Marc Lürbke
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, ich möchte kurz anschließen an die Frage meiner Kollegin Müller-Rech, die Sie eben gefragt hat, wie mit den Verlängerungsanträgen für Teilzeit verfahren werden soll, deren Befristung in Kürze abläuft. Wenn ich es richtig verstanden habe, sagten Sie, es ginge um neue Anträge. Das mag ja formal so sein, faktisch gibt es ja vielleicht auch Verlängerungen. Wie wird berücksichtigt, wenn in der Vergangenheit bereits eine Genehmigung auf Teilzeit erteilt wurde? Spielt das eine Rolle? Wie wird das im Verfahren abgewogen?
