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Angela Freimuth

FDP 08.03.2023 Sitzungen 18/24

Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind uns ja alle in der Sache einig: Die erneuerbaren Energien müssen ausgebaut werden, wenn die Klimaziele erreicht und sich Deutschland unabhängig von Energieimporten aus Drittländern machen will. Nicht zuletzt der russische Angriff auf die Ukraine, an den wir heute Morgen erinnert und über den wir diskutiert haben, hat aufgezeigt, wie verletzlich die deutsche Energieinfrastruktur war und auch ist. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Solarthermie, Biogas, Geothermie, Windenergie, insbesondere in der Kombination mit innovativer Speichertechnologie, ist Grundlage für eine nachhaltige Energieversorgung und eine geostrategische Unabhängigkeit. Dafür braucht es Überzeugung und Akzeptanz. Gerade bei geplanten Windenergieanlagen gab es besonders bei den direkten Anliegern massive Widerstände, berechtigte Sorgen vor Beeinträchtigungen von Gesundheit und Lebensumfeld bis hin zu Eigentumsbeschränkungen bzw. auch Eigentumsentwertung. Auch seitens des Naturschutzes hielt sich die Begeisterung oftmals in sehr engen Grenzen. Wir alle kennen die Diskussionen mit Bürgerinitiativen und Naturschützern. Um die Akzeptanz des Windenergieausbaus und gleichzeitig eine Befriedung dieser Widerstände zu erreichen, haben wir in der vergangenen Legislaturperiode den Kompromiss von 1000 m grundsätzlichem Schutzabstand getragen. Der sah neben dieser Grundsatzregelung ausdrücklich auch Öffnungsklauseln für diejenigen Kommunen vor, in denen die Akzeptanz für ein Windenergieprojekt hoch war und in denen im Konsens die Möglichkeit gegeben wurde, diese Schutzabstände zu unterschreiten. Wir finden, dass sich diese Praxis bewährt hat, sowohl für die Anwohnerinnen und Anwohner als auch für die Projektträger, (Beifall von der FDP) denn das zuvor oftmals sehr komplexe Planungsund Einzelprüfungsverfahren wurde durch diese Regelung erheblich vereinfacht. Verfahren und Projektrealisierungen wurden planbarer und schneller umsetzbar. Der Gesetzentwurf der SPD will diesen praktikablen, befriedenden und die kommunale Selbstverwaltung achtenden Kompromiss durch den Wegfall des Schutzabstands generell auflösen. Ich fürchte, dass dieses Vorgehen gerade nicht zur Beschleunigung 08.03.2023 des Ausbaus der erneuerbaren Energien beitragen wird. Was bringt es, theoretisch mehr Flächen für Windenergie zu gewinnen, wenn deren Genehmigung sehr viel mehr Zeit in Anspruch nehmen würde? Kurz gesagt: Während der Windpark bei 1000 m Abstand schon Strom erzeugt, befindet sich das Windrad ohne Schutzabstand noch in der gerichtlichen Einzelfallprüfung. Die Rückkehr zu enormem planerischen Aufwand und rechtliche Unsicherheiten beschleunigen eben keinen Ausbau. Die Flächenziele für Nordrhein-Westfalen sind nach der Potenzialstudie „Windenergie NRW“ des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz auch mit diesen Schutzabständen, mit den grundsätzlichen Abstandsregelungen erreichbar. Deswegen sollte der Schutzabstand nach unserer Auffassung im Wesentlichen beibehalten werden. Die Nutzung von Kalamitätsflächen oder Industrie- und Gewerbegebieten ist aber durchaus zu prüfen und in Erwägung zu ziehen. Wir sollten vielmehr Planungs- und Genehmigungsbehörden personell verstärken, um schnelle Projektrealisierungen zu unterstützen. Akzeptanz ist der wesentliche Schlüssel zur Beschleunigung. (Beifall von der FDP) Der Gesetzentwurf der Koalition bringt uns auch nicht weiter, und der Begleitantrag enthält im Wesentlichen Prüfaufträge. Spannender wird die Auseinandersetzung mit dem gestrigen Kabinettsbeschluss zum Ausbau der Windkraft sein. Aber das ist heute nicht Gegenstand unserer Debatte, darauf kommen wir sicherlich an anderer Stelle zurück. Deswegen werden wir die Gesetzentwürfe und den Antrag der Koalition ablehnen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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