation des Unterrichtsausfalls ist ein wichtiges Instrument, um Daten zu sammeln, die uns Informationen über Ausmaß und Gründe des Unterrichtsausfalls geben. Wir müssen weiterhin an dem Ursprung des Unterrichtsausfalls arbeiten, nämlich den fehlenden Lehrerinnen und Lehrern. Lassen Sie mich noch einmal sehr deutlich machen, dass die Landesregierung sämtliche Möglichkeiten zur Lehrkräftegewinnung ausschöpft. 08.03.2023 Im Dezember 2022 hat Ministerin Feller das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung vorgestellt. Seitdem greifen die ersten Maßnahmen bereits. Wir sind kontinuierlich dabei, diese Potenziale auszuschöpfen. So wurde mit dem Handlungskonzept der Seiteneinstieg für das Lehramt in der Grundschule erleichtert. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Besoldungsanpassung auf A13. Gerade im Bereich der Grundschule machen wir hiermit deutlich: Jede Lehrerin und jeder Lehrer in Nordrhein-Westfalen ist für unsere Schulen gleichermaßen wichtig und wertvoll. Wir haben im Plenum bereits vielfältig über die Mehrbelastung unserer Lehrkräfte gesprochen. Unsere Schulen und ihr Personal leisten täglich Enormes, um den Schulbetrieb mit den vorhandenen personellen Ressourcen am Laufen zu halten. Die Dokumentation darf nicht zu einer weiteren Überforderung führen. Gerade der Hinweis in Ihrem Antrag, das Berichtswesen effizienter und schlanker zu gestalten, sodass dringende und notwendige Daten erhoben, aber Schulen nicht unnötig belastet werden, klingt für mich eher wie ein Paradoxon. Die Dokumentation des Unterrichtsausfalls wird in jedem Fall eine Mehrbelastung des Schulpersonals darstellen. Unsere Aufgabe ist es nun, Lehrerinnen und Lehrer dabei zu unterstützen. Einer von vielen Wegen ist der Einsatz von mehr Personal. Wir können nicht innerhalb kürzester Zeit Jahrzehnte der Versäumnisse oder des Wegschauens aufholen. Der Lehrkräftemangel und der damit einhergehende Unterrichtsausfall ist vor allem eine Hinterlassenschaft der Vorgängerregierungen. Anstatt immer nur alte Nachlässigkeiten aufzuzählen, möchten wir aber in die Zukunft blicken. Wir wollen damit der Herausforderung der Unterrichtsversorgung in diesem Land entgegentreten. Hier kann und wird die Dokumentation des Unterrichtsausfalls ein wichtiges Instrument sein, sie ersetzt die Gewinnung von mehr Lehrkräften jedoch nicht. Daran müssen wir weiter arbeiten. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Schlottmann. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Ott.
Jochen Ott SPD
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Thema „Handlungskonzept der Landesregierung“ nur so viel: In der Anhörung gestern wollte die Begeisterung gar keinen Anfang nehmen. Das muss man dazu noch mal sagen, Frau Schlottmann. (Heiterkeit von Franziska Müller-Rech [FDP]) Landtag Ich möchte damit beginnen, dass ich zunächst die Christlich Demokratische Union an ihre eigenen Reden erinnere. Fangen wir am 29.01.2015 an. Zitat von Armin Laschet an diesem Pult: „Dabei wären die Bildungschancen größer, wenn man die Digitalisierung nutzen würde und Unterrichtsausfall mit einem Klick erfassen könnte.“ Klaus Kaiser am 18.03.2015 wirft der rot-grünen Landesregierung an diesem Pult vor – Zitat –: „Mit anderen Worten: Wir wollen keinen Unterrichtsausfall erheben, weil uns das politisch nicht in den Kram passt.“ Aber: „Die Eltern haben einen Anspruch darauf zu erfahren, ob Unterricht ausfällt. Ebenso sind für Lehrerinnen und Lehrer und die Schuladministration verlässliche Informationen über den Unterrichtsausfall unerlässlich. […] Sie nutzen eine Software – davon gibt es mehrere, aber diese ist Marktführer –, bei der es überhaupt kein Problem ist, alle Informationen zum Unterrichtsausfall für Eltern, Schüler, Lehrer und Schuladministration abzurufen. Im Unterschied dazu arbeiten Sie bei der Erhebung des Unterrichtsausfalls heute immer noch mit Papier und Bleistift. Das ist geradezu lächerlich.“ Petra Vogt am 04.12.2015 – ich zitiere –: „Wir haben ja lange mit Ihnen über den Unterrichtsausfall gestritten. Das wollen Sie ja gar nicht so genau wissen. Sie interessieren sich nicht so sehr dafür: Wo sind meine Lehrer gerade eingesetzt? Sind sie da? Sind sie nicht da?“ Ich könnte das mit einem Zitat von Armin Laschet vom 16.12.2015 fortsetzen. Ich erspare es mir jetzt, will aber auf jeden Fall noch mal darauf eingehen, dass der Ministerpräsident a. D. sehr deutlich gemacht hat, dass dieses ja alles ganz einfach sei. Mit einem Klick könne man das alles regeln. Ich darf dann den damals amtierenden Ministerpräsidenten zitieren – Zitat vom 4. Mai 2018, dpa Düsseldorf –: „Ab August soll an jeder einzelnen Schule Nordrhein-Westfalens eine digitale Erfassung des Unterrichtsausfalls möglich sein. Das kündigte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Freitag in Düsseldorf an. Derzeit werde an einem Messsystem gearbeitet. Die CDU/FDP-Regierung will damit ein Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag erfüllen.“ Das alles ist sehr bemerkenswert. Im Schulausschuss haben wir dann Folien bekommen. Anhand dieser Folien wurde uns im Ausschuss mitgeteilt, dass 183 Stellen zur Kompensation der mit der flächendeckenden Unterrichtsausfallstatistik und der Teilerhebung verbundenen Aufwendungen eingerichtet worden seien. 08.03.2023 Herr Gusovius, der heute auch anwesend ist, hat es uns lang und breit erklärt. Ministerin Yvonne Gebauer hat damals gesagt: Das ist ein ganz großer Schwerpunkt, und deshalb haben wir dazu einen Vorschlag gemacht. – Ich darf daran erinnern: Die CDU hat stürmisch applaudiert und darauf hingewiesen, wie wichtig ihr ist, dass das endlich umgesetzt wird. Dann ging es in diesem Schulausschuss unter anderem um die Frage, wie man den Unterrichtsausfall erheben kann. Ich zitiere die Landesregierung zum damaligen Zeitpunkt: Eine digitale Umsetzung ist sehr schwierig, weil das entsprechende Softwareprogramm erst an 2.000 Schulen verfügbar sei. Es wäre mit sehr hohen Kosten verbunden, alle 6.000 Schulen entsprechend auszustatten, sodass man das leider nicht umsetzen kann. – Zitat Ende. Das war im Ausschuss für Schule und Bildung am 22. November 2017. Wer sich über Jahre überall erzählt, wie einfach es mit den Statistiken sei, sich in seinem Wahlprogramm über alle anderen erhebt und immer erzählt, wie einfach man das alles umsetzen könne, und jetzt in einer solchen Krise, in der wir uns befinden und die ihresgleichen sucht – es hat in Nordrhein-Westfalen noch nie so einen hohen Unterrichtsausfall wie in den vergangenen Monaten gegeben –, nicht mal in der Lage ist, den Eltern Rechenschaft zu geben, der hat bildungspolitisch total versagt. (Beifall von der SPD und der FDP) Ich sagen Ihnen: Wir werden wir dem Antrag der FDP zustimmen, weil eines auch gestern in der Anhörung deutlich geworden ist: Es ist zentral – und zwar nicht nur für die Schulen, für die Eltern und für die Kinder –, dass es ein Monitoring gibt. Ich zitiere aus der Stellungnahme von Frau Professorin Bellenberg – leider war sie krank und konnte nicht selber da sein –: „Dazu sollte ein Monitoring eingeführt werden, auf dessen Grundlage die beteiligten Akteure ihre Handlungen koordinieren können.“ Das gilt für den Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern, es geht aber eben auch um die Frage: Wo fällt eigentlich wie viel Unterricht aus, und wo müssen wir nachsteuern? – Wir haben die große Sorge, dass insbesondere da, wo uns alle Studien gerade zeigen, dass es besondere Herausforderungen gibt, wo besonders viele Kinder die Standards nicht erreichen, wo es besonders große Schwierigkeiten gibt, einen guten Schulabschluss zu erreichen, der Unterrichtsausfall am größten ist.
Rainer Schmeltzer
Die Redezeit, Herr Kollege. Landtag
Jochen Ott SPD
Ich komme zum Schluss. – Da fehlen die meisten Lehrkräfte, und Sie weigern sich, wenigstens bei so einer Kleinigkeit anzufangen und dafür zu sorgen, dass wir Zahlen haben, mit denen wir arbeiten können. Das ist ein Armutszeugnis. (Beifall von der SPD und der FDP)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Ott. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Eğlence.
Gönül Eglence GRÜNE
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Die FDP-Fraktion fordert die sofortige Wiedereinrichtung der Unterrichtsausfallstatistik. Diese wurde im Zuge der Pandemie ausgesetzt. In einer entsprechenden SchulMail hatte die damalige Landesregierung die Erhebung der flächendeckenden Unterrichtsausfallstatistik mit Detailerhebungen ausgesetzt. Die Begründung dafür war der hohe Aufwand zur Eingabe und Erfassung der Daten. Liebe Kolleg*innen der FDP-Fraktion, Ihr Argument im vorliegenden Antrag lautet nun, die Pandemiesituation mit Wechselunterricht sei vorbei und wir könnten daher wieder zur Normalität übergehen. Im Grundsatz kann ich diese instinktive Einschätzung sogar nachvollziehen. In der Tat sind der Wechselunterricht und insbesondere die freitagabendlichen SchulMails zu Schulschließungen und anderen Fragen glücklicherweise nicht mehr an der Tagesordnung. Was Sie an dieser Stelle aber leider nicht mit einkalkulieren ist, dass wir gerade mit einer der größten Herausforderungen in der Unterrichtsversorgung zu kämpfen haben. Wir sind aus Ihrer Regierungszeit mit dem Erbe von 8.000 unbesetzten Lehrer*innenstellen in die Legislaturperiode gestartet (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) und haben noch immer die Herkulesaufgabe vor der Brust, diese und weitere Stellen zu besetzten. Sie argumentieren, dass die Daten in den Schulen ja vorhanden seien. Auch das ist wohl richtig. Dabei übersehen Sie aber, dass diese Daten dann noch in die statistische Erfassung des Landes mit Angabe des Grundes und der Ersatzmaßnahme eingegeben werden müssen. Was während der Pandemie galt, gilt leider auch heute – eben mit anderen Vorzeichen. Ungeachtet dessen möchte ich aber an dieser Stelle noch mal daran erinnern, dass die Landesregierung zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 im Zusammenhang mit der Handlungsleitlinie Corona die Information rausgegeben hat, dass die Unterrichtsausfallstatistik zum Schuljahr 2023/2024 wieder aufge-08.03.2023 nommen wird. Die Ministerin hatte dazu im Ausschuss am 14.09. unter der Vorlage 18/116 – falls Sie es noch mal nachlesen wollen – berichtet. Unsere Priorität muss derzeit darauf liegen, unsere Schulen zu unterstützen und Lehrkräfte möglichst weitgehend zu entlasten. Deshalb halten wir als grüne Fraktion es für richtig, dass sich die Landesregierung unter Berücksichtigung der aktuellen Herausforderungen und Mehrarbeit an Schulen an den kommunizierten Zeitplan hält. So werden Schulen nicht weiter unnötig überfordert und Planbarkeit wird ermöglicht.
Rainer Schmeltzer
Frau Kollegin, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Es liegt der Wunsch nach einer Zwischenfrage von Frau Müller-Rech vor.
Gönül Eglence GRÜNE
Bitte schön.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie argumentieren, dass Sie die Unterrichtsausfallstatistik erst zum Sommer wieder einsetzen wollen, weil gerade die Belastungssituation und der Lehrermangel an unseren Schulen so groß sind. Rechnen Sie denn damit, dass dieser Lehrermangel zum Sommer behoben sein wird und die Situation eine andere ist? Das wäre ja schön fürs Land, aber mir fehlt der Glaube daran. Die Begründung wirkt dann nicht seriös. Wie sehen Sie das? (Vereinzelt Beifall von der FDP)
Gönül Eglence GRÜNE
Das ist eine rhetorisch sehr geschickte Nachfrage, liebe Frau Müller-Rech. Natürlich rechnen wir nicht damit. Aber rechnen Sie damit, dass diese drei Monate vorher – wir haben jetzt März, also April, Mai, Juni, dann sind die Ferien und danach soll das wieder eingeführt werden – den großen Wurf ausmachen? (Franziska Müller-Rech [FDP]: Ja! Ja, tun wir!) – Ich nicht. Insofern sage ich, um meine Rede noch kurz abzuschließen: Das, was die Landesregierung da vorgeschlagen hat und frühzeitig kommuniziert hat … Ich glaube, das ist der Unterschied. Es geht um Verlässlichkeit. Das ist das, was die Landesregierung gerade macht. Sie kommuniziert frühzeitig, welchen Plan sie hat. Schulen können sich bis zum Sommer darauf vorbereiten und haben endlich die ersehnte Verlässlichkeit. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN) Landtag
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Eğlence. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Clemens.
Carlo Clemens AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In Nordrhein-Westfalen fallen nicht nur Schulstunden aus, sondern zunehmend Lehrer und möglicherweise bald auch ganze Kollegien, wie neuerliche Diskussionen um die 4-Tage-Woche zeigen. Die aktuelle Schulleiterumfrage des VBE deutet darauf hin, dass der Lehrermangel deutlich gravierender ist als von den Kultusministerien angenommen. Ich möchte mit einem Zitat aus einem Pressebericht beginnen: „Ich habe ihn aus der Klasse rausgezogen. Er hat mich getreten, gebissen und dabei furchtbar geschrien. Irgendwann hat er sich losgerissen und ist auf unsere Schulleiterin losgegangen." Bei dieser Beschreibung handelt es sich nicht um eine Szene aus einem Actionfilm, sondern um knallharte Alltagsrealität an manchen Schulen. Mit diesen Worten schildert eine Grundschullehrerin, die seit 30 Jahren im Dienst ist, Geschehnisse aus ihrem Schulalltag. Auch der WDR berichtete zuletzt, dass die Gewalt selbst an Grundschulen immer weiter zunehme. Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik mit Tatörtlichkeit Schule sind alarmierend. Wir als AfD-Fraktion haben hierzu bereits einen Antrag mit einem Maßnahmenpaket gestellt, der unter anderem von der heute antragstellenden Fraktion im Schulausschuss abgelehnt wurde. Wenn man über Unterrichtsausfall und darüber spricht, wie man Statistik darüber führt, muss immer auch darauf hingewiesen werden, warum so viel Unterricht ausfällt, warum wir diesen akuten Personalmangel haben und warum der Lehrerberuf für junge Menschen mittlerweile oft so unattraktiv scheint. Eine Wiederaufnahme von UntStat ab dem Schuljahr 2023/2024 ist bereits beschlossene Sache. Es wurde hier mehrfach kommuniziert. Die FDP will die sofortige Wiederaufnahme der Unterrichtsausfallstatistik. Dagegen spricht sachlich gar nichts. In ihrer Begründung sitzt die FDP allerdings einem Trugschluss auf, wenn sie verlautbart, dass der Sachgrund für das Aussetzen von UntStat mit dem Ende der Pandemie weggefallen sei. Nicht die Pandemie, nicht das Coronavirus war ursächlich für den Kollaps des Schulsystems, sondern die Coronamaßnahmenpolitik, die hier in NRW von einer FDP-Ministerin exerziert wurde. Es wurden zahlreiche tiefgreifende Probleme geschaffen, und die ausgebliebene Unterrichtsausfallstatistik ist eines davon, wenn auch nicht das Größte. 08.03.2023 Schulen und Lehrer brauchen wirklich sinnvolle Maßnahmen zur Lösung des akuten Personalmangels. Die Teilzeitquote an Schulen ist enorm. Das zeugt auch von einer innerlichen Kündigung vieler Lehrer. Es bedarf der Wiederaufnahme besagter Statistik, um komplexe Problemlagen zu identifizieren und gezielt Abhilfe zu schaffen, um Eltern Transparenz zu ermöglichen. Der Wegfall der Stunden geht damit einher, dass auch immer mehr Lehrkräfte wegfallen. Also lassen Sie uns doch das Hauptproblem angehen, damit das andere, statistische Problem gleich mit angegangen und gelöst wird. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Clemens. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Feller.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Ott, es ist eigentlich nicht meine Art, in Reden im Landtag – so viele habe ich noch nicht gehalten – mit Zitaten zu kommen. Aber erlauben Sie mir, weil Sie gerade so viele Zitate gebracht haben, das jetzt auch mal zu tun. Ich möchte gerne ein Zitat von Herrn Kutschaty aus dem TV-Duell im Mai 2022 bringen. Wörtlich hat Herr Kutschaty dort gesagt: „Wir wissen alle, dass Unterricht ausfällt. Was hilft mir das denn, wenn ich jetzt weiß, dass an Grundschulen oder an Gesamtschulen deutlich mehr ausfällt als an Gymnasien? Das sind natürlich statistische Zahlen, aber wir brauchen doch jetzt jede Kraft, um tatsächlich auch Unterricht geben zu können. Das ist doch das Entscheidende.“ (Kirsten Stich [SPD]: Stimmt immer noch der Satz! Stimmt immer noch!) – Genau, das ist das Entscheidende. Ebenso möchte ich einmal die ehemalige Ministerin Frau Kraft zitieren, die gesagt hat: Die Erhebung einer solchen Statistik – Zitat – ist mit einem Klick nicht einfach so zu machen. (Jochen Ott [SPD]: Ach!) Meine Damen und Herren, wir haben die Unterrichtsstatistik nicht abgeschafft, und das ist auch nicht unsere Absicht. (Jochen Ott [SPD]: Sie sind Opfer Ihrer eige- nen Lügengeschichten! Das ist das Problem!) – Ich mache mal weiter, oder? Ich dachte, ich rede hier. Landtag (Beifall von der CDU – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Da kann der Präsident auch mal eingreifen! Unparlamentarische Begriffe!) Wir stellen auch nicht die Sinnhaftigkeit dieser Unterrichtsstatistik infrage. Zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 haben wir das Handlungskonzept Corona an die Schulen verschickt und ihnen mitgeteilt, dass die Unterrichtsstatistik bis zum Schuljahr 2023/2024 ausgesetzt bleibt. Mir ist wichtig, dass die Schulen sich auf die Aussagen des Ministeriums verlassen können. Das ist auch ein Ausdruck von Wertschätzung und Respekt vor den vielfältigen Aufgaben der Schulleitungen. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mit dem konkreten Zeitplan zur Wiederaufnahme der Statistik haben wir den Schulen eine verlässliche Planungsgrundlage gegeben, um sich auf die Wiedereinführung der Erhebung vorzubereiten. Eine solche Vorbereitung ist auch nötig. Zwar liegen die der Statistik zugrunde liegenden Informationen in den Schulen vor, es sind jedoch keine versandfertigen Daten. Vielmehr müssen die Informationen gebündelt und in das landeseinheitliche Raster überführt werden. Natürlich gibt es dafür Software, aber auch eine Software muss bestückt werden. Genau das werden wir tun, damit die Schulen gut vorbereitet sind, um diese Software im Sommer gut zu bedienen, und damit die Erhebung mit so wenig Aufwand wie möglich vorgenommen wird. Die Schulen haben in den vergangenen Schuljahren Großartiges geleistet. Sie haben den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen aufrechterhalten. Aktuell meistern Sie die großen Anforderungen, die die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung an sie stellt. Der pandemiebedingte Aufwand ist an den Schulen zwar geringer geworden, doch parallel dazu ist die Anstrengung zur Beschulung der Flüchtlingskinder hinzugekommen – vorwiegend in der Erstförderung. Auch dafür verdienen alle an Schule Beteiligten unseren Respekt und unsere Wertschätzung. Nunmehr entgegen der vorherigen Ankündigung überhastet die Unterrichtsstatistik wieder einzuführen, würde erneute Unruhe an den Schulen verursachen, die wir gerade nach den Belastungen der vergangenen Jahre vermeiden wollen. Zudem würde es Vertrauen zerstören, weil wir etwas anderes angekündigt haben. Es ist auch nicht so, dass die Datenerhebung, die wir im Zusammenhang mit der Pandemie entwickelt und mittlerweile auf die Erfassung der Flüchtlingssituation an Schulen ausgeweitet haben, beendet worden wäre. Zwar sind nun die Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie ausgelaufen, wir werden uns zunächst aber auch weiterhin von den 08.03.2023 Schulen zum Beispiel melden lassen, wie viele Lehrer coronabedingt keinen Unterricht geben können. Ich denke, wir alle sind gut beraten, in den nächsten Wochen die Entwicklungen und die Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus im Blick zu behalten. Nach alledem werden wir daher unsere Zusage gegenüber den Schulen einhalten und die Unterrichtsstatistik im Schuljahr 2023/2024 wieder aufnehmen. Die Darstellung, dass wir nicht wüssten, wie die Situation an unseren Schulen ist, weil der Neustart der Unterrichtsstatistik erst ab dem Sommer erfolgt, ist schlichtweg falsch. Die Unterrichtsstatistik ist nur ein Baustein zur Erkenntnisgewinnung, um zum Beispiel genaue Informationen darüber zu erhalten, ob und wie es in den Schulen gelingt, Vertretungen und Ersatzmaßnahmen zu organisieren.
Rainer Schmeltzer
Frau Ministerin, von der Kollegin Müller-Rech besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage.
Dorothee Feller
Ja, gerne.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass Sie zum jetzigen Zeitpunkt, also im März 2023, die Erhebung von Coronadaten in unseren Schulen für wichtiger erachten als die Erhebung von Unterrichtsausfall?
Dorothee Feller
Nein, ich habe nicht gesagt, dass ich das für wichtiger halte. Ich habe nur gesagt, dass wir gut beraten sind, die Erhebung von Coronadaten noch für einige Wochen fortzuführen. Wir haben natürlich die Schutzmaßnahmen ausgesetzt, aber das Virus ist ja noch da. Dann zu wissen, wie es sich an Schulen auswirkt, halte ich für entscheidend. Ich habe nicht gesagt, dass es wichtiger ist, sondern ich habe gesagt, dass die Belastung durch die Erhebung der COSMO-Daten noch vorhanden ist. Es ist nicht so, wie Sie es dargestellt haben: Es ist alles vorbei; dann können wir doch jetzt die Unterrichtsstatistik machen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Gewährleistung der Unterrichtsversorgung ist und bleibt jedoch die größte Herausforderung in unserem Schulsystem. Daher haben wir unter anderem – das haben Sie gerade auch noch erwähnt, Herr Ott – Mitte Dezember unser Handlungskonzept zum Landtag Thema „Unterrichtsversorgung“ vorgestellt. Wir sind jetzt in der Umsetzungsphase. Noch ein weiterer Hinweis ist mir wichtig. Wir haben schon das Berichtswesen im Rahmen der Unterrichtsstatistik effizienter und schlanker gestaltet. Die Unterrichtsstatistik ist im von uns geplanten Umfang bereits so effizient und schlank, dass die wöchentliche Umfrage ab dem nächsten Schuljahr nur noch sieben Kennziffern enthalten wird. Damit können wir den entfallenden Unterricht besser messen. Wir haben dann, meine ich, eine gute Balance hinbekommen: möglichst geringer Aufwand auf der einen Seite, aber eben auch verlässliche Informationen auf der anderen Seite. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache angelangt. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/3284. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Damit ist der Antrag Drucksache 18/3284 abgelehnt. Wir kommen zu: 9 Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen zur „Brücken-Affäre“ rund um die Entscheidungen zur Talbrücke Rahmede der A45 mit verschwundenen E-Mails sowie dem Vorgehen der nordrhein-westfälischen Landesregierung und ihrer Behörden („PUA Email-Brücken-Affäre“) Antrag der Abgeordneten der Fraktion der AfD Drucksache 18/2840 Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Esser das Wort.
Klaus Esser AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hochverehrte Bürger! Die A45 ist für den Verkehr und die Wirtschaft ganz Südwestfalens die eine, substanzielle Hauptschlagader und überregional von zentraler 08.03.2023 Bedeutung als Verbindung zwischen dem Ruhr- und dem Rhein-Main-Gebiet. Bei einem Verkehrsinfarkt eines solchen Ausmaßes, wie wir ihn gerade leider erleben müssen, muss schnell gehandelt werden. Optimalerweise lässt man es gar nicht erst soweit kommen. Doch in diesem Fall ist es leider zu spät. Der Patient A45 liegt, bildlich gesprochen, im Koma. Vor genau 42 Tagen stand ich hier und habe gemahnt: Statistisch gesehen donnert alle 13 Sekunden ein Lkw durch Lüdenscheid – Tag und Nacht, seit über einem Jahr alle 13 Sekunden. In den letzten 42 Tagen – wenn man die Statistik nimmt und hochrechnet – haben sich den Zahlen des Ministeriums zufolge also etwa 250.000 Lkw durch Lüdenscheid bewegt. Hinzukommen täglich etwa 14.000 zusätzliche Pkw, addiert in den letzten 42 Tagen also – noch leicht abgerundet – etwa 750.000 Pkw und Lkw, die nicht durch Lüdenscheid hätten fahren müssen. Ich zitiere an dieser Stelle noch mal die Bürgerinitiative A45 aus dem WDR: „Seit über 13 Monaten läuft der Verkehr durch Lüdenscheid und während wir überlegen und Argumente austauschen, rollt der Verkehr, rollt Lkw um Lkw, die Leute können nicht mehr – es muss jetzt etwas passieren.“ Es ist Zeit, lückenlos aufzuklären, wie es dazu kommen konnte. Jetzt geht es darum, schnell neue Erkenntnisse zu erhalten. Bei der Rahmedetalbrücke – so ehrlich muss man sein – ist das Kind leider längst in den Brunnen gefallen, aber es geht um bessere zukünftige Entscheidungen für die anderen maroden Brücken entlang der A45 und andere NRW-Autobahnen. Fakt ist: Im Fall der Rahmedetalbrücke fehlen wesentliche E-Mails und Schriftverkehre. – In der letzte E-Mail des Landesbetriebs Straßenbau NRW steht noch: Der Ersatzneubau kann frühestens 2026 beginnen. – Danach, also genau da, wo es interessant oder für manchen Politiker langsam belastend wird: nichts mehr. Ein Schelm, wer hier Böses denkt, nicht wahr? Wie kann es sein, dass E-Mails zu einem Projekt dieser Größe an gleich mehreren Stellen parallel nicht veraktet wurden? Wenn wir einmal annehmen, dass E-Mails nach einer gewissen Zeit automatisch gelöscht werden: Wie kann es dann sein, dass ältere E-Mails zu diesem Sachverhalt noch existieren? Die Sondersitzung des Verkehrsausschusses brachte hierzu keinerlei Antworten. Es wurden eher noch mehr Fragen aufgeworfen. Während Frau Sauerwein-Braksiek von der Autobahn GmbH des Bundes als absolute Fachfrau in den meisten Fragen vorgeschickt wurde, glänzte Ministerpräsident Wüst mit Landtag Allgemeinplätzen wie: „Ich habe keinen Anlass, zu vermuten, dass hier nicht ordnungsmäßig gearbeitet wurde.“ Fakt ist: E-Mails fehlen. Fakt ist: Der marode Zustand der Rahmedetalbrücke kam nicht von heute auf morgen. Fakt ist: Die Brücke ist nun vollends kaputt und nicht mehr befahrbar, und das stürzt die ganze Region Südwestfalen ins Chaos. Das riecht nach Schlamperei, Missmanagement und Vertuschung. Wir von der AfD beantragen hier und heute einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, um hier Licht ins Dunkel zu bringen. Als Opposition ist es unsere Pflicht, im Sinne der Bürger unseres Landes ein mögliches Fehlverhalten des heutigen Ministerpräsidenten und seines damaligen Hauses aufzuklären. Ich rufe jeden einzelnen Abgeordneten auf – vor allem Sie von der SPD und FDP –: Tragen Sie bitte keine parteipolitischen Spielchen und ein Abgrenzungszinnober auf dem Rücken der Menschen in Südwestfalen aus. – Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist ein Sacharbeitsgremium und kein Politikum. Wenn Ihnen die Bürger in Lüdenscheid und Umgebung genauso wichtig sind wie uns, dann sagen Sie bitte Ja. Dazu lade ich Sie herzlich ein. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Esser. – Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Lehne.
Olaf Lehne CDU
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Esser, mich verwundern die Aussagen, die Sie gerade getroffen haben, weil Sie auch darüber gesprochen haben, wie sich ein PUA zusammensetzen soll und dass er ein Sachgremium sei. Das setzt aber auch voraus, dass Sie einen Sachantrag stellen, der zudem inhaltlich vernünftig argumentiert und der den Inhalt auch so wiedergibt, wie er wirklich war. Das ist bei Ihrem Antrag nicht der Fall. Sie tun darüber hinaus so, als ob nicht jeder hier im Hause wüsste, was mit der Talbrücke Rahmede los ist, wie sich der Zustand in der Umgebung auswirkt und welche Situation wir dort vorfinden. Ich frage mich allerdings zunächst: Was hat Ihr Mitglied im Verkehrsausschuss zwischen 10:03 Uhr und 13:37 Uhr in der Sondersitzung gemacht? Zu Beginn war es zumindest physisch nicht anwesend und später anscheinend auch nicht richtig. Ihr Antrag ist vor der Sondersitzung vom 13. Februar 2023 entstanden. Sie nehmen auf Seite 2 des Antrags 08.03.2023 das Ergebnis der Sondersitzung vom 13.02.2023 vorweg. Sie schreiben nämlich in Absatz 2: „Auch die Einberufung von einer Sondersitzung des Verkehrsausschusses durch die Fraktion der CDU und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema ‚Talbrücke Rahmede‘ mit der Vertreterin der Autobahn GmbH des Bundes, Frau Sauerwein-Braksiek, wird keine Klärung des Sachverhalts bringen können“. Sie hatten damals wohl hellseherische Fähigkeiten. Im geschilderten Sachverhalt arbeiten Sie wieder mit Unterstellungen, statt konkrete Tatsachen zu benennen. Typisch AfD! Dass Frau Sauerwein-Braksiek, die zuständige Fachfrau, wie Sie sie gerade eben selber benannt haben, mit den dementsprechenden hohen Qualifikationen, am 13.02.2023 im Zuge der Sondersitzung ausführlich mehrere Stunden Rede und Antwort gestanden hat, erwähnen Sie nicht einmal. Dass Ihre Fragen, die Sie hier stellen, in wesentlichen Teilen beantwortet worden sind, nehmen Sie genauer gesagt – und das wollen Sie anscheinend auch – nicht zur Kenntnis. Leider sind offensichtlich 74 Seiten Protokoll der Sondersitzung vom 13.02.2023 für die AfD zu viel zum Lesen gewesen. Ansonsten hätten Sie den Antrag, so wie er vorliegt, nicht gestellt. Anhand weniger Beispiele möchte ich Ihnen belegen, dass die wesentlichen Fragen bereits am 13.02.2023 beantwortet worden sind. Die Antworten auf Frage 2 und 3 finden Sie unter anderem auf Seite 17 ff., Seite 22 ff. und Seite 27 ff. des Protokolls. Auf Ihre Frage 8 finden Sie die Antwort unter anderem auf Seite 17, auf Frage 13 finden Sie die Antwort unter anderem auf den Seiten 7 bis 18 und auf den Seiten 32 und 49, auf Frage 14 unter anderem auf Seite 14. Ich könnte unendlich so weitermachen. Falls die Fragen wirklich offengeblieben sein sollten, frage ich Sie, warum Ihr Vertreter die offenen Fragen im Ausschuss nicht angesprochen und gestellt hat. Frau Sauerwein-Braksiek, der Ministerpräsident, der jetzige Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr sowie Herr Dr. Hemmer haben alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet und den Sachverhalt aufgeklärt. (Markus Wagner [AfD]: Und die E-Mails?) Es ist gut, dass es für einen solch oberflächlichen Antrag vermutlich keine qualifizierte Minderheit geben wird. Ich überreiche Ihnen gerne den Ausdruck des Protokolls, damit Sie sich damit einmal beschäftigen können. Wir lehnen den Antrag ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Landtag (Beifall von der CDU – Olaf Lehne [CDU] möchte den Protokollauszug an Dr. Martin Vincentz [AfD] überreichen, der jedoch ablehnt. – Klaus Esser [AfD]: Die E-Mails hätten wir gern! Markus Wagner [AfD]: Vertuschen ist alles, was Sie können!)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Lehne. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Dudas.
Gordan Dudas SPD
Herzlichen Dank, Herr Präsident, für die nette Ankündigung. Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Am 2. Dezember 2021 wurde die Talbrücke Rahmede in Lüdenscheid gesperrt. Unter dem Tagesordnungspunkt 12 werden wir noch zu den Möglichkeiten zur Entlastung diskutieren. Im vorliegenden Antrag geht es jedoch um die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Schon der Titel „PUA Email-Brücken-Affäre“ zeigt auf, dass der Fokus auf die seit einigen Wochen schwelende Diskussion um die gelöschten Mails in gleich zwei Ministerien gelegt wird. Ja, diese Löschung in gleich zwei deutschen Behörden ist schon etwas Besonderes, aber hier geht es um viel mehr. Hier muss viel mehr beachtet und betrachtet werden, als es bei diesem Einsetzungsantrag dargestellt wird und der Fall ist; denn ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist das sogenannte schärfste Schwert der Opposition und muss auch mit Bedacht gewählt werden. Bedacht fehlt im vorliegenden Antrag gänzlich. SPD und FDP haben daher bereits angekündigt, einen gemeinsamen Antrag für einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu stellen. Entgegen dem hier vorliegenden Antrag haben wir auch erst die Sondersitzung des Verkehrsausschusses abgewartet, ausgewertet und unsere Schlüsse daraus gezogen, statt das Ergebnis wie in dem vorliegenden Antrag vorwegzunehmen. Daher halte ich fest: Der Antrag ist ein Schnellschuss. Er ist zu wenig auf Aufklärung bedacht, zu sehr auf Schuldzuweisungen statt auf Aufklärung, und er arbeitet sich an einem Sachstand von Anfang Februar ab, ohne die neuen Erkenntnisse der Sondersitzung zu berücksichtigen. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. Lassen Sie mich zum Abschluss etwas als Lüdenscheider dazu sagen: Gerade wurde von der AfD gesagt, dass dieses Thema für eine Politisierung nicht geeignet sei. Das ist richtig, das ist tatsächlich nicht dazu geeignet, sich hier politisch zu profilieren. Genau das hat die AfD nämlich versucht, indem sie in Lüdenscheid war und eine Kundgebung abgehalten hat. Sie hat versucht, die Bürgerinitiative und die 08.03.2023 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lüdenscheid für sich zu instrumentalisieren. Ich sage Ihnen: Ich bin stolz auf meine Stadt, dass sie die AfD so eindrücklich aus Lüdenscheid gejagt hat. (Andreas Keith [AfD]: Nein! – Christian Loose [AfD]: Ist das peinlich!) Das finde ich vollkommen richtig. Sie konnten in Lüdenscheid keinen Fuß fassen und werden es in Zukunft auch nicht schaffen. (Beifall von der SPD) Es wird Ihnen nichts bringen. – Ich danke Ihnen allen für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Dudas. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Metz.
Martin Metz GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Sperrung der Rahmedetalbrücke, die Historie, die Hintergründe sowie die aktuellen Herausforderungen haben uns im Plenum und im Verkehrsausschuss bereits intensiv beschäftigt, und das ist auch gut so. Allerdings sollten – und das möchte ich für die grüne Fraktion hier deutlich anmerken – der schnelle Brückenneubau und eine Milderung der Probleme im Fokus der Diskussion stehen. Alles andere würde den Menschen vor Ort und ihren Problemen auch nicht gerecht. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Aus unserer Sicht sind die Fragen zur Brückensperrung umfangreich beantwortet worden, zuletzt in der Sondersitzung des Verkehrsausschusses unter anderem mit dem Ministerpräsidenten und Frau Sauerwein-Braksiek von der Autobahn GmbH. Gleichwohl haben die Fraktionen von SPD und FDP öffentlich angekündigt, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einsetzen zu wollen. Sie haben das dafür notwendige gesetzliche Quorum, und das ist das Recht dieser Oppositionsfraktionen. (Gordan Dudas [SPD]: Danke!) Den hier vorliegenden Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses lehnen wir ab. Rein inhaltlich möchte ich dabei auf zwei Punkte eingehen. Erstens. Das Thema „E-Mails“ ist hier schon angedeutet worden, auch vom Kollegen Lehne. Es ist deutlich gemacht worden, dass dort sehr häufig die Frage, wann E-Mails aufgehoben und veraktet werden, thematisiert wird. Dazu wurde im Verkehr-Landtag sausschuss, auch durch die Staatskanzlei, unglaublich viel vorgetragen und erklärt, und dazu gab es schriftliche Vermerke. Wenn man allerdings nicht zuhört – wie jetzt zum Beispiel – und Vermerke nicht liest, dann kommen entsprechende Untersuchungsanträge zustande, die hier gestellt werden. Zweitens. Es ist durchaus bemerkenswert – jetzt hören Sie wenigstens zu, das ist ja auch mal schön –, dass der Beginn des Untersuchungszeitraums auf den 30.06.2017, den Beginn der Amtszeit des Verkehrsministers Hendrik Wüst, festgelegt werden soll. Ganz ehrlich, die Frage „Wann soll in Lüdenscheid die Rahmedetalbrücke neugebaut bzw. ersetzt werden?“ war seit mindestens 2012 in der Diskussion. Allein dass Sie den Untersuchungszeitraum daran festmachen, zeigt doch, dass es Ihnen überhaupt nicht um die Sache geht, sondern allein um den Versuch der politischen Profilierung, der allerdings kläglich scheitert. Wir lehnen den Antrag ab. Weiteres zum Thema „Rahmedetalbrücke und Untersuchung“ werden wir aller Voraussicht nach zeitnah erneut im Plenum beraten. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Metz. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Kollege Rasche.
Christof Rasche FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rahmedetalbrücke beschäftigt uns fast jeden Tag, aber mindestens jede Woche, und regelmäßig finden Diskussionen hier im Plenum und im Verkehrsausschuss statt. Drei Punkte sind aus Sicht der FDP-Fraktion wichtig. Erstens: Die Brücke muss so schnell wie möglich ersetzt werden. (Beifall von der FDP) Der Ministerpräsident selbst sagte in der Sondersitzung des Verkehrsausschusses, er habe keinen Zweifel daran, dass alles in Richtung Berlin getan werde, um keinen Tag zu verlieren. Zweitens: Umleitungsverkehre müssen erfolgen, gerade die großflächigen, und hier hat das Land eine ganz wichtige Koordinierungsrolle, und die muss das Land auch übernehmen. Drittens: Natürlich müssen Versäumnisse aufgearbeitet werden. In der Sondersitzung des Verkehrsausschusses sagte der Ministerpräsident: Aus heutiger Sicht waren einige Entscheidungen falsch. – Da muss man sich die Frage stellen: Warum waren die falsch? Wann ist man zu dieser Erkenntnis gelangt? 08.03.2023 Wurde sofort reagiert? Es gibt also eine große Anzahl offener Fragen. Zum Teil – und darüber haben die Vorredner gerade gesprochen – wurden Fragen in der Sondersitzung des Verkehrsausschusses behandelt, und da kann man natürlich, weil wir unterschiedliche Rollen haben, auch unterschiedlicher Meinung sein. Wurden die Fragen beantwortet oder nicht? Dann sollte man sich vielleicht auf öffentliche Medien verlassen, die das bewertet haben. Zahlreiche Zeitungen in Nordrhein-Westfalen haben geschrieben, zum Beispiel auch die „WAZ“ in einem Kommentar, die logische Folge sei ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss, weil bei Weitem eben nicht alle Fragen beantwortet worden seien. Die Aufarbeitung gilt auch dem Ziel, in der Zukunft Fehler zu vermeiden. Der Antrag der AfD-Fraktion ist unzureichend; da hätte deutlich nachgearbeitet werden müssen. Deshalb müssen wir diesen Antrag auch ablehnen. SPD und FDP haben einen klaren Fahrplan aufgestellt – die Kollegen haben das gerade gesagt –, und an diesem Fahrplan werden wir selbstverständlich festhalten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Rasche. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abgeordneter Loose.
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Wir werden das Stauaufkommen nachhaltig senken.“ Das versprach die CDU im Jahr 2017 – und dann wurde Hendrik Wüst Verkehrsminister. Die Bilanz ist bitter. NRW ist laut ADAC Stauland Numero eins und wird es auf Dauer wohl auch bleiben. Einer der größten Staus Deutschlands kriecht täglich durch Lüdenscheid. Die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Pendler, die jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit die kaputte Brücke umfahren müssen, sind enorm, und auch die Unternehmen, die Gewerbetreibenden müssen wirtschaftliche Einbußen durch längere Logistikketten, durch die Umwege in Kauf nehmen. Das Institut der deutschen Wirtschaft schätzt die gesamten wirtschaftlichen Schäden dieses Brückendesasters auf sage und schreibe 1,8 Milliarden Euro. 1,8 Milliarden Euro – doch keiner will die Verantwortung dafür übernehmen. Lüdenscheid ist für seine wunderbare Natur, Berge, Talsperren, Wälder und das Wasserschloss Neuenhof bekannt. Doch statt Wanderern schlängelt sich jetzt eine Blechlawine durch diese Idylle. Denn jemand in der damaligen Regierung hat die falsche Entscheidung getroffen. Er hat die Entscheidung ge-Landtag troffen, den Neubau der Rahmedetalbrücke zu verschieben. Zerstörte Natur, zerstöre Touristik, doch keiner will die Verantwortung dafür übernehmen. Stattdessen gibt es Vertuschung. Der damalige Verkehrsminister Hendrik Wüst und sein Büroleiter Thomas Dautzenberg schrieben sich ständig E-Mails. Es ging auch um Brückenprojekte. Und ausgerechnet der Mailverkehr, der Auskunft darüber geben könnte, warum die Sanierung der Brücke nach hinten verschoben wurde, ist weg. An einer heiklen Stelle brechen die E-Mails zwischen Minister Wüst und seinem Büroleiter plötzlich ab, sind gelöscht, sodass nicht mehr nachvollziehbar ist, ob der Büroleiter die Informationen über die beabsichtigte Verschiebung des Neubaus erhielt oder nicht. Mysteriös! Doch ist das nicht neu: Immer wieder verschwinden auf unerklärliche Weise Nachrichten von Politikern, so bei Frau von der Leyen SMS zum Milliarden-Impf-Deal. Bei Kanzler Scholz wurden Mails aus der Finanzministerzeit gelöscht. Doch hier und jetzt stehen wir vor einem christlich geprägten Ministerpräsidenten Wüst. Herr Ministerpräsident Wüst, warum stellen Sie sich nicht Ihrer Verantwortung? (Markus Höner [CDU]: Hat er doch!) 2021 sprachen Sie mit dem katholischen Magazin „Neue Mitte“ über christliche Werte. Sie sprachen von Demut, davon, Mut zu haben, Fehler zuzugeben und einzugestehen. Gelöschte E-Mails scheinen nur ein kleines Vergehen zu sein, etwas Geringes. Doch ich zitiere hier Lukas 16, Vers 10: (Zurufe: Oh!) „Wer im Geringsten treu ist, der ist auch im Großen treu; und wer im Geringsten unrecht ist, der ist auch im Großen unrecht.“ Welches Unrecht haben Sie verübt, Herr Wüst? (Gordan Dudas [SPD]: Warum spricht er denn immer den Ministerpräsidenten an? Ob er mal merkt, dass der Ministerpräsident gar nicht da ist?) Wir wollen das klären. Wir müssen es auch klären. Denn die Bürger in NRW und allen voran in Lüdenscheid wollen wissen, wer für ihr Leid verantwortlich ist. Doch, Herr Wüst, Sie können diesen Untersuchungsausschuss abwenden. Wir als Parlament bräuchten diesen nicht. Wenn Sie, Herr Ministerpräsident Hendrik Wüst, Ihre Fehler zugeben, wenn Sie Ihre Fehler eingestehen, wenn Sie Verantwortung tragen, dann ersparen Sie uns allen diesen Ausschuss, und wir können vergeben. (Zurufe: Oh!) Vielen Dank. (Beifall von der AfD) 08.03.2023
Rainer Schmeltzer
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Die antragstellenden Abgeordneten der Fraktion der AfD haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/2840. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Dann ist dieser Antrag Drucksache 18/2840 mit dem von mir gerade festgestellten Ergebnis bei Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten Blex abgelehnt. Wir kommen zu: 10 Fragestunde Drucksache 18/3407 Mit der Drucksache 18/3407 liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 18, 19 und 20 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen stellen kann, nach Beantwortung der Mündlichen Anfrage jedes andere Mitglied des Landtags bis zu zwei Zusatzfragen. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten. Ich rufe die Mündliche Anfrage 18 des Abgeordneten Sven Wolf von der SPD-Fraktion auf. Thema: Wie gewährleistet die Landesregierung, dass sich Staatsminister a. D. an die Auflagen für die Aufnahme neuer Tätigkeiten innerhalb der Karenzzeiten nach Ausscheiden aus dem Ministeramt halten? Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat im Vorfeld angekündigt, dass Herr Minister und Chef der Staatskanzlei Liminski antworten wird. Herr Minister Liminski, Sie haben somit das Wort. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Gerne möchte ich auf die beiden gestellten Fragen kurz eingehen und beide im Zusammenhang beantworten. Landtag Zunächst zur Frage eins: Die Verantwortung dafür, die Karenzregeln des Landesministergesetzes und die auf Basis der Stellungnahme der Ministerehrenkommission getroffene Entscheidung des Landeskabinetts zu beachten, liegt bei den handelnden Personen, sprich: den ausgeschiedenen Ministerinnen und Ministern. Die Regelungen des Landesministergesetzes setzen auf die Integrität der handelnden Person, verbunden mit der Bindungswirkung der Entscheidung. Wird die Aufnahme einer Tätigkeit nicht rechtzeitig angezeigt, so kann die Landesregierung die Tätigkeit vorübergehend untersagen. Weitere Kontrollmöglichkeiten gibt es nicht. Beim Amtsantritt sowie beim Ausscheiden aus dem Amt werden die Ministerinnen und Minister über diese Pflicht zur Anzeige umfassend informiert. In Zweifelsfällen können Sie sich jederzeit an die Landesregierung wenden und offene Fragen auch im direkten Austausch mit der Ministerehrenkommission klären. So viel, Herr Präsident, zur Frage des Abgeordneten Wolf danach, wie die Einhaltung der Regelungen nach dem Landesministergesetz bzw. der Stellungnahme der Ministerehrenkommission kontrolliert bzw. sanktioniert werden kann. Zur zweiten Frage nach der Kenntnis über diesen Sachverhalt: Ich selbst bin über den Sachverhalt einer möglichen Tätigkeit von Frau Staatsministerin a. D. Heinen-Esser im Zuge der Beantwortung einer Presseanfrage unterrichtet worden. Das war nach meiner Erinnerung am 28. Februar oder 1. März, und hierüber habe ich am gleichen Tag oder zumindest relativ zeitnah den Herrn Ministerpräsidenten informiert. Das zu den Fragen, die vorher schriftlich eingereicht worden sind; alles Weitere dann natürlich im Weiteren.
Rainer Schmeltzer
Es liegt die erste Zusatzfrage des Fragestellers vor. Das Wort hat der Abgeordnete Wolf.
Sven Wolf SPD
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Liminski, eine Frage wäre dann noch, wann von Frau Staatsministerin a. D. Heinen-Esser die erweiterte Tätigkeit bei EUTOP gegenüber der Landesregierung angezeigt wurde. Sie berichteten ja, dass Sie erst durch eine Presseanfrage darauf aufmerksam gemacht wurden.
Rainer Schmeltzer
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr 08.03.2023 Präsident! Herr Abgeordneter, wir haben von der genannten Tätigkeit von Frau Heinen-Esser im Zuge einer Presseanfrage und einer damit einhergehenden entsprechenden Recherche im Lobbyregister des Deutschen Bundestags erfahren. Ich würde Sie bitten, Ihre zweite Frage kurz zu wiederholen; die habe ich nicht mehr in Erinnerung.
Rainer Schmeltzer
In Anbetracht der Tatsache, dass er keine zweite Frage hat stellen können, hat er auch keine gestellt. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Noch besser. Dann kann ich sie auch nicht beantworten.
Rainer Schmeltzer
Das ist zutreffend, Herr Minister. – Jetzt hat er sich aber für eine zweite Zusatzfrage gemeldet. Sie hätten vielleicht nicht so locken sollen. Bitte schön, Herr Wolf.
Sven Wolf SPD
Nein, ich wollte gar keine Zusatzfrage stellen, ich wollte einfach nur meine erste Frage beantwortet bekommen. Wann hat sie es angezeigt? Das war die Frage. Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt, entschuldigen Sie bitte.
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege Wolf, ein Hinweis: Das galt jetzt als zweite Zusatzfrage. (Sven Wolf [SPD]: Das ist ja gemein, Herr Prä- sident!) Der Herr Minister hat das Wort. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Sie haben nach einer Tätigkeit für die Beratungsagentur EUTOP gefragt. Richtig? – Bevor wir auf sie zugegangen sind, hat Frau Heinen-Esser diese Tätigkeit nicht angezeigt. Ich hatte es gerade eben erläutert: Wir haben im Zuge einer Presseanfrage und der damit einhergehenden Recherche im Lobbyregister des Deutschen Bundestags davon Kenntnis bekommen und dann natürlich Kontakt aufgenommen. Diesen Sachverhalt haben wir unsererseits unverzüglich der Ministerehrenkommission zur Prüfung vorgelegt. Es ist der völlig normale Hergang, dass die Ministerehrenkommission den ausgeschiedenen Ministerinnen und Ministern schriftlich Gehör gewährt und für die Prüfung Kontakt aufnimmt. Landtag
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Minister. – Es liegen weitere Zusatzfragen vor. Als Nächstes hat sich der Kollege Ganzke gemeldet. Bitte schön.
Hartmut Ganzke SPD
Und der Kollege Ganzke bedankt sich beim Herrn Präsidenten, dass ihm das Wort erteilt wurde. – Herr Minister, ich habe eine konkrete Nachfrage, ich weiß nicht, ob ich es überhört habe: Könnten Sie noch einmal sagen, welche konkreten Auflagen Sie Frau Staatsministerin a. D. Heinen-Esser bezüglich ihrer Entscheidung gemacht haben?
Rainer Schmeltzer
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Ganzke, ich wurde gerade eben nach einer Tätigkeit für die Beratungsagentur EUTOP gefragt und habe dazu erläutert, wann wir davon Kenntnis genommen haben. Sie scheinen jetzt eine andere Tätigkeit in den Blick zu nehmen. Das ist diejenige, die Frau Staatsministerin a. D. Heinen-Esser im vergangenen Sommer gegenüber der Landesregierung angezeigt hat, die dann das regelhafte Verfahren durchlaufen hat, sprich: die Zuleitung an die Ministerehrenkommission, die parallele Prüfung innerhalb der Landesregierung, damit einhergehend auch die Stellungnahme durch die Ministerehrenkommission und eine Entscheidung des Landeskabinetts, die eins zu eins – ich wiederhole: eins zu eins – der Stellungnahme der Ministerehrenkommission entspricht und die dann – so sieht es das Landesministergesetz vor – auch veröffentlicht wird. Das ist auch erfolgt im vergangenen September. Diese Tätigkeit umfasst eine Beratungstätigkeit im Rahmen ihrer Unternehmensberatung. Die ist auch entsprechend gewährt worden. Dies ist aber auch nicht das, was an der Stelle inkriminiert bzw. kritisiert wird.
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Minister. – Für ihre erste Zusatzfrage erteile ich der Frau Kollegin Müller-Witt das Wort.
Elisabeth Müller-Witt SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich gehe davon aus, dass man für die Entscheidung der Genehmigung bzw. die Erteilung einer Erlaubnis auch Kriterien zugrunde legt. Nach welchen Kriterien werden das Für und Wider einer Erlaubnis abgewogen? 08.03.2023
Rainer Schmeltzer
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete Müller-Witt, diese Kriterien stehen im Landesministergesetz, das 2016 erlassen worden ist, ich glaube, auch unter Ihrer Mitwirkung. Es gibt keine neuen seitdem.
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Minister. – Zur ersten Zusatzfrage erteile ich der Kollegin Bongers das Wort.
Sonja Bongers SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich habe noch eine weitere Verständnisfrage. Frau Heinen-Esser ist nunmehr als Lobbyistin quasi in demselben Bereich tätig wie bereits als Ministerin. Wie kann und soll hier eine effektive und konsequente Kontrolle Ihrerseits zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt möglich sein?
Rainer Schmeltzer
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete, die Frage des Bereichs, in dem Frau Heinen-Esser im Rahmen dieses Mandats tätig würde, ist Gegenstand einer Prüfung durch die Ministerehrenkommission. Frau Heinen-Esser hat uns darüber informiert, dass sie das Mandat für den Zeitraum dieser Prüfung durch die Ministerehrenkommission bzw. in der Karenzzeit nach Landesministergesetz ruhen lässt. Dementsprechend möchte ich dieser Prüfung nicht vorgreifen.
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Minister. – Die erste Zusatzfrage des Abgeordneten Falszewski.
Benedikt Falszewski SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, wenn die Auflagen nicht eingehalten werden? – Danke schön.
Rainer Schmeltzer
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter, ich habe gerade erläutert, dass diese Prüfung durch die Ministerehrenkommission derzeit erfolgt. Wie ich gerade schon einmal angedeutet habe, ist das Kabinett bisher den Empfeh-Landtag lungen der Ministerehrenkommission in seinen entsprechenden Entscheidungen immer vollumfänglich gefolgt. Ich möchte jetzt nicht hypothetisch darüber spekulieren, was wir tun, wenn die Ministerehrenkommission so rum oder so rum entscheidet. Ich will an der Stelle da nicht vorgreifen. Ich habe zu den grundsätzlichen Möglichkeiten, die es gibt, gerade bereits ausgeführt, dass grundsätzlich die Möglichkeit einer Untersagung durch die Landesregierung gegeben ist. Weitergehende Möglichkeiten bestehen nicht.
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank. – Für ihre zweite und somit letzte Zusatzfrage hat jetzt die Kollegin Müller-Witt das Wort.
Elisabeth Müller-Witt SPD
Herr Präsident! Herr Minister, ich komme noch einmal auf diese Abwägung zurück. Ja, ich habe damals über die Kriterien mitentschieden. Da werden im konkreten Fall möglicherweise Interessenskonflikte aufgetreten sein. Welche möglichen Interessenskonflikte wurden im vorliegenden Fall dabei konkret abgewogen? Jeder Fall gestaltet sich anders. Es gibt immer wieder Interessenskonflikte. Können Sie darstellen, welche möglichen Interessenskonflikte in diesem Fall abgewogen wurden?
Rainer Schmeltzer
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete, die Abwägung, die die Ministerehrenkommission gemacht hat, die mit dem Landesministergesetz durch die damalige Landesregierung unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft eingesetzt worden ist – die Zusammensetzung dieser Ministerehrenkommission ist übrigens nach wie vor unverändert –, kenne ich nicht im Einzelnen. Mit Blick auf die Prüfung von Interessenskonflikten ist üblicherweise die Frage damit verbunden, ob in der gegebenen Karenzzeit – nach Landesministergesetz zwölf Monate – das Wissen aus dem Amt als Ministerin respektive Minister genutzt wird. Davon sollte abgesehen werden. Das ist üblicherweise dann auch Gegenstand der Auflagen – so nach meinem Kenntnisstand auch in diesem Fall –, aber auch erkennbar in der veröffentlichten Entscheidung, die dahin gehend auch eine Eingrenzung vornimmt.
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Minister. – Die Möglichkeit zur ersten Zusatzfrage hat jetzt die Kollegin Kampmann. 08.03.2023
Christina Kampmann SPD
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Minister, an der Entscheidung selber gibt es durchaus ein öffentliches Interesse. Deshalb geht es auch darum, zu schauen: Wie transparent kann der Prozess sein? Deshalb würde uns auch interessieren, welche der abgewogenen Gründe für und welche gegen eine Zustimmung sprechen.
Rainer Schmeltzer
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete, grundsätzlich geht es erst einmal um die Frage, wie mit der Berufsausübungsfreiheit des Einzelnen umgegangen wird. Wir müssen uns gewahr sein, dass eine solche Auflage durch das Landesministergesetz einen erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit der betreffenden Person darstellt. Das ist sozusagen die juristische Logik, nach der man vorgeht. Allerdings gibt es auch ein öffentliches Interesse, das Wissen aus Ämtern heraus zu schützen und zu vermeiden, dass dieses kommerzialisiert werden kann, mindestens in einem Zeitraum, der mit Blick auf das öffentliche Interesse sensibel ist. Daher die Karenzzeit von zwölf Monaten. Die Entscheidung, die dann das Landeskabinett auf der Grundlage einer Stellungnahme der Ministerehrenkommission trifft, ist natürlich immer eine Prognoseentscheidung. Wir kennen noch keinen Einzelfall. Wir kennen noch kein Mandat der Unternehmensberatung, um die es geht. Wir erteilen an der Stelle aber – so ist die Rolle für das Landeskabinett nach dem Ministergesetz vorgesehen – eine generelle Auflage, die durch die betreffende Person auf den Einzelfall angewandt werden muss. Das ist die Abwägung, die gemacht werden muss, und das kann man in dem Fall immer nur im Hinblick auf eine grundsätzliche Tätigkeit. Ich glaube, hier ist offenkundig, dass die generelle Tätigkeit der Unternehmensberatung nicht per se umfassend in einem Konflikt mit der Frage steht, einmal Ministerin/Minister gewesen zu sein. Allerdings muss das eingrenzt werden. So sehen wir das, und so hat es auch die Ministerehrenkommission in diesem Einzelfall bewertet.
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Minister. – Die Möglichkeit zu seiner zweiten und somit letzten Zusatzfrage hat der Abgeordnete Falszewski.
Benedikt Falszewski SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, wie will man insbesondere bei Herrn Lienenkämper die Auflage kontrollieren, Landtag dass er sich für befangen erklären solle, sofern im Einzelfall Wissen in seine Tätigkeit als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender bei der Gothaer Lebensversicherung einfließen würde, welches er in amtlicher Eigenschaft als Minister erworben hat?
Rainer Schmeltzer
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter, zu diesem weiteren Sachverhalt mit Blick auf Staatsminister a. D. Lienenkämper kann ich Ihnen erklären, dass Herr Staatsminister a. D. Lienenkämper mit Schreiben vom 23. August 2022 angezeigt hat, ein Mandat bei der Gothaer Lebensversicherung übernehmen zu wollen. Dieses Ansinnen habe ich der Ministerehrenkommission zur Prüfung vorgelegt und den Staatsminister a. D. darüber informiert. Die Ministerehrenkommission hat ihre Stellungnahme mit Schreiben vom 6. Oktober 2022 übermittelt, und die Landesregierung ist in ihrer Kabinettssitzung vom 18. Oktober 2022 der Empfehlung der Ministerehrenkommission uneingeschränkt gefolgt. Darüber habe ich – so ist das üblich – den Staatsminister a. D. in Kenntnis gesetzt und ihm die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern. Am 16. November 2022 habe ich schließlich Herrn Lienenkämper und die Ministerehrenkommission über den Abschluss des Verfahrens informiert, und die Veröffentlichung ist am 21. November 2022 erfolgt. Zu der Frage, inwieweit wir das im Einzelfall unterbinden bzw. prüfen wollen, habe ich gerade grundsätzlich ausgeführt, dass die Regelungen des Landesministergesetzes von 2016 auf die Integrität der betroffenen Person und auf die Bindungswirkung der getroffenen Entscheidungen setzen. Darüber hinaus setzen sie, wie man heute auch erkennen kann, auf die damit verbundene Öffentlichkeit, wobei bereits festgesetzt wurde, dass das erfolgen muss.
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister. – Die zweite und somit letzte Zusatzfrage stellt Ihnen Frau Kollegin Kampmann.
Christina Kampmann SPD
Herr Minister, können Sie uns sagen, worin sich die Gründe für die Erlaubnis zur Aufnahme der Tätigkeit von Herrn Lienenkämper und Frau Heinen-Esser unterscheiden?
Rainer Schmeltzer
Herr Minister. 08.03.2023 Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete, ich habe die grundsätzliche Abwägung – die Berufsfreiheit und Eingriffe in selbige – gerade genannt. Inwieweit sich die Abwägung hier unterschieden hat, entzieht sich meiner Kenntnis, weil ich mich darüber nicht im Einzelnen mit der Ministerehrenkommission ausgetauscht habe. Was für die Ministerehrenkommission relevant war, hat sie in ihrer Stellungnahme dargelegt, und dem sind wir in beiden Fällen vollumfänglich gefolgt.
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister. – Der Kollege Vogt stellt jetzt seine erste Zusatzfrage.
Alexander Vogt SPD
Herr Minister, Sie hatten gerade von den beiden Tätigkeiten von Frau Heinen-Esser gesprochen. Liegen Ihnen weitere Informationen – sei es angezeigt oder nicht angezeigt – über Tätigkeiten von Frau Heinen-Esser vor?
Rainer Schmeltzer
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter, nein.
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen bzw. Fragestellungen liegen mir nicht vor. Somit rufe ich die Mündliche Anfrage 19 der Abgeordneten Franziska Müller-Rech von der FDP-Fraktion auf. Ich darf auch hier vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Feller antwortet. Bitte, Sie haben das Wort.
Dorothee Feller
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzgeber hat im öffentlichen Dienstrecht unterschiedliche Möglichkeiten geschaffen, um eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben. Je nach Grund, aus dem die verringerte Arbeitszeit beantragt wird, besteht entweder ein Anspruch auf eine Bewilligung oder der Arbeitgeber Landtag entscheidet unter Abwägung der persönlichen und dienstlichen Interessen über den Antrag. Zur Vereinbarung von Familie und Beruf gibt es einen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung oder auf Urlaub aus familiären Gründen zur Betreuung oder zur Pflege von Kindern unter 18 Jahren oder von pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Diese Anträge, die den weitaus größten Anteil aller Teilzeitbeschäftigungsanträge ausmachen, werden bei Vorliegen der Voraussetzungen weiterhin genehmigt. Das gilt auch für Teilzeitanträge von schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Lehrkräften, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen der Art und Schwere der Behinderung notwendig ist. Im Schulbereich gibt es weiterhin noch die Möglichkeit der Altersteilzeit frühestens ab der Vollendung des 55. Lebensjahres, die sich bis zum Beginn des Ruhestands erstreckt. Für alle vorgenannten Anträge sieht das Handlungskonzept „Unterrichtsversorgung“ ausdrücklich keine Veränderungen vor. Diese Anträge werden weiterhin im Einzelfall geprüft, und es verbleibt bei der bisherigen Genehmigungspraxis. Schließlich gibt es noch die sogenannte voraussetzungslose Teilzeit, die bis auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und bis zur jeweils beantragten Dauer bewilligt werden kann, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Diese Form der Teilzeit impliziert zugleich, dass eine Begründung dafür gerade nicht erforderlich ist. Einem Antrag können jedoch etwaige dienstliche Gründe aufseiten des Dienstherrn entgegenstehen. Somit werden wir bei der voraussetzungslosen Teilzeit auch keine gesetzlichen Regelungen ändern. Denn schon nach jetzt geltendem Recht ist der Antrag nur dann zu gewähren, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Gewährleistung des Unterrichts für unsere Kinder und Jugendlichen ist ein solcher dienstlicher Grund. Nur dazu haben wir die Bezirksregierungen als zuständige Bewilligungsbehörden sensibilisiert. Wir haben somit die voraussetzungslose Teilzeit nicht abgeschafft. Es bleibt bei der Einzelfallentscheidung. Eine Differenzierung unsererseits anhand von Begründungen wird hierbei ganz bewusst nicht erfolgen – zum einen deswegen nicht, weil eine solche Begründung durch die Antragstellerin oder den Antragsteller nicht erfolgen muss, und zum anderen: Sollten dennoch Gründe benannt werden, sind diese Begründungen sehr vielfältig. So ist es keineswegs so, dass alle Anträge auf voraussetzungslose Teilzeit aufgrund von zu hoher Belastung im Arbeitsalltag gestellt werden. Einige weitere Beispiele sind unter anderem das Erreichen eines bestimmten Alters, anderweitige private Lebensplanungen oder das Ausüben von Ehrenämtern. Nicht zuletzt spiegeln uns die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, dass so manche der jungen Anwärterinnen und Anwärter planen, unmittelbar zu 08.03.2023 Beginn ihrer Tätigkeit Teilzeit für eine bessere Work-Life-Balance zu beantragen. Demgegenüber stehen die Belange des Lehrerkollegiums und der Schülerinnen und Schüler. Denn jede Stunde, die eine Lehrkraft weniger arbeitet, muss durch eine Kollegin oder einen Kollegen aufgefangen werden. Jede Stunde weniger kann somit entweder eine Stunde weniger Unterricht für unsere Kinder und Jugendlichen oder eine Mehrbelastung für Kolleginnen und Kollegen bedeuten. Mit unserem Handlungskonzept Unterrichtsversorgung haben wir alle Bezirksregierungen sensibilisiert, alle diese genannten Aspekte in die Abwägung mit einfließen zu lassen, um in jedem Einzelfall genau zu prüfen, welches Interesse überwiegt. Zudem weise ich darauf hin, dass die Teilzeit nur eine Maßnahme aus unserem Handlungskonzept Unterrichtsversorgung ist, in dem wir zum Beispiel auch mehr Seiteneinstiegsmöglichkeiten wie auch Entlastungsmaßnahmen vorsehen. – Vielen Dank.
Berivan Aymaz
Vielen Dank, Frau Ministerin Feller. – Wir haben schon die ersten Wortmeldungen. Herr Brockes, Sie haben nun die Möglichkeit, Ihre Frage zu stellen.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Ausführungen. Wie hoch schätzt die Landesregierung das Potenzial zusätzlich abzudeckender Unterrichtsstunden ein, wenn die Genehmigungen von Teilzeitanträgen zukünftig eingeschränkt werden?
Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Darüber gibt es keine Einschätzung, weil es, wie ich gerade betont habe, eine Einzelfallentscheidung bleibt. Ich kann Ihnen sagen, dass wir 77.122 Teilzeitbeschäftigte über alles im Schulbereich haben. Davon sind 13.344 voraussetzungslose Teilzeitkräfte. Wer im Einzelfall einen Antrag stellt und wie die Bezirksregierungen im Einzelfall die Situation abwägen, bleibt deren Entscheidung.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von der Kollegin Frau Müller-Rech.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, welche Maßnahmen sieht die Landesregierung vor, um Teilzeitkräfte freiwillig wieder für eine Vollzeitstelle zu gewinnen? Landtag
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Frau Ministerin Feller, Sie haben das Wort.
Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir werben dafür, und die Bezirksregierungen werden zum Teil die Schulleitungen auch anschreiben. Wir haben neben der Maßnahme „Teilzeit“ auch das Thema „Abordnung“. Die Bezirksregierungen werden auf die Schulen zugehen und fragen, wer zunächst freiwillig mehr arbeiten möchte oder wer sich abordnen lässt.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von der Kollegin Frau Schneider.
Susanne Schneider FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, folgende Frage: Wie viele aktive Lehrkräfte werden Ihrer Erwartung nach aufgrund der Einschränkungen der Teilzeit aus dem Schuldienst ausscheiden?
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Da müsste ich in die Glaskugel gucken – ich weiß es nicht. Ich kann nur sagen: Ich hoffe das nicht, weil wir jede Lehrkraft brauchen. Deswegen machen wir das Ganze ja, deswegen haben wir das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung entworfen. Wir haben einen Lehrermangel, und ich kann nur jeden bitten, im Dienst zu bleiben. Wir brauchen mehr, nicht weniger.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von dem Kollegen Herrn Wedel.
Dirk Wedel FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, wie viele Lehrkräfte werden sich Ihrer Erwartung nach aufgrund der Einschränkungen der Teilzeit nach dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes gegen den Einstieg in den Schuldienst entscheiden?
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Auch da gilt: Ich kann nicht in die Glaskugel gucken. Wir werben dafür, wir werben auch gerade 08.03.2023 bei jüngeren Menschen dafür, wie wichtig der Lehrberuf ist und welche Wertschätzung wir dem Lehrerberuf entgegenbringen.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt vom Kollegen Herrn Hafke.
Marcel Hafke FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben eben davon gesprochen, dass es eine Einzelfallentscheidung ist. Auf der anderen Seite haben wir das Stichwort „Work-Life-Balance“ und die Aufgabe, den Lehrerberuf attraktiv zu machen. Wie passt das zusammen, dass man den Lehrerberuf so tatsächlich attraktiv gestalten kann?
Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich denke, die Attraktivität des Lehrerberufs hängt nicht nur davon ab, wie viel Teilzeit oder auch nicht ich machen kann. Ich denke, die Attraktivität des Lehrerberufs hängt davon ab, dass ich diese Aufgabe gerne mache, dass ich eine Erfüllung darin sehe, Kinder zu unterrichten. Gerade die jungen Menschen brauchen wir, und wir sind in einer herausfordernden Zeit, in der wir die Unterrichtsversorgung sicherstellen müssen. Ich bitte auch immer einmal in die Rolle von den Kollegen zu schlüpfen an den Schulen, an denen wir einen Unterhang haben und die Unterrichtsversorgung nicht mehr sicherstellen können. Diese bitten dringend, dass wir mehr Lehrkräfte an diese Schulen abordnen – auf der einen Seite. Auf der anderen Seite dürfen wir nicht vergessen, dass wir unseren Kindern eine gute Ausbildung, eine gute Bildung mit auf den Weg geben müssen. Daher brauchen wir Lehrkräfte.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von dem Kollegen Herrn Lürbke.
Marc Lürbke FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, wie passt die Maßnahme der Einschränkung von Teilzeit zu der recht vollmundigen Überschrift im Handlungskonzept für mehr Wertschätzung der Beschäftigten an Schulen? Wie passt das zusammen?
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich will noch einmal sagen: Wir haben hier ein Maßnahmenbündel vorgesehen. Genauer Landtag hinzuschauen, inwieweit wir voraussetzungslose Teilzeit gewähren können oder nicht, ist nur eine Maßnahme von vielen. Wir haben in unserem Handlungskonzept unter anderem vorgesehen – was wir auch schon durchgeführt haben –, die Einstiegsbesoldung auf A13 anzuheben. Das ist ein starkes Zeichen der Wertschätzung, das die Landesregierung schon im Oktober letzten Jahres eingelöst hat. Wir haben vorgesehen, zum Beispiel Alltagshelfer, Alltagshelferinnen an Grundschulen einzusetzen, damit wir Lehrkräfte entlasten. Auch das ist ein Zeichen der Wertschätzung. Wir haben auch vorgesehen, bestimmte Vertretungslehrkräfte unter bestimmten Voraussetzungen zu entfristen. Auch diese Möglichkeit hat es vorher nicht gegeben. Ich kann noch einmal dafür werben: Wir müssen alles im Blick haben. Wir müssen die Lehrerinnen und Lehrer, aber vor allem unsere Kinder und Jugendlichen im Blick haben, die eine gute Bildung brauchen.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von der Kollegin Frau Freimuth.
Angela Freimuth FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich habe die Frage, wie Sie mit bereits bewilligten Teilzeitanträgen umgehen.
Berivan Aymaz
Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben ausdrücklich gesagt, dass wir an bewilligte Teilzeitanträge nicht rangehen. Man muss aber wissen, die Teilzeitanträge laufen in der Regel über ein Jahr und kommen dann automatisch wieder als Neuanträge auf den Tisch zurück. Und dann wird die Bezirksregierung wieder frisch entscheiden.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von dem Kollegen Herrn Dr. Pfeil.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. – Frau Ministerin, wie viele Lehrkräfte wählen die Teilzeit aus Gründen der Gesundheitsprävention, und wie beachten Sie das im Rahmen der Fürsorgepflicht?
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. 08.03.2023
Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, da die voraussetzungslose Teilzeit ohne Grund beantragt werden kann, haben wir keine Erhebung, welche Gründe jeweils für die voraussetzungslose Teilzeit angegeben werden. Ich kenne das Argument, das Sie vortragen, dass manche sagen, wir gehen in Teilzeit, weil wir sonst der Belastung nicht gerecht werden. Das wird aber gerade in die Einzelfallentscheidung der Bezirksregierung einfließen.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste und somit zweite Nachfrage kommt von der Kollegin Frau Müller-Rech.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben eben die Frage beantwortet, wie Sie mit bereits bewilligten Teilzeitanträgen umgehen wollen, und haben da auf die jeweilige Genehmigungsdauer von einem Jahr verwiesen. Deswegen jetzt meine Frage: Wie soll mit den Verlängerungsanträgen für Teilzeit verfahren werden, wenn diese Befristung abläuft?
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Sie haben das Wort, Frau Ministerin.
Dorothee Feller
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Das sind keine Verlängerungsanträge, es sind jeweils Neuanträge, und deswegen werden sie dann auch frisch entschieden.
Berivan Aymaz
Zur zweiten und somit letzten Nachfrage hat Frau Kollegin Schneider das Wort.
Susanne Schneider FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, jetzt eine Frage aus dem Gesundheitsbereich. Lehrer klagen ja immer häufiger über Burnout. Was denken Sie, wie viele Burnouts oder andere psychische Erkrankungen durch befristete Teilzeit verhindert werden können?
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Dorothee Feller
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Abgeordnete, können Sie die Frage wiederholen? Das Ende ist untergegangen, das ist hier nicht angekommen. Landtag
Berivan Aymaz
Dafür müssen Sie sich noch mal einloggen, damit ich Ihr Mikro freischalten kann. – Ja.
Susanne Schneider FDP
Ich danke Ihnen, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, die Lehrerschaft klagt ja häufiger über Burnout aufgrund der hohen Arbeitsbelastung. Was denken Sie denn, wie viele Burnouts oder andere psychische Erkrankungen durch Teilzeit verhindert werden könnten?
Berivan Aymaz
Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Das ist ein etwas schwieriger Komplex. Wir machen sehr viel. Wir bieten den Beschäftigten, den Lehrerinnen und Lehrern viele Maßnahmen im Gesundheitsschutz an. Das ist das eine. Das Zweite ist: Ich hatte ja gesagt, dass es eine Einzelfallentscheidung bleibt. Wenn eine Lehrerin, ein Lehrer eine voraussetzungslose Teilzeit beantragt mit dem Hinweis auf Krankheit oder Burnout, bleibt es die Einzelfallentscheidung der Bezirksregierung, die das abwägen kann.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Frage, die zweite und somit letzte, kommt von dem Kollegen Herrn Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, inwiefern wird Ihrer Ansicht nach ehrenamtliches Engagement von der Einschränkung der Teilzeit bei den Lehrkräften betroffen sein?
Berivan Aymaz
Frau Ministerin, Sie dürfen darauf antworten.
Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, da ich nicht jeden Einzelfall kenne, kann ich das nicht bewerten. Aber noch mal: Es bleibt eine Einzelfallentscheidung der Bezirksregierung. Die wird das abwägen. Da muss man sicherlich abwägen, was in dem Moment wichtiger ist: das Ehrenamt – was ist das genau für ein Ehrenamt? – oder die Herstellung der Unterrichtsversorgung unserer Kinder in den Schulen.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste und somit zweite und letzte Frage kommt von dem Kollegen Herrn Wedel. 08.03.2023
Dirk Wedel FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie sehen vor, Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Beurlaubungen oder Freistellungen zum Beispiel nach Elternzeit künftig – in Anführungsstrichen – wohnortnah im Umkreis von nun bis zu 50 km zum Wohnort einzusetzen. Rechnet die Landesregierung damit, dass durch die erheblich längeren Fahrtwege die Anträge auf Teilzeit steigen werden?
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich weiß jetzt gar nicht, weil es eigentlich bei der Anfrage nur um das Thema „Teilzeit“ geht, ob das noch dazugehört. Ich will es aber trotzdem gerne beantworten. Wir haben im Rahmen der Abordnung vorgesehen, dass wir sie im Umkreis auf 50 km erweitern können. Was gab es vorher? Es gibt keine gesetzliche Regelung dazu, inwieweit man abordnen kann oder darf. Es gab eine Art Gewohnheitsrecht, das im Bereich der Lehrerinnen und Lehrer angewendet worden ist, dass man gesagt hat, wenn eine Person aus einer Beurlaubung zurückkommt und nicht an ihre Stammschule zurückgeht, kann sie innerhalb einer Entfernung von 35 km zu seinem Wohnort eine neue Schule finden. Wozu hat das geführt? Das hat dazu geführt, dass wir zum Teil Lehrkräfte an gut besetzten Schulen hatten, auch mit Fächerkombinationen, die an der Schule nicht abgefragt wurden. Ich finde, in Zeiten eines Lehrermangels muss es möglich sein, dann auch mal zwei, drei Kilometer weiter zu fahren zu einer Schule, wo es einen hohen Bedarf gibt. (Beifall von Claudia Schlottmann [CDU])
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Frage, und zwar die zweite und somit letzte, kommt von der Kollegin Frau Freimuth.
Angela Freimuth FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben vorhin unterstrichen, dass individuelle Lösungen mit den Lehrkräften gesucht und hoffentlich auch gefunden werden. Wie wollen Sie das sicherstellen? Gibt es dazu Leitlinien, Kriterien oder Empfehlungen? Wie soll das in der Umsetzung funktionieren?
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abge-Landtag ordnete! Ich habe nicht gesagt, dass man gemeinsam mit den Lehrkräften nach Lösungen sucht. Ich habe gesagt, dass es ein Antragsverfahren ist und die Bezirksregierung eine Abwägung, eine Einzelfallentscheidung trifft. Die Bezirksregierung hat abzuwägen zwischen den Gründen, die der Antragsteller oder die Antragstellerin darlegt, und dem Thema Unterrichtsversorgung an den Schulen.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt vom Kollegen Herrn Witzel.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank. – Frau Ministerin, mich würde noch einmal Ihre Abwägungsentscheidung interessieren, die die Prüfung der gesundheitlichen Aspekte der Lehrkräfte betreffen. Deshalb habe ich die Frage an Sie: Inwieweit werden automatisch Amtsärzte in die Entscheidung einbezogen? Oder reicht es Ihnen aus, wenn Lehrkräfte durch individuelle ärztliche Grundlagen Indikationen vorlegen, sodass Sie dann Teilzeitwünschen auch auf diesem Wege folgen würden? Können Sie das Verfahren der medizinischen Überprüfung bitte erläutern?
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Das ist kein gutes Beispiel. Denn wenn ein Lehrer bzw. eine Lehrerin sich krank fühlt, gibt es ein anderes Verfahren. Das ist eine Frage der Dienstfähigkeit und nicht eine Frage der Teilzeit.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Frage, seine zweite und letzte Frage, kommt von Herrn Dr. Pfeil.
Dr. Werner Pfeil FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ist es geplant, Statistiken zu diesen Einzelfallentscheidungen der Bezirksregierungen zu generieren, in denen dann das Ergebnis der Einzelfallentscheidungen und möglicherweise Klagen und Rechtsmittel aufgeführt sind?
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Dorothee Feller
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir werden Erhebungen machen, wie viele Teilzeitanteile wir derzeit haben, voraussetzungslose Teilzeit. Stichtag ist der 1. April. Wir werden dann im 08.03.2023 Herbst eine weitere Erhebung machen, inwieweit sich da etwas getan hat.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Wir kommen zur dritten und letzten Nachfrage von Frau Kollegin Müller-Rech.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben leider die zweite Frage meines Abgeordnetenkollegen Dirk Wedel nicht beantwortet. Es war zwar interessant zu hören, wie es zu der Entscheidung zu den Abordnungen gekommen ist, aber es war auf das Thema bezogen – wonach der Herr Kollege ausdrücklich gefragt hat –, wie sich dieser erhöhter Abordnungsradius auf 50 km auf Teilzeitanträge auswirken wird. Noch einmal die Frage: Rechnet die Landesregierung damit, dass durch die Erhöhung des Radius von 35 auf 50 km und damit auch erhöhte Fahrzeiten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf schwieriger wird und dadurch mehr Teilzeitanträge zu erwarten sind?
Berivan Aymaz
Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Auch das wäre ein Blick in die Glaskugel. Ich befürchte das aber nicht, weil der Unterschied zwischen 35 und 50 km nicht so groß ist. (Zuruf von der SPD: Zweimal 15 km und dazu noch Staus!)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Wir kommen jetzt zur zweiten und somit letzten Frage des Kollegen Herrn Lürbke.
Marc Lürbke FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, ich möchte kurz anschließen an die Frage meiner Kollegin Müller-Rech, die Sie eben gefragt hat, wie mit den Verlängerungsanträgen für Teilzeit verfahren werden soll, deren Befristung in Kürze abläuft. Wenn ich es richtig verstanden habe, sagten Sie, es ginge um neue Anträge. Das mag ja formal so sein, faktisch gibt es ja vielleicht auch Verlängerungen. Wie wird berücksichtigt, wenn in der Vergangenheit bereits eine Genehmigung auf Teilzeit erteilt wurde? Spielt das eine Rolle? Wie wird das im Verfahren abgewogen?
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Landtag
Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich kann nur darauf hinweisen, es bleibt eine Einzelfallentscheidung. Die Bezirksregierung wird sich anschauen: Was ist das für ein Grund gewesen, besteht der weiterhin fort, und wie steht er im Verhältnis zu dem Thema, Unterrichtsversorgung zu gewährleisten?
Berivan Aymaz
Jetzt kommen wir zur zweiten und somit letzten Frage des Kollegen Herrn Witzel.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank. – Frau Ministerin, ich würde Ihnen gerne noch eine Nachfrage stellen, die den Umgang mit Konfliktfällen betrifft, weil mir das aus Ihren einleitenden Bemerkungen, die Sie zu Beginn Ihrer Beantwortung abgegeben haben, noch nicht ganz klargeworden ist. Wenn wir beide mal von der Plausibilität her damit rechnen, dass man ja nicht in allen Fällen die Interessenlage von Lehrkräften und der Schulverwaltung übereinbringen wird und unterschiedliche Auffassungen bestehen, wie weit würden Sie im Konfliktfall gehen? Ist das ein Thema, das dann im weiteren Verfahren jedes Einzelfalls mit dem Personalrat erörtert wird? Gibt es vonseiten der Lehrkraft rechtliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, die Sie als Verwaltung im Konflikt forcieren, indem Sie in solche Verfahren einsteigen würden? Oder gibt es da für Sie eine Stelle, wo Sie sagen: Wenn eine bestimmte rechtliche Eskalationsstufe erreicht ist, dann brechen wir das als Verwaltung ab und verfolgen es im Konflikt nicht weiter. Könnten Sie dieses Konfliktfeld etwas aufhellen, was den Gang durch die rechtlichen Institutionen von Ihrer Seite aus angeht?
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir ändern ja nichts an dem Verfahren. Wir ändern lediglich etwas daran, dass wir sensibilisiert haben: Ein dienstlicher Grund, der der Entscheidung entgegenstehen könnte, Teilzeit zu gewähren, ist die Gewährleistung der Unterrichtsversorgung. Das heißt, wenn wir einen Antrag ablehnen, wird der Personalrat beteiligt. Der Personalrat muss zustimmen oder ablehnen. Dann geht das ganz normale Verfahren weiter, Stufenverfahren usw. Daran werden wir nichts ändern. Im Stufenverfahren werden wir als Ministerium beteiligt, und dann schauen wir uns auch den Einzelfall an. Daran werden wir nichts ändern. Ich sagte ja, wir werden zu Stichtagen die Daten 08.03.2023 erheben, wahrscheinlich im Halbjahresrhythmus, wann über wie viele Anträge entschieden wurde.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Ich sehe hierzu jetzt keine weiteren Fragen mehr. Daher rufe ich die Mündliche Anfrage 20 der Abgeordneten Alexander Vogt von der SPD-Fraktion auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Minister Krischer antworten wird. (Alexander Vogt [SPD]: Das wäre nicht schlecht! Er ist ja auch zuständig!) Herr Krischer, Sie haben somit das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Abgeordneter Vogt, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die Zugangsregelung bei Straßen.NRW ist nicht neu. Ein Dienstgebäude ist gegen unbefugten Zugang zu schützen. Der Zutritt zu Dienstgebäuden bei Straßen.NRW ist daher grundsätzlich über Zugangskontrollen geregelt. Das entspricht sowohl den üblichen Sicherheitsvorkehrungen als auch der allgemeinen Sorgfaltspflicht. Im Verwaltungsgebäude sind zum Beispiel Akten gelagert, die schon allein aus Datenschutzgründen gegen einen unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen sind. Das ist im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und – davon gehe ich aus – auch in allen anderen Ministerien und weiteren Landesbehörden so geregelt. Bei Straßen.NRW findet nicht, wie in Rathäusern oder Kreishäusern, Publikumsverkehr statt. Insofern ist ein allgemeiner Zugang nicht erforderlich. Die Notwendigkeit, Gebäude von Straßen.NRW zu betreten, besteht für Dritte nur auf Einladung des Landesbetriebs. Auch das ist in Ministerien, zumindest in meinem Ministerium, genauso geregelt. Überraschend war allerdings in diesem Zusammenhang die Berichterstattung in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung am 3. März 2023 zum Themenkomplex „reglementierter Zugang für ehemalige Kolleginnen und Kollegen in Hagen“. Daher wurde meine Fachabteilung noch am selben Tag um einen Bericht für die Hausleitung gebeten. Aus diesem Bericht der Fachabteilung geht nun hervor, dass Personal der Autobahn GmbH mit Nach-Landtag druck gewünscht hat, bei Straßen.NRW eventuell bzw. vermeintlich noch vorhandenes Aktenmaterial suchen zu dürfen. Dabei ging es speziell um Unterlagen, die beim ehemaligen Projektleiter „Planung der A45“ am Standort Hagen sein sollten. Der Mitarbeiter war zu diesem Zeitpunkt der Nachfrage krankheitsbedingt nicht im Dienst, sodass direkter Zugang zu seinem Büro gewünscht wurde. Diese vehemente Nachfrage hat bei Straßen.NRW für Irritationen gesorgt. Als dann ein Autobahn-Mitarbeiter das Gebäude betreten wollte, ohne einen konkreten Anlass zu benennen, hat der Dienststellenleiter an die Zugangsbeschränkungen für Dritte erinnert und dabei zusätzlich explizit Bezug auf die A45-Büros genommen. Nach Kenntnis dieses Sachverhaltes habe ich die Leitung von Straßen.NRW um eine ausführliche Darstellung des Vorgangs und eine Einschätzung gebeten.
Berivan Aymaz
Vielen Dank, Herr Minister Krischer. – Wir kommen somit zu den ersten Nachfragen. Die erste Nachfrage kommt von dem Kollegen Herrn Vogt. Bitte schön. Alexander Vogt (SPD: Frau Präsidentin! Herr Krischer, vielen Dank für die Ausführungen, die ja durchaus – so möchte ich es einmal sagen – überraschen. Mich würde interessieren, inwiefern und in welcher Art und Weise es seit Ende letzten Jahres Kommunikation zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung und dem Landesbetrieb Straßen.NRW gab, was das Thema „Zugang zu Räumlichkeiten und Weitergabe von Informationen an die entsprechenden Personen von der Autobahn GmbH“ betrifft.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Herr Minister Krischer, Sie haben das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Vogt, ich habe von diesem Vorgang erst vergangenen Freitag durch die Presseberichterstattung in der WAZ erfahren. (Alexander Vogt [SPD]: Und die Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter von Ihnen auch?)
Berivan Aymaz
Herr Vogt, erstens hört man Sie nicht, und zweitens können Sie sich am besten einfach noch mal melden. (Gordan Dudas [SPD]: Wenn er die Frage be- antworten würde, müssten wir nicht nachfra- gen!) 08.03.2023 – Sie ist so weit beantwortet worden. – Ich gehe zur nächsten Wortmeldung und rufe den nächsten Kollegen, Herrn Dudas, auf.
Gordan Dudas SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich erlebe hier gerade ein Déjà-vu der letzten Fragestunde mit diesem Minister; aber das ist ja nicht überraschend. Ich bin jetzt schon wieder irritiert, genauso wie es auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßen.NRW waren, als sie diese Mail erhalten haben. Herr Minister, was wurde denn inhaltlich zwischen der Landesregierung bzw. dem Landesministerium und Straßen.NRW nach der Berichterstattung in der WAZ vom 3. März 2023 bezüglich der in der Presseberichterstattung genannten Mail kommuniziert?
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Dudas, ich habe diesen Artikel in der WAZ gelesen und habe die zuständige Fachabteilung um Stellungnahme gebeten.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von Frau Kahle-Hausmann.
Julia Kahle-Hausmann SPD
Danke schön, Frau Präsidentin. – Herr Minister Krischer, welche Informationen sind in den Räumlichkeiten von Straßen.NRW vorhanden, sodass eine solche Mail wie die, die am 3. März 2023 von einer Führungskraft von Straßen.NRW verschickt wurde, als nötig erachtet wird? Sie sprachen vorhin von Akten beim Projektleiter. Was war das?
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Frau Abgeordnete, wir haben den Landesbetrieb Straßen.NRW um Stellungnahme bzw. darum gebeten, hierzu weitere Ausführungen zu machen. Mir ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, welche Unterlagen in dem betreffenden Raum sind oder waren. (Gordan Dudas [SPD]: Das kennen wir ja!)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von Herrn Cordes. Landtag
Frederick Cordes SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, gab es in dem Zusammenhang im Vorfeld des Mailversands Kommunikation mit der Führungskraft von Straßen.NRW und Ihrem Ministerium?
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Abgeordneter, mir ist eine Kommunikation mit Straßen.NRW und meinem Ministerium im Vorfeld nicht bekannt.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von Herrn Vogt.
Alexander Vogt SPD
Herr Minister, wenn ein Betrieb oder die Führung eines Betriebes auf die Art und Weise reagiert, wie das durch die Zitate in der Mail belegt wird, dann stellt man sich die Frage – das ist jetzt auch meine Frage an Sie –: Gab es bereits Vorfälle von Akteneinsicht, Aktenentnahme oder unangemeldeten Besuchen durch aus Ihrer Sicht oder aus Sicht des Straßenbetriebs unerwünschte Personen, und welche Art von Informationen wurden bei diesen Besuchen möglicherweise abgezogen?
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Herr Abgeordneter, ich habe von diesem Vorgang erst durch die Presseberichterstattung Kenntnis erlangt. Wir haben am gleichen Tag die Fachabteilung um Stellungnahme gebeten und weiterhin die Geschäftsführung von Straßen.NRW um Stellungnahme gebeten. Weiteres kann ich Ihnen zu diesem Vorgang, der mir erst seit letztem Freitag bekannt ist, im Moment nicht sagen.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt vom Kollegen Herrn Löcker.
Carsten Löcker SPD
Frau Präsidentin! Werter Herr Minister, meine Frage lautet: Können Sie heute Auskunft darüber geben, welche Stellung in der Diensthierarchie die in der WAZ genannte Führungskraft innehat?
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort. 08.03.2023 Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Abgeordneter, die Person war der Regionalniederlassungsleiter.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von der Kollegin Frau Stamm.
Christin-Marie Stamm SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sie haben ja um Stellungnahme gebeten. Vielleicht hat Sie dann auch interessiert, warum sich die in der Mail gegebene Anweisung, soweit aus der Presse zitiert, nur auf solche A45-Räume bezogen hat.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete, die Mail – ich glaube, so ist auch die Presseberichterstattung – bezieht sich allgemein darauf, dass sicherzustellen ist, dass die Zugangsregelungen, die bei Straßen.NRW schon vorher galten, üblicherweise galten, auch eingehalten werden.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von dem Kollegen Herrn Ganzke.
Hartmut Ganzke SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister, die Presseberichterstattung datiert vom 3. März. Wir haben jetzt den 8. März. Konkrete Frage an Sie: Haben Sie Kenntnis darüber, wie die Mail komplett im Wortlaut wirklich lautet, und hätten Sie die Möglichkeit, uns den Wortlaut – wenn er Ihnen fünf Tage später vorliegt – zur Kenntnis zu geben?
Berivan Aymaz
Vielen Dank, Herr Ganzke. – Herr Minister, Sie haben das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, wenn Sie die Mail meinen, die der Niederlassungsleiter verschickt hat, dann kann ich die Frage bejahen. Die liegt mir vor. (Zuruf) – Ich kann sie gerne vorlesen. Die Mail lautet: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Dritte nicht ohne Terminanmeldung in das Gebäude gelassen werden. Damit das so gewährleistet ist, hat jeder Landtag darauf zu achten, dass Dritte nicht in das Gebäude drängen. Alte Rechte sind erloschen. Wenn Räume mit A45-Bezug verlassen werden, bitte ich, Zimmertüren abzuschließen. Auch die Raucher sollten sicherstellen, dass ihre Raucherpause nicht für den illegalen Zugang genutzt werden kann. Das gilt genauso für Pausengeher. Ganz wichtig ist, dass die Außentüren verschlossen bleiben. Wenn eine besonders ausgeprägte Dreistigkeit sich den Zugang erzwingen will, ist die Polizei bereitzustellen. Mit freundlichen Grüßen
Berivan Aymaz
Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Fragestellung kommt von der Kollegin Frau Philipp.
Sarah Philipp SPD
Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie haben uns jetzt mehrfach geantwortet, was Ihnen alles nicht bekannt ist. Uns würde viel mehr interessieren, was Ihnen bekannt ist. Ich will einmal auf das Thema „Stellungnahme“ zurückkommen. Sie haben jetzt mehrfach ausgeführt, dass Sie um eine Stellungnahme gebeten haben. Sie haben aber nicht ausgeführt, was diese Stellungnahme beinhaltet. Deswegen würde mich interessieren, was bei dieser Stellungnahme herausgekommen ist oder, falls diese noch nicht vorliegt, wie wir von dieser Stellungnahme Kenntnis bekommen können und wie Sie gedenken, uns das zur Verfügung zu stellen.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Herr Minister Krischer, Sie haben das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Frau Abgeordnete, diese Stellungnahme von Straßen.NRW liegt mir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Insofern kann ich Ihnen auch nicht darüber berichten, was der Inhalt dieser Stellungnahme ist. Sie haben die Möglichkeit, über die entsprechenden parlamentarischen Frage- und Auskunftsrechte weiter zu diesem Vorgang zu fragen. (Sarah Philipp [SPD]: Das ist aber nett von Ihnen!)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Jetzt kommt die zweite und somit auch letzte Frage von Herrn Kollegen Dudas.
Gordan Dudas SPD
Herr Minister, Sie haben gerade gesagt, dass die Mail vom Regionalniederlassungsleiter stammt. Deswegen frage ich Sie: Hat der Regionalniederlassungsleiter in dieser Sache eigenverantwortlich gehandelt, oder hat es nicht doch eine 08.03.2023 Kommunikation zwischen dem Ministerium und der Behörde gegeben, die in die Richtung dessen ging, was in der Mail stand?
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, mir ist eine Kommunikation des Niederlassungsleiters mit dem Ministerium nicht bekannt. Darüber habe ich keine Informationen. Er hat aber mit dem Betriebssitz bei Straßen.NRW über diesen Sachverhalt gesprochen. (Alexander Vogt [SPD]: Wer?) – Der Niederlassungsleiter.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von der Kollegin Frau Kahle-Hausmann. Es ist ihre zweite und damit letzte Frage.
Julia Kahle-Hausmann SPD
Danke schön, Frau Präsidentin. – Herr Minister Krischer, Sie haben vorhin die Mail vorgelesen. Vom Tonfall her ist sie – das muss ich schon sagen – sehr harsch. Inwieweit belastet diese Mail die künftige Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und Straßen.NRW auf der einen Seite und der Autobahn GmbH auf der anderen Seite? Das waren ja ehemals Arbeitskollegen, und jetzt werden sie mit einer solchen Mail vor die Tür gesetzt. Wie belastend ist das?
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Abgeordnete, ich habe die Mail zur Kenntnis genommen. Ich möchte keine Spekulationen darüber anstellen, welche Auswirkungen sich daraus für die Zusammenarbeit in Zukunft ergeben. Das wäre spekulativ. Ich kann nur sagen, dass Straßen.NRW und die Autobahn GmbH in der Vergangenheit – so wird es mir jedenfalls berichtet – gut und kollegial zusammengearbeitet haben.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Ganzke.
Hartmut Ganzke SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, zunächst einmal vielen Dank, Landtag dass Sie unter dem Gesichtspunkt der Transparenz die Mail wortwörtlich vorgelesen haben. Daran schließt sich meine Frage an. Haben Sie Kenntnis darüber, dass neben den Beschäftigten der Regionalniederlassung Hagen auch noch andere Personen in den Mailverteiler aufgenommen wurden, bzw. können Sie ausschließen, dass möglicherweise auch noch andere Personen außerhalb der Regionalniederlassung Hagen diese Mail erhalten haben?
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Herr Minister Krischer, Sie haben das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, ich habe keine Kenntnis darüber, wer diese Mail erhalten hat oder erhalten haben könnte.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Seine dritte und damit letzte Nachfrage stellt Herr Vogt.
Alexander Vogt SPD
Herr Minister, vielen Dank, dass Sie die Mail vorgelesen haben. – Sie hatten vorher gesagt, dass die Mail sehr allgemein gehalten wäre und keinen A45-Bezug hätte. Dann haben Sie aus der Mail zitiert. Darin war ein ganz klarer A45- Bezug. Nur vorab: Das ist wieder eine Merkwürdigkeit in der Darstellung, die Sie hier fahren. Sie sagten, dass Sie die Stellungnahme seitens Straßen.NRW bzw. der Geschäftsführung noch nicht erhalten haben. Welche Art von Informationen haben Sie denn mit Straßen.NRW in den vergangenen Tagen seit Erscheinen des Presseartikels ausgetauscht? Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Sie als Vorbereitung auf eine solche Fragestunde überhaupt keine Informationen eingeholt haben.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Erst einmal: Herr Abgeordneter, die Unterstellung, dass Aussagen von mir nicht zutreffend seien, weise ich zurück. Das ist falsch. Zu der Frage: Ich habe am Freitag von diesem Vorgang durch die Presseberichterstattung Kenntnis erhalten und entsprechend Berichte beim Landesbetrieb eingefordert, die mir bisher, wie schon erwähnt, nicht vorliegen. Das ist jetzt einfach der Stand. Wir haben heute Mittwoch, wenn ich es richtig sehe. (Sarah Philipp [SPD]: Das war nicht die Frage!) 08.03.2023
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von Herrn Cordes. Es ist seine zweite und somit letzte Frage.
Frederick Cordes SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, wie bewerten Sie oder die Landesregierung denn die E-Mail, die Sie gerade vorgelesen haben?
Berivan Aymaz
Herr Minister, Sie haben das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, es ist nicht meine Aufgabe, die Mails zu bewerten. Ich finde es aber absolut richtig, dass ein Niederlassungsleiter in Anbetracht dessen – den Fall habe ich Ihnen ja in aller Transparenz geschildert – klar auf die geltenden Zugangsregeln hinweist. Das ist sicherlich in Ordnung.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Ihre zweite und somit letzte Nachfrage stellt die Kollegin Frau Philipp.
Sarah Philipp SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass Sie um eine Stellungnahme seitens des Landesbetriebes gebeten haben. Also hat es ja zwischen Ihnen bzw. Ihrem Haus und dem Landesbetrieb zumindest in Bezug auf die Stellungnahme eine Kommunikation gegeben. Meine Frage bezieht sich auf die Autobahngesellschaft. Können Sie mir sagen, ob Sie als Hausleitung oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses im Nachgang zu diesem Vorfall und dieser E-Mail Kontakt und Kommunikation zur Autobahngesellschaft gehabt haben?
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete, ich wiederhole nochmals: Ich habe von dem gesamten Vorgang erst über die Presseberichterstattung erfahren. (Alexander Vogt [SPD]: Das war nicht die Frage!) Es ist selbstverständlich – ich finde, das gehört zum Umgang mit einem solchen Thema dazu –, dass man zunächst in der Fachabteilung nachfragt – das ist geschehen; da habe ich die E-Mail zur Kenntnis bekommen – und dass dann die Geschäftsleitung von Landtag Straßen.NRW zu diesem Vorgang Stellung nimmt. Erst dann werden wir über weitere Schritte, falls sie in dieser Thematik notwendig sein sollten, sprechen und überlegen, was hier weiter zu tun ist.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von dem Kollegen Herrn Falszewski.
Benedikt Falszewski SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass Sie die Maßnahmen, die auch in dieser E-Mail aufgeführt sind, für richtig erachten? Schließlich reden wir hier nicht über irgendwen, sondern über ehemalige Kolleginnen und Kollegen des Landesbetriebs. Da direkt die Polizei zu rufen oder die Türen abzuschließen, finde ich schon sehr merkwürdig. Mich würde also Ihr persönliches Empfinden diesbezüglich interessieren. Halten Sie das für verhältnismäßig? – Danke schön.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, es steht mir nicht zu, einzelne Worte und Sätze dieser Mail zu bewerten. Dass ein leitender Mitarbeiter von Straßen.NRW auf Zugangsregeln hinweist, nachdem sich ganz offensichtlich ein Mitarbeiter nicht an diese Zugangsregeln gehalten hat, finde ich völlig in Ordnung.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste, zweite und somit letzte Frage kommt von dem Kollegen Herrn Löcker.
Carsten Löcker SPD
Frau Präsidentin! Herr Minister, eine Zusatzfrage von mir: Laufen denn überhaupt Kommunikationsprobleme dieser Art an irgendeiner Stelle in Ihrem Haus zusammen? Oder lesen Sie nur E-Mails im Nachgang?
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, ich habe die Frage jetzt so verstanden, ob in meinem Haus kommuniziert wird. Es wird in meinem Haus sehr viel kommuniziert. Trotzdem lese ich auch – oder gerade deshalb – sehr viele E-Mails. 08.03.2023
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe hierzu keine weiteren Wortmeldungen. Es liegen auch keine weiteren Anfragen vor. Damit können wir die Fragestunde beenden. Wir kommen zu: 11 Wohnen als soziale Daseinsvorsorge – sicher und bezahlbar für alle Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/3297 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/3442 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Kollegen Herrn Jochen Ritter das Wort.
Jochen Ritter CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich mit dem Werbeslogan eines bekannten skandinavischen Möbelherstellers beginnen: „Wohnst du noch oder lebst du schon?“ Danach war Wohnen mehr als bloß ein Dach über dem Kopf. Das sehen wir ähnlich und verbinden damit weitere Attribute wie „bezahlbar“ und auch „sicher“. Der größte Hebel, den wir dafür in der Hand haben, ist die öffentliche Wohnraumförderung. Damit bekommen wir, damit bekommt das zuständige Haus unter Ministerin Ina Scharrenbach selbst unter widrigsten Bedingungen einiges hin. Im Jahre 2022 ist es gelungen, mehr als 1 Milliarde Euro an den Mann, an die Frau zu bringen, die damit Wohnraum schaffen. Das ist das zweitbeste Ergebnis ever. (Beifall von der CDU, Arndt Klocke [GRÜNE] und Hedwig Tarner [GRÜNE]) Wer wie die SPD vor diesem Hintergrund nach einem weiteren Akteur am Wohnungsmarkt in Gestalt einer Landesgesellschaft ruft, schießt weit über das Ziel hinaus – zumal sie mit ähnlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hätte wie die bisherigen Teilnehmer auch: Fachkräftemangel, Baukostensteigerungen, Zinsanstieg. Dieses tote Pferd brauchen Sie nicht länger zu reiten. (Beifall von der CDU und Hedwig Tarner [GRÜNE]) Maßlosigkeit haben jedenfalls die kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung am vergangenen Donnerstag Ihnen – Herr Kollege Watermeier, gut, dass Sie in der ersten Reihe Platz nehmen – attestiert, und zwar auch mit Blick in die Zukunft, als es nämlich um Landtag Ihre Forderung nach höheren Zielen hinsichtlich der Anzahl mietpreisgebundener Wohnungen ging. Zitat: kein konstruktiver Beitrag zur Bewältigung der wohnungspolitischen Herausforderungen. Die WELT hat der Bundesregierung nach der Klausur in Meseberg in Anlehnung an das bekannte Zitat von Willy Brandt anempfohlen: Mehr Realismus wagen. – Bundesbauministerin Geywitz hat sich ja mittlerweile ehrlich gemacht und von ihrem ursprünglichen Ziel, 400.000 neue Wohnungen pro Jahr zu schaffen, verabschiedet. Sie tun sich in NRW schwer damit. Damit tun Sie sich selbst und auch uns keinen Gefallen. Indem Sie die Latte unrealistisch hoch legen, produzieren Sie nämlich nichts als Enttäuschung. Insofern schließe ich mich dem in besagter Stellungnahme auch nicht von ungefähr fett gedruckten Expertenrat an: Lassen Sie es. (Beifall von der CDU) Die 45.000 mietpreisgebundenen Einheiten, die wir uns bis zum Ende der Legislaturperiode vorgenommen haben, sind alles andere als unambitioniert. Das haben uns die Sachverständigen in derselben Veranstaltung bescheinigt – und im Übrigen den Blick auf den Beginn der Wertschöpfungskette gelenkt, die zum Wohnen führt, nämlich den Grunderwerb. Zwecks Weitung dieses Flaschenhalses hat das MHKBG den Kommunen unlängst drei weitere wirksame Instrumente zur Verfügung gestellt. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, Sie zäumen das Pferd von hinten auf und wollen, wenn alles fertig ist, den Mietpreis von der sonstigen Preisentwicklung abkoppeln – ein Moratorium. „Morituri te salutant“ höre ich schon die Akteure am Wohnungsmarkt vor meinem geistigen Auge rufen, würden sie unter diesen Bedingungen in die „Arena“ geschickt, um das Angebot bedarfsgerecht zu verbreitern. Wenn Sie denjenigen, die in dem aktuellen Umfeld überhaupt noch bereit sind, zu investieren, verunmöglichen, Kostensteigerungen zumindest teilweise weiterzugeben, gehen entweder die Vorhaben den Bach hinunter oder die Bauwilligen woandershin, jedenfalls nicht nach Nordrhein-Westfalen. (Sebastian Watermeier [SPD]: Herr Kollege, sprechen Sie von Ihrem Antrag? – Zuruf: Ich habe mich auch schon gewundert!) – Ja, ich spreche über meinen Antrag, und ich spreche über Ihre kruden Ideen der Wohnungspolitik. (Beifall von der CDU – Zuruf von Sebastian Watermeier [SPD]) Die für diesen Zweck unvollständige und undifferenzierte Internetrecherche des Mietenmonitors, deren Ergebnis Sie unlängst als Begründung zu diesem Vorschlag herangezogen haben, trägt einen solch tiefgreifenden Eingriff jedenfalls nicht. 08.03.2023 Wir wollen das Mietrecht auf wissenschaftlicher Basis in den Blick nehmen. Die Kompetenz liegt im Wesentlichen beim Bund, unsere Spielräume sind eng und die wollen wir sorgfältig bespielen. Hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Um es in Bezug auf die Ausgangsfrage zusammenzufassen: Wir wollen beides im Sinne von lebenswertem Wohnen für Mieterinnen und Mieter auf der einen und Eigentümerinnen und Eigentümer auf der anderen Seite unter einen Hut bringen. Wir wollen Nordrhein-Westfalen im Dialog mit den relevanten Stakeholdern für Investitionen in die unterschiedlichen Segmente des Wohnungsmarktes noch attraktiver machen. Wir wollen im Wissen um die Notwendigkeiten die Verhältnisse mit Sinn für das Machbare systematisch und strukturiert ändern. Ich würde mich freuen, wenn Sie bei diesem Vorhaben mitgehen würden. – Danke schön. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat jetzt der Kollege Arndt Klocke das Wort.
Arndt Klocke GRÜNE
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir legen Ihnen eine umfangreiche wohnungspolitische Leitlinie von CDU und Grünen, einer neuen Koalition, vor. Wir wollen wohnungspolitische Vernunft mit Klimaschutz und Nachhaltigkeit zusammenführen. Darin sehen wir deutliche Chancen einer lagerübergreifenden Koalition, wie ich es mal nennen würde. Wir hatten in den letzten Jahren und Jahrzehnten in NRW viel Pingpong. Da gab es Rot-Grün, dann kam Schwarz-Gelb, dann gab es wieder Rot-Grün, dann wieder Schwarz-Gelb. Wir haben uns wohnungspolitisch viel gestritten. Jetzt gibt es eine neue Farbenlehre, und wir haben versucht, diese entsprechenden Aspekte gut zusammenzuführen. In meinem Mail-Postfach habe ich eben um 15:30 Uhr den Eingang eines Entschließungsantrags der FDP zu unserem Antrag gesehen. Darüber wundere ich mich schon, liebe FDP. Liebe Kollegin Angela Freimuth, da du ja jemand bist, der in den Sitzungen des Wohnungsausschusses immer darauf drängt, dass Fristen eingehalten werden, dass man viel Zeit zum Beraten hat, dass man Sachen nicht kurzfristig auf den Tisch gelegt bekommt – oft finde ich es richtig, dass das gerade von der Opposition angemahnt wird –, wundere ich mich – ich denke, die CDU wundert sich genauso –, dass ein solch umfangreicher Antrag von viereinhalb Seiten (Zuruf von Angela Freimuth [FDP]:) – ja, viereinhalb Seiten finde ich durchaus umfangreich –, so kurzfristig vorgelegt wird. Landtag Der Antrag ist eine Mischung aus Dingen, die bisher schon vorgelegt wurden. Die Mischung besteht aus den digitalpolitischen Punkten, die wir mehrfach in dieser Legislatur schon debattiert haben, und den Ladenhütern aus der letzten Legislatur, die die FDP damals schon bei Ihrem Koalitionspartner nicht durchbekommen hat und mit denen sie es jetzt noch mal versucht. Hinzukommt, dass uns dieser Antrag auch noch zur direkten Abstimmung vorgelegt wird. Liebe FDP, entweder legt man einen solchen Antrag zur Beratung vor, sodass wir noch mal ausführlicher darüber reden, oder man lässt es. Aus unserer Sicht passt das sonst irgendwie nicht zusammen. Unser Antrag ist ein sehr umfassender Antrag, er liegt auch schon länger vor. Ich hoffe, dass wir uns in der Debatte jetzt darauf konzentrieren. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir erleben in den Ballungszentren und teilweise auch in den ländlichen Räumen, dass uns Wohnungen fehlen. Es gelingt bisher nur in wenigen NRW-Städten eine Trendumkehr, dass mehr geförderte und preisgebundene Wohnungen neu gebaut werden als aus der Wohnungen Preisbindung fallen. Es gibt nur wenige Städte wie beim Kollegen Tim Achtermeyer in Bonn, wo es im letzten Jahr gelungen ist. Das ist natürlich löblich, aber in vielen Städten gelingt es nicht. Wir haben im letzten Jahr einen deutlichen Einbruch bei der Neubautätigkeit erleben müssen, insbesondere bei preisgebundenen Wohnungen. Dafür gibt es verschiedene Gründe: natürlich die Konjunkturschwäche und die Inflation, aber auch fehlende Fachkräfte, Materialengpässe und auch die Neuausrichtung der Förderkonditionen im Bund, die doch sehr abrupt zu Jahresbeginn erfolgen musste. All das führt dazu, dass die Bilanz für das Jahr 2022 nicht besonders rosig ausfällt. Wir erwarten, dass das auch im Jahr 2023 nicht der Fall sein wird. Deswegen braucht es jetzt eine entsprechende Kraftanstrengung aller Akteure. Aus diesem Grund haben wir diesen Antrag mit einem Dreiklang vorgelegt. Wir wollen die Kommunen als Akteure auf dem Wohnungsmarkt stärken und kommunale Wohnungsbauunternehmen, Genossenschaften besser unterstützen. Zum Punkt, der eben vom Kollegen Jochen Ritter schon angesprochen worden ist. Mein Wunsch an die SPD – Sebastian Watermeier wird ja gleich sprechen –: Legen Sie uns doch ein umfassendes Konzept, gut durchgerechnet, vor, was eine solche Landeswohnungsbaugesellschaft bringen soll. – Wie soll sie ausgerichtet sein? Stellenumfang? Was kostet das? Wo soll sie ihren Sitz haben? Was soll bewirkt werden? 08.03.2023 Immer nur zu sagen, wir bräuchten eine Landeswohnungsbaugesellschaft, ist nämlich so ein Kaugummi-Ding. Die SPD kann doch auch Anträge stellen. Wir haben das in der letzten Legislatur mit dem 1,5-Grad-Ziel auch gemacht. Legen Sie uns das doch bitte auf den Tisch. Ich bin immer offen für gute Ideen, die Grünen sind immer offen für gute Ideen. Aber die Idee sollte bitte durchgerechnet und mit einem guten Konzept hinterlegt sein und nicht immer nur so als Spiegelstrich genannt werden. Das wäre unser Wunsch an Sie, damit wir bei der Debatte endlich mal weiterkommen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Zweiter Punkt: Stärkung des Mieterschutzes. Das ist für uns eine zentrale Forderung. Wir geben ein neues landesweites Gutachten in Auftrag. Wir gehen davon aus, dass die Anzahl der Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten deutlich steigt. Wir haben jetzt schon die Belegungsrechte. Wir haben 67 Städten zugebilligt, dass sie Belegungsrechte kaufen können. Das ist für die Städte, in denen mehr Wohnungen aus dem preisgebundenen Wohnungsbau herausfallen, ein wichtiges Instrument. Das gilt schon seit dem Herbst 2022. Wir wollen außerdem mehr Klima- und Energieeffizienz im Wohnungsbau. Dafür wird die Landesbauordnung aktuell überarbeitet. Wir werden darüber in den nächsten Wochen in den Debatten sprechen und dazu sicherlich eine große Anhörung durchführen. Wir wollen, dass mehr Klimaschutz am Bau umgesetzt wird. Wir wollen mehr Solar beim Bauen haben, und das wird in der neuen Landesbauordnung berücksichtigt werden. (Beifall von den GRÜNEN) Das zusammengefasst sind unsere zentralen Forderungen als grüne Regierungsfraktion an unsere Regierung. Letzter Punkt. Wir haben uns vorgenommen – auch schon im Koalitionsvertrag –, dass wir ein Recht auf Wohnen mit in die Landesverfassung aufnehmen bzw. das auf jeden Fall prüfen wollen. Zu dieser Prüfung sind alle demokratischen Fraktionen eingeladen. Es gibt ja nicht viel, was man sich von Bayern abgucken kann, aber an dem Punkt kann man mal in die Bayerische Verfassung schauen. Dort gibt es ein solches Grundrecht, was auch durchaus zu Aktivitäten führt. Da sind Sie zur Debatte in den nächsten Monaten eingeladen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag
Christof Rasche
Vielen Dank. – Kollege Arndt Klocke hat gerade schon gesagt, dass Sebastian Watermeier von der SPD-Fraktion reden wird. Somit darf ich ihm jetzt das Wort erteilen.
Sebastian Watermeier SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, insbesondere sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen! Ich bin ganz verwundert darüber, wie viel Raum Sie der SPD in der Würdigung in einer Debatte über Ihren wohnungspolitischen Leitantrag, den Sie uns vorlegen, geben. (Beifall von der SPD) Ich war ja noch verwirrter, als ich die ersten Sätze Ihres Antrages las. Da dachte ich spontan: Das sehen wir von der SPD doch genauso. Woran hat es denn jetzt all die Jahre gelegen, dass wir nicht zusammengekommen sind? Was war denn das Problem? Aber dann hören die Gemeinsamkeiten auch schon auf. Sie haben ja gerade gezeigt, warum das so ist: Weil Sie Getriebene sind, die sich unsere Forderungen eigentlich nicht zu eigen machen wollen, weil Sie feststellen, dass die Forderungen sehr unbequem sind und in der öffentlichen Debatte großen Raum einnehmen. – Dann wird schon mal schnell mit so einem Papier darauf reagiert. Ich hoffe, dass Sie wissen, was Sie da machen. Denn was Sie mit diesem Antrag nicht machen, ist, die rechtlichen Konsequenzen aus der Feststellung zu ziehen, dass Wohnen ein Grundrecht ist und für alle Bevölkerungsschichten sicher und bezahlbar sein muss. Sie haben jetzt sogar den Anspruch, dass Sie dieses Vorhaben in die Landesverfassung hineinschreiben wollen. Das können wir durchaus unterstützen, aber daran muss man sich dann auch messen lassen. (Beifall von Jochen Ott [SPD]) Wohnen ist Grundbedingung gesellschaftlicher Teilhabe – immerhin, Sie greifen einige Dinge auf, die wir seit Jahren kritisieren. Zumindest auf dem Papier stellen Sie fest, dass die Wohnraumförderung angepasst und weiterentwickelt werden muss. Nur dazu, in welche Richtung das geschehen soll, bleiben Sie gewohnt unkonkret und nebulös. Von wirklichem Engagement für die Wohnungspolitik fehlt jede Spur. Stattdessen erleben wir eine Ministerin, die sich für die höchste jemals bewilligte Fördersumme abfeiern lässt. Aber was ist denn das konkrete Ergebnis? In Wirklichkeit wurden 2022 nur knapp 4.000 neugebaute geförderte Mietwohnungen bewilligt. Das ist ein Rückgang um fast 24 %. Es reicht bei Weitem nicht, Riesenfördersummen in die Welt zu stellen, wenn am Ende nicht auch tatsächlich mehr geförderter Wohnraum entsteht. 08.03.2023 Die Ministerin verschweigt dann noch geflissentlich, dass der originäre Anteil an dieser Summe aus dem Landeshaushalt nur äußerst bescheidene 7 % beträgt. Ich glaube, Sie schmücken sich da mit fremden Federn der Bundesförderung und dem revolvierenden Vermögen der NRW.Bank. Zurück zum vorliegenden Antrag. Der ist inhaltlich dünn wie die Vereinbarungen zum Wohnen im Koalitionsvertrag. „Es wird geprüft“, „es soll“, „es wird demnächst“ – Ankündigungen ersetzen keine Politik, vor allem nicht beim Thema „Wohnen“, wo man frühzeitig starten muss, um über Jahre hinaus Effekte zu erzielen. (Beifall von der SPD) Wir brauchen hier und jetzt konkrete Maßnahmen für bezahlbaren Wohnraum. Das wäre die Konsequenz, wenn Sie den ersten Satz Ihres Antrags ernst nehmen würden. Stattdessen bekommen wir drei Seiten altbekannte Positionen aus dem Koalitionsvertrag, gespickt mit Versatzstücken aus den Pressekonferenzen der Ministerin, die wir mal eben in direkter Abstimmung abräumen sollen – so viel zur umfangreichen Beschäftigung mit diesem Papier, das Sie vorgelegt haben. (Beifall von der SPD) Dann ist das Thema für Sie auch durch. Das ist politisch natürlich sehr praktisch. Das hätten Sie gerne so, das machen wir aber nicht mit. Aufgrund der Redezeit will ich zwei Themen ganz kurz anschneiden. Thema: „Mieterschutz“. Sie fordern angesichts der immer weiter steigenden Mieten allen Ernstes ein weiteres Gutachten, um zu prüfen, ob die Mieterschutzverordnung ausgeweitet werden kann. Wie solche Gutachten aussehen, die von Ihnen beauftragt werden, wissen wir ja schon. Da reicht es dann gerade mal für sage und schreibe 18 Kommunen, in denen die Mieterschutzverordnung gilt. Vergleich: Die Landesregierung selbst konstatiert beim Ankauf von Belegungsrechten in 67 Kommunen einen angespannten Wohnungsmarkt. Mit Blick auf das Baulandmobilisierungsgesetz sind es sogar 95 Kommunen in Nordrhein-Westfalen, von denen Sie sagen, da sei der Wohnungsmarkt angespannt. Die Mietpreisbremse gilt aber nur in 18 Kommunen. Wie lange sollen die Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen denn noch auf den dringend benötigten stärkeren Mieterschutz warten? Die Erstellung des letzten Gutachtens hat fast zwei Jahre gedauert. Beim Thema „Mieterschutz“ haben wir in NRW kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsdefizit. Zum Vergleich gucken wir nach Bayern – Arndt Klocke hat das gerade schon vorgeschlagen –: Da gilt die Mietpreisbremse in 203 Kommunen. – 203 Kommunen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das sind deutlich mehr als 18. Landtag Wir wissen, dass ein entscheidendes Hindernis für mehr Wohnungsbau die Flächenknappheit ist. Es findet sich aber nicht ein einziges Wort in Ihrem Antrag über den Umgang mit landeseigenen Liegenschaften und Grundstücken. Es wäre das Mindeste gewesen, wenn Sie die Forderung nach einer Prüfung, welche landeseigenen Liegenschaften dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden könnten, in den Antrag geschrieben hätten. Aber nicht mal das fällt Ihnen zur Wohnungspolitik ein. Ich sage Ihnen ganz ehrlich zum Umgang mit landeseigenen Flächen: Eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft, die diese Flächen direkt bebauen könnte, wäre da die beste Grundlage. (Beifall von Jochen Ott [SPD]) Ich hätte gerne die Schlussformel „wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss“ genutzt, aber diese entfällt ja. So sehen wir Sie hier mit dem Megathema „Wohnen“, das die Grundfesten unseres sozialen Zusammenhalts berührt, umgehen, und das ist einfach unverantwortlich. Selbstverständlich werden wir diesen Antrag ablehnen, ebenso den recht kurzfristig vorgelegten Entschließungsantrag der Kolleginnen und Kollegen der FDP. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt hat die Kollegin Angela Freimut aus der FDP-Fraktion das Wort.
Angela Freimuth FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns eint das Ziel der Schaffung von bezahlbarem, energieeffizientem, hochwertigem Wohnraum, egal, ob zur Miete oder im Eigentum. Aber gerade der vorliegende Antrag der Regierungskoalition zeigt deutlich, dass wir sowohl bei den Lösungsansätzen als auch bei der Bewertung der Lage auf dem Wohnungs- und Baumarkt unterschiedlicher Auffassung sind. Ich habe mir bei den Debattenbeiträgen gerade etwas verwundert die Augen gerieben, bin aber dem Kollegen Ritter für einen Punkt dankbar. Er erkennt nämlich an und konstatiert –da herrscht vielleicht Einigkeit –, dass es nicht nur in den großen Universitätsstädten unseres Landes, sondern auch in der Fläche, im ländlichen Raum an Wohnraum fehlt, und zwar sowohl zur Miete als auch im Eigentum. Deswegen müssen wir doch alle Instrumente ergreifen, um die Rahmenbedingungen für Investitionen in den Wohnungsbau zu verbessern und um nachhaltig nicht nur die Verfügbarkeit zu erweitern. Denn so werden wir gleichzeitig einen wichtigen und nachhaltigen Beitrag zur Bezahlbarkeit von Wohnraum leisten können. 08.03.2023 Zu den besseren Rahmenbedingungen. Kollege Ritter hat schon den Erwerb von Wohnraum angesprochen. Den Erwerb von Wohnraum, insbesondere von selbstgenutztem Wohnraum, wollen wir bezahlbar machen und ermöglichen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen mit 6,5 % einen der höchsten Grunderwerbsteuersätze. Deswegen haben wir in der letzten Legislaturperiode das Förderprogramm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ auf den Weg gebracht, damit Eigentumserwerbswillige eine Entlastung für selbstgenutzte Wohnimmobilien bei der Grunderwerbsteuer erfahren. Denn eine hohe Grunderwerbsteuer ist oftmals die entscheidende Hürde beim Erwerb von Wohneigentum. Abgesehen von den Akten zum Thema „Rahmedetalbrücke“ scheint dieses Förderprogramm, auch wenn es nicht mehr ganz frisch ist, das bestgehütete Geheimnis der Landesregierung zu sein. Es wird behandelt wie das wichtigste Staatsgeheimnis, und das ist niemandem vermittelbar. Warum wird auf dieses Programm zum Beispiel nicht einfach auf jedem Grunderwerbsteuerbescheid hingewiesen? Das wäre das Leichteste – von Social Media, sonstigen Werbeaktivitäten oder Briefen des Finanzministers ganz zu schweigen. Wenn wir die Investitionen in den Wohnungsbau erhöhen wollen, müssen wir endlich damit aufhören, Investitionswillige immer weiter zu gängeln und ihnen die Investitionsvorhaben zusätzlich zu erschweren. Bauanträge müssen zügig bearbeitet werden. Kollege Klocke hat es schon angesprochen. Die Baukostensteigerungen, die Fachkräfte, die Unkalkulierbarkeit, die auch gerade durch lange Genehmigungsverfahren bedingt wird – all das müssen wir angehen. Hier kann Digitalisierung einen wichtigen Beitrag leisten. Es ist wichtig, dass Bauanträge nicht nur digital eingereicht, sondern auch medienbruchfrei in den Verwaltungen verarbeitet werden können. Hier müssen wir als Land Nordrhein-Westfalen deutlich besser werden, um so die Investitionsmöglichkeiten zu verbessern. (Beifall von der FDP) Einer der Punkte, über den wir uns in den nächsten Wochen und Monaten sicherlich noch bei vielen Gelegenheiten werden austauschen können: Es darf nicht sein, dass durch immer mehr Regulierung, durch immer mehr Bürokratie, durch immer mehr Eingriffe in die Vertragsfreiheit diejenigen, die eigentlich investitionswillig sind, abgeschreckt werden. Den größten Teil der Anbieter, auch von preisgünstigem Wohnraum, machen die privaten Vermieter aus, die oftmals nicht Gewinnmaximierung im Blick, sondern Langfristigkeit und Zuverlässigkeit bei den Mietverhältnissen haben. Das zeigen auch die Befragungen der Vermieter. Sie müssen wir unterstützen. Wir müssen sie ermutigen, in den Neubau, in den Ausbau von Wohnraum zu investieren, und ihnen Landtag Möglichkeiten eröffnen, anstatt sie durch immer weitere Gängelungen und Preisdirigismus abzuschrecken. (Beifall von der FDP) Wir werden noch viele Gelegenheiten haben, darüber zu beraten, leider nicht mehr heute. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es folgt Herr Clemens für die Fraktion der AfD.
Carlo Clemens AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Die Beschreibung der Ausgangslage im Antrag der Koalition wird dem Ernst der Lage nicht gerecht. Eine Rekordzuwanderung trifft auf vielfach bereits bis zum Zerreißen angespannte Wohnungsmärkte und eine völlig unzureichende Bautätigkeit. Sie verkaufen uns die Wohnungsfertigstellungen in den Jahren 2020 und 2021 als 15-Jahres-Rekord. Ich sehe aber nur eine jahrelange flache Seitwärtsentwicklung auf viel zu niedrigem Niveau. Natürlich gehört das Wohnen zum Kernbereich staatlicher Daseinsvorsorge. Aus der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip ergibt sich ein klarer Handlungsauftrag an den Staat. Außerdem enthält Art. 29 der Landesverfassung den Auftrag, für ausreichenden Wohnungsneubau zu sorgen und die Wohneigentumsbildung breiter Volksschichten zu fördern. Fangen Sie an, diesen Auftrag umzusetzen, anstatt unsere bewährte Landesverfassung umzuschreiben. Das Recht auf Wohnen wollen Sie durch Förderungen und Regulierungen verwirklichen. Die Mieterschutzverordnung wollen Sie auf aktueller empirischer Basis fortschreiben. Wir wundern uns aber schon, dass Sie das Ergebnis offenbar schon kennen – Zitat –: „dass dann in mehr Kommunen Mietpreisbremse und Kappungsgrenze wirksam werden und die Kündigungssperrfrist […] angehoben wird.“ Weiterhin wollen Sie die Frist für Kurzzeitvermietungen verkürzen und die Umwandlungen von Mietwohnungen weiter erschweren. Auch die Indexmieten sind Ihnen neuerdings ein Dorn im Auge. Beim Thema „Mieterschutz“ kann ich mir den Vergleich mit dem ultramarktliberalen Ansatz des 2017er Koalitionsvertrags nicht verkneifen. Die wetterwendische CDU ist eben in alle Richtungen anschlussfähig, Hauptsache man bleibt irgendwie an der Macht. (Beifall von der AfD) Dass Sie die Kommunen aktivieren wollen, findet unsere grundsätzliche Zustimmung. Leider kommt das dringend benötigte Geld aus der Wohngeldreform in 08.03.2023 NRW nicht zu den Menschen, weil die analoge Verwaltung überfordert ist und die Prozesse nicht skalieren kann. Wegen der LEG-Privatisierung unter Rüttgers und der CDU gibt es in kleineren Städten keine öffentlichen Bauträger für den Bau von Sozialwohnungen mehr. Es muss allerdings nicht immer eine kommunale Wohnungsgesellschaft neu gegründet werden, alternativ kann ein kommunales Wohnungsunternehmen aus einer Nachbarkommune die Aufgabe mit übernehmen. Ich finde es schade, dass meine Nachfragen im Bauausschuss zum Sachstand der von Ihnen im Koalitionsvertrag festgehaltenen Förderung von Genossenschaften und kommunalen Wohnungsgesellschaften mehr oder weniger unbeantwortet geblieben sind. Wie wollen Sie die Ursachen der Wohnungsnot in NRW konkret bekämpfen? Sie bekräftigen das Fertigstellungsziel aus der Koalitionsvereinbarung von 45.000 neuen mietpreisgebundenen Einheiten; das sei Ihr grundlegender Baustein. Da fragt man sich unwillkürlich: Was ist mit dem im freien Fall befindlichen frei finanzierten Wohnungsbau? Brauchen wir den etwa gar nicht mehr? Sie scheinen immerhin realisiert zu haben, dass der Rückgang des Sozialwohnungsbestands nicht aufzuhalten ist. Dem wollen Sie mit dem Ankauf von Belegungsbindungen entgegenwirken – in dieser angespannten Wohnungsmarktlage. Das wird teuer, und es verschiebt doch nur die Not nach dem Motto: Verlierer sind immer die, die knapp über den Einkommensgrenzen liegen. Im AfD-Antrag zur gleichberechtigten Förderung des Wohneigentums in NRW hatten wir Sie auf die Zielkonflikte zwischen den Förderzielen hingewiesen. Wir wollten die knappen Mittel auf den Neubau konzentrieren. Das haben wir auch in den Haushaltsberatungen deutlich gemacht. Jetzt soll es also deutlich mehr Mittel für Modernisierungsmaßnahmen geben, ohne dass die Mietwohnraumförderung darunter leide. Die dafür erforderlichen zusätzlichen Mittel werden aus dem 1,6 Milliarden Euro schweren Sonderschuldenberg zur Krisenbewältigung abgezweigt: 10 Millionen Euro für ein 1.000-Dächer-Programm und 100 Millionen Euro für ein klimaeffizientes Sonderbauprogramm. Das Verhältnis von Bestands- und Neubauförderung ist dabei jedoch unklar. Da Sie Ihr Fertigstellungsziel für die Sozialmietwohnungen nicht erhöht haben, wird im Zweifel die energetische Modernisierung im Bestand im Vordergrund stehen. Das Wohneigentum dürfte dabei wie immer hinten runterfallen. Nach der Vorlage des Finanzministers wollen Sie die Kürzungen der Bundesförderung durch Landesmittel kompensieren. Dazu dienen Ihnen auch die weiteren Landtag 160 Millionen Euro für das Investitionsprogramm für die Energie- und Wärmewende, die Sie in Ihrem Antrag gar nicht erwähnen. Sie verschieben also fundamental den Förderschwerpunkt und springen für den Bund in die Bresche, als ob das Geld in NRW wie Manna vom Himmel regnet. Wir meinen, dass diese 270 Millionen Euro dem gleichberechtigten wohnformneutralen Wohnungsneubau gewidmet werden sollten, und zwar ohne besondere baukostentreibende Anforderungen an die Energieeffizienz, denn das größte Problem ist der Mangel an erschwinglichem Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung. Darauf müssen zurzeit alle Kräfte konzentriert werden. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) – Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. Ich möchte noch zwei Sätze zum FDP-Entschließungsantrag sagen, der sehr kurzfristig eingetrudelt ist. Sowohl die provisorische Fortführung des Förderprogramms der NRW.BANK bei der Grunderwerbsteuer als auch die Stärkung der Wohneigentumsförderung innerhalb der Landeswohnraumförderung hat die AfD beides schon im letzten Jahr beantragt. Bei der von uns beantragten Anhörung zur Grunderwerbsteuer …
Christof Rasche
Zwei Sätze waren das schon.
Carlo Clemens AfD
… hielten Sie es nicht mal für nötig, einen Sachverständigen zu benennen. Vor diesem Hintergrund ist Ihr Entschließungsantrag wenig glaubwürdig. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Es folgt der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex.
Dr. Christian Blex fraktionslos
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag der Grünen und der vergrünten CDU zur ökoideologischen Wohnraumförderung entspringt der üblen Propaganda des Koalitionsvertrages. Sie und auch die anderen Parteien hier machen das Wohnen seit Jahrzehnten, und zwar aus ökoideologischen Gründen, für den normalen Bürger immer unbezahlbarer. Ihr Dämmwahn und die ständig steigenden Anforderungen der Energieeinsparverordnung sind maßgeblich dafür verantwortlich, dass die reinen Baukosten für Wohngebäude zwischen 2015 und 2020 um 12,5 % gestiegen sind, für die Gesamtbaupreise sogar um 15,6 %. 08.03.2023 Die jahrzehntelange hemmungslose Gelddruckpolitik der EZB, die Sie alle aus EU-Hörigkeit bereitwillig unterstützen, hat dann dafür gesorgt, dass bereits 2021 die Preise in allen Lebensbereichen für den Bürger explodiert sind. 2021 sind die Baukosten bereits um 11 % gestiegen, die Materialkosten um 13,8 % und die Gesamtbaupreise um 14,4 %. Während Sie das Bauen absichtlich verteuern, verknappen Sie mit Ihrer ideologischen Armutseinwanderungspolitik zielgerichtet den Wohnraum. Jeder neue Wirtschaftsflüchtling, den Sie ins Land rufen, sorgt dafür, dass für den noch arbeitenden Bürger Wohnen immer mehr zum Luxus wird. Die absolute Mehrheit dieser Wirtschaftsflüchtlinge wird dabei ihren Lebensunterhalt hier nie selbst verdienen. Besonders perfide ist: Der Arbeiter, der selbst nicht weiß, wie er über die Runden kommen soll, muss mit seinen Steuern die Mietkosten Ihrer Wirtschaftsflüchtlinge bezahlen, die die Mietpreise für ihn selber nach oben treiben. Das ist eine Politik gegen die eigene Bevölkerung, die wohl weltweit einmalig ist. Aber das alles reichte Ihnen noch nicht. Deshalb sind Sie 2022 in eine wahnsinnige Sanktionspolitik eingestiegen, die unsere Wirtschaft ruiniert und Energie auch für den einfachen Bürger unbezahlbar macht. Allein Ihretwegen stiegen die Baupreise im letzten Jahr um über 16,9 %. Das ist laut dem Statistischen Bundesamt die höchste jemals gemessene Veränderung. Aber auch das reicht Ihrem Märchenbuch-Minister Habeck noch nicht. Er möchte jetzt einfach mal Gasund Ölheizungen verbieten. Frei nach Klaus Schwab „dir wird nichts gehören, und du wirst frieren“, wird Heizen und elektrische Energie dank Ihnen zum Luxusgut. Wenn es Ihnen wirklich um bezahlbares Wohnen gehen würde, dann müssten Sie einfach aufhören, Politik gegen unsere Bürger zu machen, statt solche Farce-Anträge zu stellen. (Vereinzelt Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Ministerin Ina Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen begrüßt es sehr, dass CDU und Bündnis 90/Die Grünen mit diesem Antrag einen Aufschlag für die Wohnungspolitik in der Legislaturperiode 2023 bis 2027 vorgelegt haben. Insofern sind in diesem Antrag, der heute zur Beratung und direkten Abstimmung aufgerufen ist, wesentliche Eckpfeiler enthalten, die Strategie in Bezug auf die Wohnungspolitik in den nächsten Jahren bestimmen werden. Landtag Eines ist das Entscheidende: Wohnen ist Daseinsvorsorge. Der Abgeordnete Klocke hat gerade gesagt: Es gab über viele verschiedene Regierungen, je nachdem, wie die Bürgerinnen und Bürger die Regierungen zusammengesetzt haben, unterschiedliche Auffassungen darüber. – Aber ganz ehrlich: Eines war immer die Konstante, egal, welche Parteien die Regierungen gebildet haben, nämlich die öffentliche Wohnraumförderung. Das war die Konstante. (Jochen Ott [SPD]: Das stimmt!) Jede Regierung hat der öffentlichen Wohnraumförderung ihre Stempel aufgedrückt. Das haben wir in den vergangenen Jahren auch getan. Wir haben die öffentliche Wohnraumförderung als Innovationsmotor, als Transformationsmotor für all die Fragen dieser Zeit aufgestellt. Deswegen formulieren CDU und Grüne in diesem Antrag richtigerweise, dass die Wohnraumförderung weiterzuentwickeln ist und deswegen auch Geld für Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen ist. Wenn Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die gerade veröffentlichten Bestimmungen über die öffentliche Wohnraumförderung hernehmen, wenn Sie sie lesen – wir können sie auch gerne im Ausschuss selber vorstellen –, dann werden Sie feststellen, dass die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen derzeit die einzig verlässliche Kulisse in der Bundesrepublik Deutschland für die Wohnungs- und Bauwirtschaft ist. Es ist die einzig verlässliche Kulisse, die wir Ihnen da hingelegt haben. (Beifall von der CDU) Dass CDU und Grüne gesagt haben: „Wir unterlegen das nicht in Jahresscheiben, sondern schaffen ein mehrjähriges Wohnraumförderprogramm und sind bereit, mit den Mitteln des Bundes, des Landes, des revolvierenden Vermögens der landeseigenen NRW.BANK 9 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen“, ist doch eine Ansage. (Jochen Ott [SPD]: Ansätzchen mit 45.000 Euro!) Es ist eine Ansage, dass wir mehr Wohnungen wollen, dass wir mehr Wohnungen brauchen – im Besonderen im mietpreis- und belegungsgebundenen Segment. Eines kommt auch hinzu: Sie können es versuchen, aber Sie werden es nicht ernsthaft schaffen, das Ergebnis der öffentlichen Wohnraumförderung für das Förderjahr 2022 kleinzureden. Im Förderjahr 2022 ist es obgleich der toxischen Gemengelage, die Sie seit dem vergangenen Jahr in der Wohnungswirtschaft haben, den Bewilligungsbehörden, der Landesregierung, dem Landtag mit seinen Prioritäten und den Unternehmen in aller Vielfalt gelungen, 8 % mehr 08.03.2023 mietpreisgebundene Wohnungen in Nordrhein-Westfalen auf den Weg zu bringen als 2021. Das kann man doch nicht kleinreden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Jo- chen Ott [SPD]: Na ja, bei den Tausenden Menschen, die Wohnungen suchen!) Nehmen Sie diese toxische Gemengelage, und ich höre bereits dieses Gemurmel innerhalb der Opposition. Sie sitzen aber doch zum Teil selbst in Aufsichtsräten, in denen Sie Neubauprojekte in Ihrer Verantwortung als Aufsichtsräte anhalten. Das ist doch das Merkwürdige. (Jochen Ott [SPD]: Wovon reden Sie jetzt?) Wer sind Sie eigentlich? Wie viele sind Sie? (Heiterkeit und Beifall von der CDU und der FDP) Sie sitzen hier im Parlament und sagen: Das geht nicht. – In den Aufsichtsräten halten Sie die Projekte hingegen an, (Zurufe von der SPD) weil Sie wissen, dass es für die Kommunen und für die Unternehmen, in denen Sie die Verantwortung für das Gremium tragen, bei Bauzinssteigerungen, bei Baukostensteigerungen, bei der vorhandenen Inflation oder bei einer unklaren Energieeffizienz aus Förderungen, die am Markt gar nicht erzielt werden, schwierig ist. Das wissen Sie alles. Da stimmen Sie aber so ab, und hier handeln Sie anders. Das passt nicht zusammen. Deshalb: Wie viele sind Sie eigentlich? (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Jo- chen Ott [SPD]: Das Problem ist, Sie sind nicht gut informiert. Aber das macht nichts!) Vor diesem Hintergrund werden wir die Wohnraumförderung natürlich jedes Jahr weiterentwickeln. Das ist vollkommen logisch. Sie werden auch feststellen, (Jochen Ott [SPD] und weiterer Zuruf von der SPD: Mit wem sprechen Sie gerade?) dass die Landesregierung mit der Zustimmung des Landtags in diesem Jahr, weil die Bedingungen gerade für den Mietwohnungsneubau so schwierig sind, eine Förderkulisse hingelegt hat. (Jochen Ott [SPD]: Faktencheck leider verlo- ren!) Wir merken es derzeit bei denjenigen, die anfragen und die in die öffentliche Wohnraumförderung zurückwollen. Wir bieten im Mietwohnungsneubau 0 % für die ersten fünf Jahre. 0,5 % auf die Zweckbindung bekommen Sie bei keinem Kreditinstitut. Das bekommen Sie aber in Nordrhein-Westfalen bei der landeseigenen Förderbank und bei der Landesregierung. Landtag (Jochen Ott [SPD]: Das reicht leider alles nicht!) Darauf sollten Sie als Abgeordnete, egal ob Sie Teil der Mehrheit sind oder auf der Seite der Opposition sitzen, stolz sein und dafür Sorge tragen, dass diese öffentliche Wohnraumförderung auch durch Sie beworben wird, (Jochen Ott [SPD]: Leider reicht das nicht!) sofern es Ihnen um die Sache geht. Ein weiterer Punkt, den wir als Landesregierung Nordrhein-Westfalen sehr begrüßen, ist, dass die Mieterschutzverordnung durch ein Gutachten evaluiert werden muss. Das werden wir wissenschaftlich unabhängig in Auftrag geben – so gehört sich das; das muss so sein –, um auch hier eine neue Kulisse auf den Weg zu bringen. Insofern beschreibt dieser Antrag von CDU und Grünen die wesentlichen Eckpfeiler für die Wohnungsbaupolitik des Landes Nordrhein-Westfalen der nächsten Jahre. (Zuruf von Jochen Ott [SPD]) Dafür sagen wir als Landesregierung Nordrhein-Westfalen herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen erstens ab über den Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/3297. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zu dieser Abstimmung über die Drucksache 18/3297. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind Bündnis 90/Die Grünen und die CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die SPD, die FDP und die AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist dieser Antrag Drucksache 18/3297 mit dem von mir gerade festgestellten Ergebnis angenommen. Wir stimmen zweitens ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/3442. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/3442 mit dem von mir gerade festgestellten Ergebnis abgelehnt. Wir kommen zu: 08.03.2023 12 Statt halbgarer Zusagen rechtssichere Lösungen: Die Landesregierung darf die Anliegerkommunen der Rahmede-Talbrücke an der A45 nicht im Regen stehen lassen – Die Region braucht einen verlässlichen Schutz vor Lkw-Transitverkehren Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/3303 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Dudas das Wort.
Gordan Dudas SPD
Guten Abend. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich hoffe, dass sich dieses Datum mittlerweile alle gemerkt haben. Am 2. Dezember 2021 wurde die Rahmedetalbrücke bei Lüdenscheid gesperrt. Stau, Lärm, Dreck, Schadstoffe, Verkehrsgefährdungen – all das ertragen die Menschen bei uns schon im 16. Monat seit der Sperrung, denn noch immer gibt es keine nachhaltige Lösung, um den überregionalen Schwerlastverkehr effektiv aus der Region fernzuhalten. Auch die Wirtschaft leidet. Verlängerte Anfahrts- und Lieferzeiten, Beschäftigte, die im Stau stehen und sich neue Arbeitsplätze suchen, oder ausbleibende Kunden – all das sind reale Probleme, von denen wir als Region betroffen sind. Unternehmen verlagern ihre Arbeitsplätze bereits in Städte außerhalb der Region. Die Industrieregion Nummer eins blutet langsam aus. Das Klinikum, ein Maximalversorger, hat mit einem Hilferuf auf die sich zuspitzende Personalsituation aufmerksam gemacht. Darüber hinaus schließen die beiden großen Autobahnraststätten Sauerland-West und Sauerland-Ost an der A45; die Mitarbeiter verlieren ihre Arbeit. Die Infrastruktur in der Region leidet zunehmend. Weitere Brücken wie etwa die Brücke auf der B236 in Altena müssen in Folge der Sperrung abgelastet werden. Hinzu kommen Schäden am Eigentum, an Straßen und an Gehwegen, die immer dramatischer werden. Auch die Auswirkungen auf die Daseinsvorsorge etwa bei den Anfahrtswegen und Anfahrtszeiten von Rettungswagen, Feuerwehr & Co. sind nicht mehr länger hinnehmbar. Die Unfallzahlen sind laut dem Jahresbericht der Kreispolizeibehörde um 31,3 % explodiert. Ich sage es deutlich: Die Stimmung in meiner Heimatregion kippt zunehmend, denn die Menschen sind es leid, mit leeren Versprechungen über vermeintliche Verbesserungen abgespeist zu werden. Regelmäßig einfallende Minister und Brücken-Landtag touristen, die sich an der Brücke die Klinke in die Hand geben, haben das Vertrauen in die Politik mehr beschädigt als gestärkt. Meine Damen, meine Herren, es muss jetzt endlich etwas geschehen. Wir brauchen eine gemeinsame Kraftanstrengung, bei der wir alle an einem Strang ziehen. Vor Ort wurde bereits ein wichtiger erster Schritt getan. Die Räte aller Anliegerkommunen haben sich parteiübergreifend in einer Erklärung für die Reduzierung der Verkehrslast ausgesprochen. Es hat sich bei uns längst die Erkenntnis durchgesetzt, dass kleinräumige, lokal eng begrenzte Durchfahrtsverbote eben keine Lösung sind, sondern der Verkehr nur innerhalb der Region umverteilt wird. Wir – damit spreche ich für die gesamte Region – brauchen endlich eine rechtssichere Lösung über den § 45 der Straßenverkehrsordnung hinaus, welche ein wirksames Durchfahrtsverbot für den überregionalen Schwerlastverkehr regelt. Der Ball liegt nun bei Land und Bund, gemeinsam ein großräumiges, rechtssichereres und pragmatisches Umfahrungskonzept zu erarbeiten. Wie im Antrag beschrieben, muss sich das Land schützend vor seine Kommunen stellen und zum Wohle der Menschen zügig Gespräche mit dem Bund aufnehmen, um ein großräumiges Umfahrungskonzept zu erwirken. Nehmen Sie dabei die Kommunen mit ins Boot. Die Bürgermeister kennen die Situation ganz genau. Sie wissen, wie die Situation vor Ort ist, wo der Verkehr sich staut, welche Auswirkungen einzelne Maßnahmen haben. Gehen Sie gemeinsam mit uns den vorgeschlagenen Weg. Unterstützen Sie auch den Landrat. Helfen Sie ihm, damit auch er seine Bedenken aufgibt und auf die Seite der Willigen wechselt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht das erste Mal, dass ich Ihnen über die Situation in meiner Heimatregion berichte. Ja, ich weiß, dass es einige wenige unter uns gibt, die das als fragwürdig und unsinnig erachten. Auch deshalb wird es sicherlich nicht das letzte Mal sein, dass wir über dieses Thema reden. Geben Sie mir und meinen Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen aus dem Märkischen Kreis die Möglichkeit, beim nächsten Mal nicht mehr über neue Probleme sprechen zu müssen, sondern endlich über Verbesserungen berichten zu können. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) 08.03.2023
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Dudas. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Schwarzkopf.
Ralf Schwarzkopf CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die von Lärm, Abgasen, Staus, wirtschaftlichen und psychischen Belastungen betroffenen Menschen in meiner Heimat verdienen es, dass wir hier lösungsorientierte Wege finden, wie wir die Situation vor Ort verbessern können. Genau darum haben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung in Lüdenscheid, von Straßen.NRW, des Kreises und der Autobahn GmbH direkt nach der Brückensperrung gekümmert. Zum Beispiel wurden neue Ampelanlagen installiert, Ampelschaltungen verbessert, Straßensanierungen beschleunigt und vorgezogen. Es wurden Anwohnerstraßen eingerichtet und Polizeikontrollen in hoher Frequenz durchgeführt. Es gibt neue 30er-Zonen zum Lärmschutz der Anwohner. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweiligen Verwaltungen, viele Polizistinnen und Polizisten gingen bis an die Belastungsgrenze und darüber hinaus. Ihnen möchte ich an dieser Stelle ganz besonders herzlich danken. (Beifall von der CDU) Ich denke, Dank und Anerkennung wäre auch von der SPD-Fraktion schön gewesen. (Beifall von Kirsten Stich [SPD]) Schnell haben wir aber erkannt, dass diese Maßnahmen noch nicht ausreichen, um die Belastungen für Anwohner und Verkehrsteilnehmer signifikant zu reduzieren. So entstand schon sehr früh die Idee, den Transitschwerlastverkehr – die Lkws, die weder den Ursprung noch das Ziel in der Region haben – weiträumig umzuleiten. Die Hinweisschilder auf der Autobahn konnten noch relativ schnell geändert werden. Schwieriger war es, eine rechtlich belastbare Begründung zu finden, das Fahren auf der Autobahn – genau das ist eine Bedarfsumleitung – für bestimmte Verkehrsteilnehmer zu verbieten. Also gab es bereits im vergangenen Jahr viele Gespräche mit den beteiligten Behörden, um diese Rechtsgrundlage zu finden. Letztlich hat der Bund die Rechtsauffassung geteilt, dass eine dauerhafte Überschreitung des Verkehrslärms und der Abgase auf der Bedarfsumleitung eben dieses Transitverbot legitimiert. Damit hatte die Stadt Lüdenscheid bereits im vergangenen Jahr die rechtliche Handhabe und sogar – wie wir leider erst jetzt aus der Zeitung erfahren mussten – ein starkes rechtliches Gutachten, dieses Durchfahrtsverbot auf eigenem Gebiet anzuordnen. Landtag Allerdings gab es die begründete Befürchtung, dass sich ohne weitere verkehrslenkende Maßnahmen der Verkehr auf die Nebenstrecken verlagern könnte. Wir Südwestfalen stehen zusammen und wollen eine gemeinsame Lösung für die Region. Ich bin dem Landrat des Märkischen Kreises, Marco Voge, sehr dankbar, dass er in vielen konstruktiven Gesprächen mit den Bürgermeistern der angrenzenden Kommunen an einer gemeinsamen Lösung arbeitet. Ihn eben gerade in der Rede als Unwilligen zu bezeichnen, halte ich in diesem Zusammenhang für an der Grenze der Unverschämtheit. Ich hoffe, dass wir nun in Kürze diese Lösung umsetzen und die Schilder für das Durchfahrtsverbot endlich aufstellen können. Meine Heimatstadt ist eine sehr aktive, lebendige Stadt in einer erfolgreichen Industrieregion. Allein der Ziel- und Quellverkehr der Unternehmen vor Ort, der Berufsverkehr der Pendler, Handwerker und Dienstleister werden ohne Brücke die Bedarfsumleitung und die Nebenstrecken auch weiterhin erheblich belasten. Wir müssen daher an weiteren Maßnahmen arbeiten, um diese Belastung zu reduzieren. Es gehört zur Wahrheit aber auch dazu, dass wir die Ursache des Problems alleine mit dem Durchfahrtsverbot nicht beseitigen. Die Lösung für das Problem ist und bleibt die neue Brücke. Hier wünscht sich die Region nach wie vor einen belastbaren und bitte auch ambitionierten Projekt- und Zeitplan des Bundesverkehrsministers, der bis heute nicht vorliegt. Aber in dieser Debatte geht es leider schon lange nicht mehr um Lösungen. Es geht Ihnen nicht um die Menschen in Lüdenscheid, im südlichen Märkischen Kreis und in Südwestfalen. Es geht bei diesem Antrag doch nur um die Interessen Ihrer Parteizentrale in Düsseldorf. (Beifall von der CDU) Aus vielen Gesprächen mit betroffenen Anwohnern kann ich Ihnen sagen, dass genau das niemand möchte, denn fast schlimmer als ein 40-Tonner im Vorgarten ist das Gefühl, parteipolitisch instrumentalisiert zu werden. Dieser Antrag dient leider nur diesem Zweck. Deswegen lehnen wir ihn ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Schwarzkopf. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Metz.
Martin Metz GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der 08.03.2023 demokratischen Fraktionen! In der Problemanalyse, in dem Willen, die Verkehrsbelastung in der Region zu verringern, sind wir uns absolut einig. Die Zustände in der Region – das wurde bereits mehrfach betont – sind eine Zumutung insbesondere für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ausweichstrecken, aber auch für die gesamte Bevölkerung. Es gilt, zwei Ebenen zu unterscheiden, nämlich einmal die lokale und dann die übergeordnete. Bezüglich der lokalen Durchfahrtsverbote liegt die Zuständigkeit eindeutig bei den Kommunen. Das ist ja auch geklärt. Das Landesverkehrsministerium – wir wollen uns ausdrücklich für den Einsatz des Ministers und bei seinem Team bedanken – hat sehr intensiv an einer Lösung mitgearbeitet, um beim Bund die Erkenntnis zu fördern, dass dort solche Möglichkeiten gegeben sind. Aber es ist klar: Die Entscheidung muss vor Ort erfolgen. Es wäre auch hanebüchen, wenn in Düsseldorf entschieden würde, wie die lokalen Umleitungen und das Durchfahrverbot vor Ort, in Lüdenscheid und im Märkischen Kreis, laufen. Wir wissen, dass diese Diskussion vor Ort sehr kontrovers geführt wird. Es werden Verdrängungseffekte befürchtet, es gibt Vorbehalte wegen der Rechtssicherheit, und auch die Erreichbarkeit spielt eine Rolle. Das müssen die zuständigen Behörden vor Ort abwägen. Nun hat auch die antragstellende Fraktion deutlich gemacht, dass die lokalen Durchfahrtsverbote und Lenkungen nicht die Lösung für die übergeordneten Verkehre sein können. Da sind wir uns absolut einig. Umleitungsverkehre – da kommt schon der erste Kritikpunkt an dem Antrag – würden jedoch nicht nur über die Autobahnen in Nordrhein-Westfalen führen, sondern mindestens auch die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz wären betroffen, wenn es um eine großräumige Umleitung geht. Die Hinweisbeschilderung ist ja vorhanden. Es ist zum Beispiel auch in der Beantwortung der Kleinen Anfrage im Bundestag hinreichend und eindrücklich dargelegt, wo darauf hingewiesen wird, wie die Lkws fahren sollen. Das Problem ist, sie tun es zum Teil nicht. Sie halten sich nicht daran. Dann kommen wir zur zweiten Ebene, nämlich zu einer verbindlichen Verkehrslenkung auf der Ebene der Autobahn. Da liegt der Ball eindeutig beim Bundesverkehrsminister. (Bodo Löttgen [CDU]: So ist es!) Das ist keine politische These, das ist die Rechtslage. Sie zitieren § 45 StVO. Da lohnt sich ein Blick in die Zeile darüber, in den § 44a StVO. Da steht eindeutig: Zuständig für den Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen für die Autobahnen ist das Fernstraßenbundesamt. – Die haben das an die Autobahn GmbH übertragen. Das ist nun mal so. (Beifall von Bodo Löttgen [CDU]) Landtag Wenn man also verbindliche Regelungen auf den Autobahnen will, dann müssen die von dort angeordnet werden. Dazu haben wir aber bisher eher zurückhaltende Signale aus Berlin, was diese Fragen angeht. Daher würde mich – Herr Kollege Rasche wird sicherlich gleich dazu etwas sagen – das Abstimmungsverhalten der FDP jetzt gleich interessieren, denn der Antrag stellt die Landesregierung in den Fokus, obwohl die Zuständigkeit so was von rechtlich klar im Berlin beim FDP-Bundesverkehrsminister Wissing liegt. (Beifall von den GRÜNEN) Dieses – neudeutsch – Blame Game, das hier ein bisschen gespielt wird, ist wirklich etwas – da möchte ich an den Kollegen Schwarzkopf anschließen –, was die Leute vor Ort enttäuscht. Wenn wir Veränderungen wollen, dann müssen wir ehrlich diskutieren, wer dafür zuständig ist, dann müssen wir gemeinsam darauf drängen, dass das passiert. Aber das Verantwortungs-Pingpong und dass man es immer auf diejenigen schiebt, die nicht der Parteifarbe entsprechen, frustriert wirklich, und das führt auch in der Sache keinen Meter weiter. Das sage ich ganz deutlich. Es gibt ja einige Sachen, die für die Region vorstellbar wären. Man könnte zum Beispiel bei der Lkw-Maut differenzieren. Dafür müsste man das Bundesfernstraßenmautgesetz ändern, um in solchen Ausnahmefällen bestimmte Dinge zu unterstützen, zum Beispiel, dass Umleitungsstrecken genutzt werden. (Christof Rasche [FDP]: Will das die CDU?) Das wird nicht gemacht, und das wird abgelehnt vonseiten des Bundes. (Zuruf von Christof Rasche [FDP]) Der Bund könnte auch die Straßenverkehrsordnung ändern, damit man mal von diesem Mantra wegkommt, dass immer die übergeordnete und großartige Gefahrenlage dargestellt werden muss, bevor man eine sinnvolle Verkehrslenkung anordnen kann. Auch dort gibt es breite Debatten. Deshalb müssen die Kommunen oder eben das Fernstraßenbundesamt immer diese ganzen juristischen Klimmzüge vollführen, und alles dauert immer ewig, bevor man mal zu einer sinnvollen Verkehrslenkung kommt. Das könnte man ändern. Wenn es darum ginge, real an Lösungen zu arbeiten, dann hätten Sie uns an Ihrer Seite, aber da Sie in Ihrem Antrag den falschen Fokus wählen und das an die Landesregierung adressieren, müssen wir sagen, dass der Antrag nicht hilft. Daher werden wir ihn ablehnen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Metz. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Kollege Rasche. 08.03.2023
Christof Rasche FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Metz, es ist immer wieder bemerkenswert – das erleben wir in allen Politikfeldern hier im Landtag –: Wenn Aufgaben durch diese Koalition nicht gelöst werden oder wenn es zwischen den Koalitionspartnern CDU und Grünen Uneinigkeit gibt – das soll öfter passieren, auch wenn Sie immer versuchen, es unter dem Tisch zu halten –, dann ist immer Berlin schuld. Der Schwarze Peter wird immer nach Berlin geschoben. (Zurufe von der GRÜNEN) Das ist das einzige Prinzip, das diese beiden Koalitionspartner zusammenhält. (Beifall von der FDP – Gordan Dudas [SPD]: Aber nur Wissing und Scholz!) Ich komme zum eigentlichen Thema. Die Situation in Lüdenscheid ist unhaltbar für die Anwohner, für die Kommunen, für die Wirtschaft, für die Verkehrsteilnehmer und übrigens auch für die Umwelt. Ein Neubau – das wurde mehrfach gesagt – ist die Lösung. Ich erinnere an die letzte Sondersitzung des Verkehrsausschusses. Dort sagte der Ministerpräsident dieses Landes, Hendrik Wüst, er habe überhaupt keinen Zweifel daran, dass die Autobahn GmbH und Berlin alles unternähmen, damit kein einziger Tag verlorengehe. Jetzt komme ich zum Kollegen Schwarzkopf. Wenn Sie dieser Aussage Ihres eigenen Ministerpräsidenten widersprechen, dann wäre die Kritik an Volker Wissing gerechtfertigt. Ansonsten betreiben Sie hier reine Parteipolitik, lieber Kollege Schwarzkopf. Genau das haben Sie gegenüber der SPD gerade kritisiert. Versäumnisse werden demnächst aufgearbeitet, damit vermeidbare Fehler bei zukünftigen Projekten verhindert werden können. Aktuell geht es eigentlich darum, die Lkw-Transitverkehre aus Lüdenscheid herauszuhalten. Das ist ein gemeinsames Ziel, erreicht wurde es bisher nicht. Ich habe den Eindruck: Die Kommunen sind dabei überfordert, bisherige Maßnahmen reichten nicht aus. Es ist doch selbstverständlich, dass das Land Nordrhein-Westfalen, das zuständige Ministerium, zumindest eine Koordinierungsrolle übernimmt, um unterschiedliche Interessen zu bündeln und die betroffenen Menschen und auch die Entscheidungsträger zusammenzubringen. In diesem Zusammenhang erinnere ich an die Aussage des Verkehrsministers in der Sondersitzung des Verkehrsausschusses in Lüdenscheid am 30. November letzten Jahres. Da sagte Verkehrsminister Krischer gegenüber zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern auf Nachfrage, sein Ministerium und Straßen.NRW arbeiteten intensiv an einem diesbezüglichen Umgehungskonzept – eine glasklare Aussage. Das ist nicht einfach, das gebe ich gerne zu. Und da Landtag ist auch Minister Krischer nicht allein in der Verantwortung. Wir sind davon überzeugt, dass das Land Nordrhein-Westfalen dabei eine koordinierende Rolle übernehmen muss. Wer soll es denn sonst tun? Das Verkehrsministerium ist dafür zuständig. (Beifall von der FDP) Es entsteht sonst der Eindruck, dass man zu leicht Verantwortung einfach abschiebt, weil das Problem nicht so einfach zu lösen ist. Dieser Eindruck ist doch fatal. Ich wäre bei so einem Riesenproblem froh, wenn auch die Koalition von Grünen und CDU sich dazu bekennen würde – Lüdenscheid, Rahmedetalbrücke, alles, was damit zusammenhängt –, dass Nordrhein-Westfalen hier eine koordinierende Rolle übernehmen kann, und sich dazu bekennen würde, alles zu unternehmen, um dieses Problem so schnell wie möglich aus der Welt zu schaffen. Das wäre aus meiner Sicht Verantwortung, und deshalb wird die FDP, lieber Herr Metz, diesem Antrag der SPD-Fraktion selbstverständlich zustimmen, weil es inhaltlich einfach passt. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Rasche. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Esser.
Klaus Esser AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Bürger! Noch immer rollt statistisch gesehen alle 13 Sekunden ein Lkw durch Lüdenscheid. Seit Lüdenscheid zuletzt hier im Hohen Hause Thema war, vor etwa drei Stunden, waren es also ca. 800 weitere Lkw. Noch immer mahnt die Bürgerinitiative A45 – ich zitiere den WDR –: „Während wir überlegen und Argumente austauschen, rollt der Verkehr, rollt Lkw um Lkw, die Leute können nicht mehr – es muss jetzt etwas passieren.“ Das Leid der Bürger vor Ort und die Not der Unternehmen ist uns – im Gegensatz zu den parteipolitischen Mouleuren hier im Hohen Haus – nicht egal. Wir entscheiden im Sinne der Sache und der Bürger und werden daher dem Antrag der SPD zustimmen. Wir schauen eben nicht darauf, wer etwas fordert, sondern was gefordert wird. Von dieser Sacharbeitsebene hat sich die alte Tante SPD längst verabschiedet. Das merken immer mehr Menschen in unserem Land, und – um es mit Herrn Wowereit zu sagen – das ist auch gut so. Doch es geht um die Sache, um die gesamte Region Südwestfalen, die dort lebenden Menschen und die Wirtschaft. Wir haben dort mehrere Ortstermine abgehalten und sind keineswegs, wie der von mir eigentlich geschätzte Kollege Dudas vorhin fantasierte, weggejagt worden. Ich hielt das auch für etwas schwierig, wenn Landtagsabgeordnete irgend-08.03.2023 wo gejagt würden, aber das ist eine andere Diskussion. Ganz im Gegenteil: Wir wurden bei mehreren Saalveranstaltungen von einer Menge Leute freundlich empfangen, auch von Teilnehmern der Bürgerinitiative. Die Schicksale, die uns dort geschildert wurden, waren ergreifend: gesundheitliche Schäden, Firmen, die kaputtgehen und schließen müssen, Leute, die ihre Arbeitsplätze verlieren. In allen Lebensbereichen verursacht die Sperrung der Rahmedetalbrücke grobe Probleme, Probleme vor allem auch – und deswegen fordert dieser Antrag grundsätzlich die richtigen Maßnahmen für die Infrastruktur – in und um Lüdenscheid herum, so wie das benachbarte Volmetal. Diesen Sommer soll die alte Rahmedetalbrücke endlich gesprengt sein, danach folgen mindestens fünf Jahre weitere Bauzeit, und wir alle wissen: Es wäre ein Wunder, wenn es auch wirklich bei fünf Jahren bleiben würde. Zwar geht es endlich voran, aber leider nur im Schneckentempo. Fünf Jahre – eine zu lange Durststrecke für Unternehmen, eine zu lange Belastung für Straßen und Brücken im Umland, die für diese Belastung nie ausgelegt waren. Wenn für diese mindestens fünf Jahre – es werden ja wahrscheinlich mehr werden – keine akzeptablen Lösungen und auch Umfahrungslösungen entwickelt werden, wird die gesamte Region langfristig infrastrukturell geschädigt. In einem gestrigen Beitrag eines lokalen Nachrichtenportals wird die in Bogenform gebaute L692-Brücke am Autobahnzubringer Lüdenscheid-Nord thematisiert. Diese Brücke steht seit nunmehr 15 bis 16 Monaten unter Dauerbelastung und muss große Teile des Umfahrungsverkehrs abfangen. Erste Anzeichen einer deutlichen Abgängigkeit sind bereits zu erkennen. Ein Anwohner kommentiert unter dem Beitrag – ich zitiere –: Bin gespannt, wann wir hier gar nicht mehr angefahren werden können, wenn so langsam Brücke für Brücke im Umland die Grätsche macht. – Zitat Ende. Ein weiterer Kommentator befasst sich mit einer weiteren gefährdeten und überlasteten Brücke – Zitat: Der Spaß beginnt erst richtig, wenn noch die Volme-Abstiegbrücke in Hagen zwischen B54 und A45 Hagen-Süd durch die vielen LKW kaputtgeht und gesperrt werden muss. Diese Brücke ist ebenfalls aus den Siebziger Jahren. – Zitat Ende. Wir sehen eindrücklich, dass die Lüdenscheider Region eine weiträumige Umfahrung dringend benötigt. Die große Aufgabe wird es sein, die Bedürfnisse der Bürger und die Interessen der Wirtschaft gut auszubalancieren und echte Lösungen anzubieten. Auf dem Papier sind Ziel- und Quellverkehre schnell definiert. Es braucht aber dazu auch eine konkrete Umsetzung vor Ort und notfalls eben auch Kontrolle. Landtag Der hier vorliegende Antrag bleibt zwar in einigen Stellen unkonkret, aber eine halbwegs gute Lösung ist immer noch besser als Stillstand. Den kann Südwestfalen nun wirklich nicht gebrauchen. Als gute Demokraten stimmen wir von der AfD daher diesem Antrag ohne parteipolitisches Geplänkel zu – im Sinne der Menschen in und um Lüdenscheid. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Esser. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die ohne jeden Zweifel dramatische und schwierige Situation in Lüdenscheid beschäftigt uns schon seit Langem. Ich möchte an das anschließen, was der Kollege Schwarzkopf gesagt hat. Es ist beileibe nicht so, als ob sich in den letzten Monaten nicht engagiert und nichts getan worden wäre, um die Situation in dem schwierigen Rahmen, in dem wir uns bewegen, zu verbessern. Unzählige Mitarbeiter von Straßen.NRW, der Autobahn GmbH und der Kommunalverwaltungen engagieren sich über den Tag hinaus und überlegen, wo man vielleicht noch eine Ampelschaltung verbessern kann, wo man noch eine andere Umleitungslösung finden könnte, wo die Situation vor Ort konkret verbessert werden kann und wie man rechtliche Möglichkeiten finden kann, eine Umleitung zu schaffen – und das alles in einem schwierigen Rahmen. Ich finde, ehrlich gesagt, man muss noch mal deutlich sagen: Ich danke diesen Menschen für das, was sie leisten, damit es endlich einen Schritt vorangeht. Es ist ein bisschen bezeichnend, Herr Dudas, dass das weder in Ihrem Antrag noch in Ihrer Rede mit irgendeinem Wort erwähnt wurde. Sie tun so, als ob alle die Hände in den Schoß legten und am Ende nichts täten. Ich finde das, was Sie hier machen, ehrlich gesagt, unredlich und unanständig. Das möchte ich einmal deutlich sagen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ste- fan Zimkeit [SPD]: Haben Sie nicht zugehört?)
Rainer Schmeltzer
Herr Minister, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage. Sie ist von Herrn Dudas. Würden Sie sie zulassen? Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Ich würde gerne im Zusammenhang vortragen. 08.03.2023 (Stefan Zimkeit [SPD]: Ja, klar! – Gordan Du- das [SPD]: Erbärmlich! – Weitere Zurufe von der SPD) Meine Damen und Herren, wir reden hier und heute – in die Richtung geht ja Ihr Antrag – über eine Umleitung, über ein Lkw-Fahrverbot. Insbesondere die SPD hat noch im Sommer ein Lkw-Fahrverbot gefordert. Wir haben uns als Landesverkehrsministerium in intensiven Gesprächen mit dem Bund und mit der kommunalen Ebene in einer Taskforce, die regelmäßig tagt, dafür eingesetzt. Sie fordern hier, wir sollten mit den Kommunen und mit dem Bund überhaupt mal reden. Das findet ständig und immer statt. (Stefan Zimkeit [SPD]: Die nächste falsche Behauptung!) Da haben wir eine Lösung gefunden, damit auch auf einer Umleitungsstrecke Lkw-Durchfahrtsverbote möglich sind. Jetzt hat man sich vor Ort, wo die Zuständigkeit ist, entschieden, dass man das nicht machen will. Der Kollege Schwarzkopf hat das vorhin sehr deutlich dargelegt. Aber dann können Sie doch nicht der Landesregierung oder sonst irgendwem vorwerfen, man würde sich nicht um dieses Thema kümmern. Jetzt geht es darum – das wollen Sie ja –, eine großräumige Umleitung zu haben. Auch darüber reden wir beständig mit dem Bund. Aber – Kollege Metz hat es vorhin dargelegt – das ist eine Bundesregelung. Der Bundesverkehrsminister sagt uns klipp und klar: Solange nicht vor Ort ein entsprechendes Lkw-Fahrverbot erlassen worden ist, geht das nicht. Ich finde, Sie als SPD-Regierungspartei in Berlin und auch Sie als FDP, Herr Rasche – so habe ich Sie verstanden –, fordern die Landesregierung mit einer gewissen Chuzpe auf, zu handeln, tragen aber in Berlin die Verantwortung für genau das Problem. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es wäre doch mindestens richtig, wenn Sie in Ihrem Antrag Ihre eigene Verantwortung klar benennen würden. (Gordan Dudas [SPD]: Steht doch drin! Kön- nen Sie nicht lesen? – Zuruf von Stefan Zim- keit [SPD]) Davon lese ich aber nichts. Sie schieben das Problem allein in Richtung der Landesregierung. Ich kann Ihnen nur sagen, … (Gordan Dudas [SPD: Mit der Wahrheit haben Sie es ja! – Kirsten Stich [SPD]: Lesen kann er auch nicht!) – Ja, Herr Dudas, wenn Sie sich so aufregen, zeigt das ja, dass es offensichtlich trifft. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Ihre Verantwortung ist an der Stelle in Berlin. Die muss hier benannt werden. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Sie haben den Bundesverkehrsminister jederzeit an Ihrer Seite, wenn es darum geht, dass wir hier einen Schritt vorankommen. An der Stelle ist sehr deutlich, dass Sie hier nur ein parteipolitisches Spiel machen wollen. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Genauso ist es mit dem, was wir vonseiten des Landesverkehrsministeriums versucht haben. Wir haben gesagt: Herr Wissing, kümmern Sie sich doch darum und schaffen Sie über die Maut einen Anreiz für die Lkw-Verkehre! – Davon lese ich übrigens in Ihrem Antrag nichts. (Gordan Dudas [SPD]: Machen Sie das doch!) Herr Wissing will das nicht. Er verweigert das. Wo, bitte schön, ist Ihre Initiative in Richtung Herrn Wissing, dass wir hier vorankommen? Dieser Antrag ist sehr durchschaubar, ein leichtes parteipolitisches Spiel, um von der eigenen und der gemeinsamen Verantwortung in eine Richtung abzulenken. Das finde ich, ehrlich gesagt, der betroffenen Region gegenüber unredlich. Das ist kein Antrag, der uns wirklich weiterbringt. Deswegen ist das etwas, was nicht beschlossen werden sollte. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Jo- chen Ott [SPD]: Künstliche Empörung!)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/3303. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Das sind die SPD, die AfD und die FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/3303, wie gerade festgestellt, abgelehnt. (Unruhe – Glocke) – Bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe dann auf: 13 Einschränkungen bei Indexmietverträgen verhindern – Vertragsfreiheit achten und Anreize für energetische Sanierungen aufrechterhalten Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/3289 08.03.2023 Ich eröffne die Aussprache. Für die FDP hat als Erstes die Kollegin Freimuth das Wort.
Angela Freimuth FDP
Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aktuell sind Indexmietverträge sowohl auf der Bundesebene als auch auf der Landesebene Gegenstand verschiedener wohnungspolitischer Debatten. Obwohl die Ursachen für steigende Wohnkosten besonders bei den Heiz- und Betriebskosten liegen, steht in allen wohnungspolitischen Debatten immer wieder die Anpassung von Kaltmieten im Fokus, so auch in der Diskussion um die Indexmietverträge. Dabei ist zu konstatieren, dass – bewusst oder unbewusst – grundsätzliche Mechanismen von Indexmietverträgen nicht oder nur oberflächlich bekannt zu sein scheinen. Die Anzahl der Verträge mit einer Indexmiete wird dabei oftmals grob überschätzt, denn sie liegt neueren Schätzungen zufolge und nach Selbstauskünften der Vermieterverbände bei unter 10 %. Indexmietverträge sind bei privaten Mietverträgen, bei Wohnraummietverträgen, die absolute Ausnahme. Die Koppelung der Miete an den Verbraucherindex ist – und deswegen kann ich manchmal auch gar nicht so richtig nachvollziehen, warum dies so eine Ausnahme ist – für beide Seiten, für beide Vertragsparteien eine transparente Lösung. Schließlich ist eine Erhöhung nach einem Karenzjahr nur einmal im Jahr möglich. Ich betone dabei, dass die Erhöhung möglich, aber keinesfalls verpflichtend ist. Eine Vermieterbefragung des Eigentümerverbandes Haus und Grund hat ergeben, dass in 56,5 % der erfassten Mietverhältnisse seit Abschluss des Mietvertrages überhaupt keine Mieterhöhung vorgenommen wurde. Es ist doch so, dass oftmals Vermieter und Mieter gar kein Interesse daran haben, sondern wunderbar auch so zusammenkommen, ein harmonisches Miteinander haben und Vertrauen in die gegenseitige Vertragstreue legen. Gerade in der Coronapandemie haben wir beobachten können, dass Vermieter und Mieter sehr, sehr gute gemeinsame Lösungen erarbeitet haben. Das ist der Punkt, an dem wir für die Freien Demokraten klarstellen wollen: Wir sehen keine Notwendigkeit, in die Vertragsfreiheit von Vermietern und Mietern einzugreifen und zu den Indexmietverträgen, wie sie heute möglich sind, wenn beide Vertragsparteien das wollen, eine neue Regelung einzuführen oder sie in irgendeiner Form zu begrenzen. Sie stellen eine zulässige und auch sinnvolle, transparente Möglichkeit dar, wie beide Vertragsparteien ihren Vertragsinhalt partnerschaftlich miteinander regeln können. Ich will an der Stelle darauf hinweisen, dass sie auch einen Schutz für die Mieterinnen und Mieter bein-Landtag halten; denn bei Indexmietverträgen fallen Mietanpassungen und Mieterhöhungen infolge Umlegung von Sanierungskosten und dergleichen ausdrücklich nicht an. Deswegen wissen Mieterinnen und Mieter bei Indexmietverträgen ganz klar, in welchem Rahmen sich eine Miete entwickeln kann. Hier sehen wir keine Notwendigkeit und auch keine Sinnhaftigkeit, irgendwelche Änderungen an der bestehenden gesetzlichen Regelung vorzunehmen, und unterstützen deshalb die Initiative von Bundesjustizminister Dr. Buschmann, es bei dieser Regelung zu belassen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die CDU spricht nun die Kollegin Odermatt.
Vanessa Odermatt CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erzähle Ihnen jetzt sicherlich kein Geheimnis, wenn ich sage, dass das Suchen nach Wohnungen auf den einschlägigen Anzeigeseiten oft zu Frust führt. Das haben wir heute auch schon mehrmals gehört. Gerade in den Großstädten sind die Mietpreise in den letzten Jahren in ganz Deutschland extrem gestiegen. Insbesondere im unteren und mittleren Preisbereich des Wohnungsmarktes ist in den Ballungszentren und Universitätsstädten die Lage besonders angespannt. Das führt unter anderem dazu, dass Fachkräfte mit durchschnittlichem Einkommen in Ballungsräumen keinen bezahlbaren Wohnraum mehr finden. Menschen mit normalem Einkommen, Senioren und Familien müssen sich das Leben aber auch in Ballungsräumen weiter leisten können. Klar ist, dass die Wohnbautätigkeit vor Ort vorangetrieben werden muss. Zu wenige Flächen, zu lange Genehmigungsverfahren und zu hohe Baukosten sind die größten Hürden beim Neubau von Wohnungen. Hier werden wir ansetzen, um die Bedingungen für den Mietwohnungsneubau zu verbessern. Die Wohnraumförderung ist ein wichtiger Baustein für mehr bezahlbaren Wohnraum für alle. Wenn wir mehr Wohnraum schaffen und die Baukosten senken, werden auch die Mieten wieder sinken. Diese Herausforderung hat die Zukunftskoalition Nordrhein-Westfalen angenommen. Dazu haben wir heute unseren Antrag „Wohnen als soziale Daseinsvorsorge – sicher und bezahlbar für alle“ verabschiedet. Darin beantragen wir, die Wohnraumförderung weiterzuentwickeln, indem mehr Geld für Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt wird und diese Maßnahmen auf mehr mietpreisgebundenen Wohnraum und an Nachhaltigkeit orientierter Eigentumsförderung ausgerichtet werden. Ebenfalls soll die Einführung einer dritten Fördersäule für preisgedämpften Wohnraum geprüft wer-08.03.2023 den. Wir wollen Belegungsrechte und Mietpreisbindung weiter fördern und stetig evaluieren. Es soll daher ein Gutachten beauftragt werden, um die Mieterschutzverordnung wissenschaftlich fundiert überarbeiten zu können. Auch die Kommunen werden wir weiterhin unterstützen und vermehrt Instrumente wie Vorkaufsrechte oder Baugebote nutzen, um aktive Wohnbaupolitik zu betreiben. Warum zähle ich all diese Punkte auf? Ich will damit noch einmal darauf hinweisen, was wir in NRW bereits tun oder was wir angehen werden, um bezahlbaren Wohnraum in unserem Land zu ermöglichen. Ihr Antrag, liebe FDP, behandelt die Indexmieten nach § 557b BGB. Der Indexmietvertrag hat durchaus positive Effekte. Durch die Kopplung an den Verbraucherpreisindex fand in den letzten Jahren eine moderate Mietpreissteigerung statt. Sie lag oftmals unter der von Mietverträgen ohne Indexregelung. Auch eine Absenkung der Miete bei entsprechender Entwicklung ist Teil dieser Regelung. Aufgrund der aktuellen Inflation steigen die Wohnkosten bei Indexmieten jedoch enorm. Der Angriffskrieg Putins auf die Ukraine und weitere Entwicklungen auf dem globalen Markt haben zu einem rapiden Anstieg der Inflation geführt. Ein Festhalten am bisherigen Verbraucherpreisindex führt zu deutlichen Mieterhöhungen. Jetzt kann man sagen, wie Sie es machen, liebe FDP, dafür haben die Mieter in den letzten Jahren auch profitiert. Ich verstehe dieses Argument. Aber wir haben nicht nur eine Inflation, die die Mieten steigen lässt, sondern auch viele andere Faktoren. Wenn Wohnraum für den Durchschnittsverdiener nicht mehr bezahlbar ist, müssen wir handeln. Indexmieten haben also durchaus, wie die meisten Dinge, zwei Seiten. Aber bei allen Pro- und Contra-Argumenten: Am Zug ist die Bundesregierung, genauer der Bundesjustizminister. Die Länder haben sich im Dezember im Bundesrat positioniert und beschlossen, dass die Bundesregierung das Mietrecht im Hinblick auf die Vereinbarung von Indexmieten überprüfen soll. Der Ball liegt nun auf dem Feld des Bundesjustizministers, der zum Unmut seiner Ampelkollegen bereits verkündet hat, er sehe keinen Bedarf, die Regelung zu ändern. Sie merkten heute mehrmals an, liebe Kollegen der FDP, man solle keine Probleme aus Düsseldorf nach Berlin exportieren. Sie sollten sich an Ihre eigene Aussage halten und keine Probleme aus Berlin nach Düsseldorf exportieren. (Beifall von der CDU – Zuruf von Frank Müller [SPD]) Wir als Land sind nicht dafür verantwortlich, Ihrem Minister zur Seite zu springen und seine Position zu unterstützen. Das müssen Sie schon selber hinbekommen und nicht versuchen, uns zu nutzen, um Landtag Ihre Positionen durchzusetzen. Wir lehnen diesen Antrag daher heute ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin Odermatt. – Für die SPD spricht nun der Abgeordnete Watermeier.
Sebastian Watermeier SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der vorliegende Antrag hat zwei Dimensionen: eine fachliche, auf die ich gleich gerne eingehen werde, und eine politische, mit der auch die Kollegin Odermatt vorhin ihre Rede geschlossen hat. Es ist nicht verwerflich – im Gegenteil –, aber ich finde, es ist eine Bemerkung wert, wenn hier versucht wird, die koalitionsinterne Auseinandersetzung auf der Bundesebene von Nordrhein-Westfalen aus zu flankieren. Ich kann die FDP verstehen, dass sie dem Justizminister in Berlin zu Hilfe eilen will. Der Kollege Buschmann kommt aus derselben Stadt wie ich, und ich finde es auch löblich, ihn da zu unterstützen. Ich stelle aber die Frage, ob der Landtag in Nordrhein-Westfalen zu dieser Stunde wirklich der geeignete Ort für dieses taktische Manöver ist, welches die FDP zur Unterstützung des Bundesjustizministers inszenieren will. (Beifall von Jochen Ott [SPD]) Was immer die Beweggründe der FDP gewesen sein mögen, diesen Antrag ausgerechnet jetzt zu stellen: Wir werden ihn natürlich ablehnen. Denn wir finden es richtig, dass die Indexmieten jetzt zum Gegenstand der Diskussion geworden sind. Sie sind längst kein Nischenprodukt mehr, sondern sie betreffen immer mehr Mieterinnen und Mieter. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes ist mittlerweile jeder dritte neu abgeschlossene Mietvertrag an die Inflation gekoppelt gewesen. Das ist aus unserer Sicht sozial- und wohnungspolitisch nicht zu verantworten. Diese Entwicklung führt aktuell zu exorbitanten Mietsteigerungen, die die Menschen nicht mehr stemmen können. Da hilft Ihr Verweis auf die angeblichen Vorteile, die Indexmietverträge bisher den Mieterinnen und Mietern geboten hätten, kein bisschen weiter. In der aktuellen Krise versagt dieses Instrument zulasten der Mieterinnen und Mieter. Um es Ihnen noch einmal ins Stammbuch zu schreiben: Die Mietsteigerungen betrugen in den letzten drei Jahren in Spitzenlagen bis zu 8 %. Sie beschleunigen sich rapide weiter, ohne dass die Lohnentwicklung damit Schritt halten könnte. Deshalb ist Ihre Argumentation, die Belastung durch den Mietzins sei insgesamt gesunken, unter Berücksichtigung der Preisentwicklung insbesondere in den letzten drei 08.03.2023 Jahren und der perspektivisch weiter anhaltenden Inflation als mehr als sportlich zu bewerten. Der Deutsche Mieterbund hat es so formuliert – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten –: „Viele Vermieterinnen und Vermieter nutzen die Möglichkeiten der Inflationsanpassung bei bestehenden Mietverträgen voll aus und haben ihren Mietern allein im Krisenjahr 2022 die Kaltmiete um bis zu 15 Prozent erhöht. Die enorm gestiegenen Kosten für Heizung und Strom kommen noch dazu. Indexmieten sind bei hoher Inflation und steigenden Energiepreisen eine unzumutbare Kostenfalle geworden und müssen auch im Bestand stärker begrenzt werden.“ Es ist kein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass ausgerechnet in den letzten Jahren diese Indexmietverträge groß in Mode gekommen sind. Nur zur Erinnerung: Die Inflationsrate betrug 2021 3,1 % und 2022 7,9 %. Wir bleiben dabei: Ein System der Mietpreisfindung, das sich an einem qualifizierten Mietspiegel orientiert und die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Mietpreisbremse erfüllt, ist sowohl für die Mieterinnen und Mieter als auch für die Vermieterseite am verlässlichsten und wirkt insgesamt preisdämpfend. Es erfüllt also ein gesamtgesellschaftliches Interesse. Sie werden uns deshalb nicht an Ihrer Seite finden, wenn es darum geht, Besitzstände zu wahren, die letztlich zulasten der Mieterinnen und Mieter gehen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Watermeier. – Für die Grünen spricht Herr Kollege Klocke.
Arndt Klocke GRÜNE
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, insbesondere Kollegin Angela Freimuth, bei aller sonst vorhandenen persönlichen Wertschätzung muss ich ehrlich sagen: Es ergeht mir bei diesem Antrag wie bei dem Entschließungsantrag unter Tagesordnungspunkt 11: Auch wenn er fristgerecht eingereicht wurde – ich verstehe ihn nicht. Der Adressat dieses Antrags ist Berlin. In Berlin ist die FDP Teil der Bundesregierung, gemeinsam mit SPD und Grünen. Am Ende der Einbringungsrede ist vorhin ausgeführt worden, dass Herr Buschmann dafür zuständig ist. Es gibt einen Bundesratsbeschluss von Ende Dezember 2022. Das ist nicht einmal ein Vierteljahr her. In diesem Beschluss heißt es – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: Landtag „Ein Festhalten am bisherigen Verbraucherpreisindex führe aufgrund der aktuell hohen Inflation zu großen Sprüngen bei den Vergleichsmieten […]. Hierdurch würden Mieterinnen und Mieter noch weiter belastet – zusätzlich zu den ohnehin hohen Energie- und Heizkosten. […] Notwendig sei daher eine Regelung, die die Erhöhung von Indexmieten dämpft […].“ Dies fordert der Bundesrat von der Bundesregierung. Dieser Beschluss ist gerade erst – Ende Dezember – gefasst worden. Ich frage mich, warum uns heute dieser Antrag zur Befassung vorgelegt wird, damit die NRW-Landesregierung den Bundesrat noch einmal anruft, um durchzusetzen, was die FDP offensichtlich in der eigenen Bundesregierung nicht umgesetzt bekommt. Oder wozu soll dieser Antrag dienen? Das ist eine allgemeine Frage, die die Kollegin der FDP nicht mehr beantworten kann, weil sie nicht mehr das Wort erhält; ich stelle mir diese Frage aber. Ich komme dann zu den Inhalten. In der Rede ist es vorhin so dargestellt worden, dass diese Indexmieten nur ein kleiner Nischensektor seien und gar kein Problem darstellen würden. In der Wohnungsmarktstatistik des Deutschen Mieterbundes für das Jahr 2022 wird ausgeführt, dass in Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern 30 % der neu abgeschlossenen Mietverträge Indexmieten waren. In Berlin waren es sogar mehr als 60 %. Wir reden hier also über eine real hohe Summe. Es ist mitnichten so, dass, wie die Kollegin Freimuth es ausgeführt hat, Modernisierungskosten nicht auf die Miete umgelegt werden können. Das gilt nur für sogenannte Luxusmodernisierungen. Was an gesetzlichen Vorschriften im Bereich des Gebäudeenergiegesetzes, im Bereich der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, im Bereich der gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität etc. festgelegt wurde, kann auch zusätzlich auf die Indexmiete umgelegt werden. Auch bei der Recherche für meine Rede heute Mittag – um noch mal detailliert zu gucken, wie die gesetzliche Regelung ist und was die entsprechenden Parameter sind – ist mir aufgefallen, dass große Versicherungskonzerne wie ERGO und Allianz auf ihren Homepages vor dem Eingehen von Indexmietverträgen warnen. Jetzt mag man sagen, der Deutsche Mieterbund ist nur eine die eine Sache. Aber ich gehe auf die ERGO-Homepage und finde eine ganze Seite zu Indexmietverträgen nach dem Motto: Augen auf bei Abschluss von Mietverträgen; achten Sie darauf, was Ihnen in diesem Zusammenhang bevorstehen kann! Das muss dann doch irgendein gesellschaftliches Phänomen sein, was man entsprechend ernst und wahrnehmen sollte, und da finde ich den Antrag, den die FDP vorgelegt hat, wirklich verharmlosend. Es sind einige Details beim Faktencheck einfach durch-08.03.2023 gefallen, und die Zahlen stimmen auch nicht. Wenn wir das in den Großstädten bei einem Drittel der abgeschlossenen Verträge haben, dann ist das ein Punkt, mit dem sich die Politik zumindest entsprechend befassen kann. Mein Stand hinsichtlich der Bundesregierung ist – ich hoffe, dass die FDP auch einen Zugang zu ihren Kolleginnen und Kollegen in Berlin hat –, dass man bei 3,5 % Mietsteigerung abregeln will. Diesen aktuellen Debattenstand gibt es. Das heißt, Indexmieten sind weiterhin erlaubt – ich persönlich würde auch nichts von einem Verbot halten –, aber Indexmieten sollen nach oben gedeckelt werden. Das hat auch mit den Inflationsständen im letzten Jahr etc. zu tun. Dies fände ich persönlich ein vernünftiges Vorgehen. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) In den letzten 20 Sekunden Redezeit, die ich habe, sage ich: Nutzen Sie doch einfach Ihre Kanäle nach Berlin, statt dass der Landtag mit einer anderslautenden Mehrheit über eine Bundesratsinitiative die Bundesregierung auffordern soll! Da müsste Henning Höne doch einfach bei seinem Kumpel und Freund Christian Lindner oder bei Marco Buschmann anrufen und sagen: Macht da mal politisch etwas! – Oder? – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Henning Höne [FDP]: Arndt, ich brauche mal die Handynummer! – Arndt Klocke [GRÜNE]: Von Christian Lindner? Ich habe nur die alte!)
André Kuper
Vielen Dank, Kollege Klocke. – Für die AfD spricht der Abgeordnete Herr Clemens.
Carlo Clemens AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! „Indexmietverträge stellen […] eine für beide Vertragsparteien transparente und faire Lösung dar“, schreibt die FDP in ihrem Antrag. Das ist in normalen Zeiten richtig. Die jährlichen Mieterhöhungen aufgrund der Indexierung waren in den 2010er-Jahren bei durchweg moderater Inflation mit durchschnittlich rund 1 % tatsächlich bescheiden. Allerdings sind auch die Mieten insgesamt nach dem Wohnungsmietindex des Statistischen Bundesamtes mit rund 1,25 % im selben Zeitraum nur ein wenig schneller gestiegen. Insoweit steht Ihre Entlastungsthese hinsichtlich der Vergangenheit auf wackeligen Beinen. Wie dem auch sei, jetzt befinden wir uns in einer ganz anderen Welt, nämlich in einem Umfeld mit galoppierender Inflation, und die Löhne sind nicht indexiert. Nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sanken die Reallöhne im Jahr 2022 um 3,1 % gegenüber 2021, nachdem sie sich bereits Landtag in den letzten beiden Krisenjahren rückläufig entwickelt hatten. Allein die Lebensmittelpreise sind im letzten Jahr um 20 % gestiegen. Und wer einen Indexmietvertrag hat, dessen Miete steigt wegen der Inflation im Jahr 2022 um 6,9 %. Außerdem gelten für die indexierten Mieten die Kappungsgrenzen nicht, und die Miete kann unabhängig von der Marktlage auch über die ortsübliche Vergleichsmiete über die Mietpreisbremse hinaus gesteigert werden. Die Mieten können in solchen Verträgen also ungebremst mit der Inflation angehoben werden, bis der Mieter kündigt. Die Verbreitung von Indexmietverträgen ist zwar noch gering. Auf Grundlage einer Befragung im Rahmen des Ariadne-Forschungsprojektes beziffert das Institut der deutschen Wirtschaft den Anteil der Mieter mit Indexverträgen auf 2,2 %. Dies sind aber immerhin rund 500.000 betroffene Haushalte. Wir können schlecht sagen, dass uns deren Sorgen egal sind. Bei den Neubaumieten nach 2020 sind sogar 7 % der Verträge indexiert. In der derzeitigen, vielerorts angespannten Marktsituation ist zu vermuten, dass sich die Mietbewerber im Hinblick auf die Akzeptanz dieses Mieterhöhungsverfahrens in den meisten Fällen in einer Zwangslage befinden. Das heißt, sie wollen die Indexmiete eigentlich nicht, aber sie unterschreiben trotzdem, weil 100 andere bereitstehen, die sich in derselben Zwangslage befinden. Ein anderes Problem sind die Auswirkungen der Indexmiete auf die Modernisierungsanreize. Ihr Antrag liegt in diesen Punkt völlig daneben, denn modernisierungsbedingte Mieterhöhungen sind während der Geltung einer Indexmiete ausgeschlossen; es sei denn, der Vermieter hat die baulichen Maßnahmen nicht zu vertreten. Ihr Fehlschluss betrifft auch den zweiten Punkt im Beschlussteil Ihres Antrages: Indexmieten behindern Modernisierungen und nicht umgekehrt. Der dritte Punkt im Beschlussteil ist ebenfalls daneben, denn die inflationsbedingte Absenkung der Realmieten betrifft die Indexmieten eben nicht, und abgesehen davon sind die Löhne nicht im Einklang mit der Inflation gestiegen. Auch aus geldpolitischer Sicht sind Indexierungen nach meiner Ansicht in Wohnraummietverträgen bedenklich, weil sie wie ein automatischer Beschleuniger inflationärer Tendenzen wirken können. Alles in allem hat sich die Regulierung der Indexmiete meines Erachtens angesichts der schubhaften Inflationsentwicklung als unzureichend erwiesen. Sie sollte daher mit denselben Kappungsgrenzen versehen werden wie die ortsübliche Vergleichsmiete. 08.03.2023 In dieser Form, mit Ihren Begründungen ist Ihr Antrag für uns nicht zustimmungsfähig, da er handwerklich schlecht gemacht ist. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Clemens. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Neubaur in Vertretung für Minister Limbach. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei den Indexmietverträgen ist der Vermieterseite gemäß § 557b BGB erlaubt, die Miete in jährlichen Abständen entsprechend der Entwicklung des Verbrauchspreisindexes heraufzusetzen. Im Gegenzug verzichtet die Vermieterseite darauf, die Miete gemäß § 558 BGB an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen und freiwillige Modernisierungsmaßnahmen auf die Mieterin oder den Mieter umzulegen. Bei solchen Indexmietverträgen unterliegt nur die Ausgangsmiete der Mietpreisbremse des § 556d BGB. Im laufenden Mietverhältnis gelten dagegen keine Begrenzungen – insbesondere nicht die Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB, die Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf 20 % innerhalb von drei Jahren begrenzt. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann die Kappungsgrenze auf 15 % gesenkt werden. Nach der Mieterschutzverordnung NRW ist das derzeit in 18 Städten und Gemeinden der Fall. Angesichts der explodierenden Energiekosten und einer immensen Erhöhung der Inflationsrate wird derzeit zu Recht politisch vermehrt über die weitere mögliche Entlastung von Mieterinnen und Mietern diskutiert, zum Beispiel auch durch gesetzliche Anpassungen bei Indexmietverträgen. Die FDP-Fraktion vertritt jetzt mit ihrem Antrag die Auffassung, dass sich die Landesregierung trotz steigender Energiekosten und Inflation auf Bundesebene für den Erhalt von Indexmietverträgen in der bisherigen Form einsetzen sollte. Meine Damen und Herren, das ist nicht der richtige Weg. Schon der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 mit Zustimmung von Nordrhein-Westfalen eine Entschließung gefasst, mit der die Bundesregierung gebeten wurde, unter anderem die Einführung einer wirksam dämpfenden Regelung für die Erhöhung von Indexmieten zu prüfen. Denn nicht nur angesichts der doppelten Belastung, die Mieterinnen und Mieter durch steigende Energiekosten einerseits über die Nebenkosten und andererseits über die Erhöhung der Indexmiete treffen würde, ist es notwendig, den Anstieg der Indexmietpreise zu begrenzen. Landtag Zwar haben sich Mieterinnen und Mieter mit Indexmietverträgen mehr oder weniger freiwillig zum Abschluss eines solchen Vertrages entschlossen und damit das Risiko einer steigenden Preisentwicklung bewusst in Kauf genommen. Zudem haben sie in den Zeiten stabiler Preisentwicklung, wie es in den letzten Jahren der Fall gewesen ist, von der Indexmiete auch profitiert. Wir müssen aber zwei Dinge ganz klar feststellen. Erstens sind Mieterinnen und Mieter gerade in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt in einer so schwachen Verhandlungsposition, dass sie eine Indexmiete faktisch nicht ablehnen können, wenn die Vermieterseite sie wünscht. Zweitens müssen Mieterinnen und Mieter in den nächsten Jahren mit einer enormen Erhöhung ihrer Indexmieten rechnen, wenn die Preissteigerung sich weiter auf dem aktuellen Niveau bewegt. Es ist in der heutigen Situation schwer vermittelbar, dass Mieterinnen und Mieter mit Indexmietverträgen weniger geschützt werden sollen als andere Mieterinnen und Mieter, die insbesondere von der Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB profitieren. Die seinerzeitige Gesetzesbegründung zu § 557b BGB hielt eine Regulierung der Mietanpassung am Verbrauchspreisindex im laufenden Mietverhältnis noch für verzichtbar. Zum damaligen Zeitpunkt war der Verbraucherpreisindex in einem Zeitraum von zehn Jahren aber im Durchschnitt jährlich nur um 1,67 % gestiegen. Diese Annahme einer stabilen Preisentwicklung trifft jedoch in der heutigen Situation, wie wir alle wissen, nicht mehr zu. Eine Mietregulierung ist daher nunmehr erforderlich. Der Antrag der FDP weist zu Recht darauf hin, dass das soziale Mietrecht die Aufgabe hat, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Mieterinnen und Mieter und den Interessen der Vermieterinnen und Vermieter gesetzlich zu verankern. Und genau das tun wir, wenn wir angesichts der aktuellen Lage eine Anpassung bei Indexmietverträgen befürworten. Der Antrag der FDP ist demnach abzulehnen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe daher die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/3289. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit 08.03.2023 ist der Antrag Drucksache 18/3289, wie gerade festgestellt, abgelehnt. Ich rufe auf: 14 Fachkräftewende schaffen: Inländische Potenziale erschließen – auslandsdeutsche Fachkräfte zurückholen Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/3312 Der Redner der AfD, ihr Fraktionsvorsitzender, steht schon am Redepult und startet jetzt. Herr Dr. Vincentz.
Dr. Martin Vincentz AfD
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auf Common Ground beginnen und mich dann auf AfD-Distanz zu Ihnen begeben. Sie kennen das ja bereits. Los geht es also mit dem Common Ground. Es gibt immer mehr Branchen, in denen es einen ausgesprochenen Fachkräftemangel gibt. Das sehen wir alle so, denke ich. Ich hoffe, dass wir das alle so sehen. Auch der demografische Wandel wird diesen Trend eher noch verschärfen. Ich glaube, auch das ist allgemeiner Konsens hier im Raum. Auch wenn sich Frau Ministerin Neubaur wirklich bemüht, die Arbeitsplätze dahin zu verlagern, wo es noch Fachkräfte gibt, also ins Ausland, dürfte es nicht unbedingt im Interesse Nordrhein-Westfalens sein, dort mitzugehen. Also: Fachkräfte hier. Aber woher nehmen, wenn nicht stehlen? „Stehlen“ ist da ein sehr gutes Stichwort. Denn es gibt mittlerweile sehr viele wissenschaftliche Ausarbeitungen, die zeigen, wozu Braindrain in der Dritten Welt oder anderen Regionen der Welt tatsächlich führt, nämlich dazu, dass man viele Länder, gerade Länder, denen es vielleicht nicht so gut geht, um dringend benötigte Fachkräfte bringt und Aufstiegschancen gerade in diesen Ländern raubt. Das hat sich mittlerweile auch im linken Bereich des Plenums herumgesprochen. Daher ist man auch dort – verschiedenen Ausführungen kann man es entnehmen – gegenüber dem Braindrain sehr zurückhaltend geworden und hat die Migration eher noch einmal ausgeweitet. Deutschland soll sich gar nicht mehr aussuchen, wer zu uns kommt; wir sollen gar nicht nach den Interessen Deutschlands selektieren, sondern sollen sie alle aufnehmen. Wozu das führt, sehen wir unter anderem daran, dass Deutschland jetzt auf ungefähr 84 Millionen Menschen wächst. Allerdings wächst interessanterweise trotz ungesteuerter Fachkräfteeinwanderung auch die Fachkräftelücke. Geradezu verschärft hat Landtag sich in einigen Bereichen der Fachkräftemarkt, beispielsweise in den Kitas und in den Schulen. Die vornehmlich jüngeren Menschen, die zu uns kommen und die vielleicht unser System irgendwann einmal entlasten können – bei gelingender Integration; bei den Beispielen, die Sie in der Vergangenheit geliefert haben, darf man durchaus bezweifeln, dass das gelingt –, belasten aktuell das System. Gerade diese jüngeren Menschen führen dazu, dass in diesen schwierigen Zeiten noch mehr Fachkräfte gebraucht werden. Wir haben heute ausgiebig unter anderem über den Lehrermangel und den Ausfall an Stunden in der Schule gesprochen. Was liegt also am nächsten? Wenn wir einmal darüber nachdenken, woher wir am ehesten Fachkräfte bekommen könnten, müssten wir doch eigentlich in einer Debatte damit anfangen, diejenigen überhaupt einmal hierzubehalten, die hier im System als Fachkräfte ausgebildet werden. Allerdings wandern immer mehr Deutsche nach ihrem Studium oder ihrer Ausbildung ins Ausland ab. Es sind immerhin 150.000 jedes Jahr, zumeist gut ausgebildete Deutsche, die abwandern – ein Wanderungssaldo, der in dieser Art und Weise auch nicht mehr eingeholt werden kann. Umfragen unter diesen Menschen, die abwandern, zeigen, dass ein Großteil davon durchaus bereit wäre, wieder zurückzukehren, wenn sich die Standortfaktoren in Deutschland verbessern würden, wenn man mehr auf ihre Interessen eingehen würde. Was läge also näher, das zu tun, bevor man in die Ferne schaut und versucht, außereuropäische Migration anzuregen und irgendwie zu kanalisieren, oder im europäischen Kontext darüber nachdenkt, wie man vielleicht anderen Ländern … Auch in Europa gibt es ärmere Länder. Griechenland ist ein gutes Beispiel. Von dort migrieren beispielsweise viele Ärzte und behandeln dann hier Menschen. Es gibt auch in Griechenland viele Menschen, die behandelt werden müssen, sodass es nicht unbedingt ratsam ist, dort die griechischen Ärzte abzuwerben. Es wäre viel lohnenswerter, darüber nachzudenken, wie wir deutsche Ärzte, die ansonsten in die Schweiz oder nach Skandinavien migrieren, hierbehalten können oder auch davon überzeugen können, aus diesen Ländern zurückzukommen. Dazu haben wir Ihnen heute einen Antrag vorgelegt, der Sie dazu auffordert, gerade an dieser ersten, an dieser einfachsten Stelle tätig zu werden, nämlich einheimische Fachkräfte hierzuhalten oder die, die es bereits ins Ausland verschlagen hat, wieder zurückzuholen, und zwar durch ein attraktives Angebot, insbesondere in Nordrhein-Westfalen. Denn der Schlüssel der nächsten Jahrzehnte liegt darin, ob wir es tatsächlich schaffen, diese wachsende Fachkräftelücke, die sich allein schon aufgrund des demografischen Wandels ergibt, abzu-08.03.2023 federn. Damit fangen wir am besten vor Ort an, und zwar mit heimischen Fachkräften. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Dr. Vincentz. – Für die CDU spricht der Abgeordnete Haug.
Sebastian Haug CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Engpass an Fachkräften ist eine der größten strukturellen Herausforderungen im wirtschaftlichen und sozialen Gefüge unseres Landes. Wie wir unter anderem bei der großen Anhörung zur Arbeits- und Fachkräfteoffensive am 1. Februar 2022 im Landtag gesehen haben, hat der Fachkräfteengpass vielfältige Ursachen. Der demografische Faktor spielt eine wesentliche Rolle. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse geht zurück. Jedes Jahr scheiden erheblich mehr Arbeitskräfte aus dem Arbeitsmarkt aus, als neue eintreten. Unser Arbeitsmarkt ist außerordentlich vielfältig und benötigt sowohl akademisch als auch beruflich ausgebildete Arbeitskräfte. Dem Fachkräftemangel ist auf mehreren Ebenen, durch vielseitige Maßnahmen und über die gesamte bei Arbeitskräften zur Qualifizierung und Fortbildung zur Verfügung stehende Zeitspanne mit einer großen Fachkräfteoffensive zu begegnen. Eine Maßnahme dieser Fachkräfteoffensive ist, Fachkräfte aus dem Ausland gezielt anzuwerben, verbunden mit einer Vereinfachung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse und einer gelingenden Integration Geflüchteter und Geduldeter in Ausbildungen und damit in den Arbeitsmarkt. Das hat nichts mit Massenzuwanderung zu tun, von der die Dame und die Herren der AfD-Fraktion in ihrem Antrag reißerisch sprechen. Wir brauchen gerade die Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften aus dem Ausland. Unsere Gesellschaft kann es sich schlichtweg nicht leisten, mögliche Fachkräftepotenziale aus dem Ausland nicht zu nutzen. Und wenn die AfD schon meint, in einem Antrag zur Arbeitsmarktpolitik krampfhaft Vokabeln wie „Massenzuwanderung“ unterbringen zu müssen, will ich auch darüber nicht im Unklaren lassen: Das Grundrecht auf Asyl und die moralische Verpflichtung zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen stehen für uns Christliche Demokraten nicht zur Debatte. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mit den vielseitigen Maßnahmen, die zu einer großen und ergebnisorientierten Fachkräfteoffensive notwendig sind, hat der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion nichts, aber auch wirklich gar nichts zu tun. Landtag Zum einen wird ein Großteil der Forderungen dieses Antrags von der Landesregierung bereits umgesetzt. Die geforderte interministerielle Arbeitsgruppe ist bereits eingerichtet. Ein NRW-Rückkehrprogramm für Nachwuchswissenschaftler gibt es sogar schon seit 2007. Die Identifikation inländischer Arbeitsmarktpotenziale wird vom MAGS bereits prioritär als Maßnahme im Rahmen der Fachkräfteoffensive umgesetzt. Eine öffentlichkeitswirksame Kampagne wird unter der Dachmarke „Fachkräfteoffensive Nordrhein-Westfalen“ erarbeitet. Zum anderen sind die Forderungen der AfD teilweise ungeeignet zur Beseitigung des Fachkräftemangels; teilweise sind sie schlicht und einfach rechtswidrig. Eine einmalige Rückkehrprämie – in welcher Höhe? – dürfte kaum ein Anreiz sein, im Ausland lebende Deutsche für die Rückkehr zu gewinnen. Zur Ausbildung im Rahmen der Berufstätigkeit ins Ausland zu gehen, ist gerade für junge Menschen oftmals eine ganz bewusste Entscheidung, die wir zu respektieren haben. Die Arbeiternehmerfreizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit sind hart erkämpfte europäische Grundfreiheiten. Wir wollen keinen Rückfall ins 19. Jahrhundert, und wir können und wollen im Ausland lebende Deutsche nicht nach Deutschland zurückprügeln. Der von der AfD geforderte Steuernachlass für auslandsdeutsche Hochqualifizierte würde der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers widersprechen und wäre damit verfassungswidrig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns als CDU-Landtagsfraktion ist die Sicherung des Fachkräftebedarfs durch eine große Fachkräfteoffensive eine der zentralen Zukunftsaufgaben im wirtschaftlichen und sozialen Leben unseres Landes. Die Landesregierung und die Landtagsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen setzen in diesem Rahmen bereits ein vielfältiges Maßnahmenpaket um und werden sich dieser Aufgabe jetzt und in Zukunft immer mit höchster Priorität annehmen. Die teilweise redundanten, teilweise schlichtweg rechtswidrigen Forderungen der AfD lehnen wir selbstverständlich ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Haug. – Für die SPD spricht die Abgeordnete Frau Teschlade.
Lena Teschlade SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Das Thema „Fachkräftemangel und Fachkräftesicherung“ ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Dabei sind sich alle einig, dass Zuwanderung in diesem Zusammenhang ein zentraler Hebel sein wird. Das bringt die AfD jetzt aber in eine schwierige Situation, da man dies 08.03.2023 mit dem sonstigen Gepöbel gegen Menschen mit Migrationshintergrund zusammenbringen muss. Das ist zugegeben ein ziemlicher Spagat. Die AfD scheut sich hier aber wieder nicht, sämtliche Grenzen der Moral zu überschreiten. Humanitäre Entscheidungen und die Unterstützung von Menschen werden dann als „unkontrollierte Massenzuwanderung“ deklassiert. Schnell wird deutlich, welches Menschenbild hier vertreten wird. Das eigentliche Thema, nämlich „Wie sichern wir die Fachkräfte in der Zukunft?“, ist Ihnen doch eigentlich völlig egal. Besonders perfide finde ich aber, dass Sie plötzlich langzeitarbeitslose Menschen für sich entdeckt haben. Bei der Frage des Bürgergeldes und der nachhaltigen Vermittlung in den Arbeitsmarkt hat sich doch gerade die AfD noch so abwertend über diese Menschen geäußert. Daher möchte ich wirklich sehr stark bezweifeln, dass Sie irgendeine Kompetenz mitbringen, um diese Menschen zu motivieren. (Vereinzelt Beifall von der SPD – Beifall von den GRÜNEN) Der gesamte Antrag macht deutlich, warum wir als Demokrat*innen so laut sein müssen. Für uns ist klar, dass wir uns dieser Hetze, wie sie hier beschrieben ist, nicht anschließen werden. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Wir werden uns als SPD auch weiterhin dafür einsetzen, dass Menschen in diesem Land eine echte Chance bekommen. Die große Solidarität der Menschen in Nordrhein-Westfalen beispielsweise bei der Aufnahme der Ukrainerinnen und Ukrainer macht deutlich, dass Ihre Angst hier nicht geteilt wird. NRW ist bunt und offen. Das hat die Debatte heute Morgen auch ganz deutlich gezeigt. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Deshalb werden wir uns auch in Zukunft für die Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Bildung einsetzen. Wir kämpfen auch weiterhin für eine Ausbildungsplatzgarantie und eine echte Chance für junge Menschen. So machen wir Nordrhein-Westfalen und den Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen attraktiv für Menschen. Wenn man Ihren Antrag liest, kann man es wirklich mit der Angst zu tun bekommen und den Wunsch verspüren, dieses Land lieber schnell zu verlassen. Damit das nicht passiert, lehnen wir Ihren Antrag selbstverständlich ab. – Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Grünen spricht der Abgeordnete Zimmermann. Landtag
Marc Zimmermann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der simplifizierenden Logik der AfD folgend, ist die Lösung der Fachkräftekatastrophe ein Rückholen der biodeutschen Fachkräfte, die aus unterschiedlichen Gründen ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert haben. Wer hätte gedacht, dass es so einfach ist? Überraschung: Das ist es eben nicht. Statt die komplexen Zusammenhänge im Bereich des Fachkräftemangels differenziert zu betrachten, werden in diesem Antrag grundlos Menschen diffamiert und daraus folgernd eine einfach klingende Lösung vorgeschlagen, die völlig an der Realität vorbeigeht. (Beifall von den GRÜNEN) Ich mache es kurz: Ein Antrag, der sich derart offensichtlich solcher populistischen Narrative bedient, ist einer ernsthaften Auseinandersetzung nicht wert und gehört vom ersten bis zum letzten Satz abgelehnt, was wir auch tun werden. – Danke schön. (Beifall von den GRÜNEN und Claudia Schlottmann [CDU])
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Zimmermann. – Für die FDP spricht die Abgeordnete Frau Schneider.
Susanne Schneider FDP
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich ist der vorgelegte Antrag Etikettenschwindel. Es steht groß „Fachkräfte“ drauf; aber drin ist nur die übliche und immergleiche Stimmungsmache gegen Einwanderung. (Beifall von Lena Teschlade [SPD] und Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Angeblich verwehre man sich dagegen, dass Menschen zu aufrechenbaren Zahlenmengen degradiert würden; doch letztlich schwingt die ganze Zeit eine pauschale Sicht auf Einwanderung mit, die auch nicht gerade eine Wertschätzung des Individuums darstellt. (Beifall von der FDP) Auch die Kernforderung des Antrags geht an der Sache vorbei. Für ein erfolgreiches Zurückholen von deutschen Fachkräften aus dem Ausland sind Prämien oder Förderprogramme sicherlich nicht der richtige Anreiz. Entscheidend ist doch vielmehr die Attraktivität einer Beschäftigung in Deutschland. Warum gehen die Menschen denn ins Ausland? Viele Menschen suchen zum Beispiel in der Schweiz oder in Luxemburg ein besseres Einkommen oder niedrigere Belastungen durch Steuern und Sozial-08.03.2023 abgaben. Manche gehen aufgrund der Arbeitszeiten und der dort angebotenen Kinderbetreuung nach Skandinavien, weil sie eine andere Work-Life-Balance bevorzugen. Dabei handelt es sich in der Regel um eine langfristige Ausrichtung des persönlichen Lebensplans, der bestimmt nicht für eine einfache Prämie über den Haufen geworfen wird. Eine Werbekampagne, um junge Arbeitslose zu aktivieren, dürfte kaum erfolgreich sein. Hier bedarf es einer direkten Ansprache und intensiver Betreuung bzw. eines Coachings unter Einsatz der bekannten Programme und Maßnahmen. Diese kann man natürlich immer noch ein bisschen verbessern. Ich erinnere den Minister gerne hin und wieder an Digitalisierung und an Auftritte in sozialen Medien. Dann klappt es auch mit der Fachkräftegewinnung ein bisschen besser. Auch an ausländischen Universitäten promovierende Deutsche wird man mit den vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahmen nicht erreichen. Sie streben häufig eine weitere wissenschaftliche Karriere an und entscheiden sich daher bewusst für Forschung und Lehre im Ausland. Hier könnten Förderprogramme daher nur teilweise wirksam werden – und auch nur dann, wenn Hochschulen, Institute und Unternehmen in NRW Chancen für eine attraktive Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung bieten. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, der vorgelegte Antrag überzeugt meine FDP-Fraktion und mich in keiner Weise. Wir lehnen ihn daher ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Tim Achtermeyer [GRÜNE] – Vereinzelt Beifall von der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Für die Landesregierung spricht nun Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass wir uns in diesem Haus fast alle darüber einig sind, dass für die Frage der Gewinnung von Fachkräften – vor allen Dingen von Menschen, die wir zurzeit noch nicht in Deutschland haben und gerne als Fachkräfte hätten – wichtig ist, dass dieses Land ein weltoffenes Land mit einer Willkommenskultur bleibt. Ich meine, dass Ihr Antrag ein bisschen die Sprache spricht, diese Willkommenskultur äußerst kritisch zu sehen. Der zweite Punkt ist: Wir müssen natürlich auch sehen, dass wir die hier lebenden Menschen für unseren Arbeitsmarkt gewinnen. Da haben wir sehr viel vor. Selbstverständlich richtet sich das in allererster Linie an Menschen, die – egal aus welchem Grund – Landtag heute in diesem Land leben. Da haben wir noch eine Menge zu tun. Wir müssen besser werden, was die Berufsanerkennungen angeht. Wir hatten im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen nur 10.000 Berufsanerkennungen, davon 7.000 allein im Gesundheitsbereich. Das bedeutet, dass in anderen Bereichen noch eine Menge passieren muss. Es ist nämlich auch eine Vergeudung von Fachkräften, sich schwer damit zu tun, ausländische Abschlüsse und auch informelle Fähigkeiten anzuerkennen, sodass die Leute dann unterhalb ihrer Qualifikationen beschäftigt werden. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Dieses Grundproblem haben wir in den vergangenen Jahren erlebt. Wir arbeiten zurzeit sehr intensiv daran, hier auf jeden Fall besser zu werden. Es gibt eine weitere offene Flanke. Wir haben – das muss man ganz offen aussprechen – zu viele Kinder, die unsere Schulen ohne Schulabschluss verlassen. Wir müssen versuchen, diese Menschen auf den Weg einer dualen Ausbildung zu bringen. Das ist ein weiterer Schwerpunkt, den wir setzen wollen. Das müssen wir sehr viel konsequenter machen als in der Vergangenheit. Ich glaube auch, dass wir – neben der Zuwanderung, die wir zurzeit aufgrund des Krieges in der Ukraine und wegen anderer Fluchtbewegungen sehr stark haben – auch gezielt Arbeitskräfte aus dem Ausland anwerben müssen, um den bei uns bestehenden Fachkräftemangel zu beseitigen. Man muss ganz offen zugeben: Wir werden zum Beispiel ohne die Rekrutierung von ausländischen Pflegefachkräften aufgrund der Demografie unsere Probleme in der Pflege nicht lösen können. Deswegen muss auch eine solche Zuwanderung gezielt möglich sein, finde ich. Zum Schluss will ich sagen, dass man eines immer bedenken muss: Gute Arbeit und gutes Wohnen gehören zusammen. Man ist nur attraktiv, wenn man den Menschen beides bieten kann: gute Arbeit und für die Familie bzw. für sich selber akzeptables Wohnen. Deswegen ist es auch wichtig, dass der Ausbau der öffentlichen und der privaten Infrastruktur in unserem Land mit dem Wachstum der Bevölkerung, das wir zurzeit wegen der Zuwanderung haben, mithält. Die Landesregierung arbeitet an jeder Stelle daran, das zu erreichen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. 08.03.2023 Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/3312. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Abgeordneten der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/3312, wie gerade festgestellt, abgelehnt. Ich rufe auf: 15 Einwilligung des Landtags gemäß § 31 Abs. 2 Haushaltsgesetz 2023 in Ausgaben zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und in die Aufnahme von Krediten – Zweite Tranche Vorlage 18/926 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP Drucksache 18/3444 Ich eröffne die Aussprache und erteile als Erstem für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Optendrenk das Wort.
Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit über einem Jahr ist der Krieg zurück mitten in Europa. Im ersten Tagesordnungspunkt unserer heutigen Plenardebatte haben wir uns damit intensiv beschäftigt. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine fordert Tausende Tote und zwingt die Menschen, aus ihrer Heimat zu fliehen. Neben der humanitären Katastrophe hat der russische Angriffskrieg weitreichende finanz- und wirtschaftspolitische Folgen, auch für uns in Nordrhein-Westfalen. Steigende Energiepreise, Rekordinflation und Sorgen um Arbeitsplätze treiben die Menschen in unserem Land um. Die aktuelle Situation trifft Nordrhein-Westfalen besonders, da die Wirtschaftsstruktur unseres Landes von energieintensiven Grundstoffindustrien geprägt ist. Die Beispiele BASF und Covestro zeigen, wie stark die Unternehmen mit der derzeitigen Situation zu kämpfen haben. Um dort zu helfen, wo Hilfe wirklich dringend benötigt wird, hat der Landtag im Dezember die außergewöhnliche Notlage für das Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2023 festgestellt und Mittel in Höhe von bis zu 5 Milliarden Euro zur Krisenbewältigung bereitgestellt. Landtag Schnell haben wir ein erstes Maßnahmenpaket in Höhe von 1,6 Milliarden Euro im Landtag verabschiedet und zum Beispiel soziale Einrichtungen, Universitätskliniken und den öffentlichen Personennahverkehr bei den gestiegenen Energiekosten unterstützt. An der weiteren Umsetzung wird auf allen Ebenen kräftig gearbeitet. Bisher sind 153,5 Millionen Euro aus dem Haushalt abgeflossen. In einem zweiten Maßnahmepaket bitten wir nun um Ihre Unterstützung für Maßnahmen in einem Volumen von weiteren 670 Millionen Euro. Auch diese Hilfe ist dringend notwendig. Davon sind allein 390 Millionen Euro aus Landesmitteln an die Kommunen für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen. Inzwischen haben rund 225.000 Menschen aus der Ukraine in Nordrhein-Westfalen Zuflucht gefunden. Der Ministerpräsident hat mit allen anderen Ländern gemeinsam bereits mehrfach vom Bund mehr Unterstützung für Länder und Kommunen bei der Versorgung und Integration dieser Flüchtlinge verlangt. Denn die Zugangszahlen sind heute höher als 2016 insgesamt. 2016 hat sich der Bund mit 40 % an den Flüchtlingsausgaben der Länder beteiligt. 2022 sind es nicht einmal 20 % gewesen. Auch zu dem Flüchtlingsgipfel vor einigen Wochen musste der Bund eher gedrängt werden; aber herausgekommen ist nichts Zählbares. Wir als Land stehen in diesen herausfordernden Zeiten fest an der Seite der Kommunen. Daneben stellen wir mit dem heute vorliegenden Entwurf 16,5 Millionen Euro für Brückenprojekte bei der Kinderbetreuung, für Gelegenheiten zum Spracherwerb und für Unterstützungsmaßnahmen für junge Geflüchtete zur Verfügung. Denn das Verstehen und Sprechen einer Sprache macht das Ankommen erst möglich. Mit der zweiten Tranche treffen wir zudem Krisenvorsorge. Aufgrund der aktuell gestiegenen Bedrohungssituation zum Beispiel im Bereich der Energieversorgung durch Blackouts oder Cyberangriffe muss das Land schnell handlungsfähig sein. Daher haben wir als Landesregierung auch vor, die kritische Infrastruktur in sicherheitsrelevanten Bereichen weiter zu stärken. Wir werden auch die Energieeffizienz verbessern. Die Anfang dieser Woche aufgedeckten Angriffe auf unsere kritische Infrastruktur und die dahinter stehenden Täter zeigen: Unser Land steht ebenfalls im Fadenkreuz. Wir müssen schnell besser werden und uns schneller vorbereiten. Um die Abhängigkeit der Krankenhäuser von der allgemeinen Stromversorgung zu verringern und zusätzlich Energie einzusparen, soll die Energieeffizienz der Krankenhäuser mit 100 Millionen Euro gesteigert werden. 08.03.2023 Auch nordrhein-westfälische Unternehmen sind immer stärker Cyberangriffen ausgesetzt. Damit einhergehend sind auch die durch Cybercrime verursachten und angezeigten Schadenssummen gestiegen. Mit dem Maßnahmenpaket „Wirtschaft.Digital.Sicher.NRW“ und dem Baustein „MID – Digitale Sicherheit“ soll eine Möglichkeit geschaffen werden, die digitale Sicherheit in Nordrhein-Westfalen ebenfalls zu erhöhen. Hierfür stellen wir 12 Millionen Euro zur Verfügung. Daneben finden sich im zweiten Paket weitere wichtige Maßnahmen zur Krisenbewältigung und zur Krisenhilfe. Wir werden auch weiterhin als Landesregierung die Notwendigkeiten in den nächsten Wochen und Monaten im Blick behalten. So schaffen wir trotz der vielfältigen aktuellen Herausforderungen Verlässlichkeit und Stabilität. Ich möchte Sie daher im Namen der Landesregierung um Ihre Einwilligung zu unserer Vorlage bitten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Für die SPD hat der Abgeordnete Zimkeit das Wort.
Stefan Zimkeit SPD
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Minister hat recht, aber leider nur in den geringeren Teilen dessen, was er gerade vorgestellt hat. Er hat Bereiche wie Flüchtlinge, Brückenprojekte oder Beratungsinfrastruktur beschrieben. Das teilen wir ausdrücklich und tragen das mit, wobei wir das bereits im letzten Jahr gefordert haben, als das durch die Koalition noch abgelehnt wurde. Diesen Teil unterstützen wir ausdrücklich, weil es sich um das handelt, was ein solches Sondervermögen und Notprogramm tun soll, nämlich eine Krisenbewältigung leisten und akute Hilfestellung für Betroffene in der Krise geben. Das teilen wir. (Beifall von der SPD) Leider ist dies aber nicht das einzige in diesem Paket. Vielmehr enthält dieses Paket zahlreiche Dinge, die wir nicht für richtig halten. Ein Beispiel ist die Politik der Zweckentfremdung finanzieller Mittel. Wir haben bereits bei der Kreditaufnahme beim Coronarettungsschirm bemerkt, dass Mittel zweckentfremdet werden sollten. Das wird für dieses Ukrainesondervermögen fortgesetzt, denn hier werden Dinge finanziert, die politisches Programm oder Wünsche aus Ministerien sind, aber sehr wenig mit akuter Nothilfe in der Ukrainekrise zu tun haben. Das ist der falsche Weg. (Beifall von der SPD und der FDP) Ich nenne kurz ein paar Beispiele. Was an Investitionen beim Umbau der Energieversorgung und für eine Landtag umweltfreundliche Mobilität notwendig ist, muss finanziert werden. Das kann aber nicht aus einem solchen Sondervermögen finanziert werden. Wir fordern Sie seit Langem auf, in dieser Frage ein Investitionsprogramm aufzulegen. Hier werden Mittel zweckentfremdet, und das hat hier nichts zu suchen. (Beifall von der SPD) Das Gleiche gilt im Bereich der Bekämpfung von Cyberkriminalität. Am Dienstag hat der Landesrechnungshof im Haushaltskontrollausschuss noch mal deutlich gemacht, dass er diese Landesregierung seit Jahren auffordert, bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität und Cyberangriffen endlich tätig zu werden. Zumindest die Einhaltung der Mindestanforderungen des Bundesamtes für Datensicherheit wird seit Jahren gefordert und verweigert. Nun soll das aus einem solchen Sondervermögen finanziert werden. Das ist nicht redlich und nicht korrekt. (Beifall von der SPD) Des Weiteren ist hier sehr viel mehr Schein als Sein. Es wird gesagt, 391 Millionen Euro seien für die Unterstützung der Kommunen (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) im Bereich der Flüchtlinge und die Bekämpfung von Kinderarmut. Die Aufteilung ist dann, dass 390 Millionen Euro zur Unterstützung der Kommunen für den Bereich der Flüchtlinge – das teilen wir ausdrücklich – vorgesehen werden und eine Million Euro zur Bekämpfung von Kinderarmut in diesem Zusammenhang aufgewendet wird. Hier gibt es eine falsche Schwerpunktsetzung, und es wird ein falscher Eindruck erweckt, denn da müsste erheblich mehr passieren. (Beifall von der SPD) Zudem enthält dieses Programm eine Menge Unklarheiten. Wir hätten es für richtig gehalten, wenn das nicht ins Plenum eingebracht worden wäre, wo es um 19 Uhr mit Redebeiträgen von fünf Minuten beleuchtet wird. Notwendig wäre gewesen, diese Einzelpakete … (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ihr hättet ja mehr beantragen können! Das ist doch euer Vorschlag aus der PGF-Runde! Was soll denn das?) – Ihr gestörtes Verhältnis zur Wahrheit ist sehr interessant, Herr Kollege. (Beifall von der SPD) Selbstverständlich haben wir gesagt, dass das im Plenum entschieden werden soll. Wir haben aber Fachausschüsse, um Plenumsentscheidungen vorzubereiten. Deswegen wäre es sinnvoll gewesen, dieses Paket auch in die Fachausschüsse zu geben, um es vernünftig zu diskutieren. Vor dieser Dis-08.03.2023 kussion haben Sie aber Angst, und Sie wollen sich davor drücken, weil Sie eben so viele Dinge falsch machen. (Beifall von der SPD und der FDP – Vereinzelt Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Herr Abgeordneter, es liegt eine Zwischenfrage von Herrn Mostofizadeh vor. Möchten Sie diese zulassen?
Stefan Zimkeit SPD
Aber sehr gerne.
Berivan Aymaz
Herr Kollege Mostofizadeh, bitte.
Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Kollege Zimkeit, ist Ihnen bekannt, dass die vorliegende Tagesordnung mit den Stimmen der FDP und mit den Stimmen der SPD und ohne Intervention Ihrer Kolleginnen und Kollegen im Ältestenrat einstimmig beschlossen wurde?
Stefan Zimkeit SPD
Da ich nicht dabei bin, ist mir das nicht bekannt. Nichtsdestotrotz wäre das der bessere Weg. Ich bleibe dabei: Wenn wir hier Milliarden in so vielen Einzelmaßnahmen auf den Weg bringen, halte ich es für notwendig und richtig, das in den Fachausschüssen zu diskutieren, die Dinge zu hinterfragen und nicht so große Summen mit zwei Sätzen Erklärung auf den Weg zu bringen, die Sie auch nicht weiterbringen können. (Beifall von der SPD) Ich will das ergänzen. In diesem Paket fehlen wichtige Dinge immer noch. Wir haben gesagt, dass es eine pauschale Finanzierung der Kommunen in der Krise geben muss. 1,2 Milliarden Euro, damit Sie auf diese Krise reagieren können, fehlen genauso, wie eine wirkliche Entlastung von Familien etwa durch die Erstattung der Kita-Beiträge. Das sind zwei wichtige und zentrale Bereiche in der Kommune, in Bezug auf die Maßnahmen notwendig gewesen wären, die mit diesem Teil nicht auf den Weg gebracht. Viele Mittel werden zweckentfremdet, und nur der kleinere Teil des Pakets ist sinnvoll und wird von uns unterstützt. Deswegen lehnen wir dieses Paket, wie es jetzt vorliegt, ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Es liegt noch eine Kurzintervention des Abgeordneten Mehrdad Mostofizadeh vor. Bitte, Sie haben das Wort. Landtag
Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wir legen hier alle sehr viel Wert darauf, fair miteinander umzugehen. Der Kollege Zimkeit hat mir in seinem Beitrag gerade ein besonderes Verhältnis zur Wahrheit unterstellt hat. Deswegen möchte ich an der Stelle deshalb ausdrücklich feststellen, dass die Tagesordnung einvernehmlich festgelegt wurde (Zuruf von Angela Freimuth [FDP]) und wir selbstverständlich bereit gewesen wären, diesen Tagesordnungspunkt früher und ausführlicher zu diskutieren, wenn ein entsprechender Vorschlag auf dem Tisch gelegen hätte. (Zuruf von der SPD) Ich finde es einigermaßen abenteuerlich, dass die SPD ausschließlich über die Form spricht, aber nicht bereit und in der Lage ist, über den Inhalt des Punktes – dazu wird der Kollege Achtermeyer gleich ausführlich Stellung nehmen – und substanziell zu den Maßnahmen, die dieses Land nach vorne bringen und die mit dem Thema zu tun haben, zu reden, sondern in einer aggressiven Art und Weise Falschunterstellungen in den Raum stellt, die ich ausdrücklich zurückweise. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter Zimkeit.
Stefan Zimkeit SPD
Leider haben Sie meinen Vorwurf in Ihrem Beitrag gleich an drei Punkten bestätigt. Erstens. Wenn Sie mir zugehört haben, hätten Sie mitbekommen, dass ich eine ganze Reihe von inhaltlichen Äußerungen, nämlich Zustimmung zu Teilen bis hin zu einer Ablehnung von Teilen, gesagt habe. (Beifall von der SPD) Sie haben aber augenscheinlich nicht zugehört; ich weiß nicht warum. Zweiter Punkt, den ich ausdrücklich erwähnen will: Das gestörte Verhältnis zur Wahrheit habe ich Ihnen in einer vollkommen anderen Frage unterstellt, als Sie gerade gesagt haben, nämlich in der Frage, dass Sie behauptet haben, wir hätten gefordert, dass grundsätzlich nur hier entschieden wird. – Nein, wir haben zwar eingebracht, dass im Plenum entschieden werden soll, aber das schließt nicht aus, dass Dinge vorher im Ausschuss diskutiert werden, wie ich das inhaltlich für nötig erachte. Sie wissen nämlich, dass es, wenn Sie inhaltlich diskutieren wollen, bei einem solchen Paket in 5-Minuten-Beiträgen nicht möglich ist. Deswegen habe ich das erwähnt. 08.03.2023 Der Kern, auf den Sie gar nicht eingehen, ist aber doch, dass Sie das fortsetzen, was Sie als Grüner beim Coronarettungsschirm immer ausdrücklich kritisiert haben, nämlich dass eine Landesregierung ein solches Paket benutzt, um Dinge zu finanzieren, die sie politisch will und sonst nicht finanzieren kann. Das war immer die Kritik der Grünen beim Coronarettungsschirm, und genau das machen Sie jetzt, wo Sie selbst in der Regierung sind. Das zeigt, wie es um Ihre Glaubwürdigkeit in dieser Frage bestellt ist. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Abgeordneter Herr Olaf Lehne das Wort.
Olaf Lehne CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Zimkeit, die Zeichen der Zeit haben Sie noch nicht verstanden. Sie haben auch nicht verstanden, dass wir in einer Krisensituation sind. (Zuruf von der SPD: Bitte?) Sie wollen Zeit schinden, Sie wollen nicht helfen, und das ist das, was ärgert. (Beifall von der CDU) Die Mittel werden korrekt verwendet. Die Kommunen haben noch nie mehr Geld bekommen – im Übrigen mehr, als sie selber gefordert haben, wenn ich mich recht entsinne. Ich möchte darüber hinaus kurz einen Blick zurückwerfen. Am 20. Dezember 2022 hat unser Ministerpräsident Hendrik Wüst in Richtung des Sondervermögens „Krisenbewältigung“ Folgendes ausgeführt – ich zitiere –: „Wir müssen jetzt Vorsorge für diese Unwägbarkeiten treffen, damit wir das Land und die Menschen gut durch die Krise bringen, damit wir in Zeiten der Unsicherheit den Menschen ein Stück Sicherheit geben, um soziale Notlagen zu verhindern, um unsere soziale Infrastruktur zu sichern. Das ist Teil des gesellschaftlichen Zusammenhalts, den wir jetzt stärken müssen.“ Dazu haben wir mit einer ersten Tranche im Dezember erste wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Zwei Beispiele möchte ich Ihnen nennen. Mit dem Stärkungspakt NRW stellen wir 150 Millionen Euro für ein umfangreiches Unterstützungsprogramm zur Bekämpfung der Armut vor Ort in den Kommunen zur Verfügung. Damit kann die Arbeit sozialer Organisationen wie die der Tafeln unterstützt und Menschen in sozialen Notlagen geholfen werden. Landtag Mit dem Soforthilfeprogramm Sport haben wir weitere 55 Millionen Euro bereitgestellt und senden damit ein wichtiges Zeichen: kein Sportangebot in unserem Land soll aufgrund der Energiekrise eingeschränkt oder gar gestrichen werden. – Das sind wir unseren Kindern und Jugendlichen schuldig, die mit Corona schon genug erdulden mussten. Heute beraten wir die zweite Tranche zur Krisenbewältigung. Damit sollen 668 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt werden. Es zeigt sich: Das Sondervermögen ist notwendig; wir können damit auf die Krise reagieren. – Wir haben den Werkzeugkasten zur Verfügung, um diese Krise zu meistern, und wir nutzen ihn. Ich nenne ein Beispiel. Unsere Kommunen leisten bei der Aufnahme von Menschen aus der Ukraine Herausragendes, stehen dabei aber vor großen Herausforderungen. Das erfahren wir alle tagtäglich bei unseren Gesprächen vor Ort in unseren Wahlkreisen. Vom Bund werden sie enttäuscht. Die Tagesschau kritisierte den Flüchtlingsgipfel der Bundesinnenministern zu Recht – Zitat –: „Finanzielle Entscheidungen bis Ostern vertagt“. Bundeskanzler Scholz und seine Innenministerin Faeser vertrösteten und vertagen. Wir handeln, weil es notwendig ist. Mit 390 Millionen Euro helfen wir da, wo es akut ist: den Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Für uns gilt weiterhin: Wer vor Putins Krieg flieht, ist in Nordrhein-Westfalen herzlich willkommen. Wir schauen auch genau hin, wo wir Lücken des Bundes schließen müssen. Zum Beispiel stehen 5 Millionen Euro den Bildungszentren von Handwerk und Industrie zur Verfügung. Damit sichern wir die hohe Qualität der Ausbildungsgänge. Nicht zuletzt stärken wir die kritische Infrastruktur in sicherheitsrelevanten Bereichen mit zusätzlichen rund 150 Millionen Euro. Für meine Fraktion halte ich fest: Unsere Maßnahmen helfen in der Krise. Wir unterstützen Menschen in sozialen Notlagen. Wir halten Sportangebote offen. Wir machen den Staat fit für die kommende Krise. Und – das betone ich zum Abschluss besonders – wir stehen an der Seite der Kommunen, gerade wenn andere sich wegducken. Wir stimmen der Einwilligung des Landtags daher selbstverständlich zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat der Kollege Herr Witzel das Wort. 08.03.2023
Ralf Witzel FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als CDU und Grüne Ende Dezember 2022 in Feiertagslaune einen neuen milliardenschweren Schuldenschirm aufgelegt haben, haben wir sie vor einer schleichenden Zweckentfremdung und den dadurch geweckten Begehrlichkeiten der einzelnen Ressorts gewarnt. Unsere Befürchtungen und die damit verbundenen gravierenden rechtlichen Zweifel an der Zulässigkeit haben Sie leider seitdem bestätigt. Sie haben das Neuverschuldungsverbot ausgehebelt, damit nun all Ihre politischen Wünsche und blumigen Wahlversprechen mit zusätzlichen Schulden ohne jede andere Prioritätensetzung im Kernhaushalt erfüllt werden können. Ihr neuer Schuldenschirm hat sich damit in Wahrheit als Rettungsschirm für schwarz-grüne Wahlversprechen entpuppt. (Beifall von der FDP) Damit Sie uns an dieser Stelle nicht missverstehen: Sie schlagen auch heute wieder verschiedene Ausgaben vor, die wir als solche gar nicht als unsinnig kritisieren. – Sie finanzieren Notstromversorgung allerorten, ein Trinkwassernotversorgungs-Hub in Mühlheim, ein Sirenenförderprogramm, Maßnahmen gegen Cybercrime, IT-Infrastruktur für die Polizei, Funkgeräte für den Katastrophenschutz, Sicherstellung der Kommunikation und Stromversorgung im Finanzministerium und im Justizministerium sowie einen dreistelligen Millionenbetrag für Energieeffizienz und Wärmewende. Dazu ist zu sagen: Ausweislich der Gesetzesbegründung sollen aus Ihrem Schuldenschirm solche Maßnahmen finanziert werden, die einen direkten Zusammenhang zum russischen Angriffskrieg haben und die zugleich kurzfristig umgesetzt werden können. Maßnahmen zur Umsetzung von politischen Zielen, auch denen, die weit vorher im schwarz-grünen Koalitionsvertrag vereinbart worden sind, müssen weiterhin aus dem allgemeinen Haushalt finanziert werden. Folgt man der Logik, die CDU und Grüne hier an den Tag legen, dann ist die Funktionsfähigkeit zentraler Ministerien nur der aktuellen Lage geschuldet und ausdrücklich keine Daueraufgabe. Die Handlungsfähigkeit bei Polizei, Finanzverwaltung und Justiz soll es Ihrer Haushaltslogik folgend nur aufgrund des Ukraine-Kriegs geben. Wenn dieser hoffentlich so schreckliche Krieg bald beendet sein wird, dann entfällt der von Ihnen gesehene Bedarf. Das sehen wir anders. In der letzten Wahlperiode bin ich als Vorsitzender des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Hochwasserkatastrophe“ mit vielen Fragen auch des Katastrophenschutzes befasst gewesen. Da-Landtag mals war uns schon weit vor Beginn des heutigen Krieges klar: In Ausrüstung, Funktechnik und Sirenen müssen wir dringend mehr investieren, damit wir auf jedwedes Krisenereignis besser vorbereitet sind und Menschenleben schützen können. (Beifall von der FDP und Thomas Kutschaty [SPD]) Ich frage Sie von CDU und Grünen deshalb allen Ernstes: Ist für CDU und Grüne der Schutz der kritischen Infrastruktur vor Terroranschlägen, vor Cyberattacken oder Naturgewalten keine öffentliche Daueraufgabe mehr, sobald der Krieg in der Ukraine vorbei ist? Ich will das wie wahrscheinlich auch viele Menschen, die das Sicherheitsversprechen der CDU in unserem Land anders verstanden haben, jedenfalls nicht hoffen. Derjenige, der die Problematik verstanden hat, ist Innenminister Herbert Reul. Er hat nämlich vor wenigen Wochen im Landtag dargelegt, wie sich das Ganze verhält. Ich zitiere ihn deshalb aus Plenarprotokoll 18/21, Seite 43 folgende. Dort sagt Herbert Reul wörtlich: „Bereits vor zwei Jahren haben wir eine Handlungshilfe herausgegeben, die das Krisenmanagement ohne Strom behandelt, also den Fall eines Blackouts, der auch die kommunalen Behörden betrifft.“ Er sagt weiter: „Für meinen Bereich kann ich sagen, dass wir gut ausgerüstet sind. Nach der Flutkatastrophe haben wir noch einmal zugelegt, wie Sie wissen.“ Er fährt fort: „Es gibt ein Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in der Wirtschaft. Es gibt einen Cybersicherheitsbericht, eine Cybersicherheitsstrategie – Sie sehen, die Landesregierung hat in den letzten Jahren“ – Plural! – „umfängliche Kapazitäten aufgebaut, um einen Cybervorfall zu erkennen und darauf sachgerecht und schnell zu reagieren.“ Das ist die Haltung und Philosophie, mit der jedenfalls der für Katastrophenschutz zuständige Minister das ganze Thema sieht. Sie machen viel an Energieberatung, Energieeinsparung. Investitionen in Verbrauchsreduktion sind sicher an sich sinnvoll und gar nicht zu bestreiten, aber alleine, wenn man ganz pragmatisch sieht, mit welchem Bauzeitende das verbunden ist, dann wird es kein zeitnaher Lösungsbeitrag sein, so wie Sie das versprechen. Deshalb sagen wir Ihnen an dieser Stelle noch einmal: Wenn Sie der Auffassung sind, dass sich in der 08.03.2023 aktuellen Politik ganz neue Herausforderungen stellen, besondere Bedürfnisse da sind, dann müssen Sie Ihren Haushalt umschreiben, (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) dann müssen Sie im Haushalt neue Prioritäten setzen. Herr Finanzminister, Sie dürfen nicht all das …
Berivan Aymaz
Die Zeit, Herr Kollege.
Ralf Witzel FDP
… über diesen Schuldenschirm durchwinken, was die Ministerien bei den regulären Haushaltsanmeldungen des letzten Haushalts von Ihnen abgelehnt bekommen haben. Da sind Sie in der Verantwortung, zukünftig genauer hinzuschauen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen spricht nun der Abgeordnete Tim Achtermeyer.
Tim Achtermeyer GRÜNE
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weil die Debatte bisher vor allem von Oppositionsseite technisch gesehen wurde, möchte ich gerne einen Satz vorwegstellen. Diese Krise bedeutet, dass ein Staat angegriffen wurde, die Ukraine. Diese Krise bedeutet, dass Familien auch in Nordrhein-Westfalen große wirtschaftliche Schwierigkeiten haben. Und diese Krise bedeutet, dass Millionen von Menschen auf der Flucht sind und auch in Nordrhein-Westfalen Zuflucht finden. Unser Staat kann diese Krise nicht beenden, auch Nordrhein-Westfalen kann das nicht. Das kann nur ein Staat, das kann nur ein Mann, nämlich Wladimir Putin, indem er jetzt seine Truppen aus der Ukraine zurückzieht und diesen brutalen Angriffskrieg endlich beendet. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Was wir allerdings tun können, ist zu versuchen, die Härten abzufedern. Die zweite Tranche, die die Landesregierung heute vorschlägt, kann man aus meiner Sicht in drei Kategorien fassen. Das Erste ist in der Tat, die Investitionen aus der Krise heraus in die Wärmewende, auch in die Energiewende zu stecken, dafür Millionen auf den Weg zu bringen, 53-Millionen-Euro-Investitionsprogramm Energie- und Wärmewende, 100 Millionen Euro für Maßnahmen in der Energieeffizienz für Krankenhäuser. Von der SPD höre ich, das habe nichts mit der Krise zu tun. Anstelle der SPD wäre ich sehr vorsichtig, Landtag denn die SPD hat in dieser Frage eine große politische Verantwortung. Sie hat uns in den Weg mit Gazprom hineinmanövriert, und das hat alle in der jetzigen Krise in große Schwierigkeiten gebracht. (Jochen Ott [SPD]: Hör doch auf! Das ist nicht auszuhalten! – Weitere Zurufe von der SPD) Diese Landesregierung tut ihren Teil, um sich da herauszuinvestieren, nämlich in erneuerbare Energien. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- rufe von der SPD) Die zweite Säule, die wir auf den Weg bringen, ist, dass wir die unterstützen, die möglich machen, die vor Ort so viel helfen. Wir bringen eine Unterstützung für die Kommunen in Höhe von 390 Millionen Euro auf den Weg. Sie, liebe Kolleg*innen von der SPD, sagen, das habe nichts mit Krise zu tun. Sagen Sie das doch mal Ihren Kommunalvertreterinnen vor Ort. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Die werden sich bei solchen Bewertungen bedanken. Die brauchen nämlich die Unterstützung. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Das Gleiche gilt für die Schulen. 49 Millionen Euro geben wir in die Schulen, damit aus der Krise für die Jugendlichen und Kinder, die aus der Ukraine geflüchtet sind, keine Bildungskrise wird. Natürlich ist das Krisenhilfe! Was denn sonst? (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Jo- chen Ott [SPD]: Das nächste Strohfeuer!)
Berivan Aymaz
Herr Kollege Achtermeyer, es liegt eine Wortmeldung vor, und zwar von Herrn Zimkeit. Möchten Sie die Zwischenfrage zulassen?
Tim Achtermeyer GRÜNE
Sehr gerne.
Stefan Zimkeit SPD
Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich in meinem Redebeitrag ausdrücklich gesagt habe, dass wir die 390 Millionen Euro Flüchtlingshilfe für eine notwendige und unterstützenswerte Maßnahme in diesem Paket halten? Sie haben gerade das Gegenteil behauptet. Sind Sie bereit, jetzt hier zuzugeben, dass Sie da eine Falschaussage gemacht haben? (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wo ist denn der Änderungsantrag, Herr Kollege?)
Tim Achtermeyer GRÜNE
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ein Entschließungsantrag von Ihnen vorliegt, der fünf Minuten vor der Plenardebatte eingereicht wurde, der am Ende alles in Grund und Boden verurteilt, und zwar aus formalen Gründen. 08.03.2023 Ich bin der Auffassung – das sollten Sie zur Kenntnis nehmen –, dass Sie, wenn Sie wirklich über das Verfahren diskutieren wollen, den Erschließungsantrag früher als fünf Minuten vor der Sitzung einreichen sollten. Das zeigt nämlich, worum es Ihnen wirklich geht. (Stefan Zimkeit [SPD]: Das sagen diejenigen, die die Erklärung der Sonderausgabe fünf Mi- nuten vorher eingereicht haben! Das ist ja lächerlich!) – Da können Sie so schreien, wie Sie wollen, aber das Mikro habe ich. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Jo- chen Ott [SPD]: Nach dem Dezember ist das ein peinlicher Beitrag!) Die dritte Säule ist der Zusammenhalt. Wir schaffen es nur, diese Krise zu bewältigen, wenn wir al GEsellschaft gemeinsam solidarisch miteinander umgehen. (Zuruf von Jochen Ott [SPD]: Das haben wir mit der Rede jetzt geschafft!) Deswegen ist es richtig, dass wir 10 Millionen für niedrigschwellige Angebote in der Flüchtlingshilfe bereitstellen und 5 Millionen Euro in die sogenannten Brückenprojekte stecken. Auch da kann ich nur sagen: Wenn Sie am Ende dagegenstimmen, sagen Sie das den vielen engagierten Sozialdemokrat*innen, die vor Ort eine ganz tolle ehrenamtliche Flüchtlingshilfe machen. (Beifall von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Herr Kollege, es liegt eine weitere Zwischenfrage vor, und zwar von dem Abgeordneten Herrn Klute. Möchten Sie die zulassen?
Tim Achtermeyer GRÜNE
Sehr gern.
Thorsten Klute SPD
Herr Kollege Achtermeyer, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie hatten sich eben in Richtung der deutschen Sozialdemokratie geäußert und sinngemäß – ich bekomme es nicht mehr wörtlich hin – mitgeteilt, dass für Fehlentscheidungen in der Energiepolitik die Abhängigkeit von Gas aus Russland allein verantwortlich sei. So habe ich es wahrgenommen. Ist Ihnen ein SPIEGEL-Interview von Jürgen Trittin, Mitglied der Grünen, früher Umweltminister, vom 25. Dezember 2018, Weihnachten 2018, bekannt, in dem er als vehementer Verfechter von Nord Stream II aufgetreten ist und das damit öffentlich kundgetan hat, sodass die Grünen hier nicht behaupten können, sie hätten damit nichts zu tun? (Beifall von der SPD – Zuruf von den Grünen) Landtag
Tim Achtermeyer GRÜNE
Herr Kollege, ich finde es sehr schön, dass Sie so lange suchen mussten, um ein Zitat zu finden, das halbwegs dahin gehend interpretierbar ist. (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Jochen Ott [SPD]: Das waren 30 Sekunden!) Getroffene Hunde bellen. Ich kenne keine Partei, die sich seit Langem und Jahrzehnten so stark für die Energie- und Wärmewende eingesetzt hat wie die Grünen, und bin sehr froh, dass wir das in Nordrhein-Westfalen jetzt mit der CDU auf den Weg bringen. (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Jochen Ott [SPD]: Das werden wir ja noch sehen!) Worum es Ihnen wirklich geht, hat der Redebeitrag des Kollegen von der SPD gerade deutlich gemacht: Fünf Minuten – ich weiß nicht, wie viele Sätze damit begonnen haben, dass Sie nur fünf Minuten Redezeit haben. – Es tut mir leid, wenn Sie nur fünf Minuten Redezeit haben und damit nicht klarkommen. Die Zahl, um die es geht und die wichtig ist, ist die 670 Millionen. Das sind nämlich die Millionen Euro, die wir jetzt als Hilfe auf den Weg bringen, und die sind gut investiert für eine solidarische Gesellschaft, für ein Investieren aus der Krise heraus und am Ende für ein solidarisches Nordrhein-Westfalen. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Jo- chen Ott [SPD]: Das ist reines Schönreden, nichts anderes!)
Berivan Aymaz
Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Dr. Beucker.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen! Sehr geehrte Herren! Ich fand es schon bemerkenswert, wie wir eben gerade Zeugen davon werden durften, wie ganz klare Sachverhalte mit einem rhetorisch miesen Trick einfach weggeredet wurden. Aber sei es drum. Wir Parlamentarier sollen heute 670 Millionen Euro freigeben. 670 Millionen Euro, mit denen die Krisensituation infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine bewältigt werden soll. Aber wird das Geld auch wirklich dafür verwendet? Das ist die Frage. Oder dient es vielmehr zur Bewältigung der Krisensituation infolge der schwarz-grünen Politik in NRW? Lassen Sie uns genau hinschauen. Wir haben im Haushalt 2022 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Finanzierung der Maßnahmen sicherzustellen. Wir haben damals Kritik geübt, weil wir vorausahnten, dass damit nur eine große Spardose für Aus-08.03.2023 gaben, die deutlich unabhängig vom Ukraine-Krieg sind, geschaffen werden sollte. Gleichwohl will die Regierung dafür Geld ausgeben, und ohne Krieg wäre sie dazu durch die Schuldenbremse gehindert. So aber kann sie allfällige Versäumnisse zudecken und Wahlgeschenke verteilen. Auch hat sie versäumt, im regulären Haushalt einzusparen und so diese Maßnahmen zu finanzieren. Es ist exakt so gekommen, wie erwartet. Bei Krankenhäusern werden 100 Millionen Euro für Maßnahmen zur energetischen Dachsanierung und andere energetische Maßnahmen ausgegeben. Keine dieser Maßnahmen ist durch den Krieg nötiger geworden. Es gibt eine Energieknappheit höchstens wegen der völlig unsinnigen Energiepolitik der Altparteien, aber nicht wegen des Krieges. Die Ausfälle an Gaslieferungen sind beinahe komplett anderweitig gedeckt. Dazu gibt es Aussagen des Fraunhofer-Institutes und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe. Für andere Maßnehmen, etwa infrastruktureller Art, gilt das genauso. Russland wird einen Teufel tun und Angriffe auf unsere Infrastruktur starten. Die ist nicht mehr gefährdet als vor dem Krieg. Nicht, weil Russland so ungefährlich oder menschenfreundlich ist, nein, weil es die Stimmung nicht noch mehr gegen sich aufbringen will. Die Zeit für eine solche Attacke wäre doch weidlich schon gewesen. Nichts ist aber passiert, und es gibt auch keine Hinweise auf solche Pläne – außer leider in der Ukraine. Besonders deutlich wird das Vorgehen der Regierung auch am Beispiel von Maßnahmen zur Verbesserung der Lage beim Digitalfunk BOS, also dem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Als Rettungsschwimmer mit langjähriger Landesvorstandserfahrung kann ich ein leidvolles Lied davon singen, wie das immer wieder nicht geklappt hat. Da geht schon seit Jahren wenig voran, das ist einfach Schlamperei. Nun sieht man die Möglichkeit, am normalen Haushalt vorbei alte Versäumnisse zu beheben. Alle Maßnahmen – das ist hier schon gesagt worden – zur Unterbringung von Flüchtlingen dagegen sind notwendig. Wir stimmen vorbehaltlos zu. Völlig unverhehlt tritt dem Leser der Vorlage das Vorgehen der Regierung unter Punkt A 4 entgegen. Da werden für ein Investitionsprogramm Energie- und Wärmewende 53 Millionen Euro bereitgestellt. Mehr als diesen Titel braucht man nicht zu lesen. Das Programm ist ganz offensichtlich sehr getrennt von den Notwendigkeiten infolge des Krieges. Zu kritisieren ist außerdem, dass die Begründung für die Maßnahmen lediglich in der Wiederholung der Voraussetzung besteht – garniert mit der etwas worteichen, aber dezidiert unbegründeten Aussage, die Landtag Voraussetzungen seien gegeben. Das Vorgehen widerspricht den Prinzipien einer ordentlichen Haushaltsführung. Was soll man dazu sagen? Wir lehnen die Vorlage ab. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Meine Kolleginnen und Kollegen, wir sind jetzt am Schluss der Aussprache. Wir kommen somit zu den Abstimmungen und stimmen zuerst über die Vorlage 18/926 ab. Wer stimmt der Vorlage zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist die Vorlage 18/926 angenommen und die beantragte Einwilligung erklärt. Wir stimmen jetzt über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und FDP Drucksache 18/3444 ab. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen der SPD, der FDP und der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/3444 abgelehnt. Wir kommen zu: 16 Erfolgreiche Digitalisierung und Künstliche Intelligenz in der Justiz erfordern regelmäßigen Austausch – Fortsetzung des „KI- und Digitalisierungskongresses in NRW“ für die Justiz Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/3291 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP dem Abgeordneten Herrn Dr. Pfeil das Wort.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man könnte fragen: Ist das nicht ein alter Antrag, den wir jetzt hier stellen? – Bis zum 18. Januar 2023 hätte man sagen können: Ja, vielleicht. – Doch dann gab es zu dem Thema eine Anhörung auf Antrag der SPD, und es ergaben sich neue Punkte, die genau zu diesem Thema „KI und Digitalisierung“ für uns und für die Justiz wichtig sind. Die FDP-Fraktion verfolgt schon seit Jahren das Ziel, die Digitalisierung auch im Bereich der Justiz 08.03.2023 voranzutreiben. Mit „Legal Tech“, „KI“ und „Digitalisierung“ sind entscheidende Themen angesprochen, die sowohl für die Geschäftsstellen, die Rechtspfleger aber auch die Richter wichtig sind. Die neuen Technologien befinden sich in einem ständigen Wandel und Fortschritt. Deswegen ist es wichtig, sich darüber auszutauschen. Das haben die Fraktionen hier im Plenum im Jahr 2022 durch Einführung eines Fachkongresses unter dem Titel „Digitalisierung in der Juristenausbildung JURTECH“ umgesetzt. Damals richtete sich der Beschluss, diesen Fachkongress durchzuführen, auch an die Universitäten, die das Thema „Digitalisierung der Juristenausbildung“ weiter vorantreiben sollten. Umso erstaunter muss man dann sein, dass im Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 weder Gelder für die Wiederholung dieser Veranstaltung noch für einen anderen Kongress vorgesehen waren. Das erstaunt, wenn man hört, dass in der Anhörung am 18. Januar 2023 alle Sachverständigen gesagt haben, dass sie sehr gerne einen solchen Kongress durchführen sowie daran teilnehmen würden und ihn – den Austausch zwischen unterschiedlichen Disziplinen – auch als sehr wichtig empfinden. Wir reden dabei nicht nur von Juristen. Auch Philosophen, Ethik, Wirtschaft, Programmierer und Juristen sind gefragt, um in Zukunft die digitalen Werkzeuge zu entwickeln, mit denen wir dann weiter arbeiten. Die Anhörung hat auch gezeigt, wie wichtig der Austausch nicht nur im juristischen Bereich, sondern auch in den Nebenbereichen ist. Deswegen bringen wir diesen Antrag ein mit der Forderung, Informatiker, Philosophen, Wirtschaftswissenschaftler, Programmierer und Juristen zusammenzubringen, um dieses Thema einmal im Jahr mit unterschiedlichen Schwerpunkten zu betrachten. Wir wissen, dass die Juristenausbildung nur ein Thema ist und die Geschäftsstellen, Rechtspfleger und Gerichte ganz andere Schwerpunkte haben, über die bisher weder im Ausschuss noch im Plenum auch nur ansatzweise diskutiert wurde. Das Zusammenführen dieser Personen ist genau der Punkt, um auch aufzuzeigen, wo die Probleme sind, und in Zukunft die wegbrechenden Arbeitskräfte aufzufangen. Ohne ein Zusammenwirken der unterschiedlichen Disziplinen werden wir das nicht lösen. Ich würde mich freuen, wenn Sie dem Antrag zustimmen würden, damit die Justiz in Nordrhein-Westfalen weiter vorankommt. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Dr. Hartmut Beucker [AfD])
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU spricht nun Frau Kollegin Erwin. Landtag
Angela Erwin CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gleich mehrere Anträge in dieser Plenarwoche beschäftigen sich mit einem Thema, das unsere Gesellschaft schon jetzt, aber vor allem in den kommenden Jahren und Jahrzehnten maßgeblich prägt, Künstliche Intelligenz oder kurz gesagt: KI. KI ist bereits heute allgegenwärtig und wird in vielen Bereichen wie etwa in der Medizin, der Logistik oder auch an der Automobilindustrie eingesetzt. Aber die Bedeutung von KI geht weit über die Wirtschaft hinaus. KI wird auch eine immer wichtigere Rolle in der Politik spielen. Sie bietet uns die Möglichkeit, komplexe Probleme schneller und effektiver zu lösen und unser Leben in vielen Bereichen zu verbessern. Künstliche Intelligenz ist deshalb auch für unsere Justiz Herausforderung und Chance zugleich. Wie bei vielem im politischen und tatsächlichen Alltag existieren vor allem für die Justiz zwei sehr unterschiedliche Seiten einer Medaille, einer Medaille, die nicht erst in Zukunft relevant wird, sondern schon jetzt deutlich präsenter ist, als der eine oder andere meinen mag. Künstliche Intelligenz bietet auch in der Justiz Möglichkeiten, Prozesse zu optimieren und Bürokratie abzubauen. Nichtsdestotrotz müssen wir aber auch die Grenzen des Einsatzes im Blick behalten. Das zeigt sich schon heute in der Praxis. Auf der einen Seite müssen Richterinnen und Richter sich besonders in Massenverfahren mit Hunderten von Schriftsätzen in umfangreichster Form beschäftigen. Diese Schriftsätze werden verstärkt KI-basiert erstellt. Eine KI kann dabei aber keinen Richter ersetzen. Sie kann ihn gleichwohl unterstützen. Bereits im Jahre 2019 hat Nordrhein-Westfalen technisches und juristisches Neuland betreten. Der Kampf gegen Kindesmissbrauch konnte durch moderne Technik und den Einsatz von KI voranschreiten. Das Forschungsprojekt zur automatischen Bilderkennung ist ein Vorzeigebeispiel. Ohne die dabei verwendete Technik könnten Ermittler der gigantischen Datenmenge längst nicht mehr Herr werden. Die Wirksamkeit dieses neuen Weges ist auch für die Justiz enorm. Algorithmen helfen, Kindesmissbrauch in der Datenflut innerhalb von Millisekunden zu erkennen und mit hoher Trefferquote Vorschläge für die Kategorisierung strafrechtlich relevanter Inhalte zu machen. Die KI ersetzt aber nicht die menschliche juristische Bewertung, am Ende also nicht den Richter. Sie kann aber der Strafverfolgung frühzeitig helfen, Beweismittel schneller zugänglich machen und Zeit gewinnen. Das ist ein Beispiel, das zeigt, dass bereits in den letzten Jahren viel im Bereich der KI in der Justiz unternommen worden ist. Die Praxis und auch die Mitarbeiter in der Justiz wissen, wo der Schuh drückt und arbeiten stetig daran, KI sinnvoll in der Justiz zu 08.03.2023 nutzen. Sie tauschen sich stetig und tagtäglich dazu aus. Das ist richtig, wichtig und auch gut so. Ja, es gab einen Kongress zu Fragen von KI. Der ist durchgeführt worden. Die Ergebnisse haben bereits volle Fahrt aufgenommen. Juristische Anwender, Wissenschaft und Wirtschaft diskutieren tagtäglich aktuelle Entwicklungen in den Bereichen „Digitalisierung“ und „KI“, und sie arbeiten daran, diese stetig weiterzuentwickeln. Der Austausch findet zudem schon lange über den E-Justice-Rat sowie viele unterschiedliche Fachveranstaltungen und den EDV-Gerichtstag statt. Der Austausch findet auch – und das konnten wir im Ausschuss erfahren – im Thinktank für KI und Legal Tech statt, der erst Anfang des Monats beim ITD eingerichtet wurde. Auch hier werden Austauschformate organisiert und koordiniert. Wir sehen: Der intensive Austausch zwischen Anwendern, Ländern und Fachwelt läuft also schon jetzt. Den wollen wir tagtäglich fortführen, um KI für die Justiz hier in Nordrhein-Westfalen sinnvoll einzusetzen und weiterzuentwickeln, um damit auch zu Entlastungen zu kommen. Den Antrag aber können wir nur ablehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Frau Bongers das Wort.
Sonja Bongers SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Erwin, ich habe gerade schon gedacht, Sie wollten dem Antrag zustimmen. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Ihre Kausalkette in der Begründung war richtig gut, und dann haben Sie die Kurve nicht mehr gekriegt. (Zurufe von der CDU: Och!) Ich fand das von der Dynamik her wunderbar, aber im Ergebnis leider nicht so überzeugend. Die Digitalisierung und die Künstliche Intelligenz sind ein absolut unausweichliches Zukunftsthema. Wenn das entsprechend umgesetzt wird, tragen diese Prozesse zu einem effizienten Arbeitsablauf bei. Zielgerichtet eingesetzte Technik kann Vorgänge erleichtern und spart Zeit. Hinzu kommt, dass wir in unseren Gerichten eine ansteigende Anzahl von Verfahren zu verzeichnen haben. Insbesondere der demografische Wandel, der auch Spuren in unseren Gerichten hinterlässt, macht die personelle Lage noch mal angespannter. Aktuell muss mit immer weniger Mitarbeitenden immer mehr Arbeit bewältigt werden. Landtag Gerade in Zeiten des Personalmangels ist es wichtig, beschäftigtes Personal zu entlasten. Aber nicht nur das. Ein modernes Arbeitsumfeld macht Arbeitsplätze attraktiver. Ebenfalls zieht es idealerweise neue Fachkräfte an, die auf der Suche nach einem zukunftsweisenden Beruf sind. Aus diesem Grund müssen wir in unseren Gerichten und in der gesamten Justiz ein Arbeitsumfeld schaffen, welches auf der Höhe der Zeit ist. Der Prozess der Digitalisierung in unseren Gerichten ist insoweit alternativlos. Allerdings braucht er trotzdem ein sehr bedachtes Vorgehen; denn wie im vorliegenden Antrag dargestellt, kommen mit der KI und der weiterführenden Digitalisierung auch neue Herausforderungen auf uns alle zu. Ganz oben steht hier im Bereich der Justiz der Datenschutz. In Gerichten werden oft sehr sensible Daten behandelt. Diese erfordern einen sicheren Umfang. Aber auch das Thema der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen ist wichtig und gerade für eine gute und effiziente Einführung von Künstlicher Intelligenz unabdingbar. Wenn Algorithmen in gerichtlichen Entscheidungsfindungen genutzt werden sollen, müssen diese nachvollziehbar sein. All diese Themen brauchen Schulungen und den Austausch von Expertise und Experten. Liebe Regierungskoalition, liebe Frau Erwin, ich habe gerade schon gesagt, dass ich wirklich gedacht habe, Sie würden zustimmen. Es macht mich ein bisschen traurig, auch wenn wir nicht der Antragsteller sind, dass Sie es nicht getan haben; denn Sie haben sich als Koalitionsfraktionen gemeinsam auf die Fahne geschrieben, das Thema „KI“ weiter auszubauen und sich weiter dafür einzusetzen. (Angela Erwin [CDU]: Das tun wir ja auch!) Ich habe ja gerade gesagt: Ihre Rede war bis zum Entscheidungsfindungsprozess wirklich gut. Insofern nenne ich noch mal mein Bedauern, auch wenn es nicht unser Antrag ist, dass wir hier keine einheitliche Lösung hinbekommen, was diesen Antrag betrifft. (Beifall von der SPD) Liebe Regierungskoalition, denken Sie noch mal darüber nach. Die Zukunft wird auch für Sie entscheidend sein. Der fachliche Austausch auf einem solchen Kongress, der schon mal stattgefunden hat und in Zukunft auch bitte wieder stattfinden sollte, wäre absolut hilfreich. In diesem Sinne sage ich: Wir finden diesen Antrag absolut notwendig, absolut sachdienlich und sinnvoll. Diejenigen, die ihn heute ablehnen, haben das Ergebnis der Anhörung von vor drei Wochen nicht verstanden oder nicht realisiert. Ich kann nur sagen, dass wir voll dahinter stehen, mit ganzem Herzen, mit ganzer Kraft. Wir stimmen dem Antrag der FDP zu. (Beifall von der SPD und der FDP) 08.03.2023
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Dagmar Hanses.
Dagmar Hanses GRÜNE
Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Nach den letzten Reden könnte man den Eindruck haben, dass allein die Durchführung eines Kongresses alle Sorgen im Bereich der KI lösen könnte. Diese Illusion muss ich Ihnen nehmen. Dem ist nicht so. Künstliche Intelligenz ist nicht aufzuhalten – selbstverständlich nicht –, und das ist auch gut so. Sie ist bereits jetzt unverzichtbarer Teil der Rechtsdurchsetzung. Wir sollten jedoch unterscheiden zwischen Instrumenten, die technisch möglich sind, und solchen, die auch sinnvoll sind. Selbstverständlich kann eine KI niemals menschliche Entscheidungen ersetzen. Auch Aspekte des Datenschutzes, wie die Kollegin Bongers sie angesprochen hat, und der Nachvollziehbarkeit von Mechanismen sind besonders wichtig. In der bereits zitierten Anhörung wurde auch von der Diskriminierungsfreiheit von Software und deren Regeln gesprochen. Das sind wichtige Aspekte, die uns sicherlich in den nächsten Jahren noch beschäftigen werden. Sie sehen: Der wissenschaftliche, juristische und auch politische Diskurs ist in vollem Gange. Zu den Einsatzmöglichkeiten verweise ich auf den Bericht der Landesregierung vom 24. Oktober, der sieben konkrete Bereiche benennt: die KI-gestützte Metadatenerkennung, die Anonymisierung von Entscheidungen, den Einsatz von Automatisierungssoftware, die Unterstützung bei der Aktendurchdringung – zum Beispiel beim Sortieren, Chronologisieren oder Verknüpfen von Merkmalen –, das Vereinfachen der Kommunikation, das Sichten von großen Datenmengen – darauf hatte die Kollegin Erwin schon hingewiesen – sowie die Transkription von Verhandlungen. Sie sehen: Die Landesregierung hat Einsatzmöglichkeiten in der Justiz erkannt und ist längst auf dem Weg. Sie fordern die Durchführung eines weiteren Kongresses. Das ist überflüssig. Wir, die regierungstragenden Fraktionen, sehen nicht allein dieses Instrument, sondern viele unterschiedliche Formen und Möglichkeiten der weiteren Arbeit mit KI in der Justiz. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun der Abgeordnete Dr. Beucker das Wort. Landtag
Dr. Hartmut Beucker AfD
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren! Wir sind gerade wieder Zeugen eines billigen rhetorischen Tricks geworden. Es ist behauptet worden, der Antragsteller habe gesagt, nur der Kongress könne etwas erreichen. Das ist mitnichten behauptet worden. Aber sei es drum. Eine erfolgreiche Digitalisierung und der Einsatz von KI in der Justiz erfordern durchaus einen regelmäßigen Austausch zwischen sämtlichen Akteuren. Da kann ein solcher Kongress nur nützen – je mehr, desto besser. Es geht eben nicht nur darum, sich weiterhin über die neuesten Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der Digitalisierung der Justiz auszutauschen, sondern um die Einbeziehung und Unterstützung der Justiz innerhalb dieses Prozesses. Im weitesten Sinne geht es auch darum, das Vertrauen der Justiz und der Gesellschaft in KI-Anwendungen zu stärken. Der erste Kongress zur Digitalisierung in der Juristenausbildung in NRW, der Legal-Tech-Fachkongress, fand im vergangenen Jahr statt. Er war, wie die Antragsteller betonen, nicht nur ein großer Erfolg, sondern er hat gezeigt, dass der Austausch in diesem Bereich von zentraler Bedeutung ist. Der damalige Justizminister Biesenbach positionierte sich jedenfalls eindeutig. Die Vermittlung von Grundzügen im Bereich „Legal Tech“ müsse dauerhafter Bestandteil der Ausbildung zukünftiger Juristengenerationen sein. Die Digitalisierung der Lehre müsse weiter voranschreiten. Juristen der Zukunft könnten ihre Aufgaben nicht erfüllen, wenn sie nicht Phänomene der digitalen Welt wie Blockchains, Kryptowährungen oder Clouds juristisch einordnen könnten. Um den Herausforderungen langfristig gerecht zu werden, drängt es sich also geradezu auf, diesen Austausch fortzusetzen und beispielsweise in Form von regelmäßigen Fachkongressen anzubieten. Hierfür haben sich auch die Experten in der Anhörung im Rechtsausschuss am 18. Januar 2023 zum Thema „Digitalisierung und KI in der Justiz“ ausgesprochen. Gerade angesichts dieser Tatsache ist es umso erstaunlicher, dass die Regierung das überhaupt nicht machen will. Die Zurückhaltung bzw. Meinungslosigkeit der Landesregierung, die in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Dr. Pfeil zur Fortsetzung des Digitalisierungskongresses zum Ausdruck kommt, macht daher insgesamt ein wenig ratlos. Verfrüht dürfte die Anfrage angesichts der Planungszeiten wohl kaum gewesen sein: Gleichwertige Events gibt es bis heute nicht. Mit der Kompetenzplattform KI.NRW unterstützt die Landesregierung zurzeit eine zentrale Anlaufstelle für KI in NRW. Diese sieht sich selbst aber eher als zentrale Vernetzungsinitiative für Künstliche Intelligenz. Verfolgt werde das Ziel, die Marke „KI Made in 08.03.2023 NRW“ zu etablieren und NRW an der Spitze des bundesweiten KI-Wettbewerbs sowie im internationalen Vergleich nachhaltig zu positionieren. So wird das Selbstverständnis auf der Homepage von KI.NRW beschrieben. Es überrascht daher nicht, wenn juristische Anwender aktuell auf der Homepage von KI.NRW speziell für ihre Bedürfnisse in NRW kein maßgeschneidertes Kongressangebot finden. Der Austausch von Wissen und Erfahrungen ist jedoch der Schlüssel zu einer erfolgreichen Digitalisierung in der Justiz. Eine konsequente Fortsetzung des KI- und Digitalisierungskongresses in NRW für die Justiz ist nach alledem sinnvoll, um insbesondere die Chancen der Digitalisierung voll auszuschöpfen. Die AfD verweist seit ihrem Bestehen wie keine andere Partei auf die Chancen einer umfassenden Digitalisierung und drängt auf den Ausbau einer modernen, digitalisierten Infrastruktur sowie auf umfassende digitale Dienstleistungen. Gerade deshalb warnen wir aber auch vor den Risiken und dem möglichen Missbrauch der machtvollen digitalen Instrumente. Gegen die dauerhafte Einrichtung eines Fachkongresses bestehen überhaupt keine Bedenken. Es besteht tatsächlich eine Lücke im Bereich der Justiz. Daher werden wir dem Antrag zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Landesregierung spricht nun Ministerin Mona Neubaur in Vertretung von Minister Dr. Benjamin Limbach. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon zutreffend, dass erfolgreiche Digitalisierung und Künstliche Intelligenz in der Justiz einen regelmäßigen Austausch erfordern. Das ist komplett unstrittig. Aber eines KI- und Digitalisierungskongresses in NRW bedarf es dafür nicht, denn ein Austausch im Bereich der Digitalisierung in der Justiz einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz und Legal Tech findet bereits im E-Justice-Rat sowie in den diversen Fachveranstaltungen wie dem EDV-Gerichtstag statt. Durch diesen Austausch sind erfolgreiche Digitalisierungsprojekte in der Vergangenheit in unserem Land ermöglicht worden wie zum Beispiel die Entwicklung der Elektronischen Akte und des Aktensystems e²A. Zwischenzeitlich nutzt nicht nur die Justiz in NRW dieses System. Unsere Entwicklung wird auch von der Justiz in Niedersachsen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Bremen und im Saarland verwendet. Dies sind Länder, mit denen wir im ständigen Dialog stehen. Landtag Gerade durch diesen regelmäßigen Dialog mit den anderen Bundesländern wissen wir beispielsweise, dass wir in NRW im bundesweiten Vergleich mit dem Rollout der Elektronischen Akte mit am weitesten sind. Auch in weiteren Bereichen sind wir mit anderen Bundesländern und dem Bund in engem Kontakt. So sind wir Kooperationspartner in zwei aktuellen und erfolgversprechenden Projekten, die der Bund federführend leitet und die die Themenbereiche „digitale Rechtsantragstelle“ und „Einführung eines zivilgerichtlichen Onlineverfahrens“ betreffen. Darüber hinaus haben wir Anfang des Monats einen Thinktank für KI und Legal Tech innerhalb des zentralen IT-Dienstleisters der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Dieser Thinktank soll künftig als Kontakt- und Koordinierungsstelle für länderübergreifende Projekte zur Verfügung stehen, um weitere Austauschformate zu organisieren. Ich teile den Wunsch der antragstellenden Fraktion, dass die beschriebenen Austauschmöglichkeiten mit Blick auf die zahlreichen Einzelprojekte der Bundesländer und des Bundes zum Einsatz Künstlicher Intelligenz bzw. Legal Tech intensiviert werden sollten, denn genau dieser intensivierte Austausch kann dabei helfen, parallele Fehlentwicklungen auch in Zukunft zu vermeiden, mögliche Beteiligungen an laufenden Projekten auf einer noch tragfähigeren Grundlage zu prüfen und darüber hinaus einen Beitrag dazu leisten, dass neue Vorhaben weiterhin erst nach einem seriösen Vergleich der bereits vorhandenen Entwicklungen aufgenommen werden. Hierfür ist jedoch kein Digitalisierungs- und KI-Kongress erforderlich. Was wir neben den bereits genannten, überwiegend mündlichen Austauschmöglichkeiten brauchen, ist vielmehr in erster Linie eine schriftliche, länderübergreifende, ständig aktualisierte, detaillierte Übersicht über die einzelnen Projekte in den Bereichen „Künstliche Intelligenz“ und „Legal Tech“ in den einzelnen Bundesländern bzw. im Bund. Auf diese Übersicht sollten zukünftig sämtliche Justizverwaltungen jederzeit Zugriff haben. Eine solche länderübergreifende Übersicht ist bereits in Arbeit. Sie wird den Justizverwaltungen in naher Zukunft zur Verfügung stehen. In Zusammenschau mit den erwähnten, bereits vorhandenen Austauschgelegenheiten wird diese Übersicht eine kostengünstige, sinnvolle aber auch ausreichende Informationsmöglichkeit bieten. Einer im Vergleich dazu unverhältnismäßigen, aufwendigen Ausrichtung eines Digitalisierungs- und KI-Kongresses bedarf es vor diesem Hintergrund nicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 08.03.2023
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen somit zum Schluss der Aussprache und gehen zur Abstimmung über. Die antragstellenden Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen somit über den Inhalt des Antrages mit der Drucksache 18/3291 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen der SPD, der FDP und der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und Grünen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag Drucksache 18/3291 abgelehnt. Wir kommen zu: 17 Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 18/1870 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Digitalisierung Drucksache 18/3368 zweite Lesung In Verbindung mit: Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/2140 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Digitalisierung Drucksache 18/3369 zweite Lesung Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der CDU erteile ich dem Abgeordnetenkollegen Dr. Heinisch das Wort.
Dr. Jan Heinisch CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Zukunftskoalition hat sich ambitionierte Ausbauziele vorgenommen. Das gilt auch aber bei Weitem nicht nur für das Thema „Windenergie“. Wir wissen, dass wir bei unserer Energieversorgung etwas tun müssen; zum einen, weil wir damit einen großen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaschutz-Landtag ziele leisten und zum anderen aber auch, weil wir natürlich in Nordrhein-Westfalen ein großer Wirtschafts- und Industriestandort sind, der wir bleiben wollen. Insofern müssen wir auch eine gesicherte, starke Energieversorgung für die Zukunft sicherstellen. Daran haben wir ein Gesetzentwurf ausgerichtet, aber auch einen Antrag hier im Plenum, der zu Beginn ein Windenergiepaket mit einbringt. Der Gesetzentwurf ist also nur ein Schritt von vielen, ein Baustein von vielen. Wir sehen auch, dass der Ausbau erneuerbarer Energien sehr viele Facetten hat, auch bundesrechtlicher Natur, und im Augenblick natürlich auch mit einer permanenten Änderung von bundesrechtlichen Rahmenbedingungen zu tun hat. Unsere Politik in Nordrhein-Westfalen führt, das sieht man auch in diesen Tagen, zu mehr Flächenausweisungen, aber eben auch zu größerer Akzeptanz vor Ort, denn wir wollen Windkraft ausbauen, aber eben nicht gegen, sondern mit den Menschen in Nordrhein-Westfalen. Wir wollen steuern und lenken mit und für die Menschen in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Insofern hat unseren Gesetzentwurf in der Tat einiges von dem Gesetzentwurf der Opposition unterschieden, nämlich zu der Frage, dass wir den Windenergieausbau nicht dem 1.000-Meter-Abstand bei neuen Anlagen unterordnen, sondern dass wir sehr wohl abgewogen, aber auch breit über die Frage nur eines einzelnen Abstandes hinaus unseren Windenergieausbau vorantreiben. Diese Position ist auch durch Sachverständige unterstützt worden. Es wurde bescheinigt, dass wir einen großen Beitrag leisten werden, den Windenergiezubau in Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen. Diese Aussage ist eben nicht nur unserem hiesigen Gesetzentwurf geschuldet, sondern einem riesigen Bündel von Maßnahmen, denn wir wissen: Der Ausbau von erneuerbaren Energien, die Errichtung einer Windenergieanlage ist ein komplexes Projekt, so wie Bauen immer eine komplexe Angelegenheit ist. Daher haben wir auch mit einem komplexen Paket komplexen Rahmenbedingungen eine Antwort gegeben. Insofern darf man also nicht diesen Gesetzentwurf singulär betrachten, sondern man muss ihn eingebettet sehen in einen Weg in die Landesentwicklungsplanung, eingebettet in einen Weg in Windenergiegebiete in der Regionalplanung, eingebettet in einen Weg von vielen weiteren Maßnahmen, die – und das ist uns sehr wichtig – für Akzeptanz dieser Anlagen vor Ort sorgen werden. Nicht ohne Grund haben wir als eines dieser Elemente auch eine Netzausbauoffensive auf den Weg gebracht, und wir haben selbstverständlich ein Bürgerenergiegesetz versprochen. Wir werden es die-08.03.2023 ses Jahr verabschieden und damit die Menschen zu Beteiligten an dem Ausbau der erneuerbaren Energien machen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, darauf haben auch Verbände hingewiesen: Der Windkraftausbau ist nicht allein eine Frage von „1.000 m ja oder nein“, er ist ein Vorhaben, das an ganz vielen Stellen vorangebracht werden muss. Die Kommunen, die den Windenergieausbau über lange Zeit, über viele Jahrzehnte, durch Konzentrationszonenplanung schon gesteuert haben, haben bewiesen, dass Windenergieausbau auch an dieser Stelle funktioniert. Sie haben das aber – und das ist der Unterschied – mit den Menschen gemeinsam gemacht. Das wollen wir weiter so vorantreiben, und die Regionalplanung wird das auch tun. Wenn wir dann an dem Punkt ankommen, zu dem wir alle gemeinsam wollen, dass wir 1,8 % der Fläche in Nordrhein-Westfalen für Windenergieanlagen vorgesehen haben, dann ist mit der Bevölkerung ein Weg gegangen und mit der Bevölkerung auch das erreicht, was wir hier wollen, und zwar im Konsens und nicht als Gegnerschaft. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Heinisch. – Für die SPD spricht der Abgeordnete Herr Stinka.
André Stinka SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer dem Kollegen Heinisch gerade zugehört hat, der kann es förmlich spüren, wie schwer sich die CDU tut, das Thema „Windkraft“ in den Mund zu nehmen und zu schwurbeln, dass Sie im Grunde nicht so richtig die Windkraft ausbauen wollen. Das konnte man gerade merken. (Widerspruch von der CDU) Wenn das die Zukunftskoalition ist, dann weiß ich: Zukunft findet bei Ihnen nicht statt, Herr Heinisch, das können wir ganz klar sehen. (Beifall von der SPD – Zurufe von der CDU und den GRÜNEN) Kolleginnen und Kollegen, die einen nennen es politischen Pragmatismus, die anderen nennen es mangelndes Rückgrat. Wo sind denn eigentlich die Grünen mit ihrer Durchschlagskraft gewesen? Ich war mit Frau Brems noch vor nicht einmal einem Jahr zusammen, wo wir gemeinsam den 1.000-Meter-Abstandserlass aufheben wollten, um wirklich Zukunft zu gestalten, um wirklich der Windkraft einen Durchbruch zu bringen. Nichts ist davon übriggeblieben. Landtag Natürlich ist Kompromissfindung in einer Koalition immer notwendig. Ich frage gerade die Kolleginnen und Kollegen der grünen Landtagsfraktion: Muss man eigentlich so weit die eigenen Werte verraten, muss man so weit eigentlich gehen? (Beifall von der SPD) Wenn der Kollege Achtermeyer vorhin davon spricht, wie enorm Sie die Erneuerbaren ausbauen, dann müssen Sie sich doch jetzt fragen, über was Sie hier gleich abstimmen; denn da passen Reden und Handeln überhaupt nicht zusammen. (Beifall von der SPD – Jochen Ott [SPD]: Ja- woll! So ist es!) Der Kollege Röls hat ja im Ausschuss deutlich gemacht: Der Ausbau ist der Schlüssel für die Transformation in Nordrhein-Westfalen. Den Schlüssel für den Ausbau der Transformation verhandeln wir hier in fünf Minuten um 20:05 Uhr. So wichtig ist Ihnen dieses Gesetz. Nein, Sie schämen sich, und deswegen ist das zu so später Stunde auf die Tagesordnung gesetzt worden. (Beifall von der SPD) Wenn das so wichtig ist, dann reden Sie im Ältestenrat darüber und machen das präsent, dass die Presse dabei ist und dass alle Welt mitbekommt, was Sie hier für ein tolles Gesetz machen. Aber, Sie haben darin ja Geschichte: Der LEP ist auch ohne Aussprache hier vor wenigen Wochen verhandelt worden, dieses große Gesetzespaket, das ja alles in Nordrhein-Westfalen im Erneuerbaren-Bereich besser macht. Daher kennen wir die Vorgehensweise. Man schämt sich für das, was man tut. Aber zwischen Reden und Handeln sind solche Lücken, und das sehen wir heute wieder. (Beifall von der SPD) Ich will eines noch einmal deutlich machen: Diejenige, die gleich hier wieder reden wird, kommt dann wieder mit: Ja, wir wollen Windkraft. – Nein, Frau Scharrenbach, Sie haben hier jahrelang gegen Windkraftausbau Politik betrieben. Sie kommen gleich mit einem Spruch und hoffen auf Applaus der Landesregierung. Der wird ihnen aber nicht helfen. Sie haben durch Ihre Politik jahrelang bewiesen, dass Sie Windkraft nicht wollen. Gleich stellen Sie sich hier mit einem flotten Spruch hin, aber außer dem flotten Spruch wird hier nichts bleiben. (Beifall von der SPD) Erinnern wir uns noch einmal an die Anhörung – ich fand ja ganz spannend, Herr Heinisch, was Sie gerade ausgeführt haben –, dann ist es gerade der LEE gewesen, der deutlich gesagt hat, dass die Landesregierung weit hinter den Vorgaben der Bundesregierung zurückbleibt. Ich habe im Ausschuss – Herr Röls wird sich erinnern – gesagt, der LEE ist nicht als Vorfeldorganisation der SPD bekannt. Wenn sich der 08.03.2023 LEE, der sich jahrelang für den Ausbau der Erneuerbaren aus Gründen der Ressourcenschonung, aus Gründen der sozialen Sicherung und aus Gründen der sozialen Strompreisgewinnung einsetzt, hier deutlich macht, dass unser Gesetzentwurf besser ist, dann hätte ich erwartet, dass man zumindest in der grünen Landtagsfraktion noch einmal nachdenkt, ob wir nicht jetzt einen Windkraft-Wumms brauchen statt dieser Trippelschritte. Daher ist Ihnen klar, dass wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen und auch deutlich machen, dass die Erreichung der Ziele, die man in einen Koalitionsvertrag schreibt – das sind 1.000 Windkraftanlagen; wir alle kennen die Zahlen von 2022 und das langwierige LEP-Verfahren, das uns bevorsteht –, ein enormer Kraftakt sein wird; so haben wir im Ausschuss gesprochen. Sie verhindern mit der Nichtannahme unseres Gesetzentwurfs, dass wir gemäß LANUV-Zahlen 52 % Flächenpotenzial hier in Nordrhein-Westfalen nutzen können, um jetzt die großen Probleme, die Sie gleich wortreich beschreiben werden, wirklich anzugehen. Mut gehört dazu, um große Räder hier in Nordrhein-Westfalen zu haben. Mut gehört dazu, um den Menschen klarzumachen, dass diese Energiewende für den Wirtschaftsstandort, für den Klimaschutz, aber auch für die Ressourcenschonung notwendig ist. Diesen Mut lassen Sie vermissen, und da werden auch gleich die wortreichen Ausführungen keinerlei Abhilfe schaffen. Wir werden den Gesetzentwurf ablehnen, weil Sie dem Beispiel eines guten Ausbaus so keinen Dienst erweisen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Stinka. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Herr Abgeordneter Röls.
Michael Röls GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich glaube, ich brauche gar nichts mehr zu sagen. (Zurufe von der SPD: Genau! So ist es!) Denn es ist ja ohnehin zwecklos, wenn ich Sie richtig verstehe, Herr Stinka. Das war gerade ein etwas merkwürdiger Auftritt und Ansatz; denn eigentlich ist heute ein guter Tag für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- rufe von der SPD) Heute schaffen wir den 1.000-Meter-Mindestabstand in Windenergiegebieten und beim Repowering ab, und damit gehen wir die ersten zwei Schritte der Landtag dreistufigen Abschaffung, auf die wir uns in der schwarz-grünen Koalition verständigt haben. (Alexander Vogt [SPD]: Warum der dritte nicht?) Mit diesem (Alexander Vogt [SPD]: Warum der dritte nicht?) mehrstufigen Vorgehen … (Alexander Vogt [SPD]: Warum der dritte nicht?) – Möchten Sie es hören oder nicht? – Nee, ne? Eigentlich wollen Sie es gar nicht hören. Eigentlich wollen Sie nur schreien. (Lebhafter Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zurufe von der SPD) Mit diesem mehrstufigen Vorgehen haben wir nun eine parlamentarische Mehrheit für die Überwindung des 1.000-Meter-Abstands und kommen gleichzeitig kurzfristig zu konkreten Fortschritten für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen. Und es sind doch die konkreten Fortschritte beim Ausbau, die wir brauchen. (André Stinka [SPD]: Das sehen die Verbände aber ganz anders!) Jede Steigerung der grünen Stromproduktion drängt fossile Kraftwerke aus dem Markt und verhindert CO -Emissionen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Jo- chen Ott [SPD]: Da ist der Priggen ja ganz be- geistert!) Dass unser schwarz-grüner Gesetzentwurf konkrete Fortschritte bedeutet, hat auch die Anhörung ergeben, wo die übergroße Mehrheit der Sachverständigen attestiert hat, (Unruhe – Glocke) dass beide der vorliegenden Gesetzentwürfe ein Schritt nach vorne sind. Aber sie können auch nur ein Baustein von vielen sein, die bewegt werden müssen, um die erforderliche Geschwindigkeit beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen. Deswegen ist es gut, dass die Landesregierung schon an so vielen Baustellen dran ist, um die Rahmenbedingungen für den Ausbau und die Akzeptanz von erneuerbaren Energien zu verbessern. Nennen wir die Erweiterung der Flächenkulisse – erfolgt im LEP-Erlass Ende Dezember – oder die Einrichtung der Taskforce „Ausbaubeschleunigung“ – die hat letztes Jahr die Arbeit aufgenommen – oder auch das Vorziehen des Flächenziels des Bundes. Der Prozess ist auf der Schiene, und wir werden in NRW nicht erst 2032 1,8 % der Landesfläche für Windenergie ausweisen, sondern rund sieben Jahre früher die Flächen ausgewiesen haben. Ja, wenn das kein Tempo ist, dann weiß ich auch nicht. 08.03.2023 (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Das wird auch an der Windpotenzialstudie deutlich, die gestern vorgestellt wurde. Sie gibt den sechs Regionalplanungsregionen nun Klarheit über die mindestens auszuweisende Fläche für die Windenergie und garantiert dabei eine faire Verteilung über das Land. Diese Windpotenzialstudie weist dabei schon in die Zukunft. Denn die Ermittlung der Potenzialflächen ist ohne 1.000-Meter-Mindestabstand erfolgt. Es ist die Überwindung der 1.000-Meter-Abstände, die eine gerechte Verteilung der Windenergie übers Land überhaupt erst ermöglicht, und deshalb sind wir hier doch auf dem richtigen Weg. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir wollen, dass alle Regionen in Nordrhein-Westfalen ihren Beitrag – wir wollen sie in die Pflicht nehmen – zum Gelingen der Energiewende leisten. Denn diese Herausforderung „Energiewende Nordrhein-Westfalen“ ist so groß, dass sie nur mit allen Landesteilen gemeinsam Hand in Hand gelingen kann. Es ist richtig, dass mit der schrittweisen Abschaffung des 1.000-Meter-Mindestabstands die Verantwortung einhergeht, die Kommunen bestmöglich dabei zu unterstützen, im Übergang kurzfristig zusätzliche Flächen für die Windenergie bereitzustellen, noch bevor in den Regionalplänen 1,8 % unserer Landesfläche als Windenergiegebiete ausgewiesen sind. Auch hier ist die Landesregierung mit einer Planungshilfe für die Kommunen bereits tätig geworden, und wir sind auch in der Koalition weiterhin im ständigen Austausch darüber, was es für die Übergangszeit an weiteren Instrumenten braucht, um in den nächsten Jahren mehr Windenergie zu ermöglichen. Denn eines ist doch völlig klar: Wir können uns keine Delle mehr beim Ausbau erlauben. Dafür sind die Versäumnisse der Vergangenheit zu schwerwiegend, und dafür ist die Lage beim Klimaschutz zu ernst. (Beifall von den GRÜNEN ) Und weil es so ernst und die Lage so herausfordernd ist, muss ich Ihnen auch sagen, Herr Stinka: Wir schämen uns hier für gar nichts. (Alexander Vogt [SPD]: Das ist ja noch schlim- mer!) Wir übernehmen Verantwortung, damit wir zu konkreten Fortschritten bei der Windenergie kommen. In diesem Sinne bitte ich um eine breite Zustimmung, damit wir heute bei der Windenergie mit einer breiten parlamentarischen Mehrheit vorankommen. Das ist eine große Chance, und weitere Schritte werden folgen. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Röls. – Für die FDP spricht die Abgeordnete Frau Freimuth.
Angela Freimuth FDP
Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind uns ja alle in der Sache einig: Die erneuerbaren Energien müssen ausgebaut werden, wenn die Klimaziele erreicht und sich Deutschland unabhängig von Energieimporten aus Drittländern machen will. Nicht zuletzt der russische Angriff auf die Ukraine, an den wir heute Morgen erinnert und über den wir diskutiert haben, hat aufgezeigt, wie verletzlich die deutsche Energieinfrastruktur war und auch ist. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Solarthermie, Biogas, Geothermie, Windenergie, insbesondere in der Kombination mit innovativer Speichertechnologie, ist Grundlage für eine nachhaltige Energieversorgung und eine geostrategische Unabhängigkeit. Dafür braucht es Überzeugung und Akzeptanz. Gerade bei geplanten Windenergieanlagen gab es besonders bei den direkten Anliegern massive Widerstände, berechtigte Sorgen vor Beeinträchtigungen von Gesundheit und Lebensumfeld bis hin zu Eigentumsbeschränkungen bzw. auch Eigentumsentwertung. Auch seitens des Naturschutzes hielt sich die Begeisterung oftmals in sehr engen Grenzen. Wir alle kennen die Diskussionen mit Bürgerinitiativen und Naturschützern. Um die Akzeptanz des Windenergieausbaus und gleichzeitig eine Befriedung dieser Widerstände zu erreichen, haben wir in der vergangenen Legislaturperiode den Kompromiss von 1000 m grundsätzlichem Schutzabstand getragen. Der sah neben dieser Grundsatzregelung ausdrücklich auch Öffnungsklauseln für diejenigen Kommunen vor, in denen die Akzeptanz für ein Windenergieprojekt hoch war und in denen im Konsens die Möglichkeit gegeben wurde, diese Schutzabstände zu unterschreiten. Wir finden, dass sich diese Praxis bewährt hat, sowohl für die Anwohnerinnen und Anwohner als auch für die Projektträger, (Beifall von der FDP) denn das zuvor oftmals sehr komplexe Planungsund Einzelprüfungsverfahren wurde durch diese Regelung erheblich vereinfacht. Verfahren und Projektrealisierungen wurden planbarer und schneller umsetzbar. Der Gesetzentwurf der SPD will diesen praktikablen, befriedenden und die kommunale Selbstverwaltung achtenden Kompromiss durch den Wegfall des Schutzabstands generell auflösen. Ich fürchte, dass dieses Vorgehen gerade nicht zur Beschleunigung 08.03.2023 des Ausbaus der erneuerbaren Energien beitragen wird. Was bringt es, theoretisch mehr Flächen für Windenergie zu gewinnen, wenn deren Genehmigung sehr viel mehr Zeit in Anspruch nehmen würde? Kurz gesagt: Während der Windpark bei 1000 m Abstand schon Strom erzeugt, befindet sich das Windrad ohne Schutzabstand noch in der gerichtlichen Einzelfallprüfung. Die Rückkehr zu enormem planerischen Aufwand und rechtliche Unsicherheiten beschleunigen eben keinen Ausbau. Die Flächenziele für Nordrhein-Westfalen sind nach der Potenzialstudie „Windenergie NRW“ des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz auch mit diesen Schutzabständen, mit den grundsätzlichen Abstandsregelungen erreichbar. Deswegen sollte der Schutzabstand nach unserer Auffassung im Wesentlichen beibehalten werden. Die Nutzung von Kalamitätsflächen oder Industrie- und Gewerbegebieten ist aber durchaus zu prüfen und in Erwägung zu ziehen. Wir sollten vielmehr Planungs- und Genehmigungsbehörden personell verstärken, um schnelle Projektrealisierungen zu unterstützen. Akzeptanz ist der wesentliche Schlüssel zur Beschleunigung. (Beifall von der FDP) Der Gesetzentwurf der Koalition bringt uns auch nicht weiter, und der Begleitantrag enthält im Wesentlichen Prüfaufträge. Spannender wird die Auseinandersetzung mit dem gestrigen Kabinettsbeschluss zum Ausbau der Windkraft sein. Aber das ist heute nicht Gegenstand unserer Debatte, darauf kommen wir sicherlich an anderer Stelle zurück. Deswegen werden wir die Gesetzentwürfe und den Antrag der Koalition ablehnen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Jetzt spricht für die AfD der Abgeordnete Herr Loose.
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD kommt mit den Windindustrieanlagen bis an die Gärten unserer Bürger heran, denn die SPD will alle Mindestabstände abschaffen. Windindustrieanlagen stehen dann in unmittelbarer Nähe zu Wohnsiedlungen. Die betroffenen Anlieger speist die SPD mit dem trockenen Hinweis auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz ab. Das Perfide daran – und das weiß die SPD ganz genau –: Die schädlichen Wirkungen von Infraschall werden durch das Immissionsschutzgesetz gar nicht berücksichtigt. Landtag Durch den Schlag der Rotoren wird impulsartig Schlag für Schlag die Schallwelle auf Sie losgelassen. Sie können diese Welle vielleicht nicht mit dem Ohr hören, aber Ihr Körper kann sie spüren. Sie können beispielsweise ein Brummen im Bauch wahrnehmen. Die Kraft Ihres Herzens reduziert sich. Sie bekommen ein beklemmendes Gefühl in der Brust. Ja, nicht jeder Bürger ist betroffen; laut Untersuchungen sind es nur 20 %. Aber wissen Sie, ob Sie selbst, ein Mitglied Ihrer Familie oder jemand aus der Nachbarschaft betroffen ist? Für die CDU und Herrn Untrieser bilden sich diese Menschen solche Dinge einfach nur ein, so wie sich Menschen auch Impfschäden angeblich nur einbilden. Das ist ein Muster, das sich durch die Politik der Regierenden zieht. Und so wollen CDU und Grüne mit ihrem Antrag ebenfalls die Grenzen abschaffen, und zwar für alle Bürger, die bereits jetzt schon der Belastung durch Windindustrieanlagen ausgesetzt sind; nach dem Motto: Die Bürger, die Probleme mit den alten Windanlagen hatten, sind vermutlich längst weggezogen. Für Repowering sollen deshalb alle Grenzen fallen. Stellen Sie sich vor, neben Ihrem Haus steht ein vierstöckiges Mehrfamilienhaus. Das wird jetzt abgerissen, und dann kommt ein zehnstöckiges Hochhaus dahin. Sie glauben, dass das nicht geht, weil das nicht mit dem Rechtsstaat vereinbar wäre? Doch, genau das ist die Methode von CDU und Grünen. Wo jetzt vielleicht wenige 100 m von Ihrem Zuhause entfernt eine alte Anlage mit 80 m Höhe steht, kann demnächst eine Anlage mit 250 m Höhe gebaut werden. Das ist höher als der Rheinturm. Während der Rheinturm aber wenigstens ruhig dasteht, dreht sich das Rad unaufhörlich. (Henning Höne [FDP]: Der Rheinturm dreht sich auch! – Heiterkeit) Die Anwohner haben das aus Ihrer Sicht zu erdulden – keine Entschädigung, keine Übernahme der Umsiedlungskosten. Während die Anwohner im Braunkohlegebiet neue Häuser bekommen, gehen die Anwohner von diesen Monsteranlagen leer aus und müssen neben dem Verlust ihrer Gesundheit teilweise auch einen Totalverlust ihrer Immobilien hinnehmen. Doch die Grünen schämten sich für nichts, sagte Herr Röls. Genau das ist es: Die Gesundheit der Bürger ist ihnen egal. Der Totalverlust der Immobilien ist ihnen egal. Für die CDU sollte es eigentlich wichtig sein, dass die Industrie sich ansiedeln kann. Aber Windindustrieanlagen sollen in Gewerbegebieten zum Normalfall werden. Doch das kann die spätere Entwicklung der Gewerbegebiete behindern. Da die Windindustrieanlagen Schall produzieren, kann diese Immission als Vorbelastung gewertet werden. Wenn sich ein Betrieb erweitern möchte, kann dem Betrieb die Ge-08.03.2023 nehmigung verweigert werden, weil es dann heißt, dass die Gesamtbelastung im Gebiet zu hoch ist. Kommen wir zu den weiteren Schäden an der Umwelt. Da rede ich gar nicht von den toten Vögeln, den toten Fledermäusen oder den toten Insekten – nein, es lauert auch eine Gefahr durch Mikroplastik. Denn schneidet der Wind an den Rotorblättern vorbei, löst sich aufgrund der enormen Kräfte immer etwas von der Beschichtung. Das wurde in der Anhörung klar. Die Beschichtung enthält teilweise Stoffe, die unter dem Verdacht stehen, krebserregend zu sein. Die EU untersucht das gerade. Dieses Mikroplastik verteilt sich rund um die Windanlagen, die vielerorts auf landwirtschaftlichen Flächen stehen. So kann es zu einer Kontaminierung von Böden kommen, auf denen Nahrungsmittel angebaut werden. Wollen Sie dieses Plastik essen? Der größte Skandal kommt noch obendrauf. Ja, die Grünen schämen sich für nichts mehr. Die Windlobby muss demnächst für die zerstörte Natur nicht mal mehr Ausgleichsflächen schaffen, sondern kann sich freikaufen. Und das Geld für das Freikaufen zahlen auch noch alle anderen Bürger. Denn im Herbst wurden die Vergütungssätze für Windindustrieanlagen um 25 % erhöht. So sind die Vorschläge von der SPD, CDU und Grünen am Ende ein Rückschritt für unsere Natur, ein Rückschritt für die Gesundheit der Anwohner und ein Rückschritt für unsere Gesellschaft. Unsere Bürger brauchen hingegen eine Energiepolitik mit Zukunft. Und das geht nur mit der AfD. Für Freiheit, Wohlstand und Vernunft! – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Loose. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf von CDU und Bündnis 90/Die Grünen werden heute die Segel gesetzt in Richtung mehr Windkraft. Und das ist richtig. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie erleben derzeit auf allen Ebenen, ob das auf der Ebene der Europäischen Union ist – Stichwort EU-Notfallverordnung –, ob das auf Ebene der Bundesregierung ist, wo ein Gesetz nach dem anderen angefasst wird, oder auf der Ebene des Landes, das seine Gesetze entrümpelt und dafür Sorge trägt, dass Windenergie im Land Nordrhein-Westfalen ausgebaut werden kann und dass diese Segel richtig gesetzt werden, um unabhängiger von Stromim-Landtag porten zu werden, um Strom im eigenen Land erzeugen zu können. Das bekommen Sie nur mit vielen verschiedenen Gesetzen und Verordnungen hin. Wenn Sie die Gesetzgebung auf der Bundesebene oder auch in den europäischen Gremien verfolgen, dann werden Sie feststellen, dass eine Dringlichkeitsentscheidung die andere jagt. Deswegen, sehr geehrter Herr Abgeordneter Stinka: Realitätsferne entfernt nicht von der Verantwortung, auch nicht die SPD. Das, was Sie hier vorgelegt haben, ist, offen gesagt, verantwortungslos. Denn der Weg, den CDU und Grüne in der Frage des Windenergieausbaus in Nordrhein-Westfalen beschreiten, ist ein verantwortlicher Weg. Das, was Sie vorsehen, ist ein ungesteuerter. Und das wird einer Landesverantwortung nicht gerecht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Als Opposition kann man so etwas leicht auf den Weg bringen, das ist mir durchaus bewusst. Aber es ist die besondere Verantwortung von regierungstragenden Fraktionen, von CDU und Grünen, die Dinge in eine Ordnung zu bringen, die Dinge in eine Reihung zu bringen und dafür Sorge zu tragen, dass ein gesteuerter Windenergieausbau auch im Interesse der investierenden Unternehmen stattfinden kann. Ich weiß, mit Fakten ist es schwierig. (Jochen Ott [SPD]: Bei Ihnen, ja!) Das kann man zur Kenntnis nehmen oder lassen. In Ihrer Rede haben Sie die Fakten einfach weggelassen. Aber deswegen wiederhole ich sie gerne. Nordrhein-Westfalen war in den vergangenen Jahren immer unter den Top 3 der Länder beim Windenergieausbau. (Beifall von der CDU) Das nehmen Sie einfach nicht zur Kenntnis. Wir waren immer unter den Top 3. Wir sind das am dichtesten besiedelte Bundesland dieser gesamten Republik. Wenn manche SPD-geführte Bundesländer in der Bundesrepublik so viel ausgebaut hätten wie Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren, wären wir schon weiter. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Aber sei‘s drum. Wenn Sie die Ausschreibungsergebnisse auf der Bundesebene für Wind nehmen, die im September oder auch im Dezember aufgerufen wurden, wo es deutliche Unterzeichnungen gegeben hat, weil sich auch die Windbranche in einer Investitionsklemme befindet wie viele andere Zukunftsbereiche auch, dann sehen Sie dennoch, dass die größten Zuschläge in Nordrhein-Westfalen erteilt wurden. Und das beweist das Vertrauen, das diese Landesregierung und diese Zukunftskoalition auf den Weg bringt für die, die Windenergie ausbauen wollen. 08.03.2023 Denn die brauchen Planungssicherheit und Investitionssicherheit. Das wird mit einer verantwortungsvollen Gesetzgebung auf den Weg gebracht. Dafür ist heute der Einstieg, und es wird nicht der letzte Beschluss sein. Deswegen bekräftige ich das, was ich damals bei der Einbringung hier gesagt habe: www – wir wollen Wind. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Für die SPD spricht noch einmal der Abgeordnete Stinka.
André Stinka SPD
Frau Ministerin, es tut mir leid, aber Fakten sind auch beim LEG zu sehen. Wir alle wissen, dass im letzten Jahr 68 Anlagen ans Netz gegangen sind mit 370 MW. 1.000 wären nötig. Sie hätten vielleicht einmal nachgucken müssen. Und wer sich jetzt auf Ausschreibungsergebnisse eines Gesetzes bezieht, das noch gar nicht in Kraft ist, der hat mit der Realität überhaupt nichts mehr im Sinn. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege. – Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zu den Abstimmungen, erstens über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 18/1870. Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung empfiehlt in Drucksache 18/3368, den Gesetzentwurf Drucksache 18/1870 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/1870 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Die Fraktion der SPD hat gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zu dem Gesetzentwurf Drucksache 18/1870 beantragt. Nach Abs. 2 dieses Paragraphen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Namensaufruf mit Ja oder Nein oder Enthaltung zu antworten. Ich bitte, nun mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Der Namensaufruf erfolgt.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, haben jetzt alle Abgeordneten, die es wollten, ihre Stimme abgegeben? – Das ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass wir zunächst über den weiteren Gesetzentwurf abstimmen. Danach werden die Schriftführerinnen und Schrift-Landtag führer die Auszählung der namentlichen Abstimmung vornehmen, während wir mit dem Tagesordnungspunkt 18 fortfahren. Daher komme ich zweitens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2140. Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung empfiehlt in Drucksache 18/3369, den Gesetzentwurf Drucksache 18/2140 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/2140 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/2140, wie gerade festgestellt, angenommen und verabschiedet. Wie bereits angekündigt, bitte ich die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung der namentlichen Abstimmung vorzunehmen, während wir die Sitzung mit weiteren Schriftführerinnen und Schriftführern fortsetzen. – Ich bitte die neuen Schriftführer, Platz zu nehmen. Meine Damen und Herren, wir fahren in der Tagesordnung fort mit: 18 Erinnern für die Gegenwart – Gedenkstätte „Stalag“ 326 zu einer Gedenkstätte von nationaler Bedeutung weiterentwickeln Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/3293 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Kaiser das Wort.
Klaus Kaiser CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Stammlager 326 des Naziregimes – wir kennen es als Stalag 326 –, im ostwestfälischen Schloß Holte-Stukenbrock gelegen, steht für das nationalsozialistische Unrechtsregime, für die Missachtung der Menschenrechte und für die Entmenschlichung der über 5,3 Millionen Kriegsgefangenen aus den ehemaligen Sowjetrepubliken. Hier starben Zigtausende durch Misshandlung, Krankheit, Verhungern oder Gewalt. Weiterhin wurde von Stalag 326 aus (Unruhe – Glocke) 08.03.2023 das gesamte Zwangsarbeitersystem für das Ruhrgebiet und darüber hinaus – sprich: das heutige Nordrhein-Westfalen – organisiert und entsprechend verteilt. Der ehemalige Bundespräsident Joachim Gauck hat uns die Mahnung mit auf den Weg gegeben, diesen Ort aus dem Erinnerungsschatten zu befreien. Diese Aufgabe geht mit diesem Antrag, der heute zur Beratung steht, in die konkrete Umsetzung. Erfreulich ist, dass die vier demokratischen Fraktionen gemeinsam in dieser Frage vorangehen. Dank gilt auch dem Landtagspräsidenten André Kuper und dem von ihm geleiteten Lenkungskreis, der sich vehement für diese Gedenkstätte einsetzt. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Dank gilt zudem unserer zuständigen Ministerin Ina Brandes und Innenminister Herbert Reul, die vehement dabei sind, dieses Projekt nach vorne zu treiben. Angesichts der aktuellen Weltlage und der Anfeindungen der Demokratie ist es umso wichtiger, dass die Erinnerungskultur in unserem Land weiter und verstärkt gefördert wird. Mit dem Ausbau der Gedenkstätte in Schloß Holte-Stukenbrock haben wir die Chance, einen authentischen Ort als Gedenkstätte von nationaler und, wie Expertinnen und Experten sagen, internationaler Bedeutung zu errichten. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der FDP) Wer vor Ort war, weiß, was ich meine. Mit diesem Antrag geht es jetzt in die konkrete Umsetzungsphase. Das Wichtigste vorweg: Der Landtag und das Land Nordrhein-Westfalen bekennen sich uneingeschränkt zum Ausbau dieser Gedenkstätte. Dies ist insbesondere wichtig, um dem Bund als weiterem Investor das entsprechende Signal zu geben. Das Land steht zu den zugesagten 25 Millionen Euro Landesanteil. Der Bund hat sich wegen der bundesweiten Bedeutung des Projektes zu 25 Millionen Euro verpflichtet. Erfreulich ist, dass auch der LWL weitere 10 Millionen Euro zugesagt hat. Damit gibt es einen Investitionsrahmen von insgesamt 60 Millionen Euro, der verlässlich zur Verfügung steht. Für die nicht triviale Frage der Trennung der Gedenkstätte und des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen – abgekürzt LAFP – werden 4 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Da geht auch noch einmal herzlicher Dank für das Engagement an Ina Brandes. Landtag Der jetzt eingeschlagene Weg ist pragmatisch und unterstützt insbesondere Investitionen für die Herrichtung der authentischen historischen Gebäude. Dies ist die Grundlage aller historischen und politischen Bildungsarbeit. Damit hat die Authentizität des Ortes Priorität vor, wenn vielleicht auch wünschenswerten, Neubauprojekten. Das ist die richtige Strategie, um mit dem vorhandenen und vorgegebenen Budget klarzukommen. Ich selbst vergesse niemals, wie auf dem benachbarten Ehrenfriedhof Sowjetischer Kriegstoter in Schloß Holte-Stukenbrock die Urenkelin Marina Melis das Grab des hier begrabenen russischen Soldaten Stepan Stepanovic wiedergefunden hat. Das hat sie anlässlich der 75-jährigen Befreiung von Stalag 326 berichtet. Sie hat nach langer Forschung den Namen ihres Urgroßvaters gefunden und hat ihn dort besucht. Damit hatte dieses Opfer wieder einen Namen, wieder eine Identität, seine eigene Geschichte und, ich glaube, auch Ehre zurück nach den Misshandlungen, die dort stattgefunden haben. Es zeigt, welch wichtiger Beitrag hier für Frieden, Aussöhnung und Demokratie geleistet werden kann – und das umso mehr vor dem Hintergrund der russischen Aggression in der Ukraine. Denn auf diesem Friedhof liegen russische und ukrainische Soldaten gemeinsam begraben, direkt nebeneinander, weil sie damals noch in einer, nämlich der sowjetischen, Armee gemeinsam gekämpft haben. Die CDU-Fraktion stimmt diesem Antrag zu. Wir alle hoffen, dass wir mit dem Aufbau der Gedenkstätte Stalag 326 verlässlich weiterkommen. Uns ist aber auch wichtig, festzustellen, dass die Förderung der Gedenkstätte Stalag 326 nicht zulasten der 29 größtenteils kommunal und auch durch die Zivilgesellschaft getragenen Gedenkstätten erfolgen wird. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Kaiser. – Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Müller-Witt.
Elisabeth Müller-Witt SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Abkürzung „Stalag“ für „Kriegsgefangenenstammlager“ kennen heute nur noch wenige. Dass sich eines der größten bei uns auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalens befand, wissen ebenfalls nur wenige Menschen. Dabei stand Stalag 326 – so seine offizielle Bezeichnung – für unfassbar viel Leid, für Hunger, Gewalt und Tod. Dieses Lager, in dem bis zu 300.000 Kriegsgefangene registriert wurden, vornehmlich aus den Staaten der ehemaligen Sowjetrepubliken, aber auch aus 08.03.2023 Frankreich, Polen, Serbien, Italien und Belgien, steht für mehr als 60.000 getötete Kriegsgefangene, die in Massengräbern verscharrt wurden, nachdem sie zuvor als Zwangsarbeiter ausgebeutet worden waren. All dies geschah nicht unbemerkt durch die Bevölkerung, wurden die Gefangenen doch in der Landwirtschaft, im Ruhrbergbau und in der Industrie eingesetzt. Das heißt, dass sie billige Arbeitskräfte waren, die im wahrsten Sinne des Wortes bis auf das Blut ausgesaugt wurden. Diese Menschen hatten Arbeitgeber, hatten Kollegen und verrichteten ihre Arbeit vor den Augen der Bevölkerung, die tagtäglich die immer elender werdenden Gestalten sah. Es gab also einen großen Kreis der Mitwisser dieser Verbrechen. In den Jahrzehnten nach dem Nationalsozialismus und nach dem Zweiten Weltkrieg stand ab den 80er-Jahren im Wesentlichen der Holocaust im Fokus der kollektiven Aufarbeitung der Gräuel des NS. Das Schicksal der Kriegsgefangenen insbesondere aus osteuropäischen Ländern geriet mehr und mehr in Vergessenheit. Es ist daher mehr als eine moralische Pflicht, an die Opfer des Stalag 326 zu erinnern und einen würdigen Erinnerungsort zu schaffen. Dies war mit Sicherheit auch der Impuls für die Gründung des Fördervereins, der die Gedenkstätte seit 1996 im Ehrenamt betreibt. Ich begrüße es daher, dass bereits in der letzten Legislaturperiode die demokratischen Fraktionen dieses Hauses im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2021 einen ersten Haushaltstitel zur Finanzierung der Vorplanungen beantragt haben. Dem war ein positives Votum der Bundesgedenkstättenkommission vorausgegangen. Es ist also ein Zusammenwirken von zahlreichen engagierten Akteuren vor Ort, aber auch des Landschaftsverbandes LWL, des Landtags Nordrhein-Westfalen und des Deutschen Bundestages, das diesen nationalen Gedenkort zu dem werden lassen soll, was die aufgeladene Schuld unserer Vorfahren uns gebietet. Nicht zuletzt der Wunsch der Nachkommen der Ermordeten oder der traumatisiert Überlebenden nach einem Ort des Gedenkens und der Dokumentation der Verbrechen zeigt, wie wichtig und längst überfällig das Projekt ist. Gedenkstätten sind Orte des Gedenkens, der Dokumentation und des Lernens für Gegenwart und Zukunft. Wie wichtig auch dieser dritte Aspekt ist, zeigt sich gerade wieder durch den Krieg in der Ukraine und die dort verübten Verbrechen. Nach den Gräueln des Zweiten Weltkriegs, also nach Stalag 326, wurde 1949 im Genfer Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangenen in Art. 13 Folgendes vereinbart – ich zitiere, Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis –: Landtag „Die Kriegsgefangenen sind jederzeit mit Menschlichkeit zu behandeln. Jede unerlaubte Handlung oder Unterlassung seitens des Gewahrsamsstaates, die den Tod oder eine schwere Gefährdung der Gesundheit eines in ihrem Gewahrsam befindlichen Kriegsgefangenen zur Folge hat, ist verboten und als schwere Verletzung des vorliegenden Abkommens zu betrachten.“ Dazu, die Verstöße gegen das Völkerrecht zu dokumentieren, dient auch die Errichtung von Gedenkstätten wie der am ehemaligen Stalag 326 in Schloß Holte-Stukenbrock. Aber vor allem wollen wir zeigen, dass diese mehr als 60.000 Toten nicht vergessen sind. Nachdem der letzte Überlebende von Stalag 326 im vergangenen Jahr verstorben ist, fehlt die Zeitzeugengeneration. Es ist nun Aufgabe der nachfolgenden Generationen, zu dokumentieren, zu lernen und Kriege bzw. Kriegsverbrechen zu verhindern. Ich begrüße es daher außerordentlich, dass dieser interfraktionelle Antrag der demokratischen Fraktionen hier eingebracht wird. Wir werden ihm selbstverständlich zustimmen. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich der Abgeordneten Frau Osei das Wort.
Christina Osei GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als am 18. und 19. Juni 2007 der Orkan „Kyrill“ über NRW fegte, entwurzelte er auch einige große Bäume auf dem Ehrenfriedhof des ehemaligen Stammlagers Stalag 326 in Schloß Holte-Stukenbrock. Zusammen mit dem nun freiliegenden Wurzelwerk entblößte er knapp unter der Erde liegende Gebeine und Erkennungsmarken ehemaliger sowjetischer Kriegsgefangener dieses Lagers. Einige Angehörige der ehemaligen Gefangenen erlangten so traurige Gewissheit über den Verbleib ihrer Väter, Söhne und Brüder. Insgesamt ein Drittel aller sowjetischen Kriegsgefangenen für den Arbeitsdienst im damaligen Deutschen Reich durchlief das Lager in Stukenbrock. Das waren knapp 300.000 Menschen. Stukenbrock – dieser Begriff erregt noch heute Beklemmung und Angst bei vielen Menschen der ehemaligen Sowjetrepubliken. Das am 10. Juli 1941 gegründete Lager war ein Rekrutierungs- und Durchgangslager. Es war mit das größte Kriegsgefangenenlager des damaligen Deutschen Reiches und diente zur Bereitstellung von billigen Arbeitskräften. Für viele Menschen war es der erste Ort auf einer langen menschenverachtenden 08.03.2023 Reise. Von hier an wurden sie ihrer Rechte beraubt, unmenschlich behandelt und selektiert. Wer von Ihnen hier im Plenum schon einmal dort war und die alten Fotos gesehen hat, der hat gesehen, dass das Lager zunächst nur ein eingezäuntes Stück Landschaft war. Die Gefangenen hatten nichts außer den Sachen, die sie am Leibe trugen. Sie haben sich Mulden zum Schlafen als Schutz vor der Kälte in den Boden gegraben und sich mit den wenigen Zweigen, die sie gefunden haben, zugedeckt. Ihr Tod wurde von den Nationalsozialisten billigend in Kauf genommen. Heute befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Lagers eine Einrichtung des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen. Einige wesentliche Bestandteile des alten Lagers, wie die Entlausungsstation und der Arrestblock, sind heute noch erhalten und erinnern mahnend an das dunkelste Kapitel deutscher Geschichte. Der Ehrenfriedhof mit ca. 65.000 Toten in zumeist Massengräbern, die jeweils gut 2 m breit, etwa 110 m lang und lediglich 50 cm tief von Mitgefangenen ausgehoben werden mussten und in denen die halbverhungerten Toten gestapelt wurden, zeigt eindrucksvoll die Gräuel des Krieges und das menschenverachtende Gedankengut der Nazis. Es nahm den bestatteten Menschen selbst im Tod noch die Würde. Die Gräber ermahnen und beauftragen uns, die Geschichte lebendig zu erhalten und an sie zu erinnern; denn sie sind Teil einer Geschichte, die bleibt, auch wenn sie lange vergessen war. Ein Friedhof mit Massengräbern dieser Größe, dessen Vorgeschichte und Bedeutung im Kontext des deutschen Vernichtungskrieges gegen die Sowjetunion so wenig aufgearbeitet wurde, ist einmalig in Deutschland. Denn obwohl die Kriegsgefangenen zu einer der größten Opfergruppen des Zweiten Weltkrieges gehören, ist ihre Geschichte weitgehend unterrepräsentiert. Das soll sich durch den Bau des Gedenkzentrums Stalag 326 in Stukenbrock ändern. Es ist erfreulich, dass sich schon vor Langem ein Lenkungskreis vor Ort gegründet hat, der in Zusammenarbeit mit dem LWL Variantenuntersuchungen für den Aufbau eines Gedenkzentrums angestoßen sowie eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben hat. Dieser Ort ist vor allem wichtig, um an die Verbrechen zwischen 1940 und 1945 zu erinnern. Der Fokus sollte auf den hier Ausgebeuteten und Ermordeten liegen. Das war auch in der bisherigen Gedenkarbeit der Fall, die in mühsamer und jahrzehntelanger Arbeit durch die Zivilgesellschaft vorangetrieben wurde und das Interesse von Historiker*innen neu entfacht hat. Landtag Stalag 326 soll als authentisches Zeugnis der Geschichte erhalten bleiben und als Gedenkstätte von nationaler und internationaler Bedeutung die Geschichte des Dritten Reiches und seiner Opfer vermitteln. Durch die Authentizität des Ortes wird hier das Erlebte greifbar und als Ort der erinnerungskulturellen sowie der historisch-politischen Bildungsarbeit von großer Bedeutung sein. Außerdem ist dieser Ort als bedeutender Standort der NS-Zeit in OWL ein historischer Gewinn für die Region. Mit Ihrer Unterstützung des vorliegenden Antrags unterstützen Sie ganz direkt die Realisierung und Weiterentwicklung des Stalag 326 zu einer Gedenkstätte von nationaler und internationaler Bedeutung. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin Osei. – Für die FDP spricht der Abgeordnete Herr Wedel.
Dirk Wedel FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Vernichtungskrieg des nationalsozialistischen Deutschlands gegen die Sowjetunion zwischen 1941 und 1945 gerieten etwa 5,3 bis 5,7 Millionen Menschen aus verschiedenen Teilen des angegriffenen Landes in Kriegsgefangenschaft – darunter Ukrainer, Esten, Armenier, Russen und weitere, wobei 3,3 Millionen Menschen die Kriegsgefangenschaft nicht überlebten. Jeder Dritte von denen, die ins Deutsche Reich verschleppt wurden, durchlief das Stammlager 326 Senne im ostwestfälischen Schloß Holte-Stukenbrock. Das Stalag 326 diente als Knotenpunkt eines menschenverachtenden Lagersystems für Kriegsgefangene. Dort wurden Gefangene entmenschlicht, ihrer Rechte beraubt und zur Zwangsarbeit in alle Teile des heutigen Nordrhein-Westfalens verbracht. Ob im Bergbau, in der Verwaltung, in der Landwirtschaft oder in der Industrie – überall wurden die Zwangsarbeiter eingesetzt und Millionen Deutsche dadurch zu direkten und indirekten Nutznießern dieses Systems. Die Behandlung der Gefangenen im Stalag 326 selbst war geprägt von Menschenverachtung und Mangel, Mangel an Nahrungsmitteln, an Hygiene, an Medikamenten und medizinischer Versorgung. Das Schicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen in Nordrhein-Westfalen im Stammlager 326 Senne stärker zu beleuchten, besser aufzuarbeiten und nachhaltig in unserer Erinnerungskultur zu verankern, muss uns allen ein Anliegen sein. Insofern bedanke ich mich bei den Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen dafür, dass eine gemeinsame Antragstellung erfolgt ist. 08.03.2023 Die Gedenkstätte Stalag 326 leistet in diesem Kontext heute schon Vieles. Sie klärt auf über das Stammlager und den Umgang mit Kriegsgefangenen. Sie betreibt einen Ehrenfriedhof für die Kriegsopfer, auf dem bis zu 65.000 Tote begraben sind. Sie hilft Interessierten bei der Recherche und leistet noch vieles mehr. Schon für diese Arbeit möchten wir dem Team der Gedenkstätte und dem zugehörigen Förderverein herzlich danken. Mit Blick auf die Dimension des Verbrechens müssen Bund, Land und Kommunen an einem Strang ziehen, um diese Arbeit nicht nur dankbar aufzugreifen, sondern praktisch zu unterstützen. Die Aufarbeitung des Umgangs mit Kriegsgefangenen ist von nationaler Bedeutung. Eine Gedenkstätte wie Stalag 326 ist daher unabdingbar, um dieses dunkle Kapitel der deutschen Geschichte aufzuarbeiten. Ein Ort, an dem Geschichte veranschaulicht wird, reflektiert werden kann und der Gelegenheit zur Interaktion schafft, hat zudem Vorbildcharakter für die so wichtige Erinnerungskultur in ganz Deutschland. Wir begrüßen deswegen, dass das Land das Engagement des Bundes von 25 Millionen Euro spiegelt und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe weitere 10 Millionen Euro bereitstellt. Wie eine Fortentwicklung im Leitbild der integrativen und partizipativen Gedenkstätte gestaltet werden kann, zeigt die Machbarkeitsstudie des LWL von 2020. Konkrete bauliche Maßnahmen wie der Neubau eines Besucherzentrums, die Sanierung der Bestandsgebäude und die Gestaltung der Außenanlage gehören definitiv dazu. Diese investiven Maßnahmen belaufen sich nach der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie auf knapp 60 Millionen Euro. Es gilt nun, die Maßnahme zusammen mit der 2017 eingesetzten Lenkungsgruppe zu priorisieren und entlang der Reihenfolge ihrer Bedeutsamkeit umzusetzen. Wie der Lenkungskreis ebenfalls zutreffend feststellte, ergeben sich aus der Lage der Gedenkstätte Stalag 326 auf dem Gelände des Landesamts für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Herausforderungen und Chancen. So nutzt das LAFP an diesem Standort die Nähe zur Gedenkstätte für Gruppenbesuche zur Auseinandersetzung mit Geschichte im Rahmen der Bildung: ein begrüßenswertes Format, das bei der Fortentwicklung der Gedenkstätte ebenfalls intensiviert werden soll. Gleichzeitig ist die räumliche Nähe ohne eine bauliche Trennung zum LAFP Grund für zusätzliche Einlasshürden für Besucher aller Art. Dementsprechend ist es nicht nur wichtig, sondern auch dringend, dass eine bauliche Trennung geschaffen wird. Dafür Landtag werden bereits Mittel in Höhe von 4 Millionen Euro aus dem Haushalt 2023 bereitgestellt. Während wir hier sprechen, tobt erneut ein brutaler Angriffskrieg in Europa. Der Überfall Russlands auf die Ukraine ruft uns in deutlichster Art und Weise in Erinnerung, zu welch enthemmter Gewalt Menschen imstande sind und welches Leid Vernichtungskriege über andere bringen können. Erinnerungskultur wie in der Gedenkstätte Stalag 326 zu fördern, ist deshalb ein Gebot unserer Zeit. Arbeiten wir gemeinsam daran. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Für die AfD spricht jetzt Herr Keith.
Andreas Keith AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Circa 5,7 Millionen sowjetische Soldaten gerieten während des Zweiten Weltkriegs in deutsche Kriegsgefangenschaft. Für mehr als die Hälfte von ihnen kam die Gefangennahme einem Todesurteil gleich. Ihre Behandlung war oftmals nicht nur verbrecherisch, sondern auch barbarisch. Innerhalb weniger Monate starben 2 Millionen der bis Ende 1941 gefangen genommenen 3,4 Millionen sowjetischen Soldaten. Sie starben durch Kälte, Hunger, Krankheit oder unmenschliche Arbeitsbedingungen. Wenn sie ihre Arbeitsleistung nicht mehr erbringen konnten, wurden sie erschossen, durch Gas vernichtet, zu Tode gequält oder geprügelt. Der Rest überlebte den Transport zu den Gefängnissen, Konzentrations- oder Straflagern erst gar nicht, sondern ging in den Viehwaggons elendig zugrunde. Einige wenige von ihnen haben der Nachwelt ihre Erinnerungen hinterlassen. Diese Zeitzeugen helfen uns heute dabei, der fast vergessenen Opfergruppe der Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen eine Stimme zu geben. Sie sollen nicht länger stumm bleiben. Eine dieser Stimmen war die von Fjodor Michajlowitsch, geboren 1924 als Sohn einer armen Bauernfamilie im Dorf Golowanewsk in der heutigen Ostukraine. Fjodor wird 1938 Musiker in einer Militäreinheit, 1941 wird er verwundet, von der Wehrmacht gefangen genommen und landet zunächst in einem Lager bei Minsk. Er schreibt – Zitat –: „Diejenigen, die sich nicht mehr fortbewegen konnten, wurden auf der Stelle erschossen. Der ganze Weg war mit Leichen der Erschossenen bedeckt.“ 1942 wird er nach Deutschland deportiert, wo er in einem Bergwerk in Wanne-Eickel Zwangsarbeit leistete und sich fühlte wie – Zitat –: 08.03.2023 „ein entrechteter Sklave mit einer Nummer […]. Die Nahrung reichte gerade zum Überleben. Mir haben allerdings die deutschen Kumpel geholfen. Sie gingen ein großes Risiko ein: Wegen der Hilfe für die Gefangenen hätten sie ins Visier der Gestapo geraden können.“ Im Mai 1945 wird er durch die Alliierten befreit und den sowjetischen Militärbehörden übergeben. Doch das Erste, was er dort zu hören bekommt, ist: „Na, meine Herren Verräter … seid ihr angekommen?“ – Man wirft ihm Kollaboration und freiwillige Arbeit bei den Deutschen vor. Er wird verhört, gefoltert und schließlich zu 15 Jahren Verbannung und Zwangsarbeit verurteilt. Die Geschichte von Fjodor Michajlowitsch ist geprägt von persönlicher Erniedrigung, erlittenem Leid und Unrecht. Jahrzehntelang wurden diese Menschen, die am Ende Opfer zweier Diktaturen waren, von ihrem eigenen Land, aber auch von Deutschland vergessen. Mit mehr als 3 Millionen Toten sind die sowjetischen Kriegsgefangenen eine der größten Opfergruppen nationalsozialistischer Massenverbrechen. Dennoch wird bis heute kaum an sie erinnert. Von den Nationalsozialisten wie Sklaven behandelt, standen sie in der Sowjetunion unter dem Generalverdacht des Verrats und wurden jahrzehntelang gesellschaftlich, sozial und beruflich geächtet, ausgegrenzt und benachteiligt. Daher unterstützen wir die Umgestaltung der Gedenkstätte Stalag 326 in Senne zu einer Dokumentationsstätte, die dem Gedenken an die ermordeten sowjetischen Kriegsgefangenen angemessen gerecht wird. Sie sollte aber auch Erinnerungen an die mehr als 3 Millionen von insgesamt 27 Millionen Menschen wachhalten, die die Sowjetunion im Zweiten Weltkrieg verloren hat – mehr als jedes andere Land. Russen, Weißrussen, Ukrainer, Kasachen, Kirgisen, Armenier – Soldaten aus 15 Volksgruppen kämpften in der sowjetischen Armee gegen den Nationalsozialismus. Ihr Beitrag zur Befreiung Europas darf nie in Vergessenheit geraten. Ob es den Alliierten ohne die Opferbereitschaft dieser Menschen je gelungen wäre, die Wehrmacht an der Westfront zurückzudrängen? Wohl kaum. Den Hinterbliebenen aller Opfer dieser Grausamkeit gebührt endlich ein angemessener Ort des Gedenkens, der gleichzeitig die Möglichkeit bietet, sich mit diesem grausamen Kapitel der deutschen Geschichte auseinanderzusetzen, ein Ort, der den nachfolgenden Generationen aufzeigt, dass Frieden, wie wir ihn in den letzten Jahrzehnten in Deutschland erleben durften, eben keine Selbstverständlichkeit ist. Die Dokumentationsstätte Stalag 326 soll der Menschheit als Mahnmal gegen Diktatur und Willkür-Landtag herrschaft dienen, ein Fels in der Brandung wider das Vergessen, all jenen gewidmet, die stumm geblieben sind und nicht genug Leben hatten, ihre Geschichte zu erzählen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Keith. – Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Brandes das Wort.
Ina Brandes
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Gedenkstätte Stalag 326 ist ein wichtiger Ort der historisch-politischen Bildung; denn er hält, wie wir jetzt gehört haben, die Erinnerung an die Verbrechen an sowjetischen Kriegsgefangenen während der NS-Terrorherrschaft wach. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass sich die vier demokratischen Fraktionen gemeinsam dafür einsetzen, diesen Ort sichtbar zu machen. Der Angriffskrieg auf die Ukraine, auf einen souveränen Staat mit einer demokratisch gewählten Regierung, macht dieses Anliegen noch dringender; denn Stalag 326 macht eben auch anschaulich, welche verheerenden Folgen der Krieg eines diktatorischen Staates für jeden einzelnen Menschen hat. Stalag 326 zeigt, dass es den sowjetischen Kriegsgefangenen nicht gibt, dass diese Gruppe vielfältiger war als der Begriff es vermuten lässt. Es waren Menschen aus der heutigen Ukraine, aus Lettland, Usbekistan und eben auch der Russischen Föderation, Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Prägungen und religiösen Hintergründen. Als Musterungslager war Stalag 326 für viele Menschen ein Durchgangsort zu einem Arbeitskommando, mit dem sie irgendwo auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalens eingesetzt wurden. Diese Geschichte und die Geschichten dieser Menschen gilt es, vor dem Vergessen zu bewahren. Durch die dort authentisch erhaltenen Gebäudekomplexe hat Stalag 326 bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal. Wir haben die einmalige Chance, diesen erhaltenen Ort zu nutzen. Dafür bilden die finanziellen Mittel, die 60 Millionen Euro, die der Bund, das Land und der Landschaftsverband zur Verfügung stellen, eine gute Grundlage. Diese gilt es zu nutzen, um die authentischen Gebäude als Kern der Gedenkstätte instand zu setzen und zusätzliche Gebäude zu errichten, die Ausstellung zu gestalten und vor allen Dingen auch die virtuelle Gedenkstätte mit ihren digitalen Angeboten auf den Weg zu bringen und mit anderen Gedenkstätten in Nordrhein-Westfalen zu vernetzen. Das Land wird die Voraussetzungen für die Trennung der Gedenkstätte und des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegen-08.03.2023 heiten der Polizei in diesem Jahr voranbringen und dafür zusätzliche Mittel bereitstellen. Ich danke Herbert Reul sehr herzlich dafür, wie intensiv er dieses Projekt unterstützt hat. Ich danke auch Marcus Optendrenk dafür, dass er uns finanziell hilft. Die Zeit, die wir brauchen, um diese bauliche Trennung dafür zu organisieren, können wir nutzen, um parallel die aktuell bestehenden Möglichkeiten der baulichen Gestaltung für die Gedenkstätte zu prüfen und gleichzeitig die Vorbereitungen für eine Trägerorganisation für die Weiterentwicklung der Gedenkstätte zu schaffen. Wesentlich ist dafür auch, die wissenschaftlichen Arbeiten als Kern der historisch-politischen Bildungsarbeit auf der Gedenkstätte weiter voranzubringen. Hierfür wurden in den letzten Jahren durch entsprechende Projektförderungen des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft für den Landschaftsverband und für Forschungen des Volksbundes zu Schicksalen sowjetischer Kriegsgefangener bereits wichtige Grundlagen gelegt. Diese Arbeit gilt es jetzt fortzusetzen. Ich danke allen Beteiligten sehr herzlich für den herausragenden Einsatz für diesen wichtigen Erinnerungsort. Aber vor allen Dingen danke ich unserem Landtagspräsidenten André Kuper, ohne dessen Einsatz dieses Projekt nicht möglich wäre. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
André Kuper
Vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/3293. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/3293 einstimmig angenommen. Ich danke Ihnen allen sehr herzlich. Ich komme dann noch einmal zurück zu Tagesordnungspunkt 17 und gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu dem Gesetzentwurf Drucksache 18/1870 bekannt. Ihre Stimme abgegeben haben 177 Abgeordnete. Mit Ja stimmten 48 Abgeordnete, mit Nein stimmten 129 Abgeordnete, der Stimme enthalten hat sich niemand (siehe Anlage 2). Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/1870 abgelehnt. Ich rufe auf: Landtag 19 Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW und weiterer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/3391 erste Lesung Eine Aussprache hierzu ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/3391 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss. Gibt es jemanden, der dem nicht zustimmen möchte? – Das ist nicht der Fall. Gibt es jemanden, der sich enthalten möchte? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe dann auf: 20 Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes und weiterer Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/3065 erste Lesung Herr Minister Reul hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 2). Eine weitere Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses – federführend – sowie an den Rechtsausschuss. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 21 Lebensmittelverschwendung auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette bekämpfen Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP Drucksache 18/3287 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Daher kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und 08.03.2023 Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe dann auf: 22 Über- und außerplanmäßige Ausgaben im III. Quartal des Haushaltsjahres 2022 ab 25.000 Euro Vorlage 18/771 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/3098 – Neudruck Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Beschlussempfehlung Drucksache 18/3098 – Neudruck –, die in der Vorlage 18/771 beantragte Genehmigung zu erteilen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Vorlage 18/771 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/3098 – Neudruck. Wer stimmt der Vorlage zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die mit Vorlage 18/771 erbetene Genehmigung einstimmig erteilt. Ich rufe auf: 23 Über- und außerplanmäßige Ausgaben im IV. Quartal des Haushaltsjahres 2022 ab 25.000 Euro und über- und außerplanmäßige Ausgaben unter 25.000 Euro des Haushaltsjahres 2022 Vorlage 18/845 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/3370 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen direkt zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Beschlussempfehlung Drucksache 18/3370, die in Vorlage 18/845 beantragte Genehmigung zu erteilen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Vorlage 18/845 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt der Vorlage zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Enthaltungen? – Landtag Nein. Damit ist die mit Vorlage 18/845 erbetene Genehmigung einstimmig erteilt. Ich rufe auf: 24 Noch nicht genehmigte über- und außerplanmäßige Ausgaben des Haushaltsjahres 2021 Vorlage 18/833 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/3371 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Beschlussempfehlung Drucksache 18/3371, die in Vorlage 18/833 beantragte Genehmigung zu erteilen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Vorlage 18/833 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt der Vorlage zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Enthaltungen? – Nein. Damit ist die mit Vorlage 18/833 erbetene Genehmigung einstimmig erteilt. Ich rufe auf: 25 Wahl der Schriftführerinnen und Schriftführer des Landtags Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/3340 Eine Aussprache ist hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/3340 einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 26 Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Rundfunkrats des Westdeutschen Rundfunks Köln Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/3336 Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. 08.03.2023 Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Enthaltungen? – Nein. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/3336 einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 27 Wahl von stellvertretenden Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“ Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/3337 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Enthaltungen? – Nein. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/3337 einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 28 Wahl eines ordentlichen Mitgliedes des Kuratoriums der Stiftung „Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen“ Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/3338 Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Enthaltungen? – Nein. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/3338 einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 29 Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/3339 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist jeweils nicht Landtag der Fall. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/3339 einstimmig angenommen. Wir kommen dann zu: 30 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 5 gemäß § 82 Abs. 2 der GO Drucksache 18/3252 Die Übersicht 5 enthält die Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun abstimmen über die Bestätigung der Übersicht 5. Wer stimmt der Übersicht zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die in Drucksache 18/3252 enthaltenen Beratungsvorläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse einstimmig bestätigt. Ich rufe dann auf: 31 Beschlüsse und Petitionen Übersicht 18/8 Gemäß § 97 Abs. 8 der GO sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 18/8 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt den Beschlüssen des Petitionsausschusses zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall; Gegenstimmen auch nicht. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 18/8 einstimmig bestätigt. Damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung. Ich wünsche allen einen angenehmen Abend und schließe die Sitzung. Schluss: 21:23 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. 08.03.2023 Landtag Anlage 1 Namentliche Abstimmung zu TOP 17: Viertes Ges Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen – Druck Lfd. Name des Abgeordneten Nr. Achtermeyer, Tim Andrieshen, Nina Aymaz, Berivan Baer, Alexander Bakum, Rodion Baran, Volkan Berger, Christian Dr. Bergmann, Günther J. Besche Krastl, Ina Dr. Beucker, Hartmut Bialas, Andreas Blask, Inge Dr. Blex, Christian Blöming, Jörg Blondin, Marc Blumenrath, Peter Blumenthal, Ina Börner, Frank Bongers, Sonja Bostancıeri, Ilayda Braun, Florian Brems, Wibke Brockes, Dietmar Brüntrup, Tom Dr. Büteführ, Nadja Busche, Andrea Butschkau, Anja Clemens, Carlo Cordes, Frederick Creuzmann, Norika Dahm, Christian Deppermann, Dorothea 08.03.2023 setz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des ksache 18/1807 und 18/3368 Abstimmung Fraktion Stimmentja nein haltung GRÜNE x SPD x GRÜNE x SPD x SPD x SPD x CDU x CDU x GRÜNE x AfD x SPD x SPD x fraktionslos x CDU x CDU x CDU x SPD x SPD x SPD x GRÜNE x CDU x GRÜNE x FDP x CDU x SPD x SPD x SPD x AfD x SPD x GRÜNE entschuldigt SPD entschuldigt GRÜNE x Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. Déus, Guido Dudas, Gordan Durdu, Tülay Eggers, Matthias Eğlence, Gönül Eisentraut, Julia Engin, Dilek Engstfeld, Stefan Erwin, Angela Esser, Klaus Falszewski, Benedikt Fohn, Annika Franken, Björn Freimuth, Angela Frieling, Heinrich Fuchs-Dreisbach, Anke Ganzke, Hartmut Gebauer, Katharina Gebauer, Yvonne Dr. Geerlings, Jörg Göddertz, Thomas Goeken, Matthias Görtz, Guido Golland, Gregor Gosewinkel, Silvia Grothus, Antje Grunwald, Jonathan Hafke, Marcel Hagemeier, Daniel Hansen, Klaus Hanses, Dagmar Dr. Hartmann, Bastian Haug, Sebastian Dr. Heinisch, Jan Dr. Höller, Julia 08.03.2023 Abstimmung Fraktion Stimmentja nein haltung CDU x SPD x SPD x CDU x GRÜNE x GRÜNE x SPD entschuldigt GRÜNE x CDU x AfD x SPD x CDU x CDU x FDP x CDU x CDU x SPD x CDU x FDP x CDU x SPD x CDU x CDU x CDU x SPD x GRÜNE x CDU x FDP x CDU x CDU x GRÜNE x SPD x CDU x CDU x GRÜNE x Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. Höne, Henning Höner, Markus Hoppe-Biermeyer, Bernhard Hovenjürgen, Josef Jablonski, Frank Jörg, Wolfgang Kahle-Hausmann, Julia Dr. Kaiser, Gregor Kaiser, Klaus Kamieth, Jens Kämmerling, Stefan Kampmann, Christina Kapteinat, Lisa-Kristin Dr. Katzidis, Christos Kavena, Anna Keith, Andreas Kerkhoff, Matthias Kirsch, Carolin Klenner, Jochen Klocke, Arndt Klute, Thorsten Dr. Korte, Robin Korth, Wilhelm Krauß, Oliver Krückel, Bernd Kuper, André Kutschaty, Thomas Laumann, Karl-Josef Lehne, Olaf Lienenkämper, Lutz Lienesch, Sascha Löcker, Carsten Löttgen, Bodo Loose, Christian Lucke, Martin 08.03.2023 Abstimmung Fraktion Stimmentja nein haltung FDP x CDU x CDU x CDU x GRÜNE entschuldigt SPD x SPD x GRÜNE x CDU x CDU entschuldigt SPD x SPD x SPD x CDU x SPD abwesend AfD x CDU x SPD entschuldigt CDU x GRÜNE entschuldigt SPD x GRÜNE x CDU x CDU x CDU entschuldigt CDU x SPD x CDU x CDU x CDU x CDU x SPD x CDU x AfD x CDU x Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. Lüders, Nadja Lürbke, Marc Dr. Maelzer, Dennis von Marenholtz, Anja Matzoll, Jan Metz, Martin Moor, Justus Mostofizadeh, Mehrdad Müller, Frank Müller-Rech, Franziska Müller-Witt, Elisabeth Nettekoven, Jens-Peter Neubaur, Mona Neumann, Josef Dr. Nolten, Ralf Obrok, Christian Odermatt, Vanessa Oellers, Britta Okos, Thomas Dr. Optendrenk, Marcus Osei, Christina Ott, Jochen Panske, Dietmar Paul, Josefine Dr. Peill, Patricia Dr. Pfeil, Werner Philipp, Sarah Plonsker, Romina Postma, Laura Quik, Charlotte Rasche, Christof Rauer, Benjamin Reul, Herbert Ritter, Jochen Rock, Simon 08.03.2023 Abstimmung Fraktion Stimmentja nein haltung SPD x FDP x SPD x GRÜNE x GRÜNE x GRÜNE x SPD entschuldigt GRÜNE x SPD x FDP x SPD x CDU x GRÜNE x SPD x CDU x SPD x CDU x CDU x CDU x CDU x GRÜNE x SPD x CDU x GRÜNE x CDU x FDP x SPD x CDU x GRÜNE x CDU x FDP x GRÜNE x CDU x CDU x GRÜNE x Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. Röls, Michael Rüße, Norwich Schäffer, Verena Schalley, Zacharias Scharrenbach, Ina Scheen-Pauls, Daniel Schick, Thorsten Schlottmann, Claudia Schmeltzer, Rainer Schmitz, Hendrik Schmitz, Marco Schneider, Susanne Schneider, René Schnelle, Thomas Scholz, Rüdiger Schrumpf, Fabian Schulze Föcking, Christina Schwarzkopf, Ralf Seli-Zacharias, Enxhi Siebel, Christin Sonne, Dennis Stamm, Christin-Marie Stich, Kirsten Stinka, André Stock, Ellen Stoltze, Ralf Sträßer, Martin Stullich, Andrea Tarner, Hedwig Teschlade, Lena Thoms, Meral Tigges, Raphael Tritschler, Sven W. Troles, Heike Dr. Untrieser, Christian 08.03.2023 Abstimmung Fraktion Stimmentja nein haltung GRÜNE x GRÜNE x GRÜNE x AfD x CDU entschuldigt CDU x CDU x CDU x SPD x CDU x CDU x FDP x SPD x CDU x CDU x CDU x CDU x CDU abwesend AfD entschuldigt SPD entschuldigt GRÜNE x SPD x SPD x SPD x SPD x SPD x CDU x CDU x GRÜNE x SPD x GRÜNE abwesend CDU x AfD x CDU x CDU x Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. Dr. Vincentz, Martin Vogelheim, Astrid Vogt, Alexander Voussem, Klaus Wagner, Markus Watermeier, Sebastian Wedel, Dirk Wendland, Simone Weng, Christina Wenzel, Jule Wermer, Heike Dr. Wille, Volkhard Winkelmann, Bianca Witzel, Ralf Woestmann, Eileen Wolf, Sven Wolters, Stephan Wüst, Hendrik Yüksel, Serdar Prof. Dr. Zerbin, Daniel Zimkeit, Stefan Zimmermann, Marc Zingsheim-Zobel, Lena Ergebnis: 08.03.2023 Abstimmung Fraktion Stimmentja nein haltung AfD x GRÜNE x SPD x CDU x AfD x SPD x FDP x CDU x SPD x GRÜNE x CDU x GRÜNE x CDU x FDP x GRÜNE x SPD x CDU x CDU x SPD entschuldigt AfD x SPD entschuldigt GRÜNE x GRÜNE entschuldigt 48 129 0 Landtag Anlage 2 Zu TOP 20 „Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes und weiterer Gesetze“ – zu Protokoll gegebene Rede
Herbert Reul
Wir alle wurden bei der Bewältigung der Pandemielage vor große – und ganz verschiedene – Herausforderungen gestellt, Stichworte: Home-Office und Telearbeit, um nur mal zwei zu nennen. Das Gebot, möglichst auf Präsenzbegegnungen zu verzichten, galt natürlich auch für die Personalvertretungen des Landes. Und auch für diese Gremien war das nicht ganz einfach, wenn es nämlich zum Beispiel darum ging, einen geregelten Sitzungsbetrieb zu gewährleisten. Die notwendigen Abstimmungen bei mitbestimmungspflichten Vorhaben – um nur einen Aspekt aufzugreifen – waren bis dahin schließlich an Präsenzsitzungen gebunden. Mit anderen Worten: Das entsprechende Gesetz hat schlicht nicht zur Pandemiewirklichkeit gepasst. Deswegen haben wir das Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen – das LPVG – angepasst und Abhilfe geschafft. Genauer: Mit Artikel 14 des am 14.04.2020 vom nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedeten Gesetzes zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie wurde unter anderem die Beschlussfassung durch Umlaufverfahren oder elektronische Abstimmung ermöglicht. Diese Änderung des Paragraphen 33 des LPVG galt zunächst nur befristet bis zum 30.06.2021. Da die Pandemie zu diesem Zeitpunkt – Mitte 2021 – noch nicht bewältigt war, wurde die Befristung mehrfach, zuletzt bis zum 30.06.2023, verlängert. Jetzt haben wir COVID-19 – Gott sei Dank! – im Griff. Aber – ganz unabhängig davon – hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Möglichkeit, Personalratssitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz durchzuführen, ein hilfreiches Instrument für die Geschäftsführung der Personalräte ist und die Arbeits- und Handlungsfähigkeit der Personalvertretungen stärkt. Durch die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung sind zudem immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig gar nicht mehr dauerhaft im Büro. Die Möglichkeit, Personalratssitzungen als Video- oder Telefonkonferenz durchzuführen, trägt diesen Veränderungen Rechnung und liefert einen entscheidenden Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltungsprozesse. 08.03.2023 Übrigens: So wie Homeoffice mit Blick auf die Arbeit, schadet auch die digitale Gremienarbeit nicht im Hinblick auf die Vereinbarkeit zwischen Personalratstätigkeit und Familie. Wir haben das vergangene Jahr genutzt, um den Diskussionsprozess für eine zukunftsfeste, langfristige gesetzliche Regelung im Personalvertretungswesen zu einem Abschluss zu führen. Der nun eingebrachte Gesetzentwurf lässt die Belange aller Beteiligten einfließen und stärkt die Arbeit der Personalvertretung. Und trotzdem: Der Grundsatz, dass Personalratssitzungen in der Regel als Präsenzsitzungen stattfinden, war und ist ein großes Anliegen der Gewerkschaften. Deswegen bleibt das auch im Gesetzentwurf. Paragraph 31 Absatz 3 Satz 2 LPVG regelt und konkretisiert die Voraussetzungen, unter denen abweichend von diesem Grundsatz Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden können. Wichtig: Der Einsatz von Video- und Telefonkonferenzen steht in der Entscheidung des Personalrats. Die Dienststelle ist also nicht berechtigt, die Durchführung von Video- oder Telefonkonferenzen – zum Beispiel aus Kostengründen – zu verlangen. Der Gesetzentwurf enthält auch einen wirksamen und umfassenden Minderheitenschutz. Paragraph 31 Absatz 3 Nummer 2 des Gesetzesentwurfes sieht neben dem Widerspruchsquorum von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Personalrats auch die Widerspruchsmöglichkeit für die Mehrheit der Mitglieder einer im Personalrat vertretenen Gruppe vor. Auch das Landesrichter- und Staatsanwältegesetz – kurz: LRiStaG – wurde bereits in dem Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2020 angepasst. Um einen möglichen Gleichlauf für die Durchführung von Sitzungen der Richter- und Staatsanwaltsräte sowie der Präsidialräte zu gewährleisten, werden zugleich die entsprechenden Vorschriften des hier anzuwendenden Gesetzes angepasst.
