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Berivan Aymaz

08.03.2023 Sitzungen 18/24

Vielen Dank. – Ich sehe hierzu jetzt keine weiteren Fragen mehr. Daher rufe ich die Mündliche Anfrage 20 der Abgeordneten Alexander Vogt von der SPD-Fraktion auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Minister Krischer antworten wird. (Alexander Vogt [SPD]: Das wäre nicht schlecht! Er ist ja auch zuständig!) Herr Krischer, Sie haben somit das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Abgeordneter Vogt, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die Zugangsregelung bei Straßen.NRW ist nicht neu. Ein Dienstgebäude ist gegen unbefugten Zugang zu schützen. Der Zutritt zu Dienstgebäuden bei Straßen.NRW ist daher grundsätzlich über Zugangskontrollen geregelt. Das entspricht sowohl den üblichen Sicherheitsvorkehrungen als auch der allgemeinen Sorgfaltspflicht. Im Verwaltungsgebäude sind zum Beispiel Akten gelagert, die schon allein aus Datenschutzgründen gegen einen unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen sind. Das ist im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und – davon gehe ich aus – auch in allen anderen Ministerien und weiteren Landesbehörden so geregelt. Bei Straßen.NRW findet nicht, wie in Rathäusern oder Kreishäusern, Publikumsverkehr statt. Insofern ist ein allgemeiner Zugang nicht erforderlich. Die Notwendigkeit, Gebäude von Straßen.NRW zu betreten, besteht für Dritte nur auf Einladung des Landesbetriebs. Auch das ist in Ministerien, zumindest in meinem Ministerium, genauso geregelt. Überraschend war allerdings in diesem Zusammenhang die Berichterstattung in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung am 3. März 2023 zum Themenkomplex „reglementierter Zugang für ehemalige Kolleginnen und Kollegen in Hagen“. Daher wurde meine Fachabteilung noch am selben Tag um einen Bericht für die Hausleitung gebeten. Aus diesem Bericht der Fachabteilung geht nun hervor, dass Personal der Autobahn GmbH mit Nach-Landtag druck gewünscht hat, bei Straßen.NRW eventuell bzw. vermeintlich noch vorhandenes Aktenmaterial suchen zu dürfen. Dabei ging es speziell um Unterlagen, die beim ehemaligen Projektleiter „Planung der A45“ am Standort Hagen sein sollten. Der Mitarbeiter war zu diesem Zeitpunkt der Nachfrage krankheitsbedingt nicht im Dienst, sodass direkter Zugang zu seinem Büro gewünscht wurde. Diese vehemente Nachfrage hat bei Straßen.NRW für Irritationen gesorgt. Als dann ein Autobahn-Mitarbeiter das Gebäude betreten wollte, ohne einen konkreten Anlass zu benennen, hat der Dienststellenleiter an die Zugangsbeschränkungen für Dritte erinnert und dabei zusätzlich explizit Bezug auf die A45-Büros genommen. Nach Kenntnis dieses Sachverhaltes habe ich die Leitung von Straßen.NRW um eine ausführliche Darstellung des Vorgangs und eine Einschätzung gebeten.

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