Angela Freimuth
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns eint das Ziel der Schaffung von bezahlbarem, energieeffizientem, hochwertigem Wohnraum, egal, ob zur Miete oder im Eigentum. Aber gerade der vorliegende Antrag der Regierungskoalition zeigt deutlich, dass wir sowohl bei den Lösungsansätzen als auch bei der Bewertung der Lage auf dem Wohnungs- und Baumarkt unterschiedlicher Auffassung sind. Ich habe mir bei den Debattenbeiträgen gerade etwas verwundert die Augen gerieben, bin aber dem Kollegen Ritter für einen Punkt dankbar. Er erkennt nämlich an und konstatiert –da herrscht vielleicht Einigkeit –, dass es nicht nur in den großen Universitätsstädten unseres Landes, sondern auch in der Fläche, im ländlichen Raum an Wohnraum fehlt, und zwar sowohl zur Miete als auch im Eigentum. Deswegen müssen wir doch alle Instrumente ergreifen, um die Rahmenbedingungen für Investitionen in den Wohnungsbau zu verbessern und um nachhaltig nicht nur die Verfügbarkeit zu erweitern. Denn so werden wir gleichzeitig einen wichtigen und nachhaltigen Beitrag zur Bezahlbarkeit von Wohnraum leisten können. 08.03.2023 Zu den besseren Rahmenbedingungen. Kollege Ritter hat schon den Erwerb von Wohnraum angesprochen. Den Erwerb von Wohnraum, insbesondere von selbstgenutztem Wohnraum, wollen wir bezahlbar machen und ermöglichen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen mit 6,5 % einen der höchsten Grunderwerbsteuersätze. Deswegen haben wir in der letzten Legislaturperiode das Förderprogramm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ auf den Weg gebracht, damit Eigentumserwerbswillige eine Entlastung für selbstgenutzte Wohnimmobilien bei der Grunderwerbsteuer erfahren. Denn eine hohe Grunderwerbsteuer ist oftmals die entscheidende Hürde beim Erwerb von Wohneigentum. Abgesehen von den Akten zum Thema „Rahmedetalbrücke“ scheint dieses Förderprogramm, auch wenn es nicht mehr ganz frisch ist, das bestgehütete Geheimnis der Landesregierung zu sein. Es wird behandelt wie das wichtigste Staatsgeheimnis, und das ist niemandem vermittelbar. Warum wird auf dieses Programm zum Beispiel nicht einfach auf jedem Grunderwerbsteuerbescheid hingewiesen? Das wäre das Leichteste – von Social Media, sonstigen Werbeaktivitäten oder Briefen des Finanzministers ganz zu schweigen. Wenn wir die Investitionen in den Wohnungsbau erhöhen wollen, müssen wir endlich damit aufhören, Investitionswillige immer weiter zu gängeln und ihnen die Investitionsvorhaben zusätzlich zu erschweren. Bauanträge müssen zügig bearbeitet werden. Kollege Klocke hat es schon angesprochen. Die Baukostensteigerungen, die Fachkräfte, die Unkalkulierbarkeit, die auch gerade durch lange Genehmigungsverfahren bedingt wird – all das müssen wir angehen. Hier kann Digitalisierung einen wichtigen Beitrag leisten. Es ist wichtig, dass Bauanträge nicht nur digital eingereicht, sondern auch medienbruchfrei in den Verwaltungen verarbeitet werden können. Hier müssen wir als Land Nordrhein-Westfalen deutlich besser werden, um so die Investitionsmöglichkeiten zu verbessern. (Beifall von der FDP) Einer der Punkte, über den wir uns in den nächsten Wochen und Monaten sicherlich noch bei vielen Gelegenheiten werden austauschen können: Es darf nicht sein, dass durch immer mehr Regulierung, durch immer mehr Bürokratie, durch immer mehr Eingriffe in die Vertragsfreiheit diejenigen, die eigentlich investitionswillig sind, abgeschreckt werden. Den größten Teil der Anbieter, auch von preisgünstigem Wohnraum, machen die privaten Vermieter aus, die oftmals nicht Gewinnmaximierung im Blick, sondern Langfristigkeit und Zuverlässigkeit bei den Mietverhältnissen haben. Das zeigen auch die Befragungen der Vermieter. Sie müssen wir unterstützen. Wir müssen sie ermutigen, in den Neubau, in den Ausbau von Wohnraum zu investieren, und ihnen Landtag Möglichkeiten eröffnen, anstatt sie durch immer weitere Gängelungen und Preisdirigismus abzuschrecken. (Beifall von der FDP) Wir werden noch viele Gelegenheiten haben, darüber zu beraten, leider nicht mehr heute. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
