Sebastian Watermeier
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der vorliegende Antrag hat zwei Dimensionen: eine fachliche, auf die ich gleich gerne eingehen werde, und eine politische, mit der auch die Kollegin Odermatt vorhin ihre Rede geschlossen hat. Es ist nicht verwerflich – im Gegenteil –, aber ich finde, es ist eine Bemerkung wert, wenn hier versucht wird, die koalitionsinterne Auseinandersetzung auf der Bundesebene von Nordrhein-Westfalen aus zu flankieren. Ich kann die FDP verstehen, dass sie dem Justizminister in Berlin zu Hilfe eilen will. Der Kollege Buschmann kommt aus derselben Stadt wie ich, und ich finde es auch löblich, ihn da zu unterstützen. Ich stelle aber die Frage, ob der Landtag in Nordrhein-Westfalen zu dieser Stunde wirklich der geeignete Ort für dieses taktische Manöver ist, welches die FDP zur Unterstützung des Bundesjustizministers inszenieren will. (Beifall von Jochen Ott [SPD]) Was immer die Beweggründe der FDP gewesen sein mögen, diesen Antrag ausgerechnet jetzt zu stellen: Wir werden ihn natürlich ablehnen. Denn wir finden es richtig, dass die Indexmieten jetzt zum Gegenstand der Diskussion geworden sind. Sie sind längst kein Nischenprodukt mehr, sondern sie betreffen immer mehr Mieterinnen und Mieter. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes ist mittlerweile jeder dritte neu abgeschlossene Mietvertrag an die Inflation gekoppelt gewesen. Das ist aus unserer Sicht sozial- und wohnungspolitisch nicht zu verantworten. Diese Entwicklung führt aktuell zu exorbitanten Mietsteigerungen, die die Menschen nicht mehr stemmen können. Da hilft Ihr Verweis auf die angeblichen Vorteile, die Indexmietverträge bisher den Mieterinnen und Mietern geboten hätten, kein bisschen weiter. In der aktuellen Krise versagt dieses Instrument zulasten der Mieterinnen und Mieter. Um es Ihnen noch einmal ins Stammbuch zu schreiben: Die Mietsteigerungen betrugen in den letzten drei Jahren in Spitzenlagen bis zu 8 %. Sie beschleunigen sich rapide weiter, ohne dass die Lohnentwicklung damit Schritt halten könnte. Deshalb ist Ihre Argumentation, die Belastung durch den Mietzins sei insgesamt gesunken, unter Berücksichtigung der Preisentwicklung insbesondere in den letzten drei 08.03.2023 Jahren und der perspektivisch weiter anhaltenden Inflation als mehr als sportlich zu bewerten. Der Deutsche Mieterbund hat es so formuliert – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten –: „Viele Vermieterinnen und Vermieter nutzen die Möglichkeiten der Inflationsanpassung bei bestehenden Mietverträgen voll aus und haben ihren Mietern allein im Krisenjahr 2022 die Kaltmiete um bis zu 15 Prozent erhöht. Die enorm gestiegenen Kosten für Heizung und Strom kommen noch dazu. Indexmieten sind bei hoher Inflation und steigenden Energiepreisen eine unzumutbare Kostenfalle geworden und müssen auch im Bestand stärker begrenzt werden.“ Es ist kein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass ausgerechnet in den letzten Jahren diese Indexmietverträge groß in Mode gekommen sind. Nur zur Erinnerung: Die Inflationsrate betrug 2021 3,1 % und 2022 7,9 %. Wir bleiben dabei: Ein System der Mietpreisfindung, das sich an einem qualifizierten Mietspiegel orientiert und die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Mietpreisbremse erfüllt, ist sowohl für die Mieterinnen und Mieter als auch für die Vermieterseite am verlässlichsten und wirkt insgesamt preisdämpfend. Es erfüllt also ein gesamtgesellschaftliches Interesse. Sie werden uns deshalb nicht an Ihrer Seite finden, wenn es darum geht, Besitzstände zu wahren, die letztlich zulasten der Mieterinnen und Mieter gehen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)
