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Dr. Hartmut Beucker

AfD 08.03.2023 Sitzungen 18/24

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren! Wir sind gerade wieder Zeugen eines billigen rhetorischen Tricks geworden. Es ist behauptet worden, der Antragsteller habe gesagt, nur der Kongress könne etwas erreichen. Das ist mitnichten behauptet worden. Aber sei es drum. Eine erfolgreiche Digitalisierung und der Einsatz von KI in der Justiz erfordern durchaus einen regelmäßigen Austausch zwischen sämtlichen Akteuren. Da kann ein solcher Kongress nur nützen – je mehr, desto besser. Es geht eben nicht nur darum, sich weiterhin über die neuesten Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der Digitalisierung der Justiz auszutauschen, sondern um die Einbeziehung und Unterstützung der Justiz innerhalb dieses Prozesses. Im weitesten Sinne geht es auch darum, das Vertrauen der Justiz und der Gesellschaft in KI-Anwendungen zu stärken. Der erste Kongress zur Digitalisierung in der Juristenausbildung in NRW, der Legal-Tech-Fachkongress, fand im vergangenen Jahr statt. Er war, wie die Antragsteller betonen, nicht nur ein großer Erfolg, sondern er hat gezeigt, dass der Austausch in diesem Bereich von zentraler Bedeutung ist. Der damalige Justizminister Biesenbach positionierte sich jedenfalls eindeutig. Die Vermittlung von Grundzügen im Bereich „Legal Tech“ müsse dauerhafter Bestandteil der Ausbildung zukünftiger Juristengenerationen sein. Die Digitalisierung der Lehre müsse weiter voranschreiten. Juristen der Zukunft könnten ihre Aufgaben nicht erfüllen, wenn sie nicht Phänomene der digitalen Welt wie Blockchains, Kryptowährungen oder Clouds juristisch einordnen könnten. Um den Herausforderungen langfristig gerecht zu werden, drängt es sich also geradezu auf, diesen Austausch fortzusetzen und beispielsweise in Form von regelmäßigen Fachkongressen anzubieten. Hierfür haben sich auch die Experten in der Anhörung im Rechtsausschuss am 18. Januar 2023 zum Thema „Digitalisierung und KI in der Justiz“ ausgesprochen. Gerade angesichts dieser Tatsache ist es umso erstaunlicher, dass die Regierung das überhaupt nicht machen will. Die Zurückhaltung bzw. Meinungslosigkeit der Landesregierung, die in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Dr. Pfeil zur Fortsetzung des Digitalisierungskongresses zum Ausdruck kommt, macht daher insgesamt ein wenig ratlos. Verfrüht dürfte die Anfrage angesichts der Planungszeiten wohl kaum gewesen sein: Gleichwertige Events gibt es bis heute nicht. Mit der Kompetenzplattform KI.NRW unterstützt die Landesregierung zurzeit eine zentrale Anlaufstelle für KI in NRW. Diese sieht sich selbst aber eher als zentrale Vernetzungsinitiative für Künstliche Intelligenz. Verfolgt werde das Ziel, die Marke „KI Made in 08.03.2023 NRW“ zu etablieren und NRW an der Spitze des bundesweiten KI-Wettbewerbs sowie im internationalen Vergleich nachhaltig zu positionieren. So wird das Selbstverständnis auf der Homepage von KI.NRW beschrieben. Es überrascht daher nicht, wenn juristische Anwender aktuell auf der Homepage von KI.NRW speziell für ihre Bedürfnisse in NRW kein maßgeschneidertes Kongressangebot finden. Der Austausch von Wissen und Erfahrungen ist jedoch der Schlüssel zu einer erfolgreichen Digitalisierung in der Justiz. Eine konsequente Fortsetzung des KI- und Digitalisierungskongresses in NRW für die Justiz ist nach alledem sinnvoll, um insbesondere die Chancen der Digitalisierung voll auszuschöpfen. Die AfD verweist seit ihrem Bestehen wie keine andere Partei auf die Chancen einer umfassenden Digitalisierung und drängt auf den Ausbau einer modernen, digitalisierten Infrastruktur sowie auf umfassende digitale Dienstleistungen. Gerade deshalb warnen wir aber auch vor den Risiken und dem möglichen Missbrauch der machtvollen digitalen Instrumente. Gegen die dauerhafte Einrichtung eines Fachkongresses bestehen überhaupt keine Bedenken. Es besteht tatsächlich eine Lücke im Bereich der Justiz. Daher werden wir dem Antrag zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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