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Angela Freimuth

FDP 08.03.2023 Sitzungen 18/24

Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aktuell sind Indexmietverträge sowohl auf der Bundesebene als auch auf der Landesebene Gegenstand verschiedener wohnungspolitischer Debatten. Obwohl die Ursachen für steigende Wohnkosten besonders bei den Heiz- und Betriebskosten liegen, steht in allen wohnungspolitischen Debatten immer wieder die Anpassung von Kaltmieten im Fokus, so auch in der Diskussion um die Indexmietverträge. Dabei ist zu konstatieren, dass – bewusst oder unbewusst – grundsätzliche Mechanismen von Indexmietverträgen nicht oder nur oberflächlich bekannt zu sein scheinen. Die Anzahl der Verträge mit einer Indexmiete wird dabei oftmals grob überschätzt, denn sie liegt neueren Schätzungen zufolge und nach Selbstauskünften der Vermieterverbände bei unter 10 %. Indexmietverträge sind bei privaten Mietverträgen, bei Wohnraummietverträgen, die absolute Ausnahme. Die Koppelung der Miete an den Verbraucherindex ist – und deswegen kann ich manchmal auch gar nicht so richtig nachvollziehen, warum dies so eine Ausnahme ist – für beide Seiten, für beide Vertragsparteien eine transparente Lösung. Schließlich ist eine Erhöhung nach einem Karenzjahr nur einmal im Jahr möglich. Ich betone dabei, dass die Erhöhung möglich, aber keinesfalls verpflichtend ist. Eine Vermieterbefragung des Eigentümerverbandes Haus und Grund hat ergeben, dass in 56,5 % der erfassten Mietverhältnisse seit Abschluss des Mietvertrages überhaupt keine Mieterhöhung vorgenommen wurde. Es ist doch so, dass oftmals Vermieter und Mieter gar kein Interesse daran haben, sondern wunderbar auch so zusammenkommen, ein harmonisches Miteinander haben und Vertrauen in die gegenseitige Vertragstreue legen. Gerade in der Coronapandemie haben wir beobachten können, dass Vermieter und Mieter sehr, sehr gute gemeinsame Lösungen erarbeitet haben. Das ist der Punkt, an dem wir für die Freien Demokraten klarstellen wollen: Wir sehen keine Notwendigkeit, in die Vertragsfreiheit von Vermietern und Mietern einzugreifen und zu den Indexmietverträgen, wie sie heute möglich sind, wenn beide Vertragsparteien das wollen, eine neue Regelung einzuführen oder sie in irgendeiner Form zu begrenzen. Sie stellen eine zulässige und auch sinnvolle, transparente Möglichkeit dar, wie beide Vertragsparteien ihren Vertragsinhalt partnerschaftlich miteinander regeln können. Ich will an der Stelle darauf hinweisen, dass sie auch einen Schutz für die Mieterinnen und Mieter bein-Landtag halten; denn bei Indexmietverträgen fallen Mietanpassungen und Mieterhöhungen infolge Umlegung von Sanierungskosten und dergleichen ausdrücklich nicht an. Deswegen wissen Mieterinnen und Mieter bei Indexmietverträgen ganz klar, in welchem Rahmen sich eine Miete entwickeln kann. Hier sehen wir keine Notwendigkeit und auch keine Sinnhaftigkeit, irgendwelche Änderungen an der bestehenden gesetzlichen Regelung vorzunehmen, und unterstützen deshalb die Initiative von Bundesjustizminister Dr. Buschmann, es bei dieser Regelung zu belassen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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