Anke Fuchs-Dreisbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die weibliche Genitalverstümmelung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Mädchen und Frauen dar. Schätzungsweise über 200 Millionen Mädchen und Frauen weltweit sind betroffen. Auch wenn die weibliche Genitalverstümmelung vor allem in afrikanischen Ländern, im Nahen Osten und in Südostasien praktiziert wird, sind auch hier bei uns in Deutschland nach einer Dunkelzifferschätzung ca. 17.000 Mädchen betroffen. 08.03.2023 Die körperlichen und seelischen Folgen einer Genitalverstümmelung sind gravierend und teilweise lebensbedrohlich. Viele Opfer leiden im Nachhinein unter einem lebenslangen psychischen Trauma und körperlichen Beeinträchtigungen sowie dauerhaften Schmerzen. Welche Schmerzen die Mädchen und Frauen während des Eingriffs ertragen müssen, sind für uns alle unvorstellbar. Diese menschenverachtende, schwere Menschenrechtsverletzung wird richtigerweise seit 2013 in Deutschland durch den Gesetzgeber als eigener Straftatbestand eingestuft. Im Falle minderjähriger Kinder stellt sie zudem einen Sorgerechtsmissbrauch und damit eine Kindeswohlgefährdung dar. Neben einer konsequenten Strafverfolgung ist eine umfassende Aufklärung zwingend notwendig, da sie neue Fälle von Genitalverstümmelung verhindern kann und so zum Schutz von Mädchen und Frauen in unserem Land beiträgt. In Nordrhein-Westfalen haben wir dies früh erkannt und 2019 mit einem gemeinsamen Antrag der damaligen Koalition von CDU und FDP den Schwerpunkt auf Aufklärung gelegt. Für uns als Zukunftskoalition von CDU und Bündnis 90/Die Grünen ist absolut klar, dass wir jeder Art von Gewalt gegen Frauen entschieden entgegentreten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) So führen wir die Unterstützung der vergangenen Jahre im Rahmen des Runden Tisches NRW gegen Beschneidung von Mädchen fort, um neben dem Austausch zwischen Akteuren und Betroffenen die Öffentlichkeit aufzuklären. Mithilfe von landesgeförderten Beratungsstellen haben bedrohte und betroffene Mädchen und Frauen die Möglichkeit, Unterstützung und Beratung zu erhalten. Angebote zur Prävention werden bereits durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Die weibliche Beschneidung ist nicht die Fortführung einer alten Tradition, sie ist ein schmerzhaftes und folgenschweres Verbrechen. Liebe AfD, da Ihr Antrag keine neuen Lösungsansätze für uns liefert, wie die Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen bekämpft werden kann, lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
