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Dorothee Feller

08.03.2023 Sitzungen 18/24

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich weiß jetzt gar nicht, weil es eigentlich bei der Anfrage nur um das Thema „Teilzeit“ geht, ob das noch dazugehört. Ich will es aber trotzdem gerne beantworten. Wir haben im Rahmen der Abordnung vorgesehen, dass wir sie im Umkreis auf 50 km erweitern können. Was gab es vorher? Es gibt keine gesetzliche Regelung dazu, inwieweit man abordnen kann oder darf. Es gab eine Art Gewohnheitsrecht, das im Bereich der Lehrerinnen und Lehrer angewendet worden ist, dass man gesagt hat, wenn eine Person aus einer Beurlaubung zurückkommt und nicht an ihre Stammschule zurückgeht, kann sie innerhalb einer Entfernung von 35 km zu seinem Wohnort eine neue Schule finden. Wozu hat das geführt? Das hat dazu geführt, dass wir zum Teil Lehrkräfte an gut besetzten Schulen hatten, auch mit Fächerkombinationen, die an der Schule nicht abgefragt wurden. Ich finde, in Zeiten eines Lehrermangels muss es möglich sein, dann auch mal zwei, drei Kilometer weiter zu fahren zu einer Schule, wo es einen hohen Bedarf gibt. (Beifall von Claudia Schlottmann [CDU])

Protokoll ↗