Rainer Schmeltzer
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Die antragstellenden Abgeordneten der Fraktion der AfD haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/2840. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Dann ist dieser Antrag Drucksache 18/2840 mit dem von mir gerade festgestellten Ergebnis bei Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten Blex abgelehnt. Wir kommen zu: 10 Fragestunde Drucksache 18/3407 Mit der Drucksache 18/3407 liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 18, 19 und 20 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen stellen kann, nach Beantwortung der Mündlichen Anfrage jedes andere Mitglied des Landtags bis zu zwei Zusatzfragen. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten. Ich rufe die Mündliche Anfrage 18 des Abgeordneten Sven Wolf von der SPD-Fraktion auf. Thema: Wie gewährleistet die Landesregierung, dass sich Staatsminister a. D. an die Auflagen für die Aufnahme neuer Tätigkeiten innerhalb der Karenzzeiten nach Ausscheiden aus dem Ministeramt halten? Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat im Vorfeld angekündigt, dass Herr Minister und Chef der Staatskanzlei Liminski antworten wird. Herr Minister Liminski, Sie haben somit das Wort. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Gerne möchte ich auf die beiden gestellten Fragen kurz eingehen und beide im Zusammenhang beantworten. Landtag Zunächst zur Frage eins: Die Verantwortung dafür, die Karenzregeln des Landesministergesetzes und die auf Basis der Stellungnahme der Ministerehrenkommission getroffene Entscheidung des Landeskabinetts zu beachten, liegt bei den handelnden Personen, sprich: den ausgeschiedenen Ministerinnen und Ministern. Die Regelungen des Landesministergesetzes setzen auf die Integrität der handelnden Person, verbunden mit der Bindungswirkung der Entscheidung. Wird die Aufnahme einer Tätigkeit nicht rechtzeitig angezeigt, so kann die Landesregierung die Tätigkeit vorübergehend untersagen. Weitere Kontrollmöglichkeiten gibt es nicht. Beim Amtsantritt sowie beim Ausscheiden aus dem Amt werden die Ministerinnen und Minister über diese Pflicht zur Anzeige umfassend informiert. In Zweifelsfällen können Sie sich jederzeit an die Landesregierung wenden und offene Fragen auch im direkten Austausch mit der Ministerehrenkommission klären. So viel, Herr Präsident, zur Frage des Abgeordneten Wolf danach, wie die Einhaltung der Regelungen nach dem Landesministergesetz bzw. der Stellungnahme der Ministerehrenkommission kontrolliert bzw. sanktioniert werden kann. Zur zweiten Frage nach der Kenntnis über diesen Sachverhalt: Ich selbst bin über den Sachverhalt einer möglichen Tätigkeit von Frau Staatsministerin a. D. Heinen-Esser im Zuge der Beantwortung einer Presseanfrage unterrichtet worden. Das war nach meiner Erinnerung am 28. Februar oder 1. März, und hierüber habe ich am gleichen Tag oder zumindest relativ zeitnah den Herrn Ministerpräsidenten informiert. Das zu den Fragen, die vorher schriftlich eingereicht worden sind; alles Weitere dann natürlich im Weiteren.
