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Rainer Schmeltzer

08.03.2023 Sitzungen 18/24

Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Frau Abgeordnete, grundsätzlich geht es erst einmal um die Frage, wie mit der Berufsausübungsfreiheit des Einzelnen umgegangen wird. Wir müssen uns gewahr sein, dass eine solche Auflage durch das Landesministergesetz einen erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit der betreffenden Person darstellt. Das ist sozusagen die juristische Logik, nach der man vorgeht. Allerdings gibt es auch ein öffentliches Interesse, das Wissen aus Ämtern heraus zu schützen und zu vermeiden, dass dieses kommerzialisiert werden kann, mindestens in einem Zeitraum, der mit Blick auf das öffentliche Interesse sensibel ist. Daher die Karenzzeit von zwölf Monaten. Die Entscheidung, die dann das Landeskabinett auf der Grundlage einer Stellungnahme der Ministerehrenkommission trifft, ist natürlich immer eine Prognoseentscheidung. Wir kennen noch keinen Einzelfall. Wir kennen noch kein Mandat der Unternehmensberatung, um die es geht. Wir erteilen an der Stelle aber – so ist die Rolle für das Landeskabinett nach dem Ministergesetz vorgesehen – eine generelle Auflage, die durch die betreffende Person auf den Einzelfall angewandt werden muss. Das ist die Abwägung, die gemacht werden muss, und das kann man in dem Fall immer nur im Hinblick auf eine grundsätzliche Tätigkeit. Ich glaube, hier ist offenkundig, dass die generelle Tätigkeit der Unternehmensberatung nicht per se umfassend in einem Konflikt mit der Frage steht, einmal Ministerin/Minister gewesen zu sein. Allerdings muss das eingrenzt werden. So sehen wir das, und so hat es auch die Ministerehrenkommission in diesem Einzelfall bewertet.

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