Carlo Clemens
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was aktuell in Sachen „Familiengrundschulzentren“ vorliegt, ist ein Flickenteppich aus Sonderwegen, kommunalen Initiativen und Konzepten, die durch Landesförderprogramme anfinanziert wurden und deren Weiterfinanzierung nun in der Schwebe ist. Man kann den berechtigten Wunsch der beteiligten Akteure nach Verlässlichkeit und Planungssicherheit gut nachvollziehen. Aber man muss sich auch klarmachen, was Schule zu leisten vermag und was nicht. Wir erleben eine fortschreitende, permanente Überlastung unserer Schulen mit immer neuen Aufgaben, Erwartungen, Vorgaben und gesellschaftlichen Ansprüchen, ausgehend von einem Machbarkeitswahn, als könne Schule alles regeln. So urteilt Heinz-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes. Schule soll also nicht nur Lernort sein, Wissen, Werte und grundlegende Kompetenzen vermitteln. Nein, sie soll nach den Vorstellungen der Antragsteller auch Erziehungsdefizite beheben, gesellschaftliche Unterschiede ausgleichen – der Antrag trägt den Titel „Chancengleichheit jetzt!“ –, Inklusion verwirklichen, Integration vorantreiben, Medien- und Gesundheitserziehung betreiben usw. usf. Hier wird man den Eindruck nicht los, als sollten ungelöste gesellschaftliche Probleme ein Stück weit an die Schulen delegiert werden. Sie schreiben es ja selbst in Ihrem Antrag: Die Grundschule soll Alphabetisierungskurse und Gesundheitsangebote bereitstellen, soll Integrationsarbeit leisten und weitere Förder-, Informationsund Hilfsangebote in beratenden und sozialen Fragen bereitstellen. Doch mit immer neuen Aufgaben entsteht auch immer mehr Verwaltungsaufwand für Personal, das gar nicht da ist, das jetzt schon unter dem unerträglich hohen gesellschaftlichen Erwartungsdruck leidet, in die Teilzeit flieht oder ganz wegfällt und das sich lieber auf seine eigentlichen Kernaufgaben konzentrieren sollte. Vor diesem Hintergrund kann man über Ihren Wunsch, perspektivisch alle Grundschulen in NRW in sogenannte Familiengrundschulzentren umzuwandeln, wirklich nur den Kopf schütteln. Der Erziehungsauftrag von Eltern ist in Art. 6 des Grundgesetzes festgelegt. Dort heißt es unter Abs. 2: Landtag „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Die Überwachung durch den Staat beschränkt sich auf schwere Fälle der Kindesvernachlässigung und der Kindesmisshandlung. Im öffentlichen Diskurs wird sich gerne breit auf Rechte berufen. Doch was ist mit den elterlichen Pflichten? Dass hier immer mehr zu wünschen übrig bleibt, dass sich Lehrer nicht blind darauf verlassen können, dass Kindern zuhause die Grundlagen eines verträglichen Miteinanders beigebracht werden und dass der sozioökonomische Status des Elternhauses immer noch einen entscheidenden Einfluss auf die Bildungschancen eines Kindes hat, ist wohl die Motivation hinter diesem Antrag – so weit, so nachvollziehbar. Grundschullehrkräfte bekommen ihre Schüler so, wie sie in ihren Elternhäusern geprägt wurden – mit allen Defiziten unzureichender familiärer Erziehung, mit allen Folgen und Auswirkungen eines prekären Umfeldes. Auf der anderen Seite macht sich eine zunehmend vermessene Anspruchshaltung mancher Helikoptereltern gegenüber der Institution Schule und ihren Lehrkräften breit. Es reicht von systematischem Cybermobbing bis hin zum Klageweg. Schule kann jedoch nicht übernehmen, was ureigenste Aufgabe der Eltern ist. Schulpersonal wird durch folgenschwere politische Entscheidungen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte schon jetzt über Gebühr belastet. Eine weitere Überfrachtung mit zusätzlichen Aufgaben ist nicht geboten. Wenn Familien, besonders Alleinerziehende, Hilfe benötigen, stehen ihnen ein breites Netz an Erziehungs- und Familienberatungsstellen unter Einbindung von Schulpsychologen und weitere niedrigschwellige Angebote wie familienunterstützende Dienste, Elterncafés, Eltern-Kind-Treffs usw. zur Verfügung. Eine Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Familie kann aber nur funktionieren, wenn jeder seinen Part ausfüllt und ihn nicht dem anderen zuschiebt. So urteilt nicht zuletzt der Bildungspublizist und Lehrer Michael Felten. Die AfD-Fraktion steht dafür ein, dass die Grundschule primär ein Lernort bleibt. Eine weitere Entprofessionalisierung der Schule werden wir nicht mittragen. Schulen werden weiterhin beratend zur Stelle sein und Eltern auf ihre Pflichten hinweisen, sich Zeit für ihre Kinder zu nehmen, ein geeignetes Lernumfeld zu ermöglichen, kindliche Lernfreude anzuregen und ihnen klarzumachen, dass man sich in der Schule auch anstrengen muss. Sie werden weiterhin den Dialog mit erziehungsunsicheren Eltern suchen, zum Beispiel über regelmäßige pädagogische Rund-08.03.2023 briefe, Elternsprechzeiten, regelmäßige Elternkurse und sogenannte Erziehungsvereinbarungen. Man sollte Eltern gemeinsam mit den multiprofessionellen Teams weiterhin einbinden, indem man sie an Projekten und Arbeitsgemeinschaften teilhaben lässt, die den Lern- und Lebensort Schule besser machen, etwa wenn es um die Gestaltung von Räumlichkeiten oder des Schulhofes geht, wenn es um die Einrichtung einer Sport- oder Schach-AG, um den Schulgarten oder um die Bücherei geht oder wenn es um Lesepatenschaften, Schulfeste, Flohmärkte, Klassenfahrten, Ausflüge usw. geht. Also: Kooperationen von Schule und Elternhaus wertschätzen und, wo nötig, verbessern? – Ja, unbedingt. Aber Schule soll Schule bleiben, und Elternpflicht bleibt Elternpflicht. Schule ist kein gesellschaftlicher Reparaturbetrieb. Wir können nicht alles bis ins kleinste Detail fördern und planen, und wir können auch nicht alles finanzieren, was auf den Wunschzetteln von Ideologen steht. Sich auf die Kernaufgaben zu konzentrieren, beinhaltet nach Ansicht der AfD jedoch auch ausdrücklich die Zusammenarbeit mit den frühkindlichen Bildungseinrichtungen, Kindergärten und Kitas, insbesondere, was die qualifizierte Vorschulerziehung und die frühe Sprachförderung angeht. Was hier versäumt wird, wird man in der Schule oftmals kaum noch aufholen können. Die AfD-Fraktion hat für diese Plenarwoche einen Antrag für eine frühzeitige, ganzheitliche und verbindliche Sprachförderung eingereicht, der morgen zu beraten sein wird. Einer Überweisung des heutigen Antrags an den Ausschuss stimmen wir natürlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
