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Berivan Aymaz

08.03.2023 Sitzungen 18/24

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Landesregierung spricht nun Ministerin Mona Neubaur in Vertretung von Minister Dr. Benjamin Limbach. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon zutreffend, dass erfolgreiche Digitalisierung und Künstliche Intelligenz in der Justiz einen regelmäßigen Austausch erfordern. Das ist komplett unstrittig. Aber eines KI- und Digitalisierungskongresses in NRW bedarf es dafür nicht, denn ein Austausch im Bereich der Digitalisierung in der Justiz einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz und Legal Tech findet bereits im E-Justice-Rat sowie in den diversen Fachveranstaltungen wie dem EDV-Gerichtstag statt. Durch diesen Austausch sind erfolgreiche Digitalisierungsprojekte in der Vergangenheit in unserem Land ermöglicht worden wie zum Beispiel die Entwicklung der Elektronischen Akte und des Aktensystems e²A. Zwischenzeitlich nutzt nicht nur die Justiz in NRW dieses System. Unsere Entwicklung wird auch von der Justiz in Niedersachsen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Bremen und im Saarland verwendet. Dies sind Länder, mit denen wir im ständigen Dialog stehen. Landtag Gerade durch diesen regelmäßigen Dialog mit den anderen Bundesländern wissen wir beispielsweise, dass wir in NRW im bundesweiten Vergleich mit dem Rollout der Elektronischen Akte mit am weitesten sind. Auch in weiteren Bereichen sind wir mit anderen Bundesländern und dem Bund in engem Kontakt. So sind wir Kooperationspartner in zwei aktuellen und erfolgversprechenden Projekten, die der Bund federführend leitet und die die Themenbereiche „digitale Rechtsantragstelle“ und „Einführung eines zivilgerichtlichen Onlineverfahrens“ betreffen. Darüber hinaus haben wir Anfang des Monats einen Thinktank für KI und Legal Tech innerhalb des zentralen IT-Dienstleisters der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Dieser Thinktank soll künftig als Kontakt- und Koordinierungsstelle für länderübergreifende Projekte zur Verfügung stehen, um weitere Austauschformate zu organisieren. Ich teile den Wunsch der antragstellenden Fraktion, dass die beschriebenen Austauschmöglichkeiten mit Blick auf die zahlreichen Einzelprojekte der Bundesländer und des Bundes zum Einsatz Künstlicher Intelligenz bzw. Legal Tech intensiviert werden sollten, denn genau dieser intensivierte Austausch kann dabei helfen, parallele Fehlentwicklungen auch in Zukunft zu vermeiden, mögliche Beteiligungen an laufenden Projekten auf einer noch tragfähigeren Grundlage zu prüfen und darüber hinaus einen Beitrag dazu leisten, dass neue Vorhaben weiterhin erst nach einem seriösen Vergleich der bereits vorhandenen Entwicklungen aufgenommen werden. Hierfür ist jedoch kein Digitalisierungs- und KI-Kongress erforderlich. Was wir neben den bereits genannten, überwiegend mündlichen Austauschmöglichkeiten brauchen, ist vielmehr in erster Linie eine schriftliche, länderübergreifende, ständig aktualisierte, detaillierte Übersicht über die einzelnen Projekte in den Bereichen „Künstliche Intelligenz“ und „Legal Tech“ in den einzelnen Bundesländern bzw. im Bund. Auf diese Übersicht sollten zukünftig sämtliche Justizverwaltungen jederzeit Zugriff haben. Eine solche länderübergreifende Übersicht ist bereits in Arbeit. Sie wird den Justizverwaltungen in naher Zukunft zur Verfügung stehen. In Zusammenschau mit den erwähnten, bereits vorhandenen Austauschgelegenheiten wird diese Übersicht eine kostengünstige, sinnvolle aber auch ausreichende Informationsmöglichkeit bieten. Einer im Vergleich dazu unverhältnismäßigen, aufwendigen Ausrichtung eines Digitalisierungs- und KI-Kongresses bedarf es vor diesem Hintergrund nicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 08.03.2023

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