André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Clemens. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Neubaur in Vertretung für Minister Limbach. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei den Indexmietverträgen ist der Vermieterseite gemäß § 557b BGB erlaubt, die Miete in jährlichen Abständen entsprechend der Entwicklung des Verbrauchspreisindexes heraufzusetzen. Im Gegenzug verzichtet die Vermieterseite darauf, die Miete gemäß § 558 BGB an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen und freiwillige Modernisierungsmaßnahmen auf die Mieterin oder den Mieter umzulegen. Bei solchen Indexmietverträgen unterliegt nur die Ausgangsmiete der Mietpreisbremse des § 556d BGB. Im laufenden Mietverhältnis gelten dagegen keine Begrenzungen – insbesondere nicht die Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB, die Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf 20 % innerhalb von drei Jahren begrenzt. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann die Kappungsgrenze auf 15 % gesenkt werden. Nach der Mieterschutzverordnung NRW ist das derzeit in 18 Städten und Gemeinden der Fall. Angesichts der explodierenden Energiekosten und einer immensen Erhöhung der Inflationsrate wird derzeit zu Recht politisch vermehrt über die weitere mögliche Entlastung von Mieterinnen und Mietern diskutiert, zum Beispiel auch durch gesetzliche Anpassungen bei Indexmietverträgen. Die FDP-Fraktion vertritt jetzt mit ihrem Antrag die Auffassung, dass sich die Landesregierung trotz steigender Energiekosten und Inflation auf Bundesebene für den Erhalt von Indexmietverträgen in der bisherigen Form einsetzen sollte. Meine Damen und Herren, das ist nicht der richtige Weg. Schon der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 mit Zustimmung von Nordrhein-Westfalen eine Entschließung gefasst, mit der die Bundesregierung gebeten wurde, unter anderem die Einführung einer wirksam dämpfenden Regelung für die Erhöhung von Indexmieten zu prüfen. Denn nicht nur angesichts der doppelten Belastung, die Mieterinnen und Mieter durch steigende Energiekosten einerseits über die Nebenkosten und andererseits über die Erhöhung der Indexmiete treffen würde, ist es notwendig, den Anstieg der Indexmietpreise zu begrenzen. Landtag Zwar haben sich Mieterinnen und Mieter mit Indexmietverträgen mehr oder weniger freiwillig zum Abschluss eines solchen Vertrages entschlossen und damit das Risiko einer steigenden Preisentwicklung bewusst in Kauf genommen. Zudem haben sie in den Zeiten stabiler Preisentwicklung, wie es in den letzten Jahren der Fall gewesen ist, von der Indexmiete auch profitiert. Wir müssen aber zwei Dinge ganz klar feststellen. Erstens sind Mieterinnen und Mieter gerade in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt in einer so schwachen Verhandlungsposition, dass sie eine Indexmiete faktisch nicht ablehnen können, wenn die Vermieterseite sie wünscht. Zweitens müssen Mieterinnen und Mieter in den nächsten Jahren mit einer enormen Erhöhung ihrer Indexmieten rechnen, wenn die Preissteigerung sich weiter auf dem aktuellen Niveau bewegt. Es ist in der heutigen Situation schwer vermittelbar, dass Mieterinnen und Mieter mit Indexmietverträgen weniger geschützt werden sollen als andere Mieterinnen und Mieter, die insbesondere von der Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB profitieren. Die seinerzeitige Gesetzesbegründung zu § 557b BGB hielt eine Regulierung der Mietanpassung am Verbrauchspreisindex im laufenden Mietverhältnis noch für verzichtbar. Zum damaligen Zeitpunkt war der Verbraucherpreisindex in einem Zeitraum von zehn Jahren aber im Durchschnitt jährlich nur um 1,67 % gestiegen. Diese Annahme einer stabilen Preisentwicklung trifft jedoch in der heutigen Situation, wie wir alle wissen, nicht mehr zu. Eine Mietregulierung ist daher nunmehr erforderlich. Der Antrag der FDP weist zu Recht darauf hin, dass das soziale Mietrecht die Aufgabe hat, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Mieterinnen und Mieter und den Interessen der Vermieterinnen und Vermieter gesetzlich zu verankern. Und genau das tun wir, wenn wir angesichts der aktuellen Lage eine Anpassung bei Indexmietverträgen befürworten. Der Antrag der FDP ist demnach abzulehnen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
