Carlo Clemens
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! „Indexmietverträge stellen […] eine für beide Vertragsparteien transparente und faire Lösung dar“, schreibt die FDP in ihrem Antrag. Das ist in normalen Zeiten richtig. Die jährlichen Mieterhöhungen aufgrund der Indexierung waren in den 2010er-Jahren bei durchweg moderater Inflation mit durchschnittlich rund 1 % tatsächlich bescheiden. Allerdings sind auch die Mieten insgesamt nach dem Wohnungsmietindex des Statistischen Bundesamtes mit rund 1,25 % im selben Zeitraum nur ein wenig schneller gestiegen. Insoweit steht Ihre Entlastungsthese hinsichtlich der Vergangenheit auf wackeligen Beinen. Wie dem auch sei, jetzt befinden wir uns in einer ganz anderen Welt, nämlich in einem Umfeld mit galoppierender Inflation, und die Löhne sind nicht indexiert. Nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sanken die Reallöhne im Jahr 2022 um 3,1 % gegenüber 2021, nachdem sie sich bereits Landtag in den letzten beiden Krisenjahren rückläufig entwickelt hatten. Allein die Lebensmittelpreise sind im letzten Jahr um 20 % gestiegen. Und wer einen Indexmietvertrag hat, dessen Miete steigt wegen der Inflation im Jahr 2022 um 6,9 %. Außerdem gelten für die indexierten Mieten die Kappungsgrenzen nicht, und die Miete kann unabhängig von der Marktlage auch über die ortsübliche Vergleichsmiete über die Mietpreisbremse hinaus gesteigert werden. Die Mieten können in solchen Verträgen also ungebremst mit der Inflation angehoben werden, bis der Mieter kündigt. Die Verbreitung von Indexmietverträgen ist zwar noch gering. Auf Grundlage einer Befragung im Rahmen des Ariadne-Forschungsprojektes beziffert das Institut der deutschen Wirtschaft den Anteil der Mieter mit Indexverträgen auf 2,2 %. Dies sind aber immerhin rund 500.000 betroffene Haushalte. Wir können schlecht sagen, dass uns deren Sorgen egal sind. Bei den Neubaumieten nach 2020 sind sogar 7 % der Verträge indexiert. In der derzeitigen, vielerorts angespannten Marktsituation ist zu vermuten, dass sich die Mietbewerber im Hinblick auf die Akzeptanz dieses Mieterhöhungsverfahrens in den meisten Fällen in einer Zwangslage befinden. Das heißt, sie wollen die Indexmiete eigentlich nicht, aber sie unterschreiben trotzdem, weil 100 andere bereitstehen, die sich in derselben Zwangslage befinden. Ein anderes Problem sind die Auswirkungen der Indexmiete auf die Modernisierungsanreize. Ihr Antrag liegt in diesen Punkt völlig daneben, denn modernisierungsbedingte Mieterhöhungen sind während der Geltung einer Indexmiete ausgeschlossen; es sei denn, der Vermieter hat die baulichen Maßnahmen nicht zu vertreten. Ihr Fehlschluss betrifft auch den zweiten Punkt im Beschlussteil Ihres Antrages: Indexmieten behindern Modernisierungen und nicht umgekehrt. Der dritte Punkt im Beschlussteil ist ebenfalls daneben, denn die inflationsbedingte Absenkung der Realmieten betrifft die Indexmieten eben nicht, und abgesehen davon sind die Löhne nicht im Einklang mit der Inflation gestiegen. Auch aus geldpolitischer Sicht sind Indexierungen nach meiner Ansicht in Wohnraummietverträgen bedenklich, weil sie wie ein automatischer Beschleuniger inflationärer Tendenzen wirken können. Alles in allem hat sich die Regulierung der Indexmiete meines Erachtens angesichts der schubhaften Inflationsentwicklung als unzureichend erwiesen. Sie sollte daher mit denselben Kappungsgrenzen versehen werden wie die ortsübliche Vergleichsmiete. 08.03.2023 In dieser Form, mit Ihren Begründungen ist Ihr Antrag für uns nicht zustimmungsfähig, da er handwerklich schlecht gemacht ist. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
