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Carlo Clemens

AfD 08.03.2023 Sitzungen 18/24

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Die Beschreibung der Ausgangslage im Antrag der Koalition wird dem Ernst der Lage nicht gerecht. Eine Rekordzuwanderung trifft auf vielfach bereits bis zum Zerreißen angespannte Wohnungsmärkte und eine völlig unzureichende Bautätigkeit. Sie verkaufen uns die Wohnungsfertigstellungen in den Jahren 2020 und 2021 als 15-Jahres-Rekord. Ich sehe aber nur eine jahrelange flache Seitwärtsentwicklung auf viel zu niedrigem Niveau. Natürlich gehört das Wohnen zum Kernbereich staatlicher Daseinsvorsorge. Aus der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip ergibt sich ein klarer Handlungsauftrag an den Staat. Außerdem enthält Art. 29 der Landesverfassung den Auftrag, für ausreichenden Wohnungsneubau zu sorgen und die Wohneigentumsbildung breiter Volksschichten zu fördern. Fangen Sie an, diesen Auftrag umzusetzen, anstatt unsere bewährte Landesverfassung umzuschreiben. Das Recht auf Wohnen wollen Sie durch Förderungen und Regulierungen verwirklichen. Die Mieterschutzverordnung wollen Sie auf aktueller empirischer Basis fortschreiben. Wir wundern uns aber schon, dass Sie das Ergebnis offenbar schon kennen – Zitat –: „dass dann in mehr Kommunen Mietpreisbremse und Kappungsgrenze wirksam werden und die Kündigungssperrfrist […] angehoben wird.“ Weiterhin wollen Sie die Frist für Kurzzeitvermietungen verkürzen und die Umwandlungen von Mietwohnungen weiter erschweren. Auch die Indexmieten sind Ihnen neuerdings ein Dorn im Auge. Beim Thema „Mieterschutz“ kann ich mir den Vergleich mit dem ultramarktliberalen Ansatz des 2017er Koalitionsvertrags nicht verkneifen. Die wetterwendische CDU ist eben in alle Richtungen anschlussfähig, Hauptsache man bleibt irgendwie an der Macht. (Beifall von der AfD) Dass Sie die Kommunen aktivieren wollen, findet unsere grundsätzliche Zustimmung. Leider kommt das dringend benötigte Geld aus der Wohngeldreform in 08.03.2023 NRW nicht zu den Menschen, weil die analoge Verwaltung überfordert ist und die Prozesse nicht skalieren kann. Wegen der LEG-Privatisierung unter Rüttgers und der CDU gibt es in kleineren Städten keine öffentlichen Bauträger für den Bau von Sozialwohnungen mehr. Es muss allerdings nicht immer eine kommunale Wohnungsgesellschaft neu gegründet werden, alternativ kann ein kommunales Wohnungsunternehmen aus einer Nachbarkommune die Aufgabe mit übernehmen. Ich finde es schade, dass meine Nachfragen im Bauausschuss zum Sachstand der von Ihnen im Koalitionsvertrag festgehaltenen Förderung von Genossenschaften und kommunalen Wohnungsgesellschaften mehr oder weniger unbeantwortet geblieben sind. Wie wollen Sie die Ursachen der Wohnungsnot in NRW konkret bekämpfen? Sie bekräftigen das Fertigstellungsziel aus der Koalitionsvereinbarung von 45.000 neuen mietpreisgebundenen Einheiten; das sei Ihr grundlegender Baustein. Da fragt man sich unwillkürlich: Was ist mit dem im freien Fall befindlichen frei finanzierten Wohnungsbau? Brauchen wir den etwa gar nicht mehr? Sie scheinen immerhin realisiert zu haben, dass der Rückgang des Sozialwohnungsbestands nicht aufzuhalten ist. Dem wollen Sie mit dem Ankauf von Belegungsbindungen entgegenwirken – in dieser angespannten Wohnungsmarktlage. Das wird teuer, und es verschiebt doch nur die Not nach dem Motto: Verlierer sind immer die, die knapp über den Einkommensgrenzen liegen. Im AfD-Antrag zur gleichberechtigten Förderung des Wohneigentums in NRW hatten wir Sie auf die Zielkonflikte zwischen den Förderzielen hingewiesen. Wir wollten die knappen Mittel auf den Neubau konzentrieren. Das haben wir auch in den Haushaltsberatungen deutlich gemacht. Jetzt soll es also deutlich mehr Mittel für Modernisierungsmaßnahmen geben, ohne dass die Mietwohnraumförderung darunter leide. Die dafür erforderlichen zusätzlichen Mittel werden aus dem 1,6 Milliarden Euro schweren Sonderschuldenberg zur Krisenbewältigung abgezweigt: 10 Millionen Euro für ein 1.000-Dächer-Programm und 100 Millionen Euro für ein klimaeffizientes Sonderbauprogramm. Das Verhältnis von Bestands- und Neubauförderung ist dabei jedoch unklar. Da Sie Ihr Fertigstellungsziel für die Sozialmietwohnungen nicht erhöht haben, wird im Zweifel die energetische Modernisierung im Bestand im Vordergrund stehen. Das Wohneigentum dürfte dabei wie immer hinten runterfallen. Nach der Vorlage des Finanzministers wollen Sie die Kürzungen der Bundesförderung durch Landesmittel kompensieren. Dazu dienen Ihnen auch die weiteren Landtag 160 Millionen Euro für das Investitionsprogramm für die Energie- und Wärmewende, die Sie in Ihrem Antrag gar nicht erwähnen. Sie verschieben also fundamental den Förderschwerpunkt und springen für den Bund in die Bresche, als ob das Geld in NRW wie Manna vom Himmel regnet. Wir meinen, dass diese 270 Millionen Euro dem gleichberechtigten wohnformneutralen Wohnungsneubau gewidmet werden sollten, und zwar ohne besondere baukostentreibende Anforderungen an die Energieeffizienz, denn das größte Problem ist der Mangel an erschwinglichem Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung. Darauf müssen zurzeit alle Kräfte konzentriert werden. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) – Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. Ich möchte noch zwei Sätze zum FDP-Entschließungsantrag sagen, der sehr kurzfristig eingetrudelt ist. Sowohl die provisorische Fortführung des Förderprogramms der NRW.BANK bei der Grunderwerbsteuer als auch die Stärkung der Wohneigentumsförderung innerhalb der Landeswohnraumförderung hat die AfD beides schon im letzten Jahr beantragt. Bei der von uns beantragten Anhörung zur Grunderwerbsteuer …

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