Angela Erwin
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gleich mehrere Anträge in dieser Plenarwoche beschäftigen sich mit einem Thema, das unsere Gesellschaft schon jetzt, aber vor allem in den kommenden Jahren und Jahrzehnten maßgeblich prägt, Künstliche Intelligenz oder kurz gesagt: KI. KI ist bereits heute allgegenwärtig und wird in vielen Bereichen wie etwa in der Medizin, der Logistik oder auch an der Automobilindustrie eingesetzt. Aber die Bedeutung von KI geht weit über die Wirtschaft hinaus. KI wird auch eine immer wichtigere Rolle in der Politik spielen. Sie bietet uns die Möglichkeit, komplexe Probleme schneller und effektiver zu lösen und unser Leben in vielen Bereichen zu verbessern. Künstliche Intelligenz ist deshalb auch für unsere Justiz Herausforderung und Chance zugleich. Wie bei vielem im politischen und tatsächlichen Alltag existieren vor allem für die Justiz zwei sehr unterschiedliche Seiten einer Medaille, einer Medaille, die nicht erst in Zukunft relevant wird, sondern schon jetzt deutlich präsenter ist, als der eine oder andere meinen mag. Künstliche Intelligenz bietet auch in der Justiz Möglichkeiten, Prozesse zu optimieren und Bürokratie abzubauen. Nichtsdestotrotz müssen wir aber auch die Grenzen des Einsatzes im Blick behalten. Das zeigt sich schon heute in der Praxis. Auf der einen Seite müssen Richterinnen und Richter sich besonders in Massenverfahren mit Hunderten von Schriftsätzen in umfangreichster Form beschäftigen. Diese Schriftsätze werden verstärkt KI-basiert erstellt. Eine KI kann dabei aber keinen Richter ersetzen. Sie kann ihn gleichwohl unterstützen. Bereits im Jahre 2019 hat Nordrhein-Westfalen technisches und juristisches Neuland betreten. Der Kampf gegen Kindesmissbrauch konnte durch moderne Technik und den Einsatz von KI voranschreiten. Das Forschungsprojekt zur automatischen Bilderkennung ist ein Vorzeigebeispiel. Ohne die dabei verwendete Technik könnten Ermittler der gigantischen Datenmenge längst nicht mehr Herr werden. Die Wirksamkeit dieses neuen Weges ist auch für die Justiz enorm. Algorithmen helfen, Kindesmissbrauch in der Datenflut innerhalb von Millisekunden zu erkennen und mit hoher Trefferquote Vorschläge für die Kategorisierung strafrechtlich relevanter Inhalte zu machen. Die KI ersetzt aber nicht die menschliche juristische Bewertung, am Ende also nicht den Richter. Sie kann aber der Strafverfolgung frühzeitig helfen, Beweismittel schneller zugänglich machen und Zeit gewinnen. Das ist ein Beispiel, das zeigt, dass bereits in den letzten Jahren viel im Bereich der KI in der Justiz unternommen worden ist. Die Praxis und auch die Mitarbeiter in der Justiz wissen, wo der Schuh drückt und arbeiten stetig daran, KI sinnvoll in der Justiz zu 08.03.2023 nutzen. Sie tauschen sich stetig und tagtäglich dazu aus. Das ist richtig, wichtig und auch gut so. Ja, es gab einen Kongress zu Fragen von KI. Der ist durchgeführt worden. Die Ergebnisse haben bereits volle Fahrt aufgenommen. Juristische Anwender, Wissenschaft und Wirtschaft diskutieren tagtäglich aktuelle Entwicklungen in den Bereichen „Digitalisierung“ und „KI“, und sie arbeiten daran, diese stetig weiterzuentwickeln. Der Austausch findet zudem schon lange über den E-Justice-Rat sowie viele unterschiedliche Fachveranstaltungen und den EDV-Gerichtstag statt. Der Austausch findet auch – und das konnten wir im Ausschuss erfahren – im Thinktank für KI und Legal Tech statt, der erst Anfang des Monats beim ITD eingerichtet wurde. Auch hier werden Austauschformate organisiert und koordiniert. Wir sehen: Der intensive Austausch zwischen Anwendern, Ländern und Fachwelt läuft also schon jetzt. Den wollen wir tagtäglich fortführen, um KI für die Justiz hier in Nordrhein-Westfalen sinnvoll einzusetzen und weiterzuentwickeln, um damit auch zu Entlastungen zu kommen. Den Antrag aber können wir nur ablehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
