Dorothee Feller
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzgeber hat im öffentlichen Dienstrecht unterschiedliche Möglichkeiten geschaffen, um eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben. Je nach Grund, aus dem die verringerte Arbeitszeit beantragt wird, besteht entweder ein Anspruch auf eine Bewilligung oder der Arbeitgeber Landtag entscheidet unter Abwägung der persönlichen und dienstlichen Interessen über den Antrag. Zur Vereinbarung von Familie und Beruf gibt es einen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung oder auf Urlaub aus familiären Gründen zur Betreuung oder zur Pflege von Kindern unter 18 Jahren oder von pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Diese Anträge, die den weitaus größten Anteil aller Teilzeitbeschäftigungsanträge ausmachen, werden bei Vorliegen der Voraussetzungen weiterhin genehmigt. Das gilt auch für Teilzeitanträge von schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Lehrkräften, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen der Art und Schwere der Behinderung notwendig ist. Im Schulbereich gibt es weiterhin noch die Möglichkeit der Altersteilzeit frühestens ab der Vollendung des 55. Lebensjahres, die sich bis zum Beginn des Ruhestands erstreckt. Für alle vorgenannten Anträge sieht das Handlungskonzept „Unterrichtsversorgung“ ausdrücklich keine Veränderungen vor. Diese Anträge werden weiterhin im Einzelfall geprüft, und es verbleibt bei der bisherigen Genehmigungspraxis. Schließlich gibt es noch die sogenannte voraussetzungslose Teilzeit, die bis auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und bis zur jeweils beantragten Dauer bewilligt werden kann, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Diese Form der Teilzeit impliziert zugleich, dass eine Begründung dafür gerade nicht erforderlich ist. Einem Antrag können jedoch etwaige dienstliche Gründe aufseiten des Dienstherrn entgegenstehen. Somit werden wir bei der voraussetzungslosen Teilzeit auch keine gesetzlichen Regelungen ändern. Denn schon nach jetzt geltendem Recht ist der Antrag nur dann zu gewähren, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Gewährleistung des Unterrichts für unsere Kinder und Jugendlichen ist ein solcher dienstlicher Grund. Nur dazu haben wir die Bezirksregierungen als zuständige Bewilligungsbehörden sensibilisiert. Wir haben somit die voraussetzungslose Teilzeit nicht abgeschafft. Es bleibt bei der Einzelfallentscheidung. Eine Differenzierung unsererseits anhand von Begründungen wird hierbei ganz bewusst nicht erfolgen – zum einen deswegen nicht, weil eine solche Begründung durch die Antragstellerin oder den Antragsteller nicht erfolgen muss, und zum anderen: Sollten dennoch Gründe benannt werden, sind diese Begründungen sehr vielfältig. So ist es keineswegs so, dass alle Anträge auf voraussetzungslose Teilzeit aufgrund von zu hoher Belastung im Arbeitsalltag gestellt werden. Einige weitere Beispiele sind unter anderem das Erreichen eines bestimmten Alters, anderweitige private Lebensplanungen oder das Ausüben von Ehrenämtern. Nicht zuletzt spiegeln uns die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, dass so manche der jungen Anwärterinnen und Anwärter planen, unmittelbar zu 08.03.2023 Beginn ihrer Tätigkeit Teilzeit für eine bessere Work-Life-Balance zu beantragen. Demgegenüber stehen die Belange des Lehrerkollegiums und der Schülerinnen und Schüler. Denn jede Stunde, die eine Lehrkraft weniger arbeitet, muss durch eine Kollegin oder einen Kollegen aufgefangen werden. Jede Stunde weniger kann somit entweder eine Stunde weniger Unterricht für unsere Kinder und Jugendlichen oder eine Mehrbelastung für Kolleginnen und Kollegen bedeuten. Mit unserem Handlungskonzept Unterrichtsversorgung haben wir alle Bezirksregierungen sensibilisiert, alle diese genannten Aspekte in die Abwägung mit einfließen zu lassen, um in jedem Einzelfall genau zu prüfen, welches Interesse überwiegt. Zudem weise ich darauf hin, dass die Teilzeit nur eine Maßnahme aus unserem Handlungskonzept Unterrichtsversorgung ist, in dem wir zum Beispiel auch mehr Seiteneinstiegsmöglichkeiten wie auch Entlastungsmaßnahmen vorsehen. – Vielen Dank.
